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Immer wieder kommen öffentliche Debatten auf, vor allem geht es dabei um den
Jugendschutz. Jedes neu entstehende Medium, sei es das Kino, das Radio oder
insbesondere das Fernsehen hat stets aufs Neue „pädagogische Besorgnis“2 erweckt.
Diese Besorgnis endet nicht mit der Etablierung des Mediums, sondern taucht in mehr oder
weniger regelmäßigen Abständen, unter veränderten Vorzeichen, in der öffentlichen
Diskussion auf. So hat Anfang der Neunziger Jahre das Thema Gewalt im Fernsehen für
einen Aufruhr in der Bevölkerung gesorgt. Da ein oberflächlich sichtbarer (wenn auch
faktisch zu stark vereinfachter) Kausalzusammenhang zwischen medialer und realer Gewalt
hergestellt wurde, verlangte die besorgte Öffentlichkeit nach strengerer Regulierung.
Politiker, Berufsmoralisten und nicht zuletzt die öffentlich-rechtlichen Sender, hatte man doch
hauptsächlich die Privaten im Visier, erkannten die Gunst der Stunde. Jedoch war es
schwierig schnell Handlungsfähigkeit zu beweisen und sich dadurch angemessen zu
profilieren.
Einerseits wollten die Länder als die eigentlich politisch Zuständige, keineswegs Gesetze
verschärfen, da dies ihren Standortinteressen widersprochen hätte. Auch die
Landesmedienanstalten als eigentliche Aufsichtsinstanz, wollten das System einer weichen
Steuerung, das sich zwischen ihnen und den Sendern etabliert hatte, nicht umstrukturieren.
Andererseits, hörten sich die Rufe nach stärkerer Regulierung stark nach der
Einforderung einer Vorzensur an, und diese ist in Deutschland definitiv verfassungswidrig.
Da aber der Druck sowohl auf die Landesregierungen als auch auf die Privatsender immer
mehr zunahm, einigt man sich auf ein verfassungskonformes Modell der Vorzensur: Die
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. wird ins Leben gerufen.3
2 Bonfadelli, Heinz: Gewalt im Fernsehen- Gewalt durch Fernsehen. In: Bonfadelli, Heinz; Meier, Werner A.
(Hrsg.): Krieg, AIDS, Katastrophen- Gegenwartsprobleme als Herausforderung der Publizistikwissenschaft.
Konstanz: Universitätsverlag 1993. S. 149.
3 Vgl. Vowe, Gerhard: Medienpolitik im Spannungsfeld von staatlicher Steuerung und Selbstregulierung: das
Beispiel der „Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen“. In: Schatz, H. (Hrsg.): Machtkonzentration in der
Multimediagesellschaft?: Beiträge zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von politischer und medialer
Macht. Opladen: Westdeutscher Verlag 1997, S. 216-243.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung:
2. Struktur und Aufgaben der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V.:
2.1 Die Struktur der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V.:
2.1.1 Der Vorstand:
2.1.2 Die Geschäftsstelle:
2.1.3 Das Kuratorium:
2.1.4 Die Prüfausschüsse:
2.1.5 Die Berufungsausschüsse:
2.1.6 Hauptamtliche und Einzelprüfer:
2.1.7 Juristische Sachverständige:
2.2 Aufgaben der Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. :
2.2.1 Prüfung bisher nicht erfasster Programme:
2.2.2 Ausnahmeanträge:
3. Ablauf einer Programmprüfung:
3.1 Allgemeiner Ablauf:
3.2 Sonderfälle:
3.2.1 Juristische Prüfung:
3.2.2 Einzelprüfung:
3.2.3 Nachprüfung:
3.2.4 Anrufung des Kuratoriums:
4. Vorteile und Probleme des Systems „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.“
4.1 Vorteile:
4.2 Probleme:
5. Neuerungen in der Programmaufsicht:
5.1 KJM statt LMA:
5.2 Der neue Status der FSF:
6. Fazit:
1. Einleitung:
„Das Thema Medien und Ethik wird gern behandelt, weil es dem Schreiber oder dem Redner den ehrenvollen Ruf besorgten Verantwortungsbewusstseins sichert.“1 Dieser Satz aus dem Vorwort eines Bandes zur Medienethik könnte wunderbar allen öffentlichen, also auch politischen, Diskussionen zu diesem Thema vorangestellt werden. Immer wieder kommen öffentliche Debatten auf, vor allem geht es dabei um den Jugendschutz. Jedes neu entstehende Medium, sei es das Kino, das Radio oder insbesondere das Fernsehen hat stets aufs Neue „pädagogische Besorgnis“2 erweckt. Diese Besorgnis endet nicht mit der Etablierung des Mediums, sondern taucht in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen, unter veränderten Vorzeichen, in der öffentlichen Diskussion auf. So hat Anfang der Neunziger Jahre das Thema Gewalt im Fernsehen für einen Aufruhr in der Bevölkerung gesorgt. Da ein oberflächlich sichtbarer (wenn auch faktisch zu stark vereinfachter) Kausalzusammenhang zwischen medialer und realer Gewalt hergestellt wurde, verlangte die besorgte Öffentlichkeit nach strengerer Regulierung. Politiker, Berufsmoralisten und nicht zuletzt die öffentlich-rechtlichen Sender, hatte man doch hauptsächlich die Privaten im Visier, erkannten die Gunst der Stunde. Jedoch war es schwierig schnell Handlungsfähigkeit zu beweisen und sich dadurch angemessen zu profilieren.
Einerseits wollten die Länder als die eigentlich politisch Zuständige, keineswegs Gesetze verschärfen, da dies ihren Standortinteressen widersprochen hätte. Auch die Landesmedienanstalten als eigentliche Aufsichtsinstanz, wollten das System einer weichen Steuerung, das sich zwischen ihnen und den Sendern etabliert hatte, nicht umstrukturieren.
Andererseits, hörten sich die Rufe nach stärkerer Regulierung stark nach der Einforderung einer Vorzensur an, und diese ist in Deutschland definitiv verfassungswidrig. Da aber der Druck sowohl auf die Landesregierungen als auch auf die Privatsender immer mehr zunahm, einigt man sich auf ein verfassungskonformes Modell der Vorzensur: Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. wird ins Leben gerufen.3
2. Struktur und Aufgaben der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V.:
2.1 Die Struktur der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V.:
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. ist ein eingetragener Verein mit Hauptsitz in Berlin. Dort befindet sich die Geschäftstelle sowie der Vorstand. Vereinsmitglieder der FSF e.V. sind zur Zeit 14 ¹relevanteª deutsche Privatsender, wie z.B. RTL, SAT 1, ProSieben, n-tv und Premiere. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. wird ausschließlich von ihren Mitgliedern finanziert, ihre Gründung beeinträchtigte also nicht die Erhebung und Verteilung der Rundfunkgebühren4.
2.1.1 Der Vorstand:
Der Vorstand besteht aus sieben von den Sendern benannten Vertretern. Seine Aufgaben bestehen zum einen in der Sicherstellung der Finanzierung der FSF e.V., zum anderen bestellt er den Geschäftsführer5.
2.1.2 Die Geschäftsstelle:
Dieser leitet die Geschäftsstelle, die das operative Geschäft des Vereins betreibt. Zu ihren Aufgaben gehören die Organisation der Prüfabläufe, die Zusammenstellung der Prüf- und Berufungsausschüsse sowie die Öffentlichkeitsarbeit6.
2.1.3 Das Kuratorium:
Um die Unabhängigkeit der Programmprüfungen zu gewährleisten wurde der stark sendernahen Geschäftsstelle ein unabhängiges Kuratorium entgegengestellt. Es besteht aus 15 Personen, vier davon werden von den Sendern entsandt, die anderen elf sind Personen des öffentlichen Lebens, in erster Linie Medienpädagogen, Medienwissenschaftler oder Personen die sich in Jugendschutzfragen durch besondere Kompetenz auszeichnen. Das Kuratorium erstellt die Grundlagen für die Programmprüfungen und soll für eine einheitliche Spruchpraxis in den Beschlussgremien sorgen. Dies weist ihm auch die Rolle als oberste Instanz bei strittigen Prüfergebnissen zu. So nimmt das Kuratorium Funktionen sowohl der Legislative als auch der Iudikative wahr.
Des Weiteren stellt das Kuratorium eine Prüferliste zusammen, einen Pool von etwa 85 Prüfern, die sowohl in Medien- als auch in Jugendschutzfragen kompetent sein müssen. Aus dieser Prüferliste stellt die Geschäftsstelle die jeweiligen Prüf- und Berufungsausschüsse zusammen7.
2.1.4 Die Prüfausschüsse:
Für jedes Programm, das geprüft werden muss wird ein Prüfausschuss zusammengestellt. Er besteht aus fünf der 85 Prüfer die in der Prüferliste verzeichnet sind. Um die Unabhängigkeit der Prüfentscheidung zu gewährleisten dürfen darunter keine Sendervertreter sein8.
2.1.5 Die Berufungsausschüsse:
Prinzipiell gilt für die Berufungsausschüsse dasselbe, mit dem Unterschied, dass sie aus sieben Prüfern zusammengestellt werden. Unter diesen darf sich wiederum kein Sendervertreter befinden. Zudem darf auch kein Prüfer aus dem Prüfausschuss der die beanstandete Prüfung vorgenommen hat im jeweiligen Berufungsausschuss sitzen9.
2.1.6 Hauptamtliche und Einzelprüfer:
Die FSF e.V. verfügt über hauptamtliche Prüfer. Diese stehen den einzelnen Prüf- und Berufungsausschüssen vor und sollen eine einheitliche Spruchpraxis der Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. sicherstellen. Außerdem nehmen sie bei Zuschauerbeschwerden eine Vorprüfung des betroffenen Programms vor, um zu entscheiden, ob die Prüfung in einem Ausschuss überhaupt notwendig ist.
Zusätzlich zu den hauptamtlichen Prüfern gibt es auch ehrenamtliche Einzelprüfer, die diese Vorprüfung übernehmen können, wenn sie von einem hauptamtlichen Prüfer dazu beauftragt werden. Auch die Prüfung von fortlaufenden Serien wird häufig von einem Einzelprüfer vorgenommen10.
2.1.7 Juristische Sachverständige:
Die FSF e.V. verfügt auch über eigene juristische Sachverständige sowie einen Juristenausschuss. Hier soll geprüft werden, ob eine Ausstrahlung des Programms zulässig im Sinne des Jugend-Medienstaatsvertrags ist11.
2.2 Aufgaben der Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. :
2.2.1 Prüfung bisher nicht erfasster Programme:
Die FSF e.V. wurde aufgrund massiven Drucks seitens der Öffentlichkeit und der Politik ins Leben gerufen um strengere Gesetze über die Ausstrahlung jugendgefährdender, vor allem gewalttätiger Inhalte zu verhindern.
Sie sollte die Lücke schließen, die vom bisherigen Prüfsystem, das aus der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSK) und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften bestand, nicht erfasst wurde.
Demnach besteht die Aufgabe der FSF e.V. primär aus der Prüfung von Fernsehfilmen, Serien, Reality-Formaten und allen Formaten, die nicht von den anderen Stellen geprüft werden, also eigentlich alles auûer Kinofilmen. Nachrichtensendungen und Talk-Shows werden allerdings bis heute nicht geprüft12.
2.2.2 Ausnahmeanträge:
Die Sender können bei der FSF e.V. auch Ausnahmeanträge stellen. So können Filme die von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend eingestuft worden sind, was bedeutet, dass sie im Fernsehen nicht ausgestrahlt werden dürfen, von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. zur Vorführung freigegeben werden. In der Praxis trifft das vor allem auf Filme zu, die schon vor mehreren Jahren indiziert worden sind und jetzt mit dem Verweis auf andere gesellschaftliche und moralische Rahmenbedingungen zugelassen werden.
Zudem stellen die Sender oft Anträge auf eine Sendezeitverschiebung. Filme erhalten von der FSK eine bestimmte Altersfreigabe, und zwar ohne Altersbeschränkung, freigegeben ab sechs, zwölf, 16 bzw. 18 Jahren. Mit dieser Einstufung gehen bestimmte vorgegebene Ausstrahlungszeiten im Fernsehen einher. Filme, die keine Altersbeschränkung oder eine Freigabe ab sechs Jahren erhalten, dürfen von den Sendern frei platziert werden. Die ab zwölf, 16 und 18 Jahren freigegebenen dürfen erst ab 20.00, 22.00 bzw. 23.00 Uhr ausgestrahlt werden.
Da es wegen höherer Werbeeinnahmen natürlich im Interesse der Sender liegt, auch Filme die nicht für diese Sendeschiene freigegeben sind zur Prime-Time zu zeigen, stellen sie bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. einen Antrag und legen den Film zur Prüfung vor13.
[...]
1 Pfeifer, Hans-Wolfgang: „Das tut man nicht !“- oder vielleicht doch? In: Gerhardt, Rudolf; Pfeifer, Hans-
Wolfgang (Hrsg.): Wer die Medien bewacht- Medienfreiheit und ihre Grenzen im Internationalen Vergleich. Frankfurt (Main), Gemeinschaftswerk der evangelischen Publizistik 2000. S. 7.
2 Bonfadelli, Heinz: Gewalt im Fernsehen- Gewalt durch Fernsehen. In: Bonfadelli, Heinz; Meier, Werner A. (Hrsg.): Krieg, AIDS, Katastrophen- Gegenwartsprobleme als Herausforderung der Publizistikwissenschaft. Konstanz: Universitätsverlag 1993. S. 149.
3 Vgl. Vowe, Gerhard: Medienpolitik im Spannungsfeld von staatlicher Steuerung und Selbstregulierung: das Beispiel der „Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen“. In: Schatz, H. (Hrsg.): Machtkonzentration in der Multimediagesellschaft?: Beiträge zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von politischer und medialer
Macht. Opladen: Westdeutscher Verlag 1997, S. 216-243.
4 Vgl. www.fsf.de/Mitglied/mitglied.htm , gefunden am 11. 6. 2003.
Vgl. Vowe, Gerhard: Medienpolitik im Spannungsfeld von staatlicher Steuerung und Selbstregulierung: das Beispiel der ¹Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehenª. In: Schatz, H. (Hrsg.): Machtkonzentration in der Multimediagesellschaft?: Beiträge zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von politischer und medialer Macht. Opladen: Westdeutscher Verlag 1997, S. 216-243.
Vgl. www.fsf.de/fsf.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
5 Vgl. www.fsf.de/vorstand.htm, gefunden am 11. 6. 2003. Vgl. www.fsf.de/fsf.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
6 Vgl. www.fsf.de/fsf.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
Vgl. Prüfordnung der FSF, gefunden auf www.fsf.de, am 11. 6. 2003. Vgl. www.fsf.de/zentrale.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
7 Vgl. www.fsf.de/kuratori.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
Vgl. Prüfordnung der FSF, gefunden auf www.fsf.de, am 11. 6. 2003.
8 Vgl. Prüfordnung der FSF, gefunden auf www.fsf.de, am 11. 6. 2003. Vgl. www.fsf.de/ablauf.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
Vgl. www.fsf.de/prufer.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
9 Vgl. Prüfordnung der FSF, gefunden auf www.fsf.de, am 11. 6. 2003. Vgl. www.fsf.de/ablauf.htm, gefunden am 11. 6. 2003. Vgl. www.fsf.de/prufer.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
10 Vgl. §§ 7, 14 der Prüfordnung der FSF, gefunden auf www.fsf.de, am 11. 6. 2003.
11 Vgl. § 15 der Prüfordnung der FSF, gefunden auf www.fsf.de, am 11. 6. 2003.
12 Vgl. Vowe, Gerhard: Medienpolitik im Spannungsfeld von staatlicher Steuerung und Selbstregulierung: das Beispiel der ¹Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehenª. In: Schatz, H. (Hrsg.): Machtkonzentration in der Multimediagesellschaft?: Beiträge zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von politischer und medialer Macht. Opladen: Westdeutscher Verlag 1997, S. 216-243.
Vgl. www.fsf.de/fsf.htm, gefunden am 11. 6. 2003.
13 Vgl. Vowe, Gerhard: Medienpolitik im Spannungsfeld von staatlicher Steuerung und Selbstregulierung: das Beispiel der ¹Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehenª. In: Schatz, H. (Hrsg.): Machtkonzentration in der Multimediagesellschaft?: Beiträge zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von politischer und medialer Macht. Opladen: Westdeutscher Verlag 1997, S. 216-243.
Vgl. § 30 der Prüfordnung der FSF, gefunden auf www.fsf.de, am 11. 6. 2003.
- Arbeit zitieren
- Bernhard Unterholzner (Autor:in), 2003, Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19772
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