Directors and Officers Liability Versicherung in Deutschland


Research Paper (undergraduate), 2010

19 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis..

I. Problemstellung und Zielsetzung der D&O Versicherung.

II. D&O Versicherung
1. Geschichte der D&O Versicherung
2. Entwicklungen der D&O Versicherung
3. Gegenstand der Versicherung
3. 1 Versicherte Organe der D&O Versicherung
3. 2 Haftungsvoraussetzungen
3. 3 Selbstbehalt
3. 4 Risikoermittlung
3. 5 Prozessführung
3. 6 Deckung

III. Analyse der D&O Versicherung
1. Vorteile der D&O Versicherung
1. 1 Bilanzschutz des Unternehmens, Schutz des Privatvermögens
1. 2 Entscheidungsfreudigkeit der Organe erhöht
1. 3 Schadensregulierung ohne beidseitige Rufschädigung
1. 4 Reaktion auf sich verändernde Rahmenbedingungen
2. Nachteile der D&O Versicherung
2. 1 Probleme des Manipulationsanreizes durch die Versicherungsdeckung
2. 2 Zahlreiche Haftungsausschlüsse dezimieren die Anwendungsmöglichkeit
2. 3 Ergebnis der Analyse

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Problemstellung und Zielsetzung der D&O Versicherung

Manager in Deutschland sind durch die Globalisierung der Märkte und einem sich veränderndem rechtlichen Umfeld immer größeren Haftungsrisiken ausgesetzt. Ist in den USA die uneingeschränkte persönliche Haftung der Manager bei Verletzung von Sorgfaltspflichten schon länger gegeben, sind nun auch die Manager in Deutschland durch Gesetzesänderungen persönlich haftbar. So haben eine Reihe von Gesetzen wie beispielsweise das zweite und dritte Finanzmarktförderungsgesetz oder das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)1 die Risiken für Führungskräfte noch weiter verstärkt. Ferner hat eine Wandlung des Verständnisses auch zur Erhöhung der Haftungsrisiken beigetragen. So ist eine Inanspruchnahme der Manager durch Aktionäre oder den Vorstand keine Seltenheit mehr. Diese gestiegene Anspruchsmentalität im Sinne des „Shareholder Values“ wird überdies durch ausländische, insbesondere US-Einflüsse gestärkt. Schadenersatzforderungen gegen Unternehmensleiter sind dort tägliche Praxis. Mit zunehmender Inanspruchnahme des internationalen Kapitalmarktes wächst nicht nur das Wissen über andere Rechtskulturen und Verhaltensmuster, sondern auch das Risiko, von ausländischen Investoren in die Pflicht genommen zu werden2.

Um diesem Problem entgegenzuwirken bieten Versicherer die Directors and Officers Liability Versicherung an, in der Manager gegen Pflichtverletzungen abgesichert werden. Die Medien schwanken bei ihrer Beurteilung der D&O Policen zwischen „Fata Morgana“ und „Freibrief für Manager“. Unternehmen hingegen nehmen die Versicherung dankend an. Nahezu 100 Prozent der Finanzdienstleistungs-, Biotechnologie-, Pharma- und Medienunternehmen bedienen sich der D&O Policen.3 Am Gesamtmarkt schließen durchschnittlich 70 Prozent aller Unternehmen eine D&O Versicherung ab.4 Doch neben den Vorteilen gibt es trotz und wegen der Versicherung erhebliche Risiken, die nicht unter den Tisch gekehrt werden dürfen.

II. D&O Versicherung

1. Geschichte der D&O Versicherung

Schon 1895 versuchte der Allgemeine Versicherungsverein in Stuttgart eine Haftpflichtversicherung für Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften anzubieten, er scheiterte jedoch am Veto des preußischen Innenministers. Im Zuge der Kodifizierung des Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrechtes zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam erneut die Diskussion über eine Versicherung der persönlich haftenden Firmenchefs auf, diese wurde jedoch als „unmoralische Versicherung“ verworfen. Erst der, auf den Börsencrash von 1929 folgende, Erlass des „Security Acts“, der die gesetzliche Haftung der Manager zu Gunsten der Aktionäre bzw. der Gesellschaft der Aktionäre verschärfte, führte zu einem Umdenken. Deswegen gelten die Amerikaner als Erfinder der D&O Versicherung, also einer Versicherung für die Haftung der „Directors and Officers“ einer Gesellschaft, obwohl die erste D&O Versicherung Anfang der 80er Jahre von Lloyd’s of London angeboten wurde.5

Mitte der 80er Jahre nahmen die amerikanischen Versicherer D&O Versicherungen in ihr Angebot auf und die Chubb Insurance Company bot über eine Tochtergesellschaft die erste D&O Versicherung in Deutschland an. Mitte der 90er Jahre zogen die deutschen Versicherer nach und entwickelten eigene D&O Versicherungen. Die zögerliche Haltung begründete sich in der mangelnden Erfahrung und einer sich langsam entwickelnden Rechtsprechung zur Managerhaftung.6 Unter Managerhaftung ist die Haftung von Personen aus dem Management einer Gesellschaft zu verstehen, durch deren Handeln Dritten oder der Gesellschaft selbst ein Schaden zugefügt wird, den sie auch zu vertreten haben.

2. Entwicklungen der D&O Versicherung

Nach einem stetigen Rückgang der Prämiensummen der D&O-Versicherungen von 2003 bis 2008 zog der Markt nach der Finanzkrise wieder an. Durch eine erhöhte Schadenshäufigkeit stiegen die Prämien in den vergangenen Jahren durchschnittlich um 40 Prozent.7 Inzwischen wird jeder zehnte Vertrag in Anspruch genommen, wobei die Versicherung bei 25 Prozent aller Fälle zahlt.8 Die Jahresprämien betragen bei einfachem Risiko ca. 0,1 Prozent der Deckungssumme, Banken zahlen durchschnittlich mehr als ein Prozent9. In den jüngsten Krisenzeiten lag die Prämiensumme bei börsennotierten Unternehmen sogar bei bis zu 20 Prozent der Deckungssumme10. Generell verhält sich die prozentuale Prämiensumme progressiv zur steigenden Deckungssumme.

Das am 5. August 2009 in Kraft getretene „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandvergütung“ schreibt Managern ab Mitte 2010 einen Selbstbehalt vor11. Der Manager hat also beim Schadensfall einen Teil jedenfalls selbst zu übernehmen. So liegt der gesetzliche Mindestselbstbehalt bei D&O Versicherungen bei mindestens 10 Prozent, höchstens dem eineinhalbfachen des Jahresgehalts.12 Hierdurch soll eine „Verhaltenssteuerung für mehr Nachhaltigkeit erreicht werden“13

3. Gegenstand der Versicherung

Die D&O Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager. Sie schützt diese in der Außendeckung gegen Ansprüche Dritter und in der Innendeckung gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens. Diese Ansprüche entstehen durch gesetzliche Haftpflichtbestimmungen, durch die die Manager für die von ihnen verursachten Schäden schadensersatzpflichtig sind und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Gedeckt sind ausschließlich Ansprüche, die innerhalb der Versicherungslaufzeit zu Vermögensschäden führen. Jedoch muss der Manager den Schaden nach §43 und § 93 AktG verursacht haben, indem er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes verletzt hat. Durch die Versicherung wird einerseits das Privatvermögen des Managers und andererseits das Unternehmensvermögen vor Schäden durch fehlerhaftes Managerverhalten geschützt.

Grundsätzlich beinhaltet die D&O Versicherung die Rechtschutzfunktion, welche die Prüfung der Haftpflichtfrage und die gerichtliche sowie außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche abdeckt. Außerdem erfüllt sie die Zahlungsfunktion, indem sie die Entschädigungsleistung, soweit das Verschulden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und der Deckung liegt, übernimmt

3. 1 Versicherte Organe der D&O Versicherung

Üblicherweise besteht die Versicherung für alle gegenwärtigen, zukünftigen oder ehemaligen Mitglieder der geschäftsführenden Organe und ihrer Kontrollorgane des Versicherungsnehmers, meist auch für die Organe der Tochtergesellschaften. Oft werden dabei alle Leitungsorganmitglieder pauschal, ohne namentliche Nennung versichert. Zumindest bei der pauschalen Versicherung sind Stellvertreter (gemäß § 94 AktG oder §34 GmbHG) und Prokuristen, im Rahmen der Auslegung, über die AVB, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, mitversichert.14 Hierbei kommt es aber immer auf den Vertrag und die vereinbarten Konditionen, sowie auf die AVB der Versicherungsgesellschaft an. Darüber hinaus können Ehegatten und Erben der versicherten Person in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Generell ist beim Abschluss einer D&O Versicherung auf eine penible und korrekte Auflistung der mitzuversichernden Organe zu achten.

Eine Sonderstellung können Fremdmandate einnehmen (Outside Directors). Dabei handelt es sich um Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens, die eine Organstellung außerhalb des Konzerns bzw. Unternehmens wahrnehmen. Solange das Drittunternehmen keine eigene D&O Versicherung besitzt haftet der Angestellte vollumfänglich für jeden Grad der Fahrlässigkeit mit seinem Privatvermögen. Um das Fremdmandat des Mitarbeiters in den eigenen Versicherungsschutz einzubeziehen, muss das Unternehmen dem Versicherer Namen und ausgeübte Funktion im Drittunternehmen mitteilen. Diese Einbeziehung ist jedoch nur bei Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten möglich, nicht bei einer Geschäftsführungstätigkeit15.

Die Allianz beispielsweise bietet in ihrer D&O eine Versicherung der “gegenwärtigen, künftigen und ehemaligen Mitglieder des Leitungsorgans (Vorstand, Geschäftsführung) und/oder des Aufsichtsorgans (Aufsichtsrat, Beirat) von Kapitalgesellschaften“16 an. Ferner versichert sie Mitglieder nur in ihrer Gesamtheit als Leitungs- bzw. Aufsichtsratsgremium, sowie die leitenden Angestellten. Außerdem sind im Sinne der Konzerndeckung äquivalent die Organmitglieder der Tochter- und Schwestergesellschaften mit einbezogen.

3. 2 Haftungsvoraussetzungen

Innenhaftung

62 Prozent der Versicherungsfälle spielen sich nur im Innenverhältnis der Betriebe ab.17 Ein Unternehmen tritt also als Kläger auf und nimmt seine Organmitglieder als Beklagte für ein Fehlverhalten in Anspruch. Hierfür muss das Organmitglied zunächst eine Pflichtverletzung begangen haben. Diese besteht bei Verletzungen gegen die allgemeine Pflicht der ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsausübung nach §§ 93 AktG, 43 GmbHG, 34 GenG. Ferner könnte ein Verstoß gegen gesetzlich geregelte Einzelvorschriften aus dem AktG, GmbHG oder GenG vorliegen.

Daraus haften Organmitglieder für aus einer Pflichtverletzung entstandene Schäden bereits ab leichter Fahrlässigkeit persönlich und uneingeschränkt gegenüber ihrem Unternehmen. Bei Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder nimmt das Unternehmen nach §149 VVG die Stellung eines Dritten ein. Ein Schaden liegt bei jeglicher Beeinträchtigung des Gesellschaftsvermögens vor. Diese entsteht bei pflichtwidriger Begründung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ihren Zweck verfehlenden Aufwendungen und entgangenem Gewinn. Folglich ist das Unternehmen gegen eine Eigenschädigung durch Fehlentscheidungen versichert, die Versicherungssumme kann also in gewissem Sinne als zusätzliches Risikokapital gewertet werden.18

Schließlich muss noch die Kausalität der Pflichtverletzung gegeben sein, die Pflichtverletzung muss also ursächlich für den Schaden sein. Hierbei genügt ein Mitverursachen des Schadens, ein Organmitglied ist also gesamtschuldnerisch mitverantwortlich für Pflichtverletzungen anderer Organmitglieder. Dementsprechend kann jeder haftende Unternehmensleiter persönlich, sobald innerhalb der Unternehmensleitung eine Pflichtverletzung begangen wurde, vom Unternehmen für einen entstandenen Schaden in voller Höhe in Anspruch genommen werden.19

[...]


1 (Brinkmann, 2002, S. 1)

2 (Allianz Versicherungs AG, 2008, S. 3)

3 (Henrich & Stölzel, 2008)

4 (Henrich, 2009)

5 (Küpper-Dirks, 2002, S. 61)

6 (Thümmel, 2003)

7 (Schmitt, Fockenbrock, & Prange, 2009)

8 (Hendricks, 2008)

9 (Schmitt, Fockenbrock, & Prange, 2009)

10 (Gesellensetter, 2006, S. 2)

11 (Krüger, 2010)

12 (VorstAG, 2009)

13 (Bundesministerium der Justiz, 2009)

14 (Steinkühler, 2009)

15 (Thümmel, 2003)

16 (Allianz Versicherungs AG, 2008)

17 (Lier, 2008)

18 (Thümmel, 2003)

19 (Tödtmann, 2008)

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Directors and Officers Liability Versicherung in Deutschland
College
University of Applied Sciences Regensburg
Grade
1,0
Author
Year
2010
Pages
19
Catalog Number
V200951
ISBN (eBook)
9783656269724
ISBN (Book)
9783656270690
File size
567 KB
Language
German
Keywords
directors, officers, liability, versicherung, deutschland
Quote paper
Robert Kratzer (Author), 2010, Directors and Officers Liability Versicherung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200951

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Title: Directors and Officers Liability Versicherung in Deutschland



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