Diese Arbeit untersucht die Beziehung Frankreichs zu seiner Kolonie Algerien.
Schwerpunkte sind hierbei nicht wirtschaftliche oder politische Prozesse, sondern der
Umgang Frankreichs, ein Land mit einer bedeutenden Menschenrechtstradition1 ,
mit genau diesen Rechten in Algerien.
Dazu ist die Arbeit in drei Teile aufgeteilt. Im ersten Teil wird dargestellt, wie die
Kolonie aufgebaut war, bzw. wie das Leben in Algerien von 1830 bis 1954 (Beginn
des Unabhängigkeitskrieges) aussah. Im Mittelpunkt meiner Betrachtungen stehen
die Menschen, die im damaligen französischen Algerien lebten. Hier habe ich mich
bewusst auf zwei Gruppen konzentriert, auf der einen Seite die muslimischen
Algerier, auf der anderen die französischen Siedler. Der Umgang untereinander und
die mangelnde Gleichstellung vor dem Gesetz, wie sie aufgezeigt wird, sollen
Begründungen liefern, wie es zu einem Unabhängigkeitskrieg kommen konnte, der in
der heutigen Literatur auch „Das algerische Drama“2 genannt wird.
Dieser Krieg wird im zweiten Teil der Arbeit behandelt. Dabei stehen hier Aspekte
der französischen Kriegsführung im Vordergrund, einen bedeutenden Part nimmt der
Aspekt der Folter ein. Wie sah diese Folter in Algerien aus, wo wird sie begründet,
wie ging man mit den Vorwürfen in Frankreich um? Diese Fragen sollen bearbeiten
werden, bevor im letzten Teil beschrieben wird, wie Frankreich nach der
Unabhängigkeit Algeriens mit diesem Thema umgeht. Ein abschließendes Fazit soll
die erarbeiteten Aussagen zusammenfassen und kritisch hinterfragen.
Eine Bemerkung zum Sprachgebrauch, die Wörter Einheimische, Eingeborene und
Araber, welche zum Teil in Originalzitaten gebraucht werden sind in Algerien heute
negativ besetzt, so verfahre ich wie Rita Maran in ihrem Buch „Staatsverbrechen“
und unterscheide in moslemische Algerier und europäische Algerier.
1 Vgl. Maran, Rita: Staatsverbrechen. Ideologie und Folter im Algerienkrieg. Deutsche Ausgabe. Hamburg 1996.
S. 314 (künftig zitiert: Maran: Staatsverbrechen.)
2 Loth, Wilfried: Geschichte Frankreichs im 20. Jahrhundert. Stuttgart 1987. S. 163 (künftig zitiert: Loth:
Geschichte Frankreichs im 20. Jahrhundert.)
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Kolonialzeit
- Geschichtlicher Ablauf
- Begründungen für die Kolonisierung
- System in Algerien
- Auswirkungen der Kolonialpolitik
- Unabhängigkeitskrieg Algerien
- Geschichtlicher Ablauf
- Aspekte der französischen Kriegsführung
- Folter
- Folterpraktiken
- Frankreich und die intern. Menschenrechte
- Begründungen für die Methoden
- Ausblick
- Frankreichs Reflexionen zum Algerienkrieg
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Beziehung Frankreichs zu seiner Kolonie Algerien. Dabei liegt der Fokus nicht auf wirtschaftlichen oder politischen Prozessen, sondern auf dem Umgang Frankreichs mit Menschenrechten in Algerien. Die Arbeit beleuchtet die Lebensbedingungen in Algerien von 1830 bis 1954 (Beginn des Unabhängigkeitskrieges), insbesondere die Ungleichheit zwischen muslimischen Algeriern und französischen Siedlern.
- Die Geschichte der französischen Kolonialisierung Algeriens
- Die Ungleichheit und Diskriminierung der muslimischen Algerier unter französischer Herrschaft
- Die Gründe für den Ausbruch des Algerienkriegs
- Die Methoden der französischen Kriegsführung, insbesondere die Anwendung von Folter
- Frankreichs Umgang mit dem Thema Menschenrechte nach der Unabhängigkeit Algeriens
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel gibt einen historischen Überblick über die Kolonialzeit in Algerien und beschreibt die Lebensbedingungen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Algerienkrieg, wobei die französische Kriegsführung und die Anwendung von Folter im Vordergrund stehen.
Schlüsselwörter
Kolonialismus, Algerien, Frankreich, Menschenrechte, Ungleichheit, Diskriminierung, Algerienkrieg, Folter, Staatsverbrechen, Reflexion.
- Arbeit zitieren
- Simon Wibbeler (Autor:in), 2003, Menschenrechte während der Kolonialzeit - Algerien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19653