Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichni
1 Einleitung
2 Grundlagen des Islamic Banking
2.1 Wesen des Islam
2.2 Historischer Hintergrund des Islamic Banking
2.3 Relevante Verbote – die Scharia als Rechtsrahmen
2.4 Unterschiede zwischen konventionellen Banken und Islamic Banks
3 Das Kreditgeschäft im Islamic Banking
3.1 Kreditinstrumente im Islamic Banking
3.2 Eigenkapital-basierte Kreditinstrumente
3.3 Fremdkapital-basierte Kreditinstrumente
4 Fazit und Ausblick
Internetquellenverzeichnis
Literaturquellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Determinanten des Islamic Banking
Abbildung 2: Unterschiede zwischen Islamic Banking und konventionellem Banking
Abbildung 3: Kreditinstrumente des Islamic Banking
Abbildung 4: Musharaka
Abbildung 5: Mudaraba
Abbildung 6: Murabaha
1 Einleitung
Ein in der westlichen Welt weniger populäres Gebiet ist das System des Islamic Banking. Dieses zu betrachten erweist sich angesichts des hohen Anteils muslimischer Kunden als Potenzialfaktor für die Diversifizierung der Finanzwirtschaft.[1] Für Banken besteht die Herausforderung darin, Produkte anzubieten, die dem Riba-Verbot entsprechen und trotzdem Erträge erwirtschaften können. Es gilt schariakonforme-Produkte zu entwickeln, die hohen regulatorischen Anforderungen genügen müssen.[2] Die islamische Bevölkerung verzeichnet einen steigenden Wohlstand, wodurch Muslime als attraktive Zielgruppe in den Fokus der Banken rücken.[3] Risikomanagement, Transparenz und Regularien sind wichtige Stichwörter, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Um einen Überblick über das Kreditgeschäft des Islamic Banking zu erhalten, ist es wichtig, den Kern des Systems zu betrachten. Die Religion gilt als entscheidende Determinante für den Aufbau des Islamic Banking. Die Gestaltung der Produkte wird maßgeblich durch Bestandteile des Islam geprägt, wobei an dieser Stelle erhebliche Unterschiede im Gegensatz zu konventionellen Formen des Banking auftreten. Das Ziel dieser Arbeit liegt in der Darstellung der relevantesten Kreditinstrumente des Islamic Banking unter Berücksichtigung des Islam als wegweisende Maßregelung.
2 Grundlagen des Islamic Banking
2.1 Wesen des Islam
Im Mittelpunkt des Islam steht der Glaube an Gott[4] und dabei die „Unterwerfung unter Gottes Willen“, welches die Grundbedeutung des Begriffs „Islam“ widerspiegelt.[5] Der Begriff „Muslim“ bildet dabei das Partizip zu Islam und bedeutet so viel wie „der sich Unterwerfende“[6] Trotz verschiedener Glaubensrichtungen im Islam[7] lassen sich fünf allgemein anerkannte religiöse Grundpflichten (Ibada) feststellen: Die fünf Säulen des Islam. Dazu gehören das Glaubensbekenntnis[8] (Schahada), die fünf täglichen Gebete (Salat), das Leisten sozialer Abgaben zu wohltätigen Zwecken gegenüber den Mitmenschen (Zakat), das Fasten während des Ramadan[9] (Saum) und die Pilgerfahrt nach Mekka (Hadsch).
Der Islam räumt das Recht auf privates Eigentum ein, jedoch muss dieses Eigentum auch mit legitimen Mitteln erworben sein, um als gerecht angesehen zu werden. Wo jedoch Rechte innerhalb der solidarischen Gesellschaft und Rechte Gottes bestehen, gerät das private Eigentum an Grenzen: in jeder Lebenssituation muss der gerechte Umgang mit den Mitmenschen herrschen, vor Allah sind alle Menschen gleich. Diejenigen, denen es wirtschaftlich gut geht sind angehalten, sich gegenüber ihren Mitmenschen, die nicht so einen wohlsituierten Lebensstandard genießen, in gemeinnütziger Weise erkenntlich zu zeigen.[10]
2.2 Historischer Hintergrund des Islamic Banking
Bereits in den 40er Jahren existierten erste Überlegungen zur Abschaffung der Zinsen und die Rolle der Banken innerhalb der Wirtschaft wurde hinterfragt. Da die islamischen Länder jedoch lange Zeit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu damaligen europäischen Kolonialmächten standen[11], gelangten sie erst in den 50er bis 60er Jahren an ihre Souveränität und richteten sich zunächst nach der bereits von den Kolonialmächten implementierten Finanzwirtschaft. Eine Sparkasse, die im Jahre 1963 im ägyptischen Mit-Ghamr eröffnet wurde, gilt als erste Institution, die „islamkonforme“ Produkte und Geschäftsaktivitäten anbot.[12] Seit den 70er Jahren konnten in der Golfregion vermehrt Gründungen von Banken beobachtet werden, die sich nach den Vorgaben durch das islamische Recht ausrichteten. Durch den zeitgleichen Öl-Boom in Verbindung mit einer erhöhten Liquidität innerhalb dieser Staaten und einem generellen politischen Trend zur „Re-Islamisierung“ ergaben sich verstärkte Bemühungen zur Etablierung des islamischen Wirtschaftssystems.[13] Durch die Bedeutung des Bankensektors als eines der wichtigsten Ausführungsorgane innerhalb einer Wirtschaftsordnung, stellte die Errichtung islamischer Banken für die Golfstaaten in einer zunehmend prosperierenden Wirtschaftslage eine Maßnahme zur wirtschaftlichen und politischen Emanzipation dar.[14] In erster Linie kann die Organisation of the Islamic Conference (OIC) als Treiber für die Entwicklung islamischer Banken angesehen werden, wobei die Gründung der Islamischen Entwicklungsbank (IDB) im Jahre 1975 mit dem Ziel der Förderung „der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Mitgliedsstaaten oder anderen islamischen Staaten entsprechend der Glaubensgrundsätze des Islam“[15] dazu einen entscheidenden Beitrag leistet. Allein in den darauffolgenden 20 Jahren wurden mehr als 170 islamische Banken gegründet.[16] Die entscheidenden Komponenten, die das Islamic Banking heute beeinflussen, können der Abbildung entnommen werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Determinanten des Islamic Banking
Quelle: in Anlehnung an: Volk, St., Pudelko, M. (2010), S. 195.
2.3 Relevante Verbote – die Scharia als Rechtsrahmen
Sämtliche Marktaktivitäten auf dem islamischen Kapitalmarkt dürfen nicht gegen die Scharia[17] verstoßen: jegliche Transaktionen unterliegen Restriktionen wie „riba“ (Zins), „gharar“ (Spekulationen), „maysir“ und „qimar“ (Glücksspiel).[18] Die Scharia unterteilt jede menschliche Handlung in fünf ethische Kategorien.[19] Die Scharia bildet den Part des islamischen Rechts, sie gilt durch Gott (Allah) vorgegeben und sie ist nicht in schriftlicher Form festgelegt, sondern leitet sich aus der Sunna und dem Koran ab. Muslime sollen ihr Leben nach der Scharia ausrichten.[20]
„Riba“ ist ein arabisches Wort, abgeleitet von „raba“, was übersetzt Wachstum heißt.[21] Da kein Zuwachs in Form von Zinsen im Finanzwesen generiert werden darf, umfasst Islamic Banking nur Finanzprodukte, die ohne Zinsen gestaltet sind.[22] Dabei fällt unter „riba“ jeder geldwerte Vorteil innerhalb eines Vertragsverhältnisses dem keine Gegenleistung gegenüber steht. Die strenge Restriktion an dieser Stelle verbietet jede Art von „riba“ unabhängig davon, ob es sich um Konsum- oder Investitionszwecke handelt.[23] Die Bank oder ein Darlehensgeber verdienen dann, wenn der Darlehensnehmer durch den Einsatz des Geldes Gewinn erwirtschaftet. Daraus ergibt sich, dass jeder Beteiligte innerhalb dieses Konstrukts für die Zielerreichung verantwortlich ist.[24]
2.4 Unterschiede zwischen konventionellen Banken und Islamic Banks
Die hauptsächlichen Unterschiede zwischen konventionellen Banken und den Geschäftsmodellen des Islamic Banking liegen in dem durch die Scharia auferlegten Zinsverbot und in der Tatsache, dass eine reine Vergabe von Geldkrediten nicht erfolgt. Konventionelle Kreditinstitute hingegen verbinden den Geldtransfer mit Zinsen.[25] Zudem beteiligen sich islamische Banken nicht an Unternehmen oder investieren auch nicht in diese, sofern diese unter „haram“ (Verbotenes) fallen. Dazu zählen alle Produkte, Dienstleistungen und wirtschaftlichen Vorgänge, die als unerlaubt, unrein, unmoralisch oder unzulässig deklariert werden.[26]
Vertragsmodelle nach islamischem Recht werden größtenteils so gestaltet, dass sie auf eine Gewinn- und Verlustbeteiligung abzielen.[27] Der Kunde wird insofern direkt am Geschäftsrisiko beteiligt, dadurch dass die Bank die Kundeneinlage als Grundkapital bewertet. Bei konventionellen Banken hingegen werden die Kundeneinlagen als Passivgeschäft gebucht. Beispielsweise erhält der Kunde eines islamkonformen Produktes eine zuvor vereinbarte Gewinnbeteiligung für seine Einlagen auf dem Sparkonto anstelle von Zinsen, wohingegen die Bank in der Zwischenzeit Investitionen in islamkonforme Projekte oder Anleihen investiert.[28]
Die hauptsächlichen Unterschiede zwischen den beiden Systemen werden in der folgenden Abbildung dargestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Unterschiede zwischen Islamic Banking und konventionellem Banking
Quelle: in Anlehnung an: Ashrati, M., (2008), S. 38.
Allein in der Basis der beiden Konzepte liegt ein großer Unterschied: die Funktionsweise des Islamic Banking gründet auf den Prinzipien der Scharia, wohingegen das konventionelle Bankensystem von selbsterschafften Prinzipien geprägt ist, die durch die Wirtschaft weiterentwickelt werden können. Investoren sind grundsätzlich über einen festgelegten Zinssatz abgesichert. Im Islamic Banking teilen Investor und Anleger sich das Risiko. Existieren im konventionellen Banking keine Restriktionen in Hinblick auf die Gewinnmaximierung, so legt die Scharia der Gewinnmaximierung Regeln auf. Weiterhin ist im konventionellen System keine Almosensteuer („zakat“) vorhanden. Die übergeordnete Funktion konventioneller Banken besteht im Leihen und Verleihen von Geldmengen. Dagegen betont das Islamic Banking das partnerschaftliche Verhältnis der Beteiligten bei Geschäften. Islamic Banking definiert eine Mehrzweck-Institution. Dem Gegenüber steht ein verkleinerter Betrachtungshorizont konventioneller Banken. Es können zusätzliche Beiträge in Form von erhöhten Zinsen im Falle des Ausfalls eines Gläubigers erhoben werden. Islamic Banking hingegen besitzt keine Handlundsmöglichkeit, erhöhte Zinssätze bei Ausfallraten zu erheben. Weiterhin besagt Islamic Banking im Gegensatz zum konventionellen Banking, dass Wachstum durch Eigenkapital generiert werden sollte. Wollen Islamic Banks sich selbst Geld am Geldmarkt leihen, werden sie mit Schwierigkeiten konfrontiert, dadurch dass konventionelle Systeme auf unterschiedlichen Voraussetzungen gründen. Konventionelle Banken betrachten die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden, während Islamic Banks die Lebensfähigkeit der Projekte sichern möchten.[29] Anlagegelder müssen in voller Höhe garantiert werden; Islamic Banks sind nicht in der Lage, die gesamten Depositengelder durch Garantien abzusichern
[...]
[1] Vgl. Gassner, M., Wackerbeck, P. (2010), S. 13.
[2] Vgl. Karim, R. A. A., Archer, S.(2008), Chapter 1.
[3] Vgl. Müller. J., Reder, M. (Hrsg.) (2007), S. 19.
[4] Vgl. Khoury, A. T., Heine, P., Oebbecke, J. (2000), S. 144.
[5] Vgl. Haußig, H.-M. (1999), S. 196.
[6] Vgl. Halm, H. (2007), S. 7.
[7] Vgl. Institut für Islamfragen (2000-2012), Stand: 07. Juni 2012
[8] In deutschen Worten lautet dies: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Sein Gesandter ist“. Vgl. dazu auch: Guddat, T. H. (2008), S. 115.
[9] Hierbei handelt es sich um den neunten Monat im islamischen Kalender.
[10] Vgl. Khoury, A. T., Heine, P., Oebbecke, J. (2000), S. 199.
[11] Vgl. Noor-Ebad, H. (1988), S. 1-2.
[12] Vgl. Nienhaus, V. (1982), S. 231.
[13] Vgl. Tripp, Ch. (2006), S. 126-127.
[14] Vgl. Tripp, Ch. (2002), S. 262ff.
[15] Krumnow, J., Gramlich, L., Lange, T. A., Dewner, T. M. (2002), S. 745.
[16] Vgl. OICV - IOSCO International Organization of Securities Commission (2004), S. 20.
[17] Scharia wird auf Deutsch mit Weg oder Pfad übersetzt.
[18] Vgl. Pfannkuch, K. (2012), S. 40-43.
[19] Zu diesen Kategorien zählen Pflichten („wajib”), Empfohlenes („mandub“), Erlaubtes („mubah“), Verabscheuenswertes („makruh“) sowie Verbotenes („haram“).
[20] Vgl. Altundag, P., Haldi, I. (2005), S. 18.
[21] Vgl. Al-Raghib Al Isfahani, Al-Husain (1961), S. 186-187
[22] Vgl. Grieser, S. G. (2005), S. 106
[23] Vgl. Ipektchi, M. (1997), S. 22.
[24] Vgl. (Ahmad, A. U. F., Hassan, M. K. (2007), S. 2.
[25] Vgl. Ashrati, M. (2008), S. 36.
[26] Die Richtlinien „haram“ und „halal“ kennzeichnen Verbotenes und Erlaubtes. Alles, was nicht durch die Scharia verboten wird, kann als „halal“ angesehen werden. Beispiele für Verbotenes sind Schweinefleisch, Alkohol, Tabak, Prostitution, Pornografie und Waffen. Vgl. dazu auch: Imran, H. 2008), S. 22; Karatepe, G. (2010), S. 32.
[27] Vgl. Ebert, H.-G., Thießen, F. (2010), S. 20-21.
[28] Vgl. Al-Fil, G. (2009), S. 2-3.
[29] Vgl. Qasim, M. (1986), S. 19-20.