Die Vorgeschichte der Beitrittsverhandlungen beginnt 1959, als die Türkei den Antrag für ein Assoziierungsabkommen an die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, bestehend aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, richtet. Zunächst wurde der Türkei eine Mitgliedschaft der EWG in Aussicht gestellt, die sich in drei Phasen entwickeln sollte und als vorläufiges Ziel für 1995 eine Zollunion ansah.
Seit dem so genannten Ankara Abkommen von 1963, bis zur Erklärung der Türkei als offiziellen Beitrittskandidaten 1999, kam es jedoch zu einigen Rückschlägen und Verzögerungen. So wurde zum Beispiel 1989, ein Beitrittsgesuch der Türkei von 1987 aufgrund der damaligen unbeständigen politischen und ökonomischen Situation, von der EG abgelehnt.
Am 01.Januar 1996 trat dann das europäische Wirtschaftsrecht in der Türkei in Kraft. Ein Jahr später, wird in Luxemburg entschieden, dass die Türkei für einen EU-Beitritt in Frage kommt. Der EU-Gipfel in Helsinki verkündet 1999 den Status der Türkei als offiziellen Beitrittskandidaten. Hierbei werden jedoch Bedingungen geknüpft, die von der EU regelmäßig in Fortschrittsberichten überprüft werden. Dazu gehört die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien (vgl. Gremer/Hippler: 2004). Bis zu einem Beitritt wurden 10 bis 15 Jahre kalkuliert, in denen die Türkei, die ihr auferlegten Kopenhagener Kriterien erfüllen muss (vgl.spiegel.de).
Inhaltsverzeichnis
1.Sachanalyse
1.1 Geschichtlicher Hintergrund
1.2 Die Kopenhagener Kriterien
1.3 Die Aufnahmefähigkeit der EU
2. Didaktische Analyse
2.1 Begründung der Lernaufgabe aus dem Lehrplan
2.2 Bedeutsamkeit des Unterrichtsinhalt
2.3 Didaktische Reduktion/ didaktische Transformation
2.4 Einbettung der Stunde in die Unterrichtseinheit
3. Analyse der Vorraussetzungen
3.1 Äußere Vorraussetzungen
3.2 Innere Vorraussetzungen
4.Lernziele
4.1 Richtziele
4.2 Grobziele
4.3 Feinziele
5.Methodische Überlegung
5.1 Artikulation
5.2 Differenzierung/ Individualisierung
5.3 Sozial- und Aktionsform
5.4 Medien und Materialien
5.5 Mögliche Schwierigkeiten
5.6 Unterrichtsprinzipien
6. Verlaufsübersicht
7. Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Seit wann gibt es Bestrebungen der Türkei zum EU-Beitritt?
Die Geschichte reicht bis 1959 zurück, als die Türkei einen Antrag auf Assoziierung mit der damaligen EWG stellte.
Was sind die Kopenhagener Kriterien?
Dies sind Voraussetzungen für einen EU-Beitritt, darunter stabile demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und eine funktionierende Marktwirtschaft.
Wann wurde die Türkei offizieller Beitrittskandidat?
Die Türkei wurde auf dem EU-Gipfel in Helsinki im Jahr 1999 offiziell als Beitrittskandidat anerkannt.
Was bedeutet „Aufnahmefähigkeit der EU“?
Es beschreibt die Fähigkeit der Europäischen Union, neue Mitglieder zu integrieren, ohne die eigene Funktionsfähigkeit und politische Dynamik zu gefährden.
Welche Rolle spielt das Ankara-Abkommen von 1963?
Das Abkommen legte den Grundstein für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und stellte der Türkei langfristig eine Mitgliedschaft in Aussicht.
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- Anonym (Author), 2010, Soll die Türkei der europäischen Union beitreten?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200994