Der Notfallassistent ist ein technisches Hilfsmittel, an dessen Entwicklung ich im
Rahmen meines Masterstudiums an der Fachhochschule (FH) Frankfurt mitwirkte.
Er besteht aus im Wohnumfeld fest installierten Teilen und aus einer mobilen
Einheit, welche über ein W-Lan Netzwerk miteinander verbunden sind. Die mobile
Einheit verfügt zudem auch über Mikrofon, Monitor und Web-Cam.
Im Rahmen dieser Arbeit wurde geprüft, wer bei einem Produktfehler am
Notfallassistenten haftbar gemacht werden kann, wie eine Kassenfinanzierung
aussehen könnte und es wurde auf eine Kosten-Nutzen-Abwägung eingegangen.
Bevor die Haftung angesprochen wird, möchte ich die Herstellerpflichten erwähnen.
Diese umfassen die Überprüfung der Zulieferteile, eine sachgerechte
Firmenausstattung vorzuhalten und die Endproduktkontrolle. Hinzu kommt für das
Personal die Belehrungs- und Aufsichtspflicht. Im Falle einer Entwicklung an der FH
Frankfurt kann dies durch die Lehrenden und die Studenten gewährleistet werden.
Außerdem müssen bei der Produktion der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt
und die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Eine weitere Pflicht ist die
Gefahrenabwendungspflicht, welche die Verkehrssicherheit des Notfallassistenten
als Produkt beinhaltet.
Die Haftung im Schadensfall im Zusammenhang mit dem Notfallassistenten wird
recherchiert. Dies ergibt die Möglichkeit der Ableitungen von Ersatzansprüchen nach
dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nach dem Produkthaftungsgesetz
(ProdHaftG). Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist nur nach dem BGB ableitbar.
Nach dem ProdHaftG muss ein Hersteller nur den Schaden ersetzen, welcher nicht
am beweglichen Produkt (mobiler Teil des Notfallassistenten) entstanden ist. Ein
Anspruch besteht für den Geschädigten auch nur bei privater Nutzung des
Notfallassistenten und wenn die Inverkehrbringung keinen wirtschaftlichen Zweck
verfolgt. Zudem ist abzuwägen, ob zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung alle
Rechtsvorschriften beachtet und der aktuelle technische Stand eingehalten wird. Mit
dem aktuellen Stand der Wissenschaft darf der Fehler auch nicht erkennbar sein.
Nun wurde überlegt, wie eine Kassenfinanzierung aussehen könnte. Die Abrechnung
von Hilfsmitteln gegenüber der Krankenkasse erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Abstract
2. Einführung
2.1. Der demographische Wandel
2.2. Relevanz
2.2.1. Bevölkerungsalterung und Pflegebedürftigkeit
2.2.2. Verhalten von pflegebedürftigen Migranten
2.2.3. Krankheitsrisiken
2.2.4. Gesellschaftliche Veränderungen
3. Fragestellung
4. Methodisches Vorgehen / systematische Literaturrecherche und deren Ergebnisse
5. Der Notfallassistent als Hilfsmittel in der Kranken- und Pflegeversicherung
5.1. Definition Heil- und Hilfsmittel
5.2. Kostenübernahme von Hilfsmitteln durch die Krankenversicherung
5.3. Leihweise Überlassung von Hilfsmitteln
5.4. Hilfsmittel im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung
5.5. Vertragsrechtliche Verhältnisse unter der Anwendung technischer und nichttechnischer Hilfsmittel
5.5.1. Rechtsbeziehungen zwischen den Berufsverbänden der Leistungserbringer und den Verbänden der Krankenkassen
5.5.2. Rechtsbeziehungen zwischen Versicherten und Lieferanten
5.5.3. Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Lieferanten
5.5.4. Rechtsbeziehungen zwischen Versicherten und Krankenkassen
5.5.4.1. Mitgliedsarten in einer gesetzlichen Krankenkasse
5.5.4.2. Die ärztliche Verordnung
5.5.4.3. Sachleistungsprinzip
5.6. Rechtliche Grundlagen von Umbaumaßnahmen des Wohnumfeldes und von Hilfsmitteln
5.7. Der Notfallassistent
6. Zulassungsverfahren von Hilfsmitteln im GKV-Hilfsmittelverzeichnis
7. Rechtliche Grundlagen im Schadensfall
7.1. Das Bürgerliche Gesetzbuch
7.1.1. Die natürliche Person
7.1.2. Die juristische Person
7.1.3. Die Geschäftsfähigkeit
7.1.4. Haftungsmöglichkeiten
7.2. Produkthaftung aus dem Produkthaftungsgesetz
7.2.1. Ursprünge der Produkthaftung
7.2.2. Erläuterungen des Produkthaftungsgesetzes
8. Kosten- und Nutzenabwägung
8.1. Lebensqualität im Zusammenhang mit dem individuellen Nutzen
8.1.1. Technische Lösungen aus ethischer Sicht
8.1.2. Ethik im Zusammenhang mit der Medizin
8.1.3. Ethik und rechtliche Zusammenhänge
8.2. Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
8.3. Ökonomie im Kontext mit der Patientenversorgung
8.4. Ökonomische Aspekte bei der Entwicklung technischer Lösungen
8.5. Betriebswirtschaftliche Finanzplanung
8.6. Markteinführung
9. Ergebnisse
10. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Masterarbeit untersucht rechtliche Aspekte sowie die Finanzierungsmöglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes eines technischen Notfallassistenten für hilfebedürftige Personen. Ziel ist es zu klären, wie Haftungsfragen im Schadensfall geregelt sind, unter welchen Bedingungen das Hilfsmittel von Krankenkassen finanziert werden kann und wie der individuelle Nutzen für den Anwender in ein ökonomisches Kosten-Nutzen-Verhältnis gesetzt werden kann.
- Rechtliche Grundlagen der Haftung nach BGB und Produkthaftungsgesetz
- Abrechnung und Finanzierung durch Kranken- und Pflegeversicherung
- Methodik der systematischen Literaturrecherche in rechtlichen und ökonomischen Datenbanken
- Ethische Bewertung technischer Assistenzsysteme im Gesundheitswesen
- Betriebswirtschaftliche Aspekte der Markteinführung und Kostenplanung
Auszug aus dem Buch
7.1.3. Die Geschäftsfähigkeit
Da hilfsbedürftige Menschen oder Anwender eines Notfallassistenten nicht zwingend geschäftsfähig sein müssen, halte ich es für sinnvoll, kurz auf diesen Punkt einzugehen.
Die Geschäftsfähigkeit könnte auch als eine Art Freiheit der Bürger bezeichnet werden. Eine bestehende Geschäftsfähigkeit setzt voraus, dass der geschäftsfähige Mensch einen beachtlichen Willen bilden kann. Dies kann ein Mensch nicht, wenn ihm aufgrund seines geistigen Zustandes nicht oder nicht vollständig Eigenständigkeit oder Selbstverantwortlichkeit zugesprochen werden können. Die Beeinträchtigung des Zustandes kann bedingt durch eine psychische Krankheit, geistige oder seelische Behinderung verursacht werden. Somit beeinflusst der „tatsächliche geistig-seelische Zustand“ die „natürliche Geschäftsfähigkeit“ oder die Geschäftsunfähigkeit eines Menschen. Die sogenannte Entmündigung gibt es hingegen seit dem 01.01.1992 nicht mehr. In der Rechtsprechung wird eine Geschäftsunfähigkeit nur angenommen, wenn eine Person nicht nach rationalen Einsichten handeln oder ohne den Einfluss einer Geistesstörung einen freien Willen bilden kann (BGH NJW 1996, 918). Zudem ist die Geschäftsunfähigkeit eine Ausnahme. Sie muss von der Person, die sie über eine andere Person behauptet, im Streitfall bewiesen werden. Die Wirksamkeit einer Rechtshandlung hängt auch davon ab, ob die handelnde Person zum Zeitpunkt der Handlung geschäftsfähig war. Dies ist wichtig zu beachten, da nach einer Heilung die Geschäftsfähigkeit wieder erlangt werden kann. Nach § 104 BGB sind Kinder unter dem 7. Lebensjahr und Menschen in einem nicht vorübergehenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit immer geschäftsunfähig.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Abstract: Kurze Zusammenfassung der Arbeit, der Entwicklungsbeteiligung des Autors sowie der zentralen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
2. Einführung: Darstellung des demographischen Wandels und der damit verbundenen Notwendigkeit technischer Unterstützungssysteme im Pflegebereich.
3. Fragestellung: Erläuterung der Forschungsziele hinsichtlich Haftungsrecht, Kassenfinanzierung und Rentabilitätsprüfung.
4. Methodisches Vorgehen / systematische Literaturrecherche und deren Ergebnisse: Beschreibung der angewandten systematischen Recherche in Fachdatenbanken zur Datengewinnung.
5. Der Notfallassistent als Hilfsmittel in der Kranken- und Pflegeversicherung: Detaillierte Analyse der rechtlichen Einordnung, Leistungsansprüche und Vertragsverhältnisse im SGB.
6. Zulassungsverfahren von Hilfsmitteln im GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Prozessbeschreibung für die Aufnahme technischer Produkte in das offizielle Verzeichnis der Krankenkassen.
7. Rechtliche Grundlagen im Schadensfall: Untersuchung von Haftungsansprüchen auf Basis des BGB und des Produkthaftungsgesetzes.
8. Kosten- und Nutzenabwägung: Ökonomische Betrachtung des Notfallassistenten unter Berücksichtigung von Lebensqualität, Ethik und Finanzplanung.
9. Ergebnisse: Synthese der rechtlichen und ökonomischen Erkenntnisse bezüglich der Anwendung und Haftung.
10. Ausblick: Zusammenfassung aktueller Modellprojekte und zukünftige Anforderungen an die Entwicklung für pflegebedürftige Menschen.
Schlüsselwörter
Notfallassistent, Hilfsmittel, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Produkthaftung, Bürgerliches Gesetzbuch, Haftungsrecht, demographischer Wandel, Pflegebedürftigkeit, Wirtschaftlichkeit, Ethik, Patientenversorgung, Rechtssicherheit, technische Assistenzsysteme, Gesundheitsökonomie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen für den Einsatz eines technischen Notfallassistenten zur Unterstützung hilfebedürftiger Personen im ambulanten Umfeld.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen das Haftungsrecht (BGB und Produkthaftungsgesetz), die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie betriebswirtschaftliche Kriterien der Kosten-Nutzen-Analyse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu prüfen, wer bei Produktfehlern haftbar gemacht werden kann, wie die Finanzierung durch Krankenkassen sichergestellt werden kann und ob das System einen ökonomischen und ethischen Nutzen bietet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer systematischen Literaturrecherche, bei der Fachdatenbanken und rechtliche Quellen zu den Themenbereichen Medizinethik, Produkthaftung und Sozialrecht ausgewertet wurden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Definition von Hilfsmitteln, die Analyse der vertraglichen Beziehungen zwischen Kostenträgern, Leistungserbringern und Versicherten sowie eine ethische und ökonomische Bewertung des Systems.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Notfallassistent, Hilfsmittel, Haftungsrecht, Krankenversicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gekennzeichnet.
Wie ist die Haftung bei einem fehlerhaften Notfallassistenten geregelt?
Die Haftung kann sich sowohl aus dem Vertragsrecht des BGB als auch aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, wobei die genaue Zuordnung von der Art des Schadens und der Rolle des Herstellers abhängt.
Ist der Notfallassistent als Hilfsmittel im SGB V verordnungsfähig?
Die Verordnungsfähigkeit ist über die Listung im Hilfsmittelverzeichnis oder über Einzelfallentscheidungen möglich, wobei der therapeutische Nutzen und die Notwendigkeit für den Versicherten ausschlaggebend sind.
Welche Rolle spielt die Ethik bei der Kosten-Nutzen-Abwägung?
Ethik dient als Korrektiv, um zu verhindern, dass medizinische Leistungen allein nach marktwirtschaftlichen Kriterien verteilt werden, und um die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu wahren.
- Arbeit zitieren
- Christian Weismantel (Autor:in), 2012, Von der Notwendigkeit seniorengerechter Hilfsmittel bis zur Markteinführung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198649