« La liberté est la règle, la restriction de police l´exception »1. Cette formule du commissaire du gouvernement Corneille résume bien l´esprit du contrôle du pouvoir de police.Le contrôle du pouvoir de police résulte d´un compromis entre deux nécessités:Premièrement la nécessité de maintenir l´ordre public et deuxièmement celle de ne pas porter atteinte aux libertés publiques et individuelles.Maintenir l´ordre public, ça veut dire assurer la trilogie classique, objective: la sécurité publique, la tranquillité publique et la salubrité publique. En outre une partie de la doctrine considère qu´il y a d´autres éléments, des buts secondaires de l´ordre public: la sauvegarde de l´esthétique des lieux publiques et la moralité publique.Mais tout d´abord il faut se demander ce qui est la police administrative. La police administrative peut être définie comme activité qui vise à assurer le maintien de l´ordre public, sans tendre à la recherche ou à l´arrestation des auteurs d´une infraction déterminée. Contrairement à la police administrative la police judiciaire est chargée de constater les infractions à la loi pénale, d´en rassembler les preuves et d´en rechercher l´auteur.Cette distinction est d´une grande importance pour déterminer le droit applicable et la compétence juridictionnelle. Les litiges de la police judiciaire relèvent du droit privé et des juridictions judiciaires. Cependant les litiges de la police administrative relèvent du droit administratif. Pour la police administrative les juridictions administratives sont compétentes.Le contrôle juridictionnel des mesures de la police administrative est donc à la charge des juge administratif.En outre il faut clarifier ce qui est une « mesure » de la police administrative. Tout d´abord une mesure de la police administrative est une acte unilatérale.
Inhaltsverzeichnis
- Le contrôle juridictionnel des mesures de la police administrative
- La police administrative
- Le contrôle juridictionnel des mesures de la police administrative exercé en période normal
- Le contrôle des motifs, des buts poursuivis, du contenu de la mesure et du respect du droit de la concurrence
- Le contrôle de la nécessité de la mesure prise – le principe de proportionnalité
- Le contrôle des mesures de police exercé en période exceptionnel
- L'état de siège et l'état d'urgence
- La jurisprudence de circonstances exceptionnelles
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den gerichtlichen Kontrolle der Maßnahmen der französischen Verwaltungspolizei. Sie beleuchtet den Spagat zwischen dem Erfordernis der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz individueller Freiheiten. Der Fokus liegt auf der Analyse des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung.
- Definition und Abgrenzung der Verwaltungspolizei
- Gerichtliche Kontrolle von Maßnahmen der Verwaltungspolizei im Normalzustand
- Verhältnismäßigkeitsprinzip bei polizeilichen Maßnahmen
- Ausnahmezustände und erweiterte polizeiliche Befugnisse
- Rechtsprechung zu außergewöhnlichen Umständen
Zusammenfassung der Kapitel
Le contrôle juridictionnel des mesures de la police administrative: Dieser einführende Abschnitt definiert den Gegenstand der Untersuchung: die gerichtliche Kontrolle von Maßnahmen der Verwaltungspolizei in Frankreich. Er unterstreicht den Balanceakt zwischen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Wahrung individueller Freiheiten. Die Notwendigkeit, diesen Ausgleich zu gewährleisten, wird als zentrale Herausforderung herausgestellt.
La police administrative: Dieser Abschnitt klärt den Begriff der Verwaltungspolizei ab und grenzt sie von der Kriminalpolizei ab. Es wird betont, dass die Verwaltungspolizei präventiv agiert und sich auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konzentriert, im Gegensatz zur Strafverfolgung. Die verschiedenen Ziele der öffentlichen Ordnung (Sicherheit, Ruhe, Gesundheit, etc.) werden erläutert, ebenso wie die Unterscheidung zwischen allgemeinen und speziellen polizeilichen Maßnahmen.
I. Le contrôle juridictionnel des mesures de la police administrative exercé en période normal: Dieser Teil analysiert die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungspolizeimaßnahmen unter normalen Bedingungen. Die Prüfung durch den Verwaltungsrichter umfasst die Überprüfung der Gründe, der verfolgten Ziele, des Inhalts der Maßnahme und der Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Schwerpunkt ist jedoch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die drohende Gefahr für die öffentliche Ordnung und den Eingriff in die Grundrechte. Der Richter wägt die positiven (Aufrechterhaltung der Ordnung) und negativen (Eingriffe in die Freiheit) Aspekte ab und prüft die Notwendigkeit der Maßnahme.
II. Le contrôle des mesures de police exercé en période exceptionnel: Dieser Abschnitt befasst sich mit der gerichtlichen Kontrolle von polizeilichen Maßnahmen in Ausnahmezuständen wie dem Belagerungszustand und dem Ausnahmezustand. Er beschreibt die damit verbundenen erweiterten Befugnisse der Polizei und die spezifische Rechtsprechung in solchen Situationen. Der Abschnitt verdeutlicht, wie die Verhältnismäßigkeitsprüfung auch in Ausnahmezuständen Anwendung findet, wenngleich die Grenzen des Eingriffs in die Grundrechte erweitert sein können. Die Rechtsprechung zu außergewöhnlichen Umständen wird diskutiert und die Ambivalenz dieser Rechtslage beleuchtet, welche die Grenzen von Eingriffen festlegt und gleichzeitig deren Zulässigkeit unter bestimmten Umständen postuliert.
Schlüsselwörter
Verwaltungspolizei, gerichtliche Kontrolle, Verhältnismäßigkeit, öffentliche Ordnung, Grundrechte, Ausnahmezustand, Belagerungszustand, Rechtsprechung, Frankreich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Dokument: Le contrôle juridictionnel des mesures de la police administrative
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Das Dokument untersucht die gerichtliche Kontrolle von Maßnahmen der französischen Verwaltungspolizei. Es analysiert den Spannungsbogen zwischen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz individueller Freiheiten, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die Definition und Abgrenzung der Verwaltungspolizei, die gerichtliche Kontrolle von Maßnahmen im Normalzustand und im Ausnahmezustand (wie Belagerungszustand und Ausnahmezustand), das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei polizeilichen Maßnahmen und die einschlägige Rechtsprechung zu außergewöhnlichen Umständen. Es werden sowohl allgemeine als auch spezielle polizeiliche Maßnahmen betrachtet.
Wie ist das Dokument strukturiert?
Das Dokument enthält ein Inhaltsverzeichnis, eine Zielsetzung mit Themenschwerpunkten, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter. Es gliedert sich in Abschnitte, die die Verwaltungspolizei, die gerichtliche Kontrolle im Normalzustand und die gerichtliche Kontrolle im Ausnahmezustand detailliert behandeln.
Was ist die zentrale Fragestellung des Dokuments?
Die zentrale Fragestellung ist, wie die gerichtliche Kontrolle sicherstellt, dass Maßnahmen der Verwaltungspolizei verhältnismäßig sind und die Grundrechte der Bürger trotz des Erfordernisses der öffentlichen Ordnung gewahrt bleiben. Besonders im Fokus steht die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips unter normalen und außergewöhnlichen Bedingungen.
Welche Rolle spielt das Verhältnismäßigkeitsprinzip?
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip spielt eine zentrale Rolle. Es wird analysiert, wie Gerichte die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Hinblick auf die drohende Gefahr für die öffentliche Ordnung und den Eingriff in Grundrechte prüfen. Die Abwägung zwischen den positiven und negativen Aspekten wird dabei untersucht.
Wie wird die gerichtliche Kontrolle im Normalzustand beschrieben?
Die gerichtliche Kontrolle im Normalzustand umfasst die Überprüfung der Gründe, Ziele und des Inhalts der Maßnahmen sowie die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung steht im Mittelpunkt, wobei die Notwendigkeit der Maßnahme im Verhältnis zur drohenden Gefahr abgewogen wird.
Wie wird die gerichtliche Kontrolle in Ausnahmezuständen beschrieben?
Die gerichtliche Kontrolle in Ausnahmezuständen (wie Belagerungszustand und Ausnahmezustand) beschreibt die erweiterten Befugnisse der Polizei und die spezifische Rechtsprechung. Obwohl die Grenzen des Eingriffs in Grundrechte erweitert sein können, bleibt das Verhältnismäßigkeitsprinzip anwendbar. Die Ambivalenz dieser Rechtslage wird beleuchtet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument?
Schlüsselwörter sind: Verwaltungspolizei, gerichtliche Kontrolle, Verhältnismäßigkeit, öffentliche Ordnung, Grundrechte, Ausnahmezustand, Belagerungszustand, Rechtsprechung, Frankreich.
Für wen ist dieses Dokument relevant?
Dieses Dokument ist relevant für Wissenschaftler, Juristen, Studierende und alle, die sich mit dem französischen Verwaltungsrecht, dem Verhältnis von öffentlichem Interesse und Grundrechten sowie der gerichtlichen Kontrolle staatlicher Maßnahmen auseinandersetzen.
Wo finde ich mehr Informationen zu diesem Thema?
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der zitierten Literatur (die im Originaldokument enthalten sein sollte, hier aber fehlt) und in weiteren wissenschaftlichen Arbeiten zum französischen Verwaltungsrecht.
- Citation du texte
- Janina Grasser (Auteur), 2010, Le contrôle juridictionnel des mesures de la police administrative, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201638