"Bonner Staat": Hauptstadt-Affäre


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

34 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Das politische Feld

III. Das Skandalon
1. Das Skandalon - 27. September 1950
a) Korruption bei der Wahl der vorläufigen Bundeshauptstadt
b) Käuflichkeit von Abgeordneten in anderen Fragen
c) Die wesentliche Normübertretung
2. »Second-order transgressions«

IV. Verborgenheit und Bekanntwerden
1. Gerüchte im Bundestag
2. Das Wissen in der Bayernpartei

V. Der Skandalierer

VI. Öffentliche Bekundung der Mißbilligung durch Unbeteiligte
1. Die Printmedien
a) Zum Verlauf der Berichterstattung in der Presse
b) Von den Printmedien thematisierte Hintergründe des Skandals
2. Der Deutsche Bundestag
a) Die Debatte am 5. Oktober 1950
b) Der Untersuchungsausschuß (»Spiegel«-Ausschuß)
3. Die deutsche Bevölkerung
4. Vergleichende Darstellung der öffentlichen Mißbilligung

VII. Die Gefahr einer Schädigung der Reputation
1. Die Reputation des Deutschen Bundestages und der Institution des Untersuchungsausschusses
2. Das symbolische Kapital des Bundesfinanzministers Schäffer
3. Das Ansehen der Abgeordneten Aumer, Volkholz, von Aretin und Schmidt
4. Die Reputation Donhausers
5. Das symbolische Kapital Baumgartners
6. Die Reputation der Bayernpartei

VIII. Schluß

IX. Literaturverzeichnis
1. Quellen
a) Quellen zur Demoskopie und zum Deutschen Bundestag
b) Zeitungsartikel
c) Leserbriefe
2. Forschungsliteratur

I. Einleitung

Die Hauptstadt-Affäre 1950-1951 ist nicht nur Ausgangspunkt für die sich entwickelnde Skandalkultur der Bundesrepublik Deutschland, sie zeigt auch institutionelle Schwachstellen der jungen Demokratie auf. Die vorliegende Arbeit versucht dabei vor allem, den dynamischen Prozeß der politischen Affäre einzufangen. Um das Spezifische der Hauptstadt-Affäre herauszustellen, geht der Analyse ihrer Teilsegmente jeweils eine kurze allgemeine Definition der Skandalelemente voraus. Letztere richtet sich nach der Arbeit von John B. Thompson.1

Was waren das ursprüngliche Skandalon und dessen wesentliche Bedeutung? Kam es im Verlauf der Ereignisse zu weiteren Normübertretungen? Auf welchem Wege konnte das skandalierte Verhalten, von dem zu vermuten wäre, daß es geheim gehalten wurde, an die Öffentlichkeit gelangen? Diese Fragen führen zum Skandalierer - dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«. Seine Position im und Bedeutung für die Hauptstadt-Affäre sollen genauer betrachtet werden.

Ferner ist die öffentliche Mißbilligung des skandalierten Verhaltens in der Berichterstattung der deutschen Presse zu analysieren. Es steht zur Diskussion, ob die von den Medien vertretenen Meinungen als für die Bevölkerung der BRD repräsentativ anzusehen sind und wie die Einstellung letzterer zu den Geschehnissen in und um Bonn einzuschätzen ist. Auch das aus der Hauptstadt-Affäre resultierende Verhalten des Deutschen Bundestages soll untersucht werden.

Über den gesamten Verlauf des Skandals beschränken sich die Vorwürfe in der Hauptstadt-Affäre nicht auf Korruption bei der Wahl Bonns, sondern erstrecken sich auf weitere Fälle der Abgeordnetenbestechung. Die enge Verknüpfung beider Kom- plexe macht es notwendig, daß auch letztere in die Betrachtung eingehen. Als Quellen stehen neben stenographischen Berichten von den Verhandlungen des Deutschen Bundestages vor allem Tageszeitungen und das Wochenmagazin »Der Spiegel« zur Verfügung. Aufgrund ihrer Überregionalität und um ein möglichst brei- tes Spektrum politischer Meinungen abzudecken, werden »Die Welt«, die »Süddeut- sche Zeitung« sowie die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« berücksichtigt.2

Leserbriefe und Umfrageergebnisse von Emnid sowie dem Institut für Demoskopie Allensbach sollen die Stimmung in der deutschen Bevölkerung widerspiegeln.3

Die Vorgeschichte der Entscheidung für Bonn als Sitz der leitenden Bundesorgane im Parlamentarischen Rat wie auch die erneute Abstimmung im ersten Bundestag der Bundesrepublik Deutschland sind reich dokumentiert.4 Zwar offenbart sich schon dort Konfliktpotential, welches aber für die Hauptstadt-Affäre letztlich nicht von entscheidender Bedeutung ist. Aufgrund des begrenzten Umfangs der vorliegenden Arbeit und der beträchtlichen Dimension des untersuchten Skandals kann auf die Vorgeschichte hier nicht eingegangen werden.

Die Forschungsliteratur zur Hauptstadt-Affäre ist wenig umfangreich. Arbeiten, die sich mit dem Thema der Hauptstadt-Entscheidung beschäftigen, schneiden die Kor- ruptionsthematik in den seltensten Fällen auch nur an.5 Zwei konkret auf die Haupt- stadt-Affäre bezogene Untersuchungen sind leider in ihrer Darstellung in vielen Punkten ungenau oder nicht korrekt: Der Aufsatz von Dieter Huge, Regina Schmidt und Dietrich Thränhardt stützt sich lediglich auf Artikel des »Spiegel« und interpre- tiert diese ohne Verifikation.6 Der Publikation von Ralf Floehr ist zwar keine unzu- reichende Quellenbasis vorzuwerfen, dafür aber eine in weiten Teilen unpräzise und pathetisch wirkende Schilderung.7 So muß sich die vorliegende Untersuchung fast ausschließlich auf die Quellen stützen.

II. Das politische Feld

Ein politischer Skandal zeichnet sich nach John B. Thompson dadurch aus, daß er sich innerhalb des politischen Feldes ereignet.8 Dieses wirkt auf Erwerb und Aus- übung politischer Macht ein, es formt sich aus staatlichen Institutionen. Politische Autorität beruht nach Thompson auf Zwangsmacht sowie symbolischer Macht. Letz- tere beschreibt die Fähigkeit, in Geschehnisse einzugreifen und Handlungen sowie Ansichten anderer zu beeinflussen. Da die symbolische Macht dazu dient, den Glau- ben an die Legitimität der politischen Macht bei den Regierten auszubilden und auf- recht zu erhalten, ist diese entscheidend.9 Symbolische Macht wiederum beruht auf symbolischem Kapital, welches als Akkumulation von Prestige, Reputation und Res- pekt zu verstehen ist. Das Bedeutsame des politischen Skandals in Demokratien, fol- gert Thompson, ist, daß sie einen Kampf um symbolische Macht darstellen.10

III. Das Skandalon

Ein Geschehen setzt gemäß Thompson ein skandaliertes Ereignis voraus, um als Skandal11 definiert werden zu können.12 Dieses Skandalon besteht darin, daß Indivi- duen bestehenden Normen oder Moralvorstellungen zuwiderhandeln. Das Vergehen ist dabei zwischen einer Bagatelle und einem Verbrechen anzusiedeln. Prädestiniert für eine Normübertretung in diesem Sinne sind Personen, die in der Öffentlichkeit bestimmte Werte repräsentieren, weil das Risiko besteht, daß ihr privates Verhalten letzteren widerspricht. Skandale sind besonders häufig in demokratischen Systemen zu beobachten, da diese auf Regeln beruhen, die für jeden einzelnen gelten.13

1. Das Skandalon - 27. September 1950

a) Korruption im Bundestag: Die Abstimmung zur vorläufigen Hauptstadt

»Es ist an Abgeordnete aller Fraktionen ein Betrag von insgesamt etwa zwei Millionen DM bezahlt worden. Etwa hundert Abgeordnete seien bestochen worden mit Beträgen zwischen 20 000, 10 000 und 1000 DM, erklärte Aumer. 20 000 DM für diejenigen, die mitzureden haben, 10 000 DM für diejenigen, die ein Gewicht haben und 1000 DM für diejenigen, die nur ihre Stimme hergegeben haben.«

Dieser Vorwurf der Abgeordnetenbestechung bezog sich auf die Abstimmung über die Hauptstadtfrage im Bundestag am 3. November 194914 und war, übernommen aus Notizen des Bayernpartei-Vorsitzenden Josef Baumgartner, vom Nachrichten- magazin »Der Spiegel« gedruckt worden. Dem mit »Klug sein und mundhalten« überschriebenen Artikel konnten die Leser des »Spiegel« am 27. September 1950 - fast elf Monate nach dem entscheidenden Votum des Parlaments - entnehmen, daß die Wahl Bonns zur vorläufigen Bundeshauptstadt auf Korruption gegründet hatte.15 Weiter heißt es, zwar habe sich zunächst die Bayernpartei in einer Fraktionssitzung intern darauf geeinigt, geschlossen für Frankfurt zu stimmen, nach der Sitzung habe jedoch eine Besprechung im kleinen Kreis stattgefunden: im Zuge derer soll Anton Donhauser, damals zweiter Landesvorsitzender der Bayernpartei, unter anderem Fraktionsmitglied Georg Mayerhofer von der zuvor für Frankfurt getroffenen Ent- scheidung entbunden haben. Für das Votum im Bundestag zugunsten Bonns könne Mayerhofer zudem 1000 DM von Hermann Aumer, ebenfalls BP, erhalten.16 Dieses von der Erdölindustrie aufgewendete Geld, heißt es weiter, habe Mayerhofer später tatsächlich bekommen, nachdem er seine Stimmabgabe für Frankfurt verschwiegen hatte. Ferner sollen Beträge von mindestens 1000 DM an Donhauser und Aumer selbst geflossen sein.

Auch Conrad Fink, Mitglied der BP-Fraktion, soll bereits im Januar 1950 gegenüber Baumgartner erklärt haben, daß ihm von Donhauser 1000 DM dafür geboten wurden, daß er für Bonn stimme. Dieses Geld habe der zweite Landesvorsitzende von Bun- desfinanzminister Fritz Schäffer (CSU) zur Verfügung gestellt bekommen. Gleichzeitig sah sich Baumgartner von Aumer mit Gerüchten aus Reihen der Bun- desregierung konfrontiert, nach denen Frankfurter Versicherungen dem BP- Vorsitzenden und dessen Kollegen Falkner deren Unterstützung für die Stadt am Main in der Hauptstadtfrage honoriert hätten.17

b) Käuflichkeit von Abgeordneten in anderen Fragen

Über die Frage der vorläufigen Bundeshauptstadt hinaus seien, laut dem betreffenden »Spiegel«-Artikel, mehrmals Gelder von Seiten der Industrie an Bundestagsabgeord- nete geflossen, um von diesen Unterstützung bei im Parlament anstehenden Ent- scheidungen zu erkaufen. Das vom »Spiegel« zitierte »Gedächtnisprotokoll« Josef Baumgartners nennt hierzu Zahlungen von Pferdmenges an Donhauser. Die Darstel- lung beschreibt sogar die völlige Abhängigkeit einzelner Abgeordneter von Transfers der Industrie: »Wenn ich den Herren Donhauser und Aretin die Geldquellen ab- schneide, sind sie mattgesetzt«, wobei diese als Zitat Aumers gekennzeichnete Aus- sage gleichermaßen seine Beteiligung als Vermittler der Gelder vermuten läßt. Doch nicht nur das: auch für seinen Einsatz im Bundestag zugunsten eines Benzinpreises von 53 Pfennig will Aumer »1000 DM von Erdölleuten erhalten« haben.

Ein weiterer Bestechungsvorwurf rundet die Darstellungen des Artikels »Klug sein und mundhalten« ab: Anton Donhauser selbst, den Vorwürfen gegen seine Person ausgesetzt, soll demnach verlautbart haben, »daß der Besold 5000 DM von Kathreiner kassiert hat, damit er gegen den Kaffeezoll redet«.18

c) Die wesentliche Normübertretung

Der Vorwurf, den »Der Spiegel« so noch nicht explizit formuliert, lautet demzufolge, Abgeordnete seien bei der Wahl der Hauptstadt wie in weiteren Fragen nicht ihrem Gewissen gefolgt, sondern hätten sich ihre Meinung entlohnen lassen. Eine straf- rechtlich zu belangende Normübertretung ist mit den geschilderten Vorgängen nicht gegeben: Abgeordnetenbestechung war zum damaligen Zeitpunkt nicht strafbar.19 Dennoch kann der hier erhobene Vorwurf als der schwerste gelten, der einem Volks- vertreter gemacht werden kann. Die geschilderten Praktiken widersprechen den für das Verhalten Bundestagsabgeordneter geltenden - insbesondere moralischen - Ver- pflichtungen gegenüber der von ihnen repräsentierten Bevölkerung zutiefst.20

2. »Second-order transgressions«

Sogenannte »second-order transgressions« - auf die Skandalierung folgende Aktionen der bezichtigten Personen, die zur Vertuschung des eigentlichen Skandalons dienen sollen, und die als weitere Normverletzung die Aufmerksamkeit auf sich ziehen21 - nehmen in den Geschehnissen um die Abgeordnetenbestechung bei der Hauptstadtwahl einen recht unwesentlichen Teil ein.

Die erste diesbezügliche Auffälligkeit mußte sich der BP-Abgeordnete von Aretin anlasten lassen. Die FAZ berichtet am 30. November von »unlösbaren Widersprü- chen zwischen den jetzigen und früheren Erklärungen dieses Zeugen« vor dem Untersuchungsausschuß. Es war bewiesen worden, daß von Aretin - entgegen seiner vorherigen Aussage vor dem Ausschuß - Geld von Aumer erhalten hatte. Der Abge- ordnete versuchte, sich zu rechtfertigen, indem er äußerte, die betreffenden 9900 Mark habe er fälschlicherweise als Zuwendung Heinrichsbauers interpretiert, von dem er eine solche erwartet habe. Die mehrmalige Korrektur seiner früheren Erklä- rungen durch von Aretin rief jedoch bei den Mitgliedern des Untersuchungsaus- schusses den zweifelsfreien Eindruck hervor, sie seien von dem Parlamentarier der BP angelogen worden. Einen Zusammenhang des erhaltenen Geldes mit der Ab- stimmung in der Hauptstadtfrage, den von Aretin abstritt, konnte der Ausschuß nicht nachweisen.22

Eine vergleichbarer Vorwurf traf nur einen Tag später den Abgeordneten Volkholz von der Bayernpartei: Dieser hatte unter Eid verneint, Zahlungen von Aumer erhal- ten zu haben, während die Untersuchungen eine Überweisung Aumers an Volkholz in Höhe von 975 Mark ergeben hatten. Die Verteidigung in diesem Fall lautete, das Geld sei nur zur Tarnung vor der Landesleitung der Partei unter seinem Namen ge- laufen. Er habe es aber gemäß seinem Verwendungszweck dem Kreisverband zu- kommen lassen.23

Nicht zum Beweis einer »second-order transgression« führten die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses im Falle der sich widersprechenden Aussagen von Donhauser und Besold, ob von Seiten des ehemaligen zweiten Landesvorsitzenden ein Bestechungsangebot an seinen Fraktionskollegen erfolgt sei oder nicht.24 Während der Ausschuß dies auf ein Mißverständnis zurückführte, wurde zwar von Teilen der Presse festgestellt, daß einer der Beteiligten unter Eid gelogen haben mußte, doch konnte der Urheber der Falschaussage nicht identifiziert werden.25

Die die größte Aufregung verursachende Übertretung von Normen, die im Anschluß an die skandalierten Ereignisse vorfiel, ist dem Abgeordneten Aumer zuzurechnen - allerdings nicht in Zusammenhang mit der Wahl des vorläufigen Bundessitzes. Aumer versuchte wiederholt, die Aussage in Bezug auf ihm von der Erdölindustrie zur Verfügung gestellte Gelder zu verweigern und zeigte sich nur bereit, schon be- wiesene Umstände einzuräumen. Er verstrickt sich in zahlreiche Widersprüche und konnte nicht glaubhaft machen, die empfangenen Zahlungen für politische Zwecke genutzt zu haben. Somit stellte der Untersuchungsausschuß fest, daß die Aussagen des Abgeordneten Aumer sich in mehreren Punkten als unrichtig erwiesen hatten.26 In Bezug auf Gelder, die Aumer über Schäffer und Heinrichsbauer - und damit mög- licherweise in Zusammenhang mit der Hauptstadtwahl - erhalten hatte, verweigerte er zwar ebenfalls konkrete Aussagen. Hier konnte aber keine unlautere Verwendung oder Lüge des Abgeordneten festgestellt werden.27

Den drei vom Untersuchungsausschuß der Falschaussage überführten Parlamentarier wurde nach Ende der Ermittlungen nahegelegt, ihre Mandate niederzulegen. Damit waren es gerade diese im Nachhinein erfolgten Vertuschungsversuche, die zu faßbaren Konsequenzen führten.

IV. Verborgenheit und Bekanntwerden

Skandale setzen voraus, daß nicht nur den in sie involvierten Personen die Übertre- tung von Regeln oder Moralvorstellungen bekannt ist, sondern daß Unbeteiligte von dem Normverstoß wissen oder ihn zumindest stark vermuten. Meist vermischen sich dabei Fakten mit mehr oder weniger fundierten Mutmaßungen. Die für das Skanda- lon verantwortlichen Personen werden immer versucht sein, ihre Vergehen geheim zu halten. Nur wenn es dennoch zur öffentlichen Bekanntwerdung der Geschehnisse kommt, kann von einem Skandal die Rede sein.28

1. Gerüchte im Bundestag

Gerüchte um Bestechungsgelder gab es im Vorfeld der Hauptstadtentscheidung eini- ge. An die Öffentlichkeit gelangten diese größtenteils erst im Laufe der Sitzungen des Untersuchungsausschusses - viele Monate nach ihrem Aufkommen. So erweiterte Baumgartner vor dem Untersuchungsausschuß die in seinem Gedächt- nisprotokoll als Zitat Aumers gekennzeichnete Aussage, daß hundert Abgeordnete einen Gesamtbetrag von zwei Millionen Mark erhalten hätten. Er gab zu verstehen, bei Gesprächen mit den belasteten Abgeordneten sei immer wieder die Rede davon gewesen, daß Abgeordnete aller Parteien Geld annahmen. Dies sei jedoch immer nur durch allgemeine Andeutungen geschehen.29 Weiterhin sei die Nachricht kursiert, der Abgeordnete Wilhelm Schmidt von der WAV besitze eine Aufstellung mit den Na- men der Geldempfänger.30 Andere Abgeordnete bestätigten ebenfalls, gehört zu ha- ben, daß sich eine solche Liste im Besitz des WAV-Mitglieds befinde.31 Fast ein Monat Arbeit des Untersuchungsausschusses mußte vergehen, bis sich die Existenz der Aufstellung tatsächlich als reines Gerücht darstellte: Schmidt gestand in einer Vernehmung, er habe die Liste lediglich erfunden und sich damit einen Spaß er- laubt.32

In allen Parteien umgehende Vermutungen, der Finanzminister hätte die Abstim- mung über die Hauptstadtfrage zu beeinflussen versucht, wurden auch von Donhauser bestätigt. Doch außer solchen Gerüchten sei nichts erfolgt.33 Ausdrück- lich nicht von Bestechungsversuchen, doch von jedenfalls vagen und unverbindli- chen an die Wahl von Bonn oder Frankfurt geknüpften Versprechungen, berichtete auch Volkholz dem Untersuchungsausschuß.34

[...]


1 Thompson, John B., Political Scandal. Power and Visibility in the Media Age. Cambridge/ Malden 2000 (nachfolgend zitiert: Thompson).

2 Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (nachfolgend zitiert: FAZ), kann dabei als Opposition des »Spiegel« bezeichnet werden, vgl. dazu: Schlumberger, Frank, Das Adenauer-Bild in der politischen Publizistik 1949-1955. Die ›Frankfurter Allgemeine‹ als zeitgeschichtliche Quelle, Frankfurt a. M. u.a. 1991 (Europäische Hochschulschriften 3/489), S. 32 (nachfolgend zitiert: Schlumberger). Die »Bild«-Zeitung, dafür bekannt, daß sie Skandale aufzunehmen und fortzuschreiben pflegt, erschien erstmals 1952 und kann deshalb nicht als Quelle herangezogen werden.

3 Noelle, Elisabeth/Neumann, Erich Peter, Jahrbuch der öffentlichen Meinung. 1947-1955, Allensbach am Bodensee 21956 (nachfolgend zitiert: IfD). Umfragen von Emnid werden zitiert nach: Schindler, Peter, Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999. Gesamtausgabe in drei Bänden. Eine Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste und des Deutschen Bundestages, Baden-Baden 1999 (nachfolgend zitiert: Schindler).

4 Vgl. u.a.: Dann, Otto, Die Hauptstadtfrage in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg, in: Schieder, Theodor/Brunn, Gerhard (Hrsg.), Hauptstädte in europäischen Nationalstaaten, München/Wien 1983 (Studien zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts 12), S. 35-60; Kroll, Frank-Lothar, Bonn als Bundeshauptstadt 1949-1989, in: Heidenreich, Bernd (Hrsg.), Deutsche Hauptstädte: von Frankfurt nach Berlin, Wiesbaden 1998, S. 137-152; Müller-List, Gabriele, Bonn als Bundeshauptstadt 1949- 1989, in: Höroldt, Dietrich (Hrsg.), Bonn. Von einer französichen Bezirksstadt zur Bundeshauptstadt 1794-1989, Bonn 1989 (Geschichte der Stadt Bonn 4), S. 639-744; Pommerin, Reiner, Bonn. Ent- scheidung über die Bundeshauptstadt 1948/49, in: Baumunk, Bodo-Michael/Brunn, Gerhard (Hrsg.), Hauptstadt. Zentren, Residenzen, Metropolen in der deutschen Geschichte. Eine Ausstellung in Bonn, Kunsthalle am August-Macke-Platz, 19. Mai bis 20. August 1989, Köln 1989, S. 400-404; Ders., Frankfurt? Coburg? »What about Bonn?«. Die Hauptstadtfrage nach 1945, in: Forschung 2 (1991), S. 15-18; Wandersleb, Hermann, Die Berufung Bonns zur vorläufigen Bundeshauptstadt, in: Bonner Geschichtsblätter 23 (1969), S. 310-336.

5 So z. B. Dreher, Klaus, Ein Kampf um Bonn, München 1979. Pommerin, Reiner, Von Berlin nach Bonn. Die Alliierten, die Deutschen und die Hauptstadtfrage nach 1945, Köln/Wien 1989.

6 Huge, Dieter/Schmidt, Regina/Thränhardt, Dietrich, Politische Korruptionsskandale auf Bundesebe- ne 1949-1986, in: Bellers, Jürgen (Hrsg.), Politische Korruption. Vergleichende Untersuchungen, Münster 1989 (Studien zur Politikwissenschaft A/3), S. 38-59 (nachfolgend zitiert: Huge/Schmidt/Thränhardt).

7 Floehr, Ralf, Bonn - die gekaufte Hauptstadt, Krefeld 1986 (nachfolgend zitiert: Floehr).

8 Als Ausgangspunkt dient ihm die Definition von Markovits und Silverstein, die die Entstehung politischer Skandale auf die Korrelation von Machtausübung, welche häufig eher privaten Charakters ist und heimlich ausgeübt wird, sowie öffentlichem angemessenem Verhalten zurückführen. Vgl. Markovits/Silverstein, S. 6f.

9 Vgl. Thompson, S. 96f.

10 Vgl. Thompson, S. 105.

11 In der vorliegenden Arbeit wird nicht zwischen den Begriffen »Skandal« und »Affäre« unterschieden. Ausgehend vom heutigen Sprachgebrauch in Medien und Bevölkerung wie auch in der wissenschaftlichen Literatur, erscheint eine begriffliche Trennung wenig hilfreich. Auch die etymologische Nähe von »Skandal« und »Verleumdung« legt dies nahe. Vgl. Schmitz, Manfred, Theorie und Praxis des politischen Skandals, Frankfurt a. M./New York 1981 (Campus Forschung 197), S. 19ff. (nachfolgend zitiert: Schmitz); vgl. Thompson, S. 13.

12 In dieser Einschätzung ist sich die Forschung zur Theorie des Skandals weitgehend einig. Vgl. z.B. Neckel, Sighard, Das Stellhölzchen der Macht. Zur Soziologie des politischen Skandals, in: Ebbighausen, Rolf/Ders., Anatomie des politischen Skandals, Frankfurt a. M. 1989, S. 58 (nachfol- gend zitiert: Neckel); vgl. Markovits, Andrei S./Silverstein, Mark, Introduction: Power and Process in Liberal Democracies, in: Dies. (Hrsg.), The Politics of Scandal. Power and Process in Liberal Democ- racies, New York/London 1988, S. 3 (nachfolgend zitiert: Markovits/Silverstein); vgl. Schmitz, S. 100f.

13 Vgl. Thompson, S. 14ff.

14 Damals hatte das Plenum zwei Anträge auf Verlegung des Bundessitzes nach Frankfurt am Main mit 200 zu 176 Stimmen abgelehnt. Somit war praktisch die zuvor im Parlamentarischen Rat getroffene Entscheidung, die vorläufige Hauptstadt sei Bonn, bestätigt worden. Vgl. Stenographischer Bericht der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 3. 11. 1949, S. 343.

15 Vgl. Klug sein und mundhalten, in: Der Spiegel 39 (1950), S. 5.

16 Vgl. ebd., S. 6.

17 Vgl. Klug sein und mundhalten, in: Der Spiegel 39 (1950), S. 5f.

18 Vgl. ebd., S. 5.

19 Vgl. Epp, Ursula, Die Abgeordnetenbestechung - § 108e StGB, Frankfurt a. M. u.a. 1997 (Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht 29), S. 41: Vom Strafgesetzbuch erfaßt war nur der Kauf von Stimmen für Personalentscheidungen, »nicht aber die Stimmberechtigung bei Abstimmungen über Sachfragen«. Eine Aufnahme des Tatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e) in das Strafgesetzbuch erfolgte erst 1994 (ebd., S. 55).

20 Auch wenn es sich hier in Teilen letztlich nur um behauptete, statt um tatsächlich bewiesene Normverstöße handelte, können diese als Skandalon gewertet werden. Vgl. Thompson, S. 62.

21 Vgl. Thompson, S. 17f.

22 Vgl. Widerspruchsvolle Aussagen Aretins. Die Vernehmungen vor dem Untersuchungs-Ausschuß, in: FAZ vom 30. 11. 1950.

23 Vgl. Vorwürfe gegen Dr. Semler. Der Vorsitzende des »Spiegel«-Ausschusses vorübergehend zurückgetreten, in: FAZ vom 1. 12. 1950.

24 Die gegensätzlichen Behauptungen Donhausers und Finks wurden vom Ausschuß nur als falsch aufgenommene Widergabe von Gerüchten gewertet (vgl. Drucksache I/2274, S. 10).

25 Vgl. Drucksache I/2274, S. 10f.; vgl. Unlösbare Widersprüche in Bonn. Die Abgeordneten Donhauser und Besold sagen im Untersuchungsausschuß aus, in: FAZ vom 28. 10. 1950; vgl. Inflation des Meineids, in: Süddeutsche Zeitung vom 8. 12. 1950 (nachfolgend zitiert: SZ).

26 Vgl. Drucksache I/2274, S. 14ff.

27 Vgl. ebd., S. 8ff.

28 Vgl. Thompson, S. 18f.

29 Vgl. Die Gedächtnisprotokolle des Abgeordneten Baumgartner, in: Die Welt vom 7. 10. 1950.

30 Vgl. Baumgartner bestätigt Bestechungen. Der Vorsitzende der Bayernpartei vor dem Bonner Untersuchungsausschuß, in: FAZ vom 7. 10. 1950.

31 Vgl. Alle umwarben die Bayernpartei. Neue Aussagen in der Bonner Bestechungsaffäre, in: Die Welt vom 19. 10. 1950; vgl. Blücher in keiner Weise beteiligt. Ein verworrener Brief vor dem Bonner Untersuchungsausschuß, in: FAZ vom 19. 10. 1950.

32 Vgl. »Nur aus Spaß erzählt«. Der Abgeordnete Schmidt über die Bestechungsliste, in: FAZ vom 20. 10. 1950.

33 Vgl. Donhauser fordert die Vorladung Adenauers. Fortsetzung der Vernehmung von Abgeordneten durch den Bonner Untersuchungsausschuß, in: FAZ vom 9. 10. 1950; vgl. Donhauser: Frei erfunden, in: FAZ vom 7. 11. 1950.

34 Vgl. Alle umwarben die Bayernpartei. Neue Aussagen in der Bonner Bestechungsaffäre, in: Die Welt vom 19. 10. 1950.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
"Bonner Staat": Hauptstadt-Affäre
Hochschule
Universität zu Köln  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Politische Skandale in der Bundesrepublik
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
34
Katalognummer
V197091
ISBN (eBook)
9783656230960
Dateigröße
538 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Skandalon, Skandal, Bonn, Hauptstadt, Bundestag, Bundeshauptstadt, Reputation, Symbolik, symbolisches Kapital, Bundesrepublik, Untersuchungsausschuss
Arbeit zitieren
Christina Wagner-Emden (Autor:in), 2002, "Bonner Staat": Hauptstadt-Affäre , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197091

Kommentare

  • Gast am 9.2.2013

    "Der Publikation von Ralf Floehr ist zwar keine unzureichende Quellenbasis vorzuwerfen, dafür aber eine in weiten Teilen unpräzise und pathetisch wirkende Schilderung."

    Erbitte höflichst um die Begründung dieser Unterstellung.

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Titel: "Bonner Staat": Hauptstadt-Affäre



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