[...]
Immer wieder kommen öffentliche Debatten auf, vor allem geht es dabei um den
Jugendschutz. Jedes neu entstehende Medium, sei es das Kino, das Radio oder
insbesondere das Fernsehen hat stets aufs Neue „pädagogische Besorgnis“2 erweckt.
Diese Besorgnis endet nicht mit der Etablierung des Mediums, sondern taucht in mehr oder
weniger regelmäßigen Abständen, unter veränderten Vorzeichen, in der öffentlichen
Diskussion auf. So hat Anfang der Neunziger Jahre das Thema Gewalt im Fernsehen für
einen Aufruhr in der Bevölkerung gesorgt. Da ein oberflächlich sichtbarer (wenn auch
faktisch zu stark vereinfachter) Kausalzusammenhang zwischen medialer und realer Gewalt
hergestellt wurde, verlangte die besorgte Öffentlichkeit nach strengerer Regulierung.
Politiker, Berufsmoralisten und nicht zuletzt die öffentlich-rechtlichen Sender, hatte man doch
hauptsächlich die Privaten im Visier, erkannten die Gunst der Stunde. Jedoch war es
schwierig schnell Handlungsfähigkeit zu beweisen und sich dadurch angemessen zu
profilieren.
Einerseits wollten die Länder als die eigentlich politisch Zuständige, keineswegs Gesetze
verschärfen, da dies ihren Standortinteressen widersprochen hätte. Auch die
Landesmedienanstalten als eigentliche Aufsichtsinstanz, wollten das System einer weichen
Steuerung, das sich zwischen ihnen und den Sendern etabliert hatte, nicht umstrukturieren.
Andererseits, hörten sich die Rufe nach stärkerer Regulierung stark nach der
Einforderung einer Vorzensur an, und diese ist in Deutschland definitiv verfassungswidrig.
Da aber der Druck sowohl auf die Landesregierungen als auch auf die Privatsender immer
mehr zunahm, einigt man sich auf ein verfassungskonformes Modell der Vorzensur: Die
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. wird ins Leben gerufen.3
2 Bonfadelli, Heinz: Gewalt im Fernsehen- Gewalt durch Fernsehen. In: Bonfadelli, Heinz; Meier, Werner A.
(Hrsg.): Krieg, AIDS, Katastrophen- Gegenwartsprobleme als Herausforderung der Publizistikwissenschaft.
Konstanz: Universitätsverlag 1993. S. 149.
3 Vgl. Vowe, Gerhard: Medienpolitik im Spannungsfeld von staatlicher Steuerung und Selbstregulierung: das
Beispiel der „Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen“. In: Schatz, H. (Hrsg.): Machtkonzentration in der
Multimediagesellschaft?: Beiträge zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von politischer und medialer
Macht. Opladen: Westdeutscher Verlag 1997, S. 216-243.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung:
2. Struktur und Aufgaben der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V.:
2.1 Die Struktur der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V.:
2.1.1 Der Vorstand:
2.1.2 Die Geschäftsstelle:
2.1.3 Das Kuratorium:
2.1.4 Die Prüfausschüsse:
2.1.5 Die Berufungsausschüsse:
2.1.6 Hauptamtliche und Einzelprüfer:
2.1.7 Juristische Sachverständige:
2.2 Aufgaben der Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. :
2.2.1 Prüfung bisher nicht erfasster Programme:
2.2.2 Ausnahmeanträge:
3. Ablauf einer Programmprüfung:
3.1 Allgemeiner Ablauf:
3.2 Sonderfälle:
3.2.1 Juristische Prüfung:
3.2.2 Einzelprüfung:
3.2.3 Nachprüfung:
3.2.4 Anrufung des Kuratoriums:
4. Vorteile und Probleme des Systems „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.“
4.1 Vorteile:
4.2 Probleme:
5. Neuerungen in der Programmaufsicht:
5.1 KJM statt LMA:
5.2 Der neue Status der FSF:
6. Fazit:
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Struktur, die Aufgabenbereiche sowie die zukünftige Entwicklung der „Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V.“ (FSF) als zentrale Instanz für die Programmaufsicht im privaten Fernsehen, insbesondere vor dem Hintergrund des Jugendschutzes.
- Aufbau und interne Organisation der FSF
- Verfahrensweisen bei der Programmprüfung
- Analyse der Vorteile und Herausforderungen des Selbstkontrollsystems
- Auswirkungen gesetzlicher Neuerungen (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) auf die Programmaufsicht
- Die Rolle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Auszug aus dem Buch
2.1.3 Das Kuratorium:
Um die Unabhängigkeit der Programmprüfungen zu gewährleisten wurde der stark sendernahen Geschäftsstelle ein unabhängiges Kuratorium entgegengestellt. Es besteht aus 15 Personen, vier davon werden von den Sendern entsandt, die anderen elf sind Personen des öffentlichen Lebens, in erster Linie Medienpädagogen, Medienwissenschaftler oder Personen die sich in Jugendschutzfragen durch besondere Kompetenz auszeichnen. Das Kuratorium erstellt die Grundlagen für die Programmprüfungen und soll für eine einheitliche Spruchpraxis in den Beschlussgremien sorgen. Dies weist ihm auch die Rolle als oberste Instanz bei strittigen Prüfergebnissen zu. So nimmt das Kuratorium Funktionen sowohl der Legislative als auch der Iudikative wahr.
Des Weiteren stellt das Kuratorium eine Prüferliste zusammen, einen Pool von etwa 85 Prüfern, die sowohl in Medien- als auch in Jugendschutzfragen kompetent sein müssen. Aus dieser Prüferliste stellt die Geschäftsstelle die jeweiligen Prüf- und Berufungsausschüsse zusammen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert den gesellschaftlichen Druck auf die Medienregulierung und die Notwendigkeit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. zur Vermeidung staatlicher Vorzensur.
2. Struktur und Aufgaben der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V.: Dieses Kapitel beschreibt die organisatorische Struktur des Vereins, von der Geschäftsstelle bis zum Kuratorium, sowie die spezifischen Aufgaben bei der Programmprüfung und der Ausnahmebehandlung.
3. Ablauf einer Programmprüfung: Hier werden die prozessualen Details der Programmprüfungen, inklusive der Sonderfälle wie der juristischen Prüfung und der Nachprüfung, detailliert erläutert.
4. Vorteile und Probleme des Systems „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.“: Das Kapitel reflektiert die Stärken der Selbstkontrolle, wie Effizienz und Unabhängigkeit, setzt sich aber auch kritisch mit Problemen wie der Vorlagemoral der Sender und der Rechtssicherheit auseinander.
5. Neuerungen in der Programmaufsicht: Es wird die Transformation der Programmaufsicht durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, insbesondere der Übergang von der LMA zur KJM, sowie der neue Status der FSF analysiert.
6. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass durch die neuen Regelungen ein effizientes und rechtlich abgesichertes System zur Jugendschutzkontrolle entstanden ist, das die Autonomie der FSF stärkt.
Schlüsselwörter
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, FSF, Jugendschutz, Medienethik, Programmaufsicht, KJM, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Fernsehsender, Selbstregulierung, Vorzensur, Programmprüfung, Landesmedienanstalten
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. als Institution, die sicherstellt, dass private Fernsehsender jugendschutzrechtliche Bestimmungen einhalten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der internen Organisation, der praktischen Durchführung von Programmprüfungen, den Vor- und Nachteilen des Selbstkontrollmodells sowie den Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Funktionsweise der FSF zu erklären und zu bewerten, wie durch dieses Modell eine effektive Programmaufsicht unter Wahrung der Medienfreiheit gewährleistet wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine medienpolitische Analyse auf Basis von Fachliteratur, Gesetzesvorlagen, Prüfverordnungen und offiziellen Dokumenten der FSF.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Struktur und Aufgaben der FSF, den Ablauf von Prüfverfahren, eine kritische Nutzen-Problemanalyse und die Untersuchung der Neuerungen durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind FSF, Jugendschutz, Programmaufsicht, Selbstregulierung und die Rolle der KJM.
Wie garantiert das Kuratorium die Unabhängigkeit der FSF?
Durch seine Zusammensetzung aus 15 Personen, wobei nur vier von Sendern entsandt werden, fungiert das Kuratorium als unabhängiges Aufsichtsgremium, das Prüfgrundlagen erstellt und als oberste Instanz bei Streitfällen dient.
Welche Sanktionen kann die FSF gegen Sender verhängen?
Die Möglichkeiten umfassen Rügen, die zum Teil ausgestrahlt werden müssen, Bußgelder sowie im äußersten Fall den Ausschluss eines Senders aus dem Verein.
Warum war der Wechsel zur KJM für die FSF von Bedeutung?
Die Einführung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) entbürokratisierte das Aufsichtssystem und schuf eine klare Rechtsgrundlage, die der FSF als anerkannter Selbstkontrolleinrichtung mehr Autonomie verleiht.
- Quote paper
- Bernhard Unterholzner (Author), 2003, Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19772