Dargestellt wird in der vorliegenden Arbeit das Lehrbeanstandungsverfahren in der katholischen Kirche. Ausgehend von der Frage nach der Legitimität eines derartigen Verfahrens werden im ersten Teil die Forderungen untersucht, die während des Zweiten Vatikanischen Konzils von Konzilsvätern erhoben wurden, auch denen, die den Glauben verkünden und die Glaubenswahrheiten erforschen, größeren rechtlichen Schutz zukommen zu lassen.
Im Mittelteil folgt eine Besprechung der beiden römischen Verfahrensordnungen.
Im letzten Teil der Arbeit werden die in Rom bisher abgeschlossenen Verfahren daraufhin analysiert, ob die betroffenen Theologen den Konflikt aufgrund ihrer Aussagen zur Glaubens- oder zur Sittenlehre heraufbeschworen haben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das gesamte Gottesvolk als Träger der Lehrverkündigung und die besondere Zuständigkeit des kirchlichen Lehramts
3. Schutz der Glaubens- und Sittenlehre
4. Sorge der Hirten der Kirche für die Bücher
5. Das geltende Recht der katholischen Kirche hinsichtlich Lehrprüfung und Lehrbeanstandung
5.1 Die beiden römischen Verfahrensordnungen
5.2 Inhaltliche Klassifikation abgeschlossener Verfahren
5.2.1 John McNeill SJ
5.2.2 Jacques Pohier OP
5.2.3 Anthony Kosnik
5.2.4 Hans Küng
5.2.5 Charles Curran
5.2.6 Edward Schillebeeckx OP
5.2.7 Leonardo Boff OFM
5.2.8 André Guindon OMI
5.2.9 Tissa Balasuriya OMI
5.2.10 Jeannine Gramick SSND und Robert Nugent SDS
5.2.11 Reinhard Meßner
5.2.12 Jacques Dupuis SJ
5.2.13 Marciano Vidal CSsR
5.2.14 Roger D. Haight SJ
5.2.15 Jon Sobrino SJ
5.3 Systematisierung, Analyse und Diskussion der Ergebnisse
6. Ertrag der Untersuchung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die Rechtsgrundlagen der Lehrbeanstandung innerhalb der katholischen Kirche historisch herzuleiten, kritisch zu analysieren und auf bestehende Unzulänglichkeiten oder Unklarheiten hinzuweisen, um einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit zu leisten.
- Historische Voraussetzungen der Lehrbeanstandung
- Rechtliche Rahmenbedingungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil
- Verfahrensvergleiche zwischen der römischen Glaubenskongregation und nationalen Bischofskonferenzen
- Kritische Würdigung der Verfahrensordnungen von 1971 und 1997
- Inhaltliche Klassifikation vergangener Lehrbeanstandungsverfahren
Auszug aus dem Buch
4. Sorge der Hirten der Kirche für die Bücher
Die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici von 1917 betreffend die Sorge für die Bücher (Caput I: De praevia librorum censura, cc. 1385-1394; Caput II: De prohibitione librorum, cc. 1395-1405) mit den Rechtsaussagen über die Druckerlaubnis („Imprimatur“) sind neugeordnet und „durch Rechtsaussagen zu anderen Medien erweitert worden. Das ist einsichtig, nachdem das Zweite Vatikanische Konzil den Kommunikationsmitteln in einem eigenen Dekret seine Aufmerksamkeit zugewandt hat.“25 Dabei handelt es sich um das Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel Inter mirifica.
Die in Caput I geregelte vorausgehende Prüfung und Beurteilung der Bücher lassen sich „bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen und ergeben sich mit Konsequenz aus der Erfindung der Buchdruckerkunst.“26 Dabei sollte man nicht übersehen, dass Zensur bis ins frühe Christentum zurückgeht. Nach dem Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf bietet das Decretum Gelasianum von 494 „erstmals so etwas wie einen Index der verbotenen Bücher, eine Liste von rund sechzig apokryphen und häretischen Werken – allerdings noch ohne die Androhung von Sanktionen.“27 Dieses unter dem Namen des Papstes Gelasius I. überlieferte Werk – eigentlich: Decretum Gelasianum de libris recipiendis et non recipiendis – wurde jedoch als Falsum entlarvt.28
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der kirchlichen Lehrbeanstandung und Darlegung der Zielsetzung, historische Grundlagen sowie Unzulänglichkeiten zu beleuchten.
2. Das gesamte Gottesvolk als Träger der Lehrverkündigung und die besondere Zuständigkeit des kirchlichen Lehramts: Untersuchung des Verhältnisses zwischen dem prophetischen Amt der Gläubigen und der speziellen Lehramtsvollmacht der Bischöfe.
3. Schutz der Glaubens- und Sittenlehre: Analyse der rechtlichen Instrumente des Lehramts zur Sicherung der Identität und Unversehrtheit der kirchlichen Lehre.
4. Sorge der Hirten der Kirche für die Bücher: Historischer Rückblick auf die Entwicklung der Bücherzensur von frühen Anfängen bis zur Neuordnung nach dem Zweiten Vatikanum.
5. Das geltende Recht der katholischen Kirche hinsichtlich Lehrprüfung und Lehrbeanstandung: Detaillierte Darstellung der administrativen Verfahrensweisen und Klassifikation von 15 exemplarischen Lehrbeanstandungsverfahren.
6. Ertrag der Untersuchung und Ausblick: Kritische Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Verbindlichkeit lehramtlicher Entscheidungen und der Bedeutung argumentativer Überzeugungskraft.
Schlüsselwörter
Lehrbeanstandung, katholische Kirche, Lehramt, Bücherzensur, Verfahrensordnung, Glaubensgut, Kirchenrecht, Dogma, Exkommunikation, Lehrprüfung, Theologen, Meinungsfreiheit, Sittenlehre, römische Kurie, Offenbarung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Verfahrenspraxis bei der Beanstandung theologischer Lehren in der katholischen Kirche.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Schwerpunkte sind das historische Verständnis von Lehrbeanstandungen, die Entwicklung der Bücherzensur und die Verfahrensordnungen der Glaubenskongregation.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Rechtsgrundlagen der Lehrbeanstandung darzustellen, Unzulänglichkeiten aufzuzeigen und einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit zu leisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit nutzt eine kirchenrechtliche Analyse und Systematisierung bestehender Verfahren und Dokumente sowie deren historische Einordnung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die römischen Verfahrensordnungen, klassifiziert 15 konkrete Fälle von Lehrbeanstandungen und untersucht deren Auswirkungen auf Theologen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Lehrbeanstandung, Kirchenrecht, Lehramt, Verfahrensordnung und das Verhältnis von akademischer Freiheit zu kirchlichem Gehorsam.
Warum wurde das "dringliche" im Vergleich zum "ordentlichen" Verfahren eingeführt?
Das dringliche Verfahren wurde geschaffen, um bei schwerwiegenden Irrtümern, die unmittelbaren Schaden für die Gläubigen verursachen könnten, schneller und effektiver eingreifen zu können.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Bischofs im Lehrverfahren?
Die Arbeit betont eine wichtige Unklarheit: Während Kardinal Frings die Anhörung des Ortsbischofs forderte, sieht das römische Verfahren oft nur eine bloße Benachrichtigung vor.
Welche Rolle spielt die "Agendi ratio in doctrinarum examine" von 1997?
Sie bildet die aktuell maßgebliche Verfahrensordnung der Glaubenskongregation, die in Ausführung von "Pastor Bonus" die Prüfung theologischer Lehrmeinungen regelt.
Was ist die Kernkritik an den Verfahren der Glaubenskongregation?
Kritisiert werden vor allem die beschränkten Verteidigungsrechte des betroffenen Autors sowie das Fehlen einer unabhängigen Überprüfungsinstanz nach einer Entscheidung.
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- Siegfried Höfinger (Author), 2012, Lehrprüfung und Lehrbeanstandung im Recht der katholischen Kirche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201364