in System unverfälschten Wettbewerbs erfordert nicht nur die abstrakte Feststellung von Kartellverstößen gegen Art. 101 I AEUV sowie § 1 GWB, sondern muss auch dem Recht des Betroffenen zur Durchsetzung verhelfen, sodass im Regelfall zu klären ist, welche Rechtsfolgen aus vorgenannten Verstößen resultieren.
Gemäß Art. 101 II AEUV sind Vereinbarungen jedweder Art ohne weiteres nichtig.
Desweiteren kann Folge eines Verstoßes die Einleitung eines kartellbehördlichen, also verwaltungsrechtlichen Verfahrens sein, an dessen Ende von den Kartellanten die Abstellung (Art. 103 AEUV i. V. m.Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 bzw. § 32 GWB) sowie- ordnungs-widrigkeitenrechtlich - ein Bußgeld (Art. 103 AEUV i. V. m. Art. 23 II VO 1/2003 sowie § 81 GWB) verlangt werden kann.
Die Rechtsfolgen im Zivilrecht hingegen ergeben sich im Wesentlichen aus § 33 GWB. Nach Absatz 1 hat jeder Betroffene einen Anspruch auf Beseitigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung sowie bei Verschulden einen Schadensersatzanspruch gegen jeden, der gegen Art. 101 I AEUV resp. § 1 GWB verstößt (Absatz 3).
Die auch private enforcement genannte Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Kartellbetroffenen stand über einen längeren Zeitraum nicht im Fokus der Öffentlichkeit, und zwar sowohl bezogen auf Literatur und Rechtsprechung als auch auf die Geschädigten selbst.
Vielmehr stand die oben bereits erwähnte kartellbehördliche Sanktionierung als sog. public enforcementklar im Vordergrund.
Desöfteren las man in der Presse von Milliardenstrafen aus Brüssel (EU-Kommission) oder Bonn (Bundeskartellamt) gegen Kartellmitglieder.
Die privatrechtliche Durchsetzung nimmt aber durch Gesetzesreformen sowie das erklärte Ziel der Vereinfachung der Durchsetzung durch die EU-Kommission in ihrer Bedeutung enorm zu, was aberwiederum keinesfalls die daraus resultierenden Probleme bzw. Streitfragen mindert.
Daher soll diese Seminararbeit der Aufarbeitung des gegenwärtigen Rechtsstands dienen sowie gewisse Einzelprobleme näher beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Der kartellrechtliche Schadensersatz im Überblick
I. Zivilrechtliche Rechtsfolgen: Deutsch oder Europäisch?
II. Anspruchsvoraussetzungen des § 33 III GWB
1. Aktivlegitimation
a) Betroffenheit bei Horizontalvereinbarungen
aa) Mitbewerber
bb) sonstige Marktbeteiligte.
b) Betroffenheit bei Vertikalvereinbarungen
2. Verstoß gegen Kartellverbot oder kartellbehördliche Verfügung
3. Verschulden
4. Kausaler Schaden
a) Schadensermittlung
b) Verzinsungspflicht gem. § 33 III 4 und 5 GWB
c) Schadensabwälzung (passing-on defense)
5. Passivlegitimation
a) Haftung aller „Unternehmen“
b) Durchgriff auch auf natürliche Personen?
6. Verjährung
III. Prozessuale Durchsetzung
1. Darlegungs- und Beweislast
2. Zuständigkeit
a) Verstöße gegen europäisches Recht
b) Verstöße gegen deutsches Recht
3. Streitwertanpassung gem. § 89a GWB
IV. Abgrenzung und Konkurrenzen
1. Bürgerlich-rechtliche Ansprüche
a) (Vor-)vertragliche Ansprüche
b) Rückabwicklungsansprüche
c) Deliktische Ansprüche
2. Lauterkeitsrechtliche Ansprüche
C. Besondere Fragen
I. Problemkreis Betroffenheit, Schadensabwälzung, Vorteilsausgleich, Schadensvervielfachung
1. Betroffenheit
a) Auslegung
b) Diskussion
c) Höchstinstanzliche Entscheidung des BGH
2. Schadensabwälzung
a) Zulässigkeit
b) Dogmatische Einordnung
c) Reichweite
aa) Allgemeine Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs
bb) Kartelldeliktsrechtliche Anwendung
d) Darlegungs- und Beweislast
3. Schadensvervielfachung
a) Keine Regelung erforderlich…
b) …oder doch rechtliches Korrektiv?
aa) Diskutierte Möglichkeiten
bb) Einschätzung des BGH
c) Eigene Stellungnahme und Ergebnis
II. private v. public enforcement
1. Anriss der Vor- und Nachteile beider Bereiche
a) private enforcement durch Schadensersatz
b) public enforcement
c) Vereinbarkeit beider Ziele
2. Akteneinsichtsrecht und Kronzeugenregelung als Reibungspunkt zwischen private und public enforcement
III. Ausblick auf die 8. GWB-Novelle im Hinblick auf den Kartellschadensersatz
1. Funktionelle Zuständigkeit wird neu geregelt
2. Einführung von Gruppenklagen im deutschen Recht?
D. Resümee
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen nach deutschem und europäischem Recht, wobei der Fokus auf der privaten Rechtsdurchsetzung liegt.
- Anspruchsvoraussetzungen des § 33 GWB
- Prozessuale Durchsetzung und Beweislast
- Problematik der Schadensabwälzung (passing-on defense)
- Verhältnis zwischen privater und öffentlicher Kartellrechtsdurchsetzung
- Perspektiven durch die 8. GWB-Novelle
Auszug aus dem Buch
c) Höchstinstanzliche Entscheidung des BGH
Mit Urteil vom 23.06.2011 hat der BGH diesen Sonderweg höchstinstanzlich beendet und – mit obigen Argumenten – mittelbare Abnehmer als Aktivlegitimierte mit einbezogen.
In diesem ging es um einen Hersteller von Selbstdurchschreibepapier, welcher mit anderen ein Kartell zulasten der ORWI Formulardruck GmbH & Co. KG bildete, was auch durch die Kommission kartellbehördlich festgestellt wurde.
Das besondere war, dass die Firma ORWI lediglich mittelbarer Abnehmer des Kartells war und die Klägerin (aus abgetretenem Recht) die Schadensabwälzung auf ORWI durch die unmittelbaren Abnehmer geltend machte und letztlich vom BGH Recht bekam.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung gibt einen Überblick über die zivilrechtlichen Folgen von Kartellverstößen und betont die wachsende Bedeutung der privaten Durchsetzung (private enforcement) neben dem behördlichen Einschreiten (public enforcement).
B. Der kartellrechtliche Schadensersatz im Überblick: Dieses Kapitel erläutert detailliert die gesetzlichen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach § 33 GWB, einschließlich der Aktivlegitimation, der Kausalität und der prozessualen Zuständigkeitsfragen.
C. Besondere Fragen: Hier werden komplexe Problemstellungen wie die Schadensabwälzung (passing-on defense), die Einbeziehung mittelbarer Abnehmer sowie die Kollision zwischen Kronzeugenregelungen und zivilrechtlicher Akteneinsicht diskutiert.
D. Resümee: Das Schlusswort bilanziert die Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung und bewertet die zukünftige Entwicklung der Kartellrechtsdurchsetzung in Europa.
Schlüsselwörter
Kartellrecht, Schadensersatz, § 33 GWB, private enforcement, public enforcement, Schadensabwälzung, passing-on defense, Aktivlegitimation, BGH, ORWI-Urteil, Kronzeugenregelung, Kartellverstoß, Wettbewerbsbeschränkung, Beweislast, 8. GWB-Novelle
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Situation und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen Rechtslage.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den Anspruchsvoraussetzungen des § 33 GWB, der Problematik der Schadensabwälzung, dem Verhältnis von privater und öffentlicher Durchsetzung sowie aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen Geschädigte, insbesondere auch mittelbare Abnehmer, bei Kartellverstößen erfolgreich Schadensersatz verlangen können und wie sich dies prozessual und dogmatisch einordnet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die den geltenden Rechtsstand unter Einbeziehung von Gesetzestexten, Rechtsprechung (insbesondere BGH und EuGH) sowie juristischer Fachliteratur aufarbeitet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Anspruchsvoraussetzungen (Teil B) und die Analyse spezieller Problemkreise wie Schadensabwälzung und das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Durchsetzung (Teil C).
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere "private enforcement", "passing-on defense", "Aktivlegitimation" sowie der "Vorteilsausgleich" im Kartelldeliktsrecht.
Welche Bedeutung hat das ORWI-Urteil des BGH für die Arbeit?
Das Urteil nimmt eine Schlüsselrolle ein, da es den deutschen "Sonderweg" beendete und die Einbeziehung mittelbarer Abnehmer in den Kreis der Anspruchsberechtigten höchstrichterlich bestätigte.
Wie bewertet der Autor das Verhältnis von Kronzeugenregelung und Akteneinsicht?
Der Autor zeigt auf, dass hier ein Zielkonflikt besteht, da die effektive öffentliche Verfolgung von Kartellen durch die Gefahr der Offenlegung von Kronzeugenunterlagen im Zivilprozess beeinträchtigt werden könnte.
- Citation du texte
- Thorge Drefke (Auteur), 2012, Schadensersatz bei Kartellverstößen nach europäischem und deutschem Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196615