Theorien der Rechtfertigung von Strafe können zwei Lagern zugeordnet werden: Retributivismus oder Konsequentialismus. Diese Masterarbeit strebt einen Kompromiss zwischen den bestehenden Theorien an.
Dabei wird im Wesentlichen ein konsequentialistischer Ansatz zur Rechtfertigung von Strafe durch retributivistische Einschränkungen modifiziert.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
Strafe
Rechtfertigung der Strafe
Bedingungen der Adäquatheit einer Theorie der Rechtfertigung von Strafe
II. Retributivistische Theorien
Ausgleichender Retributivismus
Die Theorie
Beurteilung
Wiederherstellender Retributivismus
Die Theorie
Beurteilung
Prior-Principle-Ansatz
Intuitionistischer Ansatz
Die Theorie
Beurteilung
III. Konsequentialistische Theorie
Positive Konsequenzen der Strafe
Beurteilung eines konsequentialistischen Ansatzes
Einwand 1: Die Bestrafung von Unschuldigen
Logische Notwendigkeit der Bestrafung der Schuldigen
Die Bedeutung von „Schuld“ in der konsequentialistischen Theorie
Der Nutzen der Regel
Einwand 2: Die exzessive Bestrafung zum Wohl der Allgemeinheit
IV. Gemischte Theorie
Bisherige gemischte Theorien
Verbindung der Thesen
Einwand: Widersprüchlichkeit der gemischten Theorie
Konklusion
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die philosophische Rechtfertigung gesetzlicher Strafe. Die zentrale Forschungsfrage lautet, wie sich Strafe als moralisch problematische Praxis durch positive Konsequenzen rechtfertigen lässt, während gleichzeitig das Verschulden einer Person als limitierender Faktor für das Strafmaß Berücksichtigung findet.
- Analyse retributivistischer Straftheorien und ihrer Grenzen
- Kritische Untersuchung konsequentialistischer Rechtfertigungsansätze
- Diskussion der Einwände bezüglich Bestrafung von Unschuldigen und exzessiven Strafens
- Entwicklung eines hybriden Modells (gemischte Theorie)
Auszug aus dem Buch
Die Bedeutung von „Schuld“ in der konsequentialistischen Theorie
Das Problem der Bestrafung der Unschuldigen ergibt sich durch die konsequentialistische Herangehensweise, die im Konflikt mit der eigentümlichen Natur der Strafe steht. Strafe ist etwas, das inhärent rückwärts-gerichtet ist und sich auf eine spezifische Person richtet. Konsequentialistische Theorien der Rechtfertigung haben allgemein zwei Eigenschaften. Sie sind vorwärts-gerichtet und neutral gegenüber der betroffenen Person. Wie kann nun eine konsequentialistische Theorie überhaupt zur Rechtfertigung der Strafe dienen? Es muss also gezeigt werden, dass der Personenbezug und der rückwärts-gerichtete Fokus der Strafe selbst eine Rolle im konsequentialistischen Kalkül spielt.
Der Vorteil der retributivistischen Ansätze besteht darin, dass der Vergangenheit, das heisst dem Verschulden einer Person durch ihre gesetzeswidrige Handlung, ein normatives Gewicht beigemessen wird. Eine konsequentialistische Theorie ist vorwärtsgerichtet in dem Sinne, dass nur die zukünftigen Folgen der Strafe normatives Gewicht besitzen können. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine konsequentialistische Theorie die Vergangenheit völlig ausser Acht lässt.
Erstens: Die Tatsache, dass konsequentialistische Theorien normativ vorwärts-gerichtet sind, impliziert nicht, dass sie in einem epistemischen Sinne nicht Bezug auf die Vergangenheit nehmen können. Tatsächlich enthält die Vergangenheit sehr viele Informationen, darüber, ob (und welche) Bestrafung zu den besten Konsequenzen führt. So ist bei einer Person, die sich etwas zu Schulden hat kommen lassen, zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie ihre Tat wiederholt, als bei einer anderen Person. Wie wir gesehen haben, besteht eine positive Konsequenz der Strafe darin, dass sie eine Person durch die Vermittlung der Information über die rechtlichen Folgen ihrer Handlung gehemmt wird, die Tat zu wiederholen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Definiert den Begriff der Strafe als beabsichtigtes Zufügen von Leid durch eine Autorität und legt die Rahmenbedingungen der moralischen Rechtfertigungspflicht fest.
II. Retributivistische Theorien: Analysiert deontologische Ansätze, die Strafe durch den inneren Wert der Verdienstgerechtigkeit rechtfertigen, und zeigt deren Defizite bei der Strafmaßbestimmung auf.
III. Konsequentialistische Theorie: Untersucht die Rechtfertigung der Strafe durch ihren Nutzen für die Gesellschaft und entkräftet die zentralen Einwände durch theorieinterne Argumente.
IV. Gemischte Theorie: Schlägt eine Synthese vor, in der Strafe konsequentialistisch begründet wird, während das Strafmaß retributiv auf das Verschulden begrenzt bleibt.
Schlüsselwörter
Straftheorie, Rechtfertigung, Retributivismus, Konsequentialismus, gemischte Theorie, Strafmaß, Schuld, Unschuldigenstrafung, Abschreckung, Prävention, Rechtsphilosophie, gesetzliche Strafe, politische Philosophie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie staatliche Strafe moralisch gerechtfertigt werden kann, obwohl sie primär als Zufügung von Leid an Individuen ein moralisches Problem darstellt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Abgrenzung von retributivistischen (verdienstorientierten) und konsequentialistischen (nutzenorientierten) Straftheorien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Entwicklung einer gemischten Theorie, die die Rechtfertigung der Strafe auf positive Konsequenzen stützt, das Strafmaß jedoch durch das Verschulden begrenzt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine philosophische Analyse, die Bedingungen der Adäquatheit für Straftheorien formuliert und Ansätze anhand dieser Kriterien kritisch prüft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert retributivistische Ansätze, konsequentialistische Theorien und deren jeweilige Probleme wie die exzessive Bestrafung oder die Bestrafung von Unschuldigen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Straftheorie, Rechtfertigung, Retributivismus, Konsequentialismus, gemischte Theorie, Schuld und Strafmaß.
Warum hält der Autor die konsequentialistische Rechtfertigung für die sinnvollste Basis?
Der Autor argumentiert, dass diese Theorie am besten die Institution der Strafe als Instrument der Gesellschaft abbilden kann, ohne in metaphysische Gerechtigkeitsfragen abzugleiten.
Wie löst die Arbeit das Problem der exzessiven Bestrafung?
Durch die Einführung einer retributivistischen „Obergrenze“, die besagt, dass das Strafmaß das Verschulden einer Person niemals übersteigen darf.
- Arbeit zitieren
- Elias Moser (Autor:in), 2012, Die Rechtfertigung der Strafe: Eine gemischte Theorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201020