EINFÜHRUNG
TEIL 1: DER URHEBERRECHTLICHE BEGRIFF DES ORIGINALS
A. DER ORIGINALBEGRIFF IN DER RECHTSORDNUNG
I. Die rechtliche Relevanz der Begriffsbestimmung
II. Die tatsächliche Relevanz der Begriffsbestimmung
III. Zur Abgrenzung von vermeintlichen Synonymen
IV. Zur Einheitlichkeit des Originalbegriffs im UrhG
B. DER ORIGINALBEGRIFF - BISHERIGE DISKUSSION UND STATUS QUO
I. Das Original in der bildenden Kunst
1. Das Unikat
2. Die Editionswerke
a) Werk der bildenden Kunst
b) Erstverkörperung und subjektive Anforderungen
c) Eigenhändigkeit
d) Auflagenprobleme
II. Das Original in der analogen Fotografie
1. Lichtbildwerk
a) Persönliche Schöpfung
b) Individualität
c) Gestaltungshöhe
d) Zum Problem der Werkeigenschaft von Reproduktionsfotografien
2. Erstverkörperung und subjektive Anforderungen
a) Das Negativ als Vororiginal
b) Die Abzüge als Erstverkörperung (Vintage Prints und Reprints)
3. Eigenhändigkeit
III. Das Original im Bereich sonstiger Werkarten
C. DER EINSATZ DIGITALER TECHNOLOGIEN - QUO VADIS ORIGINAL?
I. Digital bearbeitete und großformatig abgedruckte Digitalfotos
1. Zum tatsächlichen Arbeitsablauf
2. Die Digitalfotos als Originale
a) Zur Werkeigenschaft der Digitalfotos (§ 2 I Nr. 5 UrhG)
b) Die Digitalfotos als Erstverkörperung des Werkes
3. Die nach der Bearbeitung gespeicherte Bilddatei als Original
4. Die großformatigen Abzüge als Originale
5. Einzelfragen zu „Exhibition Copies“ und „Sicherheitsausdrucken“
II. Digitale Reproduktion bzw. Restaurierung analoger Werke
III. Digitale Werke und Onlineausstellungen
1. Die auf dem ersten Datenträger gespeicherte Bilddatei als Original
2. Die Digitalkopien als Originale: Problemaufriss
3. Die Konsequenzen mangelnder Originalität der Digitalkopien
4. Lösungsansatz: Anerkennung aller Digitalkopien als Originale
5. Lösungsansatz: Anerkennung der Digitalkopien als Auflagenwerke
a) Modifikation des subjektiven Elements bei der Erstverkörperung
b) Autorisierung durch den Urheber und Auflagenbegrenzung
c) Zur Richtlinienkonformität
6. Lösungsansatz: Verkehrsauffassung in Kunstkreisen
7. Zwischenergebnis
TEIL 2: DIE AN DEN ORIGINALBEGRIFF ANKNÜPFENDEN RECHTSFOLGEN
A. DAS FOLGERECHT DES § 26 URHG
B. ORIGINALE VON WERKEN, §§ 114, 116 URHG
C. VERÄUßERUNG DES ORIGINALS DES WERKES, § 44 URHG
D. UNZULÄSSIGES ANBRINGEN DER URHEBERBEZEICHNUNG, § 107 URHG
E. SONSTIGE RECHTSFOLGEN
ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Gliederung
Einführung
Teil 1: Der urheberrechtliche Begriff des Originals
A. Der Originalbegriff in der Rechtsordnung
I. Die rechtliche Relevanz der Begriffsbestimmung
II. Die tatsächliche Relevanz der Begriffsbestimmung
III. Zur Abgrenzung von vermeintlichen Synonymen
1. Original und Werk
2. Original und Echtheit
3. Original und Fälschung
IV. Zur Einheitlichkeit des Originalbegriffs im UrhG
B. Der Originalbegriff - bisherige Diskussion und Status Quo
I. Das Original in der bildenden Kunst
1. Das Unikat
a) Werk der bildenden Kunst
b) Eigenhändigkeit
c) Erstverkörperung
d) Subjektive Anforderungen
e) Signatur
f) Rückgriff auf die Verkehrsauffassung in Kunstkreisen
2. Die Editionswerke
a) Werk der bildenden Kunst
b) Erstverkörperung und subjektive Anforderungen
aa) Die Druckform als Erstverkörperung
bb) Abgrenzung der Original- von Reproduktionsdrucken
cc) Keine Begrenzung der Originalität auf den ersten Abzug
c) Eigenhändigkeit
aa) Eigenhändigkeit bzgl. aller Verfahrensschritte und Signatur
bb) Zum Einsatz Dritter bei Fertigung der Druckform
cc) Zum Einsatz fotomechanischer Verfahren
dd) Zum Problem posthum angefertigter Drucke und Plastiken
d) Auflagenprobleme
aa) Zweitauflagen
bb) Nicht limitierte Auflage
II. Das Original in der analogen Fotografie
1. Lichtbildwerk
a) Persönliche Schöpfung
b) Individualität
c) Gestaltungshöhe
d) Zum Problem der Werkeigenschaft von Reproduktionsfotografien
2. Erstverkörperung und subjektive Anforderungen
a) Das Negativ als Vororiginal
b) Die Abzüge als Erstverkörperung (Vintage Prints und Reprints)
3. Eigenhändigkeit
III. Das Original im Bereich sonstiger Werkarten
C. Der Einsatz digitaler Technologien - Quo vadis Original?
I. Digital bearbeitete und großformatig abgedruckte Digitalfotos
1. Zum tatsächlichen Arbeitsablauf
2. Die Digitalfotos als Originale
a) Zur Werkeigenschaft der Digitalfotos (§ 2 I Nr. 5 UrhG)
b) Die Digitalfotos als Erstverkörperung des Werkes
3. Die nach der Bearbeitung gespeicherte Bilddatei als Original
4. Die großformatigen Abzüge als Originale
5. Einzelfragen zu „Exhibition Copies“ und „Sicherheitsausdrucken“
II. Digitale Reproduktion bzw. Restaurierung analoger Werke
III. Digitale Werke und Onlineausstellungen
1. Die auf dem ersten Datenträger gespeicherte Bilddatei als Original
2. Die Digitalkopien als Originale: Problemaufriss
3. Die Konsequenzen mangelnder Originalität der Digitalkopien
4. Lösungsansatz: Anerkennung aller Digitalkopien als Originale
5. Lösungsansatz: Anerkennung der Digitalkopien als Auflagenwerke
a) Modifikation des subjektiven Elements bei der Erstverkörperung
b) Autorisierung durch den Urheber und Auflagenbegrenzung
c) Zur Richtlinienkonformität
6. Lösungsansatz: Verkehrsauffassung in Kunstkreisen
aa) Bestimmung der Verkehrsauffassung durch Auslegung?
bb) Rechtspolitische Forderungen
7. Zwischenergebnis
Teil 2: Die an den Originalbegriff anknüpfenden Rechtsfolgen
A. Das Folgerecht des § 26 UrhG
I. Bedeutung und historischer Abriss
II. Der Beteiligungsanspruch des § 26 I UrhG
1. Entstehungszeitpunkt
2. Anspruchsinhalt
3. Rechtspolitische Anmerkungen
III. Die Auskunftsansprüche des § 26 IV - VII UrhG
IV. Das Folgerecht in der Praxis
V. Die Resonanz in Europa
B. Originale von Werken, §§ 114, 116 UrhG
C. Veräußerung des Originals des Werkes, § 44 UrhG
D. Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung, § 107 UrhG
E. Sonstige Rechtsfolgen
Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die urheberrechtliche Bedeutung und Definition des Originalbegriffs in den bildenden Künsten und der Fotografie, insbesondere unter Berücksichtigung der Herausforderungen durch digitale Technologien. Das zentrale Ziel ist es, Kriterien für das Vorliegen eines Originalwerks herzuleiten und diese auf aktuelle Fallgruppen anzuwenden, um die damit verbundenen Rechtsfolgen, wie das Folgerecht, einordnen zu können.
- Rechtliche Definition und Anforderungen an ein Originalwerk.
- Unterscheidung zwischen Unikaten, Editionswerken und analogen/digitalen Fotografien.
- Auswirkungen der Digitalisierung auf den traditionellen Originalbegriff.
- Analyse von an den Originalbegriff anknüpfenden Rechtsfolgen (z.B. § 26 UrhG).
- Kritische Bewertung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung in Europa.
Auszug aus dem Buch
II. Die tatsächliche Relevanz der Begriffsbestimmung
In tatsächlicher Hinsicht wird der Originalbegriff hauptsächlich bei den bildenden Künsten (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Plastik) und der Fotografie relevant. Dies folgt daraus, dass Originale der Literatur oder Musik, wie z.B. Partituren berühmter Komponisten oder Manuskripte, grundsätzlich nicht gehandelt werden und allenfalls für Sammler von Interesse sind. Dem Hörer eines Songs oder dem Leser eines Buches wird es gleichgültig sein, ob das Werk von der Originalpartitur abgespielt wird, bzw. ob er das Originalmanuskript in den Händen hält. Auch Erwägungsgrund 19 der Folgerechtsrichtlinie klammert „Originalhandschriften von Komponisten und Schriftstellern“ vom Anwendungsbereich aus. Die geringfügige Bedeutung des Originalbegriffs in den Bereichen der Musik und Literatur setzt sich auch im digitalen Umfeld fort. Hier wird es vor allem dem Hörer eines .mp3-Files nicht darauf ankommen, dass die Datei vom Urheber persönlich stammt. Die Schwierigkeiten im Bereich der (digitalen) Musik liegen nicht beim Original, sondern vielmehr in der Bearbeitung vorangegangener Werkstücke (§ 3 bzw. § 23 UrhG). In concreto geht es um die Frage der Werkeigenschaft von bspw. Samples, Remixes und DJ-Sets. Der im Rahmen besagter Bearbeitungen von der Lehre verwendete Begriff des „Originalwerkes“ ist insofern unglücklich gewählt, als dass hiermit bloß das ursprüngliche Werk (Musikstück) eines anderen Künstlers gemeint ist, nicht aber der vom UrhG tatbestandlich verwendete Originalbegriff. Dies gilt ebenso für digitale Fotocollagen, die sog. „visuellen Samples“. Diese Themenfelder berühren nicht den vom UrhG verwendeten Originalbegriff und werden hier nicht thematisiert.
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Die Arbeit beleuchtet die Bedeutung des Originalbegriffs im Urheberrecht und thematisiert, wie die Digitalisierung traditionelle Definitionen in Frage stellt.
Teil 1: Der urheberrechtliche Begriff des Originals: Dieser Abschnitt analysiert die Definitionen des Originals, unterteilt in Rechtsordnung, bildende Kunst, analoge Fotografie und digitale Technologien.
Teil 2: Die an den Originalbegriff anknüpfenden Rechtsfolgen: Dieser Teil behandelt die praktischen Konsequenzen wie das Folgerecht, Zwangsvollstreckungsfragen und Veräußerungsregeln, die an den Status eines Originals gebunden sind.
Zusammenfassung und Ausblick: Hier werden die Ergebnisse thesenartig gebündelt und zukünftige Lösungsansätze, wie ein europäisches Gutachtergremium, vorgeschlagen.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Originalbegriff, Bildende Kunst, Folgerecht, Digitalfotografie, Erstverkörperung, Editionswerke, Unikat, Lichtbildwerk, Digitalisierung, Werkschöpfung, § 26 UrhG, Authentizität, Kunstrecht, Rechtsfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die juristische Definition und Bedeutung des „Originals“ im Urheberrecht, insbesondere im Kontext von Kunst und Fotografie sowie den Herausforderungen durch digitale Medien.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den Voraussetzungen für die Originaleigenschaft, der Abgrenzung von Werk und Original, dem Umgang mit Editionen und den spezifischen Problemen bei digitalen Werken.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, welche Definitionen des Originals gelten, ob diese auf digitale Kunst übertragbar sind und welche rechtlichen Konsequenzen (z.B. Vergütungsansprüche) sich daraus ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die den aktuellen Stand von Literatur und Rechtsprechung auswertet, um eine konsistente Auslegung des Originalbegriffs zu erarbeiten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition des Originals (Teil 1) und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wie etwa das Folgerecht nach § 26 UrhG (Teil 2).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Urheberrecht, Originalbegriff, Folgerecht, Erstverkörperung, Editionswerke und die Einordnung digitaler Werke.
Wie werden digitale Fotos urheberrechtlich als Originale eingestuft?
Nach der Untersuchung kommen bei digital erstellten Großformatfotos primär die Ausdrucke als Originale in Betracht, wobei die Bilddatei als eine Art Vororiginal betrachtet werden kann.
Welcher Lösungsansatz wird für digitale Werke vorgeschlagen?
Der Autor schlägt vor, klassische Kriterien zu modifizieren oder bei unlösbaren Grenzfällen ein europäisches Gutachtergremium einzusetzen, um die Verkehrsauffassung verbindlich zu bestimmen.
- Citar trabajo
- Alexander Ruppert (Autor), 2011, Das Original im Urheberrecht - Begriff und Rechtsfolgen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200833