Rechtliche Probleme bei der Bekämpfung illegaler Streaming-Portale und die unterschiedlichen Lösungsansätze


Dossier / Travail, 2012

15 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Juristische Erschwernisse
2.1 Anonymität des World Wide Webs
2.2 Rechtslage der Vorratsdatenspeicherung
2.3 §44a des Urheberrechts

3. Konzepte zur Bekämpfung von Streaming-Portalen
3.1 Ansätze der Film und Fernsehindustrie
3.2 Rechtliche Vorgehensweise
3.3 ACTA

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Weltweite Einnahmen durch Blu-ray Disks und DVDs in Milliarden

Abb. 2: Amerikas Einnahmen durch 2D und 3D Filme

1. Einleitung

„Das größte Problem mit den [Sic] Fortschritt ist - auch die Nachteile entwickeln sich weiter.“1

Das Internet ist heute nicht nur aus dem privaten Alltag sondern auch aus dem Ge­schäftsleben nicht mehr wegzudenken. Nachdem es Anfang der 90er Jahre der Öffent­lichkeit frei zugänglich gemacht wurde, stieg innerhalb von zwei Jahrzehnten sowohl die Nutzerzahl als auch die Funktionalität exponentiell an. Doch schon früh zeigte sich, dass auch das World Wide Web nicht frei von Kriminalität ist. Mit steigendem wirt­schaftlichem Nutzen bot sich eine immer lukrativere Plattform für Kriminelle an. Früh wurden die heimischen Computer einzelner Personen angegriffen. Hierbei wurden und werden immer noch Schadprogramme wie Viren und Würmer eingesetzt. Später folg­ten Trojaner und weitere Programme, die Festplatten nach Daten durchforsten.2 Dabei richtete sich der Fokus immer mehr auf große Konzerne und deren sensible Daten. In den letzten fünf Jahren entwickelte sich eine neue Form der Onlinekriminalität, welche der Multimediabranche jährliche Schäden in Millionenhöhe bereiten. Großer Beliebtheit erfreuen sich dabei Filesharing-Portale, auf denen es möglich ist Musik, Filme und Se­rien herunterzuladen und zu tauschen.3 Bei genannten Problemen ist die Rechtslage eindeutig und eine Strafverfolgung uneingeschränkt möglich.

Jüngste Gefahr geht von der sogenannten Streaming Media aus. „Streaming Media ist eine Technologie, um Multimedia-Daten (z.B. Audio- und Video-Daten) auf Webseiten zum Direktabruf zur Verfügung zu stellen.“4 Mithilfe einer schnellen Internetverbindung ist es somit möglich, Filme und Serien auf illegalen Streaming-Portalen zu sehen. Es dürfte erkennbar sein, dass die Benutzung einer solchen Internetseite nicht legal sein kann. Ungleich zu den Filesharing-Portalen ist die Lage bei Streaming-Portalen jedoch juristisch nicht eindeutig. Aufgrund rechtlicher Definitionslücken entsteht für die Nutzer eine rechtliche Grauzone.5 Es stellt sich die Frage, ob und in wieweit das Internet als rechtsfreie Zone angesehen werden kann. Aus diesem Anlass wird im Folgenden zu­nächst auf die juristischen Erschwernisse sowie die Probleme bei der Rechtsprechung im Falle Deutschlands eingegangen. Anschließend werden die erfolgversprechendsten Konzepte dargelegt, deren Ziel die Zerschlagung illegaler Streaming-Plattformen ist.

2. Juristische Erschwernisse

ln diesem Kapitel werden allgemeine sowie konkrete Behinderungen der Justiz erläu­tert.

2.1 Anonymität des World Wide Webs

Die Anonymität im World Wide Web ist Resultat der internationalen Verflechtung des Internets. Gleichzeitig gehen große Einschränkungen des Zuständigkeitsbereichs der Justiz einher. Die Anonymität gilt somit als eine Ursache für die hohe Anbieter- und Nutzerzahl von illegalen Internetangeboten.

Ein gewisser Grad an Identifikation ist jedoch erforderlich um überhaupt Verbindung aufnehmen zu können. Aus diesem Grund gibt es IP-Adressen, die ausnahmslos jede Internetseite und jeden Internetanschluss kennzeichnen. Solch eine IP-Adresse be­steht aus vier, durch Punkte getrennte Zahlen, die einen Wert von Null bis 255 anneh­men können.6 Hierbei gibt die erste Zahl Aufschluss über das Land, in dem sich die Seite oder der Nutzer befindet. Die genaue Adresse kann hingegen nur durch den Pro­vider zugeordnet werden. Man unterteilt zwischen statischen und dynamischen IP- Adressen. Während bei Internetseiten die Adresse fortwährend statisch ist, ändert sich die Adresse bei privaten Anschlüssen täglich.7

Um einen Überblick über ihre User zu erhalten, nutzen viele Internetseiten sogenannte Cookies. Ein Cookie ist ein Code, der jedem Besucher einer Seite mitgegeben wird. Bei erneutem Besuch erkennt die Seite den zuvor vergebenen Cookie und erhält daher Informationen über die letzten Besuche der Seite. Solch ein Code ist jedoch nur eine Markierung die auf Wunsch schnell gelöscht werden kann.8 Identitätscharakter besit­zen Cookies somit nur teilweise.

Nutzer von illegalen Streaming-Portalen verwenden meist zusätzlich noch Werkzeuge um ihre Datenspuren zu verwischen. Die verbreitetste Methode ist dabei die Benutzung von Proxys. Ein Proxy ist ein Server, dessen IP-Adresse von meist mehreren Anwen­dern gleichzeitig genutzt wird, um die eigene Identität zu verschleiern.9 Man unterschei­det hier zwischen kostenlosen und kostenpflichtigen Proxys, bei denen Letztere durch wenige Anwender und eine schnellere Verbindung überzeugen. Mithilfe dieser Proxys ist es möglich Ländersperren zu umgehen und die Anonymität zu steigern.

Auch die Betreiber illegaler Internetseiten schützen sich durch die Verwendung von Proxyservern. Diese befinden sich überwiegend in asiatischen Ländern, in denen der Fokus der Justiz nicht auf Onlinekriminalität gerichtet ist. Die Server-Anbieter weigern sich vehement gegen eine Informationsherausgabe und erschweren somit die Strafver­folgung der Verantwortlichen. Sowohl Nutzern als auch Betreibern illegaler Angebote sind somit durch einen gewissen Grad an Anonymität geschützt, der sich mit bestimm­ten Hilfsmitteln noch steigern lässt.10

2.2 Rechtslage der Vorratsdatenspeicherung

Nach mehreren Jahren der Verhandlung unterzeichnete 2007 Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Nachdem es am 1. Januar 2008 ver­abschiedet wurde, folgten große Proteste von Seiten der Datenschützer. Sie be­fürchteten Eingriffe in die Privatsphäre und die Überwachung des gesamten Daten­verkehrs. Nach zahlreichen Verfassungsbeschwerden wurde das Gesetz am 11. März 2008 eingeschränkt.11 Am 2. März 2010 wurde es dann vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Seither ist es Internetanbietern nicht mehr gestattet, perso­nenbezogene Informationen und Verbindungsdaten zu speichern.12

Somit gilt heute §96 des Telekommunikationsgesetzes als ausschlaggebend bei der Bestimmung der Datenspeicherung. In ihm heißt es, Daten dürfen nur erhoben werden wenn dies zum Zwecke der Abrechnung dient. Dieser Punkt ist aber in einer Zeit der Pauschaltarife obsolet und somit rechtlich überflüssig.13 Ferner erlaubt §100 der Straf­prozessordnung die Speicherung bestimmter Daten „um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken“14. Unter die­sen Paragraphen fallen somit Verkehrsdaten wie die IP-Adresse, nicht aber Informatio­nen über besuchte Seiten und deren Kommunikationsinhalt.15 Aktuell ist es Anbietern nur erlaubt, Verkehrsdaten wie die IP-Adresse für maximal sieben Tage zu speichern. Auch bei Verdacht eines schwerwiegenden Verbrechens oder einer terroristischen Ak­tivität ist eine umfassendere Speicherung nicht legitim.16 Der unbefugte Konsum illega­len Materials ist hier hingegen nicht von Belang. Im Bundestag werden daher häufig Gesetzesentwürfe für Datenspeicherungen vorgeschlagen. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der einzelnen Parteien bleibt dies jedoch bisweilen ohne größeren Er­folg.

[...]


1 Ferstl [o. J.], o.S.

2 Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik [o. J.], o.S.

3 Vgl. Envisional Ltd. 2011 , S.3.

4 Zentrum für Datenverarbeitung 2011 , o.S.

5 Vgl. Kreutzer/Weitzmann 2009 , o.S.

6 Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik [o .J.], o.S.

7 Vgl. Köhntopp/Köhntopp 2000 , S.1.

8 Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik [o. J.], o.S.

9 Vgl. Gasmi [o. J.], o.S.

10 Vgl. Kreutzer/Weitzmann 2009 , o.S.

11 Vgl. Bundesverfassungsgericht 2008 , o.S.

12 Vgl. Bundesverfassungsgericht 2010 , o.S.

13 Vgl. Bundesministerium der Justiz [o.J.], o.S.

14 Vgl. BfDI 2011 , o.S.

15 Vgl. Bundesministerium der Justiz [o.J.], o.S.

16 Vgl. Bundesverfassungsgericht 2010 , o.S.

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Rechtliche Probleme bei der Bekämpfung illegaler Streaming-Portale und die unterschiedlichen Lösungsansätze
Note
1,0
Auteur
Année
2012
Pages
15
N° de catalogue
V199632
ISBN (ebook)
9783656261421
Taille d'un fichier
691 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Hausarbeit wurde mit einer Auszeichnung für eine herausragende wissentschaftliche Arbeit zum Thema Wirtschaftethik im Rahmen des Zukunftsforums 2012 "Größenwahn oder Verbesserung der Lebensbedingungen: Wirtschaftsethik im Spannungsfeld der Internationalisierungsprozesse" durch die Hochschule Fresenius geehrt.
Mots clés
Medienrecht, Streaming-Portale, Streaming, Filme, Kino.to, Kinox.to, Urheber, §44a, Urheberrecht, ACTA, SOPA, MPAA, Datenspeicherung, Vorratsdatenspeicherung, illegal, IP, IP-Adresse, Ethik, Wirtschaftethik
Citation du texte
Alexander Marten (Auteur), 2012, Rechtliche Probleme bei der Bekämpfung illegaler Streaming-Portale und die unterschiedlichen Lösungsansätze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199632

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