Liquiditätsrisiko-Management in Banken


Swiss Diploma Thesis, 2003

68 Pages, Grade: 5,8 (CH = sehr gut)


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einführung

A. Grundlagen des Liquiditätsrisikos
I. Begriffliche Grundlagen
1. Begriff der Liquidität
2. Originäre Liquiditätsrisiken
3. Derivative Liquiditätsrisiken
II. Das bankbetriebliche Liquiditätsrisiko
1. Exogene Einflussfaktoren
2. Endogene Einflussfaktoren
3. Arten von Zahlungsströmen im Bankgeschäft
III. Liquiditätstheorien und die Normen der Bankaufsicht
1. Liquiditätstheoretische Ansätze
2. Grundsatz II des deutschen BaFin
3. Empfehlungen des Basler Ausschusses

B. Methoden zur Messung von Liquiditätsrisiken
I. Basisinstrumente der Liquiditätsrisikomessung
1. Liquiditätskoeffizienten
2. Ergänzende Risiko-Strukturkennzahlen
3. Liquiditätsduration
II. Die Liquidity at Risk
1. Aufstellen der Zahlungsströme
2. Herleitung der Liquidity at Risk
3. Darstellung anhand eines Beispiels
III. Messung des objektbezogenen Marktliquiditätsrisikos
1. Die Geld-Brief-Spanne als Maßgröße der Marktliquidität
2. Das exogene Marktliquiditätsrisiko
3. Das endogene Marktliquiditätsrisiko

C. Liquiditätsrisikosteuerung
I. Ziele der Liquiditätsrisikosteuerung
1. Optimierung der expected Liquidity
2. Reduzierung der unexpected Liquidity
3. Senkung der Strafkosten
II. Maßnahmen der Liquiditätsrisikosteuerung
1. Risikovermeidung und -begrenzung
2. Risikostreuung
3. Risikoabwälzung
4. Risikovorsorge
III. Aufbau eines Planungs- und Kontrollsystems
1. Planung
2. Kontrolle
3. Reporting

Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Der Zusammenhang zwischen Erfolgs- und Liquiditätsrisiken

Abb. 2: Zeit-Betrag-Matrix der Geschäfte

Abb. 3: Bilanzbild mit Bodensatztheorie und Shiftability-Theorie

Abb. 4: Laufzeitbänder und zugehörige Kennzahlen

Abb. 6: Zahlungsstromdiagramm

Abb. 7: Kumulierte Zahlungsströme

Abb. 8: Die erwarteten Zahlungsströme und ihrer Standardabweichungen

Abb. 9: Berechnung von ELaR und DyLaR.

Abb. 10: Zeitliche Entwicklung von expected und unexpected Liquidity

Abb. 11: Volumenabhängigkeit der Refinanzierungs- und Anlagesätze

Abb. 12: Optimierung der Liquiditätsreserve

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einführung

Nachdem innerhalb des Risiko-Controllings lange Zeit das Hauptaugenmerk der Messung von Kredit- und Marktrisiken galt, gelangen in jüngster Zeit zunehmend auch das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko in den Fokus der Be-trachtung.1 Einen entscheidenden Einfluss auf die wachsende Bedeutung des Liquiditätsrisikos besitzt dabei die Zunahme von Optionsrechten im Kredit- und Anlagegeschäft. Aber auch die abnehmende Kundenbindung, welche durch die Entwicklung des Internets und die dadurch erleichterte Vergleichbarkeit von Konditionen nochmals Vorschub erhalten hat, stellt einen treibenden Faktor dar.2 Darüber hinaus kann es sich im heutigen Marktumfeld kein Institut mehr erlauben eine unnötig große und nur wenig rentable Liquiditätsreserve vorzuhalten.

Der hohe Stellenwert, welcher dem Liquiditätsrisikomanagement auch von regu-latorischer Seite zu Teil wird, manifestiert sich exemplarisch im Grundsatz II der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom August 1999,3 in den „Sound Practices for Managing Liquidity in Banking Organisations“ des Bas-ler Ausschusses vom Februar 2000,4 im „Liquidity Comptroller’s Handbook“ des Office of the Comptroller of the Currency vom Februar 20015 sowie in einer Ver-öffentlichung der Federal Reserve aus dem April 20016. In Letztgenannter wurde auf die mangelnde Kontrolle und das vermutlich fehlende Bewusstsein des Mana-gements für das Liquiditätsrisiko hingewiesen, welches aus mit Optionsrechten versehenen Interbanken- und Großkundengeschäften hervorgeht. Auch bei Be-trachtung der Einordnung der Liquiditätsverantwortlichkeit innerhalb der Ban-ken wird deren Wichtigkeit sichtbar. So erfolgt beispielsweise bei der UBS AG die Festlegung der Grundsätze für die Liquiditätsbewirtschaftung direkt durch die Konzernleitung. Die Überwachung ihre Einhaltung obliegt dem Group Treasurer, welcher direkt dem Präsidenten der Konzernleitung in seiner Funktion als Leiter des Corporate Centers untergeordnet ist.7

Vor diesem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Liquiditätsrisiken für das Bankgeschäft gilt es zunächst den Begriff der Liquidität, sowie die möglichen Ausprägungen des Liquiditätsrisikos zu betrachten. Damit einhergehend sind Besonderheiten des Liquiditätsproblems im Bankensektor gegenüber anderen Branchen herauszustellen. Die aus diesem Grund erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und die schon früh entwickelten liquiditätstheoretischen Ansätze verdeutlichen die Stellung des Liquiditätsrisikos. Sie geben erste Einblicke in potentielle Mess- und Steuerungstechniken.

Im Anschluss an diese grundlegende Betrachtung werden im zweiten Hauptteil der Arbeit verschiedene Messmethoden analysiert. Ausgehend von einfachen Strukturquotienten, wie sie auch in der Gesetzgebung Anwendung finden, über ergänzende Kennzahlen, welche nur bei einer tieferen Einsicht in die jeweilige Bank berechenbar sind, geht in einem ersten Schritt die Betrachtung bis hin zum Ansatz der Liquiditätsduration. Im Folgenden wird ein komplexes System von Robert Fiedler8 betrachtet. Dieses bestimmt in Anlehnung an die Grundkonzepti-onen des Value at Risk-Ansatzes mit dem Liquidity at Risk eine Maßzahl zur Quantifizierung des Liquiditätsrisikos. An einem vereinfachten Beispiel wird auf-gezeigt, wie das Verfahren im Rahmen des Bankgeschäfts anwendbar ist. Auf-grund der Tatsache, dass der zur Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit in verschiedenen Anlagekategorien gehaltene Teil der Liquiditätsreserve dem Marktliquiditätsrisiko unterworfen ist, gilt es zu eruieren, durch welche Fakto-ren dieses messbar ist und inwiefern eine Beachtung notwendig erscheint.

Der dritte und letzte Hauptteil der Arbeit wendet sich der Liquiditätsrisikosteue-rung zu. Hierbei sind die verschiedenen Zieldimensionen aufzuzeigen, welche es im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung zu erreichen gilt. Darauf aufbauend werden potentielle Massnahmen zur Umsetzung ermittelt, um abschließend die Anforderungen an ein integriertes Planungs- und Kontrollsystem aufzuzeigen.

A. Grundlagen des Liquiditätsrisikos

I. Begriffliche Grundlagen

1. Begriff der Liquidität

Der Begriff der Liquidität kann auf zweierlei Weise betrachtet und interpretiert werden. Einerseits im Sinne der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens als subjektbezogenes Liquiditätsrisiko und andererseits als objektbezogenes Liquiditätsrisiko, um Finanzinstrumente und deren Märkte zu beschreiben.9

Im Rahmen der Zahlungsfähigkeit gilt es für eine Bank das Postulat der Liquidität jederzeit zu erfüllen, wonach die Summe aus Zahlungskraft zu Anfang des Tages und Einzahlungen des Tages, abzüglich der Auszahlungen größer oder gleich der geforderten Mindest-Zahlungskraft am Ende des Tages sein muss.10 Dabei gehört die Liquidität in dieser Form, neben Rentabilität und Sicherheit, zu den traditio-nellen Oberzielen.11 In diesem Zusammenhang wird auch von einem Zieldrei-eck12 gesprochen, welchem sich eine Bank durch Wahrnehmung ihrer Geschäfts-tätigkeit ausgesetzt sieht.

Dabei besteht zwischen dem Ziel der Rentabilität und jenem der Sicherheit im Sinne eines möglichst geringen Risikos, analog zum Capital Asset Pricing Model von Sharpe, Lintner und Mossin,13 eine Zielkonkurrenz.

Ebenso kann zwischen Rentabilität und Liquidität ein Spannungsverhältnis festgestellt werden, da fast alle Dispositionen, die es zum Ziel haben, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit zu verringern, mit einer geringeren Rentabilität für das Kreditinstitut einhergehen14. Allerdings ist dieses Argument nur bei einer normalen, nicht aber bei einer inversen Zinsstruktur schlagend. Des Weiteren kann bei Liquidität und Rentabilität nicht von sich gegenseitig ausschließenden Zielen gesprochen werden, da als Grundvoraussetzung für zukünftige Gewinne die langfristige Liquidität sichergestellt werden muss.15

Zwischen den Zielen Liquidität und Sicherheit kann abschließend kein Interessenkonflikt festgestellt werden16, was auch aus der Überlegung ersichtlich wird, dass das Ziel der Sicherheit sich ebenfalls auf die Liquiditätssicherung beziehen ließe. Die Tatsache, dass das Ziel der Liquidität dennoch Aufnahme in den Kanon der betrieblichen Oberziele gefunden hat, liegt darin begründet, dass es eine conditio sine qua non für die Existenz des Unternehmens darstellt.17

Eine treffende Beschreibung für die Aufgabe der Liquidität als Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens schaffen Uyemura und Van Deventer mit der Aussage, dass Liquidität die nötige Zeit verschafft, um Probleme zu lösen.18

In einer Betrachtung von Finanzmärkten und deren Instrumenten kann mangelnde Liquidität mit den Problemen, die sich beim Versuch der Veräusserung oder des Hedgings von Positionen ergeben, umschrieben werden.19 Sehr anschaulich for-muliert Hansell das Problem, der dazu anmerkt, dass Marktliquidität es ermög-licht, sich am Markt zu bewegen, ohne dabei Fußabdrücke zu hinterlassen und es einen umso größeren Fuß für einen Abdruck braucht, je liquider der betroffene Markt ist.20 In einer formaleren Betrachtungsweise kann man die Marktliquidität eines Instruments über die Geld-Brief-Spanne, wie sie auch in B.III.1. vorgestellt wird, oder über die Preiselastizität der Handelsumsätze messen.21

Abgeleitet aus den beiden Ausformungen des Liquiditätsbegriffs, lässt sich das Liquiditätsrisiko dadurch beschreiben, dass der tatsächliche Zahlungsmittelbe-darf in einem Zeitpunkt den geplanten Zahlungsmittelbedarf übersteigt22 und dar-aus gegebenenfalls die Unfähigkeit resultiert, seinen Zahlungsverpflichtungen ohne finanzielle Einbußen oder Ansehensverlust nachzukommen23. Über die ge-nannte Unterdeckung hinaus besteht aber auch das von vielen Autoren in Ihren Definitionen nicht beachtete Risiko einer unrentablen Überliquidität24, womit man wieder zum Zieldreieck der Liquidität zurückgekehrt wäre.

Bei Liquiditätsrisiken scheint eine Trennung in originäre und derivative Liquiditätsrisiken sinnvoll,25 wie sie im Folgenden vorgenommen wird.

2. Originäre Liquiditätsrisiken

Die originären Liquiditätsrisiken, welche aufgrund ihrer Erfolgswirksamkeit auch derivative Erfolgsrisiken darstellen, lassen sich gemäß Schierenbeck in das Liqui-ditätsanspannungs-, das Termin- und das Abrufrisiko unterteilen (vgl. Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Der Zusammenhang zwischen Erfolgs- und Liquiditätsrisiken26

Das Liquiditätsanspannungsrisiko umfasst einerseits das Liquidationsrisiko, welches die Gefahr beschreibt, dass eine Liquidation von Positionen aufgrund mangelnder Marktliquidität erschwert wird, und andererseits das Risiko, dass An-schlussfinanzierungen nicht, oder nur zu schlechteren Konditionen, durchgeführt werden können27.

Das Terminrisiko beschreibt eine mögliche, unplanmäßige Verlängerung der Kapitalbindungsdauer von Aktivgeschäften. Dies kann sowohl durch Markt-hemmnisse, aber auch durch nicht fristgerechte Zins- und/oder Tilgungszahlungen der Gegenpartei begründet werden. Dabei lässt sich das Terminrisiko aufgrund seiner Beschränkung auf die Aktivseite der Bilanz als aktivisches Risiko bezeich-nen.

Das Abrufrisiko bezeichnet schließlich die Gefahr, dass Kreditzusagen vertrags-konform aber unerwartet in Anspruch genommen werden, oder das Risiko, dass Einleger vor Eintritt der vertraglichen Fälligkeit über Einlagen verfügen wollen und das Institut dieser Forderung aus Standing-Gründen nachkommen muss. Das Abrufrisiko wird als Gegenparteirisiko virulent und stellt, da es beide Seiten der Bilanz betreffen kann, ein aktivisches und passivisches Liquiditätsrisiko dar.28

3. Derivative Liquiditätsrisiken

Genau wie die originären Liquiditätsrisiken, welche als derivative Erfolgsrisiken die Rentabilität des Instituts beeinflussen, treten die originären Erfolgsrisiken, wie aus Abbildung 1 ersichtlich wird, als derivative Liquiditätsrisiken in Erscheinung.

Der Einfluss schlagend gewordener Erfolgsrisiken, wie beispielsweise der Ausfall eines Kreditnehmers, auf das Liquiditätsrisiko durch das Ausbleiben der erwarteten Zahlungen ist offensichtlich. Unerwartete Änderungen in den Zahlungsströmen durch Zins- oder Wechselkursänderungen haben ebenfalls Einfluss auf die Liquiditätssituation der Bank. Aber auch das operationelle Risiko hat, unter Umständen sogar gewaltige, liquiditätsmäßige Konsequenzen.29

Die derivativen Liquiditätsrisiken verdeutlichen, dass die Steuerung der Liquiditätsrisiken der Bank nur durch Einbindung in die Gesamtbanksteuerung erfolgen kann, da eine Unabhängigkeit von anderen Risikoarten, wie dem Ausfallrisiko oder dem operationellen Risiko, nicht gegeben ist.30

Dabei sind laut Spremann und Herbeck die Liquiditätsrisiken sogar bedeutsamer als die reinen Wertrisiken. Grund hierfür ist, dass aus Liquiditätsrisiken eine Fi-nancial Distress-Situation entstehen kann, deren Kosten durch die Finanzmärkte nicht entschädigt werden. Auch für den Anleger, der Aktien der Bank hält, sind diese Kosten im Gegensatz zu den Annahmen des Irrelevanztheorems von Mo-digliani und Miller,31 welches für Wertrisiken durchaus probat erscheint, nicht diversifizier- oder hedgebar.32

II. Das bankbetriebliche Liquiditätsrisiko

1. Exogene Einflussfaktoren

Der Liquidität von Banken fällt, gegenüber jener von anderen Unternehmen, eine besondere Bedeutung zu. Dies ist durch exogene Einflussfaktoren, welche aus der besonderen Stellung der Institute in der Volkswirtschaft resultieren, und endogene Ursachen, die sich in der Eigentümlichkeit der bankbetrieblichen Leistungserstellung finden lassen, begründet.33

Die exogenen Einflussfaktoren resultieren primär daraus, dass Banken Zahlungs-begehren uneingeschränkt erfüllen müssen. Dies beinhaltet, dass sie auch für Aus-zahlungswünsche, zu deren Erfüllung sie rechtlich nicht verpflichtet wären, liqui-de Mittel zur Verfügung zu halten haben, um das eigene Standing am Markt ga-rantieren zu können.34 Sollte es dennoch zu Zahlungsstockungen bei einer Bank kommen, so löst dies unweigerlich eine Abhebungswelle, einen sogenannten Bank Run, der Anleger aus.35

Im Extremfall kann sich ein solcher Bank Run eines einzelnen Instituts zu einer Krise für das gesamte Bankensystem entwickeln. In diesem Zusammenhang ist, wie Hellwig36 darlegt, von einem „systemischen Risiko“ die Rede. Grund hierfür ist, dass die eigentlichen Schwierigkeiten eines einzelnen Instituts durch wechsel-seitige Beziehungen unter den Instituten oder durch Informationseffekte, welche allein durch die Erwartung von Dominoeffekten seitens der Anleger zu Abhe-bungswellen bei allen Instituten führen, die Funktionsfähigkeit des gesamten Fi-nanzsystems in Frage stellen können. Dabei sind derartige Systemkrisen auch heute noch von großer Bedeutung wie in jüngerer Vergangenheit die Beispiele der US-amerikanischen Sparkassen in den achtziger Jahren, der skandinavischen Banken in den Jahren 1992/93 sowie der Fall der Asienkrise 1997/98 zeigten. In solchen Krisen wird auch eine Begründung für die ausgeprägte staatliche Regulie-rung des Bankensektors wie beispielsweise durch den Grundsatz II der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vgl. A.III.2.) gefunden.37

2. Endogene Einflussfaktoren

Im Rahmen der endogenen Ursachen gibt es eine Vielzahl bankspezifischer Be-sonderheiten. So erwachsen Zahlungsverpflichtungen bei Banken sowohl aus dem Aktiv- als auch aus dem Passivgeschäft.38 Dabei können weder Ausgaben noch Einnahmen mit der erforderlichen Genauigkeit geschätzt werden.39 Des Weiteren weisen Banken einen äußerst hohen Fremdkapitalanteil in Größenordnun-gen von 90% und darüber aus, welcher regelmäßige Zahlungsverpflichtungen mit sich bringt.40 Schließlich kann das Betreiben von Fristentransformation selbst bei genauer Kenntnis der Zahlungsein- und -ausgänge zu Anspannungen im Li-quiditätsgefüge führen.41

Durch die bankspezifischen Besonderheiten gilt es bei Wahl der Aktiva für eine Bank gemäß Wagner et al. einige Faktoren besonders zu beachten. Einerseits stellt sich die Frage, ob es für die eingesetzten Instrumente einen liquiden Markt gibt oder diese als Sicherheiten für liquiditätsbeschaffende Geschäfte genutzt werden können. Zum anderen bleibt der Grad der Bonitätssensitivität, d.h. ob die Aktiva unter veränderten Bedingungen als Sicherheiten ausfallen können, zu hinterfra-gen.42

Da das Kerngeschäft der Institute in der Regel das Kreditgeschäft ist, gilt es, die-sem ein besonderes Augenmerk zu widmen. Dabei kann beispielsweise der Ein-satz von Asset Backed Securities43 eine Möglichkeit bieten, Kredite liquidisierbar zu machen und somit die besonderen Liquiditätsprobleme der Banken zu kompen-sieren. Allerdings ist diese Möglichkeit zur Beschaffung liquider Mittel im Falle eines Liquiditätsproblems nicht kurz- sondern allenfalls mittelfristig einsetzbar.

Im Zusammenhang mit einer notwendigen Liquidierung von Aktivpositionen kann im Allgemeinen aber nur auf jene Aktiva zurückgegriffen werden, auf welche das Institut zu verzichten bereit wäre, bzw. auf die unter dem Ziel der Weiterführung der Geschäftstätigkeit verzichtet werden kann.44

Passivseitig stellen der direkte Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt, sowie die Möglichkeit des Liquiditätsausgleichs über die Zentralbank oder den Interban-kenmarkt einen Ausgleich für das besondere Liquiditätsproblem der Banken dar.45 Problematisch erwies sich für die Refinanzierung der Institute in der näheren Ver-gangenheit allerdings das veränderte Anlegerverhalten in zahlreichen Ländern, da viele Anleger von klassischen Anlageformen wie dem Sparbuch zu Fonds- oder Aktienanlagen gewechselt sind.46

3. Arten von Zahlungsströmen im Bankgeschäft

Abhängig von den Bilanzpositionen sowie dem außerbilanziellen Geschäft ergeben sich die Zahlungsströme, deren möglichst genaue Prognose für das Liquiditätsmanagement unabdingbar ist. Dabei gilt es bei Banken gegenüber Industrieunternehmen die im Allgemeinen erhöhte Unsicherheit zu beachten.

Die Einteilung kann, wie von Wagner et al.47 vorgeschlagen, auf Basis der beiden Faktoren Betrag und Zeitpunkt erfolgen, welche jeweils bekannt oder unbekannt sein können. Es ergeben sich somit, wie in Abbildung 2 gezeigt, vier Kategorien von Zahlungsströmen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Zeit-Betrag-Matrix der Geschäfte48

Zahlungsströme der Kategorie I, bei welchen sowohl Betrag, als auch Zeitpunkt bekannt sind, werden als deterministische Zahlungsströme bezeichnet. Beispielhaft zu nennen sind in diesem Zusammenhang, sofern man von Ausfall- und anderen externen Risiken absieht, Zins- und Tilgungszahlungen aus Krediten sowie Kupon-Zahlungen aus Bonds.

Unter Kategorie II findet man beispielsweise eine Europäische Option, bei welcher der Auszahlungsbetrag im Voraus ungewiss, der Auszahlungszeitpunkt aber fix ist. Diese Zahlungsströme sind zusammen mit jenen in den Kategorien III und IV als nicht deterministisch, beziehungsweise stochastisch zu bezeichnen. Um Zahlungsströme der Kategorie II berücksichtigen zu können, ist die Modellierung des Zahlungsbetrages von Nöten.

Im Rahmen der Zahlungsströme der dritten Kategorie finden sich zum Beispiel ausgestellte Reiseschecks, bei denen zwar der Betrag, nicht aber der Zeitpunkt der Rückzahlung bekannt ist. Die Modellierung dieser Zahlungsströme kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass jedem möglichen Erfüllungszeitpunkt ein Gewicht in Form einer Wahrscheinlichkeit zugeordnet wird.

In Kategorie IV finden sich schließlich die am schwierigsten zu schätzenden Zahlungsströme, bei denen sowohl Zeitpunkt, als auch Betrag ungewiss sind. Es kann sich dabei zum Beispiel um Kontokorrentkredite, Sichteinlagen oder auch das gesamte Neugeschäft handeln.49

III. Liquiditätstheorien und die Normen der Bankaufsicht

1. Liquiditätstheoretische Ansätze

Wie Schierenbeck und Hölscher darlegen ist es die Hauptaufgabe bankbetriebli-cher Dispositionsregeln, dem externen Beobachter, worunter auch die Bankenauf-sicht fällt, einen Überblick zu bieten, inwiefern die Bank eine Geschäftspolitik betreibt, die den liquiditätsmäßigen Erfordernissen angepasst ist. Des Weiteren sind die Dispositionsregeln als Richtschnur für das Bankmanagement zu sehen.50

Als Ausgangspunkt der Liquiditätstheorie gilt die 1854 von Otto Hübner vorgestellte Goldene Bankregel, welche die Empfehlung gibt: „Der Credit, welchen eine Bank geben kann, ohne Gefahr zu laufen, ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu können, muss nicht nur im Betrage, sondern auch in der Qualität dem Credite entsprechen, welchen sie genießt.“51

Während Hübner darunter sowohl Übereinstimmung der Fälligkeit, als auch der Bonität von Aktiva und Passiva verstand, wurde dies später zur alleinigen Forde-rung nach Fristenkongruenz verkürzt.52 Die Tatsache, dass selbst diese Forderung im Bankgeschäft nicht durchsetzbar ist, wird klar, wenn man bedenkt, dass eine wesentliche Erfolgskomponente aus der betriebenen Fristentransformation resul-tiert, welche durch die Goldene Bankregel unterbunden würde. Es bleibt weiterhin festzustellen, dass die Goldene Bankregel weder hinreichend noch notwendig ist. Sie ist nicht hinreichend, da beispielsweise die vertraglich vereinbarten Lauf-zeiten von Krediten überschritten werden können, also ein Terminrisiko besteht, und nicht notwendig, da beispielsweise ein signifikanter Anteil der Einlagen pro-longiert wird.53

Adolf Wagner versuchte bereits 1857 diesen zentralen Mangel der Goldenen Bankregel durch die Bodensatztheorie zu beseitigen. Darin geht er davon aus, dass ein gewisser Anteil der Einlagen nach Ablauf verlängert wird (Prolongati-onsprozess) und ein anderer Teil durch neue Einlagen ersetzt wird (Substituti onsprozess). Der sich dadurch ergebende stabile Bodensatz kann durch die Bank auch für die Investition in längerfristige Aktiva genutzt werden.54 Als Schwäche der Bodensatztheorie ist festzustellen, dass die unterstellte Unabhängigkeit der Ein- und Auszahlungen fraglich ist.55 Darüber hinaus wird ein Bodensatz auf Sei-ten des Kreditgeschäfts, sowie der Refinanzierungsspielraum über den eine Bank verfügt, vernachlässigt.56

Die Möglichkeit der Mobilisierung von Liquiditätsreserven außerhalb des Instituts berücksichtigte erstmals die 1879 von Karl Knies eingeführte Realisations- bzw. Shiftability-Theorie.57 Sie zielt darauf ab, dass es in der Bank Aktiva gibt, wel-che als Liquiditätsvorsorge zu betrachten sind, wenn sie ohne nennenswerte Ver-luste innerhalb kurzer Zeit verkauft werden können.58 Die in Folge dieser Abtret-barkeit erhaltene Liquidität kann als Sekundärreserve bezeichnet werden.59

Eine Zusammenführung von Bodensatzüberlegungen und Shiftability-Theorie führt zu dem in Abbildung 3 gezeigten Bilanzbild.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Bilanzbild mit Bodensatztheorie und Shiftability-Theorie60

Während die bisher gezeigte Goldene Bankregel, wie auch die Bodensatztheorie und die Shiftability-Theorie auf den Normalfall abgestimmt sind, geht die Ma-ximalbelastungstheorie, welche Stützel 1959 entwickelt hat, vom Extremfall eines Bank Runs aus, in welchem der Bodensatz gegen Null tendiert. Dabei for-dert er, dass die Summe der mit der Monetisierung der Aktiva verbundenen Ver-luste geringer sein muss als das vorhandene Eigenkapital.61 Als wesentlichste Kri-tik bleibt anzumerken, dass es sich dabei nicht wirklich um eine Liquiditäts-, sondern vielmehr um eine Liquidationstheorie handelt.62 Der Gefahr eines Bank Runs sollte vielmehr durch vertrauensbildende Maßnahmen begegnet werden. Dies kann entweder von staatlicher Seite durch die Zentralbank als „Lender of Last Resort“,63 durch die Schaffung eines Einlagensicherungsfonds64, oder bankseitig durch ein adäquates Reporting (vgl. C.III.3.) erreicht werden.

Allen vorgestellten statischen Theorien gemein ist, dass sie nur auf Bilanzgrößen, nicht jedoch auf die liquiditätswirksamen Zahlungsströme gerichtet sind. Ihre Einhaltung ist folglich nur eine notwendige, aber keine hinreichende Absicherung gegen Liquiditätsengpässe.65

2. Grundsatz II des deutschen BaFin

Eines der aktuellsten bankaufsichtsrechtlichen Regelungswerke zur Liquiditätsüberwachung stellt der neue Grundsatz II der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland dar, welcher am 01.Juli 2000 in Kraft trat. Er ersetzte die alten Liquiditätsgrundsätze II und III, welche bereits 30 Jahre alt waren, und deren gravierendster Mangel in der Zuordnung der Aktiva und Passiva nach Ursprungslaufzeiten anstelle der Restlaufzeiten bestand.66

Kern des Grundsatzes II ist ein Erfassungsschema welches, wie in Abbildung 4 ersichtlich, vier Laufzeitbänder umfasst.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Laufzeitbänder und zugehörige Kennzahlen67

Dabei ergibt sich die Liquiditätskennzahl als der Quotient aus den liquiden Aktiva des ersten Laufzeitbandes und den Zahlungsverpflichtungen im ersten Laufzeitband, wobei einzelne Geschäfte mit unterschiedlichen Anrechnungsfaktoren zu berücksichtigen sind:

Liquiditätskennzahl =

Liquide Aktiva im ersten Laufzeitband Zahlungsverpflichtungen im ersten Laufzeitband Die errechnete Liquiditätskennzahl ist der Bundesanstalt zu melden und muss einen Wert größer oder gleich eins aufweisen, um eine ausreichende Liquidität zu attestieren. Für die Beobachtungskennzahlen, welche für das zweite bis vierte Laufzeitband analog zur Liquiditätskennzahl zu errechnen sind, gibt es keine Mindestanforderungen. Sie besitzen lediglich nachrichtlichen Charakter.

Den Liquiditätsstrukturen jenseits des Betrachtungshorizontes von einem Jahr wird keine Beachtung geschenkt, da angenommen wird, dass in diesem Fristbe-reich für eine solvente und ertragsstarke Bank keine Refinanzierungsprobleme bestehen werden.68

Der neue Grundsatz II kann exemplarisch für die zukünftigen Liquiditätsnormen innerhalb der EU gelten, da er an das Konzept der Probeerhebung für einen EULiquiditätskoeffizienten anknüpft, dessen Ziel eine Harmonisierung der Liquiditätserfordernisse auf EU-Ebene ist.69

Dennoch birgt er einige Schwächen. So bleibt beispielsweise weiterhin das Ter-minrisiko gänzlich unberücksichtigt. Auch wird, wie Spörk und Auge-Dickhut70 zeigen, aufgrund der Höhe der festgelegten Anrechnungssätze ein An-reiz geschaffen die Fristentransformation zu intensivieren. Dies, da beispielsweise täglich fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nur mit 10% angerechnet werden, börsennotierte Wertpapiere als Aktiva jedoch zu 100%. Es wäre also möglich mit 10 Mio. EUR in börsennotierten Aktiva, 90 Mio. EUR in Forderun-gen gegenüber Kunden und täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von 100 Mio. EUR einen Liquiditätskoeffizienten von eins zu erzielen, obgleich Fristen-transformation in erheblichem Ausmaß betrieben würde. Diese würde auch in den Beobachtungskennzahlen, wie Meyer zu Selhausen fälschlicherweise annimmt,71 nicht sichtbar.72

Auch durch Optionsgeschäfte kann der Liquiditätskoeffizient verzerrt werden, da sie nicht berücksichtigt werden. So erhöht zum Beispiel die für eine ShortPosition erhaltene Optionsprämie sofort den Liquiditätskoeffizienten. Die mögliche Inanspruchnahme aus der Option wird jedoch nicht als (potentielle) Zahlungsverpflichtung berücksichtigt.73

3. Empfehlungen des Basler Ausschusses

Im Dokument „Sound Practices for Managing Liquidity in Banking Organisations“74 des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht vom Februar 2000, das eine vollständige Überarbeitung des Dokumentes „A framework for measuring and managing liquidity“75 vom September 1992 darstellt, gibt dieser Empfehlungen für den Liquiditätsrisikoprozess in Banken.

Die vierzehn Grundsätze, in welche sich die Empfehlung untergliedert, sind im wesentlichen auf international tätige Großbanken ausgelegt. Sie sollen aber auch in kleinen Instituten, in einem dem jeweiligen Risiko sowie der Komplexität der Tätigkeit angepassten Niveau, Anwendung finden.

Die Grundsätze eins bis vier befassen sich mit dem Aufbau einer Liquiditätsma-nagementstruktur. Dabei wird gefordert, dass eine innerhalb der Bank abge-stimmte Strategie zum täglichen Liquiditätsmanagement erstellt wird, welche im gesamten Institut mitzuteilen ist. Darüber hinaus muss ein Limitsystem eingeführt und regelmäßig überwacht, sowie ein zeitnahes Reporting sichergestellt werden.

In den Grundsätzen fünf bis sieben gilt das Hauptaugenmerk der Messung und Überwachung der Zahlungsmittelerfordernisse, deren Kern der Aufbau einer „Maturity-Ladder“ ist, welche die Zahlungsströme einzelnen Laufzeitbändern zuordnet (Vgl. B.II.1.). Die Liquidität soll auf Basis von „was-wenn-Szenarien“ überprüft werden. Des Weiteren müssen die gemachten Annahmen in regelmäßi-gen Abständen auf deren Übereinstimmung mit der Ist-Situation kontrolliert wer-den.

Die Grundsätze acht bis vierzehn betreffen das Management des Marktzuganges, die Notfallplanung, das Wechselkursmanagement, die interne Kontrolle des Liquiditätsmanagementprozesses, die Öffentlichkeitsarbeit, sowie abschließend die Funktion der Aufsichtsbehörden.76

Obgleich die Empfehlungen des Basler Ausschusses keinen verpflichtenden Charakter haben, ist davon auszugehen, dass die Gesetzgebung der einzelnen Länder teilweise angepasst wird, und andererseits die Banken der Empfehlung schon im Interesse eines guten Standings weitestgehend folgen werden.

[...]


1 Vgl. Schierenbeck (2001b), S. 336; Cherubini/Della Lunga (2001), S. 79. Wagner et al. (2002), Vorwort.

2 Vgl. Collins (2001), S. 8.

3 Vgl. Deutsche Bundesbank (1999).

4 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2000).

5 Vgl. OCC (2001).

6 Vgl. Federal Reserve (2001).

7 Vgl. UBS AG (2003a), S. 91; UBS AG (2003b).

8 Vgl. Fiedler (2000).

9 Vgl. Fiedler (2000), S. 442; Meyer zu Seelhausen (2001), S. 1504.

10 Vgl. Kosiol (1955), S. 264.

11 Vgl. Wagner et al. (2002), S. 1; dagegen Witte (1964), S. 765.

12 Vgl. Meyer (1996), S. 144.

13 Vgl. Sharpe (1964); Lintner (1965); Mossin (1966).

14 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 169.

15 Vgl. Büschgen (1998), S. 896.

16 Vgl. Meyer (1996), S. 144.

17 Vgl. Büschgen (1998), S. 896.

18 Vgl. Uyemura/Van Deventer (1993), S. 235.

19 Vgl. Culp (2001), S. 418f..

20 Vgl. Hansell (1989), S. 101.

21 Vgl. Zimmermann/Scheuenstuhl (1994), S. 658, 661.

22 Vgl. Büschgen (1998), S. 896.

23 Vgl. Greenbaum/Thakor (1995), S. 172.

24 Vgl. Schierenbeck/Lister (2001), S. 402.

25 Vgl. Schierenbeck (1994), S. 716.

26 In Anlehnung an Schierenbeck (1994), S. 716.

27 Dies wird auch als Refinanzierungs- oder Substitutionsrisiko bezeichnet und trifft jedes Institut, welches positive Fristentransformation betreibt.

28 Vgl. Schierenbeck (2001b), S. 7.

29 Als Beispiel sei nur der Fall der Barings Bank erwähnt. Vgl. Jorion (1997), S. 29ff.; Körnert (2003).

30 Vgl. Wagner et al. (2002), S. 3.

31 Vgl. Modigliani/Miller (1958); Miller/Modigliani (1961).

32 Vgl. Spremann/Herbeck (1996), S. 45.

33 Vgl. Büschgen (1998), S. 897.

34 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 168f..

35 Vgl. Priewasser (1998), S. 166.

36 Vgl. Hellwig (1997).

37 Vgl. Hellwig (1997), S. 123ff..

38 Vgl. Büschgen (1998), S. 897.

39 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 169.

40 Vgl. Hellwig (1997), S. 127.

41 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 169.

42 Vgl. Wagner et al. (2002), S. 15.

43 Vgl. Schierenbeck (2001b), S. 322.

44 Vgl. Ensberg/Früh (2000), S. 238.

45 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 169; Büschgen (1998), S. 899.

46 Vgl. Wagner et al. (2002), S. 18.

47 Vgl. Wagner er al. (2002), S. 11ff..

48 Vgl. Wagner et al. (2002), S. 11.

49 Vgl. Wagner et al. (2002), S. 10ff..

50 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 169.

51 Vgl. Hübner (1854), S. 28, zitiert in: Brüggestrat (1990), S. 44f.

52 Vgl. Brüggestrat (1990), S. 45.

53 Vgl. Süchting/Paul (1998), S. 461.

54 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 170.

55 Vgl. Meyer zu Selhausen (2001), S. 1507.

56 Vgl. Süchting/Paul (1998), S. 463.

57 Vgl. Eilenberger (1996), S. 182.

58 Vgl. Meyer zu Selhausen (2001), S. 1508.

59 Vgl. Süchting/Paul (1998), S. 467.

60 Vgl. Süchting/Paul (1998), S. 467.

61 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 171.

62 Vgl. Schrom, Fritz (1963), S. 27.

63 Vgl. Krumnow/Gramlich (1999), S. 880; Körnert (2003), S. 8ff..

64 Vgl. Schierenbeck/Hölscher (1998), S. 354ff.; Mankiw (2000), S. 545f..

65 Vgl. Wagner et al. (2002), S. 5.

66 Vgl. Deutsche Bundesbank (1999), S. 6.

67 Vgl. Wagner et al. (2002), S. 21.

68 Vgl. Schierenbeck (2001b), S. 495.

69 Vgl. Deutsche Bundesbank (1999), S. 6, 30.

70 Vgl. Spörk/Auge-Dickhut (1999), S. 181f..

71 Vgl. Meyer zu Selhausen (2001), S. 1511.

72 Vgl. Spörk/Auge-Dickhut (1999), S. 181f..

73 Vgl. Spörk/Auge-Dickhut (1999), S. 187.

74 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2000).

75 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1992).

76 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2000).

Excerpt out of 68 pages

Details

Title
Liquiditätsrisiko-Management in Banken
College
University of Basel  (Abteilung Bankmanagement und Controlling)
Grade
5,8 (CH = sehr gut)
Author
Year
2003
Pages
68
Catalog Number
V19646
ISBN (eBook)
9783638237192
ISBN (Book)
9783640462964
File size
1354 KB
Language
German
Keywords
Liquiditätsrisiko-Management, Banken, Liquiditätsrisiko
Quote paper
Michael Pohl (Author), 2003, Liquiditätsrisiko-Management in Banken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19646

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