Leseprobe
Inhalt
1. Einleitung
2. Begriffsdefinition
2.1 Definition von Behinderung
2.2 Definition von sog. geistiger Behinderung
3. Bedeutung von Identität und Selbstbestimmung
3.1 Identitätsentwicklung
3.2 Förderung der Selbstbestimmung bei Menschen mit einer sog. geistigen Behinderung
4. Das Konzept der persönlichen Zukunftsplanung
4.1 Ursprung
4.2 Durchführung
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In der vorliegenden modulabschließenden Hausarbeit werde ich das Konzept der persönlichen Zukunftsplanung darstellen. Die maßgebende Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Kann die Selbstbestimmung von Menschen mit einer sog. Geistigen Behinderung durch das Konzept der persönlichen Zukunftsplanung gesteigert werden?
In dem folgenden Kapitel werden Begriffsdefinitionen gegeben, die als Grundlage dienen sollen, um ein Verständnis dafür zu geben, um welche Zielgruppe es sich handelt. Es wird im ersten Schritt eine allgemeine Definition von Behinderung gegeben und darauf aufbauend eine Definition von sog. geistiger Behinderung.
Im dritten Kapitel geht es um die Bedeutung von Identität und Selbstbestimmung. Dabei wird gezielt darauf eingegangen, welchen Stellenwert die Identitätsentwicklung für die Persönlichkeit eines jeden Menschen einnimmt. An dieser Stelle wird ein Bezug auf die Ausprägung des Selbstkonzepts genommen. Darauf aufbauend wird der Begriff der Selbstbestimmung bei Menschen mit einer sog. Geistigen Behinderung genauer betrachtet und seine Bedeutung vorgestellt.
Im vierten Kapitel wird das Konzept der persönlichen Zukunftsplanung beschrieben. Inhaltlich werden zunächst der Ursprung und die Entwicklung dieses Konzepts dargestellt. Im folgenden Abschnitt wird die Zielgruppe der persönlichen Zukunftsplanung beschrieben und darauf aufbauend wird die Durchführung näher erläutert. Ein besonderer Fokus richtet sich dabei auf die möglichen anwendbaren Methoden, sowie die Rolle des Moderators in diesem Prozess.
Abschließend wird im Fazit Bezug genommen auf die eingangs gegebene Fragestellung. Für eine bessere Lesbarkeit werde ich in der Regel männliche Formulierungen verwenden. Frauen sind damit gleichermaßen einbezogen.
2. Begriffsdefinition
In diesem Kapitel werde ich im Besonderen die Begriffe der Behinderung im Allgemeinen und der sog. geistigen Behinderung definieren. Diese Eingrenzung ist von Vorteil, da es in diesem Feld viele unterschiedliche Definitionen und Standpunkte gibt, die im Rahmen dieser modulabschließenden Hausarbeit nicht alle zum Tragen kommen können, daher habe ich mich entschlossen, diese einzuschränken und werde die folgenden Definitionen als Ausgangsbasis für diese Arbeit nutzen.
2.1 Definition von Behinderung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2000 ein neues Modell zur Definition von Behinderung veröffentlicht. Dabei geht es nicht mehr nur darum jeden betroffenen Menschen individuell zu Kategorisieren, sondern die gesamten Fähig- und Fertigkeiten in den Mittelpunkt zu rücken und dabei gleichzeitig die gesamte Lebenswelt mit all ihren Ressourcen und Einschränkungen zu betrachten. Es gibt drei Faktoren, die bei der Feststellung einer Behinderung mit einbezogen werden. Der erste Faktor berücksichtigt, ob eine Person Störungen und Schädigungen der Körperfunktionen und Strukturen aufweist. Der zweite Faktor ist darauf ausgelegt zu bewerten, ob bei einer Person Störungen der Aktivitäten vorliegen und der dritte Faktor beschäftigt sich mit der Beeinträchtigung der Teilhabe der betroffenen Person. Wenn einer oder mehrere dieser Faktoren auf eine Person zutreffen, kann davon ausgegangen werden, dass eine Behinderung vorliegt. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass ein Grad der Schwere einer Behinderung nicht nur von der einzelnen Personen abhängt, sondern auch stark durch die Umwelt und ihre Gegebenheiten geprägt ist (vgl. Schmid, I. (2003) S. 18 f.).
„ 1) Störungen und Schädigungen der Körperfunktionen und -strukturen (impairment)
Nervensystem, kardiovaskuläres System, Verdauungssystem, endokrine Funktionen, Sinnesorgane und damit zusammenhängende Strukturen, Stimme und Sprachbildungsorgane, Haut- und Hautanhangsgeilde, Immun- und Atemsysteme, Harn- und Geschlechtsorgane
2) Störung der Aktivitäten (activities)
Lernen und Wissensanwendung, Kommunikation, interpersonelle Aktivitäten, elementare Bewegungsaktivität, Handhabung von Gegenständen, Fortbewegung, Selbstversorgung, häusliche Aktivität, Aufgabenbewältigung und Lebensaktivität
3) Beeinträchtigung der Teilhabung (partizipation)
an persönlicher Selbstversorgung, Mobilität, sozialen Beziehungen, der Hilfe für andere, Bildung und Ausbildung, Erwerbsarbeit und Beschäftigung, der Gemeinschaft, am Informationsaustausch, häuslichen, sozialen und gesellschaftlichen Leben “ (Schmid, I. (2003) S. 19)
2.2 Definition von sog. geistiger Behinderung
Eine sog. geistige Behinderung ist eine besondere Form der „ Funktionsfähigkeit “ . Eine sog. geistige Behinderung wird nicht im Laufe des Lebens erworben, sondern ist pränatal begründet und im Genmaterial verortet. Es liegt zum einen eine gewisse Intelligenzminderung vor, die unter dem Durchschnitt der Mehrheit liegt, ebenso ist eine abweichende Anpassung an die Umwelt ein Charakteristika. Die Amerikanische Vereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung (AAMR) hat 1992 versucht einen Vorstoß in der Geschichte des Behindertenwesens zu schaffen, indem sie in ihrer Definition von einer sog. geistigen Behinderung den Standpunkt vertreten, dass es nicht Ziel ist ein „ individuelles Merkmal “ für eine betroffene Person zu finden, „ sondern als mehrdimensionales und relationales Phänomen “ zu betrachten.“(Lindmeier, C. (2004) )
Es dreht sich gegenwärtig nicht mehr darum den Fokus auf die betroffene Person zu legen, sondern die Lebensbereiche in den Mittelpunkt zu rücken, in denen gewisse Unterstützungen und Hilfeleistungen erbracht werden. Es gibt insgesamt neun Bereiche, in denen Hilfe geleistet werden kann, aber auch in denen Menschen mit einer sog. geistigen Behinderung durch Barrieren eingeschränkt werden können. Diese Bereiche sind Kommunikation, Selbstversorgung, Wohnen, Sozialverhalten, Benutzung der Infrastruktur, Selbstbestimmung, Gesundheit und Sicherheit, lebensbedeutsame Schulbildung, sowie Arbeit und Freizeit. Durch eine diagnostizierte sog. geistige Behinderung kann davon ausgegangen werden, dass es zu maßgeblichen Einschränkungen in mindestens zwei dieser Bereiche kommt. Dabei ist es von Mensch zu Mensch unterschiedlich in welchen Bereichen die Stärken oder Schwächen liegen. Nach dieser Definition geht es nicht mehr darum die Art der Behinderung in ein Raster einzuordnen und Aussagen darüber zu treffen, dass ein Mensch eine leichte, mäßige oder schwere Behinderung hat, sondern vielmehr die Tatsache, dass für jeden Menschen ein individuelles Kompetenzprofil erstellt wird, wo dokumentiert wird, an welchen Stellen Schwächen und Stärken liegen, sowie eine genaue Beschreibung der Förder- und Forderbedarfe, um eine möglichst optimale Integration in den Alltag und die Umwelt schaffen zu können (vgl. Lindmeier, C. (2004) ).
3. Bedeutung von Identität und Selbstbestimmung
In diesem Kapitel wird die Bedeutung der Identität und dessen Entwicklung dargestellt. Darauf aufbauend wird genauer darauf eingegangen, was Selbstbestimmung ist und in wie fern durch Selbstbestimmung die Lebensqualität eines Menschen gesteigert werden kann. Der Fokus ist dabei auf Menschen mit einer sog. Geistigen Behinderung gerichtet, das schließt jedoch nicht aus, dass Menschen ohne Behinderung nicht auch von der Bedeutung der Selbstbestimmung profitieren können.
„ Unsere tiefste Furcht ist nicht die, unzulänglich zu sein. Unsere tiefste Furcht ist, kraftvoll zu sein jenseits aller Vorstellungen. Es ist unser Licht, nicht unser Dunkel, das uns am meisten schreckt. Wir fragen uns, wer bin ich denn schon, brillant, gro ß artig, begabt und fabelhaft sein zu wollen. Nun, was fällt unsüberhaupt ein, dies nicht zu sein? ... Unser Klein-Spielen hilft der Welt nicht. Es ist nichts Erleuchtendes daran, uns klein zu machen, nur damit andere sich in unserer Gesellschaft nicht verunsichert fühlen. … Sobald wir unser Licht erscheinen lassen, geben wir unbewusst anderen die Erlaubnis, dies auch zu tun. Sobald wir unserer eigenen Furcht frei geworden sind, befreit unsere Präsenz automatisch auch die anderen. “ (Nelson Mandela. In: Emrich, C. (2004)
3.1 Identitätsentwicklung
Die Entwicklung der Identität ist die Grundlage der Persönlichkeit eines jeden Menschen. Ziel der Identitätsentwicklung liegt darin begründet, dass die betreffende Person in den unterschiedlichsten Situationen das Gefühl hat, immer noch der Gleiche zu sein und zu bleiben. Es geht darum sich in seinem Körper wohl zu fühlen, frei zu sein und als Person von anderen angenommen und akzeptiert wird. Die Identität wird gebildet durch die Auseinandersetzung mit der Welt (vgl. Spallek, R. (2004)). Die Entwicklung der Identität ist eine zentrale Aufgabe des Jugendalters. Die eigene Identität ist durch mehrere Faktoren geprägt. Zum einen geht es darum, für wen sich die Person selbst hält, wie man gerne sein und werden möchte. Aber auch wie man glaubt zu werden, wie einen andere haben möchten und für wen einen andere halten (vgl. Hobmair, H. (2003) S.315).
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