A.Criminal Compliance – Was ist das? Compliance bedeutet geltende Gesetze und Regelungen in Übereinstimmung mit dem gesellschaftlichen Handeln zu bringen. Durch unternehmensinterne Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen und alle damit beteiligten Personen (Stakeholder)rechtmäßig handeln und über gesetzliche Regelungen informiert werden. Die wohl bedeutendste Aufgabe besteht neben der Sicherung, Innovation und Überwachung in der Risikominimierung und Haftungsvermeidung. Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines Compliance-Management-Systems (CMS)erläutert und Maßnahmen dieses Systems angeführt, die korruptionspräventiv eingesetzt werden können bzw. teilweise eingeführt werden müssen. I. Rechtliche Vorgaben der Prävention Eine allgemeine Regelung für Compliance, die rechtsverpflichtend ist, existiert nicht. Jedoch lässt sich aus § 130 OWIG ableiten, dass der Inhaber eines Betriebes eine sog. Garantenstellung inne hat und Aufsichtsmaßnahmen treffen muss. Der Compliance-Gedanke ist im Gesetz in allgemeinen Kompetenz- und Aufgabenzuweisungen (§§ 91 II AktG und §87 I Nr. 1 BetrVG) sowie mittelbar in Haftungsnormen(§§ 93 II , 107 III S.2, 116 AktG, § 43 II GmbHG, § 130 OWiG, § 13 StGB) zu finden. Insbesondere für Vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person kann ein Verstoß hohe Geldbußen nach sich ziehen, § 30 OWIG. Die Unternehmensleitung ist bestrebt ein System einzuführen welches ein Verstoß gegen die zahlreichen Haftungsriskren aus dem Strafrecht §§ 299, 331, 333 StGB zu verhindern. Darüber hinaus gibt es branchenabhängig die Verpflichtung der Einführung eines CMS wie z.B. in der Finanzdienstleistungsbranche gem. § 33 WPHG, § 25a KWG, der Versicherungsbranche nach § 64a VAG oder im öffentlichen Vergabeverfahren gem. § 97 GWB. 1. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Fraglich ist, ob das Versenden von WM-Tickets an Amtsträger eine Vorteilsannahme nach § 331 StGB und eine Vorteilsgewährung nach § 333 StGB vorliegt und damit strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht oder die Versendung von WM-Tickets im Sinne von Sponsoring unbedenklich ist.
Inhaltsverzeichnis
A. Criminal Compliance – Was ist das?
I. Rechtliche Vorgaben der Prävention
1. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
2. Selbstreinigung – Vergabeverfahren
3. Finanzdienstleistungsbranche
4. Kronzeugenregelung
II. IDW PS 980
B. Unternehmensinterne Maßnahmen
I. Compliance Officer
II. Whistleblower
III. Maßnahme bei M&A-Transaktionen - Fragenkatalog
IV. Job-Rotation
V. Mitarbeiterbefragung
VI. Videoüberwachung
VII. Automatischer Abgleich von Beschäftigungsdaten
VIII. 4 Augen Prinzip
IX. Weitere Maßnahmen
C. Grenzen der Compliance Maßnahmen
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung von Criminal-Compliance-Management-Systemen (CMS) zur wirksamen Prävention von Korruption in Unternehmen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch unternehmensinterne Maßnahmen rechtliche Risiken minimiert und Haftung vermieden werden kann, wobei die Spannungsfelder zwischen Prävention, Arbeitnehmerrechten und gesetzlichen Anforderungen analysiert werden.
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance-Vorgaben
- Struktur und Prüfung von Compliance-Management-Systemen (IDW PS 980)
- Spezifische Instrumente wie Whistleblowing, Job-Rotation und Due-Diligence
- Grenzen der Compliance-Maßnahmen im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte
Auszug aus dem Buch
II. Whistleblower
Der Begriff stammt aus dem anglo-amerikanischen common law und wird dort wie folgend beschrieben: „the disclosure by organization members (former or current) of illegal, immoral, or illegitimate practices under the control of their employers, to persons or organizations that may be able to effect action.”44 Der Whistleblower ist ein sog. „Insider“, der in die Organisationsstruktur mit eingebunden ist oder mit der Organisation im engen Zusammenhang steht (z.B. Kunden oder Lieferanten)45.Der Whistleblower deckt als Organisationsinsider Missstände und Fehlverhalten auf.46 Whistleblowing ist ein Hinweisgebersystem, welches nach Schulz als Hinweisgebersysteme eine Win-Win-Situation für Informant und Unternehmen ist.47 Whistleblowing ist damit ein wichtiger Bestandteil von Compliancemaßnahmen geworden.48 Um Wirtschaftsdelinquentem Verhalten präventiv entgegen zu wirken, werden meist Ethikrichtlinien eingeführt, welche zum Whistleblowing verpflichten.49 Hiermit soll ethisch korrektes Handeln gewährleistet werden bzw. auch Straftaten aufdecken.50 Im Wal-Markt-Verfahren51 sowie im Honeywell Verfahren52 enthielten die Ethikrichtlinien Whistleblower-Klauseln.53 Wenn Ethikrichtlinien eingeführt werden, müssen die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 I Nr. 1 BetrVG wahrzunehmen.54 Inwieweit die Unterrichtung zu erfolgen hat ist offen.55
Zusammenfassung der Kapitel
A. Criminal Compliance – Was ist das?: Es werden die rechtlichen Grundlagen der Prävention erläutert, wobei auf die Bedeutung des Compliance-Gedankens für die Risikominimierung und Haftungsvermeidung sowie den Standard IDW PS 980 eingegangen wird.
B. Unternehmensinterne Maßnahmen: Dieser Abschnitt stellt konkrete Instrumente vor, wie den Compliance Officer, Whistleblowing-Systeme, Due-Diligence-Verfahren, Job-Rotation und Mitarbeiterbefragungen, um Korruption entgegenzuwirken.
C. Grenzen der Compliance Maßnahmen: Hier wird diskutiert, dass Compliance-Maßnahmen durch das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter und branchenspezifische gesetzliche Anforderungen in ihrer Reichweite beschränkt sind.
D. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass der Mindestinhalt von Compliance nicht abschließend geklärt ist und die Praxis angesichts wechselnder gesetzlicher Rahmenbedingungen über die Anwendung der Maßnahmen entscheiden wird.
Schlüsselwörter
Criminal Compliance, Korruptionsprävention, Compliance-Management-System, IDW PS 980, Whistleblower, Due-Diligence, Korruption, Compliance Officer, Selbstreinigung, Strafrecht, Risikomanagement, Unternehmenskultur, Beschäftigtendatenschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Notwendigkeit und Umsetzung von unternehmensinternen Compliance-Maßnahmen, um Korruption im geschäftlichen Kontext zu verhindern und rechtliche Haftungsrisiken für Unternehmen und Führungskräfte zu minimieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die rechtliche Einordnung von Compliance-Vorgaben, die Prüfung von Management-Systemen nach IDW PS 980 sowie verschiedene präventive Instrumente, wie etwa Whistleblowing oder Job-Rotation.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Korruptionsprävention im Unternehmen darzustellen und aufzuzeigen, wie diese im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Erwartung, unternehmerischer Notwendigkeit und Arbeitnehmerrechten angewendet werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der bestehenden Gesetzgebung, einschlägiger Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur zur Corporate Compliance.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifische Maßnahmen wie den Einsatz eines Compliance Officers, Hinweisgebersysteme, M&A-Due-Diligence-Fragenkataloge, Personalrotation sowie die Grenzen dieser Maßnahmen unter Berücksichtigung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Criminal Compliance, Korruptionsprävention, Compliance-Management-System, Whistleblower und Risikomanagement definiert.
Welche Bedeutung hat der „Fall Claasen“ für die Compliance?
Der „Fall Claasen“ dient als Referenz für die Bewertung von Sponsoring und Vorteilsgewährungen an Amtsträger und unterstreicht die Notwendigkeit einer Gesamtschau des Sachverhalts im Rahmen einer Compliance-Prüfung.
Warum wird die Kronzeugenregelung in der Arbeit thematisiert?
Sie wird diskutiert, da sie neue Anreize zur Aufdeckung von Straftaten schafft und somit die Relevanz einer effektiven internen Aufdeckung und Compliance-Strategie maßgeblich beeinflusst.
- Quote paper
- LL.B. Hendrik Meyer (Author), 2012, Criminal Compliance – unternehmensinterne Maßnahmen zur Korruptionsprävention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199941