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Der Konzernbegriff der Zinsschranke

Titel: Der Konzernbegriff der Zinsschranke

Seminararbeit , 2009 , 41 Seiten , Note: 15 Punkte

Autor:in: Michael Deinhard (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG a.F.). Als Ausnahmetatbestand („Konzernklausel“ in § 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben.
Die Regelung des § 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten – insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des „Gleichordnungskonzerns“, der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der „erweiterte Konzernbegriff“ zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Bedeutung des Konzernbegriffs für den Gesamtkomplex der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG

I. Der steuerliche Konzernbegriff und Schwierigkeiten in der Praxis

II. Unterscheidung des Konzernbegriffs zwischen Konzernangehörigkeit und Eigenkapitalquote

III. Die weltweite Betrachtung in § 4h EStG

IV. Der steuerrechtliche erweiterte Konzernbegriff im Vergleich zur gesellschaftsrechtlichen Definition des Konzerns

B. Die Voraussetzung der fehlenden Konzernzugehörigkeit nach § 4h Abs.3 EStG:

I. Zweck der Konzernklausel

II. Die Drei-Stufen-Theorie

III. Die (potenzielle) Konzernzugehörigkeit nach § 4h Abs.3 S.5 EStG

1. Einbeziehung in den Konzernabschluss

a) Tatsächliche und mögliche Konsolidierung

b) Die einzelstaatliche Konzernabschlussverpflichtung

2. Konsolidierung nach diversen Rechnungslegungsstandards

a) Konsolidierung nach IFRS

aa) Grundzüge der IFRS-Konsolidierung

bb) Die anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit nach IFR

b) Handelsrechtliche Konsolidierung

aa) Berührungspunkte von IFRS und HGB

bb) Konsolidierung nach HGB

cc) Die anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit nach HGB

c) Konsolidierung nach US-GAAP

IV. Einheitliche Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik, § 4h Abs.3 S.6 EStG.13

1. Gleichordnungskonzerne

a) Behandlung im Rahmen des § 4h Abs.3 S.6 EStG

b) Möglichkeiten der Vermeidung des Gleichordnungskonzerns

2. Konzernzugehörigkeit allein für die Zinsschranke

3. § 4h Abs.3 S.6 i.V.m. Abs.2 S.1 c) S.8 EStG als originäre Konzernabschlussverpflichtung

V. Maßgeblichkeit des Zeitpunktes

VI. Feststellungslast

VII. Gegenausnahme: Keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a Abs.2 KStG

C. Behandlung der Konzernzugehörigkeit bei diversen Unternehmensgestaltungen und Umgehungsmöglichkeiten

I. Betriebsaufspaltung

II. Natürliche Personen als Konzernspitze

III. Behandlung von Organkreisen

IV. Fallgestaltungen der GmbH & Co. KG

V. Zweckgesellschaften

VI. Verbriefungszweckgesellschaften

VII. Zur Konzernfreiheit von Gemeinschaftsunternehmen (§ 310 HGB) sowie assoziierten Unternehmen (§ 311 HGB)

VIII. Betriebe der öffentlichen Hand

IX. PPP-Projektgesellschaften

D. Kritik und Anregung für eine praxisgerechtere Festlegung des Konzernbegriffs

Zielsetzung und Forschungsgegenstand

Die vorliegende Arbeit untersucht den steuerrechtlichen Konzernbegriff im Kontext der Zinsschrankenregelung gemäß § 4h EStG, die im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008/2009 eingeführt wurde. Das primäre Ziel ist es, die komplexen Auslegungskriterien für die Konzernzugehörigkeit – insbesondere bei verschiedenen Rechnungslegungsstandards und Unternehmensstrukturen – zu analysieren und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten sowie Umgehungsmöglichkeiten kritisch zu beleuchten.

  • Analyse der Definition der Konzernzugehörigkeit gemäß § 4h EStG.
  • Untersuchung der Konsolidierung nach verschiedenen Rechnungslegungsstandards (IFRS, HGB, US-GAAP).
  • Evaluierung spezieller Unternehmensgestaltungen wie GmbH & Co. KG, Zweckgesellschaften und Organkreise.
  • Beurteilung der Praxisgerechtigkeit der gesetzlichen Regelungen und deren Auslegung durch die Finanzverwaltung.

Auszug aus dem Buch

I. Der steuerliche Konzernbegriff und Schwierigkeiten in der Praxis

Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG a.F.). Als Ausnahmetatbestand („Konzernklausel“ in § 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben.

Die Regelung des § 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten – insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des „Gleichordnungskonzerns“, der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der „erweiterte Konzernbegriff“ zugrunde gelegt, der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Bedeutung des Konzernbegriffs für den Gesamtkomplex der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG: Einleitung in die Problematik des Konzernbegriffs als steuerliches Tatbestandsmerkmal im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009.

B. Die Voraussetzung der fehlenden Konzernzugehörigkeit nach § 4h Abs.3 EStG:: Detaillierte Prüfung der Drei-Stufen-Theorie zur Bestimmung der Konzernzugehörigkeit sowie Analyse der Konsolidierungsstandards und Einzelfragen.

C. Behandlung der Konzernzugehörigkeit bei diversen Unternehmensgestaltungen und Umgehungsmöglichkeiten: Untersuchung spezieller Rechtsformen und Gestaltungen wie Betriebsaufspaltungen, Organkreise und Zweckgesellschaften im Kontext der Zinsschranke.

D. Kritik und Anregung für eine praxisgerechtere Festlegung des Konzernbegriffs: Kritische Würdigung der gesetzlichen Umsetzung sowie Forderung nach einer klareren Konkretisierung des Konzernbegriffs durch den Gesetzgeber.

Schlüsselwörter

Zinsschranke, Konzernbegriff, Unternehmenssteuerreform, § 4h EStG, Konzernklausel, IFRS, HGB, Konsolidierung, Organschaft, Gleichordnungskonzern, Zweckgesellschaft, Eigenkapitalquote, Fremdfinanzierung, Steuerrecht, Betriebsaufspaltung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert den steuerrechtlichen Konzernbegriff im Kontext der Zinsschrankenregelung (§ 4h EStG) und untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb als konzernzugehörig gilt und welche Auswirkungen dies auf den Betriebsausgabenabzug hat.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Arbeit fokussiert sich auf die Auslegung des Konzernbegriffs, die Konsolidierung nach verschiedenen Rechnungslegungsstandards (IFRS, HGB) sowie die steuerliche Einordnung komplexer Unternehmensstrukturen wie Organkreise und GmbH & Co. KG.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, die durch die Zinsschranke entstandenen Rechtsunsicherheiten in der Bilanzierungspraxis zu identifizieren und die Anwendbarkeit der Konzernklausel sowie der Escape-Klausel kritisch zu hinterfragen.

Welche wissenschaftlichen Methoden kommen zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse unter Auswertung von Gesetzesmaterialien, einschlägiger Fachliteratur, aktueller BMF-Schreiben sowie der Rechtsprechung, um die Auslegung des Konzernbegriffs zu systematisieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die methodische Bestimmung der Konzernzugehörigkeit (Drei-Stufen-Theorie) und die spezifische Behandlung verschiedener Unternehmensgestaltungen und Umgehungsmöglichkeiten.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit zusammenfassen?

Zinsschranke, Konzernklausel, § 4h EStG, IFRS-Konsolidierung, Unternehmenssteuerreform und Steuergestaltung.

Wie werden Zweckgesellschaften im Kontext der Zinsschranke bewertet?

Zweckgesellschaften weisen oft eine hohe Fremdfinanzierungsquote auf. Ihre steuerliche Einordnung als "nicht konzernzugehörig" ist umstritten, da sie nach IAS 27 bzw. HGB grundsätzlich konsolidierungspflichtig wären.

Warum ist die Betriebsaufspaltung für die Konzernklausel relevant?

Bei einer Betriebsaufspaltung werden Besitz- und Betriebsgesellschaften grundsätzlich nicht als Konzern behandelt, was diese Struktur zu einem wichtigen Instrument macht, um die Anwendung der Zinsschranke zu vermeiden.

Welche Bedeutung hat das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008 für die Arbeit?

Das BMF-Schreiben dient als wesentliche Grundlage für die Konkretisierung der Anwendung der Zinsschranke, wird in der Arbeit jedoch teilweise kritisch hinsichtlich seiner steuerverschärfenden Tendenzen bewertet.

Was ist das "Tannenbaumprinzip" im Zusammenhang mit der Konzernabschlusspflicht?

Es beschreibt den handelsrechtlichen Grundsatz, dass jede Konzernmutter zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, was bei mehrstufigen Unternehmensverbindungen eine Rolle für die Bestimmung des Konsolidierungskreises spielt.

Ende der Leseprobe aus 41 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Konzernbegriff der Zinsschranke
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Veranstaltung
Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht)
Note
15 Punkte
Autor
Michael Deinhard (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
41
Katalognummer
V199363
ISBN (eBook)
9783656269991
ISBN (Buch)
9783656270959
Sprache
Deutsch
Schlagworte
konzernbegriff zinsschranke
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Michael Deinhard (Autor:in), 2009, Der Konzernbegriff der Zinsschranke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199363
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Leseprobe aus  41  Seiten
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