Kritische Würdigung der Einführung einer einheitlichen Währung in den Ländern der Eurozone


Bachelorarbeit, 2012

117 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Theorie optimaler Währungsräume
2.1 Darstellung der Theorie
2.2 Beurteilung der Eurozone anhand der Theorie

3 Schaffung eines einheitlichen Währungsraumes innerhalb der Europäischen Union
3.1 Erste Phase: Liberalisierung des Kapitalverkehrs
3.2 Zweite Phase: Annäherung der Wirtschaftspolitik der einzelnen Länder
3.3 Dritte Phase: Die Einführung des Euro

4 Ausgestaltung der Europäischen Währungsunion
4.1 Die Eurozone
4.2 Konvergenzkriterien
4.2.1 Preisstabilität
4.2.2 Finanzlage der öffentlichen Hand
4.2.3 Wechselkursstabilität
4.2.4 Langfristige Zinssätze
4.2.5 Konvergenzdefizit
4.3 Stabilitäts- und Wachstumspakt
4.3.1 Präventive Komponente
4.3.2 Korrektive Komponente
4.4 No-Bailout-Klausel
4.5 Das Eurosystem
4.5.1 Organisation und Organe des Eurosystems
4.5.2 Aufgaben des Eurosystems
4.5.3 Unabhängigkeit der Zentralbank

5 Realität der Euro-Einführung
5.1 Einhaltung der Konvergenzkriterien
5.2 Wandel des Marktumfeldes
5.2.1 Veränderung des Wettbewerbs
5.2.2 Ungleichgewichte und Divergenzen
5.3 Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008
5.3.1 Konsequenzen für die EWU
5.3.2 Geldpolitische Reaktion und Etablierung EFSF/ESM
5.3.2.1 EFSF/ESM
5.3.2.2 Ankauf von Staatsanleihen und Senkung der Leitzinsen
5.3.3 Verabschiedung eines Fiskalpaktes

6 Konsequenzen und Herausforderungen für die Zukunft
6.1 Einführung einer gemeinsamen Wirtschaftsregierung
6.2 Überarbeitung des aktuellen Regelsystems
6.3 Osterweiterung der Eurozone

7 Fazit

8 Literaturverzeichnis
8.1 Bücher + Zeitschriften + Veröffentlichungen
8.2 Onlinequellen
8.3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
8.4 Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft
8.5 EFSF Rahmenvertrag
8.6 Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

9 Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Die Geburt des Euro ist ein singuläres Ereignis. Niemals zuvor haben sou- veräne Staaten ihre Kompetenz in der Geldpolitik auf eine supranationale Institution übertragen. Diese Konstellation - auf der einen Seite eine Noten- bank, die Europäische Zentralbank (EZB), und eine einheitliche Geldpolitik, auf der anderen Seite Nationalstaaten, die ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Wirtschaft und Finanzen weitgehend behalten - schafft ein Spannungs- verhältnis besonderer Art. Nicht wenige Auguren, vorweg wohl die Mehrzahl der Ökonomen, standen diesem Experiment mehr als skeptisch gegenüber.“1

Das angeführte Zitat von Otmar Issing, ehemaliger Chefvolkswirt und Direk- toriumsmitglied der EZB, verdeutlicht, dass mit der Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Januar 19992 sowohl für die ca. 300 Millionen Bürger der Eurozone als auch für den Rest der Welt eine neue währungspolitische Ära begann: Elf, zuvor souveräne, Staaten gaben ihre geldpolitische Souveränität durch die Abschaffung der nationalen Währung auf und bildeten mit dem Be- ginn der dritten Stufe des Delors-Plans3 eine Währungsunion. Die Eurozone zeichnete sich zum einen durch eine einheitliche Geldpolitik, zum anderen aber auch durch elf nationale Wirtschafts- und Finanzpolitiken aus. Mittler- weile gehören der Eurozone 17 Länder an, wobei dieses Spannungsverhält- nis zwischen europäischen und nationalen Interessen nach wie vor besteht. In dieser Arbeit soll die Frage beantwortet werden, ob der Euro, eine Wäh- rung ohne Staat, in diesem Spannungsverhältnis eine auf Dauer stabile Wäh- rung sein kann bzw. welche Regeln geändert werden müssen, um dies zu gewährleisten.

Bis zu seinem zehnten Geburtstag hatte sich der Euro u.a. aufgrund seiner Stabilität zu einer der zwei Leitwährungen der Weltwirtschaft, neben dem US-Dollar (US-$), entwickelt.4 Daher schienen die Zweifel vieler Experten zunächst unbegründet. Doch das änderte sich durch die Folgen der weltwei- ten Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008. Die Eurozone rutschte das erste Mal seit Einführung der gemeinsamen Währung in ihrer Gesamtheit in eine wirtschaftliche Rezession. Ferner waren teils massive öffentliche Hilfen für den Bankensektor erforderlich. Dies führte dazu, dass einige Staaten5, vor dem Hintergrund seit Jahren ausufernder Staatsschulden, ihren Schulden- dienst teilweise nicht mehr leisten und nicht mehr antizyklisch agieren konn- ten. Sie waren dadurch auf finanzielle Hilfen der wirtschaftlich starken Länder angewiesen. Erstmals entstand die Situation, dass durch die drohende Insol- venz einiger, wenn auch kleinerer, Mitgliedsländer der Eurozone, die Exis- tenz des Euro und der Eurozone bedroht ist. Die bisherigen Rettungsmaß- nahmen erwiesen sich als unzureichend. Die Schaffung und Errichtung der so genannten European Financial Stability Facility (EFSF) konnte die „Exis- tenzkrise“ des Euro nicht abwenden. Zu Bedenken ist allerdings, dass die Ratifizierung des neuen Fiskalpaktes noch nicht abgeschlossen werden konnte.6 Vor diesem Hintergrund erscheint es interessant zu untersuchen, ob die einzelnen Mitgliedsländer weiterhin den Euro als gemeinsame Währung beibehalten können, ohne den Rahmen für eine einheitliche Wirtschaftspolitik zu schaffen oder ob eine gemeinsame, europäische Wirtschaftsregierung etabliert werden muss, um derartige Probleme in Zukunft zu vermeiden.

In dieser Arbeit soll daher untersucht werden, inwiefern der Euro in diesem Spannungsverhältnis von europäischen und nationalen Interessen eine auf Dauer stabile Währung sein kann und welche Maßnahmen ergriffen werden bzw. welche Regeln in den Verträgen der Europäischen Union (EU) bzw. der Eurozone gegebenenfalls geändert werden müssen, um den Euro dauerhaft als stabile Währung zu etablieren.

Hierfür sollen in diesem Kapitel zunächst grundlegende Begrifflichkeiten des Titels dieser Arbeit definiert und erläutert werden, sowie kurz auf verwendete wesentliche Literatur eingegangen werden.

Im folgenden Kapitel wird die Theorie der optimalen Währungsräume nach Robert Mundell zunächst dargestellt und dann der Bezug zur Eurozone hergestellt. Hierbei wird untersucht inwiefern bzw. ob die Eurozone im Sinne dieser Theorie als optimaler Währungsraum zu sehen ist.

Im dritten Kapitel wird der Delors-Plan, der die Schaffung eines einheitlichen Währungsraumes innerhalb der EU und somit den Weg zur Euro-Einführung widerspiegelt, beschrieben.

Anschließend wird die Europäische Währungsunion (EWU) in ihren einzel- nen Bestandteilen genauer vorgestellt. Es werden die Zusammensetzung, die Konvergenzkriterien, die Auflagen und das System der Zentralbanken näher erläutert. Dies ist notwendig, um eine Grundlage für die spätere Analy- se zu bilden.

Im fünften Kapitel wird die Euro-Einführung analysiert. Zuerst wird darauf eingegangen, inwieweit die einzelnen Staaten die Konvergenzkriterien bei ihrem Beitritt zur Eurozone erfüllten. Wesentliche Veränderungen des Mark- tumfeldes durch die neue Währung werden herausgearbeitet. Die Auswir- kungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008 im Kontext der 2010 be- ginnenden Verschuldungskrise einiger Länder der Eurozone bilden einen weiteren Schwerpunkt der Analyse in diesem Kapitel. Die seitens der EU bzw. der EZB ergriffenen Maßnahmen werden detailliert gewürdigt.

Anschließend sollen die hieraus resultierenden Konsequenzen und Heraus- forderungen für die Zukunft näher analysiert und diskutiert werden. Insbe- sondere vor dem Hintergrund, was muss getan werden, damit der Euro eine auf Dauer stabile Währung sein kann. Dabei wird auch auf die grundsätzliche Frage eingegangen, ob eine einheitliche Währung im Staatenverbund der EU momentan überhaupt Bestand haben kann. Zudem soll ein Ausblick gegeben werden, inwiefern die Osterweiterung der EU, selbige vor neue Herausforde- rungen stellt.

Abschließend werden im Rahmen des Fazits werden wesentliche Erkennt- nisse der Analyse zusammengefasst und bewertet und ein Ausblick gege- ben.

Währung

Von einer Währung wird gesprochen, wenn es sich um eine Geldeinheit und um ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel eines Staates handelt. Bezo- gen auf ein Territorium, handelt es sich bei einem Raum, in dem eine einheit- liche Währung gilt, um das Währungsgebiet (Währungszone).7 Mit der EWU wurde am 1. Januar 1999 im Rahmen einer Währungsumstellung eine neue Währung eingeführt.8 Das Währungsgebiet des Euro umfasst somit nach dieser Definition die 17 Staaten, die den Euro als Währung eingeführt haben (Eurozone).

Staat

Nach der Drei-Elemente-Lehre von Jellinek muss ein Staat drei Elemente in sich vereinen, um im völkerrechtlichen Sinne als Staat zu gelten. Hiernach müssen ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt vorhanden sein. Liegt eines dieser Merkmale nicht vor, wird nicht von einem Staat ge- sprochen.9 Das Staatsgebiet ist der territoriale Bereich, den der Staat dauer- haft und geordnet durch eine vom Staatsvolk gegebene Legitimation be- herrscht. Das Staatsvolk ist die Summe der Staatsangehörigen. Die Staats- gewalt als wichtigstes Kriterium eines Staates ist die Fähigkeit, die Herrschaft des Staatsvolkes im Staat selbst zu organisieren und auszuüben. Sie ist Herrschaftsgewalt, folgt aus eigenem Recht und liegt unteilbar bei einem Träger. Eine Gewaltenteilung ist nur hinsichtlich ihrer Ausübung möglich.10 Die EU und auch die Eurozone sind nach dieser Definition kein Staat, da kei- ne Staatsgewalt auf europäischer Ebene vorhanden ist. Die Staatsgewalt üben die jeweiligen Nationalstaaten souverän aus. Dies bedeutet, dass der Euro eine Währung ohne Staat ist.

Eurozone

Der Euro ist als Währung aller Staaten der EU gedacht. Bisher ist er aller- dings erst in 17 der 27 Mitgliedsstaaten der EU gesetzliches Zahlungsmit- tel.11 Die Eurozone besteht aus den Ländern der EU, die den Euro bereits eingeführt haben. Die übrigen zehn Länder der EU haben den Euro aus ver- schiedenen Gründen bisher nicht eingeführt. Großbritannien und Dänemark haben sich im Vertrag von Maastricht eine Ausnahmeregelung verankern lassen.12 Schweden erfüllte die Kriterien für einen Beitritt zunächst nicht und hat die Euro-Einführung 2003 durch einen Volksentscheid abgelehnt.13 Die übrigen Länder erfüllen die Konvergenzkriterien derzeit nicht.14

Euro-Einführung

Der Euro ist die gemeinsame Währung von derzeit 17 Mitgliedsstaaten der EU.15 Am 1. Januar 1999 wurde der Euro in elf Staaten zunächst als Buch- geld eingeführt.16 Das Euro-Bargeld wurde am 1. Januar 2002 eingeführt und ersetzte die Banknoten und Münzen der nationalen Währungen in diesen elf Staaten sowie Griechenland.17 Die Wechselkurse für die nationalen Währun- gen wurden unwiderruflich festgelegt. Im Jahre 2007 trat Slowenien der Eu- rozone bei und ersetzte die nationale Währung durch den Euro. Ein Jahr später, 2008, folgten Malta und Zypern. Die Slowakei trat 2009 der Eurozone bei und letztes Jahr (2011) führte Estland als bisher letztes Land den Euro ein.18

In Kapitel 2 wurde im Wesentlichen das volkswirtschaftliche Standardwerk „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ von Mankiw/Taylor herangezogen um die Theorie der optimalen Währungsräume nach Mundell darzustellen. In Kapitel 4 wurden hauptsächlich Quellen von Institutionen der EU verwendet. Elementare Bedeutung haben hierbei der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und diverse Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft (EG). Aufgrund der Aktualität des vorliegenden Themas wurde in Kapitel 6 insbesondere auf Artikel in Fachzeitschriften zurückgegriffen. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Veröffentlichungen des ifo-Instituts in München und die Zeitschrift „Wirtschaftsdienst - Zeitschrift für Wirtschaftspo- litik“. Das Buch „Der Euro - Geburt, Erfolg, Zukunft“ vom ehemaligen EZB- Chefvolkswirt und Direktoriumsmitglied, Ottmar Issing, ist für die gesamte Arbeit von Bedeutung.

2 Die Theorie optimaler Währungsräume

2.1 Darstellung der Theorie

„The OCA [(Optimum Currency Area)] theory is back. Once dismissed as a “dead-end problem” with little practical significance…the issue has been re- suscitated and re-thought.”19 Dieses Zitat von George Tavlas, ehemals in führender Position für den Internationalen Währungsfonds (IWF) tätig, ver- deutlicht die Bedeutung der 50 Jahre alten Theorie der optimalen Währungs- räume. Durch die Schaffung der Eurozone hat sich ein interessantes aktuel- les Untersuchungsobjekt für Währungstheoretiker ergeben. Robert Mundell erforschte 1961 die seiner Meinung nach grundlegenden Eigenschaften ei- nes optimalen Währungsraumes und war somit der Begründer der Theorie der optimalen Währungsräume. Mc Kinnon (1963) und Kenen (1969) erwei- terten bzw. überarbeiteten die Theorie von Mundell.20 Sie erachten es erst dann als sinnvoll eine gemeinsame Währung einzuführen, wenn der ökono- mische Integrationsprozess bereits weit fortgeschritten ist.21 In diesem Kapi- tel (Kap. 2.1) sollen daher die wesentlichen Elemente der Theorie optimaler Währungsraume nach Mundell dargestellt werden. Im folgenden Kapitel (Kap. 2.2) soll dann diskutiert werden inwiefern die EWU nach der Theorie der optimalen Währungsräume einem optimalen Währungsraum entspricht.

Ein optimaler Währungsraum wird definiert als optimales geographisches Gebiet für eine einheitliche, oder für mehrere Währungen, deren Wechsel- kurse unwiderruflich fixiert sind.22 Die einheitliche Währung oder die Wäh- rungen mit fixierten Wechselkursen unterliegen regelmäßigen Schwankun- gen gegenüber anderen Währungen. Die Grenzen eines optimalen Wäh- rungsraumes sind definiert durch die Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen.23 Der Begriff „optimal“ bezieht sich hierbei auf die Fähigkeit der jeweiligen Staaten, die Kosten für die Teilnahme an der Währungsunion möglichst gering zu halten und die bei einer Saldobetrachtung für sich größe- ren Vorteile zu generieren.24 Die Kosten für die Teilnahme an einer Wäh- rungsunion bestehen im Wesentlichen darin, dass ein teilnehmendes Land seine souveräne und eigenverantwortliche Geldpolitik zugunsten einer gemeinsamen Geldpolitik aufgibt. Zudem wird die Möglichkeit gesamtwirtschaftliche Anpassungen durch die Wechselkurspolitik vorzunehmen aufgegeben.25 Hieraus können wirtschaftliche, aber auch politische Spannungen resultieren. Um diese Spannungen zu reduzieren, können eine Anpassung des Wechselkurses bzw. eine Änderung der Geldpolitik nun nicht mehr vorgenommen werden.26 Es verbleiben daher nur folgende Anpassungsmechanismen, die nacheinander betrachtet werden sollen:

Flexibilität der Reallöhne: Würden in jedem Land einer Währungsunion die Reallöhne eine hohe Flexibilität aufweisen, d.h. selbige reagieren rasch und deutlich auf einen Anstieg bzw. einen Rückgang der Arbeitslosigkeit, folgt hieraus eine zügige Anpassung an das natürliche Produktionsniveau. Das führt dazu, dass wirtschaftliche Spannungen bzw. Ungleichgewichte durch die Anpassung der Reallöhne im Idealfall rasch beseitigt werden können.27

Mobilität des Faktors Arbeit: Alternativ wäre auch die Mobilität des Faktors ein Anpassungsmechanismus. Hierbei muss die Mobilität des Faktors Arbeit, also der Arbeitskräfte, hoch sein, damit durch die Wanderung der Arbeitskräf- te innerhalb der Länder einer Währungsunion makroökonomische Ungleich- gewichte zwischen den Mitgliedsländern egalisiert werden können. Durch die Abwanderung der Arbeitskräfte aus Land A würde in selbigem die Arbeitslo- senquote zurückgehen, wohingegen in Land B (dem Land wo die Arbeitskräf- te hinwandern) der Inflationsdruck in dem Maße zurück ginge, wie das Ar- beitskräftepotenzial expandiert. Durch die nun mehr vorhandenen Arbeits- kräfte kann das Güterangebot durch Produktionsausweitungen ausgedehnt werden und der Inflationsdruck nimmt ab, da das gesamtwirtschaftliche Gü- terangebot in Land B steigt.28

Mobilität des Faktors Kapital: Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Realka- pital (z.B. Fabriken oder Maschinen) und Finanzkapital (Aktien, Anleihen, usw.). Realkapital ist in Investitionen gebunden. Da Investitionen sich im Re- gelfall nur langfristig amortisieren, entfalten sie ihre gesamtwirtschaftliche Wirkung auch nur langfristig. Hierdurch können also vielmehr strukturelle Schwächen einzelner Mitgliedsländer mittel- bis langfristig reduziert werden. Bei Finanzkapital verhält es sich anders. Kommt es z.B. in Land A der Wäh- rungsunion zu einer Rezession, werden die Bürger unter gewissen Umstän- den ihre Aktien verkaufen, um ihr Konsumniveau konstant halten zu können. Die Bürger aus Land B der Währungsunion werden diese Aktien nun optima- ler Weise kaufen, da Land B sich in einem wirtschaftlichen Aufschwung be- findet und den Bürgern mehr Einkommen zur Verfügung steht als sie für den Konsum benötigen. Dieses überschüssige Einkommen verwenden sie für den Kauf der Aktien. Kehrt sich dieser Prozess um, werden die Bürger aus Land A die Aktien von den Bürgern aus Land B zurückerwerben. Vorausset- zung hierfür ist, dass die Kapitalmärkte innerhalb der Währungsunion inte- griert sind.29

Annahme hierbei ist, dass in Land A und Land B einer Währungsunion ge- genläufige Konjunkturzyklen vorherrschen. Selbiges würde gelten, wenn nur in einem Land, Land A oder Land B, ein wirtschaftlicher Schock auftreten würde. Hierbei handelt es sich um einen asymmetrischen Schock. Würde es in allen Ländern einer Währungsunion z.B. zu einer übermäßigen gleichzeiti- gen Steigerung der Inflationsrate kommen, würde man von einem symmetri- schen Schock sprechen. In diesem Fall wäre davon auszugehen, dass alle Länder der Währungsunion eine Anhebung des Leitzinses unterstützen bzw. fordern würden und es somit zu keinen politischen Spannungen innerhalb der Währungsunion käme.30

2.2 Beurteilung der Eurozone anhand der Theorie

Nachdem im vorherigen Kapitel die wesentlichen Elemente bzw. die mögli- chen Anpassungsmechanismen der einzelnen Länder gemäß der Theorie der optimalen Währungsräume herausgearbeitet wurden, soll in diesem Ka- pitel analysiert und diskutiert werden, inwieweit die Eurozone den Kriterien der Theorie entspricht. Abschließend wird eine Aussage getroffen, ob es sich bei der Eurozone um einen optimalen Währungsraum nach Mundell handelt oder eben nicht.

Betrachten wir zunächst die Flexibilität der Reallöhne in der Eurozone. Die Flexibilität der Reallöhne in den Mitgliedsländern der Eurozone ist starr; dies geht aus verschiedenen Untersuchungen zu diesem Thema hervor. Dies liegt zum einen an gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhnen und zum anderen an den vielen gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern in der Eurozone. Die Einführung des Euro und die damit verbundene Preistransparenz hat hierzu auch einen gewissen Teil beigetragen, denn ein Unternehmen wie Airbus mit Niederlassungen u.a. in Spanien, Frankreich und Deutschland wird wohl kaum die Löhne in Spanien erhöhen und in Frankreich und Deutschland senken können. Ferner ist das Arbeitsrecht in der Eurozone so ausgestaltet, dass es für Unternehmen im Zweifel hohe Kosten verursacht Personal einzustellen bzw. freizusetzen.31 Was in der Theorie also möglich ist und funktioniert, gilt in der Realität für die Eurozone nicht. Die Anpassung der Reallöhne ist aus den o.g. Gründen in der Eurozone kein adäquates In- strument um wirtschaftliche Ungleichgewichte zu egalisieren.

Auch die Mobilität des Faktors Arbeit erscheint stark eingeschränkt. In der Theorie wird davon ausgegangen, dass die Arbeitskräfte mobil sind. In der Realität ist dies allerdings nicht so. Die Arbeitskräfte der Eurozone sind weit weniger mobil bzw. bereit mobil zu sein als z.B. die Arbeitskräfte in den USA. Dies hat verschiedene Gründe. Denn in der Eurozone hat nahezu jedes Land eine eigene Sprache bzw. eine eigene Kultur. Dies führt dazu, dass Sprach- barrieren vorhanden sind, wenn die Arbeitnehmer die jeweilige Sprache nicht beherrschen, die die Arbeitskräfte daran hindern, ein Land zu verlassen, um in einem anderen Land der Eurozone einer Arbeit nachzugehen. Dies gilt insbesondere für die Arbeitskräfte aus den zentraleuropäischen Ländern. Bei den Menschen aus Osteuropa stellt dies u.a. aufgrund deutlicherer Differen- zen bzgl. des Lohnniveaus weit weniger ein Problem dar.32 Die anstehende Osterweiterung der Eurozone würde unter diesem Gesichtspunkt dafür sor- gen, dass die Mobilität des Faktors Arbeit zunimmt. Es gibt aber auch Nach- teile einer kurzfristigen Osterweiterung der Eurozone. Diese Nachteile wer- den in Kap. 6.3 näher betrachtet. In diesem Rahmen wird auch die Frage beantwortet ob eine Osterweiterung der Eurozone derzeit sinnvoll erscheint.

Bezogen auf die Mobilität des Faktors Kapital ist zwischen großen und klei- nen Finanzmärkten zu unterscheiden. Auf den großen Finanzmärkten agie- ren Banken, Versicherungen und Investmentfonds. Auf den kleinen Finanz- märkten die Privatanleger sowie regional verwurzelte Banken, z.B. Volks- und Raiffeisenbanken. Auf den großen Finanzmärkten hat sich die Mobilität des Faktors Kapital durch die EWU drastisch gesteigert. Es ist ein Euro- Geldmarkt sowie ein Euro-Interbankenmarkt entstanden. Auf den kleinen Finanzmärkten hat sich allerdings nicht viel geändert, da es für einen Privat- anleger in Deutschland schwierig sein dürfte, einen Kredit bei einer Bank in Spanien aufzunehmen, die keine Niederlassung in Deutschland hat.33 Auch nach diesem Kriterium entspricht die Eurozone ebenfalls nur in Teilen der Theorie der optimalen Währungsräume nach Mundell.

Betrachten wir nun zuletzt das Auftreten symmetrischer Schocks. Zunächst erscheint es so, als bestünde zwischen den Ländern der Eurozone ein positiv korrelierter Konjunkturzusammenhang. Das bedeutet wirtschaftliche Auf- und Abschwünge treten zur selben Zeit auf. Die Abbildung in Anlage 1 unter- streicht diese Vermutung, zwar lagen die Wachstumsraten, im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), in Deutschland unter denen der Eurozone bzw. von Frankreich, allerdings deutet nichts auf asymmetrische Schocks hin. Betrachtet man die Abbildung in Anlage 2, wo die Wachstumsraten im Verhältnis zum BIP Irlands im Vergleich zu denen der Eurozone zu sehen sind, fällt auf, dass die Konjunkturzyklen nicht immer gleichzeitig auftreten. Dies ist aber vor dem Hintergrund der deutlich höheren Wachstumsraten der irischen Wirtschaft im Vergleich zur Eurozone weniger das Problem. Denn untersucht man nun die Auswirkungen der einheitlichen Geldpolitik, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Geldpolitik der EZB für die deutlich höheren Wachstumsraten der irischen Wirtschaft im Vergleich zur Eurozone viel zu expansiv ausgerichtet war.34 Allerdings hat die Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008 und die sich daran anschließende Staatsschuldenkrise -gerade auch für Irland- zu deutlichen Verwerfungen geführt.

Abschließend soll nun die Frage beantwortet werden, ob es sich bei der Eu- rozone um einen optimalen Währungsraum handelt oder nicht. Man könnte vermuten, die Antwort läge auf der Hand, da der Euro seit mehr als zehn Jahren die gemeinsame Währung der Länder der Eurozone ist und kontinu- ierlich neue Mitglieder hinzukommen. Bleiben wir allerdings zunächst bei der Theorie der optimalen Währungsräume nach Mundell. Die Eurozone erfüllt derzeit weder die Anforderungen der Mobilität der Arbeitskräfte noch erfüllt sie die Flexibilität der Reallöhne als Ausgleichmechanismen für volkswirt- schaftliche Schocks. Bezogen auf die Finanzmärkte gilt, dass die großen Fi- nanzmärkte die Anforderungen an einen einheitlichen Finanzmarkt erfüllen, die kleinen Finanzmärkte jedoch nicht einmal annähernd diesen entspre- chen. Die Handelsintensität zwischen den Staaten der Eurozone hat kontinu- ierlich zugenommen und die Konjunkturzyklen in der Eurozone verliefen im letzten Jahrzehnt mehr oder weniger zeitgleich. Hierbei ist allerdings zu be- achten, dass die Eurozone in dieser Zeit keinen außerordentlichen Belas- tungsproben ausgesetzt war. Lediglich die weltweiten wirtschaftlichen Ver- werfungen nach den Attentaten in den USA am 11. September 2001 wären hier zu nennen. Allerdings war die Ausgangssituation damals eine andere und die Schuldenproblematik damals noch nicht akut. Dies hat sich mit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008 und der sich daran anschließenden, aktuellen Staatsschuldenkrise geändert. Die Eurozone ist in ihrer Existenz bedroht und die Regierungen der Mitgliedsländer haben sich bis dato erfolg- reich gegen ein Zerfallen der EWU gewehrt. Mittlerweile sind die Unterschie- de in der wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern aber zum Teil so gravierend, dass sich eine neue Dimension der Krisenproblema- tik ergeben hat.35 Es bleibt festzuhalten, dass die Eurozone bereits vor der aktuellen Krise kein optimaler Währungsraum war und durch die derzeitigen Entwicklungen noch viel weniger den Anforderungen eines optimalen Wäh- rungsraumes entspricht. Dies überrascht insofern, als die Währungsunion als Ergänzung für den europäischen Binnenmarkt gedacht war. Diese Feststel- lung schließt aber nicht aus, dass die Eurozone sich noch zu einem optima- len Währungsraum entwickeln kann. Denn die Kriterien der Theorie sind insofern unvollständig, als das sie die politische Komponente, die in der Eurozone ein wichtiger Faktor ist, komplett ausklammern.36

Die Eurozone kann durch ein langfristiges Bestehen den Gegenbeweis antreten. Denn es handelt sich bei der Eurozone um ein politisch gewolltes, europäisches Projekt37, das durch die aktuelle Krise die Konstruktionsfehler der EWU auf drastische Art und Weise aufgezeigt bekommt. Welche Änderungen für eine erfolgreiche Zukunft der Eurozone im Regelwerk der EU nötig sind und inwieweit hierfür eine gemeinsame Wirtschaftsregierung nötig ist, wird in Kapitel 6 analysiert und diskutiert.

3 Schaffung eines einheitlichen Währungsraumes innerhalb der Europäischen Union

3.1 Erste Phase: Liberalisierung des Kapitalverkehrs

Angesichts des Zusammenbruchs der Sowjetunion, der sich abzeichnenden Wiedervereinigung Deutschlands und enormer Währungsturbulenzen drohte das Europäische Währungssystem (EWS) Anfang der 1990er Jahre zu zer- brechen. Um dies zu verhindern und um den europäischen Binnenmarkt wie- der zu stabilisieren, rief der Europäische Rat im Juni 1988 in Hannover eine Expertengruppe ins Leben, die einen Plan zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion konzipieren sollte. Die bereits vorhandene Idee einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurden damit wieder aufge- nommen.38 Vorsitzender dieser Expertengruppe war der damalige Kommis- sionspräsident der EG und ehemalige französische Finanzminister Jacques Delors, der in ganz Europa den Ruf hatte ein exzellenter Fachmann zu sein.39 Im April 1989 legte die Expertengruppe einen detaillierten Bericht vor (Delors-Bericht), der einen Zeitplan für den Weg zu einer europäischen Wirt- schafts- und Währungsunion, mit einer einheitlichen europäischen Währung als Ziel, in drei Stufen enthielt.40 Ziel dieses Drei-Stufen-Plans41 war es fol- gende Aspekte abzuarbeiten: die Koordinierung der einzelnen Wirtschaftspo- litiken, die Einführung einer multilateralen Überwachung und die Unterwerfung einer bestimmten Finanz- und Haushaltsdisziplin.42

Auf Grundlage dieses Berichts beschloss der Europäische Rat eine Regierungskonferenz in Maastricht einzuberufen, auf der die, für eine Umsetzung des Delors-Plans, notwendigen Vertragsänderungen der Römischen Verträge ausgearbeitet werden sollten.43 Aus dieser Konferenz resultiert der Vertrag von Maastricht, mit der Schaffung einer gemeinsamen Währung als Ziel. Die Einführung einer gemeinsamen Währung sollte das Projekt eines europäischen Binnenmarktes zum Abschluss bringen.44

Wie in den Beschlüssen des Europäischen Rats vorgesehen, begann die erste Stufe des Delors-Plans am 1. Juli 1990.45 Ziele dieser ersten Stufe wa- ren die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die Verbesserung der wirtschaft- lichen Konvergenz der Mitgliedsländer und die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes.46 Während dieser ersten Phase, die bis zum 31.12.1993 terminiert war, wurden im Raum der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sämtliche Kapitalverkehrskontrollen aufgehoben, um somit die Libera- lisierung des Kapitalverkehrs zu erreichen. Um einen einheitlichen Binnen- markt zu realisieren, wurde zudem der freie Güter- und Personenverkehr er- möglicht. Für die Erreichung einer höheren wirtschaftlichen Konvergenz der einzelnen Mitgliedsländer wurden die Strukturfonds erhöht und für die Reali- sierung der höheren wirtschaftlichen Konvergenz ein multilaterales Überwa- chungssystem eingeführt.47 Selbiges überprüfte in der Folge die Berichte der Europäischen Kommission (EK) zur Wirtschaftsentwicklung und -politik der Mitgliedsländer. Allerdings blieben die Mitgliedsländer in ihren Entscheidun- gen souverän und handelten eigenverantwortlich. Zudem bestanden in dieser frühen Phase noch keine Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten.48

Allerdings verlief diese erste Stufe des Delors-Plans keineswegs ohne Zwi- schenfälle und war geprägt von deutsch-französischen Rivalitäten. Es drohte zwischenzeitlich sogar der Zusammenbruch des EWS. Durch einen derarti- gen Vorfall wäre die EWU ernsthaft gefährdet gewesen.49 Die internationalen Finanzmärkte erwarteten baldige Wechselkursanpassungen. Dies führte 1992 zu massiven Spekulationen gegen die Währungen potenzieller Abwer- tungsländer des EWS. Konsequenz war, dass die italienische Lira und das britische Pfund im September 1992 am sogenannten Schwarzen Mittwoch, nach einer der größten und erfolglosesten Währungsinterventionen der Ge- schichte, aus dem Wechselkursverbund des EWS ausschieden und die spa- nische Peseta um fünf Prozent abgewertet wurde. Im August 1993 entschie- den die EWS-Länder deshalb die Schwankungsbreite der Wechselkurse auf ± 15% zu erweitern, wodurch der Wechselkursmechanismus de facto außer Kraft gesetzt wurde. Somit war der Fortbestand des EWS gesichert.50

3.2 Zweite Phase: Annäherung der Wirtschaftspolitik der einzelnen Länder

Am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe des Delors-Plans. Im Fokus die- ser Phase standen die Koordinierung der Geldpolitik und die Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz in den potentiellen Teilnehmerländern einer Ein- heitswährung.51 Um dies zu erreichen wurde, wie im Delors-Plan vorgese- hen, am 1. Januar 1994 das Europäische Währungsinstitut (EWI), Vorläufer der EZB, mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet.52 Dem EWI wurden aller- dings keine geld- oder währungspolitischen Befugnisse übertragen. Die Auf- gabe das EWI bestand vielmehr darin, den geldpolitischen Koordinierungs- prozess zwischen den nationalen Zentralbanken zu intensivieren und die geldpolitischen Instrumente der nationalen Zentralbanken anzugleichen. Ziel des EWI war es also, den Grundstein für das Europäische System der Zent- ralbanken (ESZB) zu legen und die dritte Stufe des Delors-Plans vorzuberei- ten.53 Rückwirkend ist festzuhalten, dass die Mitgliedsstaaten zwischen 1994 und 1998 erhebliche Erfolge erzielten bei der Erhöhung der wirtschaftspoliti- schen Konvergenz und der Angleichung ihrer Haushaltspositionen an die Maastrichter Konvergenzkriterien54.55

Auf einer Konferenz des Europäischen Rats in Madrid wurde 1995 von den Staats- und Regierungschefs beschlossen, dass die Europäische Währung den Namen „Euro“ tragen soll und die Währung in allen Amtssprachen der EU denselben Namen erhält.56 Im Mai 1998 wurde auf einer erneuten Konfe- renz des Europäischen Rats festgelegt, welche Mitgliedsstaaten die Konver- genzkriterien erfüllen und somit am 1. Januar 1999 die gemeinsame Wäh- rung einführen werden. Dies waren: Belgien, Deutschland, Finnland, Frank- reich, Irland, Italien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spa- nien.57 Griechenland und Schweden erfüllten zunächst nicht alle Kriterien, wohingegen Großbritannien und Dänemark den Euro zunächst nicht einfüh- ren wollten. Sie ließen sich eine entsprechende „Opt-Out“-Klausel vertraglich fixieren.58 Die EZB und das ESZB wurden am 1. Juni 1998 gegründet und lösten damit das EWI ab.59 Die dritte Stufe des Delors-Plans konnte somit beginnen.

3.3 Dritte Phase: Die Einführung des Euro

Am 1. Januar 1999 begann die dritte und somit letzte Stufe des Delors-Plans. Der Euro wurde als Buchgeld eingeführt und konnte somit im bargeldlosen Zahlungsverkehr genutzt werden. Der Euro ersetzte in diesem Bereich somit, wie im Vorfeld festgelegt, die nationalen Währungen der elf Teilnehmerlän- der. Parallel dazu existierten bis zum 31. Dezember 2001 die nationalen Währungen.60 Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten der Teilnehmer- länder wurden nach den festgelegten Umrechnungskursen61 umgerechnet und fortan auf Euro lautend geführt.

Am 1. Januar 2002 wurde der Euro in den ursprünglichen elf Teilnehmerlän- dern sowie in Griechenland, das am 1. Januar 2001 beitreten durfte62, als Bargeld in Form von Banknoten und Münzen eingeführt. Es war die größte Bargeldumstellung der Neuzeit. Zwei Monate später wurden die nationalen Währungen aus dem Verkehr gezogen und somit ist der Euro seitdem das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in den Ländern der Eurozone.63

In Kapitel 2 wurde festgestellt, dass die Eurozone keinen optimalen Wäh- rungsraum nach der Theorie der optimalen Währungsräume von Mundell darstellt. Dieses Kapitel unterstreicht diese Feststellung. Die Expertengruppe um Delors hat zwar einen Plan mit entsprechenden Maßnahmen entwickelt, um ein Währungsgebiet mit entsprechenden Voraussetzungen in den Teil- nehmerländern zu schaffen. Allerdings wurden hierbei wesentliche Elemente, wie z.B. eine gemeinsame Wirtschaftsregierung, bei der Umsetzung nicht berücksichtigt. Zwar sah der Delors-Plan vor, dass die Teilnehmerländer ihre wirtschaftliche Konvergenz steigern und aneinander annähern, was zwischen 1994 und 1998 auch erstaunlich gut funktionierte, allerdings traten bereits während der ersten Phase des Delors-Plans Entwicklungen auf, die dazu führten, dass einige Länder das EWS sogar vorübergehend verlassen muss- ten. Es muss aber auch positiv erwähnt werden, dass vorher keinerlei Erfah- rungen mit der Konstruktion einer Währungsunion bestanden und die Exper- tengruppe daher bei null angefangen hatte. Zudem ist es rückwirkend be- trachtet beachtlich, dass alle anfangs gesetzten Termine eingehalten werden konnten.

4 Ausgestaltung der Europäischen Währungsunion

4.1 Die Eurozone

Die Eurozone beschreibt die Staaten der EU, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.64 Die Euro- zone besteht somit derzeit aus 17 Staaten der EU, daher wird diese Gruppe auch als Euro-17 bezeichnet. Die übrigen zehn Länder haben den Euro der- zeit noch nicht eingeführt. Dänemark und Großbritannien haben sich eine „Opt-out“-Klausel vertraglich zusichern lassen, wodurch sie nicht verpflichtet sind ihre nationale Währung durch den Euro zu ersetzen. Hauptmotiv hierbei war, vor allem bei Großbritannien, dass ein Verzicht auf eine eigene Wäh- rung und somit auf geldpolitische Souveränität derzeit nicht in Frage kommt.65 Schweden erfüllte die Konvergenzkriterien zunächst nicht und hat die Euro-Einführung 2003 in einer Volksabstimmung abgelehnt, obwohl eine „Opt-out“-Klausel nicht vorhanden ist.66 Schweden weigert sich damit de fac- to die schwedische Krone durch den Euro zu ersetzen, obwohl es vertraglich dazu verpflichtet ist, den Euro einzuführen. Hierbei wendet Schweden einen simplen Trick an, indem Schweden nicht am WKM-II des EWS teilnimmt. Dies ist laut Konvergenzkriterien Voraussetzung ist für eine Teilnahme an der Währungsunion. Die übrigen sieben Länder, Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn erfüllen die Konvergenzkriterien derzeit nicht und dürfen daher noch nicht an der Eurozone teilnehmen.67 68

4.2 Konvergenzkriterien

4.2.1 Preisstabilität

Um an der dritten Stufe der EWU, welches gleichzeitig die dritte Stufe des Delors-Plans ist, teilnehmen und somit den Euro einführen zu dürfen, muss das entsprechende Mitgliedsland der EU, die Maastrichter Konvergenzkrite- rien, die in Artikel 140 des AEUV niedergeschrieben sind, erfüllen.69 Ziel die- ser Konvergenzkriterien ist es die Preisstabilität des Euro zu gewährleisten, indem alle Mitgliedsländer durch diese Kriterien eine gemeinsame Grundlage für Stabilität, solide und nachhaltige Staatsfinanzen, die wirtschaftspolitische Konvergenz und Widerstandskraft gegen wirtschaftliche Erschütterungen aufweisen.70

Um laufend zu überprüfen, inwiefern die Mitgliedsstaaten der EU Fortschritte bei der Erfüllung der Konvergenzkriterien gemacht haben, müssen die Euro- päische Kommission und die EZB „mindestens einmal alle 2 Jahre oder auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt“71 dem Europäischen Rat berichten, inwiefern die Mitgliedsstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, ihren Verpflichtungen zur Teilnahme an der dritten Stufe der EWU nachgekommen sind. Dies geschieht anhand der vier Konvergenzkriterien: Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen Hand, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze.72

Um die Preise der Waren und Dienstleistungen in der Eurozone stabil zu hal- ten, ist die „Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität“73 zu gewähr- leisten. Diesem wird Rechnung getragen, indem die Inflationsrate eines je- weiligen Mitgliedslandes maximal um 1,5% über der durchschnittlichen Infla- tionsrate der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten der Eurozone aus dem Vor- jahr liegt.74 Gemessen wird die Inflationsrate als Harmonisierter Verbrau- cherpreisindex (HVPI), der vom Statistischen Amt der EU (EuroStat) ermittelt wird.75

4.2.2 Finanzlage der öffentlichen Hand

Ferner ist „eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand“76 zu gewährleisten. Dieses Konvergenzkriterium ist erfüllt, wenn die Haushaltsla- ge kein übermäßiges Defizit aufweist. Nach Artikel 126 Absatz 2a) und 2b) AEUV ist dies von zwei Kriterien abhängig. Zum einen darf das „Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandspro- dukt“77 nicht mehr als drei Prozent des BIP78 betragen (Neuverschuldung) und zum anderen darf das „Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt“79 (Gesamtschuldenstand) nicht mehr als 60%80 betra- gen. Hiervon gibt es Ausnahmen: Entweder ist das Verhältnis deutlich und stetig zurückgegangen und hat einen Wert Nahe des Referenzwertes erreicht oder der Referenzwert wurde nur ausnahmsweise und kurzfristig überschrit- ten.81

4.2.3 Wechselkursstabilität

Weiterhin müssen die „normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Ab- wertung gegenüber dem Euro“82 eingehalten worden sein. Konkret bedeutet dies, dass die jeweiligen Beitrittskandidaten bereits seit mindestens zwei Jahren am WKM-II des EWS teilgenommen haben müssen. Die hierbei fest- gesetzten Bandbreiten im EWS betragen ± 15% ohne hierbei die nationale Währung gegenüber einer anderen Währung abgewertet zu haben.83 Durch dieses Kriterium sollen die Beitrittskandidaten glaubhaft belegen, dass sie in der Lage sind, ihre Volkswirtschaft ohne Währungsabwertungen zu lenken.84

4.2.4 Langfristige Zinssätze

Das letzte Konvergenzkriterium ist die „Dauerhaftigkeit der von dem Mitglied- staat mit Ausnahmeregelung erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt“.85 Gemessen wird dies am langfristigen Nominalzins- satz. Dieser darf nicht mehr als zwei Prozent über dem Durchschnitt der No- minalzinssätze der drei Mitgliedsstaaten der Eurozone mit dem besten Er- gebnis bezüglich des Ergebnisses auf dem Gebiet der Preisstabilität liegen.86

4.2.5 Konvergenzdefizit

Die Konvergenzkriterien werden vielfach von Wirtschaftswissenschaftlern kritisiert, da sie nicht restriktiv umgesetzt bzw. Verstöße nicht konsequent geahndet werden. Zudem enthalten sie inhaltliche Mängel bzw. beruhen auf falschen Annahmen. Betrachten wir z.B. das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand. Laut dem Maastricht-Vertrag dürfen Beitrittskandidaten eine maximale Neuverschuldung von 3% aufweisen und der Gesamtschul- denstand darf maximal 60% betragen. Hinter diesen Werten steckt folgende Formel87:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Setzt man nun die entsprechenden, bekannten Variablen in die Formel ein und löst nach der verbleibenden unbekannten Variable, der nominalen Wachstumsrate, auf, erhält man folgendes Ergebnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Klartext bedeutet das: Es muss ein langfristiges, nominelles Wachstum von 5% der Wirtschaft vorliegen. D.h. geht man davon aus, dass die ange- strebten 2% Preissteigerung innerhalb der Eurozone realisiert werden, muss ein reales Wachstum von 3% vorliegen. Dies erscheint unrealistisch in den Ländern der Eurozone. Ersetzt man diese 5%, z.B. durch 3,5%, was weitaus realistischer erscheint, würde man nach der oben gezeigten Formel auf einen Gesamtschuldenstand von ca. 86% kommen. Dies ist allerdings nach den Konvergenzkriterien nicht erlaubt. Geht man von den realistischen 3,5% no- minelles Wachstum und einem Gesamtschuldenstand von 60% aus, würde sich nach der gezeigten Formel eine erlaubte Neuverschuldung von 2,1%, anstatt der derzeitigen 3% ergeben. Weiterhin ist nicht klar bzw. ökonomisch begründet, wo die ursprünglichen Werte von 3% Neuverschuldung bzw. 60% Gesamtschuldenstand herkommen.88 Die 3% wurden jedenfalls von dem damaligen Direktor des französischen Schatzamtes, Jean-Claude Trichet, vorgeschlagen, da Frankreich sich diese Grenze im Zuge seiner wirtschaftli- chen Sanierung selbst auferlegt hatte.89 Die 60% entsprachen damals in et- wa dem Durchschnitt des Gesamtschuldenstandes der Mitgliedsstaaten der EU. Es darf also die Frage gestellt werden, inwiefern dieses Konvergenzkri- terium mit den aktuellen Werten noch zeitgemäß ist.90

Was weiterhin vielfach kritisiert wird, ist die Tatsache, dass bestimmte Be- grifflichkeiten in Artikel 126 AEUV nicht näher definiert sind und somit einen erheblichen Interpretationsspielraum bei der Anwendung der Kriterien zulas- sen. Die Grenzwerte sind als Höchstwerte zu verstehen, da sowohl die Neu- verschuldung als auch der Gesamtschuldenstand negative Entwicklungen darstellen. Höchstwerte müssen eine definierte Grenze haben. Die definierte Grenze ist mit 3% bzw. 60% klar definiert. Wie kann dies dann mit der For- mulierung „und einen Wert in der Nähe des Referenzwertes erreicht hat“91 kompatibel sein? 60% sind nicht 60,5% oder gar 61%. 3% sind nicht 3,2%.92

Bezogen auf das Konvergenzkriterium der Wechselkursstabilität ist die Bandbreite, in der die Wechselkurse sich bewegen dürfen, kritisch zu hinter- fragen. Wie bereits in Kapitel 3.1 erwähnt, wurde die Bandbreite 1993 auf 15% erhöht. Zu diesem Vorgehen entschloss man sich aufgrund einmaliger Ereignisse an den Finanzmärkten in den Jahren 1992/1993. Diese Erhöhung der Bandbreiten wurde in der Folge aber nicht mehr revidiert. Es gilt also ei- ne Grenze als Referenzwert, die in Zeiten besonderer Ereignisse festgelegt wurde.

Betrachtet man nun zuletzt die beiden Konvergenzkriterien Preisstabilität und langfristige Zinssätze, so fällt auf, dass zwischen diesen beiden Kriterien ein kausaler Zusammenhang besteht. Die langfristigen Zinssätze hängen von der Preisstabilität ab. Eine steigende Inflationsrate führt nämlich zu steigen- den Zinssätzen und umgekehrt. Warum wurden also diese beiden Konver- genzkriterien festgelegt, wenn diese doch stark miteinander verflochten sind und daher z.B. die Preisstabilität als Kriterium ausreichen würde. Zur Preis- stabilität an sich ist noch Folgendes anzumerken: Preisstabilität im rechtli- chen Sinne ist nur gewährleistet, wenn nicht nur ein stabiles Preisniveau be- steht, sondern zusätzlich auch das Beschäftigungsniveau zufriedenstellend ist. Das bedeutet die soziale Komponente der Preisstabilität muss ebenfalls berücksichtigt werden. Ansonsten wäre es für einen Staat relativ einfach Preisstabilität zu erreichen, z.B. indem er die Preise festschreiben würde. Nach der reinen Formulierung des Kriteriums würden die hierbei in erhebli- chem Maße entstehenden volkswirtschaftlichen Schäden unberücksichtigt bleiben. Es kann aber nicht Sinn des Kriteriums Preisstabilität sein, solche Umstände nicht zu berücksichtigen.93 94

4.3 Stabilitäts- und Wachstumspakt

4.3.1 Präventive Komponente

Durch die Einführung einer einheitlichen Währung in den strukturell unter- schiedlichen Staaten der Eurozone und einer durch die EZB zentral gesteu- erten Geldpolitik ist es unerlässlich, auch die nationale Wirtschaftspolitik und insbesondere die nationale Finanzpolitik zu koordinieren.95 Da die Finanzpo- litik nicht vollständig auf europäischer Ebene abläuft, musste ein, für alle Mit- gliedsstaaten gültiges, Regelwerk geschaffen werden, was dazu dient, die Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen zu gewährleisten.96 Zudem soll- te ein Rückfall in die Misswirtschaft der früheren Zeiten verhindert werden. Aus diesen Gründen wurde, auf Initiative Deutschlands, 1997 der sogenann- te Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) verabschiedet.97 Durch den SWP wurden die im Vertrag von Maastricht festgelegten Verschuldungsgrenzen der nationalen Haushalte auch für die Zukunft festgesetzt: Zum einen darf die Neuverschuldung maximal 3% vom BIP betragen und zum anderen darf der Gesamtschuldenstand maximal 60% vom BIP betragen. Der SWP trägt damit dem obersten haushaltspolitischen Ziel, Vermeidung eines übermäßigen öf- fentlichen Defizits und der Realisierung eines mittelfristig ausgeglichenen Haushalts, Rechnung. Die Realisierung dieser im SWP festgeschriebenen Grenzen liegt dabei in der nationalen Verantwortung der Mitgliedsstaaten.98 Sollte es zu besonderen Vorkommnissen und abrupten Wirtschaftseinbrü- chen kommen, sieht der SWP Ausnahmeregelungen vor.99 Der SWP besteht aus einer präventiven und einer korrektiven Komponente.100

Um die Haushaltspolitik der Mitgliedsstaaten vorbeugend überwachen zu können, müssen diese gemäß dem SWP jährlich zum 1. Dezember Stabili- täts- und Konvergenzprogramme vorlegen. Daraus muss ersichtlich sein, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um mittelfristig eine solide Haushaltslage zu sichern bzw. zu erreichen. Hierbei ist der demographische Wandel, d.h. das Altern der Bevölkerung, und seine Auswirkungen auf die nationalen Haushalte zwingend zu berücksichtigen.101 Nach Vorlage dieser Programme prüft der Europäische Rat u.a., ob die ökonomischen Annahmen, auf denen das Programm basiert, realistisch sind und ob das mittelfristige Haushaltsziel erreicht werden kann. Anschließend gibt der Europäische Rat auf Empfehlung der Europäischen Kommission und des Wirtschafts- und Fi- nanzausschusses (Economic and Financial Committee - EFC) eine Stel- lungnahme ab. Die präventive Komponente besteht aus zwei politischen In- strumenten. Sollte in der Stellungnahme zum Ausdruck kommen, dass ein Verpassen der Ziele droht, kann der Europäische Rat eine Frühwarnung („Blauer Brief“) geben. Oder die Europäische Kommission kann durch eine politische Empfehlung dem betreffenden Mitgliedsstaat direkt Ratschläge erteilen.102

Werden die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme genehmigt, überwacht die Europäische Kommission deren Umsetzung und Durchführung und emp- fiehlt bei Abweichungen Anpassungsmaßnahmen. Ziel dieser präventiven Komponente des SWP ist es durch Überwachung und Koordinierung der Haushaltspolitik der Mitgliedsstaaten eine höhere Haushaltsdisziplin zu errei- chen.103

4.3.2 Korrektive Komponente

Kommt es trotz einer Frühwarnung oder einer politischen Empfehlung zu ei- ner Überschreitung der Defizitgrenze wird das Verfahren bei übermäßigem Defizit (Excessive Deficit Procedure - EDP) in Gang gesetzt.104 Im Rahmen dieses Verfahrens „kann der Rat beschließen den Mitgliedsstaat mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, innerhalb einer bestimmten Frist Maßnahmen für den nach Auffassung des Rates zur Sanierung erforderlichen Defizitabbau zu treffen.“105

Bevor derartige Schritte eingeleitet werden muss allerdings zunächst über- prüft werden, ob eine erlaubte, einmalige Überschreitung der Defizitgrenze vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Überschreitung der Defizitgrenze auf „ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle des betreffenden Mit- gliedstaats entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, zurückzuführen ist; [oder] einen schwerwiegenden Wirtschaftsabschwung zurückzuführen ist (und sich die Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP aus einer negativen jährlichen Wachstumsrate des BIP-Volumens oder einem Produktionsrückstand über einen längeren Zeitraum mit einem äußerst geringen jährlichen Wachstum ergibt).“106 Zusätzlich ist zu beachten, dass die Haushaltsvorausschätzungen der Europäischen Kommission bele- gen müssen, dass eine Überschreitung der Defizitgrenze für den Fall, dass das außergewöhnliche Ereignis oder der schwerwiegende Wirtschaftsab- schwung nicht mehr vorliegen, nicht mehr gegeben ist.107

[...]


1 Issing (2008), Vorwort.

2 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S.135.

3 Der Delors-Plan wird in Kap. 3 detailliert dargestellt.

4 Vgl. Issing (2008), S. 1.

5 Insbesondere Griechenland und Portugal, aber auch Irland, dass aber in gewisser Hinsicht ein Sonderfall darstellt, was in Kap. 5.3.1 näher erläutert wird.

6 In Kap. 5.3.3 wird der Fiskalpakt ausführlich behandelt.

7 Vgl. Duden (1998), S. 353.

8 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 135-136.

9 Vgl. Jellinek (1900), S. 10 und o. V. (2012a), [Stand 25-04-2012].

10 Vgl. Jellinek (1900), S. 10-15 und o. V. (2012a), [Stand 25-04-2012].

11 Vgl. EZB (2012b), [Stand 25-04-2012] und Fontaine (2010), S. 44.

12 Vgl. Busch/Jäger (2008), S. 22 und Europäische Kommission (2009), S. 7.

13 Vgl. Europäische Kommission (2009) S. 7 und Steuer (2010), [Stand 25-04-2012].

14 In Kap. 6.3 wird dieser Sachverhalt detailliert analysiert und diskutiert.

15 Vgl. EZB (2012a), [Stand 25-04-2012] und Fontaine (2010), S. 44.

16 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 135.

17 Vgl. Busch/Jäger (2008), S. 22 und o. V. (2011), S. 5.

18 Vgl. o. V. (2011), S. 5 und Fontaine (2010), S.46.

19 Tavlas (1993), p. 663.

20 Vgl. Mongelli (2008), p. 2 und Rübel (2009), S. 202.

21 Vgl. Bonn (2007), S. 229.

22 Vgl. Mongelli (2008), p. 2.

23 Vgl. Mongelli (2008), p. 2.

24 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 928.

25 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 924-927 und Bonn (2007), S. 229.

26 Vgl. Rübel (2009), S. 207.

27 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 929.

28 Vgl. Rübel (2009), S. 208 und Mankiw/Taylor (2008), S. 929.

29 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 929-931 und Mongelli (2008), p. 2.

30 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 931.

31 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 936.

32 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 937 und Rübel (2009), S. 208.

33 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 937.

34 Vgl. Mankiw/Taylor (2008), S. 938-939.

35 Hierauf wird in Kap. 5.3 detailliert eingegangen.

36 Vgl. Issing (2008), S. 42-45.

37 Vgl. Marsh (2009), S. 14.

38 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 133 und Busch/Jäger (2008), S. 21.

39 Vgl. Marsh (2009), S. 179.

40 Vgl. Busch/Jäger (2008), S. 21 und Issing (2008), S. 9.

41 Siehe für schematische Darstellung Anlage 3.

42 Vgl. Europäische Kommission (2009), S. 5 und Deutsche Bundesbank (2010), S. 134-135.

43 Vgl. Waigel (2011), S. 10.

44 Vgl. Busch/Jäger (2008), S. 21 und Europäische Kommission (2009), S. 6

45 Vgl. Fontaine (2010), S. 45 und Issing (2008), S. 9.

46 Vgl. Mongelli (2008), p. 15 und Fontaine (2010), S. 45.

47 Vgl. Fontaine (2010), S. 45; Waigel (2011), S. 10 und Borchert (2003), S. 17.

48 Vgl. Fontaine (2010), S. 45-47 und Europäische Union (2012a), [Stand 27-04-2012].

49 Vgl. Marsh (2009), S. 214-241.

50 Vgl. Europäische Union (2012a), [Stand 27-04-2012] und Marsh (2009), S. 220-241.

51 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 135 und Europäische Kommission (2009), S. 5.

52 Vgl. Issing (2008), S. 9.

53 Vgl. Issing (2008), S. 9; Waigel (2011), S. 11 und Europäische Kommission (2009), S. 7.

54 Die Konvergenzkriterien werden in Kap. 4.2 dargestellt.

55 Vgl. Europäische Kommission (2009), S. 7.

56 Vgl. Europäische Kommission (2009), S. 7 und EG (1997a).

57 Vgl. Europäische Union (2012a), [Stand 27-04-2012] und Fontaine (2010), S. 45.

58 Vgl. Europäische Kommission (2009), S. 7 und EG (1998).

59 Vgl. Europäische Kommission (2009), S. 7

60 Vgl. EG (1998).

61 Die jeweiligen Umrechnungskurse sind der Anlage 4 zu entnehmen.

62 Vgl. Europäische Kommission (2009), S. 8.

63 Vgl. Europäische Union (2012a), [Stand 27-04-2012] und Europäische Kommission (2009), S.8.

64 Vgl. EZB (2012b), [Stand 25-04-2012] und Deutsche Bundesbank (2010), S. 115.

65 Vgl. Fontaine (2010), S. 46 und Busch/Jäger (2008), S. 22.

66 Vgl. Steuer (2010), [Stand 25-04-2012].

67 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2012), [Stand 29-04-2012] und Anlage 23.

68 Zur Osterweiterung der Eurozone siehe Kap. 6.3.

69 Vgl. Artikel 140, AEUV.

70 Vgl. Fontaine (2010), S. 46 und Deutsche Bundesbank (2010), S. 138-139.

71 Artikel 140, Absatz 1, AEUV.

72 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 116 und Issing (2008), S. 11.

73 Artikel 140, Absatz 1, 1. Gedankenstrich, AEUV.

74 Vgl. Fontaine (2010), S. 46 und Deutsche Bundesbank (2010), S. 116.

75 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 123.

76 Artikel 140, Absatz 1, 2. Gedankenstrich, AEUV.

77 Artikel 126, Absatz 2a), AEUV.

78 Vgl. Fontaine (2010), S. 46 und Europäische Kommission (2009), S. 6.

79 Artikel 126, Absatz 2b), AEUV.

80 Vgl. Fontaine (2010), S. 46 und Europäische Kommission (2009), S. 6.

81 Vgl. Artikel 126, Absatz 2, AEUV.

82 Artikel 140, Absatz 1, 3. Gedankenstrich, AEUV.

83 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 116 und Fontaine (2010), S. 46.

84 Vgl. Europäische Kommission (2009), Seite 6.

85 Artikel 140, Absatz 1, 4. Gedankenstrich, AEUV.

86 Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), S. 116 und Europäische Kommission (2009), S. 6.

87 Vgl. Junius/Tödtmann (2010), S. 4.

88 Vgl. Issing (2008), S. 170.

89 Vgl. Marsh (2009), S. 209-210.

90 Hierauf wird in Kap. 6.2 näher eingegangen.

91 Artikel 126, Absatz 2a), 1. Gedankenstrich, AEUV.

92 Vgl. Hankel/Nölling/Schachtschneider/Starbatty (1998), S. 231.

93 Vgl. Hankel/Nölling/Schachtschneider/Starbatty (1998), S. 222-228.

94 Inwiefern eine Überarbeitung bzw. eine dauerhafte Einhaltung der Konvergenzkriterien, auch von den Ländern die bereits Mitglied der Eurozone sind, nötig bzw. sinnvoll ist wird in Kap. 6.2 evaluiert.

95 Vgl. EZB (2004), S. 49-63.

96 Vgl. Lebowski (2011), S. 64.

97 Vgl. Waigel (2011), S. 12 und Europäische Kommission (2009), S. 7.

98 Vgl. Lebowski (2011), S. 66.

99 Vgl. Waigel (2011), S. 12 und Lebowski (2011), S. 66.

100 Vgl. Europäische Kommission (2012a), [Stand 30-04-2012].

101 Vgl. EG (1997b).

102 Vgl. Europäische Kommission (2012a), [Stand 30-04-2012] und EG (1997b). 103 Vgl. EG (1997b) und Europäische Kommission (2012b), [Stand 30-04-2012]. 104 Vgl. Europäische Kommission (2012c), [Stand 30-04-2012] und EG (1997b).

105 Artikel 126, Absatz 9, AEUV.

106 Europäische Union (2012b), [Stand 30-04-2012].

107 Vgl. Europäische Union (2012b), [Stand 30-04-2012].

Ende der Leseprobe aus 117 Seiten

Details

Titel
Kritische Würdigung der Einführung einer einheitlichen Währung in den Ländern der Eurozone
Hochschule
Berufsakademie für Bankwirtschaft, Hannover
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
117
Katalognummer
V197239
ISBN (eBook)
9783656236054
ISBN (Buch)
9783656238973
Dateigröße
47836 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Eurokrise, Euroeinführung, Eurozone, Euro, Finanzkrise, Staatsschuldenkrise, Verschuldungskrise, Euro-Rettung, Zukunft des Euro
Arbeit zitieren
Hendrik Dieckmann (Autor:in), 2012, Kritische Würdigung der Einführung einer einheitlichen Währung in den Ländern der Eurozone, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197239

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