Die voranschreitende Globalisierung der Märkte wird in besonderem Maße durch den
E-Commerce angetrieben. Eine Übersetzung mit „elektronischer Handel“ erscheint
simpel, umso vielfältiger ist das, was unter dem Begriff verstanden wird. E-Commerce
i.e.S. beschreibt die Bestellung einer „digitalen Ware“ via elektronischem Medium,
dessen Lieferung ebenfalls auf diesem Wege erfolgt,1 also z.B. der „Download“ von
Software.2 Vollzieht sich die Lieferung einer Ware auf traditionellem Weg und wurde
nur die Bestellung elektronisch aufgegeben, so bezeichnet diese Konstellation die etwas
weiter gefasste Betrachtungsweise des E-Commerce.
Steuerrechtlich kommt es durch die weltweite Verbindung von Computern über das
Internet zu erheblichen Problemen. Für diese Kommunikationsform ist es
bedeutungslos, ob der betroffene Rechner physisch am anderen Ende der Welt oder
nebenan steht. Bei den betrachteten Transaktionen des E-Commerce kommt es
dementsprechend zu einer vollständigen Trennung von räumlichen
Anknüpfungspunkten. Gerade dieser Aspekt bildet einen starken Gegensatz zum
Steuerrecht, das üblicherweise an die Grenzen eines Staates anknüpft. Dieser territoriale
Anknüpfungspunkt bildet die Grundlage der Besteuerung ausländischer Unternehmen
sowohl nach nationalem deutschen Steuerrecht, als auch nach den meisten durch
Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).3
Im Kern wird dieser territoriale Anknüpfungspunkt durch das Vorhandensein einer
Betriebsstätte oder eines ständigen Vertreters manifestiert. Im Mittelpunkt dieser Arbeit
steht die Frage, ob ein Internet-Server eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter
begründen kann, und ob daraus eine beschränkte inländische Steuerpflicht resultiert.
Einerseits wird die Qualifizierung der Einkünfte nach nationalem Steuerrecht geprüft,
andererseits anhand des OECD-Musterabkommens (OECD-MA), das hier als
Prüfungsmaßstab für die Vielzahl unterschiedlicher DBA dient.4
Die Analyse ertragsteuerlicher Probleme des E-Commerce macht die Darstellung
verschiedener Lösungsansätze seitens der Gesetzgebung notwendig. Die vorliegenden
Ausführungen schließen mit einer kurzen Illustration dieser Möglichkeiten ab.
1 Vgl. Schwager, S., E-Commerce, 2001, S. 478
2 Vgl. Endriss, A./Käbisch, V./Labermeier, A., Problemfelder, 1999, S. 2276
3 Vgl. Bernütz, S., Ertragsbesteuerung, 1997, S. 353
4 Vgl. Holler, G./Heerspink, F., Betriebstättenbegründung, 1998, S. 772
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitender Teil
B. Einkünftequalifizierung bei der beschränkten Steuerpflicht
I. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
1. Nationales Recht
a. Erfordernis einer Betriebsstätte
b. Erfordernis eines ständigen Vertreters
2. Ergänzungen durch das Abkommensrecht
II. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung/sonstige Einkünfte
1. Nationales Recht
2. Abkommensrechtliche Behandlung
C. Reaktionsmöglichkeiten der Gesetzgebung
I. Übernahme des Verwertungs- und Ausübungstatbestandes
II. Einführung neuer Anknüpfungspunkte einer inländischen Besteuerung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die ertragsteuerlichen Herausforderungen, die sich durch den E-Commerce für die beschränkte Steuerpflicht ergeben, mit dem Ziel zu klären, ob Internet-Server oder andere virtuelle Elemente als inländische Betriebsstätte oder ständige Vertreter qualifizieren und somit eine Steuerpflicht begründen können.
- Beschränkte Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden E-Commerce-Transaktionen
- Analyse der Tatbestandsmerkmale für Betriebsstätten und ständige Vertreter
- Anwendung des nationalen Steuerrechts und des OECD-Musterabkommens
- Problematik des Web-Hosting und der Verfügungsmacht über Server
- Mögliche gesetzgeberische Reaktionen auf virtuelle Anknüpfungspunkte
Auszug aus dem Buch
Erfordernis einer Betriebsstätte
Sind die Einkünfte einer Unternehmung als gewerblich qualifiziert, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsstätte gem. § 12 AO erfüllt sind. Die folgend genannten Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein, um den Anknüpfungspunkten des deutschen Fiskus gerecht zu werden. Eine Betriebsstätte ist definiert als räumlich feste und zeitlich dauerhafte Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, wobei der Unternehmer die Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung hat. Eine Geschäftseinrichtung kann jeder körperliche Gegenstand oder jede Zusammenfassung körperlicher Gegenstände sein. Die Geschäftseinrichtung ist als fest zu bezeichnen, wenn sie eine feste Beziehung zur Erdoberfläche hat, wobei die feste Beziehung keine mechanische Verbindung erfordert.
Das Tatbestandsmerkmal fest verlangt weiterhin eine gewisse Dauerhaftigkeit, die durch den Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten beschrieben wird. Eine Einrichtung dient dem Unternehmen, wenn sie den Zweck der Unternehmung unmittelbar fördert und das Unternehmen längerfristig die Verfügungsmacht über diese hat. Verfügungsmacht setzt kein Eigentum voraus, so dass diese auch durch Miete oder Pacht erlangt werden kann. Ein Personaleinsatz ist für die Begründung einer Betriebsstätte nicht zwingend, so dass bereits eine vollautomatisch arbeitende Anlage die erforderlichen Merkmale erfüllen kann.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitender Teil: Der Einleitungsteil führt in die Problematik ein, dass die Globalisierung und der E-Commerce die klassischen, an territoriale Grenzen geknüpften Anknüpfungspunkte des Steuerrechts infrage stellen.
B. Einkünftequalifizierung bei der beschränkten Steuerpflicht: Dieses Kapitel prüft anhand des nationalen Rechts und des OECD-Musterabkommens, unter welchen Bedingungen E-Commerce-Aktivitäten als gewerbliche Einkünfte oder sonstige Einkünfte im Inland steuerpflichtig werden können.
C. Reaktionsmöglichkeiten der Gesetzgebung: Der letzte Teil diskutiert, wie der Gesetzgeber auf die Umgehungsmöglichkeiten der Steuerpflicht reagieren könnte, insbesondere durch die Erweiterung von Anknüpfungspunkten auf virtuelle Aspekte der Leistungsverwertung.
Schlüsselwörter
E-Commerce, beschränkte Steuerpflicht, Betriebsstätte, Internet-Server, Web-Hosting, ständiger Vertreter, Quellenbesteuerung, OECD-Musterabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen, gewerbliche Einkünfte, territoriale Anknüpfung, Unternehmensgewinne, Lizenzgebühren, Leistungsverwertung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die ertragsteuerliche Behandlung von E-Commerce-Transaktionen, bei denen ausländische Unternehmen ihre Dienste über das Internet in Deutschland anbieten und hierbei mit Fragen der beschränkten Steuerpflicht konfrontiert sind.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentral sind die Qualifizierung von Einkünften, die Definition und das Vorliegen einer Betriebsstätte, die Rolle des ständigen Vertreters im digitalen Kontext sowie die Anwendbarkeit von Abkommensrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Die Hauptfrage ist, ob ein Internet-Server als Betriebsstätte oder ein virtuelles Element als ständiger Vertreter gewertet werden kann, um daraus eine beschränkte Steuerpflicht im Inland abzuleiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse des deutschen Steuerrechts (AO, EStG) sowie eine vergleichende Betrachtung unter Berücksichtigung des OECD-Musterabkommens.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen für Betriebsstätten und ständige Vertreter bei Gewerbebetrieben sowie eine detaillierte Untersuchung für sonstige Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Lizenzüberlassungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen zählen Betriebsstättenbegründung, Verfügungsmacht, Web-Hosting, Quellenbesteuerung und die Auslegung des OECD-Musterabkommens im E-Commerce.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle eines Internet-Servers bei der Betriebsstättenbegründung?
Die Arbeit stellt heraus, dass ein Internet-Server unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei Verfügungsmacht des Unternehmens – eine Betriebsstätte begründen kann, wobei hierbei auf das "Pipeline-Urteil" des BFH verwiesen wird.
Welche Auswirkung hat Web-Hosting auf die Steuerpflicht nach Ansicht der Arbeit?
Nach h.M. wird bei Web-Hosting meist keine eigene Verfügungsmacht des Inhaltsanbieters über den fremden Server angenommen, was eine Betriebsstättenbegründung nach § 12 AO in der Regel ausschließt.
Wie steht die Arbeit zu einer "Bit Tax"?
Die Arbeit stellt fest, dass radikale neue Steuern wie die "Bit Tax" in der Fachliteratur weitgehend abgelehnt werden und daher in der Untersuchung nicht weiter verfolgt werden.
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- Mark Lönnies (Autor), 2002, Ertragssteuerliche Probleme des e-commerce, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19790