Partizipation von Frauen in politischen Parteien


Hausarbeit, 2012

18 Seiten, Note: 1,9


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition: Partizipation

3. Historische Entwicklung

4. Frauen im Bundestag
4.1 Parteien und die Frauenquote

5. Gründe für die Unterpräsentation von Frauen in der Politik

6. SPD
6.1 Die ASF
6.2 Gleichstellung von Frauen und Männern in der SPD
6.3 Die SPD und die Frauenquote

7. Die Piratenpartei
7.1 Wer sind die Piraten?
7.2 Frauen in der Piratenpartei

8. Schluss

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Noch nie zuvor waren so viele politischen Führungspositionen von Frauen besetzt, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen, SPD Generalsekretärin Andrea Nahles sind nur einige wenige Beispiele dafür. Somit möchte man davon ausgehen, dass in der Politik in Deutschland eine gute Gleichstellung herrscht. Jedoch zeigt dies lediglich die Fortschritte bezüglich der Teilhabe und Mitgestaltung von Frauen in der Politik, es gibt aber noch viel zu tun in diesem Bereich.

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat f ö rdert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Grundgesetz Artikel 3

Durch dieses Grundgesetz ist die Gleichstellung der Frau rechtlich abgesichert aber trotzdem herrscht noch lange keine wirklich gleichberechtigte Mitwirkung der Frauen in der Politik.

Wer glaubt es sei in unserer heutigen Zeit kein Streitthema mehr hat sich geirrt, dies zeigt auch die Debatte über den Gleichstellungsbericht im Bundestag am Internationalen Weltfrauen Tag im März 2012. Somit zeigt sich, dass es nicht nur früher ein Thema war sondern auch zur heutigen Zeit ein großes Problem darstellt. Anhand der Situation der Frau in den politischen Parteien werde ich im Folgenden aufzeigen, dass in der Politik der BRD keine geschlechtergerechte Partizipation herrscht.

Zu Beginn wird die heutige Situation der Frau im Bundestag analysiert und die Standpunkte der etablierten Parteien im Bundestag zur Frauenquote beleuchtet. Um klären zu können warum gerade Frauen in der Politik einen nicht sehr großen Anteil ausmachen, werde ich anschließend Gründe für die Unterpräsentation der Frauen in der Politik nennen. Besonders werde ich auf die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und die Piratenpartei eingehen und sie aufgrund der Rolle der Frau in den Parteien vergleichen. Um meine Ausführungen möglichst aktuell gestalten zu können, beziehe ich mich besonders auf Quellen aus dem Internet, denn dieses stellt das schnellste und somit auch aktuellste Informationsmittel dar.

2. Definition: Partizipation

Die politische Partizipation von Bürger und Bürgerinnen ist Teil jeder Demokratie und um meine Grundannahme zu überprüfen, dass in der Politik eine ungerechte Partizipation der Frau herrscht, bedarf es zunächst einer Definition des Begriffs der Partizipation.

"Allgemein bezeichnet Partizipation die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten bzw. der Mitglieder einer Organisation, einer Gruppe, eines Vereins etc. an den gemeinsamen Angelegenheiten. Genauer bezeichnet Partizipation die Teilhabe der Bevölkerung an politischen Willensbildungsprozessen, insbesondere an Wahlen und Referenden."( Schubert /Klein 2006)

Man unterscheidet verschiedene Formen der politischen Beteiligung ¬ etwa in der Unterscheidung von konventioneller und unkonventioneller politischer Beteiligung. Konventionelle Beteiligungsformen sind legale, verfasste oder nicht verfasste Handlungen mit hohem Legitimitätsstatus, z.B. die Beteiligung an Parlamentswahlen. Als unkonventionell gelten die unverfassten Beteiligungsformen unabhängig von ihrem Legalitäts- und Legitimitätsstatus, z.B. die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative, aber auch Formen zivilen Ungehorsams wie Beteiligung an unangemeldeten Demonstrationen (vgl. Schmidt 2010:614).

3. Historischer Verlauf

Durch das preußische Vereinsgesetz von 1850 war den Frauen die Mitgliedschaft in Parteien untersagt, dieses Gesetz war Ausdruck der tiefverwurzelten Vorstellungen von der weiblichen Politikunfähigkeit (vgl. Hoecker 1995: 37).

Durch den Beschluss des Rates der Volksbeauftragten, konnte am 12. November 1918 in Deutschland das aktive und passive Frauenwahlrecht zur Einführung gelangen, erstmals konnten die Frauen am 19. Januar 1919 bei den Wahlen zur Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung von ihren neuen staatsbürgerlichen Rechten Gebrauch machen (vgl. Fülles 1969: 7).

Mit 82,3 Prozent lag die Wahlbeteiligung der Frauen unerwartet hoch und war der Wahlbeteiligung der Männer nahezu gleich (vgl. Hoecker 1995:41). Die Wählerinnen bevorzugten konservative und vor allem christliche Parteien, somit konnte die SPD, die sich besonders für das Frauenwahlrecht einsetzte, nicht von den Frauenstimmen profitieren (vgl. ebd:41).

Trotz hoher Wahlbeteiligung erhielten nur 37 Kandidatinnen ein Mandat, dies entspricht 8,7 Prozent der Sitze. Jedoch wurde dieser Anteil bei den folgenden Reichstagswahlen bis 1933 kontinuierlich reduziert und auch die Wahlbeteiligung der Frauen ließ dementsprechend nach (vgl. Lang 1989:15).

Die rechtliche Gleichstellung fand jedoch mit der nationalsozialistischen Machtergreifung ein Ende und somit wurde den Frauen das passive Wahlrecht nach 1933 wieder genommen (vgl. Hoecker 1998: 65).

Erst nach dem zweiten Weltkrieg wurde die uneingeschränkte Gleichberechtigung der Frau durch das Grundgesetz der Bundesrepublik beschlossen, jedoch zeigt die heutige Situation, dass tatsächliche Gleichberechtigung nicht zwangsweise mit der rechtlichen Gleichstellung verbunden ist (vgl.ebd:41f.).

4. Frauen im Bundestag

Der Anteil der Frauen im Bundestag spiegelt den Anteil der Frauen in der Bevölkerung nicht wieder (vgl. Alemann 2010: 204). Jedoch konnte man seit den 1980er Jahren eine deutliche Steigerung der Frauen im Bundestag verzeichnen, in der Wahlperiode von 1972 bis 1976 lag der Anteil der weiblichen Bundestagsabgeordneten lediglich bei 5,8 Prozent. Mit der Einführung innerparteilichen Frauenquoten stieg die Zahl weiter an, in der Zeit von 1983 bis 1988 stieg der Anteil auf 30,9 Prozent. Somit betrug der Frauenanteil zum 16. Bundestag 32,0 Prozent. Seither bliebt der Anteil jedoch ungefähr gleich und ein Aufwärtstrend ist nicht mehr zu erkennen (vgl. ebd.: 204 f.).

Im europäischen Vergleich liegt der Deutsche Bundestag mit einem knappen Drittel weiblicher Abgeordneter heute im oberen Bereich. Die skandinavischen Staaten und die Niederlande übertreffen den deutschen Bundestag jedoch deutlich mit ihrem Anteil an weiblichen Abgeordneten (vgl. ebd.: 205).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Der Bundestag. Abgeordnete in Zahlen, Juni 2011

Auffällig ist, dass es bei den Parteien im Bundestag deutliche Unterschiede bezüglich weiblicher Abgeordneter gibt. Besonders die Sozialdemokraten, die Grünen und die Linken trug zum Anstieg bei, wobei FDP und CDU /CSU deutlich weniger Frauen in ihren Parteien verzeichnen können.

Abbildung 1. zeigt, dass im Juni 2011 der Frauenanteil im Bundestag 32,9 Prozent betrug. Bei Bündnis 90/ Die Grünen und bei den Linken sind die Frauen im Bundestag in der Mehrheit, bei den Grünen sind es 36 von 68 und bei den Linken sind es sogar 42 von 76 Abgeordneten. Die größte Zahl von Frauen im Bundestag liefert die SPD mit 57 von 146 Abgeordneten. Bei der FDP sind jedoch nur 24 von 93 Abgeordneten Frauen. Bei CDU/ CSU sind es gerade mal 45 Frauen von 237. Insgesamt sind somit von den 620 Abgeordneten nur 204 weiblich und 416 männlich. Somit ist deutlich zu erkennen, dass die Frauen Unterpräsentiert waren und es immer noch sind und dem mit besserer Gleichberechtigung der Geschlechter entgegen zu wirken ist.

4.1 Parteien und die Frauenquote

Zu den Aufgaben einer Parteiorganisation gehört selbstverständlich auch die Förderung weiblicher Kandidatinnen, damit eine angemessene Vertretung der weiblichen Bevölkerung zustande kommt. Darüber sind sich alle Parteien einig, jedoch ergreifen sie dafür verschiedene Maßnahmen (vgl. Kürschner 2009).

Bereits bei der Gründung der Grünen 1979 wurde als erste Partei eine Frauenquote eingeführt. Nach dieser sollten mindestens die Hälfte aller Mandate und Ämter weiblich sein und auch die Wahllisten sollten in einem Gleichgewicht von Frauen und Männern besetzt sein (vgl. ebd. 2009).

1988 beschloss die SPD eine Frauenquote von 40 Prozent für alle Ämter und Mandate. Im Dezember 1994 plante die CDU eine Quote von einem Drittel, diese wurde aber durch eine Abstimmung zunächst abgelehnt. Somit wurde aber 1996 ein Frauenquorum eingeführt, demnach sollen Männer und Frauen an Parteiämtern und öffentlichen Mandaten zu mindestens einem Drittel beteiligt sein. Die Linke verpflichtete sich alle Ämter mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen(vgl. ebd. 2009).

Gegen eine feste Frauenquote ist die FDP und die CSU, sie setzen lediglich auf Empfehlungen, "wonach die FDP eine gleichwertige Repräsentanz von Frauen und Männern in allen Gremien der Gesellschaft" anstrebt, und die CSU fordert, Frauen "bei allen Wahlen (...) zu berücksichtigen" (Kürschner 2009).

Am Internationalen Weltfrauentag am 2012 wurde im Bundestag über die Gleichstellungspolitik debattiert. Die Parteien waren unterschiedlicher Meinung ob eine Frauenquote die geeignetste Maßnahme ist gegen die Unterpräsentation von Frauen in Führungspositionen anzukämpfen.

Familienministerin Schröder von der CDU setzt auf die Freiwilligkeit der Unternehmen und wehrt weiterhin eine gesetzlich festgelegte Frauenquote ab. Die SPD, Grünen und die Linken hingegen widersprachen und werfen der CDU vor, sie würden nicht genug für die Rechte der Frau tun. Dagmar Ziegler von der SPD fordert gesetzliche klare Vorgaben und aktive staatliche Gleichstellungspolitik um die Frauenrechte zu erkämpfen. Die Linkspartei zeigte sich an diesem Tag nur mit Frauen im Bundestag um ein Zeichen zu setzen, sie forderte außerdem, dass jede zweite Führungsposition mit Frauen besetzt werden soll (vgl. Seidel 2012).

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Partizipation von Frauen in politischen Parteien
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Regierungssystem Deutschland
Note
1,9
Autor
Jahr
2012
Seiten
18
Katalognummer
V198515
ISBN (eBook)
9783656247449
ISBN (Buch)
9783656248729
Dateigröße
564 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politik, Frauen in Parteien, Frauenquote, Partizipation von Frauen
Arbeit zitieren
Juliane Seip (Autor:in), 2012, Partizipation von Frauen in politischen Parteien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198515

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Partizipation von Frauen in politischen Parteien



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden