Menschenrechte während der Kolonialzeit - Algerien


Seminar Paper, 2003

16 Pages, Grade: gut (2.0)


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Kolonialzeit
2.1 Geschichtlicher Ablauf
2.2 Begründungen für die Kolonisierung
2.3 System in Algerien
2.4 Auswirkungen der Kolonialpolitik

3 Unabhängigkeitskrieg Algerien
3.1 Geschichtlicher Ablauf
3.2 Aspekte der französischen Kriegsführung
3.3 Folter
3.3.1 Folterpraktiken
3.3.2 Frankreich und die intern. Menschenrechte
3.3.3 Begründungen für die Methoden

4 Ausblick
4.1 Frankreichs Reflexionen zum Algerienkrieg
4.2 Fazit

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Diese Arbeit untersucht die Beziehung Frankreichs zu seiner Kolonie Algerien. Schwerpunkte sind hierbei nicht wirtschaftliche oder politische Prozesse, sondern der Umgang Frankreichs, ein Land mit einer bedeutenden Menschenrechtstradition[1], mit genau diesen Rechten in Algerien.

Dazu ist die Arbeit in drei Teile aufgeteilt. Im ersten Teil wird dargestellt, wie die Kolonie aufgebaut war, bzw. wie das Leben in Algerien von 1830 bis 1954 (Beginn des Unabhängigkeitskrieges) aussah. Im Mittelpunkt meiner Betrachtungen stehen die Menschen, die im damaligen französischen Algerien lebten. Hier habe ich mich bewusst auf zwei Gruppen konzentriert, auf der einen Seite die muslimischen Algerier, auf der anderen die französischen Siedler. Der Umgang untereinander und die mangelnde Gleichstellung vor dem Gesetz, wie sie aufgezeigt wird, sollen Begründungen liefern, wie es zu einem Unabhängigkeitskrieg kommen konnte, der in der heutigen Literatur auch „Das algerische Drama“[2] genannt wird.

Dieser Krieg wird im zweiten Teil der Arbeit behandelt. Dabei stehen hier Aspekte der französischen Kriegsführung im Vordergrund, einen bedeutenden Part nimmt der Aspekt der Folter ein. Wie sah diese Folter in Algerien aus, wo wird sie begründet, wie ging man mit den Vorwürfen in Frankreich um? Diese Fragen sollen bearbeiten werden, bevor im letzten Teil beschrieben wird, wie Frankreich nach der Unabhängigkeit Algeriens mit diesem Thema umgeht. Ein abschließendes Fazit soll die erarbeiteten Aussagen zusammenfassen und kritisch hinterfragen.

Eine Bemerkung zum Sprachgebrauch, die Wörter Einheimische, Eingeborene und Araber, welche zum Teil in Originalzitaten gebraucht werden sind in Algerien heute negativ besetzt, so verfahre ich wie Rita Maran in ihrem Buch „Staatsverbrechen“ und unterscheide in moslemische Algerier und europäische Algerier.

2 Die Kolonialzeit

2.1 Geschichtlicher Ablauf

Der Kolonialismus Frankreichs in Algerien beginnt im Juni 1830, als 37000 französische Soldaten in der Nähe von Algier algerischen Boden betreten und innerhalb kürzester Zeit die türkischen Truppen besiegen, um damit ihre Vorherrschaft zu übernehmen.[3] In der Folgezeit kommt es immer wieder zu Aufständen und Widerstandsbestrebungen verschiedener algerischer Gruppen, die verstärkte französische Armee erkämpft aber systematisch entscheidende strategische Städte.

1848 wird Algerien zum französischen Territorium erklärt, 1871 führt man eine zivile Verwaltung in Algier ein, Algerien wird in drei algerische Departments Frankreichs eingeteilt. In der Folgezeit kann das französische Algerien wirtschaftliche Erfolge aufweisen, in erster Linie durch eine gut funktionierende Landwirtschaft.[4] Gleichzeitig wächst aber auch das Bedürfnis nach Gleichberechtigung (s.2.3, 2.4), am 8.Mai 1945 kommt es im Zuge von Siegesfeiern des 2. Weltkrieges zu schweren Unruhe. Moslems töten Algerier europäischer Abstammung, die französische Armee antwortet mit einem brutalen Rachezug, 3000 Moslems kommen zu Tode. Dieses ist der Anstoß zum Unabhängigkeitskrieg, auch wenn es noch neun Jahre dauern soll, bis er beginnt.[5]

2.2 Begründungen für die Kolonisierung

Von offizieller französischer Seite hatte man den Anspruch, das Land Algerien zu zivilisieren, das hieß, französische Kultur aufzuzwingen. Das Motto „Freiheit Gleichheit, Brüderlichkeit“ der französischen Revolution wurde für die Kolonialpolitik vereinnahmt. Das wirkliche Konzept wurde nie formal definiert, der französischer Offizier und Verwaltungsleiter von Algier verweist auf die Römer, welche durch die Expansion auch eine zivilisatorische Mission erfüllten.[6] Unter dem Deckmantel der so genannten „mission civilisatrice“[7] ließen sich jegliche Handlungen von Franzosen in Algerien legitimieren.[8]

2.3 System in Algerien

Algerien war keine Kolonie, vergleichbar mit Tunesien oder anderen. Algerien war ein Teil Frankreichs, eingeteilt in 3 Departements.[9] Die Rechtssprechung in Algerien war theoretisch die gleiche wie in Frankreich. Zu beachten ist allerdings die Tatsache, dass Richter in erster Linie europäischer Abstammung waren. Anders als in Frankreich, wo Haftanstalten dem Justizministerium unterstanden, hatte in Algerien die Polizei Verfügung über sie, man konnte jede Person 24 Stunden festhalten, ohne jeglichen Richterbeschluss.[10] Der Aufbau des französischen Verwaltungssytems ist in erster Linie dem französischen General Bugeaud zuzuschreiben. Dieser hatte die Marschrichtung „Ihr habt sie mit Waffengewalt unterworfen; ihr werdet sie nicht niederhalten können außer durch Waffengewalt“ vorgegeben.[11] So wurde ein hierarchisches System aufgebaut, was grundsätzlich nach der Abstammung unterschied. Es gab ein zweigeteiltes Wahlrecht, die Mehrheiten sollten immer auf der Seite der Franzosen sein.

Die europäischstämmigen Algerier begründeten diese Ungleichheit vor dem Gesetz mit der oben genannten „mission civilisatrice“. Nur durch dieses hierarchische System konnte die „Zivilisierung“ nach Ansicht der Franzosen vorangetrieben werden. So sprach man auf französischer Seite oft von einer Eltern-Kind Beziehung zwischen den ca. 1 Mio. französischen und 8 Mio. moslemischen Algeriern, Aufstände wurden mit den Eigenschaften eines aufbrausenden Jungendlichen, der seine Grenzen testen möchte, verglichen.[12]

[...]


[1] Vgl. Maran, Rita: Staatsverbrechen. Ideologie und Folter im Algerienkrieg. Deutsche Ausgabe. Hamburg 1996. S. 314 (künftig zitiert: Maran: Staatsverbrechen.)

[2] Loth, Wilfried: Geschichte Frankreichs im 20. Jahrhundert. Stuttgart 1987. S. 163 (künftig zitiert: Loth: Geschichte Frankreichs im 20. Jahrhundert.)

[3] Vgl.: Herzog, Werner: Algerien. Zwischen Demokratie und Gottesstaat. Originalausgabe. München 1995. S. 30 (künftig zitiert: Herzog: Algerien)

[4] Vgl.: Ebd. S. 32 ff

[5] Vgl.: Ebd. S. 39f

[6] Vgl.: Marian: Staatsverbrechen S. 44f

[7] Maran: Staatsverbrechen S. 52

[8] Vgl.: Ebd. S. 82

[9] Vgl.: Grosser, Alfred: Frankreich und seine Aussenpolitik.1944 bis heute.1. dt. Auflage. München 1986. S. 143f. (künftig zitiert: Grosser: Frankreich und seine Außenpolitik.)

[10] Vgl.: Maran: Staatsverbrechen S.88f

[11] Vgl.: Ebd. S. 46

[12] Vgl.: Ebd S. 47ff

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Details

Title
Menschenrechte während der Kolonialzeit - Algerien
College
University of Münster  (Institut für Politikwissenschaften)
Course
Proseminar: Menschenrechte und Entwicklungspolitik
Grade
gut (2.0)
Author
Year
2003
Pages
16
Catalog Number
V19653
ISBN (eBook)
9783638237246
File size
512 KB
Language
German
Notes
Diese Arbeit untersucht die Beziehung Frankreichs zu seiner Kolonie Algerien. Schwerpunkte sind hierbei nicht wirtschaftliche oder politische Prozesse, sondern der Umgang Frankreichs, ein Land mit einer bedeutenden Menschenrechtstradition, mit genau diesen Rechten in Algerien.
Keywords
Menschenrechte, Kolonialzeit, Algerien, Proseminar, Menschenrechte, Entwicklungspolitik
Quote paper
Simon Wibbeler (Author), 2003, Menschenrechte während der Kolonialzeit - Algerien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19653

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