in System unverfälschten Wettbewerbs erfordert nicht nur die abstrakte Feststellung von Kartellverstößen gegen Art. 101 I AEUV sowie § 1 GWB, sondern muss auch dem Recht des Betroffenen zur Durchsetzung verhelfen, sodass im Regelfall zu klären ist, welche Rechtsfolgen aus vorgenannten Verstößen resultieren.
Gemäß Art. 101 II AEUV sind Vereinbarungen jedweder Art ohne weiteres nichtig.
Desweiteren kann Folge eines Verstoßes die Einleitung eines kartellbehördlichen, also verwaltungsrechtlichen Verfahrens sein, an dessen Ende von den Kartellanten die Abstellung (Art. 103 AEUV i. V. m.Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 bzw. § 32 GWB) sowie- ordnungs-widrigkeitenrechtlich - ein Bußgeld (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 23 II VO 1/2003 sowie § 81 GWB) verlangt werden kann.
Die Rechtsfolgen im Zivilrecht hingegen ergeben sich im Wesentlichen aus § 33 GWB. Nach Absatz 1 hat jeder Betroffene einen Anspruch auf Beseitigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung sowie bei Verschulden einen Schadensersatzanspruch gegen jeden, der gegen Art. 101 I AEUV resp. § 1 GWB verstößt (Absatz 3).
Die auch private enforcement genannte Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Kartellbetroffenen stand über einen längeren Zeitraum nicht im Fokus der Öffentlichkeit, und zwar sowohl bezogen auf Literatur und Rechtsprechung als auch auf die Geschädigten selbst.
Vielmehr stand die oben bereits erwähnte kartellbehördliche Sanktionierung als sog. public enforcementklar im Vordergrund.
Desöfteren las man in der Presse von Milliardenstrafen aus Brüssel (EU-Kommission) oder Bonn (Bundeskartellamt) gegen Kartellmitglieder.
Die privatrechtliche Durchsetzung nimmt aber durch Gesetzesreformen sowie das erklärte Ziel der Vereinfachung der Durchsetzung durch die EU-Kommission in ihrer Bedeutung enorm zu, was aberwiederum keinesfalls die daraus resultierenden Probleme bzw. Streitfragen mindert.
Daher soll diese Seminararbeit der Aufarbeitung des gegenwärtigen Rechtsstands dienen sowie gewisse Einzelprobleme näher beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Der kartellrechtliche Schadensersatz im Überblick
I. Zivilrechtliche Rechtsfolgen: Deutsch oder Europäisch?
II. Anspruchsvoraussetzungen des § 33 III GWB
1. Aktivlegitimation
a) Betroffenheit bei Horizontalvereinbarungen
aa) Mitbewerber
bb) sonstige Marktbeteiligte
b) Betroffenheit bei Vertikalvereinbarungen
2. Verstoß gegen Kartellverbot oder kartellbehördliche Verfügung
3. Verschulden
4. Kausaler Schaden
a) Schadensermittlung
b) Verzinsungspflicht gem. § 33 III 4 und 5 GWB
c) Schadensabwälzung (passing-on defense)
5. Passivlegitimation
a) Haftung aller „Unternehmen“
b) Durchgriff auch auf natürliche Personen?
6. Verjährung
III. Prozessuale Durchsetzung
1. Darlegungs- und Beweislast
2. Zuständigkeit
a) Verstöße gegen europäisches Recht
b) Verstöße gegen deutsches Recht
3. Streitwertanpassung gem. § 89a GWB
IV. Abgrenzung und Konkurrenzen
1. Bürgerlich-rechtliche Ansprüche
a) (Vor-)vertragliche Ansprüche
b) Rückabwicklungsansprüche
c) Deliktische Ansprüche
2. Lauterkeitsrechtliche Ansprüche
C. Besondere Fragen
I. Problemkreis Betroffenheit, Schadensabwälzung, Vorteilsausgleich,
Schadensvervielfachung
1. Betroffenheit
a) Auslegung
b) Diskussion
c) Höchstinstanzliche Entscheidung des BGH
2. Schadensabwälzung
a) Zulässigkeit
b) Dogmatische Einordnung
c) Reichweite
aa) Allgemeine Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs
bb) Kartelldeliktsrechtliche Anwendung
d) Darlegungs- und Beweislast
3. Schadensvervielfachung
a) Keine Regelung erforderlich
b) oder doch rechtliches Korrektiv?
aa) Diskutierte Möglichkeiten
bb) Einschätzung des BGH
c) Eigene Stellungnahme und Ergebnis
II. private v. public enforcement
1. Anriss der Vor- und Nachteile beider Bereiche
a) private enforcement durch Schadensersatz
b) public enforcement
c) Vereinbarkeit beider Ziele
2. Akteneinsichtsrecht und Kronzeugenregelung als Reibungspunkt zwischen
private und public enforcement
III. Ausblick auf die 8. GWB-Novelle im Hinblick auf den Kartellschadensersatz
1. Funktionelle Zuständigkeit wird neu geregelt
2. Einführung von Gruppenklagen im deutschen Recht?
D. Resümee
- Quote paper
- Thorge Drefke (Author), 2012, Schadensersatz bei Kartellverstößen nach europäischem und deutschem Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196615
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