Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II


Dossier / Travail, 2003

29 Pages, Note: Inhalt: 1,3 Form: 3,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ausgangssituation

3. Konzept der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
3.1 Die bisherige Regelung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
3.2 Die geplante Neuregelung von der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
3.3 Ziele der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

4. Kritik am neuen Arbeitslosengeld II

5. Resümee und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Arbeitslosenstände seit 1991

Abbildung 2 - Offene Stellen seit 1991

1. Einleitung

Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich derzeit in einer sehr schwierigen und ange­spannten Wirtschaftslage. Das Wirtschaftswachstum, welches angibt, um wie viel das reale BIP pro Kopf im Jahresdurchschnitt gewachsen ist[1], ist sehr gering, die Arbeitslosigkeit er­reichte Rekordniveau und die Staatskassen bzw. die Kassen der sozialen Sicherungssysteme, welche durch Einkommentransfers von reicheren Haushalten an ärmere Haushalte eine Grundversorgung bieten[2], sind leer.

Um Deutschland aus dieser schwierigen Situation, einige Experten sprechen bereits von Re­zession[3], zu befreien, sind in der Wirtschaftspolitik, welche die Gestaltung der Wirtschaftsord­nung nach politischen Zielen entspricht[4], dringend Reformen nötig.

Somit verkündete Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 seine Reformvorhaben, die so genannte Agenda 2010.

Reformen dieser Agenda 2010 sind beispielsweise die Lockerung des Kündigungsschutzes, Reduzierung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, etc.

In dieser Hausarbeit möchte ich dem Leser das geplante Konzept der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II näher beschreiben.

Nach einer kurzen Beschreibung der derzeitigen Situation in Deutschland folgt die Beschrei­bung der momentanen Regelungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, das geplante Konzept des neuen Arbeitslosengeld II, dessen Ziele und eine Stellungnahme von Kritikern am Ar­beitslosengeld II. Darauf folgt noch ein kurzes Resümee und Ausblick.

Aufgrund der vielen Diskussionen in der Presse, der Kritik von Gewerkschaften und Verbän­den sowie der Kritik aus den eigenen Reihen der SPD ist damit zu rechnen, dass das in dieser Hausarbeit dargestellte Konzept noch über dem Abgabetermin (dieser Ausarbeitung) hinaus vom Bundeskanzler verändert werden könnte, obwohl er häufiger bekräftig hat, dass er keine größeren Veränderungen an seinem Konzept zulassen werde.

Aufgrund des in der letzten Zeit stark angestiegenen Drucks auf den Kanzler durch Mitglie­derbegehren und dem geplanten Sonderparteitag am 1. Juni kann nicht ausgeschlossen wer­den, dass doch noch Veränderungen durchgeführt werden.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass in dieser Hausarbeit alle wichtigen Konzeptveränderungen, Statements von Kritikern sowie sonstige Daten bis zum von mir gewählten Stichtag, dem 17. Mai 2003, berücksichtigt sind. Darüber hinaus beschlos­sene Änderungen, etc. sind nicht berücksichtig, wobei anzumerken ist, dass das hier darge­stellte Konzept des Arbeitslosengeldes II das Kerngerüst darstellt und somit nur noch gering­fügige Änderungen erwartet werden können.

Das beschriebene Konzept der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Ar­beitslosengeld II setzt sich aus dem im letzten Jahr veröffentlichten „Hartz Konzept“ (siehe Anhang) sowie den vorgeschlagenen Veränderungen des Bundeskanzlers im Rahmen der Agenda 2010 zu­sammen.

Das Thema dieser Hausarbeit ist ein sehr interessantes aber auch ein sehr umfangreiches. Augrund der mir vorgeschriebenen Seitenzahlbegrenzung kann in dieser Ausarbeitung nicht jeder Konzeptkritiker wie beispielsweise die ATTAC (Globalisierungsgegner und Bündnis­partner der Gewerkschaften) zitiert werden oder eine genauer Detaillierung von Arbeitslosen­zahlen, Sozialhilfesätzen, Gesetzen, etc. angegeben werden.

2. Ausgangssituation

Seit Anfang der 80er Jahre ist in Deutschland die Arbeitslosigkeit[5] und auch die Arbeitslosen­quote[6] drastisch angestiegen.

Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit zählt zu den am meisten diskutiertesten Problemen auf dem deutschen Arbeitsmarkt[7] und wird auch in Zukunft die größte wirtschaftspolitische Heraus­forderung bleiben.[8]

Politiker haben erkannt, dass die Arbeitslosigkeit auf der einen Seite einen Verzicht auf Pro­duktion und Einkommen und somit auf Konsum[9] bedeutet, sowie auf der anderen Seite den Staat mit hohen Ausgaben belastet, die den Arbeitslosen in Form von Unterstützungszahlun­gen zustehen.

So versprach der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl bei der Eröffnungsrede der Hannover Messe 1997 das Ziel, die Arbeitslosigkeit bis zum Jahr 2000 zu halbieren.[10] Da diese Ziele bei der Bundestagswahl 1998 nicht annähernd erreicht waren, gab es den politischen „Wechsel“ und auch der jetzige Bundeskanzler Gerhard Schröder versprach in seiner Regierungserklä­rung, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sein Hauptziel sei, an dem er sich jederzeit messen lassen werde[11].

Heute, im Mai 2003, die Arbeitslosenzahlen für April wurden gerade veröffentlicht, sieht die Realität ganz anders aus. Die Zahl der Arbeitslosen betrug im April 4.495.200 und die Ar­beitslosenquote lag bei 10,8 Prozent[12]. Dies ist der höchste Arbeitslosenstand in einem April seit der Widervereinigung.[13]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Arbeitslosenstände seit 1991

Diese ca. 4,5 Millionen Arbeitslose stellen nach Einschätzung von Arbeitsmarktforschern nur rund zwei Drittel der tatsächlichen Arbeitslosen in Deutschland dar. Hierzu kommen noch die so genannten „Stillen Reserven[14] “ von ca. 2,5 Millionen erwerbslosen Männern und Frauen.

Es kann also gesagt werden, dass in Deutschland ca. 7 Millionen Menschen ohne Arbeitsplatz dastehen. Diese Arbeitsmarktsituation zeigt ganz klar auf, dass es in der Wirtschaftspolitik neue grundlegende Reformen geben muss, um die Arbeitslosigkeit zu senken.

Der Bundeskanzler hat in seiner Rede vom 14. März 2003 sein Reformpaket, die so genannte Agenda 2010, vorgestellt. Dieses Reformpaket beinhaltet Maßnahmen, die zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beitragen sollen. Eine dieser Maßnahmen ist die geplante Zusammenle­gung von Arbeitlosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, welche eine Kürzung der Unter­stützungszahlungen vorsieht. An dieser Stelle soll dies nicht näher beschrieben werden, da dies im nächsten Punkt „Konzept des Arbeitslosengeld II“ dargestellt wird.

Wirtschaftswissenschaftler sehen in den Unterstützungszahlungen wie Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Arbeitslose einen Fehlanreiz.

Arbeitslose stehen dadurch nicht unter dem Druck, jeden Arbeitsplatz zur Erzielung eines exi­stenziellen notwendigen Einkommens anzunehmen, da sie vom Staat in Form von Arbeitslo­sengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe abgesichert sind[15].

Des Weiteren verringert die soziale Sicherung die Kosten und Risiken eines Arbeitsuchenden, so dass dieser nicht gleich die erste Arbeitsstelle annehmen muss und sich damit der Suchpro­zess verlängert[16].

Den Arbeitslosen soll durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und den damit verbundenen Kürzungen der Leistungen Anreize vermittelt werden[17], eine der offenen Stellen auf dem Arbeitsmarkt anzunehmen und sich somit von der Fürsorge des Staates lösen.

Bei ca. 7 Millionen Arbeitslosen fällt der Gedanke an offene Stellen sicherlich schwer, jedoch waren im April 2003 der Bundesanstalt für Arbeit immerhin noch ca. 420.000 offene Stellen gemeldet[18]. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Rekrutierungsquote der Bundesanstalt für Arbeit nur ca. 40 % beträgt und somit nicht alle Unternehmen ihre Stellen der Bun­desanstalt für Arbeit melden und sie diese anderweitig ausschreiben[19]. Aufgrund dieser Situa­tion kann davon ausgegangen werden, dass es in Deutschland noch ca. 1 Millionen offene noch unbe­setzte Stellen gibt.

Seit vielen Jahren gibt es trotz hoher Arbeitslosigkeit offene Stellen, die dem Arbeitsamt ge­meldet sind (Grafik).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 - Offene Stellen seit 1991

Um diese Hürde zwischen Arbeitslosigkeit und offenen Stellen zu verringern, soll durch das Arbeitslosengeld II und der daraus resultierenden Kürzung der Unterstützung gesorgt werden, dass die überwiegend Langzeitarbeitslosen[20] der Gesellschaft wieder bereit sind, einen Job an­zu­nehmen und nicht mehr wie einige, die Freizeit der Arbeit vorziehen[21].

Durch die Absicherung des Arbeitslosengeldes und die darauf folgende Arbeitslosenhilfe wird der Anspruchslohn[22], der so genannte „reservation wage“ stark beeinflusst.

Der Sachverständigenrat beschreibt in seinem Jahresgutachten 2002/03, dass der Anspruchs­lohn in Deutschland bei 20% über des letzten Lohnes liegt.

Der Anspruchslohn sinkt mit Dauer der Arbeitslosigkeit nur geringfügig[23] !

Aufgrund der Höhe des Anspruchslohns ziehen es viele Arbeitslose vor, Arbeitsstellen abzu­lehnen und vom Staat unterhalten zu werden, die so genannte Sozialhilfefalle[24] entsteht.

Gerade bei Geringqualifizierten ist der hohe Anspruchslohn nicht durchzusetzen, da er im Verhältnis zur Produktivität steht. Diese ist bei Geringqualifizierten als eher niedrig anzuse­hen. Daraus resultiert, dass Arbeitgeber nicht bereit sind, die hohen geforderten Anspruchs­löhne zu zahlen und bieten potentiellen Arbeitskräften einen niedrigeren, unter dem An­spruchslohn liegenden Lohn an, der von den Arbeitslosen abgelehnt wird, da diese durch die soziale Sicherung des Staates nicht dem Druck unterliegen, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Durch diese jetzige Situation geraten viele der Arbeitslose in die Langzeitarbeitslosigkeit, aus der sie mit zunehmender Dauer kaum noch herauskommen, da es für sie immer schwieri­ger wird, einen Arbeitplatz zu finden[25].

Im Jahr 2001 betrug der Anteil der Langzeitarbeitslosen aller Arbeitslosen bereits 51,5 %[26].

Es wird also deutlich, dass der Übergang aus der Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfe in die Beschäftigung verbessert werden muss.

Durch das geplante Konzept der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Ar­beitslosengeld II soll der Reiz, nicht arbeiten zu gehen verkleinert bzw. beseitigt werden und somit vor allem Langzeitarbeitslose wieder in die Beschäftigung führen.

3. Konzept der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II

3.1 Die bisherige Regelung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und So­zialhilfe

Derzeit bestehen in der Bundesrepublik Deutschland drei verschiedene soziale Sicherungs­systeme nebeneinander[27]. Sie sind aufgeteilt in Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozial­hilfe.

Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind und dies dem Ar­beitsamt gemeldet haben. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Zeitraum der vorherigen ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gezahlten Ar­beitslosenversicherungsbeiträgen. Des Weiteren entscheidet das Alter des Bezugsberechtigten über die Dauer des Anspruchs zwischen derzeit 6 bis 32 Monate (32 Monate für über 45 jäh­rige). Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60% bzw. bei bestimmten Voraussetzungen wie z.B. einem Kind 67% des letzten Nettoeinkommens. Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Anlaufstelle für Arbeitslose mit Ar­beitslosengeldanspruch ist das Arbeitsamt.

Arbeitslosenhilfe wird an Arbeitslose gezahlt, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen bzw. nicht gegeben ist. Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die im Rahmen einer Bedürf­tigkeitsprüfung als „bedürftig“ eingestuft werden. Die Dauer des Anspruchs ist unbegrenzt, die Bewilligung erfolgt aber für längstens ein Jahr, da dann eine erneute Bedürftigkeitsprü­fung durchgeführt wird.

Im Rahmen dieser Prüfung werden auch Einkommen vom Ehepartner und vorhandenes Ver­mögen des Antragsstellers berücksichtigt.

Beim Partner, Ehepartner oder eine in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Person, wird gemäß seines derzeitigen Einkommens ein fiktiver Arbeitslosenhilfeanspruch errechnet, der dem Antragsteller als Freibetrag zusteht, mindestens jedoch das derzeitige Existenzmini­mum von 603 € monatlich. Der Verdienst, der über dem fiktiven Arbeitslosenhilfeanspruch liegt, wird auf die Höhe der Arbeitslosenhilfe des Antragstellers angerechnet[28]. Liegt der Ver­dienst unter dem o.g. Freibetrag, so hat er keinen Einfluss auf die Arbeitslosenhilfe des An­tragstel­lers.

Der allgemeine Freibetrag der Vermögensanrechnung lag bisher bei 520 € pro Lebensjahr für den Arbeitlosen und seinen Partner; höchstens jedoch 33.800 €.

Als erster Schritt zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde dieser Frei­betrag zum 1. Januar 2003 auf 200 € je Lebensjahr und auf höchstens 13.000 € gekürzt[29].

Liegen die Vermögensverhältnisse des Antragstellers über den o.g. Freibetrag, so hat er zur Sicherung seines Lebensunterhalts seine Vermögensgegenstände zu veräußern. Liegen die Vermögensverhältnisse unter dem Freibetrag, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Ar­beitslosenhilfe.

Die Höhe der Arbeitslosenhilfe beträgt 53 % des letzten Nettoeinkommens. Auch hier erhöht sich der Satz unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. einem Kind auf 57 % des letzten Nettogehalts[30].

Die Arbeitslosenhilfe ist bedürftigkeitsabhängig und wird aus Bundessteuern finanziert.

Zum derzeitigen Arbeitslosengeld und zur Arbeitslosenhilfe ist noch zu erwähnen, dass es bei diesen Transferzahlungen, bei denen einigen Gruppen der Gesellschaft Mittel entzogen wer­den und diese ärmere Gruppen zugeführt werden[31], eine so genannte „Dynamisierung“ gibt, die die Höhe der Leistun­gen an die jährliche Einkommensentwicklung anpasst.

[...]


[1] Mankiv, 1999, S.561

[2] Paul J.J. Welfens, 1999,

[3] definiert als eine starke Abweichung nach unten vom Trend des Bruttoinlandproduktes, Stiglitz, 1999, S.653

[4] Streit, 1991, S. 219-220

[5] Definiert als Mann/Frau, die erwerbsfähig und erwerbswillig, aber nicht erwerbstätig ist; Dignas, 1992, S. 1

[6] Verhältnis zwischen Arbeitslosen und Anzahl der Anbieter von Arbeitskraft; Dignas, 1992, S.2

[7] Dann / Rosemann, 2002, S.15

[8] Franz, 2001, S.11

[9] Dignas, 1992, S.1

[10] Kohl, 1997

[11] Schröder 1998; Online in Internet: URL:http://www.bundeskanzler.de/Regierungserkaerungen

[12] Bundesanstalt für Arbeit (Hsrsg.), 2003, S.1

[13] Timo Pache, 2003

[14] definiert als Personen, die beschäftigungslos sind und Arbeit suchen, ohne bei den Arbeitsämtern registriert zu sein; Online in Internet: URL:http://www.arbeitsamt.de

[15] Frey/Kirchgässner, 1994, S.539

[16] Bender, 1999, S.500

[17] Woll, 2000, S.320

[18] Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.), 2003, S.5

[19] IAB (Hrsg.), 2002, S.1

[20] Als langzeitarbeitslos wird üblicherweise bezeichnet, wer ein Jahr oder länger ohne Job ist; Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IWD), 2002

[21] Samuelson, 1998, S.652

[22] definiert als der Lohn, den ein Arbeitsloser von seiner neuen Arbeitsstelle erwartet; Sachverständigenrat, 2002/2003, S. 245

[23] Sachverständigenrat, 2002/2003, S.245

[24] Horst Siebert, 2002, S.119

[25] Dann / Rosemann, 2002, S.15

[26] Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IWD), 2002

[27] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hsrg.), 2003, S.8

[28] Zahn, 2003, S.2

[29] Winkler, 2003, S.7

[30] Online in Internet: URL:http://www.masoudi-voigt.de/arbeitslosenhilfe.htm

[31] Bender, 1999, S.521

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
Université
niversity of Applied Sciences Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Emden  (Fachbereich Wirtschaft)
Cours
Arbeitsmarkttheorie
Note
Inhalt: 1,3 Form: 3,3
Auteur
Année
2003
Pages
29
N° de catalogue
V19910
ISBN (ebook)
9783638239394
Taille d'un fichier
599 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zusammenlegung, Arbeitslosen-, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitsmarkttheorie
Citation du texte
Andrè Festers (Auteur), 2003, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19910

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