„Ein solcher ist ganz wesentlich unreligiös“

Untersuchung der Quellennutzung in Burckhardts „Zeit Konstantins“ und des daraus entstehenden Konstantinbildes unter besonderem Aspekt der Gesetzgebung sowie der Selbstzeugnisse und Reden


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Problemstellung

2 Burckhardts Geschichtsvorstellung und Konstantinbild

3. Quellen

4. Zu Burckhardts Quellennutzung und -interpretation

5. Hauptteil
5.1. Gesetzgebung
5.2. Selbstzeugnisse und Reden Konstantins

6. Zusammenfassung

Quellen

Literatur

1 Einleitung und Problemstellung

Die Einschätzung der Religionspolitik und der persönlichen Religiosität Konstantins des Gro­ßen ist in der historischen Forschung zur Spätantike von bleibender Aktualität1. Im Wesentlichen werden (mit Nuancierungen) zwei antagonistische Positionen hinsichtlich der Motive von Konstan­tins Hinwendung zum Christentum diskutiert2. Ein Standpunkt sieht in der Anpassung an bestehen­de Machtverhältnisse bzw. der Kanalisation dieser in die eigene Politik die entscheidenden Gründe für Konstantins Konversion. Andere Autoren vertreten die Meinung, die „Konstantinische Wende“ sei durch die persönliche religiöse Überzeugung des Kaisers zu erkläret.3 Erstere Position entstand in der Zeit der Aufklärung und fand gewichtige Fürsprecher in Voltaire und Edward Gibbon4 und erlangte besonders im deutschsprachigen Raum große Resonanz durch das 1853 in erster Auflage erschienene Werk „Die Zeit Constantins des Großen“5 von Jacob Burckhardt. Das Konstantinbild Burckhardts ist bis zum heutigen Tage „in der nationalen wie internationalen Forschung von außer­ordentlicher direkter und indirekter Wirkung geblieben“6.

Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die Faktoren, auf denen das Konstantinbild Burckhardts basiert, zu analysieren. Den Schwerpunkt wird die Quellenauswahl und -interpration Burckhardts darstellen. Es ist im Rahmen dieser Hausarbeit nicht möglich, alle von Burckhardt ge­nutzten Quellen und deren Interpretation nachzuverfolgen. Daher sollen in Folge nur zwei Aspekte untersucht werden: die Gesetzgebung Konstantins sowie seine Reden und Selbstzeugnisse im Rah­men von Burckhardts Werk „Die Zeit Konstantins des Grossen“. Die wesentlichen Zeugnisse, auf die sich Burckhardt beruft, sollen hinsichtlich ihrer Interpretation vorgestellt und diskutiert werden. Am Ende soll es gelingen, die Genese von Burckhardts Konstantinbild in den untersuchten Berei­chen nachvollziehen zu können und wertend Stellung zu beziehen.

2 Burckhardts Geschichtsvorstellung und Konstantinbild

Die „Zeit Constantins“ zeichnet in zehn Abschnitten ein umfassendes Epochenbild der Spätan­tike.7 Es soll im Folgenden die historische Folie des Auftretens Konstantins bei Jacob Burckhardt, also das Zeitalter der Spätantike, kurz geschildert werden. Diese Epoche wird im Verständnis einer „organischen Geschichtsentwicklung“ Burckhardts als eine in allen Bereichen alternde, in einem Verfallsprozess befindliche Welt vorgestellt. Das Zeitalter ist darüber hinaus charakterisiert als ein Zeitalter des Übergangs - Konstantin stehe an der „Grenzscheide zweier Weltalter“8. Dieses Grenzzeitalter drücke sich in Konstantins Person aus9. Der Spätantike ist auch eine klare Funktion zugedacht, nämlich als „Abschluß der antiken Welt, als Bruch mit ihr, und doch zu ihrer teilweisen Rettung und Übertragung auf die neuen Völker“10.

Speziell für Burckhardt ist, dass die historiographischen Konzepte, in die er hineinwuchs, ein „Prinzip der Notwendigkeit“11 aufwiesen. Das zeigt sich im Charakteristikum schlechthin für die Spätantike - dem Aufeinandertreffen des im Niedergang begriffenen Heidentums und des aufstre­benden Christentums12, wobei letzteres als „Weltmacht“ charakterisiert wird und sich aufgrund ei­ner „hohe[n] geschichtliche^] Notwendigkeit“ schließlich durchsetzte13. Das Christentum musste nach Burckhardt, ,,einmal geduldet, rasch zur herrschenden Religion werden“14. Der Begriff „Weltmacht“ des Christentums fußt dabei für Burckhardt auf zweierlei Gegebenheiten: zum einen sei die pagane Religion aus verschiedenen Gründen im Untergehen begriffen gewesen, das Chris­tentum vermochte die religiösen Bedürfnisse der Menschen besser anzusprechen15. Zum anderen aus seiner realpolitischen Macht bzw. Präsenz, die sich bspw. in einer hohen Anzahl an Christen16 vor allem im östlichen Reichsteil als auch in der Organisierung17 und einer effektiven Hierarchisie- rung des Klerus widerspiegelt - Machtfaktoren also, die der kluge Herrscher für institutionalisieren und kanalisieren sollte, wenn er nicht auf längere Sicht mit ihnen in Konflikt geraten möchte. Diese Positionen sind heute nach wie vor umstritten18 und bedingen maßgeblich, ob man von einer „inne­ren“ oder eher von einer machtpolitisch motivierten Wende zum Christentum sprechen sollte.

Burckhardts Meinung zur persönlichen Religiosität Konstantins wird gleich zu Beginn des IX. Abschnitts ganz unverblümt dargestellt. So sei es „eine ganz überflüssige Mühe“, ein Bild von Kon­stantins religiösen Ansichten zu entwerfen, denn er sei der Typ des „genialen Menschen, dem Ehr­geiz und Herrschsucht keine ruhige Stunde gönnen“19. Ein solcher Mensch sei „ganz wesentlich unreligiös“20. Burckhardt vermutet, dass „Constantin sich fast zeitlebens nicht als Christ ausgab und gebärdete, sondern sich bis in die allerletzten Zeiten ziemlich unverhohlen die persönliche Überzeugung frei behielt“21 - allerdings müsse dies aus Ermangelung an aussagekräftigen Quellen im Unklaren bleiben. Da Konstantin für Burckhardt kein Christ gewesen sein kann, erfolgte die Förderung des Christentums einzig aus machtpolitischen Gründen22. Auch in diesem Zusammen­hang taucht das Prinzip der „Notwendigkeit“ wieder auf, nach dem Konstantin „konsequent“ ge­handelt hätte23. im religiösen Sinne ist dies wie bereits in Anm. 13 geschildert zu verstehen, im po­litischen Kontext wohl am ehesten mit Staatsräson zu übersetzen24. Burckhardt gesteht Konstantin also wie bereits angedeutet zu, dass er es verstand, vorhandene Kräfte und Konstellationen zu er­kennen und für sich zu nutzen.

3. Quellen

Die Quellenlage hinsichtlich Religion und Religionspolitik Konstantins des Großen stellt noch für die moderne Forschung ein gewichtiges Problem dar. Das ist insbesondere darin zu erblicken, das schon die zeitgenössischen Autoren mit unverkennbarer Tendenz zum Sachverhalt schrieben25. So ist die Interpretation bestimmter Ereignisse grundlegend davon abhängig, welchen Wert man der Quelle und welche Glaubwürdigkeit ihrem Autor beimisst. Darüber hinaus ist die kritische Prüfung von (zumal zeitgenössischer) Parallelüberlieferung mitunter nicht möglich, da viele Aspekte von Konstantins Regierung z.B. nur in der vita Constantini berichtet werden. Um die gebotene Kürze der Darstellung einzuhalten, sollen in Folge mit Verweis auf die verwendete Literatur nur die we­sentlichen Quellen, die in der Arbeit häufig zur Anwendung kommen, kurz vorgestellt und einge­schätzt werden26.

Zu den wichtigsten zeitgenössischen erzählenden Quellen für die Zeit Konstantins zählen die christlichen Autoren Eusebios und Lactantius sowie nichtchristlichen Quellen des Praxagoras und des Anonymus Valesianus27. Weitere narrative Quellen sind mit teils beträchtlichem Abstand zur Regierungszeit Konstantins verfasst worden28.

Von Eusebios sind uns drei wesentliche Werke überkommen, die die Regierungszeit Konstan­tins zum Inhalt haben: die Chronik, die Kirchengeschichte und De vita Constantini. Die Chronik, welche in der Arbeit nicht zitiert wird, und die Kirchengeschichte wurden bis 325/26, also ungefähr bis zur Vicennalienfeier Konstantins, fortlaufend aktualisiert29. In der Kirchengeschichte spiegelt sich Eusebs Vorstellung einer christlichen Heilsgeschichte wieder30, die teleologisch auf die Ver­wirklichung der Oikumene ausgerichtet ist. Die historische Darstellung ordnet sich in diesen Pro­zess ein - eine „Dokumentation“, die den „Siegeszug des Christentums mit historischen Fakten be­legt“31. Die Historia ecclesiastica spannt dabei gewissermaßen den heilsgeschichtlichen Bogen zwischen Augustus und Konstantin32.

Die Vorstellung einer Heilsgeschichte ist auch der vita Constantini zugrundegelegt, deren Ab­fassungszeitpunkt unmittelbar nach dem Tode Konstantins anzusiedeln ist. Sie stellt wohl die wich­tigste Quelle für das Zeitalter Konstantins des Großen dar. Die vita ist gewissermaßen als „Verchristlichung der Kaiserbiographie“33 aufzufassen und als Apologie der Regierung und der Persönlichkeit Konstantins konzipiert34. Die Tendenz des Werkes ist unverkennbar: es soll das Bild des idealen christlichen Herrschers in Konstantins Person dargestellt werden, das gleichsam auch als Vorbild und Mahnung für seine Nachfolger dienen soll35. Wichtig ist sie vor allem aufgrund ih­rer meist zuverlässigen Verarbeitung von Konstantins direkten Zeugnissen wie Gesetzen, Reden und Briefen durch Eusebios36, auch wenn diese konsequent im Sinne seiner Darstellungsabsicht er­folgte, d.h. stellenweise mit Kürzungen und Auslassungen37. Auch die Auswahl der darzustellen­den Ereignisse ordnet sich der Tendenz des Eusebios unter, problematische Aspekte der Regent­schaft Konstantins werden verschwiegen38. Weiterhin wichtig ist die vita für meine Arbeit zum ei­nen, da sie in ihrem Appendix mit der Constantini imperatoris oratio ad sanctorum coetum ein wichtiges Selbstzeugnis Konstantins enthält, und zum anderen, da ein Teil der Arbeit die religiöse Gesetzgebung Konstantins in Auseinandersetzung mit Jacob Burckhardts Werk einnimmt. Außer­halb der codices Theodosianus und Iustinianus ist man hier häufig auf Eusebios angewiesen, was dahingehend problematisch ist, dass seine Darstellung oft nicht durch unabhängige Parallelüberlie­ferung überprüfbar ist39.

Die Schrift De mortibus persecutorum von Lactantius gilt nach langer Forschungsdiskussion als authentisches Werk, dessen Abfassungszeitpunkt wohl zwischen 313/4 und Sommer 316 liegt. Da mit der Abfassung der Schrift schon begonnen wurde, bevor Laktanz an den konstantinischen Hof kam, wird es nicht als Auftragswerk angesehen40. Auch hier ist die Intention des Autoren unzwei­felhaft dargestellt: der Sieg des Christengottes über seine Feinde soll dokumentiert und die Todesar­ten der Christenverfolger dargestellt werden41. Abgesehen von der Darstellungsabsicht handelt es sich auch hier aufgrund der Zeitnähe zu den Geschehnissen um eine sehr wichtige Quelle. Wichtige zeitgenössische Informationen werden geliefert und nicht zuletzt auch das Bild, das die konstantini- sche Propaganda von bestimmten Geschehnissen zeichnete, dargelegt42.

Die Quellen zur Gesetzgebung stellen größtenteils, wie bereits genannt, die spätantiken Rechts­sammlungen codex Theodosianus43 und in einem Falle der codex Iustinianus dar. Sie geben die Anweisungen des Herrschers bzw. des kaiserlichen Hofes an bestimmte Adressaten zur Gesetz­gebung meistens in Briefform wieder44. Zwar werden die erlassenen Gesetze nur in Auswahl und in verkürzter Form dargeboten, aber sie sind für unsere bloße Kenntnis der Gesetze und nicht zu­letzt für ihre Darstellung des persönlichen Standpunktes Konstantins unerlässlich45.

4. Zu Burckhardts Quellennutzung und -interpretation

Grundlegend ist zu sagen, dass Burckhardt für seine Darstellung das kritische Quellenstudium durchaus ernst nahm46. Er exzerpierte sämtliche schriftliche Quellen, die auch in der modernen Forschung noch herangezogen werden, wobei Burckhardts kulturhistorischem Anspruch jedoch immer wieder eine „nicht zweckgeleitete, laienhafte Quellenlektüre“ einherging, die den „Maßstä- ben der wissenschaftlichen Quellenkritik häufig nicht mehr genügte“47. Auch die historische Ar­beitsweise folgt teilweise diesem Schema48. Dennoch fußt Burckhardts Werk „weitestgehend auf der Grundlage der antiken Quellen“49. Eine beachtliche Leistung Burckhardts war es zudem, dass er auch archäologische, numismatische und epigraphische Quellen zu Rate zog, denn dies stellte zur Abfassungszeit des Werkes keine Selbstverständlichkeit dar50.

Auffällig ist vor allem Burckhardts Abneigung gegenüber den Werken von Eusebios und Lactantius, die sich an vielen Passagen der „Zeit Constantins“ nachweisen lässt51. Den Quellenwert und die Glaubwürdigkeit dieser Autoren, was jedoch vor allem Eusebios betrifft, stellt Burckhardt geradezu in Abrede. Auch wenn die Intentionen von Lactantius und Eusebios klar ersichtlich sind, so muss jedoch auch festgehalten werden, dass beide Autoren die wichtigsten Gewährsleute für die konstantinische Zeit darstellen. Die Ausführlichkeit ihrer Darstellungen wird von den anderen Quel­len nicht erreicht. Letztlich ergibt sich aus dieser Handhabe der Werke des Eusebios und Lactantius ein sehr weiter Interpretationsspielraum für Burckhardt52. In der „Zeit Constantins“ äußert sich die­ses Faktum meistens derart, dass Burckhardt zwar auf die entsprechenden Stellen beider Autoren zurückgreift, diese aber stets (zwangsläufig meistens ohne Belege aus Parallelüberlieferungen) wi­derlegt, es sei denn die Passagen passen sich in Burckhardts Darstellungsabsicht ein.

[...]


1 Vgl. dazu den Überblick zur modernen Forschung von Dassmann, Konstantin, 45-49.

2 Jüngst fordert Girardet, Kaiser, 9 berechtigterweise, von diesem Antagonismus abzusehen. Für die Antike, in der Politik und Religion nur als Einheit zu verstehen sind, bestehe eine solche Alternative schlichtweg nicht. Als antiker Mensch dachte wohl auch Konstantin „das Irdische unmittelbar von himmlischen Mächten abhängig [...], von Mächten, die aber auch durch Taten und Verhaltensweisen des Menschen beeinflußbar waren“. Ähnlich auch Olbrich, Kaiser, 104.

3 Zur Diskussion s. auch Bringmann, Wende.

4 Girardet, Kaiser, 4. Zum Konstantinbild von Voltaire und Gibbon und der Übernahme bestimmter Standpunkte der beiden durch Burckhardt s. Schlange-Schöningen, Bösewicht, 224-237.

5 In erster Auflage erschienen 1853. In Folge beziehe ich mich auf die zweite, leicht modifizierte Auflage von 1880, die als Ausgabe letzter Hand im Rahmen der „Gesammelten Werke“ Burckhardts 1955 neu gedruckt wurde.

6 Girardet, Kaiser, 4u.8 m. Anm. 23; Leppin, Konstantin, 263.

7 Die Kürze der Darstellung bedingt es, dass Burckhardts Konstantinbild hier nur schemenhaft umrissen werden kann. Für das Konstantinbild Burckhardts relevant sind in der „Zeit Constantins des Großen“ die Abschnitte V-VII, die vor­nehmlich die zeitgenössischen kulturellen und religiösen Voraussetzungen der Spätantike schildern. Darauf aufbauend behandeln die Abschnitte VIII-X das eigentliche Leben und Wirken Konstantins unter verschiedenen Aspekten. Treffli­che Zusammenfassungen liefern Leppin, Konstantin, 264-272 sowie Heinze, Konstantin, 82-91 und Girardet, Kaiser, 4-8.

8 Burckhardt, Zeit, 315.

9 Ebd., 241.

10 Ebd., 105.

11 Heinze, Konstantin, 79.

12 Burckhardt, Zeit 236. Burckhardt bezeichnet es als als ein „historisches Schauspiel erster Größe, diese neue Ge­sellschaft mit ihrer neuen Religion und Weltanschauung gegen den gewaltigsten aller Staaten mit seinem Heidentum kämpfen und durch den Untergang siegen zu sehen.“

13 Ebd., 105. Aufgrund solcher Ansichten wird Burckhardt häufig eine Art Geschichtsteleologie vorgeworfen. So führt bspw. CHRIST, Geschichte, 172 zur Burckhardt’schen Geschichtsvorstellung aus, dass Große Männer wie Konstantin für ihn eine „Koinzidenz des Allgemeinen und des Besonderen“ darstellten. Das bedeutet, „sie vollstreckten einen über­geordneten Willen, waren aber gleichzeitig auch an Voraussetzungen - Krisenlagen, Bedürfnisse, ja Notwendigkeiten - ihrer eigenen Zeit gebunden“ (Ebd.). Das ist so nur teilweise zutreffend, weil der „übergeordnete Wille“ bei Burckhardt nicht mit göttlichem Willen oder dem Walten eines Weltgeistes im Hegelschen Sinne gleichzusetzen ist, sondern als ein „Prozeß, der über dem Handeln des Einzelnen steht und der Heidentum wie Christentum herausfordert, da die religiösen Bedürfnisse der Menschen ihn auslösen“ (Leppin, Konstantin, 266, ähnlich Noll, Glück, 138). Der Schlüssel zur Durchsetzung des Christentums liegt für Burckhardt also im religiösen Gefühl bzw. den religiösen Bedürfnissen der Menschen verankert. Also ist nicht Gott für die „höhere geschichtliche Notwendigkeit“ ursächlich, sondern die Gefühle der Menschen. Unbestreitbar richtig ist jedoch, dass Burckhardt Männern wie Konstantin die Fähigkeit zuerkennt, sol­che Strömungen zu erkennen bzw. nach solchen Gefühlen der Menschen zu handeln. Konstantin hat für Burckhardt also keine göttliche Eingebung o.ä. erhalten, sondern aus machtpolitischen Gründen das „Verdienst“ besessen, „das Chris­tentum als Weltmacht begriffen und danach behandelt zu haben“ (Burckhardt, Zeit, 272).

14 Burckhardt, Zeit, 275.

15 Ebd., 108.

16 Ebd., 275.

17 Ebd., 277 m. Anm. 15a. u. 278.

18 Girardet, Kaiser, 15-20 (Zitat S. 18) kommt zu dem Schluss, dass „Quantität, Organisationsgrad und gesellschaft­licher Rang“ des Christentums keinen Machtfaktor darstellen konnten. Das Christentum habe maximal 5-10 % der Reichsbevölkerung ausgemacht, sei erst seit dem Konzil von Nizäa wirkungsvoll überregional organisiert und zudem innerlich zerstritten gewesen. Darüber hinaus seien die Christen in den Spitzenpositionen des Heers und der Zivilver­waltung nicht vertreten gewesen. Ähnlich auch schon Demandt, Geschichte, 39 und Bringmann, Wende, 23-25, der zudem auf die „außerordentlich dürftige Quellenbasis“ für die Schätzung von relativen und absoluten Schätzungen der Zahl der Christen hinweist. BLEICKEN, Constantin, 13 m. Anm. 12 sieht die Christen aufgrund ihrer Anzahl durchaus als Machtfaktor an und spricht davon, dass die Christen in einigen Regionen des Ostreichs durchaus die Hälfte der Be­völkerung, andernorts zumindest starke Minderheiten stellten. Dahlheim, Geschichte, 137-139 attestiert der Kirche schon in vorkonstantinischer Zeit eine effektive Organisation und Hierarchie. Von einer „überlegene[n] Organisation“ spricht auch Schmitt, Constantin, 49. Drake, Impact, 131 äußert sich ähnlich: „The one thing the Christian God had [...] was [...] an organizational core in the person of its bishops - local leaders who held their local communities to­gether and who also had a tradition of periodic meetings to work out solutions to common problems.“

19 Burckhardt, Zeit, 271.

20 Ebd.

21 Ebd., 240.

22 Das wird auch deutlich an Burckhardts Charakterisierung Konstantins als „politischer Rechner, der alle vorhandenen physischen Kräfte und geistigen Mächte mit Besonnenheit zu dem einen Zwecke benützt, sich und seine Herrschaft zu behaupten, ohne sich irgendwo ganz hinzugeben“ (Burckhardt, Zeit, 240). Letztlich ist er für Burckhardt ein Macht­politiker im machiavellistischen Sinne.

23 Ebd., 241. Weiter heißt es hier: „Der große Mensch vollzieht, oft ohne Wissen, höhere Beschlüsse, und ein Weltalter drückt sich in seiner Person aus, während er selber seine Zeit zu beherrschen und zu bestimmen glaubt.“

24 So auch KAEGI, Burckhardt, 400.

25 Vgl. Bleckmann, Einleitung, 8; Cameron, Reign, 106.

26 Nicht eingehend behandelt werden Firmicus, Libanios, die Panegyrici und die Pliniusbriefe, die jeweils nur in einem Fall zum Einsatz kommen. Ich beziehe mich ansonsten vor allem auf die Artikel bzw. Abschnitte von Bleckmann, Sources sowie Winkelmann, Historiographie und Schmitt, Constantin, 9-19.

27 Winkelmann, Historiographie, S. 79. Auf Praxagoras wird in der Arbeit nicht verwiesen, auf den Anonymus nur in zwei Fällen. Das begründet sich dadurch, dass beide sich konsequent zur Religion und Religionspolitik Konstantins ausschweigen. Wertvoll macht beide jedoch neben der ausgesprochenen Zeitnähe die relative (Konstantin wohlgeson­nene) Neutralität ihrer Werke, zumal im Vergleich zu den christlichen Historiographen. Allerdings bestehen gerade zum Abfassungszeitpunkt der origo Constantini des Anonymus auch andere Meinungen: während WINKELMANN, Historiog­raphie, 83 die pagane Form um 337/40 abgefasst sehen will, glaubt SCHMITT, Constantin, 12 nicht an eine Entstehung vor 381.

28 Von diesen werden nur Zosimos und Eutropius genutzt, auf christlicher Seite Sozomenos. Die vielen weiteren pro­fangeschichtlichen Autoren (v.a. die weitere Breviarienliteratur) und weitere spätere Kirchenschriftsteller kommen nicht zu Anwendung.

29 Winkelmann, Historiographie, S. 80 f.

30 Ebd., 87.

31 Leeb, Konstantin, S. 168.

32 Winkelmann, Historiographie, 89.

33 Ebd., 90.

34 Drake, Genesis, 37.

35 Eus. vita Const. 1,1-11.

36 Vgl. Bleckmann, Sources, 23.

37 Neben den auftretenden Kürzungen und irreführenden Zusammenfassungen unterstützt auch die Auswahl der zitier­ten Dokumente seine Darstellungsabsicht (Winkelmann, Historiographie, 81). Drake, Genesis, 36 kommt daher zu dem Schluss: „The VC is not so much wrong as incomplete.“

38 Dass eine Darstellung dieser Ereignisse auch nicht zu erwarten ist, legt der Autor selbst dar, denn nur die gottgefälli­gen Taten des Kaisers sollen in der vita Erwähnung finden (Eus. vita Const. 1,11).

39 Seine bereits dargestellten Praktiken bei der Einbindung von Dokumenten gelten auch für die Gesetze. Cameron, Reign, 106 f. macht auf einige Probleme bei der Wiedergabe von Gesetzen in der vita aufmerksam, die uns später wie­der begegnen werden, so z.B. der Erlass eines allgemeinen Opferverbots durch Konstantin, der explizit nur bei Euseb zu finden ist.

40 Winkelmann, Historiographie, 82.

41 Lact. mort. pers. 1,2-7; 50; 52.

42 Winkelmann, Historiographie, 91.

43 Von Kaiser Theodosius II. im Jahre 438 veröffentlicht (Schmitt, Constantin, 18).

44 Bleckmann, Sources, 21.

45 Ebd.. Um nur ein Beispiel zu nennen, wird in Cod. Theod. 9,16,1 eine klare wertende Stellung zu den Haruspizien als „Aberglaube“ bezogen.

46 Leppin, Konstantin, 264; Heinze, Konstantin, 81 f Die verwendeten Quellen sind sämtlich bei Kaegi, Burckhardt, 383-395 aufgelistet.

47 Heinze, Konstantin, 81. Ebenso GROßE, Geschichte, 339 u. 341 mit weiteren Details.

48 Darunter ist zu zählen, dass Burckhardt eine „Gleichgültigkeit“ gegenüber aktuellen Quelleneditionen an den Tag legte (GROßE, Geschichte, 358) und er beinahe provokativ nur sehr wenig Fachliteratur verwendete (Heinze, Konstan­tin, 80 f.). Auffällig ist zudem, dass Burckhardt häufig überhaupt keine Quellenverweise angibt, andernorts sind sie feh­lerhaft. Ein Beispiel sind die Verweise bei Burckhardt, Zeit, 278-280, wo es sich statt der zitierten Passagen aus De laudibus Constantini (von Burckhardt „l.c.“ abgekürzt) offensichtlich um Stellen aus der vita Constantini handelt. Diese Fehler kommen bei mehreren Verweisen vor und sind auch schon in der 1. Auflage von 1853 zu verzeichnen.

49 Irmscher, Konstantinbild, 92. Auch Leppin, Konstantin, 264 schreibt ihm zu, dass er „in hohem Umfang und mit hoher Intensität Quellen exzerpiert hat und einen ganz eigenständigen, quellengeleiteten Zugang zum Thema suchte.“

50 Ebd.

51 So wird Lactantius als „Tendenzschriftsteller“ (BURCKHARDT, Zeit, 233) oder „Liebhaber dramatischer Fiktionen“ (Ebd., 226) gebrandmarkt. Noch mehr wendet sich Burckhardt jedoch von Eusebios ab, der „erste durch und durch un­redliche Geschichtsschreiber des Altertums“ (Ebd., 262) und darüber hinaus der „widerlichste aller Lobredner“ sei, der Konstantins Bild „durch und durch verfälscht“ habe (Ebd., 239 f.). Daher habe Eusebios „nach so zahllosen Entstellun­gen, Verheimlichungen und Erdichtungen, die ihm nachgewiesen wurden, gar kein Recht mehr darauf, als entscheiden­de Quelle zu figurieren“ (Ebd., 271 f.). Andernorts werden ganz allgemein „Euseb und die übrigen Stimmführer der Kirche“ diskreditiert (Ebd., 272).

52 So auch Leppin, Konstantin, 270.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
„Ein solcher ist ganz wesentlich unreligiös“
Untertitel
Untersuchung der Quellennutzung in Burckhardts „Zeit Konstantins“ und des daraus entstehenden Konstantinbildes unter besonderem Aspekt der Gesetzgebung sowie der Selbstzeugnisse und Reden
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
26
Katalognummer
V197317
ISBN (eBook)
9783656270454
ISBN (Buch)
9783656270751
Dateigröße
546 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konstantin der Große, Jacob Burckhardt, Zeit Constantins, Zeit Constantin's, Zeit Konstantins, Zeit Konstantin's, Spätantike, Diokletian, Diocletian, Religiosität, Notwendigkeit, Konstantinische Wende, Euseb, Eusebius, Eusebios, Laktanz, Lactantius, vita Constantini, De mortibus persecutorum, Todesarten der Verfolger, Constantin der Große, Konstantinsbogen, Licinius, Maximinus Daia, Galerius, Maxentius, Konstantinopel, Byzanz
Arbeit zitieren
Nico Lehmann (Autor:in), 2012, „Ein solcher ist ganz wesentlich unreligiös“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197317

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Titel: „Ein solcher ist ganz wesentlich unreligiös“



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