Die besondere Situation russlanddeutscher Spätaussiedler in den neuen Bundesländern aus der Sicht sächsischer Betreuender


Diplomarbeit, 2003

112 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zwischen allen Stühlen - Die wechselvolle Geschichte der Russlanddeutschen
2.1. Gen Osten - die ersten Anfänge deutscher Besiedlung
2.2. Deutsche als Flüchtlinge im 18. und 19. Jahrhundert
2.3. Deutsches Leben in Russland bzw. der Sowjetunion
2.3.1. Der Erste Weltkrieg (1914 - 1918)
2.3.2. Die Oktoberrevolution (1917)
2.3.3. Der Zweite Weltkrieg (1939 - 1945)
2.4. Gen Westen - zurück in das Land der Vorfahren
2.4.1. Das Kriegsende
2.4.2. Das Bundesvertriebenengesetz - eine erste gesetzliche Regelung für den Aussiedlerzuzug in die BRD
2.4.3. „Unbemerkte Zuwanderung“ bis Mitte der 80er Jahre
2.4.4. Aussiedlerzuzug unter Glasnost und Perestroika
2.5. Die 90er Jahre - eine Trendwende in der Aussiedlerpolitik der wiedervereinigten Bundesrepublik

3. Aktuelle Entwicklungen: Betrachtung der besonderen Situation russlanddeutscher Spätaussiedler in den neuen Bundesländern unter Einbeziehung einer Befragung sächsischer Betreuender
3.1. Spätaussiedler - eine besondere Migrantengruppe
3.1.1. Rechtliche Grundlagen der Spätaussiedleraufnahme
3.1.2. Das Aufnahmeverfahren
3.1.3. Hilfen für Spätaussiedler in der BRD
3.2. Die Situation von Spätaussiedlern in den neuen Bundesländern im groben Überblick
3.3. Fragen und Thesen zur Situation russlanddeutscher Spätaussiedler in den neuen Bundesländern anhand einer Befragung sächsischer Betreuender
3.3.1. Ablauf und Aussehen der Befragung
3.3.2. Auswertung der Fragebögen
3.3.2.1. Deutsch-deutsche Unterschiede
3.3.2.2. Umzugswünsche
3.3.2.3. Umzugsgründe
3.3.2.4. Vor- und Nachteile der neuen Länder
3.3.2.4.1. Aus städtischer Sicht
3.3.2.4.2. Aus ländlicher Sicht
3.3.2.5. Heimvorteil für „sozialistische Brüder“?
3.4. Zusammenfassende Betrachtung und Perspektiven

4. Russlanddeutsche Spätaussiedler in den neuen Bundesländern - Probleme, Möglichkeiten und Chancen für die Sozialarbeit

5. Abkürzungsverzeichnis

6. Literaturverzeichnis

7. Anhang

1. Einleitung

Seit den 50er Jahren kommen so genannte Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland. Der Zweite Weltkrieg, seine politischen und wirtschaftlichen Folgen, die den Deutschen zugeschriebene Kollektivschuld des Krieges und die zum großen Teil daraus resultierende prekäre Situation der nach Osteuropa ausgesiedelten Deutschen trieben sie zur Rückkehr in das Land ihrer Vorfahren. Bis heute währt dieser Prozess und wird wohl auch in den nächsten Jahren nicht abebben. Während die Zahl der Aussiedler aus den kleineren osteuropäischen Ländern kontinuierlich abnimmt und auf einen äußerst niedrigen Stand gesunken ist, hat sich die Zahl der Russlanddeutschen auf einem hohen Stand eingepegelt.

Seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im Oktober 1990 kommen Aussiedler auch in den Osten Deutschlands. Ausgehend von der These, dass Aussiedler aus vielen verschiedenen Gründen in den neuen Bundesländern eine weitaus schlechtere Situation vorfinden, als in den alten, widme ich mich in der folgenden Arbeit der Untersuchung dieser Annahme. Spärlich vorhandene fachliche Literatur und wenig statistisches Material erfordern zur Einschätzung der Lage aber unbedingt eine Einbeziehung von Personen aus der Praxis. Einen besonderen Schwerpunkt meiner Arbeit setze ich deshalb auf die Sicht sächsischer Betreuender, von denen ich mir eine möglichst umfassende Bündelung der subjektiven Meinungen und Lebenslagen sowie Erfahrungen ihrer russlanddeutschen Klienten erhoffe. Ich habe verschiedene Institutionen, Vereine und Betreuungspersonen im gesamten sächsischen Raum angeschrieben und sie um das Ausfüllen eines von mir mit fünf signifikanten Fragen erstellten Bogens gebeten, den ich in der Arbeit auswerten werde.

Konzentrieren will ich mich in meinen Ausführungen konkret auf russlanddeutsche Spätaussiedler. Russlanddeutsche deshalb, weil sie heute die größte Gruppe unter den Rückkehrern darstellen. Auf Spätaussiedler deshalb, weil diese, nach dem am 1.1.1993 in Kraft getretenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetz nach Deutschland Eingewanderten eine besondere und schlechter gestellte Gruppe der Aussiedler darstellen. Die in den Jahren 1991 und 1992 in die neuen Bundesländer Übergesiedelten und damit noch unter den Begriff Aussiedler Fallenden, werde ich nicht gesondert betrachten, sondern mit in die Gruppe der Spätaussiedler einordnen. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich meine Ausführungen nicht auf die einzelnen Problemfelder beziehen, mit denen sich z. B. die Sozialarbeit bei der russlanddeutschen Klientel konfrontiert sieht. Vielmehr soll auf die Gesamtsituation in den neuen Bundesländern, stellvertretend in Sachsen, hingewiesen werden.

Wenn ich in meiner Arbeit von Russlanddeutschen spreche, so „ist die Verwendung des Begriffs insofern gerechtfertigt, als die dort (gemeint ist die vormalige Sowjetunion und ihre Nachfolgestaaten -Anm. d. Verf.) lebenden Deutschen sich selbst als ‚Russland-deutsche’ bezeichnen“ (vgl. Dietz/Hilkes 1994, S. 7). Ich hege nicht den Anspruch, mit der vorliegenden Arbeit einen vollständigen, allgemeingültigen Abriss der Situation russlanddeutscher Spätaussiedler in Sachsen oder darüber hinaus in den neuen Bundesländern zu liefern. Für eine allumfassende Betrachtung müsste ein konkreter Vergleich mit den alten Bundesländern erfolgen. Ich habe mich aber auf die Ansichten, Hoffnungen und Unzufriedenheiten vor Ort im Osten Deutschlands konzentriert und dabei festgestellt, dass bisher nur äußerst wenig über dieses spezielle Thema geschrieben oder gar geforscht wurde. Die vorhandene Literatur bezieht sich zum großen Teil auf die Lebenssituation von Aussiedlern als eine der Migrantengruppen in Deutschland. Ich habe aber versucht, mich auf neuere und neueste Literatur zu konzentrieren, um so möglichst viel über Spätaussiedler zu erfahren, die ja erst seit 1993 als solche bezeichnet werden und dadurch auch erst seit dieser Zeit gesondert in Forschung und Berichterstattung betrachtet werden. Ihre Situation in den neuen Bundesländern soll zu Beginn der Arbeit mithilfe eines kurzen Abrisses der jahrhundertealten Aussiedlergeschichte in einen Gesamtkontext gebracht werden, um dem Betrachter die Einordnung der Gegenwart zu ermöglichen.

Ich möchte durch meine Arbeit keine erneute Trennlinie durch Deutschland ziehen. Meine Ausführungen sollen vielmehr eine gewisse Grundlage bilden für ein nutzbares Wissen um die Unterschiede in zwei unterschiedlich entwickelten Regionen Deutschlands. Denn ich bin überzeugt, dass sich aus der unterschiedlichen Situation für Spätaussiedler in den neuen und alten Bundesländern auch eine unterschiedliche Herangehensweise an die Problematik ergeben sollte, sowohl in der Sozialarbeit als auch in anderen Feldern. Darauf möchte ich in meinen Ausführungen abschließend eingehen.

2. Zwischen allen Stühlen - Die wechselvolle Geschichte der Russlanddeutschen

2.1. Gen Osten - die ersten Anfänge deutscher Besiedlung

Erste Anfänge deutscher Siedlungsgeschichte in Osteuropa datieren bis ins Frühmittelalter zurück, als Gebiete, die man zum damaligen Zeitpunkt als „deutsch“ bezeichnen konnte, bis hin zur Saale und zur Elbe verliefen. Von dort brachen slawische Siedlungsbewegungen im Zuge der Völkerwanderung bereits im 10. Jahrhundert gen Osten auf, wo sie abgewanderte Germanenstämme ersetzten.

An diese Wanderungsbewegungen schlossen sich Menschen aus dem Gebiet des heutigen Deutschlands an. Hauptziel war zwar die Christianisierung der heidnischen Slawen, Druck zur Abwanderung bestand aber auch durch einen erhöhten Bedarf an Land und Boden. Als sich vermehrt Slawenfürsten dem christlichen Glauben anschlossen und eine Vielzahl von Klöstern östlich der Elbe gegründet wurde, erreichten diese Wanderungsbewegungen ihren vorläufigen Höhepunkt. Die frisch christianisierten Gemeinden lockten viele Adelige, Städter, Bauern und Handwerker an und beide Seiten versprachen sich voneinander Fortschritt, Wohlstand und politische Stabilität. In diese Zeit fällt auch die Gründung von Berlin etwa um 1240 und Königsberg im Jahre 1255. Mit der gewaltvollen Eroberung östlicher Gebiete durch den deutschen Orden und dem Ausbau von Handelswegen durch Kaufleute der Hanse wurden die deutschen Siedlungsgebiete zusätzlich ausgeweitet. „Bis zum 14. Jahrhundert waren Pommern und Ostpommern, Mecklenburg, Brandenburg, Schlesien, das Gebiet um Danzig, Böhmen, Mähren (Sudetenland), Siebenbürgen sowie Teile des heutigen Ungarns von Deutschen bewohnt, verbunden auch mit einer umfassenden Germanisierung der betreffenden Gebiete, denn die deutschen Zünfte benachteiligten die slawische Bevölkerung, deren Sprache wurde beschränkt und ging zuletzt völlig unter“ (Schmitt-Rodermund 1999, S. 50). Die große Pest 1349/1350 bereitete den mittelalterlichen deutschen Siedlungsbewegungen ein Ende. Rund ein Drittel der Bevölkerung in Neu- und Altland fiel der Epidemie zum Opfer, was wiederum den Migrationsdruck aus dem Mutterland in den Osten stoppte. Es kamen keine Siedler mehr aus dem Altland nach und in den deutschen Gebieten stand wieder genügend Land zur Verfügung.

2.2. Deutsche als Flüchtlinge im 18. und 19. Jahrhundert

Nachdem sich bis ins 17. Jahrhundert hinein die Bevölkerung in den deutsch besiedelten Gebieten, vor allem im heutigen Polen und in Ungarn, erheblich verringert hatte, folgten zwei neue Siedlungs-wellen. Diesmal waren sie jedoch von Osten aus, genauer gesagt von russischer Seite her gewünscht und geplant worden. Die erste Anwerbung deutscher Siedler erfolgte Ende des 17., Anfang des 18. Jahrhunderts durch Zar Peter den Ersten. Dieser hatte sich den Entwicklungen im westlichen Europa interessiert zugewandt und hegte große Bewunderung für die deutsche Handwerks- und Baukunst sowie für die damaligen Fortschritte in Landwirtschaft und Technik. Er sah im vergleichsweise rückständigen Russland einen hohen Bedarf an Wissenschaftlern, Baumeistern, Handwerkern, Lehrern, Ärzten und sogar an Offizieren. Diese kamen auf seinen Ruf hin in großer Zahl aus deutschen Gebieten ins Land, wo sie dann hauptsächlich in St. Petersburg und Moskau lebten. Die Siedler dieser Zeit waren ihrer sozialen Herkunft nach der Oberschicht zuzuordnen, bildeten also einen krassen Gegensatz zu den meisten deutschen Einwanderern, die vor oder nach ihnen kamen.

Die zweite geplante Siedlungswelle vollzog sich 1762/63 unter Zarin Katharina der Zweiten, die sich als geborene Prinzessin von Anhalt-Zerbst durchaus ihrer Wurzeln im deutschen Sprachraum bewusst war und sich diese zunutze machte. Auch sie erhoffte sich durch die Ansiedlung deutscher Handwerker und Bauern eine Stärkung, die sich vor allem in der Wirtschaft und der Erschließung ungenutzter Gebiete zeigen sollte. Russische Bauern kamen dafür nicht in Frage, weil sie sich als Leibeigene unmöglich an einem anderen Ort niederlassen durften. Deshalb sollten große Versprechungen wie Religions-, Steuerfreiheit und Befreiung vom Militärdienst Einwanderer in das Zarenreich locken. Durch die Neuankömmlinge wurde dann die Region Saratow beiderseits der Wolga besiedelt, weshalb diese Gruppe der Zugewanderten oft auch als Wolgadeutsche bezeichnet wird.

Denen, die kamen, wurden für Hausbau und Viehkauf Kredite gewährt und 30 Hektar Land zur vererbbaren Nutzung, wenn auch nicht als Privateigentum gegeben. Den Handwerkern wurde die Freiheit von Handelszöllen zugesichert, wenn sie etwas erfanden, das es in Russland noch nicht gab. Bis 1775 folgten ungefähr 31.000 Neusiedler dem Ruf der Zarin. Die meisten von ihnen kamen aus Hessen, wo der Siebenjährige Krieg (1756 -1763) besonders schwere Schäden hinterlassen hatte.

Die durch die russische Armee in mehreren Kriegen Ende des 18. Jahrhunderts eroberten türkischen nördlichen Schwarzmeergebiete wurden ebenfalls bald von Deutschen besiedelt. Die Umstände hierfür waren sehr günstig, da eigene Kundschafter oft die Region schon erforscht und die Bedingungen vorher bereits ausgehandelt hatten. Die großzügigen Landzuteilungen lagen fest und es konnten zum Teil umfassende Viehbestände, Geräte, Hausrat und Vermögen mit in die Region gebracht werden. Die Schwarzmeerbesiedlung fand zuerst durch kleinere Gruppen aus der Danziger Gegend statt, denen viele Menschen mennonitischen1 Glaubens folgten, die als gute Landwirte bekannt waren und eine Art Vorbildfunktion für die

Bewohner vor Ort haben sollten. Für sie spielten die Befreiung vom Militärdienst und die versprochene Religionsfreiheit bei der Entscheidung zur Auswanderung die größte Rolle, wurden sie doch in den deutschen Kleinstaaten sowohl von den katholischen als auch den evangelischen Landesherren verfolgt. Und auch viele Anhänger der pietistischen2 Glaubensgemeinschaft, die meist aus Württemberg stammten, wurden hauptsächlich von diesen beiden Zusagen nach Russland gelockt. Sie litten unter der lutherischen Kirche und ihnen drohte der Militärdienst unter Napoleon.

Nach Zarin Katharina führte Alexander der Erste ab 1801 die Einwanderungspolitik seiner Vorgängerin fort. In seine Zeit fällt auch die Festschreibung der Selbstverwaltung der deutschen Kolonien in der „Instruktion für die innere Ordnung und Verwaltung“. Jedoch lag der Schwerpunkt nun auf „Klasse statt Masse“. Die Neusiedler sollten kontrollierter einwandern, in gewissem Maße vermögend und qualifiziert sein und z. B. als spezialisierte Landwirte in rückständigen Gebieten durch eine gezielte Vorbildwirkung die lokale Bauernschaft zu höheren Erträgen in Ackerbau und Viehzucht motivieren. Es wurden verschiedene Richtlinien erstellt, die unter anderem verlangten, dass „die Siedler 300 Gulden in bar oder Sachwerten besitzen und Zeugnisse oder Bürgen dafür stellen müssen“ (vgl. Ingenhorst 1997, S. 25). Trotz dieser Aussiebung kamen nach wie vor viele Einwanderer, die den Kriterien nicht entsprachen. Sie stammten vor allem aus den südwestlichen deutschen Kleinstaaten Württemberg, Nordbaden, der Südostpfalz, dem Elsaß, Hessen und den Rheinlanden, wo stark gestiegene Steuern und umfassende Rekrutierungen für die napoleonischen Kriege (1792 - 1815) sie zur Auswanderung getrieben hatten.

Die Zeit der großen Siedlungsbewegungen nach Russland war zwar um 1820 beendet, insgesamt jedoch waren noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 100.000 deutsche Siedler nach Russland gekommen, wo sie mehr als 3.000 Kolonien gegründet hatten. Zusammenfassend für diese Zeit kann man die deutschen Siedler, die Ende des 18., Anfang des 19. Jahrhunderts nach Russland gingen, durchaus als religiöse, politische bzw. Wirtschaftsflüchtlinge betrachten. Sie gingen, weil ihre Situation im Heimatland katastrophal war. Sie litten dort unter dem Zwang des Militärdienstes, unter den Folgen der Kriege, unter zu hohen Steuern und Abgaben oder religiöser Unterdrückung. Sie erhofften sich ein besseres Leben im Osten, wagten die Auswanderung, folgten den viel versprechenden Verlockungen und nahmen den strapaziösen Weg in ein unbekanntes Land auf sich.

2.3. Deutsches Leben in Russland bzw. der Sowjetunion

In den beiden größten deutschen Siedlungsgebieten Russlands, der Region Saratow und der Schwarzmeerregion, waren die Anfänge für die Neuankömmlinge sehr unterschiedlich verlaufen. Während die ersten Siedler, die sich an der Wolga niederließen, aus Mangel an Unterkünften, Saatgut, Gerätschaften, Nahrungsmitteln und Kooperationsbereitschaft russischer Bauern entbehrungsreiche Jahre durchlitten, stellte sich der Neuanfang für die Siedler der nördlichen Schwarzmeergebiete aus den bereits genannten Gründen als überaus günstig dar. Mit der Zeit aber arbeiteten sich viele der deutschen Kolonien wirtschaftlich zu hohen Leistungen herauf, was dem Handel, der Infrastruktur sowie dem Ansehen der Bewohner großen Auftrieb verlieh. Es kam sogar dazu, dass Bewohner die Mutterkolonien verließen, um im Zuge des Aufschwungs in anderen Gebieten, so genannten Tochterkolonien, dem schnellen wirtschaftlichen, besonders aber dem Bevölkerungszuwachs Herr zu werden. Waren zunächst das Dongebiet und der Nordkaukasus Ziel der Umsiedlungen, folgten wenig später auch Sibirien und Mittelasien, insbesondere Kirgisien und Kasachstan. Die deutsche Minderheit gewann an Ansehen und bildete Mitte des 19. Jahrhunderts, finanziell und politisch gesehen, eine der einflussreichsten Gruppen im zaristischen Russland. Die großen räumlichen Distanzen zwischen den weit verstreuten deutschen Gebieten, ihre unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen sowie auch ihre strenge örtliche Aufteilung nach den einzelnen Religionsgruppen ließen eine Gleichbehandlung der deutschen Minderheit in Gesamtrussland erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufkommen. Nach und nach wurden sämtliche ihrer Vorrechte aufgehoben. Dies geschah aus der Angst Russlands vor der wachsenden Stärke seiner mitteleuropäischen Nachbarn heraus, denn „mit der Ausbreitung nationalistischen Gedankenguts, das mit den Ideen der französischen Revolution und des Philosophen Herder (1744 - 1803) seinen Anfang nahm, waren nach Frankreich auch Italien (1866) und Deutschland (1871) zu Nationalstaaten geworden“ (Schmitt-Rodermund 1999, S. 53). Russland fühlte sich bedroht und die Einführung von Handelszöllen zwischen Deutschland und den russischen Gebieten brachte zusätzliche Spannung in die Beziehung beider Länder.

Es wurden Maßnahmen ergriffen, die eine Germanisierung der Grenzregionen zu verhindern suchten, sich dann aber schnell auf sämtliche deutsche Siedlungsgebiete in Russland ausdehnten. Die Selbstverwaltung der deutschen Kolonien wurde aufgehoben, Deutsch als Amtssprache abgeschafft und zwangsweise Russisch als Unterrichtssprache eingeführt. Ab 1874 wurden auch Russlanddeutsche zum Militärdienst verpflichtet, was dazu führte, dass vor allem Mennoniten, allein bis 1879 waren es 18.000, sich der Wehrpflicht durch Auswanderung in die USA entzogen. Dies war das erste Mal, dass sich Russlanddeutsche sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Repressionen durch Aussiedlung entzogen. Parallel dazu fand eine erneute Binnenwanderung in Richtung Sibirien statt, wo man sich durch die große Distanz und die schlechte Erreichbarkeit vor der russischen Obrigkeit sicher wähnte. Trotz aller innerrussischen Diskussionen um Germanisierung oder gar deutsche Expansion, weisen viele Autoren an dieser Stelle auf die Zarentreue der Russlanddeutschen hin, die mit dem zweiten deutschen Reich Bismarcks wenig im Sinn hatte. Somit lag ihre Position zwischen den Fronten.

Obwohl eine Vielzahl von ihnen ausgewandert war, brachten es die Russlanddeutschen im Jahre 1914 auf eine Bevölkerungszahl von 2,4 Millionen. Dies war auf die extrem hohe Geburtenrate zurückzuführen, die 1918 durchschnittlich 8 Kinder pro Familie (vgl. Ingenhorst 1997, S. 31) betrug. Ihre Siedlungsgebiete aber lagen stark zersplittert und weit verstreut, was sie voneinander und ebenso von russischen Kontakten isolierte. Auch trugen ihre dem russisch-orthodoxen Glauben fremden Religionen stark zu einer Separierung bei. Deutsch-russische Mischehen gab es so gut wie gar nicht.

2.3.1. Der Erste Weltkrieg (1914 - 1918)

Durch die Vorboten des Ersten Weltkrieges und durch den Krieg selbst, wurden die Deutschen in Russland zu Angehörigen eines Staates, der mit dem zaristischen Russland in Feindschaft lag. Und obwohl viele von ihnen loyal als Soldaten der russischen Armee gegen Deutschland kämpften, waren sie in den Augen vieler Russen Angehörige des Kriegsgegners. Es folgten viele Zwangsmaßnahmen gegenüber Russlanddeutschen. Deutsche Schulen wurden geschlossen, die deutsche Sprache in der Öffentlichkeit sowie die Herausgabe deutscher Zeitungen wurden verboten. Für die deutschen Bewohner des Wolhynien-Gebietes, einer Region im Westen der heutigen Ukraine, bedeuteten die 1915 verabschiedeten Liquidationsgesetze die komplette Enteignung und darauffolgend die Deportation nach Sibirien. Von den ungefähr 150.000 Betroffenen überlebten Schätzungen zufolge nur die Hälfte diese Strapazen. Die Zwangsmaßnahmen der damaligen Zeit sollten auch auf die Wolgadeutschen ausgeweitet werden, doch die Oktoberrevolution stoppte vorerst weitere Maßnahmen dieser Art und die anderen Gruppen der Russlanddeutschen blieben verschont.

2.3.2. Die Oktoberrevolution (1917)

Die katastrophale Lage der russischen Bevölkerung während des Ersten Weltkrieges, der mit vielen Niederlagen für die russische Armee verbundene Krieg, der harte Winter 1916/1917 und die Kriegsmüdigkeit der Russen führten zum Sturz des Zaren, zur so genannten Oktoberrevolution und der Bildung einer Sowjetregierung. Dieser Wechsel wurde von den Russlanddeutschen begrüßt, da sie unter dem Zaren den Abbau ihrer Sonderstellung bis hin zum Erlass der Liquidationsgesetze erlebt hatten, welche durch die neue Regierung aber aufgehoben wurden. Neu erlassene Dekrete wie die Zusicherung von Gleichheit und Selbstbestimmung für alle in Russland lebenden Völker verbesserten die Lage der Russlanddeutschen erheblich, wenn auch Enteignungsbestrebungen einzelnen Gruppen von ihnen bereits Sorge bereiteten. Zunehmend engagierten sich die Russlanddeutschen aber wieder in politischen Fragen. Wichtige Forderungen waren dabei die Autonomie ihrer Gebiete und die Sicherung von Privatbesitz in begrenztem Maße.

Ein 1918 durch die gewaltsame Machtübernahme der von Lenin geführten Bolschewiki ausgelöster Bürgerkrieg, der zudem bis Anfang der zwanziger Jahre andauerte, brachte erneut große Not über die gesamte Bevölkerung. Nicht nur unter den Russland-deutschen gab es daraufhin viele zwanghafte Enteignungen. Ihre Gebiete waren zum Teil in rotgardistischer, weißgardistischer oder alliierter Hand. Die 1918 aus der neuen Hauptstadt Moskau per Dekret gegründete „Arbeitskommune des Gebietes der Wolgadeutschen“ beispielsweise wurde durch die Roten Garden kontrolliert. Die harten Kämpfe zwischen den einzelnen Kriegsparteien führten zum mehrmaligen Wechsel der Besatzer der einzelnen Gebiete und damit zu vielen Plünderungen und Verwüs-tungen. Zusätzlich verschlimmerte eine enorme Hungersnot die Lage und forderte in den Jahren 1921/1922 an die fünf Millionen Opfer. Ende 1922 kam es zur Gründung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), der Sowjetunion (SU). Am 6. Januar 1924 wurde das wirtschaftlich wichtige Gebiet der Wolgadeutschen zur „Autonomen Wolgarepublik“ erklärt, die Deutsch als Amtssprache verwendete und eine eigene Verwaltung unterhielt. Ende des gleichen Jahres wurde das Gebiet sogar zur „Autonomen Sozialis-tischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen“ aufgewertet. In anderen Gebieten der Sowjetunion wurden in ungefähr 550 deutschen Dörfern so genannte Dorfsowjets mit Deutsch als Amts- und Schulsprache eingesetzt. Andere Siedlungen wurden zu deutschen Rayons mit begrenzter Autonomie zusammengefasst. Bis 1931 kam es in der Sowjetunion zur Gründung von 15 deutschen Rayons. In der Mitte der zwanziger Jahre beginnenden Stalin-Ära kam es zu vielen schwerwiegenden Veränderungen für Russland und seine Bevölkerung. Unter anderem wurden Kirchen geschlossen und Geistliche entlassen sowie 1928 die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt, was wiederum zur Auswanderung vieler Deutscher, vor allem mennonitischen Glaubens, beitrug. Die Kollektivierung von Grund und Boden betraf nach wie vor auch viele Russlanddeutsche, die durch ihre Arbeit im Laufe der Zeit einiges erwirtschaftet hatten. Viele von ihnen wollten eine Enteignung nicht dulden und es kam zu schwerwiegenden „Säuberungsaktionen“ und Deportationen von Widerständigen. 1929 hielten sich etwa 14.000 ausreisewillige Deutsche in Moskau auf. Erst als sich eine gewaltsame Deportation dieser Menschen abzeichnete, war die Weimarer Republik einsichtig und es „wurde 5.583 Deutschen die Einreise bewilligt“ (Brandes 1992, in Ingenhorst 1997, S. 43). Mit der Machtübernahme Hitlers (1933), der Ausrufung des Dritten Reiches und der zunehmenden Instrumentalisierung der Russlanddeutschen für die deutsche Propaganda, kam es zu einer Ausweitung der Säuberungsaktionen gegenüber den Deutschen und damit zu einer erneuten Marginalisierung. Die deutsche Sprache und die Herausgabe jeglicher deutscher Zeitungen wurden verboten und die Selbstverwaltung ihrer Rayons wurde abgeschafft. Die bereits 1934 in Listen erfassten Deutschen wurden erneut der Zusammenarbeit mit dem Feind Deutschland verdächtigt. Viele von ihnen fielen dem stalinistischen Terror ebenso zum Opfer wie Tausende andere Menschen aus nahezu jeder gesellschaftlichen Schicht oder Gruppe. Bis heute können keine genauen Angaben über die Zahl der Opfer gemacht werden.

2.3.3. Der Zweite Weltkrieg (1939 - 1945)

Trotz des von Hitler und Stalin 1939 unterzeichneten deutsch-sowjetischen Nichtangriffpaktes, in dem unter anderem über die Teilung Polens verhandelt worden war, überfiel die Wehrmacht am 22. Juni 1941 die Sowjetunion. Dort traf sie auf eine völlig kopflose Armee, deren führende Militärs durch die vielen „Säuberungen“ umgekommen waren. Der von deutscher Seite her vorgesehene Blitzkrieg schlug aber fehl und so entwickelte sich der Zweite Weltkrieg für beide Seiten, besonders aber für die Sowjetunion zu einem grausamen Massensterben. Die Opferzahlen gehen in die zweistellige Millionenhöhe, allein 13 Millionen Soldaten kamen auf sowjetischer Seite um. Seit dem deutschen Überfall auf die UdSSR wurde mit gezielten Maßnahmen gegen die deutsche Minderheit im Lande begonnen. Die deutschen Rayons wurden aufgelöst und die Sprache in allen deutsch besiedelten Gebieten, außer der Wolgarepublik, verboten. Im Herbst 1941, über das genaue Datum finden sich unterschiedliche Angaben, wurde per Dekret auch die Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen aufgelöst. Von nun an waren sie wieder heimatlos und drohten, zwischen den Fronten zerrieben zu werden. „Dies markiert die (...) schwerste Krise für die Russlanddeutschen, sie stellt den Beginn des Endes der Geschichte der russlanddeutschen Minderheit als präsente und erkennbare Volksgruppe in der Sowjetunion dar“ (Ingenhorst 1997, S. 50). Zudem war sie geteilt. Eine Gruppe war unter die Herrschaft der deutschen Besatzer gekommen, die andere war bereits von den Sowjets nach Sibirien und Mittelasien verbannt worden, lebte dort in Sondersiedlungen, unterstand der örtlichen Kommandantur und unterlag einer damit verbundenen Meldepflicht. Ab 1941 wurde für die deutsche Minderheit in den Verbannungs-gebieten die so genannte Arbeitsarmee „Trudarmija“ geschaffen, zu der die meisten deutschen Männer und später auch viele der Frauen herangezogen wurden. Ähnlich wie im Dritten Reich Tausende von russischen Zwangsarbeitern unter unmenschlichen Bedingungen für die deutsche Wirtschaft schufteten, waren 100.000 bis 120.000 Deutsche in der Trudarmija dafür vorgesehen, die Bodenschätze Sibiriens für die sowjetische Wirtschaft zu fördern bzw. mit anderen Arbeiten billigst für Gewinn zu sorgen.

Die Deutschen, die in der Ukraine unter nationalsozialistische Herrschaft gekommen waren, hatten ebenfalls ein schweres Los gezogen. Obwohl sie besser gestellt waren als die anderen Nationalitäten der Region, galten sie aufgrund ihres Lebens in der Sowjetunion den Faschisten als verdächtig. Sie bildeten aber in den Augen der Befehlshabenden des Dritten Reiches den Kern der deutschen Besiedlung in den Ostgebieten und spielten eine große Rolle für die „nationalsozialistische arisch-deutsche Bevölkerungspolitik“ (Ingenhorst 1997, S. 53).

Die einzige Gruppe der Russlanddeutschen, die es etwas besser hatte, war diejenige, welche schon viele Jahre zuvor in die Gebiete Sibiriens oder Mittelasiens gezogen war, die jetzt zu Verbannungsgebieten erklärt wurden. Dieser Teil der russlanddeutschen Minderheit hatte keine Deportationen über sich ergehen lassen, die Existenz zurücklassen oder den bitteren Neuanfang der Verbannungsjahre erleben müssen.

2.4. Gen Westen - zurück in das Land der Vorfahren

2.4.1. Das Kriegsende

Mit der Schlacht um Stalingrad Anfang 1943 begann für die Wehrmacht die Zeit des Rückzugs aus den Besatzungsgebieten. Mit den Soldaten sollten jedoch auch die „Volksdeutschen“ zurück ins Reich kehren. Große Trecks mit mehreren Zehntausend Deutschen kamen aus dem Osten und wurden in Gebiete wie den Warthegau3 gesiedelt. Dieser Aufenthalt war jedoch nicht von langer Dauer, denn die Front rückte 1944 immer näher. Auf ihrer Flucht weiter westwärts wurden die Russlanddeutschen aber von der Roten Armee eingeholt und wiederum in die Sowjetunion gebracht, wo sie „repatriiert“ wurden. Schätzungen zufolge konnten sich jedoch ungefähr 100.000 Russlanddeutsche der Rückführung in die Sowjetunion entziehen und blieben in den deutschen Besatzungszonen, wo sie die Grundlage für eine in späteren Jahren folgende Rückkehr ihrer Angehörigen nach Deutschland bilden sollten. Von den anderen überlebte eine Vielzahl den Rückweg in die Sowjetunion nicht.

Nach Kriegsende lebten also die Russlanddeutschen in den weit verstreuten russischen Verbannungsgebieten oder waren vereinzelt nach Deutschland gekommen. Die meisten Familien waren durch die Deportationen getrennt und die sozialen Strukturen der vorher üblichen Großfamilien weitestgehend zerstört worden. Viele der Russlanddeutschen hatten die Strapazen der Deportationen nicht überlebt oder litten unter den Bedingungen des Lebens in der Verbannung. Obwohl 1948 die Trudarmija aufgelöst und 1955 die Meldepflicht abgeschafft wurde, waren die Bedingungen für die etwa 1,5 Millionen Russlanddeutschen in den Nachkriegsjahren sehr schwierig, zumal sich nach dem Ende des Krieges auch die Beziehungen der Alliierten des Zweiten Weltkrieges verschlechterten. Bald schon kristallisierte sich der politische Zustand heraus, den man später als den „Kalten Krieg“ bezeichnen würde. Und auch die sich mit dem Tod Stalins im Jahre 1953 verknüpften großen Hoffnungen auf eine Rückkehr in die nunmehr seit zwei Jahrzehnten russisch besiedelten Vertreibungsgebiete blieben unerfüllt. Stattdessen konnten sich die Russlanddeutschen nach dem am 13. Dezember 1955 erlassenen Ukas4 als freie Sowjetbürger im Land bewegen und zerstreuten sich endgültig über den gesamten südlichen Teil der Sowjetunion und über Sibirien. Mit dem Leben in der Diaspora aber war jeglicher Erhalt der kulturellen, religiösen, sprachlichen oder gar nationalen Werte und Eigenheiten unmöglich geworden.

Durch all diese Umstände kam es, wie Ingenhorst formuliert, zu einem besonderen „Assimilationsdruck“ (vgl. 1997, S. 56) auf die Russlanddeutschen, der vor allem bei den Jüngeren unter ihnen dazu führte, dass sie sich immer mehr von ihrem Deutsch-Sein distanzierten und sich, vor allem in der Sprache, immer mehr des Russischen bedienten. Die Tatsache, dass von 1941 bis 1955 für die russlanddeutschen Kinder der Deutschunterricht verboten gewesen war, verstärkte die Verdrängung der deutschen Sprache noch zusätzlich. Auch die ab 1957 auf Antrag der Eltern wieder mögliche Einführung von Klassen mit „Deutsch als Muttersprache“ konnte dieser Tendenz nicht viel entgegensetzen. Russisch zu sprechen und sich anzupassen gab einen gewissen Schutz vor möglichen Übergriffen der russischen Mitbürger, die an den „Faschisten“, wie man viele Russlanddeutschen noch lange Jahre beschimpfte, Rache üben wollten. Auch die Heirat mit einem Russen oder einer Russin verstärkte diese Schutzwirkung. Hier trat ein entscheidender Wandel ein, denn noch wenige Jahre zuvor waren russisch-deutsche Ehen eher eine Ausnahme gewesen.

Die russlanddeutsche Minderheit war nunmehr doppelt entwurzelt und weit verstreut, lebte vorwiegend in Städten, wo sie aus den Verbannungsgebieten hingezogen war und wurde unter dem bereits geschilderten Assimilationsdruck und umgeben von russischem Leben dementsprechend „russifiziert“. Darüber hinaus muss gesagt werden, dass es natürlich auch Russlanddeutsche gegeben hat, die für ein ungestörteres Leben gern das Deutschsein ablegten. Hierzu werden vor allem junge Leute gezählt, die mit den alten Siedlungsgebieten keinen oder kaum persönlichen Kontakt gehabt hatten und die lieber ein normales Dasein unter Russen führen wollten, als sich wie Außenseiter zu fühlen. Trotzdem wünschten sich viele Russlanddeutsche, in die Heimat ihrer Vorfahren zurückzukehren, um ihr Deutschsein leben zu können. Bis 1957 wurden 100.000 Ausreiseanträge gestellt. Die Rahmenbedingungen für eine Ausreise gestalteten sich aber sehr schwierig. Die sowjetische Regierung gestattete dies nur, wenn in Deutschland ein Verwandter ersten Grades lebte und es sich dementsprechend um eine Familienzusammenführung handelte. Im Jahre 1958 durfte erstmals eine Gruppe Russlanddeutscher in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aussiedeln, die als so genannte „Vertragsumsiedler“ noch auf der Basis des Hitler-Stalin-Paktes von 1939 zurückkehren durften. Sie waren bereits als Deutsche im Dritten Reich wohnhaft gemeldet gewesen, wurden jedoch von der Roten Armee nach Russland gebracht und dort „repatriiert“.

Deutsche, die in Russland einen Ausreiseantrag gestellt hatten, waren vielen möglichen Schikanen ausgesetzt, da sie durch vielerlei benötigte Genehmigungen ihr Vorhaben quasi öffentlich machen mussten und mit Ächtungen bis hin zu Misshandlungen zu rechnen hatten. Die Zahl der genehmigten Anträge war aber sehr gering und litt abhängig vom politischen Klima der zwei rivalisierenden Blöcke unter großen Schwankungen. Ich möchte an dieser Stelle verdeutlichen, dass der Antrag zur Ausreise sich in den meisten Fällen auf die Bundesrepublik Deutschland bezog, die dem kapitalistischen Teil der Welt angehörte. Dass der sozialistische Teil dies im Zuge der Konkurrenz der beiden ideologischen Systeme nicht ohne Hindernisse für die Antragsteller genehmigen wollte, liegt auf der Hand. Die Zuwanderung von Aussiedlern in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) fand nur in äußerst geringem Maße statt. Der Migrationsforscher Klaus J. Bade schrieb dazu: „Im Westen überdauerte die Zuwanderung von ‚Aussiedlern’ aus Ost- und Südosteuropa das Ende der Vertreibungen. Im Osten gab es, jenseits der ‚Umsiedlerintegration’5, nur wenig Aussiedler-zuwanderung, die dort (...) auch nur als ‚Familienzusammenführung’ in Frage kam (2001, S. 5).“

Durch ein Dekret vom 29. August 1964 wurden später die deutsche Kollektivschuld am Krieg und die pauschal unterstellte Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten, die man den Deutschen in Russland zugeschrieben hatte, offiziell zurückgenommen. Diese Teilrehabilitation führte zu einem leichten Selbstbewusstseinszuwachs und wiederum vielen Bemühungen unter den Russlanddeutschen, ein autonomes Gebiet für ein Leben ihres Volkes in der Sowjetunion zu bekommen. Als sich erneut kein Weg für dieses Vorhaben zu finden schien, stieg die Zahl der Ausreiseanträge wieder merkbar an.

2.4.2. Das Bundesvertriebenengesetz - eine erste gesetzliche Regelung für den Aussiedlerzuzug

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges befanden sich neben vielen ausländischen Flüchtlingen und zwanghaft nach Deutschland gebrachten Menschen rund acht Millionen Deutsche aus den ehemaligen Ostgebieten und aus anderen Ländern Ost- und Südosteuropas in den von den Alliierten okkupierten Besatzungs-zonen Deutschlands. Sie waren durch Krieg und Vertreibung aus ihrem bisherigen Lebensumfeld gerissen worden und geflohen. Man nannte sie daher auch Vertriebene oder Flüchtlinge. Als man Anfang der 50er Jahre die Vertreibungen als abgeschlossen betrachtete, kam eine neue Bezeichnung für diese „Deutschen aus dem Osten“ auf: Aussiedler - Menschen also, die aus ihrem (aufgezwungenen) Lebensumfeld aussiedelten und als Deutsche nach Deutschland zurückkehrten. Für diese Menschen mussten nun gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Da das 1949 geschaffene Grundgesetz der BRD Aussiedler als eine besondere Gruppe unter den Deutschen nicht auflistete, wurde am 19. Mai 1953 ein neues Gesetz verabschiedet: das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, auch Bundesvertriebenengesetz (BVFG) genannt. Hier waren unter anderem die wesentlichen Merkmale eines Vertriebenen, eines Flüchtlings und auch eines Aussiedlers festgehalten und die vorhandenen sozialen, beruflichen und finanziellen Eingliederungsmöglichkeiten sowie die nötigen Rahmenbedingungen geregelt. Noch heute richten sich viele Maßnahmen nach dieser Erstfassung, jedoch erfuhr sie im Laufe der Zeit einige Änderungen. Aussiedler ist laut § 1 Abs. 2 BVFG,

„wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vor dem 1. Juli 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1. Januar 1993 die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen hat oder verlässt, es sei denn, dass er, ohne aus diesen Gebieten vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin zurückgekehrt zu sein, nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat“.

Nach der Gruppe der unmittelbar dem Krieg folgenden deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen stellten Aussiedler Mitte der 50er Jahre neben den so genannten Gastarbeitern eine der wichtigsten Migrantengruppen der BRD dar. Im Laufe der Zeit kam die Gruppe der Asylsuchenden und ausländischen Flüchtlinge hinzu, die bis dahin kaum eine Rolle gespielt hatte.

Im Gegensatz aber zu allen anderen Gruppen waren Aussiedler eindeutig privilegiert worden. Ein Grund war, dass man von einem gemeinsamen Kriegsfolgenschicksal ausging, das sie aufgrund ihres Deutschtums in den Ländern Osteuropas in die Gefahr von Repressionen bis hin zu Verfolgung brachte. Aber auch ein anderer Aspekt spielte eine wichtige Rolle. Menschen, die aussiedeln wollten, wurden in der BRD mit offenen Armen empfangen, denn im Kalten Krieg war ihre Übersiedlung durchaus erwünscht gewesen. „’Flucht aus dem kommunistischen Machtbereich’ war Abstimmung mit den Füßen in der Konkurrenz der Systeme und wünschenswerter Arbeitskräftezufluss zugleich“ (Bade 2001, S. 2).

Bis vor wenigen Jahren waren deshalb die Hilfen, die man Aussiedlern in der Bundesrepublik gewährte, sehr umfangreich und meist erhielten sie diese Unterstützung zusammen mit der deutschen Staatsbürgerschaft sehr schnell nach ihrer Einreise in die BRD. Das BVFG definierte hierfür in verschiedenen Paragraphen die zuständigen Behörden und Institutionen. Heute, nach Wegfall mehrerer Paragraphen, sind §§ 21 - 24 BVFG dafür zuständig.

2.4.3. „Unbemerkte Zuwanderung“ bis Mitte der 80er Jahre

Es ist kein Geheimnis, dass die geringe Zahl der jährlich Zugereisten bis Mitte der 80er Jahre von der Öffentlichkeit mehr oder weniger unbemerkt blieb. Bis zu dieser Zeit war es für Menschen aus den sozialistischen Ländern Osteuropas nur sehr schwer möglich gewesen, in die Bundesrepublik überzusiedeln. Und auch den Russlanddeutschen wurde dieser Wunsch nur selten genehmigt. Somit blieb die Zahl derer, denen die Übersiedlung gelang, sehr klein. „In den Jahren 1950 bis 1986 bewegte sich die Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion, Polen und Rumänien zusammen auf relativ niedrigem Niveau. Pro Jahr kamen etwa 40.000 in die Bundesrepublik“ (Ingenhorst 1997, S. 88). Die Zahl derer, die aus der Sowjetunion kamen, war dabei von allen die geringste und trat erst ab 1987 wirklich maßgebend in Erscheinung. „Zwischen 1987 und 1989 hatten etwa 170.000 Deutsche die Sowjetunion legal verlassen und waren in die Bundesrepublik ausgesiedelt“ (Ingenhorst 1997, S. 94). Die folgende Tabelle soll genauere Auskunft geben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

aus: Landeszentrale für politische Bildung Hessen (www.hlz.hessen.de)

Zuwanderung in diesen Größenordnungen schien bis Mitte der 80er Jahre überschaubar und nicht weiter problematisch. Hinzu kam, dass Aussiedler offiziell als Deutsche ins Land kamen und man in ihnen deshalb keine Migranten sah. Es wurde kaum beachtet, dass auch sie in einem Migrationsprozess steckten und sich sämtlichen damit einhergehenden Problemen stellen mussten, dass auch sie mit den Folgen eines Kulturschocks zu kämpfen hatten, dass das ihnen von den Vorfahren überlieferte Deutschlandbild viele Generationen alt war und dass es auch unter ihnen Menschen und Familien gab, die den Anforderungen dieser Veränderungen sozial, psychisch oder finanziell nicht gewachsen waren. Doch diese Probleme wurden noch nicht beachtet und fielen in ihrer geringen Zahl noch nicht so ins Gewicht, als dass man sie hätte beachten müssen. Die Ansichten über dieses Thema gingen mitunter sogar dahin, diese Art der Migration nur für ein temporär auftretendes Phänomen zu halten. Aussiedler waren also ein unproblematisches, willkommenes Werkzeug für die ideologische Kriegsführung. „Sie waren für die bundesdeutsche Politik in Zeiten des kalten Krieges funktional, konnte man mit ihrem Schicksal in den Ländern des ehemaligen Ostblocks doch immer wieder auf die Menschenrechtsverletzungen und Unterdrückungspraxen verweisen“ (Ingenhorst 1997, S. 8). Gleichzeitig garantierten „der Eiserne Vorhang“ und die fehlende Reisefreiheit in den Ländern Osteuropas, dass nur sehr wenige Menschen für eine Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland wirklich eine Genehmigung bekommen würden und die Zahl der Zuwanderer gering bleiben würde.

2.4.4. Aussiedlerzuzug unter Glasnost und Perestroika

Diese „unauffällige“ und kontrollierbare Form der Zuwanderung von Aussiedlern änderte sich Mitte der 80er Jahre schlagartig. In der Sowjetunion war Michail Gorbatschow 1985 zum Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) ernannt worden. Er verfolgte, wie auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU angekündigt, in seiner Politik die Prinzipien von Glasnost6 und Perestroika7, die erst den Um- und später den Zusammenbruch der Sowjetunion herbeiführten. Mit der „Lockerung“ der Politik ging eine Liberalisierung der Ausreisegenehmigungsverfahren für Russland-deutsche einher. Es ist nicht verwunderlich, dass sich nun Tausende von Russlanddeutschen um eine Ausreise in die Bundesrepublik bemühten und damit der immer wieder bekräftigten Aufnahmebereitschaft folgten, was einen erheblichen Anstieg der Zuwandererzahlen aus dem Osten zur Folge hatte.

Zwar hielt sich die Masse der Russlanddeutschen in dieser Phase der Veränderung zurück, doch wurden einige von ihnen wieder politisch bedeutend aktiv. Im März 1989 beispielsweise gründeten 105 Delegierte aus den größeren Wohngebieten der deutschen Minderheit die „Unionsgesellschaft der Sowjetdeutschen ‚Wiedergeburt’“, die sich mit einer nicht unerheblichen Mitgliederzahl um die Bewahrung der Kultur, der deutschen Sprache und der russlanddeutschen Traditionen bemühen wollte. Noch heute taucht die „Wiedergeburt“ in vielen Berichten und Dokumentationen über die russlanddeutschen Gebiete in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) auf und scheint ein wichtiger und identitätsstiftender Teil des dortigen Lebens zu sein.

Des Weiteren wagte Ende der 80er Jahre eine kleine Gruppe Engagierter erneut, die Diskussion um eine autonome russland-deutsche Republik innerhalb der Sowjetunion in die Öffentlichkeit zu tragen. Mit Erfolg. Zwar scheiterte die Wiedererrichtung der Autonomen Wolgarepublik an den Widerständen der bereits seit mehr als einer Generation in diesem Gebiet ansässigen russischen Bevölkerung, doch wurde am 1. Juli 1991 durch einen Erlass des Obersten Sowjets in Moskau die Wiederherstellung des deutschen nationalen Rayons „Halbstadt“ im Altai-Gebiet beschlossen. Nach Halbstadt folgte 1992 ein weiterer Rayon in Asowo im Gebiet Omsk. Diese beiden Regionen Sibiriens hatten die Vertreibungen der Russlanddeutschen relativ unbeschadet überstanden, da sie bereits vor dieser Zeit von der deutschen Minderheit bewohnt wurden. Trotz dieser positiven Veränderungen riss der Strom der Ausreisewilligen unter den Russlanddeutschen aber nicht mehr ab. Ein weiterer Grund waren der aufkeimende Nationalismus in vielen aus der Sowjetunion hervorgegangenen eigenständigen Staaten und die ethnischen Spannungen und Konflikte, die sich zwischen der Bevölkerung und den ansässigen Russen oder anderen Minder-heiten ergab. Dies zwang auch viele Russlanddeutsche zur Ausreise.

[...]


1 „Im 16. Jhd. entstandene Religionsgemeinschaft. Die Mennoniten verwerfen Kindstaufe, den staatlichen Zwang in Glaubensdingen, den Kriegsdienst, den Eid und die Ehescheidung. Die Nachfolge Christi im Sinne der Bergpredigt ist für sie verpflichtende Lebensordnung“ (Ingenhorst 1997, S. 215).

2 Pietismus ist eine im 17. Jhd. entstandene religiöse Bewegung im Protestan tismus zur Erneuerung des frommen Lebens und einer ihm dienenden Reform der Kirche. Der Pietismus wandte sich gegen die verstandesmäßig-kritische Art der Aufklärung, betonte das Ethische gegenüber dem Dogmatischen“ (Ingenhorst 1997, S. 215).

3 Wojewodschaft (Bundesland) Wielkopolskie mit Hauptstadt Poznan, Region im Westen des heutigen Polen. Deutschland besetzte die polnische Provinz Poznan im Zweiten Weltkrieg (1939-1945) und nannte sie Warthegau.

4 russisch für Erlass

5 Als Umsiedler bezeichnete man Flüchtlinge oder Vertriebene, die in die sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR siedelten.

6 russisch für Offenheit, Transparenz, im politischen Kontext zu sehen

7 russisch für Umbau, Umgestaltung, bezogen auf die Gesellschaft

Ende der Leseprobe aus 112 Seiten

Details

Titel
Die besondere Situation russlanddeutscher Spätaussiedler in den neuen Bundesländern aus der Sicht sächsischer Betreuender
Hochschule
Hochschule Zittau/Görlitz; Standort Görlitz  (Fachbereich Sozialwesen)
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2003
Seiten
112
Katalognummer
V19689
ISBN (eBook)
9783638237512
ISBN (Buch)
9783638700535
Dateigröße
1171 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diplomarbeit über kaum beforschtes Gebiet!
Schlagworte
Situation, Spätaussiedler, Bundesländern, Sicht, Betreuender
Arbeit zitieren
Henriette Hanig (Autor:in), 2003, Die besondere Situation russlanddeutscher Spätaussiedler in den neuen Bundesländern aus der Sicht sächsischer Betreuender, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19689

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