Die Frauenquote in Norwegen

Der Einfluss der Frauenquote in Norwegen auf die Europäische Union


Dossier / Travail de Séminaire, 2012

11 Pages, Note: 2.0


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Gleichstellungspolitik der EU
2.1. Grundsätze und Umsetzung
2.2. Kritik an der Gleichstellungspolitik der EU
2.3. Ergebnisse der Gleichstellungspolitik

3. Norwegens gesetzlich eingeführte Frauenquote
3.1. Strukturelle und politische Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Frauenquote
3.2. Umsetzung und Wirkung der Frauenquote

4. Relevanz der Frauenquote für die EU

5. Diskussion und Schlussfolgerungen

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Europäische Union (EU) ist eine wichtige und treibende Kraft im weltweiten durchsetzen der Gleichstellung von Frauen und Männer. Doch obwohl die EU kaum etwas unterlässt, um diese Gleichstellung innerhalb ihrer Mitgliedstaaten durchzusetzen, scheinen die Bemühungen kaum zu fruchten. Umso erstaunlicher mutet es an, dass das nicht EU-Mitgliedsland Norwegen im Jahre 2003 ein Gesetz verabschiedete, welches alle Unternehmen im Staatsbesitz sowie alle privaten Aktiengesellschaften zu einer Frauenquote in Aufsichtsräten von 40% vorschreibt.

Vor diesem Hintergrund interessiert in dieser Arbeit die Frage, welchen Einfluss die gesetzlich bestimmte Frauenquote in Aufsichtsräten von Norwegen auf die Gleichstellungspolitik der EU hat.

In einem ersten Teil soll zuerst auf die Gleichstellungspolitik der EU eingegangen werden. Dabei interessiert vor allem die Umsetzung sowie die Auswirkung auf die EU-Mitgliedsstaaten. In einem zweiten Schritt wird das norwegische Modell anhand der Studie von Teigen und Storvik beschrieben um daraus in einem letzten Teil die Auswirkungen auf die EU zu skizzieren.

2. Gleichstellungspolitik der EU

Der Grundstein der Gleichstellungspolitik der EU wurde bereits bei der Gründung der EWG 1957 gelegt, worauf der Artikel 119 folgte – der Grundsatz des gleichen Entgeltes für gleiche Arbeit (vgl. Holz & Neusüss, 2006, S. 3). Im Laufe der Zeit gewann die Thematik vermehrt an Einfluss und es wurden verschiedenste neue Beschlüsse und Vertragsunterzeichnungen zum Thema Gleichstellung betätigt. So wurde 1996 von der Europäischen Kommission eine Evaluation zur Gleichstellungspolitik der EU vorgenommen und daraus ein viertes Aktionsprogramm verabschiedet, welches auch gesellschaftliche Strukturen und Einstellungen verändern sollte (vgl. Holz & Neusüss, 2006, S. 4). Als zentrales Element – verabschiedet auch durch den Amsterdamer Vertrag von 1997 – wurde das Konzept des Gender Mainstreaming[1] eingeführt, welches für alle EU-Organe und EU-Mitgliedstaaten verpflichtend ist (vgl. Holz & Neusüss, 2006, S. 4f.).

Und obwohl die EU sich selbst als wichtigen Referenzposten für die nationale Politik ihrer Mitgliedstaaten zählt, wird am häufigsten kritisiert, dass die EU zwar durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) ihre Gleichstellungsziele durchsetzen kann, jedoch in vielen EU-Mitgliedsstaaten die Vorgaben nur schwer Implementiert werden. Besondere Skepsis wurde hier vor allem vor der Beitrittsrunde der „neuen“ Mitgliedstaaten – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern – geäussert, da diese Ost- und Südstaaten aufgrund ihrer historischen und politischen Entwicklung an einem anderen Punkt standen als die „alten“ mitteleuropäischen Mitgliedstaaten (vgl. Hoheisel & Baer, 2008, Holz & Neusüss, 2006)).

2.1. Grundsätze und Umsetzung

Die aktuelle Strategie[2] der Europäischen Union zur Gleichstellung von Frauen und Männer beinhaltet fünf Aktionsschwerpunkte: „gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, Gleichstellung in Entscheidungsprozessen, Schutz vor Würde und Unversehrtheit und Ende der Gewalt aufgrund des Geschlechts sowie Gleichstellung in der Aussenpolitik“ (Europäische Union, 2011, S.2).

Diese Grundsätze wurden 1997 durch den Amsterdamer Vertrag auch als Querschnittsaufgabe verankert, was bedeutet, dass die EU-Gleichstellungspolitik in allen anderen Politikfelder miteinbezogen und ebenfalls beachtet und umgesetzt werden muss.

Die EU ist zweifelsohne ein wichtiger Akteur innerhalb des EU-Raumes und besitzt darum auch eine wichtige Signalfunktion. Nicht nur weil die „Mitgliedsstaaten ihre Sozial-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik entlang supranationaler Standards neu legitimieren und entwerfen müssen“(Dackweiler, 2004, S. 455) sondern auch weil die EU „legislative Massnahmen und monetäre Ressourcen (…) geschaffen hat“ (Dackweiler, 2004, S. 455).

2.2. Kritik an der Gleichstellungspolitik der EU

Gleichstellungskritische Akteure kritisieren „dass die EU eine neoliberale Wirtschafts- und Währungspolitik betreibt, zu der Gleichstellungsfragen in einem Spannungsverhältnis stehen“ (Hoheisel & Baer, 2008, S. 8). Die neoliberale Ausrichtung zeigt sich auch deutlich in dem Dokument zur „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männer“ (Europäische Kommission 2010) wo die Gleichstellung von Frauen und Männer vor allem unter dem Aspekt betrachtet wird, dass die „Potenziale und Talente von Frauen umfassender und effizienter genutzt werden“ (Europäische Kommission, 2010, S.3) sollen. So stellt sich denn die Frage, ob es der EU um die Gleichstellung von Frauen und Männern geht oder ob das damit implizierte wirtschaftliche Wachstum und damit die Stärkung der gesamten EU im Vordergrund steht.

Kritisiert wird auch, dass die EU keine Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung der Umsetzung besitzt. Zwar erstellen die Regierungen der einzelnen Nationen jährliche Aktionspläne, welche die EU über die Fortschritte und Defizite informieren, diese besitzen hingegen keinen bindenden Charakter (vgl. Holz & Neusüss, 2006, S. 9).

[...]


[1] „Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten Akteure und Akteurinnen einzubeziehen“ (Behning 2004, S. 123)

[2] Die aktuelle Strategie ist von 2010 bis 2015 (Europäische Kommission, 2010)

Fin de l'extrait de 11 pages

Résumé des informations

Titre
Die Frauenquote in Norwegen
Sous-titre
Der Einfluss der Frauenquote in Norwegen auf die Europäische Union
Cours
Sozialpolitik im internationalen Vergleich
Note
2.0
Auteur
Année
2012
Pages
11
N° de catalogue
V199200
ISBN (ebook)
9783656259664
ISBN (Livre)
9783656260080
Taille d'un fichier
403 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Europäische Union ist eine wichtige und treibende Kraft im weltweiten Durchsetzen der Gleichstellung von Frauen und Männer. Umso erstaunlicher mutet es an, dass das nicht EU-Mitgliedsland Norwegen im Jahre 2003 ein Gesetz verabschiedete, welches alle Unternehmen im Staatsbesitz sowie allen privaten Aktiengesellschaften eine Frauenquote in Aufsichtsräten von 40% vorschreibt. In dieser Arbeit interessiert die Frage, welchen Einfluss die gesetzlich bestimmte Frauenquote in Aufsichtsräten von Norwegen auf die Gleichstellungspolitik der EU hat.
Mots clés
Europäische Union, Gleichstellung der Geschlechter, Norwegen, Frauenquote
Citation du texte
Andrea Thoma (Auteur), 2012, Die Frauenquote in Norwegen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199200

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