Politiker oder doch „nur“ Mensch? Wie emotionale und systemimmanente Vorbehalte unsere Politik bestimmen


Bachelorarbeit, 2011

92 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abstract

1. Einleitung und Thesenformulierung
1.1 Methoden

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Uneigennütziges Handeln als ehrenamtlicher Akteur
2.2 Professionalisierte Tätigkeit als hauptamtlicher Akteur
2.3 Ergebnis der theoretischen Grundlagen

3. Die Kommune als politische Instanz in Deutschland
3.1 Kommunalverfassungen in Deutschland
3.1.1 Süddeutsche Bürgermeisterverfassung
3.1.2 Dualistische Bürgermeisterverfassung
3.1.3 Ratsverfassung
3.1.4 Unechte Magistratsverfassung
3.2 Zusammenfassung und Ergebnisse zu den Kommunalverfassungen

4. Das Bürgermeisteramt als Hauptamt
4.1 Sozialprofil eines Bürgermeisters
4.1.1 Persönliche Daten
4.1.2 Bildungsniveau und Herkunft
4.1.3 Tätigkeiten vor dem Bürgermeisteramt
4.1.4 Motive der Berufswahl
4.2 Tätigkeitsprofil
4.2.1 Ratsmitgliedschaft
4.2.2 Leitung der Kommunalverwaltung
4.2.3 Repräsentativfunktion
4.3 Zusammenfassung und Auswertung

5. Ehrenamtliche Akteure der Kommunalparlamente
5.1 Aufgaben des Gemeinderates
5.1.1 Oberstes Beschlussorgan
5.1.2 Kontrollinstanz
5.1.3 Repräsentativfunktion
5.2 Hauptberufliche Tätigkeiten und Sozialprofil der Ratsmitglieder
5.3 Handlungsmotivationen
5.4 Zusammenfassung und Auswertung

6. Auswertung struktureller Differenzen zwischen Haupt- und Ehrenamt Das Bürgermeisteramt Peter Schröder

7. Experteninterviews
7.1 Auswahlkriterien für Interviewpartner
7.2 Aufbau der Befragung
7.3 Auswertungen der Interviews
7.3.1 Ehrenamtliches Ratsmitglied
7.3.2 Ehrenamtliches Ratsmitglied
7.3.3 Hauptamtlicher Ober-/Bürgermeister 1
7.3.4 Hauptamtlicher Ober-/Bürgermeister 2
7.3.5 Vertreter einer übergeordneten Organisation
7.4 Zusammenfassung und Auswertung
7.5 Kritische Betrachtung

8. Internationaler Vergleich
8.1 Das britische „local government“
8.2 Zusammenfassung
8.3 Auswertung

9. Gesamtauswertung und Fazit

10. Ausblick

Anhang
a. Interviews
a.1 Einleitungstext für Bürgermeister
a.2 Einleitungstext für Ratsmitglieder
a.3 Interviewtranskripte
a.3.1 Ehrenamtliches Ratsmitglied 1
a.3.2 Ehrenamtliches Ratsmitglied 2
a.3.3 Hauptamtlicher Ober-/Bürgermeister 1
a.3.4 Hauptamtlicher Ober-/Bürgermeister 2
a.3.5 Vertreter einer übergeordneten Organisation

Literaturverzeichnis.

Vorwort

Da für viele Menschen die Bundespolitik und auch die Europapolitik gefühlt immer mehr außer Reichweite sind, nimmt die kommunalpolitische Ebene an Bedeutung für sie entsprechend zu. So zeigen Beispiele, wie Stuttgart 21 im Jahr 2011 und die darauf folgenden Landtagswahlen im südwestdeutschen Raum, dass die Wählergemeinschaft besonders aktiv wird, wenn es um Politik vor der eigenen Haust ü r geht.

Aus diesem Grund entschied sich der Verfasser, diesen Bereich der Politik genauer zu untersuchen, dabei jedoch die emotionalen Vorbehalte der Akteure in den Fokus zu rücken, da die Strukturen der kommunalen Ebene bereits recht ausführlich untersucht wurden. Diese Strukturanalysen sind dabei jedoch die Grundlage dieser Arbeit und werden entsprechend dargestellt.

Die vorliegende Arbeit soll schließlich einen Eindruck der aktuellen Situation in deutschen Kommunen vermitteln und daraus themenspezifische Handlungsempfehlungen konstruieren.

Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit sollen dem Verfasser dabei als Grundlage weiterführender Untersuchungen zur o.g. Thematik dienen.

Um die Textmenge der vorliegenden Arbeit möglichst zu reduzieren und dadurch auch die Lesbarkeit zu fördern, wird im Folgenden auf die Nennung der Begriffe in beiden Geschlechtern, wie z.B. Bürgerinnen und Bürger, verzichtet und die je kürzere Form gewählt. Dies möge nicht als Diskriminierung empfunden werden.

Bei der Auswertung von Interviews kommt hinzu, dass durch die durchgehende Nutzung der maskulinen Form die Möglichkeit etwaiger Rückschlüsse auf die Befragten über ihr Geschlecht ausgeschlossen wird.

Abstract

Die vorliegende Arbeit belegt durch die Untersuchung der strukturellen Gegebenheiten der deutschen Kommunalverfassungen sowie Untersuchungen der Akteursgruppen, die auf der kommunalen Ebene handeln, dass es bereits aus der Struktur heraus zu Differenzen zwischen den Akteursgruppen kommen muss, welche durchaus emotionaler Natur sind. Dies wird durch die theoriebasierte Untersuchung der verschiedenen Handlungsmotive der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteure grundlegend hergeleitet und anschließend durch Untersuchungen sowie die Auswertung einer repräsentativen Studie belegt.

Daraus ergibt sich eine Kausalität der Strukturen der Kommunalverfassungen in Deutschland und den emotionalen Problemen zwischen den Akteursgruppen, welche anschließend durch Experteninterviews bestätigt wird.

Obgleich für diese Untersuchung lediglich fünf Experteninterviews durchgeführt wurden, weisen sie jedoch alle die gleichen Ergebnisse zu dem hier behandelten thematischen Schwerpunkt auf und bestätigen somit, dass es zwischen den Akteuren emotionale Differenzen ob der strukturellen Zusammensetzung gibt und geben muss.

Schließlich wird diese Arbeit, gestützt durch einen Vergleich der deutschen Kommunalstrukturen und dem britischen local government verdeutlichen, dass die deutschen Kommunalverfassungen, insbesondere durch die Reformen in den 1990er Jahren, ein hohes Maß an Transparenz aufweisen und trotz der emotionalem Probleme zwischen den Akteuren Handlungsfähigkeit eher fördern.

Zusammenfassend zeigt sich durch die Untersuchungen, dass es keinen Bedarf für strukturelle Reformen gibt, um die emotionalen Probleme zwischen den Akteursgruppen zu lösen, sondern eher einen Bedarf an präventivem Handeln mit den einzelnen Akteuren, um so die emotionalen Vorbehalte zu reduzieren und die Kommunen langfristig handlungsfähiger zu machen.

1. Einleitung

Die Leitung einer Gemeinde im Sinne der Leitung der kommunalen Verwaltung sowie der Repräsentation der Wähler und der verschiedenen Interessengruppen ist in Deutschland im Sinne der Gewaltenteilung und des demokratischen Prinzips auf das Zusammenwirken hauptamtlicher Verwaltungsleiter und ehrenamtlicher Gemeindevertreter angewiesen, da diese spätestens nach 1945 und damit dem Artikel 28 GG zwingend in jeder Kommune, Gemeinde und Stadt vertreten sind (vgl. Rudzio, 2003, S. 399). Dabei hatten diese zwar lange je nach Bundesland verschiedene Befugnisse und Pflichten (vgl. Rudzio, 2003, S. 404 ff.), einig ist ihnen jedoch, dass sie einen Konsens finden müssen, wollen sie ihre Aufgaben zur Zufriedenheit und zum Wohle der zu vertretenden Bürger erledigen.

Jede Kommune muss also zum einen die ihr auferlegte kommunale Demokratie ermöglichen und zum anderen die korrekte Leistung der Verwaltung garantieren, dabei aber auch stets kosteneffizient handeln (vgl. Rudzio, 2003, S.404).

Dabei stehen heute neben den klassischen Problemen im Sinne fraktionsgebundener Interessen oder verschiedener politischer Ansichten, seit den 1970er Jahren engagieren sich auf kommunaler Ebene besonders linke und grüne Initiativen sehr stark, anscheinend immer häufiger eher emotionale Schwierigkeiten zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren der Konsensfindung zum Wohle aller im Wege.

Diese können sich auf verschiedene ökonomische Interessen sowie vermeintliche stark divergierende Professionalisierungsgerade beziehen, was zu Unterschieden bezüglich der Einschätzungen der eigenen Fähigkeiten und der des jeweiligen Gegenübers führt. Daraus resultieren dann häufig permanente Machtkämpfe sowie ein ‚Blockdenken‘ und eine Rollenzuweisung, welche ein internes Lösen dieser Konflikte erheblich erschweren oder gar unmöglich machen kann.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, durch Betrachtung und Auswertung theoretischer und praktischer Quellen die modernen Problemfelder zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren auszumachen sowie diese möglichst präzise zu spezifizieren. Dabei werden zunächst die strukturellen Probleme zwischen diesen Akteuren herausgearbeitet, woran sich eine Untersuchung möglicher emotionaler Vorbehalte und vermeintlicher Animositäten anschließt sowie deren Ursachenforschung. Beispiele aus der Praxis, die über Experteninterviews ermittelt und analysiert werden, dienen hierbei zur stichprobenartigen Überprüfung der Erkenntnisse sowie einer genaueren Bewertung. Schließlich sollen diese Untersuchungen und Auswertungen zu Lösungsansätzen sowie weiter zu untersuchenden Aspekten führen, aus denen sich eine Handlungsempfehlung ergibt.

1.1 Methoden

Diese Arbeit stützt sich im Wesentlichen auf eine theoretische Problemskizzierung anhand der Auswertung diverser Sekundärquellen zum Thema.

Dazu wird u.a. eine Studie der Bertelsmann Stiftung, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund aus dem Jahr 2008 zum Thema „Beruf Bürgermeister“ herangezogen. Hier wurden bundesweit 1.748 Bürgermeister aus Kommunen ab 2.000 Einwohner befragt, von denen 1.153 antworteten, was einer Quote von 66% entspricht (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 64).

Zunächst werden die verschiedenen Aspekte hauptamtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie deren Handlungsmotivationen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend der Kommunalverfassungen in Deutschland analysiert. Anschließend erfolgt der Vergleich mit den Auswertungen einiger Experteninterviews, die als narrative Interviews speziell für diese Arbeit durchgeführt wurden.

Dazu wurden fünf Personen ausgewählt, die unmittelbar mit dem Sachverhalt vertraut sind und sowohl über entsprechende Ausbildungsmerkmale, als auch langjährige und intensive Erfahrungswerte verfügen und deren Aussagen daher als Expertise gewertet werden können (vgl. Bortz; 2006; S. 309).

Von den insgesamt fünf befragten Experten sind zwei hauptamtliche Bürgermeister, zwei ehrenamtliche Ratsmitglieder und einer Mitglied einer übergeordneten Organisation mit Blick auf beide Akteursgruppen und tiefgehenden Kenntnissen dieser. Letzter hat in seiner berufliche Tätigkeit seit vielen Jahren Erfahrungen auf kommunalpolitischer Ebene gesammelt und ist hier beratend und gestaltend tätig.

Entsprechend der Verfahrensweise für narrative Interviews, werden die Respondenten jeweils zu Beginn des Interviews über das Thema der Arbeit sowie die Person des Interviewers aufgeklärt. Daran schließt sich eine kurze erzählgenerierende Einleitung an, welche die Respondenten an einen immer gleichen gedanklichen Ausgangspunkt führt und bereits drei Initialisierungsfragen zur thematischen Eingrenzung enthält (vgl. Küsters; 2006; S. 54 f. u. Mey/Mruck; 2010; S. 424). Diese Einleitungen unterscheidet sich für die beiden Akteursgruppen lediglich in der jeweiligen Perspektive (siehe Anhang, S. III ff.). Dabei werden sie gebeten, sich an die letzte aus ihrer Sicht wichtige Entscheidung zu erinnern, die sie mit dem jeweils anderen Akteur gemeinsam zu verhandeln hatten.

Die Respondenten haben anschließend etwas Zeit Einführung und Fragestellung zu reflektieren und beginnen dann mit ihrer Antwort in Form einer Erzählung. Diese Form der freien Antwort in Erzählform ist wichtig, damit der Respondent während des Prozesses sein gedankliches Konstrukt erweitern kann und einen Handlungsstrang aufbaut. Durch die Zwänge der Erzählens führt dies besonders durch das passive Verhalten des Interviewers zu abgeschlossenen und nachvollziehbaren Antworten (vgl. Kleemann, Krähnke, Matuschek; 2009; S. 67 f.).

So ergibt sich durch die Methode sowie die gedankliche Hinführung eine Erzählung des Respondenten, welche entsprechende Rückschlüsse auf die eigentliche Frage gibt (vgl. Mey/Mruck; 2010; S. 424).

An diese erste Phase des Interviews schließt sich ggf. eine Phase des immanenten Nachfragens an, sollten einige Aspekte der Erzählung noch unklar sein. In jedem Fall wird am Ende des Interviews jeder Respondent nach den vermeintlichen Gründen für die sich aus der Erzählung ergebenden Probleme gefragt, so er diese nicht bereits in der Erzählung benannt hat (vgl. Mey/Mruck; 2010; S. 424). Dies erlaubt Rückschlüsse auf eventuelle emotionale Vorbehalte sowie persönliche Erfahrungen und Einschätzungen der Respondenten zum Thema.

Dem Respondenten, der übergeordneten Organisation, werden entsprechend beide Einleitungen vorgelesen, um einen neutralen Ausgangspunkt zu erzeugen und etwaige unbewusste Vorbehalte des Respondenten ob einer per Einleitungstext manipulierten Perspektive auszuschließen.

Darauf folgt ein kurzer Exkurs in das britische local government, welcher die Perspektive des Verfassers und des Lesers zwecks Abstrahierung der Problematik dieser Arbeit vom Konkreten zum Allgemeinen auf eine makroskopische Ebene hebt und dadurch die Besonderheiten des deutschen Systems der Kommunalpolitik verdeutlicht.

Schließlich werden die wichtigsten Ergebnisse aller Auswertungen zu einem Gesamtfazit zusammengeführt, aus welchem sich anschließend Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen ergeben.

2. Theoretische Grundlagen

Um im Verlauf dieser Arbeit die Problemursachen genauer definieren zu können, ist eine deutliche Trennung zwischen strukturellen und emotionalen Ursachen vorzunehmen. So kann bei der Entwicklung von Lösungsansätzen an der jeweils richtigen Stelle angesetzt werden. Strukturelle Ursachen meinen in diesem Zusammenhang solche, die in den Umständen zu finden sind, welche sich u.a. aus juristischen Begrenzungen, Vorschriften und Verfassungen sowie institutionellen Zwängen ergeben.

Emotionale Ursachen sind diejenigen, die sich im Handeln der einzelnen Akteure ausdrücken, wie man sie in jeder zwischenmenschlichen Handlung finden kann, und die nicht zwingend einer Strukturbedingtheit unterliegen. Sie können wiederum durch persönliche Differenzen sowie parteipolitische Hintergründe entstehen oder aber für Außenstehende zunächst unerklärlich bleiben. Ihre Lösung bedarf daher einer aktiven Mitarbeit der beteiligten Akteure und ist nur langfristiger umzusetzen, als struktureller Probleme.

Grundsätzlich muss zu strukturellen Ursachen bemerkt werden, dass sie vermeintlich schnell durch Umstrukturierung gelöst werden können, dieser Prozess jedoch häufig Probleme lediglich verlagert und nicht löst.

Dieses Phänomen und gleichsam die Tatsache, dass es bereits lange bekannt ist, wird in den Worten eines römischen Offiziers bei Saalburg, Gaius Patronius, um 100 n.Chr. deutlich: „Wir übten mit aller Macht, aber immer, wenn wir begannen zusammengeschweißt zu werden, wurden wie umorganisiert. Ich habe später gelernt, dass wir versuchten, neuen Verhältnissen durch Umorganisation zu begegnen. Es ist eine phantastische Methode. Sie erzeugt die Illusion des Fortschritts, wobei sie gleichzeitig Verwirrung schafft, die Effektivität mindert und demoralisierend wirkt.“ (Gaius Patronius, röm. Offizier; Saalburg um 100 n. Chr.).

In diesem Kapitel werden zunächst die theoretischen Grundlagen des Handelns beider Akteure, haupt- und nebenamtlich, untersucht und erläutert. Durch die Darstellung der grundsätzlichen und allgemeinen Motivation und Haltung von Menschen, die entweder ehrenamtlich, also vermeintlich eher altruistisch, oder eben hauptamtlich, sprich als professionalisierte Fachkräfte ihres Bereiches, tätig sind, werden bereits erste Unterschiede und somit eventuelle Problemfelder sichtbar, welche Hinweise auf notwendige Untersuchungen der Praxis liefern können.

2.1 Merkmale uneigennützigen Handelns ehrenamtlicher Repräsentanten

Die Hauptmerkmale einer Tätigkeit als ehrenamtliche Handlung entscheidet sich heutzutage meistens an der Frage, ob jemand für eine Handlung finanziell, sprich durch ökonomisches Kapital, belohnt wird bzw. eine Person durch ihr Handeln ein ökonomisches Interesse verfolgt (vgl. Bourdieu, 1998, S.140). Darauf verweist auch explizit die Definition eines Lexikons, welches das Ehrenamt als Übernahme eines „öffentlichen Amtes“ beschreibt, „[…] für dessen Erfüllung kein Entgelt, sondern nur Ersatz der Auslagen gewährt wird.“ (vgl. Brockhaus multimedia, 2009, Stichwort: „Ehrenamt“). Als „nebenberufliche, unentgeltliche[…] Tätigkeit“ (vgl. Bertelsmann, 1997, Stichwort: „Ehrenamt“) wird es bei Bertelsmann beschrieben.

Letztere Definition hebt durch die Beschreibung des Nebenberuflichen bereits den nicht-professionellen Charakter einer solchen Tätigkeit hervor, also einen vermeintlichen Mangel an fachlicher Expertise, zur Ausführung dieses Amtes. So kann diese Definition zumindest verstanden werden, was im weiteren Verlauf noch zu möglichen Problemursachen führt.

Der explizite Hinweis beider Definitionen darauf, dass die Tätigkeit unentgeltlich ist, ist freilich der überproportionalen Gewichtung des ökonomischen Kapitals, gegenüber dem kulturellen oder sozialen Kapital in unserer Zeit geschuldet (vgl. Bourdieu, 1983, S. 184 f.) und fokussiert die Frage nach den möglichen Motiven eines Akteurs zu sehr auf rein finanzielle Eigeninteressen. Vorteile, die dieser sich dieser von seiner Tätigkeit erhofft. Man muss also entsprechend den bourdieuschen Kapitalformen davon ausgehen, dass sich das handlungsmotivierende Interesse eines Akteurs in jeder dieser drei Kapitalformen bewegen kann.

Grundsätzlich kann entsprechend formuliert werden, dass ein wirklich interessefreies Handeln nicht möglich ist, da ein Handeln ohne Interesse keinen Sinn machte und somit nicht vollzogen werden müsste, da es sich selbst ad absurdum führte (vgl .Bourdieu, 1998, S. 151 ff.). Es steht also jeder Handlung ein Interesse oder gar ein Eigeninteresse voran, welches jedoch in Abhängigkeit des sozialen Feldes steht, innerhalb dessen man sich bewegt und aus dem heraus eine Handlung vollzogen wird.

Bourdieu fügt unter diesem Aspekt noch eine vierte Kapitalform, das symbolische Kapital, hinzu, welches aus den Feldern der Wissenschaft und Familie, aber auch der Kunst hervorgeht eine wichtige Bedeutung hat, der das Eigen-/Interesse eines Akteurs durchaus dienen kann (vgl. Bourdieu, 1998, S. 151 ff.).

Diese Kapitalform meint nach Bourdieu einen symbolischen Profit, wie Berühmtheit oder Heiligkeit, also etwas, das dem eigenen Ansehen durchaus zugutekommt, aber keinen direkten Profit anderer Kapitalformen bedeutet, also nicht in andere Kapitalformen transformiert werden kann (vgl. Bourdieu; 1998; S. 151 ff.).

Welche möglichen Interessen sich am ehesten hinter dem ehrenamtlichen Handeln als Mitglied einer Gemeinde-/Kommunalvertretung verbergen mögen, soll hierbei nicht weiter ausgeführt werden, da es sich um einen rein spekulativen Rahmen handelte. Wichtig ist aber, dass es primär nicht um ein finanzielles Interesse gehen kann, maximal sekundär wäre dies möglich.

Das Paradoxe an der freiwilligen Handlung, in welchem Bereich auch immer, ist nun aber, dass jedem unterstellt werden kann, er handelte aus einem möglicherweise versteckten Eigen-/Interesse. Mehr oder minder abwegige Konstruktionen vermeintlich kausaler Zusammenhänge zwischen der Aktion einer Person und einer damit intendierten Folge, tritt diese nun wirklich ein oder nicht, sind eigentlich immer möglich, bewegen sich aber sicherlich zumeist im Rahmen des Spekulativen. Doch gerade im Nachhinein ist dies ein großes Problem. Eine Person, die ehrenamtlich handelt, dabei kein verwerfliches Interesse verfolgt, wird früher oder später etwas Positives erfahren, das sich in dieser Ehrenamtlichkeit begründet oder darauf zurückführen lässt. Die mögliche Unterstellung, diese positive Folge des Ehrenamtes sei ursprünglich Motivation für dessen Ausüben gewesen, lässt sich schwerlich widerlegen.

Die Klassifizierung eines Engagements, nach der sich ein ehrenamtliches bzw. uneigennütziges Handeln als solches einstufen lässt, begründet sich somit einzig und allein in der entsprechenden Intention des Akteurs. Die Frage ist hier, ob es das primäre Interesse und Kalkül eines persönlichen Vorteils ist, das zu einer bestimmten Handlung veranlasst hat. Ebenso muss die Frage geklärt werden, ob es sich dabei um einen ökonomischen Nutzen oder einen rein persönlichen Nutzen handelt. Ein Akteur mag durchaus wissen, dass die Zahl seiner Freunde zunimmt oder sich vielleicht sein Renommee positiv entwickelt, dies muss jedoch keinen Nachteil für andere bedeuten. Es ist also möglich, dass der persönliche Nutzen, dessen der Akteur sich möglicherweise bewusst ist, sich auch positiv auf andere Menschen auswirkt und sein Handeln somit durchaus dem altruistischen Grundsatz entspricht. Dadurch ist dieser Akteur eben nicht ausschließlich eigennützig und entspricht dem, was von einem Ehrenamtlichen erwartet wird.

Werden im Folgenden also die Begriffe „ehrenamtlich“ oder „uneigennützig“ verwendet, so sind diese in dem Sinne zu verstehen, dass der entsprechende Akteur nicht auf einen persönlichen Zugewinn fokussiert ist, dieser sich aber durchaus als Nebenprodukt einer positiven Entwicklung für andere einstellen kann.

Damit widerspricht diese Handlungsmotivation auch jedweder Ökonomischen, welche die Vermehrung des eigenen Kapitals immer zu Lasten eines anderen Akteurs verfolgt.

Eine weitere Möglichkeit der Handlungsmotivation zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit fällt unter das Stichwort „Noblesse oblige“ (vgl. Bourdieu; 1998; S. 152), was bedeutet, dass sich ein Akteur zu einem bestimmten Handeln verpflichtet fühlt, da er einer gewissen Klasse bzw. sozialen Schicht angehört oder anzugehören glaubt, von der er meint, dass diese ein solches ehrenamtliches und uneigennütziges Handeln erwartet würde (vgl. Bourdieu; 1998; S. 152). Dies widerspricht jedoch, da es aus einem, wenn auch nur einseitig empfundenen Zwang heraus entsteht, dem per Definition festgelegten freiwilligen Aspekt jedes ehrenamtlichen Handelns und darf diesem im engeren Sinne somit nicht zugerechnet werden.

Ein moderner und eher problemorientierter Ansatz, gemessen an der heutigen deutschen Gesellschaftsform und ihrer Probleme, bezieht sich im Kern der Erklärung der Motivation ehrenamtlicher Tätigkeiten auf die aktive Behebung eben dieser Probleme. Da diese Erklärung auf der aktiven Beteiligung in zivilgesellschaftlichen Organisationen beruht, müssen seine Argumente hier etwas relativiert werden, dürfen aber dennoch als grundsätzliche Motivation ehrenamtlicher bzw. uneigennütziger Handlung verstanden werden.

Grundsätzlich dient dennoch jede Form des Ehrenamtes der Interessenvermittlung zwischen anderen Akteuren. Zusätzlich fördert es die Identitätsbildung sowie ein Zugehörigkeits- und Selbstwertgefühl des Einzelnen und verhilft diesen ein soziales Umfeld zu entwickeln oder dieses zu intensivieren und bietet somit gesellschaftliche Sicherheit (vgl. Priller; 2010; S. 201).

Weiter fördert diese Tätigkeit eine Vermittlungsfähigkeit zwischen einer immer heterogeneren Gesellschaft und damit ein stärkeres Werte- und Normenempfinden sowie dessen Ausprägung bei dem Einzelnen (vgl. Priller; 2010; S. 201 f.).

Die wichtigste Eigenschaft aber, welche die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfüllen kann, ist die Befriedigung desjenigen, der sie ausübt. So bietet sie einen emotionalen Ausgleich für diejenigen, für die die bezahlte Arbeit nicht mehr lebensausfüllend ist, also der Beruf zu einem bloßen job geworden ist (vgl. Prill; 2010; S. 202).

Wie bereits angesprochen, beziehen sich diese Aussagen auf ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen, welche makroskopisch betrachtet eine andere Rolle einnehmen, als die in dieser Arbeit behandelte ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb der Politik, dennoch können sie als Hinweis auf mögliche, wenn auch nicht mehr vordergründige Motivationen der Akteure geben.

2.2 Merkmale professionalisierter Tätigkeit hauptamtlicher Akteure

Der Begriff der Professionalisierung entstammt dem Wort „Professionalität“, welches mit folgender Definition besetzt ist: „Als Professionalität wird die von Angehörigen eines Berufsstandes erwartete Fertigkeit, Kompetenz oder Verhaltensnorm bezeichnet.“(vgl. http://www.onpulson.de/lexikon/3917/professionalitaet/). Der Begriff Profi, der sich von Professionalität ableitet, wird hingegen lediglich als ein „Kurzwort für einen Berufssportler“ (vgl. Brockhaus multimedia; 2009; Stichwort „Profi“) definiert.

Tatsächlich wird die Bedeutung am ehesten klar, betrachtet man den Prozess der Professionalisierung und leitet davon auf Professionalität als einen Zustand nach dem erfolgreich abgeschlossenen Prozess ab.

Dieser Prozess der Professionalisierung beschreibt die Entwicklung eines Berufes hin zu einer Profession über mehrere Stufen, die teils in der Reihenfolge variieren können, jedoch allesamt bei jenen Berufen, die bereits den Status der Profession erreichten, in auffallender Häufigkeit nachweisbar sind (vgl. Wilensky; 1972; S. 198 ff.). Demnach ist eine Profession wohl ein Beruf, nicht aber ein Beruf gleich eine Profession, wobei sich die Profession, da sie aus dem Beruf heraus entsteht, von diesem positiv abhebt.

Folgende Phasen, insgesamt sind es sechs, werden dabei durchlaufen. Zunächst entsteht aus einer Berufsfunktion ein Hauptberuf, so z.B. aus dem Pflegen und Behandeln einer kranken Person der Beruf des Mediziners bzw. Arztes. Darauf folgt, und dies recht früh nach dem ersten Schritt, die Frage nach der adäquaten Ausbildung für diesen Beruf, der die Einrichtung von Ausbildungsstätten nach sich zieht. Dabei wird schnellstmöglich die Nähe zu Universitäten gesucht, um die Ausbildung zu verbessern und möglichst als universitäres Studium zu gestalten, das mit entsprechenden Titeln abgeschlossen werden kann. Als dritte Phase findet eine

Abgrenzung zu den vorherigen Formen des Berufes statt, also der Form, wie sie vor dem Professionalisierungsprozess bekannt war. Dazu vereinen sich häufig diejenigen, welche die Ausbildungsstrukturen zuerst definierten und jene, die diese Ausbildung erstmalig absolvierten. Sie schließen sich zu Berufsverbänden zusammen und benennen ihren Beruf neu, um ihn und sich damit abzugrenzen (vgl. Wilensky; 1972; S. 202 f.).

Die letzten beiden Phasen der Professionalisierung, Phasen vier und fünf, befassen sich inhaltlich mit der Fixierung einer Berufsethik in Gesetzen sowie weiterer Propaganda für den Beruf. Außerdem wird häufig versucht, sofern kein Kompetenzmonopol vorliegt, den Beruf durch geschützte Titel abzugrenzen. Über diese juristischen Hebel wird auch die letzte Phase absolviert, nämlich die Eliminierung unqualifizierter Praktiker aus der Profession und damit die Verringerung des Wettbewerbs innerhalb dieser (vgl. Wilensky; 1972; S. 204 f.).

Wie sich an dem typischen Verlauf der Entwicklung zu einer Profession zeigt, geht es um die Abgrenzung, Weiterentwicklung und Qualifizierung eines ‚Berufes‘. Durch diesen Prozess steigt der Wert der Profession und jener, die ihr angehören, also die nötigen Hürden überwunden haben. Welche Selbstwahrnehmung entsteht nun aber daraus bei den Professionalisierten?

Je größer die zu überwindenden Hürden und die gestellten Anforderungen an die Menschen sind, die sie meistern müssen, um als professionelle Arbeiter zu gelten, desto höher die Meinung von sich selbst. Man empfindet Stolz auf die eigene Leistung, das eigene Wissen und Können und will, da man hart für das Erreichen dieses Status‘ gearbeitet hat und während der Zeit der Ausbildung auf vieles verzichten musste, anschließend entsprechende Würdigung erfahren. Der Einzelne sucht also nach absolvierter Professionalisierung die Abgrenzung zu denen, die diese Ausbildung nicht absolvierten.

Dies wird durch Berufsverbände sowie Bildungsderivate beispielsweise in Form etwaiger Abschlüsse institutionalisiert. Entsprechend gestaltet sich das gesellschaftliche Ansehen, denn Bildungsabschlüsse vermitteln ein bestimmtes kulturelles Kapital, sowie das Gehalt, also der ökonomische Wert des Schaffens.

Die sich aus dieser Professionalität ergebende Handlungsmotivation eines Akteurs ist also zum einen der meist ökonomische Lohn, den man für die Ausübung seiner Arbeit erhält und zu dessen möglichst hohen Steigerung man die entsprechenden Hürden der Ausbildung genommen hat sowie das Erlangen der entsprechenden

Anerkennung der eigenen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten. Man ist ein Experte, man nimmt sich als solchen wahr und möchte auch von der Umwelt als solcher angesehen werden.

2.3 Ergebnis der theoretischen Grundlagen

Bereits aus der rein theoretischen Betrachtung beider verschiedener Handlungsmotivationen ergibt sich eine gravierende Problematik. Während der ehrenamtliche Akteur kein professionalisierter Akteur in seinem Amt ist, sondern im Idealfall nach bestem Wissen und Gewissen handelt, ist der hauptamtliche Akteur sehr wohl professionalisiert und somit ein Experte in seinem Amt und nimmt sich selbst auch als solchen wahr. Das daraus entstehende Konfliktpotenzial bezieht sich vor allem auf die möglichen Unterstellungen einer Unzulänglichkeit des jeweils anderen. So unterstellt vermutlich der hauptamtliche Akteur dem Ehrenamtlichen, dass dieser nicht die nötigen Kompetenzen zur Erfüllung seiner Aufgaben habe (vgl. Sprondel; 1979; S. 141 f.). Andersherum kann dem hauptamtlichen Akteur ein Mangel an nötiger Selbstkritik sowie altruistischer Handlungsmotivation unterstellt werden.

Gleichzeitig bergen diese Unterschiede jedoch für beide Seiten auch das Potenzial sich gegenseitig konstruktiv ergänzen zu können, wenn sie einander entsprechend wahrnehmen und gewillt sind konsensual zusammenzuarbeiten.

Nun stellt sich hier im Anschluss die Frage, in wieweit die Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene dies ermöglichen und fördern oder diesem etwa entgegenstehen. Dazu wird die Kommune als politische Instanz genauer betrachtet.

3. Die Kommune als politische Instanz in Deutschland

Um die möglichen emotionalen Problemfelder deutlich erkennen zu können, ist es notwendig, diese klar von strukturell bedingten Problemen zu trennen. Dazu werden hier zunächst die strukturellen Gegebenheiten und sich aus diesen ergebende Unterschiede zwischen Haupt- und Ehrenamt sowie etwaige Probleme kurz erläutert.

Die heute einer Kommune zukommenden Aufgaben werden auf Bundes- und Landesebene definiert und somit von oben vorgeschrieben. Zum einen fallen den Kommunen die Selbstverwaltungsangelegenheiten nach Artikel 28 des Grundgesetzes zu, zum anderen sind sie der letzte Wirkungskreis der Verwaltungsinstanz und somit für die Ausführung der Gesetze zuständig. Letzteres ist als sogenannter Ü bertragener Wirkungskreis bekannt (vgl. Rudzio; 2003; S. 418 f.).

Die Wurzeln der Kommunen als politische Instanz in Deutschland reichen aber schon bis in das Jahr 1808 zurück, wo ihnen durch die preußische Städteordnung, die Magistratsverfassung, das Recht der Selbstverwaltung zugesprochen wurde (vgl. Rudzio; 2003; S. 399 u. Bockhaus multimedia; 2009; Stichwort „Gemeinde“).

Nach dem Deutschland durch die Weimarer Republik und das Dritte Reich viele politische sowie strukturelle Veränderungen erlebt hatte und sehr zentralistisch geprägt war, wurden nach 1945 durch die Siegermächte in Deutschland die Kommunen erneut bestärkt und als Basis der Demokratie institutionalisiert. Dabei richtete sich die genauere Ausgestaltung der länderspezifischen Gesetzgebung, neben deutschen regionalspezifischen politischen Traditionen Deutschlands, nach den jeweiligen Besatzungsmächten. So wurde in dem von den Briten besetzten Gebiet sehr stark nach dem britischen Politikmodell verfahren, welches eine strikte Trennung von Politik und Verwaltung vorsah. In den übrigen Gebieten der späteren alten Bundesländer, also in den von Franzosen und Amerikanern besetzten Gebieten, wurden die Kommunalverfassungen primär den bereits aus Zeiten vor dem Dritten Reich in Deutschland bekannten Verfassungen nachempfunden, wobei hier auch die nähere Ausgestaltung dieser den deutschen Behörden überlassen wurde (vgl. Rudzio; 2003; S. 399f. & Kleinfeld/Schwanholz/Wortmann; 2000; S. 15).

Während die Kommune ob der lokalen Fragen für die Bevölkerung stets von Interesse war, galt sie für die Bundespolitik als eher uninteressant und unpolitisch, da die lokalen Probleme immer als eher fallspezifisch und somit parteipolitisch irrelevant gewertet wurden (vgl. Rudzio; 2003; S. 400). Diese Einschätzung änderte sich jedoch soweit, dass in den 1970er Jahren die ersten kommunalpolitischen Grundsatzprogramme der größeren Parteien verabschiedet wurden, welche alleine durch ihre Terminologie bereits darauf hinwiesen, dass die vormalige kommunale Selbstverwaltung nun zu einer Kommunalpolitik geworden war (vgl. Rudzio; 2003; S. 400 f.). Die Parteien und überhaupt die politischen Sphären empfanden die kommunale Eben jetzt immer mehr als demokratische Basis und versuchten entsprechend sich dort einzubringen und Wähler zu gewinnen. Es fand also eine Wendung der politischen Bedeutung der Kommunen um 180 Grad statt, da die der Kommunalpolitik übergeordneten politischen Ebenen ihr Potential zu entdecken begannen, Wähler direkt emotional zu mobilisieren und so deren Stimmen zu gewinnen.

Als weiterer Hinweis auf den enormen Bedeutungszuwachs der Kommune als politische Ebene und somit als Basis der Demokratie kann das sich in den 1970er Jahren häufende Aufkommen der Bürgerinitiativen gewertet werden, welches auch ein gesteigertes Interesse der Bürger auf eben dieser Ebene artikulierte und das politische Potential dieser ausdrückte (vgl. Rudzio; 2003; S. 402). Besonders auffällig jedoch waren die Bürgerinitiativen der Grünen 1971, die auf kommunaler Ebene die Problemlagen zwischen Gewerbeförderung, ein Bereich, welcher eher durch konservative Parteien gefördert wurde, und Umweltschutz thematisierten (vgl. Rudzio; 2003; S. 402f.)

Hier zeigte sich, was sich u.a. 2011 mit Stuttgart 21 wiederholte, dass nämlich besonders Themen aus dem umweltpolitischen und sozialpolitischen Sektor lokal von sehr hoher vor allem emotionaler Relevanz sind und somit ein auf der kommunalen Ebene beginnendes enormes politisches Potential entwickeln können, welches sich direkt auf Landtagswahlen und sogar Bundestagswahlen auswirken kann. So erhielt Bündnis ‘90/Die Grünen in Baden Württemberg bei der Landtagswahl 2011, relativ kurz nach dem atomaren Zwischenfall in Fukushima, Japan, 24,2% der Stimmen, sprich rund ein Viertel, und wurde damit zweitstärkste Partei. Im Vergleich zu 2006 bedeutete das ein Stimmenzuwachs von 12,5% (vgl. http://www.statistik-bw.de/wahlen/Landtagswahl_2011/Laender.asp; zuletzt besucht am 25.10.2011).

An dieser Entwicklung der zunehmenden Politisierung der kommunalen Ebene, von einer einst reinen Verwaltungsebene zu einer höchst politischen, wird deutlich, welche Bedeutung die kommunale Politik einnimmt und welche Auswirkungen Konflikte zwischen hier tätigen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren haben können.

Die Kommunalpolitik ist also für die deutsche Parteienlandschaft durchaus ein wichtiger Hebel in Bezug auf Landtags- und Bundestagswahlen und somit logischer Weise auch im Fokus dieser, was sich überwiegend auf das Agieren ihrer Akteure auf kommunalpolitischer Ebene auswirkt. So kann es beispielsweise zu Blockierungen und nicht lösungsorientierten Handlungsstrategien kommen, die einzig dem Wählerzugewinn dienen sollen bzw. eine gewisse Parteiprogrammatik und -ideologie wahren.

Wie dies im Rahmen der verschiedenen Kommunalverfassungen in Deutschland möglich ist, wird im folgenden Kapitel behandelt.

3.1 Kommunalverfassungen in Deutschland

Wie bereits erläutert, entstanden in Deutschland nach 1945 verschiedene Systeme kommunalpolitischer Verwaltungsstrukturen, die auf unterschiedlichen Traditionen beruhen. Diese sind insofern relevant, als Sie eine Mischung aus regionaler deutscher Tradition und Einflüssen der Besatzungsmächte darstellen, die strukturelle Differenzen aufwerfen, welche hie und da die Arbeit auf kommunaler Ebene erschweren. Solche Probleme können durch Verwaltungsreformen, wie in den 1970er Jahren und auch nach dem Mauerfall 1990, im ‚top-down’ Verfahren verändert und u.U. gelöst werden. Über das Aufzeigen dieser strukturellen Differenzen, wird im weiteren Verlauf eine klare Abgrenzung etwaiger emotionaler Probleme ermöglicht.

Zu diesem Zweck werden im Folgenden die vier verschiedenen Modelle kommunaler Strukturen in Deutschland, die sich zunächst nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland durchsetzten, erläutert. Eine Reformbewegung seit den 1990er Jahren sollte dieses System nochmals nachhaltig verändern, was im Anschluss an die Erläuterung der vier verschiedenen Verfassungstypen Erwähnung findet.

3.1.1 Süddeutsche Bürgermeisterverfassung

Die Süddeutsche Bürgermeisterverfassung, heute Vorbild für ganz Deutschland, sieht einen direkt vom Volk gewählten Bürgermeister in der Doppelfunktion, nämlich als Leiter der Kommunalverwaltung sowie als Ratsvorsitzenden vor. Somit basiert seine Legitimation auf einer demokratischen Direktwahl der Bürger, die er als Bürgermeister regiert. Hierbei obliegen dem Bürgermeister in seiner Funktion als Vorsitzender des Rates Widerspruchsrechte gegen Ratsbeschlüsse, wodurch dem Bürgermeister letztlich eine deutlich vorherrschende Stellung eingeräumt wird, auch wenn dieser Verfassungstypus primär auf die Integration von Bürgermeister und Rat als zwei demokratisch legitimierten Organen setzt (vgl. Rudzio; 2003; S. 408). Diese Führungsspitze, welche sich aus dieser Verfassungsstruktur ergibt, findet sich besonders in den nach 1945 von US Amerikaner besetzten Gebieten Deutschlands. Ihr Ursprung ist die deutsche Gemeindeordnung von 1935, die die Amerikaner weitestgehend übernahmen und das monokratische Leadership-Prinzip dieser Gemeindeordnung damit erhielten (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/ Gemeindeordnungen_in_Deutschland, zuletzt besucht am 13.11.2011)

3.1.2 Dualistische Bürgermeisterverfassung

Die Dualistische B ü rgermeisterverfassung unterscheidet sich von der Süddeutschen Bürgermeisterverfassung lediglich in Hinsicht auf die Trennung zwischen der Leitung der Verwaltung einerseits, welche hier dem direkt gewählten Bürgermeister unterliegt, und dem Vorsitz des Rates andererseits, welcher einem vom Rat gewählten Mitglied desselben zusteht, das jedoch nicht Bürgermeister sein darf (vgl. Rudzio; 2003; S. 408 u. Hesse/Ellwein; 2004; S. 93). Dieser Verfassungstyp wird daher auch als duale Rat-Bürgermeister-Verfassung mit zwei Spitzen benannt (vgl. Hesse/Ellwein; 2004; S. 93).

3.1.3 Ratsverfassung mit volksgewähltem Bürgermeister

Die Ratsverfassung mit volksgew ä hltem B ü rgermeister, ähnlich der früheren Norddeutschen Ratsverfassung mit der Doppelspitze aus Oberbürgermeister und (Ober-) Stadtdirektor, hebt besonders die Stellung des Rates heraus, dem auch in den Verwaltungsbereich hinein Zuständigkeiten gewährt werden. Der Bürgermeister nimmt hingegen durch eine recht kurze Wahlperiode und eingeschränkte Kompetenzen nebst der Verwaltungsleitung eine eher untergeordnete Rolle ein. Wenn auch direkt vom Volk legitimiert, so darf er jedoch den Vorsitz des Rates nicht innehaben. Dieser wird von einem anderen Ratsmitglied übernommen, welches der Rat wählt (vgl. Rudzio; 2003; S. 408 u. Hesse/Ellwein; 2004; S. 93).

Daraus ergibt sich für die Situation des Bürgermeisters bereits ein Spannungsverhältnis, da er sich zwar auf der einen Seite auf eine direkte demokratische Legitimation der Bürger seiner Kommune berufen kann, ihm jedoch vornehmlich die Leitung der kommunalen Verwaltung obliegt und er in anderen, politischen Belangen eine eher untergeordnete Position gegenüber zum Rat einnimmt.

3.1.4 Unechte Magistratsverfassung mit volksgewähltem Bürgermeister

Die Unechte Magistratsverfassung beschneidet die Kompetenzen des Bürgermeisters am stärksten, da sie ihn selbst in der Leitung der kommunalen Verwaltung in einen kollegialen, vom Rat gewählten Magistrat zwingt, dessen Vorsitzender und Mitglied er ist. Innerhalb der Verwaltung obliegt ihm jedoch immerhin die Organisationsgewalt. Seit 1993 wird der Bürgermeister auch in diesem System direkt von den Bürgern gewählt und erhält somit eine basisdemokratische Legitimation (vgl. Rudzio; 2003; 408 u. Wollmann/Roth; 1999). Der Rat setzt sich aus den üblichen gewählten Vertretern zusammen und wählt den Vorsitzenden, den sogenannten Stadtpräsidenten od. Bürgervorsteher aus seiner Mitte (siehe Anhang; Abbildung I).

3.2 Zusammenfassung und Ergebnisse zu den Kommunalverfassungen

Diese verschiedenen Verfassungstypen, die jeweils aus unterschiedlichen Motivationen und Traditionen heraus entstanden, erschwerten es, eine einheitliche Beurteilung der Situation zwischen Bürgermeistern und Rat vorzunehmen. Durch die Reformen dieser Verfassungen, die sich in der Summe von den 1970er Jahren bis in die 1990er Jahre ziehen, ist nun das Amt des Bürgermeisters zumindest soweit gestärkt, dass dieser nun einheitlich vom Volk gewählt wird. Erhalten blieben die Unterschiede seiner Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse.

Nach diesen Reformen kann man die derzeit in Deutschland geltenden Ratsverfassungen in drei Gruppen unterteilen. Zum einen gibt es die duale Rat- Bürgermeister-Verfassung unter einer Spitze, wie wir sie in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und im Saarland vorfinden. Hier ist der Bürgermeister Leiter der Verwaltung und Mitglied sowie Vorsitzender der Gemeindevertretung bzw. des Rates (vgl. Hesse/Ellwein; 2004; S. 93).

Zum anderen gibt es die duale Rat-Bürgermeister-Verfassung mit zwei Spitzen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die den Bürgermeister auf die Verwaltungsleitung und die Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung beschränkt. Der Ratsvorsitz obliegt einem Ratsmitglied, das nicht Ober-/Bürgermeister sein darf (vgl. Hesse/Ellwein; 2004; S. 93 u. Anhang; Abbildung III).

In Hessen gilt als einzigem Bundesland noch die unechte Magistratsverfassung. Die Position des Bürgermeisters beschränkt sich auch hier auf den Bereich der Verwaltung, beinhaltet dabei aber auch nur die Leitung des Magistrats, welcher wiederum kollegial die Verwaltung leitet. Auch hier ist der Bürgermeister nicht Vorsitzender der Gemeindevertretung (vgl. Hesse/Ellwein; 2004; S. 93, u. Anhang; Abbildung I u. Abbildung III).

Zusammenfassend kann man für alle Typen der nun bestehenden drei Verfassungen sagen, dass der Bürgermeister sich nach der bundesweit durchgeführten Reform in den 1990er Jahren auf eine direktdemokratische Legitimation durch die Bürger der jeweiligen Kommune berufen und somit seine Handlungen als zulässig im Rahmen geltender Vorschriften rechtfertigen kann (vgl. Anhang; Abbildung III).

Der Rat bzw. die jeweilige Gemeindevertretung kann sich ebenfalls nach wie vor auf eine demokratische Legitimation berufen.

Beide zusammen sind als Volksvertretung für die in der Kommune betriebene Politik zuständig und müssen einen Konsens finden. Zwar kann der Bürgermeister in den Ländern, in denen er auch den Vorsitz der Gemeindevertretung inne hat, Ratsentscheidungen qua Widerspruchsrecht aufhalten, alleine durchsetzen kann er sie jedoch auch hier nicht. Für einen Beschluss im Rat ist immer eine Mehrheit nötig, die eines Konsenses bedarf.

In Fragen der Verwaltung obliegt in allen Ländern, außer Hessen, die alleinige Leitung dem Bürgermeister, der sich dabei an geltende Vorschriften und Rechtslagen zu halten hat, aber in letzter Instanz frei vom Willen des Rates ist.

Daraus ergibt sich, dass der Bürgermeister zwar immer die Möglichkeit hat, in das Aufgabenfeld des Rates einzugreifen, umgekehrt der Rat aber nicht wirklich in die Aufgaben der Verwaltungsleitung, also die des Bürgermeisters eingreifen kann.

In Hessen herrscht diese Trennschärfe nicht, da der Bürgermeister nicht alleiniger Verwaltungsleiter in dem ansonsten vom Rat gewählten Magistrat ist. Hier können also beide Seiten in die Aufgaben der jeweils anderen eingreifen und sind somit permanent in allen Belangen gezwungen einen Konsens zu finden.

Durch diese verfassungsgemäßen Aufgabenverteilungen mit je mehr oder minder scharfer Trennungslinie zwischen dem Bürgermeister und der Gemeindevertretung, ergibt sich nun durchaus Potential für Kompetenzstreitigkeiten und daraus resultierend weitreichende Probleme für das gemeinsame Regieren der Kommune. Stehen sich die entscheidenden Organe, Gemeindevertretung und Verwaltung, frontal gegenüber und sind nicht gewillt eine Einigung zu erzielen, vielleicht eben aus Motiven der Zuständigkeit heraus, so stagniert die Kommunalpolitik und kann nachhaltigen Schaden erleiden.

Welche besonderen Charakteristika die jeweiligen Aufgabenfelder der Akteursgruppen Bürgermeister und Gemeindevertretung auszeichnen, basiert auf der Grundlage der Kommunalverfassung als rahmengebendes Organ, wie oben beschrieben. Die einzelnen Personen der beiden Akteursgruppen werden hingegen unter 4. und 5. genauer betrachtet.

4. Das Bürgermeisteramt als Hauptamt

In Deutschland gibt es bundeslandspezifisch die Unterscheidung des Bürgermeisteramtes in Hauptamt und Ehrenamt, wobei dabei die Flächenländer für die vielen kleineren Kommunen eher ehrenamtliche Bürgermeister vorsehen und für größere Kommunen hauptamtliche (vgl. Berteslmann, DST, DStGB; 2008; S.10ff.). Grundsätzlich zeigt sich in allen Bundesländern, dass ab einer gewissen Größe und politischen wie wirtschaftlichen Bedeutung der Kommune für das Bundesland die Bürgermeister hauptamtlich sind. Ab welcher Kommunengröße ein Bürgermeister hauptamtlich ist, unterscheidet sich je nach Bundesland und kann bereits bei 2.000 Einwohnern der Gemeinde, wie in Baden-Württemberg, aber auch erst zwingend ab 8.000 Einwohner, wie in Schleswig-Holstein, der Fall sein (vgl. Bertelsmann, DST, DStGB; 2008; S. 11, S. 18 u. S. 41).

Dies spricht für eine Korrelation zwischen Höhe des Anforderungsprofils und Kommunengröße. Dass der Bürgermeister stets die Leitung der Verwaltung darstellt oder Teil dieser Leitung wie im hessischen Magistrat ist, bestätigt diesen Schluss.

Auch ist mit einer zunehmenden Kompetenzausstattung der Bürgermeister, nach dem Vorbild der Süddeutschen Verfassung, zu rechnen (vgl. Holtkamp; 2008; S. 657 f.). Diese wachsende Kompetenzausstattung steigert den Professionalisierungsanspruch an Bürgermeister sowie die Zunahme der hauptamtlichen Tätigkeit und ist derzeit als bundesweiter Entwicklungstrend zu beobachten (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 23).

Verdeutlicht wird der zunehmende Trend zu hauptamtlichen Bürgermeistern auch dadurch, dass in der Altersgruppe der 50 -59 jährigen Bürgermeister, die Verteilung zwischen haupt- und ehrenamtlichen relativ gleich ist, bei älteren jedoch die ehrenamtlichen und bei jüngeren Bürgermeistern die hauptamtlichen signifikant überwiegen (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 21).

Ein konkretes Beispiel für die zunehmende Professionalisierung der Bürgermeister auch in kleineren Kommunen gibt ein Artikel aus der FAZ über den Bürgermeister Christoph Meineke aus der Gemeinde Wennigsen in Niedersachsen. In diesem Artikel wird mehrfach darauf hingewiesen, wie positiv es sei, dass eine qua Hochschulabschluss entsprechend hochqualifizierte Person Bürgermeister werde und dann noch in einem Alter, das ihn bei Amtsantritt zu Deutschlands jüngstem Bürgermeister machte (vgl. FAZ; Nr. 59 vom 11.03.2011; Seite 3). Alleine die Tatsache, dass diesem Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Tageszeitung, eine der bedeutendsten überregionalen Tageszeitungen Deutschlands, die weltweit vertrieben wird, die gesamte Seite 3 gewidmet wurde, unterstreicht die Bedeutung dieses Themas.

Für diese Arbeit werden daher die hauptamtlichen Bürgermeister betrachtet, so diese in den Quellen separat genannt sind.

4.1 Sozialprofil eines Bürgermeisters

Für ein besseres Verständnis der Person Bürgermeister ist die Betrachtung des Sozialprofils wichtig, da es über Informationen wie Familienstand, Alter, Bildungsabschluss und berufliche Herkunft wichtige Perspektiven eröffnet, die ggf. die Handlungsmotivation oder ein bestimmtes Vorgehen erklären können. So kann bei einem hohen Anteil an Akademikern ein entsprechend häufiger auftretendes analytisches Handeln der Bürgermeister erwartet werden.

Für diese Auswertung wird die Studie „Beruf Bürgermeister/in“ der Bertelsmann Stiftung, des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeinebundes (DStGB) herangezogen, welche ein recht klares Sozialprofil deutscher Bürgermeister herausstellt. Für die Auswertung werden dabei, so in der Studie separat genannt, die Angaben für hauptamtliche Bürgermeister herangezogen.

4.1.1 Persönliche Daten

Hierbei ist zunächst auffällig, dass lediglich 5% aller befragten Bürgermeister Frauen sind. Das Gros der Bürgermeister insgesamt ist mit 50% zwischen 50 und 59 Jahre alt. Während ehrenamtliche Bürgermeister in den Alterskohorten ab 50 Jahren eher überwiegen, sind es bei den unter 50-jährigen die hauptamtlichen Bürgermeister, was ein weiterer Hinweis auf o.g. Trend der Professionalisierung ist (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 20 f.).

90% aller Bürgermeister sind verheiratet und ebenso viele haben eigene Kinder. Geschlechterspezifisch interessant ist hierbei, dass von den Kinderlosen mehr Frauen sind. Von ihnen haben 23% keine Kinder, während bei den Männern 9% kinderlos sind (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 21 f.).

4.1.2 Bildungsniveau und Herkunft

Mit 57% hat eine signifikante Mehrheit der hauptamtlichen deutschen Bürgermeister einen Hochschulabschluss und 4% sind promoviert. Mit 20% folgt der Realschulabschluss, anschließend das Abitur mit 12% und schließlich die Hauptschule mit 6%. In Korrelation mit dem Alter wird deutlich, dass mit zunehmendem Alter das Bildungsniveau geringer ist. Diese Entwicklung ist aktuell soweit fortgeschritten, dass bereits bis in die Gruppe der 50 - 59 Jährigen die klare Mehrheit der Bürgermeister einen Hochschulabschluss hat. Der größte Anteil der Promovierten findet sich bei den unter 40 Jährigen (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 23).

Insgesamt 78% aller Bürgermeister haben abseits der schulischen Bildung noch eine Ausbildung absolvierten, wobei diese bei 42% aller Bürgermeister im Öffentlichen Dienst und bei 35% in der Privatwirtschaft erfolgte (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 24).

Ein gravierender Unterschied zwischen Bürgermeistern und dem Durchschnitt der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren liegt in den Extremen der Bildungsspanne vor. Mit 11% der Bürgermeister, die einen Hauptschulabschluss haben, sind dies signifikant weniger, als der entsprechende Anteil der Bevölkerung, welcher bei 44% liegt. Umgekehrt haben mit 54% signifikant mehr Bürgermeister einen Hochschulabschluss, als die Bundesbürger über 18 Jahren mit 12%. Bürgermeister haben folglich ein durchschnittlich höheres Bildungsniveau, als die Bevölkerung (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 22 f.).

In Städten über 50.000 Einwohnern ist das Bildungsniveau der Bürgermeister mit Abstand am höchsten. Hier sei darauf hingewiesen, dass diese bundesweit einheitlich hauptamtlich tätig sind. Von ihnen haben 90% einen Hochschulabschluss und 21% einen Doktortitel (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 23).

Betrachtet man die Herkunft der Bürgermeister in Deutschland, so fällt zunächst auf, dass lediglich 2% aller Bürgermeister einen Migrationshintergrund haben, was eine andere Staatsbürgerschaft bedeuten kann, aber auch solche Bürgermeister meint, bei denen mindestens ein Elternteil aus einem anderen Land kommt. Eine Korrelation zu Kommunengröße, Bildungsniveau und regionaler Herkunft konnte dabei nicht festgestellt werden (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S.25).

Da die Spanne der Definition des Migrationshintergrundes in der Umfrage relativ weitreichend formuliert ist, lässt es die Vermutung zu, dass die tatsächliche Anzahl der Bürgermeister in Deutschland, die in persona tatsächlich eine andere Staatsbürgerschaft haben, verschwindend gering ist.

Einen direkten Bezug zu der Kommune durch die Geburt in selbiger und die dort verlebte Kinder- und Jugendzeit weisen 22% der Bürgermeister auf. Weitere 29% sind entweder direkt in der Kommune geboren oder aufgewachsen und wieder 18% geben an, dass sie in der Umgebung der Gemeinde geboren oder aufgewachsen sind. Damit haben rd. 70% der Bürgermeister einen klaren persönlichen Bezug zu ihrer Kommune. Hierbei ist auffällig, dass diejenigen, die eher keinen lokalen oder regionalen Hintergrund haben, ein eher höheres Bildungsniveau aufweisen und umgekehrt. Von den parteilosen Bürgermeistern trifft die fehlende regionale Bindung auf 42% zu und bei unabhängigen Bewerbern für das Amt auf 50%. Die Größe der Kommune hat hingegen keinen Einfluss auf diesen Faktor, sprich die Verteilung der Bürgermeister mit und ohne regionalen Hintergrund zeigt keine Korrelation mit der Ortsgröße (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 24 f.)

4.1.3 Tätigkeiten vor dem Bürgermeisteramt

Die Betrachtung des Tätigkeitsprofils der Bürgermeister vor ihrem Amtsantritt konzentriert sich einerseits auf vorangegangene politische Aktivitäten derselben und andererseits auf ihre frühere Berufstätigkeit sowie die entsprechende Sparte.

Zunächst wird hier die politische Vergangenheit der Bürgermeister betrachtet. Entsprechend der Altersverteilung der amtierenden Bürgermeister ist auch die Dauer der aktiv betriebenen Kommunalpolitik verteilt. Diejenigen, die älter sind, haben dabei eher eine längere kommunalpolitische Vergangenheit. Auch insgesamt betrachtet kann man sagen, dass Bürgermeister eher eine kommunalpolitische Vergangenheit haben und eine relative Mehrheit von 40% bereits 20 Jahre oder länger kommunalpolitisch aktiv ist. Eher die Ausnahme bilden diejenigen Bürgermeister, die vor dem 20. Lebensjahr kommunalpolitisch aktiv waren (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 26).

Insgesamt haben vor der Amtszeit als Bürgermeister 57% ein politisches Amt ausgeübt, wovon wiederum 43% Mitglied des Gemeinderates waren. 40% aller Bürgermeister hingegen haben mit diesem Amt auch ihr erstes kommunalpolitisches Amt inne (vgl. Bertelsmann/DST/DStGB; 2008; S. 31).

Betrachtet man nun die frühere Berufstätigkeit, bietet die vorliegende Studie zwar nicht sehr detaillierte Angaben über einzelne Berufe, macht aber deutlich, aus welchen Sektoren die Bürgermeister kommen. So haben insg.

[...]

Ende der Leseprobe aus 92 Seiten

Details

Titel
Politiker oder doch „nur“ Mensch? Wie emotionale und systemimmanente Vorbehalte unsere Politik bestimmen
Hochschule
Universität Osnabrück  (FB 01 - Sozial- und Politikwissenschaften)
Note
2,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
92
Katalognummer
V200690
ISBN (eBook)
9783656312734
ISBN (Buch)
9783656313205
Dateigröße
1758 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kommunalpolitik, Bürgermeister, Oberbürgermeister, Rat, Verwaltung, Geschichte der Kommunalpolitik, Kommunalverfassung, Regionalpolitik, Lokalpolitik, Sozialprofil Bürgermeister, Sozialprofil Ratsmitglied, Stadtrat, Süddeutsche Bürgermeisterverfassung, Dualistische Bürgermeisterverfassung, Ratsverfassung, Unechte Magistratsverfassung, britisches local government, Uneigennütziges Handeln, Professionalisierungstheorie, Kommunale Selbstverwaltung
Arbeit zitieren
Peter Schröder (Autor:in), 2011, Politiker oder doch „nur“ Mensch? Wie emotionale und systemimmanente Vorbehalte unsere Politik bestimmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200690

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