Jüdische Familie zur Zeit Jesu

Beschreiben Sie das Leben einer Jüdischen Familie während der Zeit Jesu


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

12 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ehe
2.1. Die Stellung der Ehe
2.2. Die Eheschließung
2.3. Die Stellung zwischen Mann und Frau

3. Kinder
3.1. Das Verhältnis zu den Eltern und den Kindern
3.2. Die Kindererziehung

4. Die Umgebung
4.1. Die Häuser
4.2. Die Einrichtung
4.3. Die Kleidung

5. Schluss

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die jüdischen Familien waren während der Zeit Jesu im ganzen Römischen Reich verstreut, das vom Partherreich (Babylonien) bis in die Hauptstadt des Römischen Reiches Rom ging. Der Puls der jüdischen Gesellschaft lag in Palästina, doch darüber hinaus waren sie noch in Ägypten, Syrien und Kleinasien stark vertreten. Die Städte mit der stärksten jüdischen Bevölkerung außerhalb Palästinas waren Rom, Alexandria, Antiochia und Ephesus. Man schätze den jüdischen Anteil an der römischen Bevölkerung auf 7 %. Das waren um die vier- bis viereinhalb Millionen Menschen. Diese Schätzungen sind allerdings sehr unsicher.

In Palästina selbst gab es aber auch nur Teile, die geschlossen von Juden bewohnt wurden, dazu zählten Judäa, Idumäa, Galiläa und Peräa. Die Küstenebene und Samaria können nicht dazu gezählt werden, obwohl hier zum Großteil Juden lebten.1 Die Einwohnerzahl von ganz Palästina lag wohl bei 2 265 000 Menschen2

2. Die Ehe

2.1. Die Stellung der Ehe

Die jüdische Ehe war in der damaligen Zeit nicht nur eine soziale, sondern auch eine religiöse Gemeinschaft, die durch Gott gegeben und geordnet wurde. So gab es verschiedene Gebote und Verbote, die die Eheschließung und Scheidung betrafen. Ehelosigkeit war eine Ausnahme und Kinderlosigkeit galt als eine Strafe Gottes. Zur Zeit Jesu gab es auch noch die Polygamie unter den Juden, doch dies war meist nur unter den reicheren Schichten der Fall. Dem Hohenpriester war es aber verboten mehr als eine Frau zu nehmen.3 Die jüdische Gesellschaftsordnung war patriarchalisch, dass bedeutet, dass der Mann und Vater die Gewalt über seine Frau und die Kinder hatte. Dies wurde wieder von der Tora abgeleitet, in der es in 1.Mose 3,16 heißt „er soll dein Herr sein“ und von 2. Mose 20,12 „ehre Vater und Mutter“. In der Tora finden sich auch Strafen gegenüber Kindern, die ihren Eltern nicht gehorchen. So heißt es in 2. Mose 21, 15,17 dass ein Kind, das seinen Eltern flucht oder sie schlägt sterben soll. Somit wurden die Kinder unter die Befugnis der Eltern gestellt und der Vater als Oberhaupt eingesetzt.4

2.2 Die Eheschließung

Die Eltern suchten für die Kinder den Ehepartner und das meist unter der Verwandtschaft. Dies ist nicht nur in den höheren Kreisen bezeugt, sondern auch in den Ländlicheren. Es wurde sogar als besonders frommes Werk angesehen, wenn ein Mann die Tochter seiner Schwester heiratete (Nichtenehe).5 Das Heiratsalter lag bei Männern zwischen 18 - 24 und bei Frauen zwischen 13 - 14 Jahren. Die Frauen wurden dann von ihrem Vater einem Mann zur Frau gegeben. Mit dieser Handlung war nicht mehr der Vater für seine Tochter verantwortlich und maßgebend sondern ihr Ehemann.

Vor der Verlobung ging der Abschluss des Ehevertrages voraus. Dieser Ehevertrag hatte drei Ziele: 1. Die Aussteuer der Frau fest zusetzten, die das Eigentum der Frau blieb, 2. Die Mitgift, die dem Mann gegeben wird und 3.die Hochzeitsverschreibung (hebr. ketuba), die Summe, die der Frau beim Tod oder bei der Scheidung ihres Mannes ausgezahlt wird. Diese Summe bestand mindestens aus der Höhe der Mitgift. Nachdem alle diese Dinge geklärt waren, kam es zur Verlobung. Während der Verlobungszeit blieb die Frau noch bei ihrer Familie, verheiratet waren die beiden Partner erst nachdem die Frau zu dem Mann ins Haus eingezogen war. Die Verlobung hatte aber einen stärkern Stellenwert als heute. So galt z.B. die Frau als Witwe, wenn der Mann während der Verlobungszeit starb.6 Sie wurde auch mit dem Tode bestraft, wenn sie während der Verlobungszeit die Ehe brach. Rechtlich gesehen wurde die Frau von ihrem Bräutigam erworben (qinjan). Die rechtliche Stellung der Frau wurde auch gleichgesetzt mit dem Erwerb eines heidnischen Sklaven. Die Frau wurde durch Geld, Urkunde und Beischlaf erworben, der heidnische Sklave durch Geld, Urkunde und Besitzergreifung (hazaqa - dem Herrn einen Dienst tun). Es wurde zu jener Zeit sogar die Frage gestellt „gibt es einen Unterschied zwischen dem Erwerb einer Frau und dem einer Sklavin“ die Antwort darauf war „Nein“.7

2.3 Die Stellung von Mann und Frau

Der Mann hatte in der Familie das Sagen. Ihm galt in der Familie der Gehorsam der Ehefrau und der Kinder. In einem Gebet bedankt sich der Beter einmal dafür, dass er nicht als eine Frau geboren wurde. Es war in der Öffentlichkeit nicht üblich, dass Männer und Frauen miteinander sprachen oder zusammen aßen. Im Alltag der Juden stand der Mann immer an erster Stelle und die Frau war seine „Gehilfin“.8 Die Frau wurde im Blick auf das Gesetz anders behandelt als der Mann.

[...]


1 D. Werner Foerster: Neutestamentliche Zeitgeschichte, Hg. Prof. D. Otto Schmitz, © 1955 by Furche-Verlag H. Rennebach Kg, Hamburg, Gesamtherstllung: J. J. Augistin, Glückstadt. S. 109-110

2 Joachim Habbe: Palästina zur Zeit Jesu: die Landwitschaft in Galiläs als Hintergrund der synoptischen Evangelien, Neukirchen-Vluyn: Neukirchener, 1996. S. 46

3 Paul Roth: In jener Zeit: Alltag im Lande Jesu, Graz; Wien; Köln; Verl. Styria, 1996. S. 140

4 D. Werner Foerster: Neutestamentliche Zeitgeschichte, Hg. Prof. D. Otto Schmitz, © 1955 by Furche-Verlag H. Rennebach Kg, Hamburg, Gesamtherstllung: J. J. Augistin, Glückstadt. S. 115

5 Joachim Jermias: Jerusalem zur Zeit Jesu: Eine kulturgeschichtliche Untersuchung zur neutestamentlichen Zeitgeschichte, 3 Auflage, Vandenhoeck & Ruprecht in Göttingen, 1969, S. 401- 402

6 Ebenda. S.117

7 Joachim Jermias: Jerusalem zur Zeit Jesu: Eine kulturgeschichtliche Untersuchung zur neutestamentlichen Zeitgeschichte, 3 Auflage, Vandenhoeck & Ruprecht in Göttingen, 1969, S. 403- 404

8 Paul Roth: In jener Zeit: Alltag im Lande Jesu, Graz; Wien; Köln; Verl. Styria, 1996. S. 142

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Jüdische Familie zur Zeit Jesu
Sous-titre
Beschreiben Sie das Leben einer Jüdischen Familie während der Zeit Jesu
Université
Bibelseminar Bonn
Auteur
Année
2005
Pages
12
N° de catalogue
V197051
ISBN (ebook)
9783656232162
ISBN (Livre)
9783656232377
Taille d'un fichier
404 KB
Langue
allemand
Mots clés
Jesus, juden, Kinder, Eltern, Vater, Mutter, Frau, Kind, Mann, Gesellschaft, helenistisch, Ehe, Kinderlosigkeit, Verhältniss, Ehevertrag, Mitgift, Sklave, Geselschaft, Jude, jüdisch, fromm, Priester, Monogamie, Polygamie
Citation du texte
Master of Arts in Theology Volker Rahm (Auteur), 2005, Jüdische Familie zur Zeit Jesu, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197051

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