Gewalt in der Altenpflege


Trabajo de Seminario, 2003

36 Páginas, Calificación: sehr gut


Extracto


Inhaltsangabe

1. Vorwort

2. Gedicht

3. Definition

4. Gewaltarten
4.1 Strukturelle Gewalt
4.1.1.Rahmenbedingungen
4.1.2.Gewohnheiten
4.1.3.Architektur,finanzielle Ressourcen
4.1.4.Mangel an Hilfsmitten
4.1.5.Personalmangel
4.1.6.Mangel an qualifiziertem Fachpersonal
4.1.7.Mangelnde ärztliche Versorgung
4.2 Personale Gewalt
4.2.1.Körperliche Misshandlungen
4.2.2.Sexuelle Gewalt
4.2.3.Bewegungseinschränkung
4.2.4.Gewaltsame Nahrung - und Flüssigkeitszufuhr
4.2.5.Seelische Misshandlungen
4.2.6.Vernachlässigung und Unterlassen von Unterlassungen
4.2.7.Tötung
4.3 Kulturelle Gewalt

5. Ursachen
5.1.Wie entsteht Gewalt?
5.2.Was sind die Auslöser von Gewalt an Menschen?

6. Lösungskonzepte

7.Strafmaße

8. Weitere Gewaltebenen
8.1 Gewalt Bewohner/ Bewohner
8.2.Gewalt Angehörige/Bewohner
8.3.Gewalt Bewohner/Pflegepersonal

9.AEDL - Darstellung

10.Nachwort

11.Checkliste

12.Quellennachweise

13.Erklärung

Anlage

1.Vorwort

In den Medien wird immer wieder über Gewalt an alten Menschen berichtet. Außenstehende, die nur wenig Einblick in die Gegebenheiten eines Altenpflegehe i-mes haben ,reagieren mit Recht entsetzt.

Dank des Umbruchs in der Altenpflege und den Kontrollen durch den Medizinischen Dienst und die verstärkte Präsenz der Heimaufsicht wird Gewalt jedoch zunehmend aufgedeckt und rechtlich verfolgt.

Zudem wird durch die zunehmende Transparenz in die Abläufe der Altenheime jedermann Einblick gewährt, so dass auch immer häufiger Gewalttaten ans Tageslicht kommen .

Trotzdem geschehen immer wieder Handlungen, die das potentielle Opfer in seiner Würde verletzen, seine Lebensqualität beeinträchtigen und ihm an Leib und Seele Schäden zufügen, die oft irreversibel sind.

Bei meinen Vorbereitungen habe ich festgestellt, dass unter Gewaltdefinitionen auch Handlungen fallen, die ich vorher nicht damit in Verbindung gebracht habe. Ich möchte in dieser Abhandlung bevorzugt das Thema „Gewalt gegen Alte Menschen „ behandeln, bin mir aber durchaus bewusst, dass Gewalt auch auf anderen Ebenen stattfindet, die ich aber nur kurz anreißen werde.

Die Narren werden geschlachtet, die Welt wird weise

Die Kranken werden geschlachtet, die Welt wird gesund

Die Traurigen werden geschlachtet, die Welt wird lustig

Die Alten werden geschlachtet, die Welt wird jung

Die Feinde werden geschlachtet, die Welt wird freundlich

Die Bösen werden geschlachtet, die Welt wird gut

Erich Fried

3.Definition

Es wird immer dann von Gewalt gesprochen, wenn eine Person zum Opfer wird, d. h., vorübergehend oder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ih-ren Bedürfnissen entsprechend zu leben. Gewalt heißt also, dass ein ausgespro-chenes oder unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers missachtet wird. ( RU-THEMANN 1993 )

4. Gewaltarten

Wenn man das Wort Gewalt hört, verbindet man damit zunächst einen körperlichen Angriff . Aber es gibt ganz unterschiedliche Arten von Gewalten, die das potentielle Opfer in seinen Bedürfnissen erheblich einschränken können, denn damit der Pflegealltag möglichst reibungslos verlaufen kann, müssen Regeln und Verhaltensweisen eingehalten werden, ohne dass immer auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht genommen werden wird. Diese Handlungen können den alten Menschen teilweise doch sehr aus seinen Gewohnheiten herausreißen und seine Lebensqualität enorm beeinträchtigen.

Gewalt in der Pflege beginnt eigentlich schon mit dem Heimeinzug. Dieser findet nicht immer aus freien Stücken statt. Der alte Mensch wird aus seinem gewohn-ten Umfeld herausgenommen. Es ist ihm je nach Heim nicht immer gestattet, seine eigenen Möbel mitzunehmen; er muss eventuell auf sein Haustier verzich-ten und auch seine zukünftige Nachbarschaft wird eine andere sein. Womöglich muss er sogar sein Zimmer mit einem fremden Menschen teilen. Er wird vermehrt mit alten Leuten zu tun haben, und es wird ihm vor Augen ge-führt werden, dass er jetzt selbst dazu gehört, auch wenn er sich noch gar nicht so fühlt. Außerdem wird ihm klar werden, dass dies voraussichtlich sein letzter Wohnort sein wird.

Zudem findet mit dem Einzug in eine Einrichtung eine drastische Änderung des bisherigen Lebens statt. Der komplette Tagesablauf wird jetzt durch Fremde vorgeschrieben; und es wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als die Gegebenheiten zu akzeptieren und mitzuleben. Das fällt häufig schwer, zumal sich mit zune h-mendem Alter viele festgefahrene und lieb gewonnene Rituale entwickelt haben, die man auch nicht mehr ablegen möchte.

Gewalt muss nicht immer durch aktives Handeln gekennzeichnet sein.

Sie kann z. B. auch darin bestehen, dass erforderliche Handlungen unterlassen werden.

Zudem kann Gewalt nicht nur auf körperlicher Ebene ausgeübt werden und dadurch verletzungsbedingte Auswirkungen haben. Misshandlungen und Vernachlässigungen können auch auf seelischer Ebene stattfinden und das Opfer erheblich traumatisieren.

4.1. Strukturelle Gewalt=Indirekte Gewalt.

Diese wird durch folgende Gegebenheiten bestimmt:

4.1.1. Rahmenbedingungen und Vorschriften

Durch bestimmte Klauseln im Heimvertrag können Bewohner in ihrer per-sönlichen Freiheit eingeschränkt werde, z. B. die Pforte wird um 21 Uhr abgeschlossen oder die Besuchszeit ist beschränkt.

4.1.2.Gewohnheiten

Der Bewohner ist es gewo hnt, lange zu schlafen, wird aber aufgrund der Gegebenheiten schon um 7.00 Uhr geweckt.

Es ist üblich, dass einmal wöchentlich geduscht wird, der Bewohner würde aber lieber baden, und das am liebsten nur einmal im Monat.

4.1.3.Architektur, finanzielle Ressourcen

Die Unterbringung in einem Doppelzimmer , die andauernde Anwesenheit einer fremden Person und der dadurch bedingte Verlust der Privatsphäre finden viele Bewohner als unerträglich.

Architektonische Mängel wie fehlende Rollstuhlrampen, keine Nasszelle im Zimmer, zu kleine oder unzureichend vorhandene Aufzüge behindern den Bewohner in seiner Bewegungsfreiheit und können sein Sicherheitsempfinden stören und seine Sicherheit gefährden.

4.1.4 Mangel an Hilfsmitteln

Fehlende und ungenügende Haltegriffe , fehlende Lagerungskissen oder Wech-seldruckmatratzen, fehlende oder defekte Blutdruckmessgeräte etc. beeinträchti-gen und gefährden den Bewohner in seiner Sicherheit und seinem Gesundheits-zustand.

4.1.5 Personalmangel

Dieser zieht nach sich, dass der Bewohner nur eine unzureichende und gegebenenfalls fehlerhafte Pflege erfährt. Hygienische Mängel sind die Folge. Es können Defizite in der Ernährung und der Flüssigkeitszufuhr vorkommen. Konkrete Bedürfnisse und Wünsche einzelner Bewohner können nicht wahrgenommen werden .Es wird nur noch das Notwendigste erledigt.

Der Bewohner wird nicht mehr als Individuum behandelt.

4.1.6 Mangel an qualifiziertem Fachpersonal

Es besteht die Gefahr der mangelhaften medikamentösen Versorgung. Ebenso kann passieren, dass Krankheitsbilder nicht erkannt oder übersehen werden, d. h. gegebenenfalls lebensbedrohliche Zustände nicht dementsprechend notfallmäßig behandelt werden. Aus Mangel an Fachlichkeit kann eine kompetente Kommunikation mit den zuständigen Ärzten nicht stattfinden.

4.1.7.Mangelnde ärztliche Versorgung

Es finden sich immer weniger Ärzte, die bereit sind, Hausbesuche zu machen.

Neue Heimbewohner werden, sofern sie noch keinen Hausarzt haben, oft erst gar nicht angenommen. Häufig wird am Telefon eine Ferndiagnose gestellt. So wurde in unserer Einrichtung einer Bewohnerin wegen Schluckbeschwerden Penicillin verordnet, obwohl diese keinerlei Entzündungszeichen zeigte, sondern Probleme an der Speiseröhre hatte, wie später im Krankenhaus durch eine Kontrastmitteldarstellung diagnostiziert wurde.

Bei einem anderen Beispiel klagte eine Bewohnerin über eine Zahnprothese, die Schmerzen verursachte. Der behandelnde Zahnarzt bat um Zusendung der Prothese, wollte allerdings die Bewohnerin nicht dabei haben. Er könne das Problem auch so lösen. Dies hatte er im Vorfeld schon auf anderen Abteilungen praktiziert. Das Ergebnis war natürlich jedes Mal sehr unbefriedigend.

4.2.Personale Gewalt = direkte Gewalt.

Diese geht von Personen aus und zeigt sich durch:

4.2.1. Körperliche Misshandlungen

Hierzu gehören Schlagen, Kneifen, Zerren, Stossen, Schubsen etc.

Häufig werden alte Menschen gestoßen oder geschubst, wenn sie nicht in der Lage sind, sich schnell genug zu bewegen, oder den Anforderungen des Pflegepersonals nicht entsprechen.

Sie schlagen beim Umlagern mit dem Kopf gegen die Rollgitter, wenn zu hastig und ohne die entsprechende Sorgfalt und Sensibilität gebettet wird Vielfach sind diese Misshandlungen am Bewohner nachzuweisen durch Hämatome, Kratzspuren und ähnliche Gewaltmerkmale.

4.2.2. Sexuelle Gewalt

Auch sexuelle Misshandlungen kommen leider immer wieder vor. Immer wieder wird von Tätern berichtet, die in Altersheime eindringen und Bewohner sexuell belästigen, manchmal sogar mit Todesfolge.

4.2.3.Bewegungseinschränkung

Nicht zu vergessen sind auch die mechanischen Fixierungen. Zwar müssen diese Arten der Freiheitsberaubung richterlich begutachtet und genehmigt werden, und die Anordnungen gelten auch nur für bestimmte Zeiträume, trotzdem bedeuten sie für den fixierten Bewohner einen nicht unerheblichen Eingriff in seinen natürlichen Bewegungsablauf bzw. Bewegungsdrang.

4.2.4. Gewaltsame Nahrung - und Flüssigkeitszufuhr

Gewalt bedeutet auch, einem Bewohner gegen seinen Willen Medikamente unter das Essen zu mischen und dann anzureichen. Manchmal ist es äußerst problema-tisch, Nutzen oder Schaden für den Bewohner abzuwägen, wenn zum Beispiel ein dementer Bewohner nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit einer Medikation einzusehen.

Häufig werden die Mahlzeiten zu hastig und schnell angereicht, sodass sich der Bewohner verschluckt. Oder man hat ihm seine Zahnprothesen nicht angezogen und er bekommt deshalb nur Flüssignahrung aus der Schnabeltasse. Auch die unzureichende Nahrung - und Flüssigkeitszufuhr muss erwähnt wer-den. In Frankreich gab es in diesem Sommer über 100 Tote in Senioreneinrich-tungen zu beklagen, die nachweislich an Flüssigkeitsmangel und den dadurch bedingten Folgen verstorben sind.

Viele Zwangsmassnahmen werden nach dem Motto „ Es ist nur zu seinem Besten“ angewandt und sind manchmal auch wirklich unabänderlich, aber alle Handlungen sollten menschlich ablaufen und die Würde nicht untergraben.

4.2.5.Seelische Misshandlungen

Dazu gehören Beschimpfen, Bedrohen, Bedrängen, und das Androhen von Ge-walt . Eine Kollegin drohte einer Bewohnerin: Wenn Sie jetzt nicht essen, be-kommen Sie Ihre Nahrung über einen Schlauch im Bauch! - Die alte Dame konnte aufgrund ihres Gesundheitszustandes den Sinn der Drohung nicht begrei-fen, wohl aber die anwesenden Mitbewohner, worauf sich schlagartig eine ge-drückte Stimmung ausbreitete.

Auch Versuche, Geld oder Wertgegenstände zu erpressen oder Kontrolle über das Eigentum des Alten Menschen zu erlangen , fällt unter Gewalt. Eine Pflege-person hat mehr als jeder andere Einblick in das Eigentum des zu Pflegenden und somit auch die Gelegenheit, an Wertgegenstände wie Schmuck oder Geld zu ge-langen. Natürlich gilt dies auch für das Reinigungspersonal, die Stationshilfen etc. Auch Angehörige darf man von diesem Personenkreis nicht ausschließen. Und leider gehören Diebstähle an alten Menschen zum Alltag. Schließlich übt Gewalt aus, wer andere am Wahrnehmen des Aufenthaltsbe-stimmungsrecht hindert oder soziale Isolation fördert, z. B. Abhängige nicht an Festivitäten oder Unternehmungen des Hauses teilnehmen lässt oder sie sogar einschließt bzw. ihnen die Möglichkeit nimmt, Kontakte zu schließen oder Auch das Fortnehmen der Klingel bedeutet eine Gewaltanwendung, denn damit nimmt man dem Abhängigen ein Stück Sicherheit und die Möglichkeit, bei Be-darf Hilfe heranzuholen. Seine Verbindung nach außen ist damit unterbrochen. Er bleibt hilflos zurück und ist darauf angewiesen, dass sich irgendwann wieder eine Person bei ihm blicken lässt. Seine vollständige Abhängigkeit wird ihm verstärkt vor Augen geführt.

4.2.6.Vernachlässigung und Unterlassen von Handlungen

Hierzu gehört unter anderem das Unterlassen oder das ungenügende Ausführen von pflegerischen Maßnahmen, unzureichende Nahrung - und Flüssigkeitszu-fuhr; das Verhindern des Toilettengangs nach dem Motto: Sie haben doch eine Windel an!

[...]

Final del extracto de 36 páginas

Detalles

Título
Gewalt in der Altenpflege
Curso
Abschlussprüfung
Calificación
sehr gut
Autor
Año
2003
Páginas
36
No. de catálogo
V20032
ISBN (Ebook)
9783638240314
ISBN (Libro)
9783656486527
Tamaño de fichero
463 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gewalt, Altenpflege, Abschlussprüfung
Citar trabajo
Brigitte Kock (Autor), 2003, Gewalt in der Altenpflege, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20032

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