Der Jugoslawienkrieg - Die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft auf den Staatszerfall

Von der Anerkennung Kroatiens und Sloweniens bis hin zum Einsatz der NATO


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

28 Pages, Note: 2,0

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Entstehungsgeschichte

2. Von Unabhängigkeitsbestrebungen, dem Kriegsausbruch in Slowenien und Kroatien bis zur Konzeptionierung von UNPROFOR
2.1. Innerjugoslawische Entwicklungen bis zum Kriegsausbruch
2.2. Reaktionen der Staatenwelt auf die einseitige Ausrufung der Unabhängigkeit und auf den Ausbruch der Kämpfe
2.3. Die Einbeziehung der UNO
2.3.1. Sicherheitsrat-Resolution 713: Waffenembargo für Jugoslawien
2.3.2. Konzeption und Umsetzung von UNPROFOR und UNPAs
2.4. Völkerrechtliche Anerkennung Sloweniens und Kroatiens
2.5. Zwischenbilanz: Innere und äussere Konfliktursachen – wurde der Konflikt „internationalisiert“?

3. Eskalation der Gewalt im Bosnienkrieg und Einsatz der NATO
3.1. Die Situation in Bosnien-Herzegowina bis zum Ausbruch des Bürgerkriegs
3.2. Das Engagement der internationale Gemeinschaft im Vorfeld des Bürgerkriegs
3.3. Der Kriegsausbruch in Bosnien-Herzegowina, die völkerrechtliche Anerkennung und das Ende der Volksrepublik
3.4. Skizzierung des Kriegsverlaufes
3.5. Das Engagement der Vereinten Nationen und der NATO
3.5.1. Die Errichtung und Verteidigung der UNPAs in Bosnien-Herzegowina
3.5.2. Der letztliche NATO-Einsatz in Bosnien-Herzegowina

4. Schlussbetrachtung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung und Enstehungsgeschichte

Die Vorbedingungen des Staatsverfalls der Volksrepublik Jugoslawien reichen weit in die Amtszeit Josip Broz „Titos“ zurück. Die Leitung des zentralen Gremiums der Staatsführung, des Bundesspräsidiums, war durch einen turnusgemäßen Wechsel zwischen Slowenien, Kroatien, Serbien, Montenegro, dem Kosovo, der Vojvodina, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina geregelt. Die Verfassung räumte den einzelnen Teilrepubliken zudem weitgehende Autonomie innerhalb des Bundesstaates ein, welche auch die Möglichkeit einer Sezession einer oder mehrerer Republiken einschloss. Federführend war der Bundesstaat lediglich in außenpolitischen Entscheidungen und in der Verteidigungspolitik. Desweiteren besaß er eine wirtschaftspolitische Richtlinienkompetenz.

Die Grenzziehung der jugoslawischen Teilrepubliken hatte ihren Ursprung bereits nach dem Ersten Weltkrieg. Mit der Niederlage der Achsenmächte gegen die „Entente Cordiale“ war der Untergang der traditionell einflussreichen Staaten auf dem Balkan, den Vielvölkerstaaten Österreich-Ungarns und des Osmanischen Reichs besiegelt worden. Daraufhin wurde ehemaliges Staatsgebiet beider Mächte neu geordnet. Die Einteilung des Territoriums in Verwaltungsbezirke erfolgte größtenteils anhand der Ansiedlung verschiedener Bevölkerungsgruppen. Diese Verwaltungsbezirke entsprachen weitgehnd den späteren jugoslawischen Teilrepubliken. Auch wenn sich die Einteilung dieser späteren Republiken an der ethnischen und/oder religiösen Zugehörigkeit der Bevölkerung orientierte, so entstanden keine Gebilde mit weitgehend homogener Bevölkerungszusammensetzung. Dies traf nur auf Slowenien und teilweise auch auf Serbien und Montenegro zu. In Kroatien hingegen lebte eine grosse Anzahl orthodoxer Serben in der Krajina neben katholischen Kroaten, während die Bevölkerung Bosnien-Herzegowinas aus Muslimen, Kroaten und Serben bestand, wobei die Muslime die relative Mehrheit ausmachten (vgl.: Imbusch 2006: 224ff.).

Erste Spannungen in diesem komplexen politischen und ethnischen Gebilde ergaben sich nach dem Tod Titos im Jahr 1980. Der Ost-West-Konflikt und der faktische Einfluss der Sowjetunion auf die jugoslawische Politik, welche sich trotz der von Tito konzipierten Blockfreiheit schon aus historischen Kontinuitäten des russischen Panslawismus nicht bestreiten ließ, verliehen dem politischen System Jugoslawiens allerdings bis zum Ende der Achtziger / Anfang der Neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine gewisse Stabilität.

Mit dem Ende des Kalten Krieges wurde generell eine demokratische Entwicklung in den Ländern in Gang gesetzt, welche der Sowjetunion nahestanden oder dem Warschauer Pakt angehörten. Diese Entwicklung hielt auch in Jugoslawien Einzug. An der Stelle von freien, gleichen und geheimen Wahlen auf Bundesebene fanden Wahlen innerhalb der einzelnen jugoslawischen Republiken statt. Während sich in Serbien Slobodan Milosévic an der Macht behaupten konnte, der sich mittlerweile als Sozialist bezeichnete, gewannen in Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina jeweils nationalistische Parteien.

Schnell wurden Unabhängigkeitsbestrebungen in Kroatien und Slowenien laut, was zu Spannungen innerhalb des Bundesstaates führte. Begleitet wurden diese ersten Auflösungserscheinungen von einem konstanten wirtschaftlichen Niedergang Jugoslawiens vor dem Hintergrund eines innerstaatlichen, wirtschaftlichen Nord-Süd- sowie eines West-Ost-Gefälles. Auch wenn die Bundesverfassung die Möglichkeit einer Sezession für die Teilrepubliken in Aussicht stellte, so war der bundesstaatliche Umgang oder die konkrete Handhabung eines solchen Bekundens nicht geregelt. Im Jahr 1991 kam es nach Referenden in Kroatien und Slowenien zur einseitigen Ausrufung der Unabhängigkeit, was den letztlichen Anlass für den jugoslawischen Bürgerkrieg darstellte. Während die bewaffneten Konflikte in Slowenien nur relativ kurz andauerten und mit vergleichsweise geringer militärischer Intensität ausgetragen wurden, ergab sich für Kroatien das Szenario eines Krieges zwischen der serbisch-dominierten jugoslawischen Volksarmee und der kroatischen Territorialverteidigung. Zusätzlich zu diesem Krieg wehrte sich die serbische, orthodoxe, slawisch-stämmige Bevölkerung Kroatiens gegen die Unabhängigkeitsbestrebungen der katholischen Kroaten durch die Bildung von Milizen.

Nach der ungewöhnlich schnellen Anerkennung der slowenischen und kroatischen Unabhängigkeit durch führende westliche Staaten und die UNO (wobei sich die Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedererlangung der vollen staatlichen Souveränität 1990 besonders hervortat) weitete sich der Bürgerkrieg 1992 auch auf Bosnien-Herzegowina aus.

Es kam zu einem Krieg mit wechselnden Kriegskoalitionen und unübersichtlichen Frontverläufen in Kroatien und Bosnien-Herzegowina. Neben der jugoslawischen Volksarmee waren Territorialverteidigungen und paramilitärische Milizen die hauptsächlichen Konfliktparteien. Nachdem der Fortbestand eines gesamt-jugoslawischen Staates nur noch als Illusion erschien ging es Serben, Kroaten und Muslimen darum, eine weitgehende ethnische Homogenität in den Terrotorien ihrer späteren Staaten zu erreichen. Zur Umsetzung dieses Ziels bediente sich vor allem die serbische Seite der großflächigen Vertreibung ganzer Bevölkerungsgruppen sowie der planmäßigen Liquidierung ihrer Angehörigen. Aber auch Kroaten und Muslime machten sich grausamen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen schuldig.

Der jugoslawische Bürgerkrieg fand seinen Abschluss in der Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton Ende 1995. Im Vorfeld war es zu einem starken Engagement der Vereinten Nationen gekommen, welches sich in der Stationierung der Friedenstruppe UNPROFOR (United Nations Protection Force), der Errichtung von UN-Sicherheitszonen (UNPAs – United Nations Protected Areas) und der letztlichen Einbindung der NATO im Rahmen der humanitären Hilfeleistung und deren Absicherung äusserte. Erstmals seit dem Bestehen der NATO kam es zu Kampfeinsätzen des Verteidigungsbündnisses, pradoxerweise erst nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes.

Diese Arbeit soll sich daher mit dem Koordination zwischen UNO und NATO beschäftigen. Ausgehend vom Seminarthema „Staatensouveränität vs. Recht auf humanitäre Intervention“ möchte ich die Frage erörtern, inwieweit im Falle Jugoslawiens von einem innerstaatlichen Konflikt die Rede sein kann und inwiefern der Einsatz der NATO einen Eingriff in die jugoslawische Souveränität darstellte. Hierbei möchte ich besonders die Anfangszeit des Konfliktes, von der Proklamierung der kroatischen und slowenischen Unabhängigkeit bis zur ersten Thematisierung des Konfliktes durch den UN-Sicherheitsrat untersuchen. In diesem Zusammenhang ist es für mich interessant zu beurteilen, ob von einer „Internationalisierung“ innerstaatlicher Problematik die Rede sein kann. Bei meiner Untersuchung des Engagements von UNO und NATO möchte ich prüfen, ob die Absicherung der UNPROFOR-Mission oder eher das Leid der Zivilbevölkerung massgeblich für die massiven Luftangriffe der NATO und den Einsatz der britisch-französisch-niederländischen schnellen Eingreiftruppe war.

2. Von Unabhängigkeitsbestrebungen, dem Kriegsausbruch in Slowenien und Kroatien bis zur Konzeptionierung von UNPROFOR

2.1. Innerjugoslawische Entwicklungen bis zum Kriegsausbruch

Wie Harald Endemann in seinen Ausführungen zum Staatszerfall Jugoslawiens bemerkt, ging es zu Beginn der Unabhängigkeitsbestrebungen Kroatiens und Sloweniens, obwohl eigene Währungen eingeführt werden sollten, eigene Territorialverteidigungen im Entstehen waren, eine eigene slowenische Staatsbürgerschaft konzipiert wurde und die Zustimmung zu Bundesgesetzen einer Prüfung des kroatischen Parlaments bedurfte, explizit nicht um die Absicht, den jugoslawischen Staat abzuschaffen. Vielmehr sollte der Bundesstaat hin zu einer Konföderation der verschiedenen Teilrepubliken und autonomen Gebiete entwickelt werden (vgl. Endemann 1996: 208f.). Die Abkehr von diesem Konzept seitens Kroatiens und Sloweniens sei erst nach der serbischen Blockade des Bundespräsidiums im Mai 1991 erfolgt, als der Turnus die Wahl eines Kroaten zum Staatspräsidenten vorsah, sich die serbischen Republiken und Autonomen Gebiete jedoch weigerrten ihn zu ernennen (vgl.: ebd.).

Diese Erörterung widerspricht jedoch der Darstellung von Daniel Eisermann, der darauf hinweist, dass das klare Ziel Sloweniens nach dem Unabhängigkeitsreferendum vom Dezember 1990 der Austritt aus der jugoslawischen Föderation war. Diese Absicht sei spätestens seit Januar 1991 verfolgt worden (vgl. Eisermann 2000: 28f.). Zumindest die Sezessionsabsichten Sloweniens waren bereits innerhalb der neuen slowenischen Verfassung von 1989 festgeschrieben. Auch die jugoslawische Verassung von 1974 habe ein Recht zur Sezession impliziert, wobei keine eindeutigen Regularien zur Handhabung eines solchen Bestrebens entworfen worden sein. Nach einer Entscheidung des jugoslawischen Verfassungsgerichts gegen die Möglichkeit einseitiger Sezessionen Anfang Februar 1990 sei es seitens Sloweniens und Kroatiens überhaupt erst zum Vorschlag einer Konföderation gekommen (vgl. Eisermann 26f.). Auch in Kroatien war eine neue Verfassung konzipiert und im Dezember 1990 in Kraft gesetzt worden. Die verfassungsrechtliche Degradierung der kroatischen Serben zu einer nationalen Minderheit zeigte bereits zu einer frühen Phase des Konfliktes exemplarisch eines jener Problemfelder auf, das bis zum Friedensvertrag von Dayton und (angesichts der momentanen Fragmentierung des neu errichteten Staates Bosnien-Herzegowinas) darüber hinaus bestehen blieb: den Umgang mit Minderheiten und deren Schutz sowie die Argumentation mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, das als Anlass zur Veränderung der Grenzen während der späteren verschiedenen Konflikte diente (vgl.: Eisermann 2000: 29). Die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist historisch betrachtet kein originär jugoslawischer Sonderfall, obgleich sich innerhalb Jugoslawiens die spezielle Definition aller größeren Bevölkerungsgruppen als „staatstragenden Nationen“ ergab (vgl. Imbusch 2006: 226). Primär ging es in Kroatien und Slowenien also um die Ausgliederung aus dem jugoslawischen Bundesstaat und die Erlangung vollständiger völkerrechtlicher Souveränität. Die Schaffung einer jugoslawischen Konföderation wurde in Kroatien und Slowenien folglich nur als zweite Wahl betrachtet.

Vor dem Hintergrund der slowenischen und kroatischen Absichten, weigerten sich Serbien, Montenegro, das Kosovo und die Vojvodina am 15. Mai 1991 gegen die Wahl des Kroaten Mesics zum Präsidenten „...und schufen somit ein verfassungsmäßiges Vakuum.“ (Eisermann 2000: 30). Unmittelbar nach der serbischen Entscheidung zur Blockade des Bundespräsidiums wurde nun auch in Kroatien ein Referendum durchgeführt, welches die Zustimmung der kroatischen Bevölkerung zur Gründung eines unabhängigen Staates verdeutlichte (vgl.: ebd.).

Nach der Ablehnung eines bosnisch-mazedonischen Konzeptes zur Einigung innerhalb einer „asymmetrischen Föderation“ durch die serbischen Teilrepubliken und autonomen Gebiete, die allen Teilrepubliken weitere Autonomie bei einem Verbleiben innerhalb des jugoslawischen Staatsverbandes gewährt hätte, kam es schließlich am 25. Juni 1991 zur einseitigen Unabhängigkeitserklärung Kroatiens und Sloweniens, wobei beide Republiken sich sofort gegenseitig völkerrechtlich anerkannten und diese Anerkennung auch den verbleibenden Republiken Jugoslawiens anboten (vgl.: Eisermann 2000: 30f.).

Die ersten bewaffneten, kriegerischen Konflikte ergaben sich bereits Ende Juni 1991 als die jugoslawische Volksarmee versuchte Grenzstationen zu Österreich unter ihre Kontrolle zu bringen, die von der slowenischen Territorialverteidigung gehalten wurden (vgl. Endemann 1996: 210). Zu vereinzelten Unruhen zwischen den Bevölkerungsgruppen Kroatiens war es hingegen bereits im März gekommen (vgl.: Eisermann 2000: 30).

Die jugoslawische Volksarmee wurde vom Bundespräsidium befehligt, in dem insgesamt 4 Stimmen auf traditionell serbische Republiken (Serbien und Montenegro) und autonome Gebiete (Kosovo und Vojvodina) entfielen. Das Bundespräsidium war weiterhin auch für die Verhängung des Ausnahmezustandes zuständig, welche jedoch von den verbleibenden nicht-serbischen Republiken blockiert wurde (vgl.: ebd.).

Die Kämpfe in Slowenien dauerten nur etwa eine Woche an. Dies hatte seine Begründung in der unerwartet starken Gegenwehr der Slowenen, die nur einen Rückzug der jugoslawischen Volksarmee oder ein langfristiges, teures, verlustreiches Engagement zur Wahl stellte. Da es in Slowenien im Gegensatz zu Kroatien jedoch keine große serbische Minderheit gab, erging schon am 18. Juli 1991 der Befehl des Bundespräsidiums zum Rückzug der Armee innerhalb der nächsten drei Monate - „Dies kam einer Anerkennung der Unabhängigkeit Sloweniens sehr nahe.“ (Eisermann 2000: 40) . Das Bundespräsidium war unterdessen wieder legitim handlungsfähig, der Kroate Mesic Anfang Juli 1991 ordungs- und turnusgemäß zum Präsidenten gewählt worden. Unter Vermittlung der EG-Staaten Luxemburg, Italien und der Niederlande konnte die Blockade des Bundespräsidiums überwunden werden (vgl.: Eisermann 2000: 37f.).

Inzwischen weiteten sich die Kämpfe zwischen den Tschetniks (der serbischen Minderheit in Kroatien) und der kroatischen Territorialverteidigung sowie den Polizeikräften soweit aus, dass die jugoslawische Volksarmee zugunsten der serbischen Minderheit einschritt. Es kam zur Besetzung von kroatischem Territorien, ersten Vertreibungen und Morden durch die serbischen Milizen und die Armee. Die Volksarmee selbst hatte sich mittlerweile zu einer überwiegend serbisch-dominierten Streitmacht gewandelt. Dies hatte seinen Ursprung Ende der 1980er Jahre als die überwiegende Mehrzahl der Offiziersanwärter Serben waren (vgl.: Eisermann 2000: 28). Durch die Verweigerung des Kriegsdienstes und Desertierungen vieler Nicht-Serben „...wandelte sich die Bundesarmee im Verlauf weniger Monate in eine national-serbische Streitmacht, die überwiegend von bosnischen Territorium aus operierte.“ (Eisermann 2000: 48).

Schon zu Beginn des Konflikts waren äussere Mächte involviert. Besonders die Staaten der Europäischen Gemeinschaft spielten sich bewusst in den Vordergrund. Die wichtigtsten Akteure waren Frankreich und Großbritannien als klassische europäische Grossmächte, Italien als Anrainerstaat und Deutschland, das sich erstmals seit der Wiedervereinigung als vollständig souveräner Staat präsentieren konnte. Auch die Niederlande engagierten sich ihrerseits stark, was jedoch eher daran gelegen haben mag, dass die die EG-Ratspräsidentschaft 1991 innehatten. Im Folgenden werde ich daher die Bemühungen der EG um eine Lösung des Jugoslawien-Konfliktes bis zur ersten Thematisierung im UN-Sicherheitsrat skizzieren.

2.2. Reaktionen der Staatenwelt auf die einseitige Ausrufung der Unabhängigkeit und auf den Ausbruch der Kämpfe

Der Krieg in Slowenien und Kroatien kam für die Staaten der EG zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, da Anfang der 1990er Jahre gerade die Planungen zur Gründung der Europäischen Union auf Hochtouren liefen. Meinungsverschiedenheiten zwischen den europäischen Staaten konnten daher leicht zu Verzögerungen des Prozesses der europäischen Integration führen. Gleichzeitig eröffnete der Konflikt jedoch auch die Möglichkeit die Außen- und Sicherheitspolitik der EG-Staaten zu koordinieren. Immerhin war die Konzeptionierung einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) Bestandteil der geplanten Europäischen Union (vgl. Preisinger 1994: I). Durch effektives Krisenmangement wollten die EG-Staaten zudem beweisen, dass sie auch ohne die Einbindung der USA als einflussreicher Akteur innerhalb der internationalen Gemeinschaft agieren konnten. Daniel Eisermann beschreibt das Verhalten der USA und UDSSR sogar als passiv, die UDSSR wollte eine eventuelle Thematisierung im UN-Sicherheitsrat notfalls mit einem Veto blockieren (vgl. Eisermann 2000: 36). Die UNO wie auch die USA sahen den Konflikt als generell innerstaatlich an und verwiesen daher auf die Zuständigkeit der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) (vgl. Eisermann 2000: 36f.).

Die Wahrnehmung der Weltöffentlichkeit war nach dem Ende des Kalten Krieges auf die Veränderungen und den drohenden Zerfall der Sowjetunion sowie auf den zweiten Golfkrieg und dessen Nachkriegsregelung fokussiert. Gerade vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Sowjetunion sollte durch eine schnelle Anerkennung Sloweniens und Kroatiens kein Präzedenzfall geschaffen werden (vgl. Eisermann 2000: 25f.). Daniel Eisermann bezeichnet das Festhalten am territorialen Status quo Jugoslawiens sogar als „...Dogma der territorialen Integrität...“ (Eisermann 2000: 26). Die Gefahr einer Einmischung in die inneren Belange eines souveränen Mitglieds der Vereinten Nationen habe von Anfang an bestanden (vgl.: ebd.).

Bis zur ersten Thematisierung des Jugoslawien-Konfliktes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Ende Sptember 1991 war es zu einer Vielzahl von diplomatischen Ansätzen der EG gekommen, den Konflikt zu beenden oder wenigstens durch einen effektiven Waffenstillstand zu unterbrechen. Hier ist besonders der sogenannte „Brioni-Kompromiss“ zu nennen, der auf die Bewahrung des territorialen und institutionellen Vorkriegszustandes setzte. Federführend bei der Vermittlung des Kompromisses waren die Niederlande, Luxemburg und Portugal. Die Entscheidung über die Anerkennung der kroatischen und slowenischen Unabhängigkeit sollte um drei Monate verschoben werden. Weiterhin war ein Waffenstillstand konzipiert worden, der jedoch nie wirklich eingehalten wurde (vgl.: Eisermann 39f.). So kam es schon relativ früh, in der zweiten Hälfte des Jahres 1991, zur Entsendung einer EG-Beobachtermission nach Jugoslawien um die Überwachung dieses Waffenstillstandes zu gewährleisten. Die Entsendung der Mission erfolgte nach Absprache mit den Konfliktparteien im Rahmen des „Brioni-Kompromisses“ und ist insofern nicht als direkter Eingriff in die jugoslawische Souveränität zu werten (vgl. Preisinger 1994: 2f.). Trotz der allgemeinen Zustimmung zur Stationierung der Mission stellt die Entsendung an sich eine Zäsur in der Frage dar, inwiefern der Jugoslawien-Konflikt internationalisiert wurde. Spätestens nach der Mandatierung sind internationale Organisationen (KSZE) und Drittstaaten (vornehmlich der EG aber auch Kanada, Polen, Schweden, Slowakei und die Tschechische Republik) in einen Konflikt verwickelt, der bis dato als innerstaatlich wahrgenommen wurde. Schon früh lag eine der Hauptaufgaben der Mission in der Gewährleistung und Vermittlung humanitärer Hilfsleistungen (vgl. Preisinger 1994: 5).

[...]

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Der Jugoslawienkrieg - Die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft auf den Staatszerfall
Sous-titre
Von der Anerkennung Kroatiens und Sloweniens bis hin zum Einsatz der NATO
Université
University of Marburg  (Politikwissenschaft)
Cours
Staatensouveränität vs. Recht auf humanitäre Intervention
Note
2,0
Année
2007
Pages
28
N° de catalogue
V199297
ISBN (ebook)
9783656255406
ISBN (Livre)
9783656255789
Taille d'un fichier
499 KB
Langue
allemand
Mots clés
Jugoslawienkrieg, NATO, Bosnienkrieg, Bürgerkrieg;, Intervention;, Souveränität
Citation du texte
Anonyme, 2007, Der Jugoslawienkrieg - Die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft auf den Staatszerfall , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199297

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