Das vorliegende Buch thematisiert die strafrechtliche Verfolgung von Regimegegnern durch den
nationalsozialistischen Staat im Zeitraum zwischen der vollendeten Machtergreifung Hitlers 1933 und
dem Kriegsausbruch 1939. Innerhalb der Justiz waren dafür seit März 1933 drei Gerichtsbarkeiten
zuständig, nämlich das Reichsgericht, das am 24. April 1934 vom Volksgerichtshof abgelöst wurde, die
Oberlandesgerichte und die Sondergerichte. Doch „[d]ie Hauptlast der politischen Verfahren ruhte auf
den im März 1933 gegründeten Sondergerichten“ Aus diesem Grunde rückt die Betrachtung der
Sondergerichte als Instrument der Unterdrückung systemfeindlicher Personenkreise und staatsfeindlicher
Aktivitäten in den Mittelpunkt dieser Arbeit. Dabei sollen nicht so sehr die juristischen Schritte und
legislativen Bestimmungen gegen subversive Widerstandsakte auf Reichs- oder überregionaler Ebene
erhellt werden, sondern es soll vielmehr die Repression oppositioneller Gruppen und resistenten
Verhaltens auf regionaler Ebene dargestellt werden, wobei in erster Linie die dafür durch die NS-
Gesetzgebung geschaffene Deliktsphäre zwischen unerlaubten regimekritischen Äußerungen, die schon
früh unter Strafe gestellt wurden und illegaler Druckschriftenverbreitung, die bereits ab März 1933 als
`Hochverrat´ gewertet wurde nähere Beachtung findet. Außerdem sollen weitere normative Maßnahmen
des NS-Staates gegen sonstige nonkonforme Handlungsweisen von Regimegegnern bishin zur Schwelle
des gewaltsamen Widerstands nachgezeichnet werden. Ferner fließen weitere Aspekte, die Aufschluss
darüber geben, wie die strafrechtliche Verfolgung von Andersdenkenden organisiert werden konnte, in
diese Arbeit ein. In diesem Zusammenhang sollen zunächst die Spezifika der Sondergerichte: die
Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Verfahren durch spezielle Bestimmungen, aufgezeigt werden.
Ferner soll untersucht werden, weshalb der Justizkörper, vor allem die Richterschaft an den
Sondergerichten, den Abbau von Rechtsstaatlichkeit hingenommen hatte und warum die Sonderrichter
justitill gegen opponierende Personenkreise vorgingen. Daneben soll dargelegt werden, wie
Sondergerichte gearbeitet hatten, das heißt wie die Prozesse vor den Sondergerichten mitsamt des
dazugehörigen Vorlaufs, angefangen bei den polizeilichen Ermittlungen bishin zum Prozess, praktisch
ausgestaltet waren. Anschließend soll die Spruchpraxis der Sondergerichte gegen die `Staatsfeinde´
veranschaulicht werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gegner des nationalsozialistischen Staates und die `völkische Gesetzgebung´: Die Politisierung des Strafrechts und die Errichtung von Sondergerichten
2.1. Die politische Straftatbestände der Regimegegner
2.1.1. `Hochverrat´
2.1.2. Illegale Betätigung in verbotenen Organisationen
2.1.3. Politische Gewalttaten und illegaler Waffenbesitz
2.1.4. Regimekritische Äußerungen und andere `Heimtückedelikte´
2.2. Maßnahmen der NS-Staates gegen Regimegegner: Die Errichtung von Sondergerichten
3. Die Organisation der strafrechtlichen Verfolgung Andersdenkender: Wesensmerkmale der Sondergerichte
3.1. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Sondergerichte
3.2. Nationalsozialistische Weltanschauung und Justizkörper: Die Besetzung der Sondergerichte
4. Die Praxis der Gerichtsverfahren
4.1. Ermittlungen der Ortspolizei oder der GeStapo
4.2. Voruntersuchungen der Staatsanwaltschaft
4.3. Der Prozess vor dem Sondergericht
4.3.1. Urteile gegen Geistliche
4.3.2. `Ernste Bibelforscher´ vor dem Sondergericht
4.3.3. Spruchpraxis gegen die Arbeiterparteien
5. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die strafrechtliche Verfolgung von Regimegegnern durch den nationalsozialistischen Staat im Zeitraum von 1933 bis 1939, wobei der Fokus auf der Rolle der Sondergerichte als Instrument der Repression liegt.
- Strukturanalyse der Sondergerichtsbarkeit und ihrer Verfahrensabläufe.
- Untersuchung der nationalsozialistischen Gesetzgebung zur Verfolgung von Regimegegnern.
- Analyse des Verhaltens der Richterschaft und der Einbindung in das NS-System.
- Praktische Umsetzung von Ermittlungsverfahren durch Polizei und Gestapo.
- Evaluation der tatsächlichen Wirksamkeit der Sondergerichte als Unterdrückungsorgan.
Auszug aus dem Buch
4.1. Ermittlungen der Ortspolizei oder der GeStapo
Die Zeugen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen sollten, wurden in der Regel durch den Anzeigensteller benannt und zuallererst von der Polizei oder der GeStapo verhört. Ermittelte die örtliche Polizeibehörde, so hatten die entsprechenden Beamten drei Möglichkeiten. Sie konnten die Strafanzeige:
- nach Prüfung an die GeStapo weiterleiten
- direkt zur Prüfung eines Strafverfahrens an die zuständige Amtsanwaltschaft oder Oberstaatsanwaltschaft abgeben
- fallen lassen, wenn sie von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt waren
Vielfach wurde der Fall an die GeStapo weitergeleitet, wodurch gleichzeitig eine rüdere Ermittlungspraxis eingeleitet wurde, denn „[d]ie Vernehmungen der GeStapo waren nicht von dem Bemühen gekennzeichnet, den angeblichen Tatbestand objektiv festzustellen“, sondern hier ging es vielmehr darum, `Beweise´ für die Schuld des Angeklagten zu produzieren. Die GeStapo-Beamten neigten bei Verhören von Beschuldigten und bei der Zeugenbefragungen zu einer Verschärfung und krasseren Wiedergabe der gemachten Angaben. Ferner waren Misshandlungen von Beschuldigten nicht selten, selbst wenn nur Verdachtsmomente für die Schuld des Beklagten bestanden. So unterrichtete ein ehemaliger Regimegegner die Öffentlichkeit kurz nach Kriegsende, im Januar 1946, über Folterungen der GeStapo, die er teilweise selbst erlitten hatte:
Die Folterung der Männer bestand darin, sie bis aufs Hemd zu entkleiden. Dann wurde das Hemd, dessen Ärmel und Kragen zugeknöpft blieben, über den Kopf gezogen und zusammen gedreht, das Opfer in dieser gefesselten Haltung über einen Tisch gezerrt und mit Stahlruten bis zur Bewußtlosigkeit geschlagen. Bei den Frauen dienten die Haare dem Zweck, sie über die Folterbank zu zerren …
Außerdem berichtete er von Vergeltungsaktionen der Geheimpolizei, die soweit gingen, dass selbst politisch nicht aktive Angehörige oder Bekannte von Widerstandskämpfern gepeinigt oder gar ermordet wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert das Ziel der Arbeit, die Rolle der Sondergerichte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Regimegegnern in der Zeit zwischen 1933 und 1939 zu untersuchen.
2. Gegner des nationalsozialistischen Staates und die `völkische Gesetzgebung´: Die Politisierung des Strafrechts und die Errichtung von Sondergerichten: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Schaffung der Sondergerichte zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten.
3. Die Organisation der strafrechtlichen Verfolgung Andersdenkender: Wesensmerkmale der Sondergerichte: Hier werden die vereinfachten Verfahrensrechte der Sondergerichte sowie die Besetzung und politische Einstellung des Justizkörpers analysiert.
4. Die Praxis der Gerichtsverfahren: Dieses Kapitel beleuchtet den praktischen Ablauf der Prozesse, von den polizeilichen Ermittlungen bis hin zur Spruchpraxis gegen verschiedene Gruppen wie Geistliche und Regimegegner.
5. Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt die Wirksamkeit der Sondergerichte kritisch in Frage und hinterfragt ihre Rolle als effizientes Instrument der staatlichen Unterdrückung.
Schlüsselwörter
Sondergerichte, Nationalsozialismus, Regimegegner, Justiz, Strafrecht, Gestapo, Hochverrat, Heimtückegesetz, politische Repression, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensrecht, Zeugen Jehovas, Arbeiterparteien, Gesetzgebung, Urteilspraxis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die strafrechtliche Verfolgung von Gegnern des NS-Regimes durch Sondergerichte in Deutschland zwischen 1933 und 1939.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die politische Instrumentalisierung der Justiz, die Gesetzgebung der NS-Zeit sowie die alltägliche Arbeit und die Urteilspraxis der Sondergerichte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Es wird erforscht, wie der NS-Staat mittels Sondergerichten gegen Regimegegner vorging und inwieweit die Justiz an dieser Repression mitwirkte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse historischer Quellen und Fachliteratur zur Justizgeschichte im Dritten Reich, inklusive der Auswertung von Gerichtsakten und zeitgenössischen Gesetzen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtliche Rahmensetzung, die organisatorische Ausgestaltung der Verfahren sowie die spezifische Spruchpraxis gegen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Sondergerichtsbarkeit, NS-Justiz, politische Strafsachen, Hochverrat, Heimtückedelikte und Repressionsmechanismen.
Wie beeinflusste die Gestapo die Ermittlungsverfahren?
Die Gestapo nutzte häufig rüde Ermittlungsmethoden und Misshandlungen, um Beweise zu erzwingen oder Aussagen durch Suggestivfragen zu beeinflussen.
Warum waren die Sondergerichte laut Autor kein durchgehend wirksames Instrument?
Der Autor zeigt auf, dass es in den späteren Jahren zu erheblichen Verzögerungen kam und nur ein geringer Teil der angezeigten Fälle tatsächlich vor einem Sondergericht landete.
- Quote paper
- Carsten Becker (Author), 2003, Justiz im Dritten Reich: Sondergerichte und Regimegegner, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20138