Das Software-Unternehmen Microsoft hat mit der weltweiten Schließung seiner Diskussionsforen (Chats) des Microsoft-Netzwerkes (MSN) zum 14. Oktober 2003 für Schlagzeilen gesorgt. Der offiziellen Begründung des Unternehmens zufolge erfolgt diese Maßnahme aufgrund der steigenden Anzahl von unerwünschten Werbemails. Jedoch legt die Tatsache, dass kein Alternativprogramm angeboten werden soll, die Vermutung nahe, dass für diese umgehende sowie umfassende Sperrung primär die in der Vergangenheit stark angestiegene Verbreitung von Kinderpornografie über die Gesprächsforen verantwortlich ist.
Microsoft war zu diesem kompromisslosen Vorgehen gegen geschätzt 1,2 Millionen Nutzer der MSN-Chats verpflichtet, da im Zuge des am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutz-Gesetzes sowie Jugendmediendienste-Staatsvertrags die Regelungen für die Verantwortlichkeit der Provider für Internetangebote, anknüpfend an die internetspezifischen Normen des Telekommunikationsdienste-Gesetzes (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), verschärft worden waren. Das Kommunikationsmedium, das sich durch Anonymität, globale Reichweite und rasche technische Neuerungen auszeichnet, war in den letzten Jahren vermehrt zur Plattform für rechtswidrige Taten wie beispielsweise die Verbreitung von Kinderpornographie geworden. Der Gesetzgeber gab damit eine legislatorische Antwort auf die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsrahmens für das Neue Medium und trug damit zu einer Gewährleistung des verfassungsrechtlich hervorgehobenen Interesses an einem effektiven Jugendschutz bei.
Dennoch stellt gerade die rasche technische Entwicklung des Mediums Gesetzgeber, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt vor immer neue Herausforderungen. In dieser Arbeit soll daher geklärt werden, wie ein effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit ermöglicht werden kann. Von Interesse ist dabei insbesondere, inwieweit anhand der bestehenden gesetzlichen Regelungen eine umfassende Kontrolle des Mediums möglich ist und ob diese vollständig in der Hand staatlicher Organe liegen sollte. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Betrachtung der für das Öffentliche Recht relevanten Aspekte liegen und der Bereich des Privatrechts ausgeblendet werden.
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
TEIL 1: GRUNDLAGEN ZUM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET
A. NEUE MEDIEN – NEUE HERAUSFORDERUNGEN
I. Die Jugend und das Internet
II. Anlassfälle
B. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG
I. Effektiver Jugendschutz
II. Internet
III. Meinungsäußerungsfreiheit
C. ZUSAMMENFASSUNG
TEIL 2: DIE SICHERUNG VON EFFEKTIVEM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER MEINUNGSÄUßERUNGSFREIHEIT
A. ANWENDBARE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DEN JUGENDSCHUTZ IM INTERNET
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
1. Grundgesetz
2. Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
3. Strafgesetzbuch
II. Einfachgesetzliche Grundlagen
1. Teledienste-Gesetz
2. Mediendienste-Staatsvertrag
3. Jugendschutz-Gesetz
4. Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien – Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
B. DIE PRAKTIKABILITÄT BESTEHENDER GESETZLICHER REGELUNGEN FÜR DIE SICHERUNG DES JUGENDSCHUTZES IM INTERNET UND DER MEINUNGSÄUßERUNGSFREIHEIT
I. Grundgesetz und Strafgesetzbuch
II. Teledienste-Gesetz und Mediendienste-Staatsvertrag
C. DIE KONTROLLE VON INTERNETINHALTEN
I. Die Kontrolle von Internetinhalten als staatliche Aufgabe
II. Präventive Kontrolle
1. Begriffliche Einordnung der Gefahrenabwehr
2. Die Zuordnung der Verantwortlichkeit im Sinne der Haftung für rechtswidrige Inhalte im Internet
3. Polizeirechtliche Mittel
4. Private Mittel
IV. Repressive Kontrolle
1. Begriff der Strafverfolgung
2. Strafbare Handlungen im Internet
3. Staatliche Mittel im Bereich der Repression
V. Grenzen staatlicher Kontrolle
D. ZUSAMMENFASSUNG
TEIL 3: ABSCHLIEßENDE BETRACHTUNGEN
A. DER GLOBALE WIRKUNGSBEREICH DES INTERNETS
I. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts im internationalen Rahmen
II. Das Verhältnis zwischen Handlungsort und Erfolgsort
B. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, wie ein effektiver Jugendschutz im Internet unter Wahrung der Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Art. 5 GG ermöglicht werden kann. Dabei wird analysiert, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen eine Kontrolle des Mediums erlauben und ob diese Aufgabe vollständig staatlichen Organen obliegen sollte.
- Analyse der Grundlagen des Jugendschutzes und der Meinungsäußerungsfreiheit im Internet.
- Bewertung der Praktikabilität und Kohärenz bestehender Rechtsnormen (TDG, MDStV, JuSchG, StGB).
- Untersuchung der staatlichen Rolle in der präventiven und repressiven Kontrolle von Internetinhalten.
- Diskussion der globalen Anwendbarkeit deutschen Rechts und der Problematik von Handlungs- und Erfolgsorten.
Auszug aus dem Buch
I. Die Jugend und das Internet
Das Medium Internet gilt heute als Symbol für weltweite Vernetzung und globale Kommunikation. Die im Jahre 1969 als geheimes staatliches Informationssystem für das Militär in den Vereinigten Staaten von Amerika konzipierte Technologie sorgte in den letzten Jahren für einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Begriffe wie „Zeitalter der Multimedialität“, „Informationsgesellschaft“ und „globale Vernetzung“ gehören mittlerweile zum Alltagsrepertoire. Subsumiert wird darunter im Allgemeinen die Aufhebung der Grenzen zwischen Massen- und Individualkommunikation einerseits und Unterhaltung, Medien und Computertechnik andererseits.
Die rasche Verbreitung und hohe Akzeptanz des Internets geht im Wesentlichen mit der Ausstattung privater Haushalte mit Personalcomputern (PC) einher. Besaß im Jahr 1993 in Deutschland-West nur jeder fünfte und in Deutschland-Ost nur jeder sechste Haushalt einen eigenen PC, so waren es im Jahr 2000 in beiden Teilen Deutschlands bereits knapp die Hälfte aller Haushalte. Dieser Trend, Computer in den Alltag der Familien einzubinden, führte auch zu einer raschen Akzeptanz des Internetanschlusses in den privaten Haushalten.
Das Neue Medium ist für Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil ihres Lebens geworden. Die „Generation @“, wie sie sich selbst bezeichnet, unterscheidet sich in ihren Ansprüchen an das Internet erheblich von den erwachsenen Konsumenten. Während letztere vor allem die schnelle und universelle Informationsgewinnung schätzen, präferiert die jüngere Generation die Möglichkeit, weitestgehend ohne Zugangsbeschränkungen auf unkomplizierte und anonyme Wiese zu kommunizieren und sich dadurch in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Gemäß ihren eigenen Angaben ist die Mehrzahl der jugendlichen Nutzer an Internetangeboten der Kategorien Comedy (48%), Unterhaltung (55%), sowie Kontakten zu anderen Nutzern in so genannten Diskussionsforen oder Chatrooms (64%) interessiert. Letztgenannte offerieren die Teilnahme an reziproken Kommunikationsprozessen und damit die Möglichkeit, eigene Wünsche und Vorstellungen einzubringen und umzusetzen.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Die Einleitung stellt die Problematik der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet dar und erläutert die Zielsetzung der Arbeit, ein effektives Gleichgewicht zwischen Jugendschutz und Meinungsfreiheit zu finden.
TEIL 1: GRUNDLAGEN ZUM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET: Dieser Teil beleuchtet die Rolle des Internets als Kommunikationsmedium für Jugendliche sowie die notwendigen begrifflichen Abgrenzungen, um eine Basis für die rechtliche Untersuchung zu schaffen.
TEIL 2: DIE SICHERUNG VON EFFEKTIVEM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER MEINUNGSÄUßERUNGSFREIHEIT: Das Hauptkapitel bewertet die anwendbaren Rechtsgrundlagen und analysiert die staatlichen Kontrollmöglichkeiten sowie die Rolle privater Akteure.
TEIL 3: ABSCHLIEßENDE BETRACHTUNGEN: Hier wird die internationale Anwendbarkeit deutschen Rechts und die Problematik der räumlichen Bestimmung von Tatorten im globalen Internet diskutiert.
Schlüsselwörter
Jugendschutz, Internet, Meinungsäußerungsfreiheit, Internetrecht, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Providerhaftung, Jugendschutzgesetz, Mediendienste-Staatsvertrag, Teledienste-Gesetz, Grundgesetz, Rechtsstaat, Kontrolle, Filterprogramme, Selbstregulierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der Sicherung eines effektiven Jugendschutzes im Internet und dem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Rechtsgrundlagen für Online-Dienste, die Providerhaftung, die staatliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie die Möglichkeiten der Selbstregulierung durch die Industrie.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, ein Modell für einen effektiven Jugendschutz zu entwickeln, das sowohl rechtssicher als auch verhältnismäßig im Hinblick auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte, einschlägiger Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur zum Internetrecht und zur Staatslehre.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der bestehenden Rechtsnormen, wie dem Jugendschutz-Gesetz und dem Mediendienste-Staatsvertrag, sowie der Prüfung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Jugendschutz, Internet, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Providerhaftung und staatliche Regulierung charakterisiert.
Wie bewertet die Autorin die derzeitige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern?
Sie bewertet die Kompetenzaufteilung als Quelle für Rechtsunsicherheit, da die Einordnung von Diensten in "Tele-", "Medien-" oder "Rundfunkdienste" oft unklar und für die Praxis wenig praktikabel ist.
Warum hält die Autorin eine rein staatliche Kontrolle für unzureichend?
Sie argumentiert, dass eine rein staatliche Kontrolle aufgrund der technischen Dynamik und Globalität des Mediums nicht effizient leistbar ist und fordert stattdessen ein 3-Säulen-Modell, das staatliche Organe, Selbstregulierung und die Eigenverantwortung der Nutzer kombiniert.
- Quote paper
- Ruth Weidner (Author), 2003, Effektiver Jugendschutz im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20147