Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung des Urheberrechts auf
dem Gebiet der Tschechischen Republik von Ihren Anfängen bis in die heutige Zeit zu beleuchten.
Dabei soll zunächst ein kurzer Blick auf die Wurzeln urheberrechtlicher Gesetzgebung
in der Kaiserzeit geworfen und anschließend die ersten Kodifikationen österreichischer
Urheberrechtsgesetzgebung betrachtet werden. Sodann ist auf die verschiedenen tschechischen
bzw. tschechoslowakischen Kodifikationen einzugehen. Abschließend soll aufgezeigt
werden, inwieweit eine Angleichung des tschechischen Schutzstandards an den des kontinentalen
Europas im Hinblick auf einen zukünftigen Beitritt Tschechiens zur EU bereits erfolgt
ist oder gegebenenfalls noch zu erfolgen hat. Das Urheberrecht ist einer der jüngsten Teile der Rechtsordnung. Als die Menschheit begann,
ihre Umwelt nach Rechtsgrundsätzen zu unterwerfen, bildeten zuerst allein die Sachgüter den
Kreis der Rechtsobjekte. Es entstanden Besitz, Eigentum und sonstige dingliche Rechte an
körperlichen Gegenständen. Erst an der Schwelle der Neuzeit ergab sich die wirtschaftliche
und technische Notwendigkeit, auch geistigen Gütern wie Schrift-, Ton- und Kunstwerken
Rechtsschutz zu gewähren.1
Die Anfänge der tschechischen Urheberrechtsgesetzgebung liegen in einer Zeit, in der das
Gebiet der heutigen Tschechischen Republik noch Bestandteil der österreichischen Erblande
der Habsburgermonarchie war. Es ist demzufolge zuvorderst ein Blick auf die österreichischen
Wurzeln tschechischer Gesetzgebung zu werfen. Ausgangspunkt der Entwicklung des Urheberrechtsschutzes in Österreich ist eine Situation, in
der die Macht im Staat dem absolutistischen Herrscher von Gottes Gnaden zufällt. Das Recht
der Untertanen ist von seiner Gunst abhängig; Schutz gegen Eingriffe Dritter in Rechtspositionen
des Einzelnen werden als Ausdruck kaiserlicher Machtvollkommenheit in Form sog.
Privilegien gewährt. Dabei begründet die Urheberschaft selbst keineswegs einen Anspruch
auf Erteilung des Privilegs.2 Die zu dieser Zeit vorherrschende Auffassung begreift den Nachdruck
nicht als eine Verfügung über das Geisteswerk als solches, sondern über das dabei als
Vorlage benutzte körperliche Exemplar des Werkes, die nach gemeinem Recht dem körperlichen
Eigentümer zusteht. [...]
1 H. Mitteis, Grundriß des österreichischen Urheberrechts, S. 7 ff.
2 Schulze, Die kleine Münze, S. 7.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Anfänge der Urheberrechtsgesetzgebung in den tschechischen Ländern
- I. Wurzeln der Urheberrechtsgesetzgebung
- II. Das Kaiserliche Patent vom 19. Oktober 1846 Nr. 992 J.G.S.
- III. Das erste österreichische Urhebergesetz von 1895
- 1. Gegenstand des Urheberschutzes
- 2. Inhalt des Urheberrechts
- a) Literarische Werke
- b) Tonkunst
- c) Bildende Kunst
- d) Photographie
- 3. Inhaber des Urheberrechts
- 4. Dauer des Urheberrechts
- 5. Schutz des Urheberrechtes
- 6. Urhebervertragsrecht
- C. Der Schutz des Urhebers in der Ersten Republik
- I. Die Übernahme des österreichischen Schutzstandards mit der Verfassung von 1918
- II. Das erste tschechoslowakische Urheberrechtsgesetz von 1926
- 1. Schutzgegenstand
- 2. Inhaber des Schutzrechts
- 3. Umfang des Urheberrechts
- a) Literarische Werke
- b) Tonwerke
- c) Bildende Kunst
- d) Photographie
- 4. Schutzdauer
- 5. Schutz des Urheberrechts
- 6. Sonstiges
- III. Die Novelle von 1936 und die Reformbemühungen der Folgezeit
- D. Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik
- I. Das Gesetz Nr. 115/1953 Slg.
- 1. Urheberrecht
- a) Schutzgegenstand
- b) Inhaber des Schutzrechtes
- c) Inhalt des Urheberrechtes
- aa) Urheberpersönlichkeitsrecht
- bb) Vermögensrechte des Urhebers
- cc) Übergang von Vermögensrechten des Urhebers
- dd) Zwangsvollstreckung
- d) Schutz des Urheberrechts
- aa) Umfang
- bb) Art
- cc) Dauer
- dd) Urhebernachfolgevergütung („domaine public payant“)
- e) Der Übergang des Werkes und sein Schutz
- 2. Urhebervertragsrecht
- 3. Verwandte Schutzrechte
- a) Ausübende Künstler
- b) Sendeunternehmen
- c) Persönliche Schriftstücke und Porträts
- 4. Urheberorganisationen
- 5. Kulturfonds
- 1. Urheberrecht
- II. Das Gesetz Nr. 35/1965 Slg.
- 1. Regelungsbereich
- 2. Einheitscharakter
- 3. Gesetzliche Lizenzen
- 4. Werke im Arbeitsverhältnis
- 5. Urhebervertragsrecht
- 6. Schutz des Urheberrechts
- a) Art
- b) Dauer
- 7. Urheberorganisationen
- 8. Leistungsschutz
- a) Ausübende Künstler
- b) Rechte der Hersteller von Tonträgern und Sendeunternehmen
- I. Das Gesetz Nr. 115/1953 Slg.
- E. Die Entwicklung nach der samtenen Revolution
- I. Die Novelle 1990
- 1. Allgemeines
- 2. Inhalt
- a) Computerprogramme
- b) Leerkassettenabgabe und Ausleihtantieme
- c) Die Verbreitung von Hör- und Fernsehrundfunkprogrammen über Kabelanlagen
- d) Freie Werknutzung
- e) Folgerecht
- f) Schutzfristen
- g) Sanktionen der Verletzung des Urheberrechts
- 3. Durchführungsvorschriften zum Urheberrechtsgesetz
- 4. Kulturfonds
- II. Die Novelle 1991
- III. Die Novelle 1993
- IV. Das Gesetz Nr. 237/1995 Slg. (Wahrnehmungsgesetz)
- V. Die Novelle 1996
- 1. Computerprogramme
- 2. Gesetzliche Lizenzen
- 3. Verleih und Vermietung
- 4. Deliktischer Anspruch
- 5. Schutzdauer
- 6. Ansprüche gegen Zollbehörden
- I. Die Novelle 1990
- F. Das Gesetz Nr. 121/2000 Slg.
- I. Materielles Urheberrecht
- 1. Gegenstand des Urheberrechts
- 2. Inhaber des Urheberrechts
- 3. Inhalt des Urheberrechts
- a) Persönlichkeitsrechte
- b) Vermögensrechte
- aa) Nutzungsrechte
- bb) Andere Vermögensrechte
- 4. Schranken des Urheberrechts
- a) Freie Nutzung
- b) Gesetzliche Lizenzen
- 5. Schutzdauer
- a) Urheberwerke
- b) Freie Werke
- II. Urhebervertragsrecht
- III. Besondere Bestimmungen für einzelne Werke
- 1. Arbeitnehmerurheberrecht
- 2. Audiovisuelle Werke
- 3. Computerprogramme
- 4. Sonstige Werke
- a) Kollektivwerke
- b) Schulwerk
- c) Werke auf Bestellung und Wettbewerbswerk
- IV. Verwandte Schutzrechte
- 1. Ausübende Künstler
- 2. Hersteller von Tonaufnahmen
- 3. Hersteller von Ton-Bild-Aufnahmen
- 4. Rundfunk- und Fernsehsender
- 5. Verleger
- V. Kollektive Verwaltung von Rechten (Verwertungsgesellschaften)
- VI. Schutz der Urheberrechte
- VII. Datenbanken
- I. Materielles Urheberrecht
- G. Schlußbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Urheberrechts in der Tschechischen Republik seit den Anfängen der Urheberrechtsgesetzgebung in den tschechischen Ländern bis zum aktuellen Stand der Rechtslage. Sie analysiert die historische Entwicklung des Urheberrechts in Tschechien und untersucht, wie sich das tschechische Urheberrecht an den Schutzstandard der Europäischen Union angenähert hat.
- Die historische Entwicklung des Urheberrechts in Tschechien
- Die Einflüsse des österreichischen und des tschechoslowakischen Urheberrechts
- Die Anpassung des tschechischen Urheberrechts an den EU-Schutzstandard
- Die wichtigsten Rechtsakte im Bereich des Urheberrechts
- Die Bedeutung des Urheberrechts für die Kultur und Wirtschaft
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel B: Die Anfänge der Urheberrechtsgesetzgebung in den tschechischen Ländern - Dieses Kapitel behandelt die Anfänge des Urheberrechts in den tschechischen Ländern, beginnend mit den Wurzeln der Urheberrechtsgesetzgebung, dem Kaiserlichen Patent von 1846 und dem ersten österreichischen Urhebergesetz von 1895. Es analysiert den Gegenstand des Urheberschutzes, den Inhalt des Urheberrechts, die Inhaber des Urheberrechts, die Dauer des Urheberrechts, den Schutz des Urheberrechts und das Urhebervertragsrecht.
- Kapitel C: Der Schutz des Urhebers in der Ersten Republik - Dieses Kapitel befasst sich mit der Entwicklung des Urheberrechts in der Ersten Republik, insbesondere mit der Übernahme des österreichischen Schutzstandards durch die Verfassung von 1918 und dem ersten tschechoslowakischen Urheberrechtsgesetz von 1926. Es analysiert den Schutzgegenstand, den Inhaber des Schutzrechts, den Umfang des Urheberrechts, die Schutzdauer, den Schutz des Urheberrechts und weitere Besonderheiten des tschechoslowakischen Urheberrechts von 1926.
- Kapitel D: Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik - Dieses Kapitel untersucht die Entwicklung des Urheberrechts in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, wobei es sich auf die Gesetze Nr. 115/1953 Slg. und Nr. 35/1965 Slg. konzentriert. Es analysiert den Gegenstand des Urheberrechts, die Inhaber des Schutzrechtes, den Inhalt des Urheberrechts, den Schutz des Urheberrechts, das Urhebervertragsrecht, verwandte Schutzrechte, Urheberorganisationen, den Kulturfonds und die Leistungsschutzrechte.
- Kapitel E: Die Entwicklung nach der samtenen Revolution - Dieses Kapitel befasst sich mit der Entwicklung des Urheberrechts nach der samtenen Revolution, beginnend mit der Novelle von 1990 und den folgenden Novellierungen. Es beleuchtet die wichtigsten Änderungen im Urheberrechtsgesetz und die Anpassung des tschechischen Urheberrechts an den EU-Standard. Es analysiert die Einführung des Schutzes von Computerprogrammen, die Leerkassettenabgabe, die Ausleihtantieme, die Verbreitung von Rundfunkprogrammen über Kabelanlagen, die freie Werknutzung, das Folgerecht, die Schutzfristen, die Sanktionen bei Verletzung des Urheberrechts, die Durchführungsvorschriften zum Urheberrechtsgesetz und den Kulturfonds.
- Kapitel F: Das Gesetz Nr. 121/2000 Slg. - Dieses Kapitel analysiert das Gesetz Nr. 121/2000 Slg., das das aktuelle Urheberrechtsgesetz in Tschechien darstellt. Es behandelt das materielle Urheberrecht, das Urhebervertragsrecht, besondere Bestimmungen für einzelne Werke, verwandte Schutzrechte, die kollektive Verwaltung von Rechten, den Schutz der Urheberrechte und Datenbanken. Es beschreibt den Gegenstand des Urheberrechts, den Inhaber des Urheberrechts, den Inhalt des Urheberrechts, die Schranken des Urheberrechts, die Schutzdauer, die Besonderheiten bei Arbeitnehmerurheberrecht, audiovisuellen Werken, Computerprogrammen und anderen Werken, die verwandten Schutzrechte und die Rolle von Verwertungsgesellschaften.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die zentralen Themen des Urheberrechts, wie Schutzgegenstand, Inhaber des Urheberrechts, Inhalt des Urheberrechts, Schutzdauer, Schutz des Urheberrechts, Urhebervertragsrecht, verwandte Schutzrechte, Urheberorganisationen, Kulturfonds und Leistungsschutzrechte. Sie analysiert die Entwicklung des tschechischen Urheberrechts im Kontext der EU-Rechtsetzung und die Anpassung an den Schutzstandard der Europäischen Union.
- Quote paper
- Inka Schwanke (Author), 2002, Die Entwicklung des Urheberrechts auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik und seine Annäherung an den Schutzstandard der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19953