Zur Problematik der strategischen Handelspolitik am Beispiel des Gefangenendilemmas


Tesis, 1997

68 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Gliederung

1 Einleitung

2 Strategische Handelspolitik
2.1 Abgrenzung des Begriffes
2.2 Modelle strategischer Handelspolitik in den New International Economics
2.2.1 Rentenumlenkung im internationalen Dyopol durch Subventionen
2.2.2 Schaffung von Skalenvorteilen im internationalen Dyopol durch Erhebung eines Importzolls
2.2.3 Rentenumlenkung bei einem ausländischen Monopolisten durch Erhebung eines Importzolls
2.3 Kritik an der strategischen Handelspolitik
2.3.1 Formale Kritikpunkte
2.3.2 Politökonomische Kritikpunkte
2.4 Strategische Handelspolitik als Erklärungsansatz für protektionistische Maßnahmen

3 Handelspolitische Entscheidungen als Gefangenendilemma
3.1 Das Gefangenendilemma
3.1.1 Grundmodell
3.1.2 Das Gefangenendilemma im Mehrpersonenkontext
3.1.3 Iteratives Gefangenendilemma
3.2 Handelspolitische Entscheidungen als Gefangenendilemma
3.2.1 Internationales Gefangenendilemma
3.2.1.1 Theorie der Optimal- und Retorsionszölle
3.2.1.2 Strategische Interventionen bei oligopolistischem Wettbewerb
3.2.2 Intranationales Gefangenendilemma
3.3 Relevanz des Gefangenendilemmas für die Handelspolitik

4 Freihandel durch Lösung des Gefangenendilemmas
4.1 Allgemeine Lösungsmöglichkeiten des Gefangenendilemmas
4.2 Lösung von Gefangenendilemma-Situationen in der Handelspolitik
4.2.1 Ansätze zur Lösung des internationalen Gefangenendilemmas
4.2.1.1 Der Beitrag des GATT
4.2.1.2 Stillschweigende Kooperation auf Basis von Gegenseitigkeit
4.2.2 Ansätze zur Lösung des intranationalen Gefangenendilemmas
4.3 Institutionelle Schlußfolgerungen

5 Schlußbemerkungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Auszahlungsmatrix ohne staatliche Intervention

Abb. 2 Auszahlungsmatrix bei Subventionierung von Airbus

Abb. 3 Wirkung eines Importzolls bei einem ausländischen Monopolisten

Abb. 4 Tatsächliche Auszahlungsmatrix ohne Subventionierung von Airbus

Abb. 5 Tatsächliche Auszahlungsmatrix bei Subventionierung von Airbus

Abb. 6 Auszahlungsmatrix im Gefangenendilemma

Abb. 7 Allgemeine Auszahlungsmatrix des Gefangenendilemmas

Abb. 8 Wirkung eines Wertzolls auf den Import des betroffenen Gutes

Abb. 9 Auszahlungsmatrix im Optimalzollspiel

1 Einleitung

In der reinen Außenhandelstheorie herrschte bis zum Ende der siebziger Jahre annähernd Übereinstimmung darüber, daß Freihandel vom Gesichtspunkt der gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt optimal ist und daher protektionistische Maßnahmen abzulehnen sind.[1] Grundlage für diesen wissenschaftlichen Konsens war David Ricardos Theorie der komparativen Kostenvorteile aus dem Jahr 1817, auf deren Annahmen nahezu alle außenwirtschaftlichen Modelle seit jener Zeit beruhten.[2]

Das Resultat dieses traditionellen Ansatzes steht allerdings im offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten der Länder, die weiterhin Handels-barrieren errichten oder aufrechterhalten.[3] Es erscheint unwahrscheinlich, daß alle diese Länder derart beständig gegen ihr eigenes Interesse handeln. Folglich entsteht der Eindruck, daß die reine Außenhandelstheorie zwar für lange Zeit in sich geschlossen war, aber nie eine befriedigende Erklärung für das handelspolitische Verhalten des Staates liefern konnte.

Einen Fortschritt stellt hier eine Entwicklung - in Abschnitt 2.1 beschrieben - dar, die etwa zu Beginn der achtziger Jahre einsetzte. Als entscheidende Änderung gegenüber den traditionellen Ansätzen wurde die realitätsferne Grundannahme der vollkommenen Konkurrenz aufgegeben. Dieser Schritt brachte unter anderem mehrere Modelle hervor, die in der Regel unter der Bezeichnung der strategischen Handelspolitik zusammengefaßt werden. Gemeinsamer Nenner dieser Modelle ist der Entwurf wirtschaftlicher Strukturen, in denen ein protektionistischer Eingriff die nationale Wohlfahrt erhöht. Einige zentrale Modelle der strategischen Handelspolitik werden in Abschnitt 2.2 vorgestellt.

Wie jedoch aus der Kritik in Abschnitt 2.3 deutlich werden wird, liefert die strategische Handelspolitik weder eine Rechtfertigung noch eine umfassende Erklärung für den Fortbestand von protektionistischen Tendenzen. Bemerkenswert ist hingegen ein Charakteristikum, das alle Modelle aufweisen. Wohlfahrts-gewinne im Inland durch handelspolitische Intervention lassen sich stets nur auf Kosten des Auslandes erzielen und kehren sich sogar in Verluste für beide Seiten um, wenn sich das Ausland gleichermaßen verhält. Dies legt den Schluß nahe, daß sich die strategische Entscheidungssituation einer Regierung in der Handelspolitik durch das spieltheoretische Modell des Gefangenendilemmas abbilden läßt.[4] Demnach würde sich die Errichtung von Handelsschranken als individuell rationales Verhalten erklären, das aber kollektiv zu pareto-ineffizienten Ergebnissen führt.

Im dritten Kapitel wird deshalb überprüft, in welchem Ausmaß sich das Gefangenendilemma tatsächlich auf die Handelspolitik anwenden läßt. Diese Analyse ergibt, daß Gefangenendilemma-Situationen nicht nur im Fall der strategischen Handelspolitik (Abschnitt 3.2.1.2), sondern auch in mehreren anderen Bereichen des handelspolitischen Entscheidungsprozesses auf nationaler und internationaler Ebene vorliegen. Protektion scheint sich somit oftmals auf die Existenz von Gefangenendilemmata zurückführen zu lassen.

Als Konsequenz werden im vierten Kapitel Lösungsvorschläge für alle Gefangenendilemmata in der Handelspolitik erarbeitet, um so günstige Voraussetzungen für wohlfahrtssteigernden Freihandel zu entwickeln. Die Ergebnisse werden schließlich in Abschnitt 4.3 mit dem Entwurf eines institutionellen Rahmens zusammengefaßt, der diesen Anforderungen genügt.

2 Strategische Handelspolitik

2.1 Abgrenzung des Begriffes

In der Literatur bezieht sich der Ausdruck „strategische Handelspolitik“ in der Regel nur auf eine Entwicklung in der Außenwirtschaftstheorie, deren Anfänge auf den Beginn der achtziger Jahre zurückgehen.[5] Sie fügt sich in den Rahmen einer Forschungsrichtung ein, die unter dem Namen „New International Economics“ oder „Neue Außenhandelstheorie“ bekannt geworden ist.[6] Im Unterschied zur traditionellen Außenhandelstheorie basieren die New International Economics auf der Annahme oligopolistisch strukturierter Märkte, anhand derer sie zwischenstaatliche Handelsströme zu erklären versuchen.[7] Ausgehend von dieser Annahme untersucht der Bereich der strategischen Handelspolitik, in welchem Maße die Regierung eines Landes durch handelspolitische Eingriffe das Verhalten von Wirtschaftssubjekten auf den internationalen Märkten in der Weise zu beeinflussen vermag, daß die nationale Wohlfahrt erhöht wird.[8] Einige der zentralen Modelle, die dieser Fragestellung nachgehen, werden im folgenden Abschnitt vorgestellt.

Diese begrenzte Anwendung des Begriffes ist jedoch nicht zwingend. Allgemein besagt der Ausdruck der strategischen Handelspolitik nur, daß Handelspolitik mit strategischem Verhalten verknüpft wird. Mit der Entwicklung der New International Economics ist es in der Außenhandelstheorie gebräuchlich geworden, von Strategie im spieltheoretischen Sinne zu sprechen.[9] Die Spieltheorie befaßt sich mit der Analyse bewußter Interaktionen zwischen Handlungsträgern; als „strategisch“ wird in diesem Zusammenhang das Verhalten des einzelnen in dem Sinne bezeichnet, daß er bei seinen Entscheidungen die vorliegende Interdependenzsituation mit berücksichtigt.[10] Bei der Annahme vollkommener Konkurrenz auf allen Güter- und Faktormärkten, die für die traditionelle Außenhandelstheorie charakteristisch ist[11], ist hingegen das Verhältnis zwischen Wirtschaftssubjekten gerade dadurch gekennzeichnet, daß die Entscheidungen des einzelnen aufgrund der großen Zahl von Marktteilnehmern keinen Einfluß auf das Verhalten anderer haben.[12] Daher liegt auf den ersten Blick eine Ausdehnung strategischer Handelspolitik auf eine solche Marktstruktur nicht nahe. Allerdings finden handelspolitische Entscheidungen auf staatlicher Ebene statt, so daß bei einer international entsprechend begrenzten Zahl von Ländern eine Interdependenzsituation zwischen ihnen entstehen kann, die strategisches Verhalten von Regierungen ermöglicht.[13] Eine theoretische Untersuchung strate-gischer Handelspolitik auch bei vollkommener Konkurrenz ist daher denkbar und tatsächlich durchgeführt worden.[14] Das herausragende Beispiel ist hier die Theorie optimaler Zölle verbunden mit der Analyse möglicher Vergeltungsmaßnahmen anderer Länder gegen die Errichtung eines Optimalzolls.[15]

Der wesentliche Unterschied, der sich in den New International Economics im Vergleich zu früheren Ansätzen ergibt, liegt in einer Ausweitung der strategischen Situation auf die unternehmerische Seite.[16] Da jedoch die staatliche Ebene im Mittelpunkt dieser Arbeit steht, soll auch die strategische Handelspolitik bei vollkommener Konkurrenz in die Betrachtung eingeschlossen werden.

2.2 Modelle strategischer Handelspolitik in den New International Economics

Die folgenden Erläuterungen sollen als Einführung in die Funktionsweise der strategischen Handelspolitik dienen. Auch wenn die Ausführungen an mehreren Stellen unmittelbar zur Kritik herausfordern werden, bleibt diese im Interesse einer übersichtlichen Darstellung gebündelt dem nächsten Abschnitt (2.3) vorbehalten.

2.2.1 Rentenumlenkung im internationalen Dyopol durch Subventionen

Das am häufigsten zitierte Beispiel strategischer Handelspolitik geht von einer besonderen Konkurrenzsituation aus. Für ein bestimmtes Produkt sollen weltweit nur zwei Anbieter existieren, ein inländischer und ein ausländischer. Außerdem sei dieses internationale Dyopol dadurch gekennzeichnet, daß für das von den beiden Unternehmen hergestellte homogene Gut auf ihren heimischen Märkten keine Nachfrage besteht und sie somit nur in Drittländern im Wettbewerb zueinander stehen. Diese Vereinfachung, die die Auswirkungen auf die Konsumenten aus der Betrachtung ausklammert, hat zur Folge, daß die Monopolgewinne eines Unternehmens zu einer Steigerung der nationalen Wohlfahrt in gleicher Höhe führen.[17][18]

Wenn man Mengenstrategie zugrundelegt, ergibt sich in der vorliegenden Konstellation der Marktpreis in Abhängigkeit von der Summe der angebotenen Güterquantitäten. Folglich befinden sich die beiden Unternehmen in einer Interdependenzsituation, da der Gewinn eines jeden auch von der Angebotsmenge des anderen abhängt. Ihr Verhalten wird nun in dieser Situation in Form der Cournot-Lösung modelliert: Jedes Unternehmen ermittelt sein Gewinnmaximum, indem es die Produktionsmenge des Konkurrenten als gegeben betrachtet. Da beide auf diese Weise vorgehen, werden sie ihre Angebotsmengen solange aneinander anpassen, bis keiner mehr durch eine Korrektur seinen Gewinn erhöhen kann und sich so ein Gleichgewicht einstellt.

In diesem Gleichgewicht hätte jedes Unternehmen ein Interesse daran, bei dem gegebenen Preis seinen Anteil am Gesamtumsatz zu erhöhen. D.h. beide könnten ihren Gewinn zu steigern versuchen, indem sie die Produktion in der Hoffnung ausweiten, daß der Konkurrent darauf mit einer entsprechenden Senkung seiner Angebotsmenge reagiert. Eine solche Reaktion ist hingegen nicht zu erwarten: In den Augen des Konkurrenten ist eine langfristige Produktionsausweitung nicht glaubwürdig, da bei unverändertem Verhalten seinerseits die andere Unternehmung ihr Gewinnoptimum verläßt.

Eine staatliche Intervention kann allerdings einer derartigen Aktion die nötige Glaubwürdigkeit verleihen. Wenn die inländische Regierung den heimischen Anbieter subventioniert, kommt dies für das Unternehmen einer Kostensenkung gleich. Damit ergibt sich eine höhere gewinnmaximale Angebotsmenge auch für den Fall, daß der Konkurrent seine Produktion nicht anpaßt. Unter diesen Voraussetzungen hat er jedoch Anlaß dazu, da durch die dauerhafte Produktionsausweitung des anderen Unternehmens, die aufgrund der Subvention glaubhaft geworden ist, die insgesamt angebotene Gütermenge steigt, was einen niedrigeren Preis zur Folge hat. Wenn man von konstanten Grenzkosten ausgeht, kann das ausländische Unternehmen nur dann zu einem gewinnmaximalen höheren Preis zurückkehren, wenn es die Produktion einschränkt.

Die Regierung hat ein Interesse an diesem Eingriff, da die Leistung der Subvention bei verzerrungsfreier Finanzierung nur eine nationale Umverteilung darstellt, der Marktanteil und die Monopolrente des inländischen Dyopolisten sich jedoch erhöht. Folglich ist die nationale Wohlfahrt gestiegen.

Das gleiche Verfahren der Rentenumlenkung läßt sich auch an einem einfachen Beispiel veranschaulichen[19]: Angenommen, weltweit gibt es nur zwei Flugzeughersteller, Boeing in den USA und Airbus in Europa. Beide konkurrieren um den Bau eines neuen Flugzeugtyps, der ausschließlich für den Export in Drittländer bestimmt ist. Bei alleiniger Produktion dieses Typs könnte der Hersteller einen Monopolgewinn in Höhe von 100 erwirtschaften. Wenn jedoch beide Konkurrenten auf den Markt träten, würden steigende Skalenerträge bewirken, daß sowohl Boeing als auch Airbus einen Verlust in Höhe von 5 hinnehmen müßten. Die Entscheidungssituation der Unternehmen läßt sich somit durch folgende Auszahlungsmatrix darstellen (die Auszahlungen von Boeing stehen vor, die von Airbus hinter dem Semikolon):

Abb. 1 Auszahlungsmatrix ohne staatliche Intervention

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Ergebnis hängt davon ab, welcher der beiden Hersteller über einen technischen Entwicklungsvorsprung verfügt und daher das neue Produkt als erster anbietet. Angenommen, Boeing besitzt diesen Vorsprung, so wird ein Markteintritt für Airbus nicht mehr lohnenswert, da er mit Verlusten verbunden ist. Folglich wird Boeing als alleiniger Anbieter einen Gewinn in Höhe von 100 erzielen.

Eine staatliche Intervention könnte allerdings dieses Ergebnis verändern. Wenn sich beispielsweise die europäischen Regierungen darauf einigten, Airbus eine Subvention in Höhe von 25 zu gewähren, deren Zahlung an die Bedingung geknüpft ist, den neuen Flugzeugtyp herzustellen, so hätte das auf die Auszahlungsmatrix folgenden Einfluß:

Abb. 2 Auszahlungsmatrix bei Subventionierung von Airbus

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nun würde sich Airbus auf jeden Fall für einen Markteintritt entscheiden, da unabhängig vom Verhalten des Konkurrenten ein Gewinn von mindestens 20 erwirtschaftet werden könnte. Boeing hingegen würde sich aufgrund der Subvention veranlaßt sehen, die Produktion einzustellen, um Verluste zu vermeiden. Das hätte zur Folge, daß nur noch Airbus am Markt präsent ist und zusätzlich zur Subvention auch die Monopolrente erhält, was einer Steigerung der nationalen Wohlfahrt in Höhe von 100 gleichkommt.

2.2.2 Schaffung von Skalenvorteilen im internationalen Dyopol durch Erhebung eines Importzolls

Die Modellannahmen werden hier gegenüber dem zuvor behandelten Fall nur geringfügig variiert. Erneut sei der Weltmarkt, nun jedoch in voneinander getrennte Teilmärkte segmentiert, durch ein Cournot-Mengendyopol charakterisiert, bei dem ein inländisches und ein ausländisches Unternehmen miteinander konkurrieren. Das Angebot erstrecke sich diesmal auch auf die heimischen Märkte, und die Kostensituation der beiden Unternehmen sei durch economies of scale geprägt. Solche steigenden Skalenerträge können auf sinkenden Grenzkosten, auf Lerneffekten bei wachsender Gesamtproduktion oder auf Produktionskosteneinsparungen in Folge von Investitionen in Forschung und Entwicklung beruhen.[20]

Die vorliegende Situation ermöglicht es der inländischen Regierung, einen Importzoll zur Exportförderung des heimischen Dyopolisten einzusetzen. Der Importzoll hat zur Konsequenz, daß die Einfuhr ausländischer Produkte sinkt. Daher kann das heimische Unternehmen sein Angebot im Inland ausweiten. Economies of scale bewirken, daß es so Kostensenkungspotentiale erwirbt, während sie sein ausländischer Konkurrent verliert. Dank seiner verbesserten Kostensituation wird das inländische Unternehmen seine internationale Angebotsmenge ebenfalls ausweiten, so daß aus dem Importzoll auch eine Erhöhung der Monopolgewinne auf den Exportmärkten resultiert.

Die Auswirkungen des staatlichen Eingriffs auf die nationale Wohlfahrt sind diesmal jedoch nicht eindeutig, da der Importzoll einen Rückgang der Konsumentenrente nach sich zieht. Allerdings stehen dem neben höheren Exportgewinnen eine gestiegene Produzentenrente des heimischen Dyopolisten im Inland sowie die Zolleinnahmen gegenüber, so daß ein Anstieg der nationalen Wohlfahrt die wahrscheinliche Folge ist.

2.2.3 Rentenumlenkung bei einem ausländischen Monopolisten durch Erhebung eines Importzolls

In diesem Fall sei der heimische Markt dadurch gekennzeichnet, daß er nur von den Importen eines ausländischen Monopolisten beliefert wird. Um einen Teil der Monopolgewinne des ausländischen Anbieters an sich zu ziehen, kann die inländische Regierung einen Importzoll erheben. Allerdings wird dieser wohlfahrtssteigernde Effekt dadurch beeinträchtigt, daß der daraus resultierende höhere Preis die Konsumentenrente der Inländer verringert. Das verdeutlicht die folgende Graphik:[21]

Abb. 3 Wirkung eines Importzolls bei einem ausländischen Monopolisten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Monopolist ermittelt seine gewinnmaximale Angebotsmenge x1 aus dem Schnittpunkt der Grenzumsatzkurve U’ mit der Kurve der hier als konstant angenommenen Grenzkosten K’. Durch Projektion über den Cournot-Punkt C auf der Preis-Absatz-Funktion PAF ergibt sich der zugehörige Preis p1. Ein Mengenzoll t im Umfang des Ordinatenabschnittes Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten wirkt sich auf den Monopolisten grenzkostenerhöhend aus und führt zu einer Parallelverschiebung von K’. Als neue gewinnmaximale Preis-Mengen-Kombination erhält man x2 und p2. Die Konsumentenrente, die sich vor Erhebung des Importzolls noch auf die Fläche Ap1C belief, ist auf das Maß des Dreiecks Ap2B gesunken. Die gesamten Zolleinnahmen - in der Graphik das hellgrau unterlegte Rechteck DEFG - müssen daher den Verlust der Konsumentenrente, die dunkelgrau unterlegte Fläche p2p1CB, übersteigen, damit von dieser staatlichen Intervention eine Zunahme der nationalen Wohlfahrt im Inland ausgeht.

Etwas verändert stellt sich die Lage dar, wenn der ausländische Monopolist mit dem potentiellen Markteintritt eines inländischen Konkurrenten rechnen muß. Eine solche Bedrohung seiner profitablen Monopolstellung mag ihn dazu veranlassen, als Reaktion auf einen Importzoll eine größere als die nun gewinnmaximale Menge anzubieten. So kann er den Preisanstieg und damit auch den Anreiz zu einem Markteintritt in Grenzen halten. Dafür gibt er einen Teil seiner Monopolrente auf. Im Inland hat dies einen geringeren Rückgang der Konsumentenrente bei gleichbleibenden Zolleinnahmen zur Folge. Die Wahrscheinlichkeit einer Wohlfahrtssteigerung durch den Importzoll hat also zugenommen.

[...]


[1] Vgl. KÖSTERS (1992), S.49.

[2] Vgl. KRUGMAN (1987), S.131 f.

[3] Vgl. GUERRIERI (1989), S.27.

[4] Vgl. RICHARDSON (1986), S.270 f., BRANDER (1986), S.36-38, KRUGMAN (1987), S.141 f., KÖSTERS (1992), S.56.

[5] Vgl. HARRIS (1989), S.752, CORDEN (1991), S.274 f., KRUGMAN (1994), S.1, KRUGMAN (1987), S. 134 f., BHAGWATI (1989), S.36 f.

[6] Vgl. BORCHERT (1995), S.85, CORDEN (1991), S.274, KÖSTERS (1992), S.49 f.; außerdem ist dieser Zusammenhang auch schon aus dem Titel von KRUGMAN (1986) ersichtlich.

[7] Vgl. BORCHERT (1995), S.85, KÖSTERS (1992), S.50.

[8] Vgl. GROSSMAN (1986), S.48, KRUGMAN/OBSTFELD (1994), S.284.

[9] Vgl. DIXIT (1987a), S.329.

[10] Vgl. MONTET (1991), S.343, KESTING (1995), S.96, MCMILLAN (1986), S.1.

[11] Vgl. BORCHERT (1995), S.85, KRUGMAN (1987), S.131, GUERRIERI (1989), S.28 f.

[12] Vgl. RICHARDSON (1986), S.257, WESTPHAL (1994), S.578.

[13] Vgl. DIXIT (1987a), S.331.

[14] Zu solchen Untersuchungen vgl. SIEBERT (1988), S.550 f., BORCHERT (1995), S.85-89.

[15] Vgl. BORCHERT (1995), S.86 f., SIEBERT (1988), S.550, DIXIT (1987a), S.331-334, SCHERER/BELOUS (1994), S.16-18.

[16] Vgl. CORDEN (1991), S.275.

[17] Zu den Ausführungen in diesem Abschnitt vgl. BRANDER/SPENCER (1985), S.85-90 sowie exemplarisch CORDEN (1991), S.275-278, BORCHERT (1995), S.92-95, BRANDER (1986), S.26-30, SIEBERT (1994), S.111-113, HELPMAN/KRUGMAN (1989), S.88-92, KRUGMAN (1990), S.248-250.

[18] Die Wohlfahrtsfunktion eines Landes umfasse hier und im folgenden als Bestimmungsvariablen alle Produzenten- und Konsumentenrenten sowie die Differenz zwischen staatlichen Einnahmen und Ausgaben. Die gesamtwirt-schaftliche Wohlfahrt ergebe sich als ungewichtete Summe aller dieser Komponenten.

[19] Vgl. KÖSTERS (1992), S.52, KRUGMAN (1987), S.135 f., KRUGMAN/ OBSTFELD (1994), S.284 f.

[20] Zu den Ausführungen in diesem Abschnitt vgl. KRUGMAN (1984), S.180-191 sowie exemplarisch FREYTAG (1995), S.28 f., SCHERER/BELOUS (1994), S.29 f., CORDEN (1991), S.285 f., BRANDER (1986), S.32 f., GUERRIERI (1989), S.46-49.

[21] Zu den Ausführungen in diesem Abschnitt vgl. BRANDER/SPENCER (1981), S.377-381 sowie exemplarisch SIEBERT (1988), S.556-558, BRANDER (1986), S.35 f., HELPMAN/KRUGMAN (1989), S.53-55, VOUSDEN (1990), S.122-124, KRUGMAN (1990), S.254 f.

Final del extracto de 68 páginas

Detalles

Título
Zur Problematik der strategischen Handelspolitik am Beispiel des Gefangenendilemmas
Universidad
University of Passau  (Volkswirtschaftslehre, Schwerpunkt Geld und Aussenwirtschaft)
Calificación
1,3
Autor
Año
1997
Páginas
68
No. de catálogo
V19787
ISBN (Ebook)
9783638238311
Tamaño de fichero
644 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Problematik, Handelspolitik, Beispiel, Gefangenendilemmas
Citar trabajo
Lars Dieckmann (Autor), 1997, Zur Problematik der strategischen Handelspolitik am Beispiel des Gefangenendilemmas, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19787

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