Internet Startup

Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung im Internet


Bachelor Thesis, 2012

88 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit

2. Merkmale eines Startup Unternehmens
2.1 Unterschiede zur traditionellen Startup Gründung
2.2 Definition eines Startup Unternehmens
2.3 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes
2.4 Barrieren für Internet Startups
2.4.1 Finanzielle Barrieren
2.4.2 Rechtliche Barrieren
2.4.3 ACTA Barrieren
2.4.4 SOPA Barrieren
2.5 Merkmale möglicher Rechtsformen eines Unternehmens
2.5.1 Einzelunternehmen / Kleingewerbetreibender / Freiberufler
2.5.2 Personengesellschaften
2.5.2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts
2.5.2.2 Offene Handelsgesellschaft (oHG)
2.5.2.3 Kommanditgesellschaft
2.5.2.4 Stille Gesellschaft
2.5.3 Kapitalgesellschaften
2.5.4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
2.5.5 Die englische Limited

3. Unternehmenszyklusmodell eines Startup Unternehmens .
3.1 Early-Stage-Phase
3.2 Expansionsphase
3.3 Later Stage

4. Finanz- und Beratungsangebot für Startup Unternehmen
4.1 Finanzierung des Startup Unternehmens
4.1.1 Der Businessplan
4.1.2 Inhalte eines Businessplan
4.1.3 Aufgabe eines Businessplans
4.1.4 Gliederung eines Businessplans
4.1.5 Typische Fehler eines Businessplans
4.1.6 Ziele eines Businessplans
4.1.7 Executive Summary-Die Zusammenfassung des Businessplanes
4.2 Bestimmte Merkmale des Internet Startup
4.3 Venture-Capital Gesellschaften
4.4 Business Angels
4.5 Banken / Kreditinstitutionen
4.6 Staatliche Unterstützung
4.7 Private Equity

5. Was bei einer Internet Startup Gründung beachtet werden sollte
5.1 Das Gründerteam
5.2 Namensgebung der Firma/Rechtsform
5.3 Konkurrenzverhältnis im Wettbewerb
5.4 Marketingmaßnahmen für Internet Startups
5.4.1 Viral Marketing
5.4.2 E-mail Marketing
5.4.3 Guerilla Marketing
5.4.4 Social Media
5.5 Schwierigkeiten bei der Gründung
5.6 Welche Chancen stehen den Risiken gegenüber

6. Fazit und Ausblick

Anhangsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Gründung eines Internet Startup (IS) gewinnt in unserer heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. „Startup“ beschreibt dabei ein noch junges Unternehmen, das sich zurzeit in der Gründungsphase befindet. Gerade im Internet ist diese Art der Existenzgründung sehr populär. Das rasante Wachstum und die einfache Handhabung des Internet begünstigen diesen Prozess. Gerade für junge Unternehmen ist diese Branche sehr interessant, da sie im Schnelldurchlauf mehrere Karrierestufen durchleben können.

1.1 Problemstellung

Dieser Bachelor Thesis liegt die Problemstellung zugrunde, dass heutzutage viele Personen eine Idee haben, mit der sie sich selbständig machen wollen. Al- lerdings wissen sie häufig nicht welche Schwierigkeiten mit der Gründung ent- stehen können bzw. welche Chancen sie nutzen sollten. Besonders in der heu- tigen Zeit bietet das Internet eine umfassende Möglichkeit der Unternehmens- gründung, trotzdem entstehen Tag täglich neue Probleme, mit denen die Grün- der zu kämpfen haben. Gründe dafür liegen im schnellen Wachstum des Inter- net1.

Eine weitere Problematik besteht darin, dass vor allem junge Internet Startup Unternehmen nicht genau wissen welche Art der Finanzierung sie in Anspruch nehmen sollten; gerade in der Internetwirtschaft scheitern viele Gründer immer wieder daran. Dabei gelten die ersten fünf Jahre als eine besonders kritische Phase2. Im Verlauf der Thesis werden daher verschiedene Arten der Finanzierung aufgezeigt und erläutert. Da hier der Businessplan eine entscheidende Rolle einnimmt, beschäftigt sich der Verfasser in einem weiteren Punkt intensiver mit dieser Thematik.

In dieser Arbeit gibt der Verfasser Vorschläge was IS bei einer Gründung alles beachten sollten. Dabei wird sowohl auf das Gründer Team, die Namensge- bung bzw. Rechtsform, auf die Konkurrenz als auch auf Marketingmaßnahmen eingegangen. Am Ende dieses Abschnitts werden die Schwierigkeiten bespro- chen, mit denen vor allem Internet Startups zu kämpfen haben. Anschließend werden mögliche Chancen eventuell auftretenden Risiken gegenübergestellt.

1.2 Zielsetzung

Die Thesis beschäftigt sich mit den Chancen und Risiken, die bei der Gründung eines IS auftreten können. Außerdem werden dem Leser mögliche Schwierig- keiten dargelegt, mit denen Existenzgründer im Internet zu kämpfen haben.

Die Zielsetzung dieser Thesis ist es, zu zeigen inwieweit man mit einer genauen Planung z.B. der Rechtsform, Finanzierung, Businessplan etc. einem möglichen Scheitern einer Unternehmung entgegenwirken kann. Es werden verschiedene Gründungsmöglichkeiten vorgestellt, mit denen ein Gründer seine Unternehmung im Internet starten kann.

1.3 Aufbau der Arbeit

Diese Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit zwei komplexen Themengebie- ten. Auf der einen Seite werden die Merkmale eines Startup Unternehmensauf- gezeigt und darauf aufbauend werden im weiteren Verlauf Hilfestellungen auf- gezeigt. Diese beziehen sich sowohl auf mögliche Barrieren, die sowohl finan- zielle als auch rechtliche Gründe haben können. Allerdings greift der Verfasser auch aktuelle Themen auf, mit denen die Internetbranche zu kämpfen hat. Die- se zuvor genannten Thematiken werden in den Kapiteln 2-4 aufgegriffen. Da das Unternehmenszyklusmodell von jedem neu gegründeten Unternehmen durchlaufen werden muss, nimmt es folglich einen großen Stellenwert ein. Im Anschluss folgen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die einem IS zur Verfügung stehen. Hier wird der Fokus auf den sogenannten Businessplan gesetzt, da dieser entscheidenden Einfluss auf zukünftige Investoren hat. An- schließend werden hierbei dem Leser die verschiedenen Arten von Investoren aufgezeigt und mögliche Vor- und Nachteile gegenübergestellt. In Kapitel 5 wird dem Leser ein Vorschlag unterbreitet, was bei einer Gründung im Internet be- sonders beachtet werden sollte. Um ein möglichst umfangreiches Praxisbeispiel zu liefern, entschied der Verfasser die Unterpunkte mit Beispielen von erfolgrei- chen IS zu untermalen.

Abschließend wird dem Leser in Kapitel 6 ein Fazit mit anschließendem Aus- blick dargelegt. Die einzelnen Kapitel werden zusammengefasst und Empfeh- lungen vom Verfasser gegeben. Hierbei nimmt der Verfasser einigen Punkten gegenüber eine kritische Stellung ein und nennt mögliche Alternativen. Diese Vorschläge sollen die Existenzgründung eines IS optimieren und mögliche Bar- rieren verhindern.

2. Merkmale eines Startup Unternehmens

Gerade in den letzten Jahren entstehen Unternehmen praktisch wie aus dem nichts. Diese, meist jungen Unternehmen, werden als „Startups“ bezeichnet3. Dieser Abschnitt soll dem Leser den Begriff des Startup Unternehmens (SU) näherbringen und Unklarheiten aufklären. Des Weiteren wird auf Barrieren ein- gegangen, die gerade solchen Unternehmen, deren Geschäftsideen auf dem Internet aufbauen, das Leben erschweren können, Zum Schluss dieses Kapitels sollen dem Leser die verschiedenen Unternehmensformen vorgestellt werden, wobei sich der Verfasser hierbei nur auf die für SU relevanten Unternehmens- formen beschränkt.

2.1 Unterschiede zur traditionellen Startup Gründung

Dieser Abschnitt basiert auf der Annahme von Bleiber, dass das Internet, egal auf welchem Gebiet man sich selbständig macht, ausreichend auf die Unternehmung geprüft und dann entsprechend genutzt werden sollte. Hierbei ist besonders zu beachten die Geschäftsidee nicht auf eine Welt ohne Internet aufzubauen, schon gar nicht, wenn Mitbewerber von diesem Medium profitieren. Dabei bietet dieses Medium zwei unterschiedlich stark gewichtete Möglichkeiten der unternehmerischen Nutzung:

1. Mithilfe des Internets können übliche Vertriebs- und Einkaufswege unterstützt bzw. ergänzt werden.
2. Der Unternehmer kann das Internet als Hilfsmittel für seine tägliche Arbeit nutzen.

Die Nutzung kann je nach Geschäftsidee, Branche bzw. Verhalten der Wettbe- werber sowie der Internetaffinität des Gründers variieren. Dabei schafft das In- ternet nicht nur Raum für vollkommen neue Ideen und Aktivitäten, sondern es verändert auch die traditionellen Verhaltensweisen sowohl der Kunden als auch der Unternehmung selbst4. Existenzgründungen im kleinen Umfang können z.B. bei der Nutzung des Vertriebs über das Internet die Anmietung eines großen und teuren Ladenlokals vermeiden5. Zudem bietet es eine Vielzahl von meist kostenlosen Informations- und Hilfefunktionen an, die schnell und unbürokra- tisch genutzt werden können6.

2.2 Definition eines Startup Unternehmens

Unter dem Begriff Startup Unternehmen versteht man ein junges, noch nicht etabliertes Unternehmen, das zur Verwirklichung einer innovativen Geschäftsi- dee mit geringem Startkapital gegründet wird. In der Regel sind junge SU schon sehr früh auf die Ausweitung ihrer Geschäfte und Stärkung ihrer Kapitalbasis angewiesen7. Ein Problem, mit dem diese Unternehmen zu kämpfen haben, ist der mangelnde Bekanntheitsgrad sowie der geringe Mitarbeiterstamm und schlechte Marktposition. Die SU sind nicht durch ihre Gründer bzw. dessen Charakteristische Eigenschaften, sondern vielmehr durch die Ressourcen- knappheit, also der Mangel an finanziellen, personellen Problemen gekenn- zeichnet8. Das Internet hat auf ein Startup heutzutage einen großen Einfluss, da das Medium die Risikobereitschaft der Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Gründe hierfür liegen im rasanten Wachsen der Internettechnologie9.

2.3 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes

Durch das Internet haben Unternehmen und vor allem Existenzgründer die Möglichkeit z.B. Logistikprobleme des Produktionsfaktors sowie dessen Informationen grundlegend zu verbessern. Außerdem führt die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen im Internet zu einer deutlichen Reduktion der Transaktionskosten gegenüber traditionellen Branchen10. Genau dies ermöglicht es jungen Internet Startup Unternehmen einen Kundenmehrwert, und somit eine ökonomische Grundlage für ihre Unternehmung zu schaffen11. Die Vergangenheit zeigt, dass durch das Internet weltweit zahlreiche Wachstumsunternehmen hervorgegangen sind, mit den wahrscheinlich bekanntesten Vertreter der sog. Net Economy: Google, Amazon und Yahoo12.

Der Grund, weshalb das Internet so rapide wächst, lässt sich mit den so ge- nannten vier Schlüsselfaktoren herleiten. Diese setzen sich aus „Einheitlichen Standards“, „Einfachheit für den Abruf“, „Einstellung von Inhalten“ und einem gleichzeitig hohen „Komfort“ für den normalen Internetnutzer zusammen. Sie basieren in diesem Kontext auf die Seitenbeschreibung Hypertext Transfer Pro- tocol (HTTP) und der Seitenbeschreibungssprache Hypertext Markup Protocol (HTML), die dafür gesorgt haben, dass trotz der anfangs begrenzten Bandbreite des Internet dem Nutzer grafische Oberflächen mit einer einfachen Steuerung, nämlich die des Mausklicks, und multimediale Inhalte anzubieten13.

2.4 Barrieren für Internet Startups

Auf den ersten Blick haben Internet Startups (IS) relativ niedrige Markteintritts- barrieren. Ähnliches gilt auch für den elektronischen B2B Markt, dessen Volu- men im letzten Jahr stark zugenommen hat. Auf den zweiten Blick sieht man al- lerdings, dass viele Internetunternehmen zwar „dabei“ sind ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen, aber „dabei“ sein eben noch nicht alles ist. Eintrittsbarrieren verhindern nicht unbedingt den Marktzutritt, machen diesen aber häufig schwie- riger bzw. weniger profitabel. Dabei lassen sich Eintrittsbarrieren in drei Grup- pen einteilen:

1. Marketing-Vorteile der etablierten Unternehmen

Gerade im E-Commerce spielen Marketingvorteile eine wichtige Rolle. Wenn eine Marke bekannt ist bzw. renommiert, so führt dies zu höheren Besucherzahlen als auch zu mehr Vertrauen, und damit einer höheren Kaufbereitschaft der Kunden. Wenn ein junges Unternehmen sich gera- de in einem Markt etablieren will, kann es möglicherweise den Vorsprung der Marktteilnehmer aufgeholt haben, hat aber dafür einen meist sehr hohen Preis und damit geringere Profitabilität eingefahren.

2. Größen und Verbundvorteile

Gerade bei Internet Unternehmen bestehen sehr oft Größenvorteile, die auch „returns to scale“ genannt werden. Diese bestehen, da meist ein hoher Anteil der Kosten mehr oder weniger fix ist. Ein Beispiel hierfür ist der Aufwand für die Erstellung einer Software. Diese fällt i.d.R. nur ein- mal an, unabhängig wie oft sie danach verkauft bzw. genutzt wird. Selbst die Kosten für Personal steigen mit wachsendem Umsatz relativ langsam an. Daher fallen die Durchschnittskosten mit zunehmender Größe. Oft kommt es z.B. bei Meinungsportalen dazu, dass Netzeffekte die Größen- vorteile verstärken: Je mehr Nutzer sich auf einer Seite befinden, desto größer ist der Nutzen für jeden Einzelnen von ihnen. Ein junges Unter- nehmen muss auf diese Vorteile verzichten und höhere Durchschnitts- kosten in Kauf nehmen.

3. Knappe Ressourcen

Die womöglich knappste Ressource bei jungen Unternehmen ist die Fi- nanzierung. Dies ist vor allem der Fall seitdem Börsengänge schwieriger, im Durchschnitt weniger lukrativ und Venture Capital Geber selektiver geworden sind. Des Weiteren haben vor allem IS häufig das Problem Mitarbeiter, insbesondere Programmierer, zu finden. Diese abzuwerben ist zwar möglich, allerdings häufig mit sehr hohen Kosten verbunden.

Die eben genannten Barrieren heißen nicht automatisch, dass Marktneulinge schlechter gestellt sind als etablierte Unternehmen. Wenn das Unternehmen geschickt mit den Gegebenheiten umgeht, kann es die Barrieren überwinden.

Das Wichtigste, was ein Marktneuling beachten muss, ist die Nutzung seiner Stärken, da gerade Eintrittsbarrieren nicht für alle gleich hoch sind. So kann es z.B. der Fall sein, dass ein SU die bessere Technik als etablierte Unternehmen nutzt und diese oft Schwierigkeiten haben ihre älteren Hard- und Software Sys- teme zu wechseln. Der wahrscheinlich größte Vorteil, den SU haben, ist die Tatsache, dass sie aus den Fehlern der etablierten Unternehmen lernen kön- nen14.

2.4.1 Finanzielle Barrieren

Oft haben Existenzgründer die Möglichkeit Geld von Freunden oder Familie zu sammeln, doch dieses Geld wird von den typischen Fremdkapitalgebern wie Eigenkapital gewertet und damit rechtlich hinter den Verpflichtungen gegenüber der Bank stehen. Folge ist es, dass der Existenzgründer zumindest moralisch dazu verpflichtet ist das Geld an die Freunde zurückzuzahlen, kann dies aber meist nicht, da die liquiden Mittel knapp sind. Deshalb sollte man einen Geldge- ber finden, der dazu bereit ist, Eigenkapital fließen zu lassen, ohne dabei eine unternehmerische Verantwortung zu übernehmen, sondern der eine Wertstei- gerung seiner Geschäftsanteile erwartet. Bleiber rät in seinem Buch daher, dass man einen Fokus auf die Beschaffung des Eigenkapitals setzen sollte. Denn bei einer zu geringen Eigenkapitalausstattung werden schon in der Grün- dungsphase, spätestens aber im laufenden Geschäft, Probleme mit der weite- ren Finanzierung auftreten. Schon viele Unternehmen sind trotz einer hervorra- genden Geschäftsidee hieran gescheitert15.

2.4.2 Rechtliche Barrieren

Als Gründer eines IS wird man mit einer Vielzahl von Rechtsvorschriften kon- frontiert. Zu diesen gehören insbesondere die Rechtsnormen aus dem Bürgerli- chen Gesetzbuch (BGB), dem Urhebergesetz (UrhG), dem Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb (UWG), dem Markengesetz (MarkenG), dem Tele- mediengesetz (TMG), dem Signaturgesetz (SigG) und dem Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG)16. Im Gegensatz zu früheren relevanten Werten wie Ma- schinen, Fuhrpark oder aber Fertigungshallen haben SU die Probleme mit ihrer Idee, Patenten, Marken oder aber mit urheberrechtlich geschützten Werken. Das wahrscheinlich größte Problem für Startup Unternehmen ist jedoch der Be- reich des geistigen Eigentums. Zwar erlässt der Gesetzgeber neue Gesetze für bisher offene Frage zu diesem Thema, allerdings ist in der digitalen Welt das Wachstumstempo so rasant, dass bis zum neu verfassten Gesetz schon wieder neue Ungereimtheiten aufgekommen sind, für die es keine Rechtsprechung gibt. Das entsprechend häufigste Problem in diesem Fall ist das Urheberrechts- gesetz17.

2.4.3 ACTA Barrieren

ACTA steht für „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“18. Dabei handelt es sich um ein plurilaterales Handelsabkommen, welches sich mit der Verbesserung des Kampfes gegen Produktpiraterie befasst. ACTA ist umstritten, weil es sich um die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zwischen den partizipierenden Staaten bemüht. Der Ablauf der Aushandlungen stellt die demokratische Glaubwürdigkeit und Rechtsklarheit in Frage. Das Abschließen eines solchen Abkommens würde eine Schädigung des internationalen Handels und Ersti- ckung von Innovationen zur Folge haben. Des Weiteren würde die Meinungs- freiheit, der Zugang zu Kultur und Datenschutz eingeschränkt werden. In vielen Staaten wurde bereits mit dem Ratifizierungsprozess begonnen. Hier wird je- doch die Signifikanz von einigen falsch eingeschätzt und deutlich unterbewertet. Sowohl die Europäische Kommission als auch der Europäische Gerichtshof können keine befriedigende Befürwortung abgeben. Daher wird auch vom Eu- ropäischen Parlament die Ablehnung gefordert. Folgende Punkte zeigen auf, wieso ACTA so umstritten ist:

- Es besteht eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Kul- turen
- Der Datenschutz ist in Gefahr
- Es bestehen Hindernisse für Innovationen
- Schaden für den Handel
- Fehlende Rechtsklarheit

Das ACTA Abkommen kann schwerwiegende Auswirkung haben, falls man das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Urheberrechts und der Wahrung der Grundrechte einer gesamten Gesellschaft, wie Meinungsfreiheit, den Zugang zu Informationen, Kultur und Datenschutz findet19.

2.4.4 SOPA Barrieren

Der Begriff SOPA steht für „Stop Online Piracy Act“. Die Gegner von SOPA be- fürchten, dass es das Ende für das Internet darstellt wie wir es bis jetzt kennen. Außerdem rechnen viele mit dem Aufzug einer Internetzensur und dem Ende des Rechts auf freie Meinungsäußerungen. Die Befürworter erhoffen sich aller- dings, dass SOPA Millionen Arbeitsplätze in der amerikanischen Film- und Mu- sikindustrie und bei produzierenden Unternehmen rettet, die nach eigenen An- gaben unter Online-Piraterie leiden. Viele namhafte Internetunternehmen z.B. Google, Facebook, Paypal oder auch Wikipedia denken jedoch darüber nach, gegen den SOPA zu protestieren. Sie überlegen ihre Seiten und Dienste für ei- nen gewissen Zeitraum abzuschalten. Anstatt Suchmasken oder Zugang zu den Mitgliederprofilen anzubieten, wollen sie ihre Nutzer über die Gesetzesiniti- ative und deren mögliche Auswirkungen informieren.

Kernpunkt des Gesetzes ist es, amerikanischen Internetnutzern den Zugang zu ausländischen Websites abzuschneiden, sofern diese Urheberrechte verletzen. Allerdings zielt SOPA nicht auf die Betreiber der einzelnen Websites, sondern auf den Mittelbau des Internet also Suchmaschinen, Internetprovider, Ser- veranbieter, Bezahllösungsunternehmen oder Netzwerke für Online Werbung. Sie alle sollen dafür belangt werden, wenn ihre eigenen Angebote zu Seiten führen, auf denen Rechte verletzt werden. Dabei sollen sie auch technische Möglichkeiten schaffen, um solche Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Das Problem betrifft allerdings nicht nur amerikanische Unternehmen. So hat beispielsweise auch das deutsche Unternehmen 1&1 Schwierigkeiten mit SO- PA. 1&1 vermietet nämlich in Amerika u.a. an kleine und mittlere Unternehmen Serverplatz für deren Websites. 1&1 hat diese Kunden angeschrieben, um sie auf das SOPA Gesetzesvorhaben aufmerksam zu machen. In dem Brief heißt es u.a., dass der große Nutzen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten elektronischer Geschäftsmodelle gefährdet seien. Kunden die sich der ablehnenden Haltung anschließen, sollten ihren Abgeordneten schreiben20.

2.5 Merkmale möglicher Rechtsformen eines Unternehmens

Grundsätzlich gibt es für die Wahl der Rechtsform kein Patentrezept. Daher sollte man vor jeder Unternehmensgründung eine Ist-Analyse bezogen auf Konzept, Personal und Kapital durchführen. Erst wenn feststeht welche Idee mit dem Unternehmen umgesetzt, wer an Diesem mit welchem Umfang beteiligt und wie das Vorhaben finanziert werden soll, kann die geeignete Lösung ge- funden werden. Dabei sollte besonders auf folgende Kriterien geachtet werden:

- Reduzierung des Haftungsrisikos
- Leitungsbefugnisse
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Finanzierungsmöglichkeiten
- Gründungskosten und -aufwand
- Personelle Ausgestaltung
- Besteuerung21

Daher kann die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen mehr als eine Form- sache sein. Sie kann nämlich sowohl wirtschaftliche als auch steuerliche bzw. rechtliche Folgen haben. Somit stehen dem Unternehmer folgende Rechtsfor- men zur Auswahl:

-Einzelunternehmen/Kleingewerbetreibender/Freiberufler
-Personengesellschaften
-Kapitalgesellschaften
-Internationale Gesellschaftsformen22

2.5.1 Einzelunternehmen / Kleingewerbetreibender / Freiberufler

Diese Rechtsform liegt vor, wenn jemand ein Gewerbe ausübt, allerdings noch nicht über einen Geschäftsbetrieb verfügt, der in einer kaufmännischen Weise eingerichtet ist. Falls dies doch der Fall sein sollte, muss eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen mit der Konsequenz, dass der Gründer handelsrecht- lich als Kaufmann behandelt wird. Die Vorteile dieser Rechtform beinhalten die einfache und kostengünstige Gründung, keine Mindestkapitalanforderung, un- geteilter Gewinn und den Ausschluss der Überschuldung als Insolvenzgrund. Allerdings gibt es auch Nachteile z.B. die unbeschränkte persönliche Haftung des Unternehmers mit seinem gesamten Vermögen und die starke Abhängig- keit der Finanzierungsmöglichkeiten vom persönlichen Vermögen. Gründer soll- ten sich für diese Rechtform also nur dann entscheiden, wenn die Risiken ge- ring sind, nur wenig Vermögen vorhanden ist und das Unternehmen zunächst klein begonnen werden soll23.

2.5.2 Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass eine persönliche Haftung mindestens eines Gesellschafters und seines Bestandes grds. an die Gesellschaft gekoppelt ist24. Zudem kann eine Personengesellschaft Organträgerin sein, wenn die Gesellschaft zusammen mit der Geschäftsleitung im Inland sitzt und sie selbst eine originär gewerbliche Tätigkeit ausübt (siehe §14 Abs.1 Nr.2 KStG). Voraussetzung hierfür ist allerdings die Tatsache, dass die Gesellschafter mit dem auf sie entfallenden Anteil des zuzurechnenden Einkommens im Inland zumindest beschränkt steuerpflichtig sind25.

Auch werden Personengesellschaften bei den Personensteuern nicht als eigen- ständiges Steuersubjekt behandelt. Denn einkommenssteuerpflichtig sind hier nur die Gesellschafter selbst, die den auf sie entfallenden Anteil am Gewinn der Personengesellschaft versteuern müssen. In Abhängigkeit von seinen persönli- chen Verhältnissen beträgt die Einkommensteuerbelastung für den Gesellschaf- ter ab 2005 maximal 42%. Die Personengesellschaften haben allerdings bei der Verlustbehandlung den Vorteil, dass im Rahmen des Verlustausgleichs negati- ve Einkünfte auf der Ebene der Gesellschafter in beschränktem Umfang ausge- glichen werden können. Dabei ist eine Verrechnung mit positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb im Verlustentstehungsjahr, im Vorjahr oder aber in den Folgejahren möglich26.

2.5.2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (gem. §§ 705-740 BGB) sind solche Kleingewerbetreibende, die sich zusammenschließen, um somit eine Gesellschaft zu gründen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt27. Sie sind dadurch geprägt, dass der Gesellschaftsvertrag die Namen aller Gesellschafter beinhaltet und sich mit dem Wechsel eines Gesellschafters ändert28. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Urform der Gesellschaft und dem Verein sehr ähnlich. Ihre Regelungen befinden sich im BGB ab §70529.

Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind die einfache und kosten- günstige Gründung, kein Mindestkapital, breiter Spielraum für vertragliche Ge- staltungen, Überschuldung ist kein Insolvenzgrund und ein Verlustausgleich ist möglich. Allerdings sollte man auch beachten, dass eine unbeschränkte bzw. gesamtschuldnerische Haftung eines jeden Gesellschafters für die Schulden der Gesellschaft vorliegt und dass die Finanzierungsmöglichkeiten sehr stark von dem persönlichen Vermögen der Gründer bzw. Partner abhängig sind. Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollte dann vorgenommen werden, wenn Zusammenschlüsse von Kleingewerbetreibenden und Freiberuf- lern vorliegt30.

Damit eine GbR entstehen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche bzw. juristische Personen sein, sie können auch andere nicht rechtsfähige Personenvereinigungen sein.
2. Es muss ein gemeinsamer Zweck vorliegen. Dieser Zweck liegt i.d.R. im Streben nach wirtschaftlichem Erfolg. Dieser Zweck kann sowohl dauernd als auch nur vorübergehend sein. Dabei ist zu beachten, dass das Betreiben eines Handelsgewerbes ausgeschlossen ist.
3. Ein Gesellschaftsvertrag muss geschlossen werden. Dies kann formlos geschehen. Die Literatur empfiehlt allerdings, diesen aus Beweisgründen schriftlich festzuhalten. Laut Collrepp sollte geprüft werden, ob Freiberufler, die sich zusammenschließen wollen, nicht die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft vorziehen sollten31.

2.5.2.2 Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Die sogenannte offene Handelsgesellschaft (oHG) ist die gewerbliche Variante einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nach der Gründung einer oHG muss diese zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden32. Falls schon ein Handelsgewerbe gem. §§ 1,2 oder 3 HGB vorliegt, kann mit mindestens zwei Personen eine offene Handelsgesellschaft gegründet werden. Vorausset- zung für diese Rechtsform ist ein enges Vertrauensverhältnis und gleichlaufen- de Interessen aller Gesellschafter. Falls dies der Fall sein sollte, ergeben sich eine Reihe von Vorteilen für die Gesellschaft, z.B. dass diese kein Mindestkapi- tal benötigt, ein hohes Ansehen im Geschäftsverkehr genießt, eine hohe Kre- ditwürdigkeit besitzt und Überschuldung kein Insolvenzgrund ist. Allerdings be- steht die Gefahr einer unbeschränkten persönlichen Haftung aller Gesellschaf- ter, eine hohe Abhängigkeit der Beteiligten voneinander und die hohen Kosten im Handelsregister. Die Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft ist vor allem dann zu empfehlen, wenn das Unternehmen ein hohes Ansehen benötigt und die Gesellschafter ihre Arbeitskraft und ihr gesamtes Kapital in den Dienst der Unternehmung stellen wollen. Hilfreich ist es zudem, wenn die Anzahl der Gesellschafter gering ist, da somit ein höheres Vertrauensverhältnis gewährleis- tet ist33. Gesetzliche Grundlage der oHG sind die §§ 105-160 HGB34.

2.5.2.3 Kommanditgesellschaft

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) muss mindestens ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen haften und sowohl die Geschäftsführung als auch die Leitungsbefugnis besitzen. Diese Art von Gesellschafter wird als Komple- mentär bezeichnet. Die Kommanditisten dagegen haften nur mit ihrer Einlage und sind am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Eine Eintragung ins Handelsre- gister ist bei dieser Rechtsform allerdings erforderlich. Bei der Kommanditge- sellschaft sind Vorteile, u.a. dass kein Mindestkapital vorliegen muss, der Grün- der durch Beteiligungen von Kommanditisten eine gute Möglichkeit der Kapital- beschaffung hat, die Gesellschaft eine hohe Kreditwürdigkeit besitzt und der Verlustausgleich mit anderen Einkünften möglich ist. Allerdings liegt hier eine unbeschränkte Haftung des Komplementärs und hohe Kosten für die Eintra- gung im Handelsregister vor35. Gesetzliche Grundlage einer KG sind die §§ 161-177a HGB. Damit eine KG entstehen kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Jede KG muss zumindest einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und zudem mindestens einen beschränkt haftenden Kommanditisten haben. Dabei ist zu beachten, dass es möglich ist, dass eine KG auch Gesellschafterin einer oHG sein kann.
2. Es muss ein Betrieb eines Handelsgewerbes vorliegen. Dies ist der Fall,
wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert oder aber das Unternehmen nach Art bzw. Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist.
3. Es muss darauf geachtet werden, dass die Firma, egal ob sie als Perso- nen-, Sach- oder Phantasiefirma gebildet wird, immer mit der notwendi- gen Bezeichnung einer Kommanditgesellschaft oder der Abkürzung KG auftritt.
4. Es muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Dies kann form- frei oder aber in Schriftform geschehen. Allerdings muss der Wille der Beteiligten erkennbar sein, nämlich einen gemeinsamen Zweck gerade mit Hilfe einer Gesellschaft zu verfolgen36.

2.5.2.4 Stille Gesellschaft

Eine stille Gesellschaft zeichnet aus, dass sich eine Person mit seinem Kapital an dem Handelsgewerbe eines voll haftenden Unternehmens beteiligt. Diese Form des Gesellschafters wird als stiller Gesellschafter bezeichnet. Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Hauptgesellschafters über. Konsequenz ist hier, dass stille Gesellschafter nach außen nicht in Er- scheinung treten und grds. keine Leistungsbefugnis jedoch Kontrollrechte besit-

[...]


1 Vgl. Welfens/Zocke/Jungmittag/Becker/Joisten: Internetwirtschaft 2010, 2005, S. 6.

2 Vgl. Lübke: Business Angels und Existenzgründer: Strategien für eine erfolgreiche Transakti- onsbeziehung, 2004, S. 26.

3 Vgl. Wirtschaftslexikon: Verfügbar unter: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/start-up- unternehmen.html am 13.05.2012

4 Vgl. Bleiber: Erfolgreiche Existenzgründung, 2011, S. 89-90.

5 Bleiber: Erfolgreiche Existenzgründung, 2011 S. 92.

6 Vgl. Bleiber: Erfolgreiche Existenzgründung, 2011, S.94.

7 Vgl. Wirtschaftslexikon: Verfügbar unter: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/start-up- unternehmen.html am 13.05.2012

8 Vgl. Vetter: Praktiken des Prototyping im Innovationsprozess von Start-up-Unternehmen, 2011, S. 64.

9 Vgl. Nokes: startup.com; Everything you need to know about starting up an Internet Company, 2000, S. 58.

10 Vgl. Weiber: Herausforderung Electronic Business, 2002, S. 9.

11 Vgl. Kollmann: E-Venture- Management: Neue Chancen für Gründer in der Net Economy, 2003, S. 649.

12 Vgl. Thörmer: Umstrukturierungen in jungen Net Economy; Unternehmen im Übergang zur Wachstumsphase, 2008, S.2.

13 Vgl. Kollmann: E-Business: Grundlagen elektronischer Geschäftsprozesse in der Net Eco- nomy, 2007, S. 10.

14 Vgl. FAZ: Verfügbar unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/start-up-eintrittsbarrieren-im- e-commerce-115100.html am 13.05.2012

15 Vgl. Bleiber: Erfolgsreiche Existenzgründung, 2011, S. 114 ff.

16 Vgl. Anlage Nr.1

17 Vgl. E-Book: Osborne Clarke: Getting Started- aber richtig: ein rechtlicher Leitfaden für Gründung und Aufbau eines Unternehmens, S.84 ff.

18 Vgl. Anlage Nr. 2

19 Vgl. Digitale Gesellschaft: Verfügbar unter: http://digitalegesellschaft.de/portfolio-items/acta- stoppen/ am 13.05.2012.

20 Vgl. FAZ: Verfügbar unter: http://www.faz.net/aktuell/technik-motor/urheberrechte-das-ende- des-internet-wie-wir-es-kennen-11598863.html. am 13.05.2012

21 Vgl. Weitnauer: Wahl der Rechtsform für junge Unternehmen in der Net Economy; in Koll- mann: E-Venture-Management: Neue Perspektive der Unternehmensgründung in der Net Economy, 2003, S. 377.

22 Vgl. Klandt: Gründungsmanagement: Der Integrierte Unternehmensplan, 2006, S. 40.

23 Vgl. Klandt: Gründungsmanagement: Der Integrierte Unternehmensplan, 2006, S. 41.

24 Vgl. Klandt: Gründungsmanagement: Der Integrierte Unternehmensplan, 2006, S. 40.

25 Vgl. Memento Rechtshandbücher: Gesellschaftsrecht für die Praxis 2006, 2005, S. 1237.

26 Vgl. Weitnauer: Wahl der Rechtsform für junge Unternehmen in der Net Economy; in Koll- mann: E-Venture-Management: Neue Perspektive der Unternehmensgründung in der Net Economy, 2003, S. 382.

27 Vgl. Klandt: Gründungsmanagement: Der Integrierte Unternehmensplan, 2006, S.41.

28 Vgl. Downling/Drumm.: Gründungsmanagement, 2003, S. 61.

29 Vgl. Ahr/Schwenk/Matros: Gründungsratgeber; Von Gründer für Gründer, 2009, S. 61.

30 Vgl. Klandt: Gründungsmanagement: Der Integrierte Unternehmensplan, 2006, S. 41-42.

31 Vgl. Collrepp: Handbuch: Existenzgründung, 1999, S. 71.

32 Vgl. Downling/Drumm.: Gründungsmanagement, 2003, S. 62.

33 Vgl. Klandt: Gründungsmanagement: Der Integrierte Unternehmensplan, 2006, S. 43-44.

34 Vgl. Collrepp: Handbuch: Existenzgründung, 1999, S. 78.

35 Vgl. Klandt: Gründungsmanagement: Der Integrierte Unternehmensplan, 2006, S. 44.

36 Vgl. Collrepp: Handbuch: Existenzgründung, 1999, S. 85-86.

Excerpt out of 88 pages

Details

Title
Internet Startup
Subtitle
Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung im Internet
College
University of Applied Sciences Köln RFH
Grade
1,7
Author
Year
2012
Pages
88
Catalog Number
V197419
ISBN (eBook)
9783656233480
ISBN (Book)
9783656233817
File size
922 KB
Language
German
Keywords
internet, startup, chancen, risiken, unternehmensgründung
Quote paper
Florian Bereuter (Author), 2012, Internet Startup, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197419

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