Verbreitung der Riester-Rente

Kompensation der Rentenniveausenkung durch private Altersvorsorge?


Trabajo Escrito, 2010

23 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Rentenreform 2001
2.1 Sozio-ökonomische Rahmenbedingungen
2.2 Grundsätze und Ziele
2.3 Maßnahmen
2.3.1 Niveaureduzierung der Rentenbezüge
2.3.2 Einführung der „Riester-Rente“

3. Verbreitung
3.1 Verbreitung Übersicht
3.2 Verbreitung differenziert nach Alter und Bildungsgrad
3.3 Verbreitung differenziert nach Einkommen
3.4 Verbreitung unter dem Einfluss der Finanzmarktkrise

4. Fazit

Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die sozialen Sicherungssysteme sind in Deutschland der größte Bereich staatlicher Sozialpolitik und unterliegen aufgrund verschiedener Faktoren, wie der wirtschaftlichen Entwicklung, Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, technischem Fortschritt und nicht zuletzt demographischen Entwicklungen, einem ständigen Wandlungsprozess, der die politischen Entscheidungsträger zu Reformen der sozialen Sicherungssysteme zwingt. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sollen die Bürger vor existenzgefährdenden Risiken wie Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit schützen. Die Funktions- und Leistungsfähigkeit dieser Sicherungssysteme – eng verknüpft mit ihrer nachhaltigen Finanzierbarkeit – wird von den Bürgern gefordert.

Die Geschichte der Rentenversicherung beginnt mit Bismarcks „Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung“ 1889 und erhält mit der Rentenreform 1957, dem „Gesetz zur Neuregelung der Arbeiterrenten und Angestelltenversicherung“, wesentliche, bis heute gültige Merkmale, allen voran die Einführung des Umlageverfahrens und damit einhergehend die Abkehr vom Kapitaldeckungsverfahren. Sowohl die Rentenreform 1957 als auch weitere Reformen 1972 und 1992 wurden weitestgehend konsensual zwischen den großen Volksparteien beschlossen, ohne das Thema Rente wahlkampftaktisch auszunutzen. Darüber hinaus fanden Reformen systemimmanent statt – also ohne die Grundstruktur der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu verändern.

Erst mit der systemändernden Rentenreform 2001 wurde ein massiver Einschnitt in das bisherige umlagefinanzierte Rentensystem Deutschlands vorgenommen und die Rot-Grüne Koalition musste das Reformbündel gegen die Stimmen der Opposition beschließen. Als zentrales Element wurde unter dem Credo der Generationengerechtigkeit zum Einen das Rentenniveau deutlich gesenkt, um aktuelle und zukünftige Beitragszahler zu entlasten. Zum Anderen wurde die Gesetzliche Rentenversicherung durch einen privat finanzierten, öffentlich geförderten und privatwirtschaftlich organisierten Zweig ergänzt, der den Prinzipien des Kapitaldeckungsverfahrens folgt. Dieser Zweig ist unter dem Schlagwort „Riester-Rente“ bekannt geworden und sollte eine Kompensation der Rentensenkung ermöglichen.

Dieser Zweig entspricht der letzten Säule des Drei-Säulen-Modells[1] [2] aus gesetzlicher Vorsorge im Umlageverfahren, der betrieblichen Vorsorge und eben der privaten Vorsorge. Die Abkehr vom rein gesetzlich organisierten System wurde vielerorts zu Recht als Paradigmenwechsel bezeichnet[3] und führte zu kontroversen Diskussionen, in denen oft bezweifelt wurde, dass die private Altersvorsorge in der Lage ist, die Senkung des Rentenniveaus zu kompensieren.

Grundlegende Voraussetzung für die Kompensation der Rentenniveausenkungen durch die private Altersvorsorge ist deren Verbreitung unter dem gesamten von den Senkungen betroffenen Personenkreis. Die Verbreitung der „Riester-Renten“ soll im Zentrum dieser Arbeit stehen und der These folgen, dass bis Ende 2009 – also acht Jahre nach der Reform und der Einführung der Förderung privater Altersvorsorge – deren Verbreitung bei weitem noch nicht so weit voran geschritten ist, die Niveausenkungen der GRV zu kompensieren.

Nach dieser thematischen Einführung soll in Kapitel 2 eine Darstellung der Rentenreform 2001 gelingen, gefolgt von der Darstellung und Analyse der Verbreitung der „Riester-Renten“ differenziert nach Alter und Bildung sowie nach Einkommen. Darüber hinaus wird in Kapitel 3 auf neueste Entwicklungen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 eingegangen; Kapitel 4 bildet mit einem zusammenfassenden Fazit den Abschluss.

Zur Darstellung der Rentenreform 2001 standen zahlreiche Quellen zur Verfügung die sich weitestgehend ähneln. Das Werk von Diana Wehlau „Lobbyismus und Rentenreform“ besticht in seiner Darstellung der Reformaspekte durch Klarheit und wurde deshalb für Kapitel 2 herangezogen. Die Daten der Verbreitung der „Riester-Renten“ stammen aus dem Sozio-ökonomischen Panel (SOEP)[4] und wurden von dem Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervorragend aufgearbeitet und interpretiert. Die Berechnung für die Entwicklungen und Tendenzen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise stammen vom Mannheimer Research Institut for the Economic of Aging (MEA) und haben die Daten der SAVE Studie (Sparen und Altersvorsorge in Deutschland)[5] als Grundlage.

2. Die Rentenreform 2001

Prinzipiell lassen sich vier Maßnahmen nennen mit denen ein unter Druck geratenes umlagefinanziertes Rentensystem reformiert werden kann. An den folgenden vier „Stellschrauben“ wird seit dem Rentenanpassungsgesetz 1977 gedreht, um die Finanzierung der Renten zu sichern:

- Die Höhe des Rentenniveaus
- Die Höhe der staatlichen Zuschüsse aus allgemeinen Haushaltsmitteln
- Veränderungen der Rentenlaufzeit, beispielsweise durch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters
- Veränderungen in der Mindestschwankungsreserve, beispielsweise durch eine Reduzierung auf zuletzt das 0,2fache einer Monatsausgabe[6]

In der Unterrichtung des Bundestages „Nationaler Strategiebericht Alterssicherung“ vom 31.05.2002, geht die Bundesregierung explizit auf die Rentenreform 2001 ein, die dort als „eine der größten Sozialreformen Deutschlands“ und als „bedeutendste, umfassendste und innovativste seit 1957“ gepriesen wird.[7] Im folgenden Kapitel soll ein Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen, Grundsätze und Ziele sowie Maßnahmen dieser Reform gegeben werden.

2.1 Sozio-ökonomische Rahmenbedingungen

Spricht man über Sozialversicherungssysteme, lässt sich die Bevölkerung einer Gesellschaft in zwei verschiedene Bevölkerungsteile differenzieren: einen ökonomisch aktiven und einen ökonomisch inaktiven, wobei sich der inaktive Teil aus Alten und Kranken, Kindern und Erwerbslosen zusammensetzt.[8]

Über den wichtigsten Einflussfaktor auf die Entwicklung der GRV in den letzten 40 Jahren, der demographischen Entwicklung, lassen sich zahlreiche Statistiken und Zahlen finden, die allen Anlass zu düsteren Prognosen geben. Als zentrale Determinante für die Stabilität und Funktionsfähigkeit der GRV ist sicherlich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern zu nennen, das sich von 1960 bis 2000 von 3:1 auf 2:1 verändert hat[9] [10] Der Druck, der von dieser Verschlechterung im Verhältnis zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern auf ein umlagefinanziertes Rentensystem ausgeht, spiegelt sich in den Finanzierungslücken, die insbesondere ab den 1990er Jahren auftraten, wider.

Diese Finanzierungslücken zeigen sich auch, wenn man die Entwicklung der Finanzierung der GRV betrachtet. Prinzipiell sind drei Finanzierungsmöglichkeiten denkbar: Eine reine Beitragsfinanzierung, die Finanzierung aus Steuermitteln, sowie eine kombinierte Finanzierung aus Beiträgen und Steuern.[11] Lange Zeit war die reine Beitragsfinanzierung der GRV möglich und es konnte auf den Zuschuss von Steuermitteln des Bundes verzichtet werden. Spätestens mit der Wiedervereinigung und deren Folgekosten für die GRV wurde die paritätische Beitragsfinanzierung aus den Abgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch deutliche Steuerzuschüsse ergänzt.[12] Ohne diese Zuschüsse wäre das grundsätzlich umlagefinanzierte System der deutschen Rentenversicherung nicht mehr tragfähig.

2.2 Grundsätze und Ziele

Prinzipiell lassen sich die Zielsetzungen von Alterssicherungspolitik in zwei Zielvorstellungen unterscheiden: Einkommensverstetigung und Armutsvermeidung. Während bei der Einkommensverstetigung die Aufrechterhaltung der relativen Einkommenssituation (also ein sehr ähnliches Einkommen in der erwerbslosen Phase im Vergleich zur Erwerbsphase) und die Beitrags-Leistungsäquivalenz im Mittelpunkt stehen, geht es bei der Armutsvermeidung um die Bereitstellung einer Mindestsicherung. Diese Mindestsicherung ist an keine Vorleistungen geknüpft und richtet sich nach den jeweils zugrunde gelegten Armutskriterien.[13] [14]

[...]


[1] Vgl. Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“: Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Demographischer Wandel – Herausforderungen Unserer Älter Werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik. Reihe „Zur Sache“ 8/98. Bonn 1998. S. 326.

[2] Das Drei-Säulen-Modell wird auch als Schichten-Modell bezeichnet. Siehe dazu auch Wehlau 2009 Seite 68.

[3] Oelschläger, Angelika: Vom „Pensions-Sondervermögen“ zur Riester-Rente – Einleitung des Paradigmenwechsels in der Alterssicherung unter der Regierung Kohl?. ZeS-Arbeitspapier 02/2009. Bremen 2009. S. 5.

[4] Das soziökonomische Panel befragt seit 1984 jährlich die 12.000 selben Privathaushalte und stellt somit repräsentative Ergebnisse zu soziologischen, ökonomischen, psychologischen, demographischen, gesundheitswissenschaftlichen und geographischen Themen zu Verfügung.

[5] Die SAVE Studie erhebt seit 2001 (seit 2005 jährlich) Daten als repräsentative Panelumfrage über das Spar- und Portfolioverhalten der deutschen Privathaushalte. Seit 2003 besteht ein Teil des Datensatzes aus Informationen über die Verbreitung der Riester-Renten.

[6] Vgl. Schmähl, Winfried/ Viebrok, Holger/ Himmelreicher, Ralf K.: Private Vorsorge statt gesetzlicher Rente: Wer gewinnt, wer verliert? In: Schmähl, Winfried (Hrsg.): Beiträge zur Sozial und Verteilungspolitik. Band 3. Bremen 2004. S.34.

[7] Vgl. Deutscher Bundestag: Nationaler Strategiebericht Alterssicherung. Bundestags-Drucksache 14/9503. Berlin 2002. S. 8.

[8] Vgl. Wehlau Diana: Lobbyismus und Rentenreform. Der Einfluss der Finanzleistungsbranche auf die Teil-Privatisierung der Alterssicherung. Wiesbaden 2009. S. 66.

[9] Vgl. Schnabel, Reinhold: Die Rentenreform 2001. Gutachten zur Rentabilität Generationengerechtigkeit und den wirtschaftlichen Annahmen der Regierung. Köln 2001. S. 1.

[10] Mit einer weiteren Veränderung zu einem Verhältnis von 1:1 bis 2040 ist auch bei optimistischen Prognosen – deutlich steigende Erwerbstätigkeitsquote der Frauen sowie Zuwanderung von rund 100.000 zumeist erwerbsfähigen Personen pro Jahr - zu rechnen.

[11] Vgl. Wehlau 2009. S. 71f.

[12] Vgl. ebd. S. 75.

[13] Vgl. Wehlau 2009. S. 69.

[14] Welche Armutskriterien zugrunde gelegt werden, kann auch in ähnlich entwickelten Ländern stark variieren. Zumeist werden heute relative Armutsstandards benutzt, die beispielsweise eine pauschale Armutsgrenze bei 60% des Durchschnittseinkommens einer Gesellschaft ziehen. Dies kann zu Problemen bei schnellen und deutlichen Veränderungen des Durchschnittseinkommens führen und spiegelt mitunter nicht die wirkliche Situation einzelner Gesellschaftsmitglieder wieder.

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Verbreitung der Riester-Rente
Subtítulo
Kompensation der Rentenniveausenkung durch private Altersvorsorge?
Universidad
University of Bremen  (Zentrum für Sozialpolitik)
Calificación
2,0
Autor
Año
2010
Páginas
23
No. de catálogo
V197711
ISBN (Ebook)
9783656237938
ISBN (Libro)
9783656239048
Tamaño de fichero
587 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Riester, Riester-Rente, Kapitaldeckungsverfahren, Rentenniveau, Rentensenkung, private Altervorsorge, Rentenreform
Citar trabajo
Nils Binder (Autor), 2010, Verbreitung der Riester-Rente, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197711

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