Die Wormser Reichsversammlung vom 24. Januar 1076

Darlegung der Konfliktlinien sowie Untersuchung der Verhältnisse der involvierten Konfliktparteien


Trabajo Escrito, 2010

33 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1.) Einleitung

2.) Innenpolitische Konflikte Heinrichs IV. mit den Großen im Reich
2.1 Grundsätzliche Probleme der Herrschaftsausübung unter
Heinrich IV.
2.2 Der Aufstand in Sachsen (1073 – 1075)

3.) Die Beziehung zwischen Heinrich IV. und Papst Gregor VII.
zwischen 1073 und Dezember 1075
3.1 Zwei sich kontrastierende Herrschaftsvorstellungen
3.2 Die Beziehung zwischen Heinrich IV. und Papst Alexander II.
3.3 Das Verhältnis zwischen König Heinrich IV. und Papst
Gregor VII. zwischen 1073 und Juli 1075
3.4 Heinrichs IV. Investituren in Italien
3.5 Heinrichs IV. Bitte um Exkommunikation der sächsischen Bischöfe
und der Dezemberbrief des Papstes am Ende des Jahres 1075

4.) Das Verhältnis zwischen Papst Gregor VII. und dem Reichsepiskopat
4.1 Grundsätzliches in den Beziehungen zwischen Gregor VII.
und dem Reichsepiskopat
4.2 Kritikwürdige Eingriffe Gregors VII. im Reich
4.2.1 Reformsynode und Miteinbeziehung der Laien im Reich
4.2.2 Eingriffe in die Diözesen
4.2.3 Gregors häufige Zitationen nach Rom und sein
ungestümes Vorgehen

5.) Die Reichsversammlung von Worms vom 24. Januar 1076 und
Heinrichs IV. Vorgehen gegen Papst Gregor VII.
5.1 Der Charakter der Reichsversammlung von Worms
5.2 Das Bischofsschreiben von Worms als Teil der königlichen Strategie
und der Verlauf der königlich-päpstlichen Auseinandersetzung am
Beginn des Jahres 1076

6.) Zusammenfassung

7.) Literaturverzeichnis

1.) Einleitung

König Heinrichs IV. demütiger Gang nach Canossa im Januar 1077 markierte zweifellos das bemerkenswerteste Ereignis des 11. Jahrhunderts. Frierend und barfuss im Schnee stehend präsentierte sich der König dort als reuevoller Büßer, der um Wiederaufnahme in die Gemeinschaft der Kirche bat[1] . Beinahe auf den Tag genau ein Jahr zuvor hatte Heinrich IV. in Worms alles auf eine Karte gesetzt und endgültig mit dem Papst gebrochen. Doch das gemeinsame Vorgehen mit dem Reichsepiskopat und das damit verbundene Scheitern seiner Strategie hätte ihn beinahe für immer seine Königskrone gekostet. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie es zu diesem verhängnisvollen Bruch zwischen „regnum“ und „sacerdotium“ gekommen ist und skizziert stufenweise die Stationen, die letztendlich beinahe zum Scheitern des Königs beigetragen haben. Ebenso wird in den folgenden Untersuchungen der Reichsepiskopat in dieses konträre Verhältnis miteinbezogen und Faktoren abgeführt, die dazu beigetragen haben, dass sich die deutschen Bischöfe gegen den Nachfolger des Apostelfürsten öffentlich auflehnten und gemeinsam mit König Heinrich IV. gegen Gregor vorgingen. Doch zunächst beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage, inwiefern Heinrichs IV. innenpolitische Konflikte mit den Großen des Reichs auf die Beziehungen zwischen dem König und der Römischen Kirche bzw. dem Papst eingewirkt haben. Dazu werden zuerst die grundsätzlichen Probleme der Herrschaftsausübung Heinrichs beleuchtet, um anschließend näher auf den Aufstand der Sachsen einzugehen, welcher die Zeit von 1073 bis 1075 maßgebend prägte. Das dritte Kapitel setzt sich mit der Beziehung zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. auseinander, wobei zu anfangs die beiden ideellen Grundlagen von Königtum und Papsttum betrachtet werden, um die sich anbahnenden Konfliktherde schon vorab zu charakterisieren. Daraufhin wird das Augenmerk auf das Verhältnis zwischen Gregors Vorgänger und dem König gerichtet, um eine Art Richtwert zu erhalten, wie Heinrich IV. überhaupt dem Papsttum gegenüberstand. Anschließend wird die wechselseitige Beziehung zwischen Papst Gregor VII. und dem Salier stufenweise dargelegt und dabei untersucht, wie es sich mit dieser Beziehung zwischen König und Papst zwischen 1073 und Juli 1075 konkret verhielt und welche Faktoren dieses Verhältnis beeinflusst haben. Da Heinrichs italienische Investituren einen Knackpunkt im Verhältnis zum Papst darstellen, wird sich ein ganzes Unterkapitel damit beschäftigen und darlegen, inwiefern diese Bischofseinsetzungen in Italien im Herbst 1075 das königlich-päpstliche Verhältnis beeinträchtigten. Zuletzt wird im dritten Kapitel auf die letzten entscheidenden Stufen eingegangen, die schließlich nach Worms und damit zum Bruch zwischen König und Papst führten. Dabei wird auf Heinrichs Bitte an den Papst, er möge die unterlegenen sächsischen Bischöfe ihres Amtes entheben sowie auf den Dezemberbrief des Papstes eingegangen. Außerdem wird dabei die schwierige Lage des Königs erörtert und Gründe gesucht, die zu seinem Entschluss führten, gegen den Papst vorzugehen. Da die Beziehung zwischen Papst Gregor VII. und König Heinrich IV. nicht ohne Berücksichtigung des Reichsepiskopats betrachtet werden kann, wird im vierten Kapitel untersucht, wie es sich mit den Beziehungen zwischen dem Papst und dem Reichsepiskopat bis Ende Januar 1076 verhielt und welche Gründe in den Augen der Bischöfe dafür sprachen, sich zusammen mit dem König im Januar 1076 gegen den Papst zu erheben. Das vorletzte Kapitel setzt sich schließlich mit der Reichsversammlung von Worms auseinander und skizziert die Strategie, welche der König im Verbund mit dem Reichsepiskopat gegen den Papst anwandte. Besonderes Interesse erregt hierbei das Problem, dass der Papst im Grunde als nicht richtbar galt. Im letzten Kapitel folgt schließlich eine kurze Zusammenfassung.

2.) Innenpolitische Konflikte Heinrichs IV. mit den Großen im Reich

Nähert man sich den Problemkomplexen an, die zum endgültigen Bruch zwischen König Heinrich IV. und der Römischen Kirche bzw. Papst Gregor VII. geführt haben, so muss zunächst der Fokus auf die Probleme des Königs mit den Großen des Reichs gelegt werden. Ferner wird nun auf die Frage eingegangen, inwiefern Heinrichs IV. innenpolitische Konflikte mit den Großen des Reichs auf die Beziehungen zwischen dem König und der Römischen Kirche bzw. dem Papst eingewirkt haben.

2.1 Grundsätzliche Probleme der Herrschaftsausübung unter Heinrich IV.

Zunächst ergeben sich einige grundsätzliche Probleme bezüglich der königlichen Herrschaftsausübung. Im Gegensatz zu einer auf „Konsens von König und Großen"[2] ausgerichteten Herrschaftspraxis des ottonischen Königtums, in dessen Form der Herrschaftsausübung die Großen des Reichs im Großen und Ganzen eingebunden und verstärkt in den Kreis der königlichen Ratgeber aufgenommen wurden, kam den Großen unter König Heinrich IV. keine ihrem Rang entsprechende Beteiligung an der Ausübung der Herrschaft zu. Stattdessen baute Heinrich auf den Rat weniger Großer und setzte eher niedere Günstlinge als seine Ratgeber ein[3] . Auch bei der Beilegung von Konflikten nahm Heinrich Abstand von den traditionellen Gewohnheiten. Anstatt wie seit dem 10. Jahrhundert üblich, bei der Beilegung von Konflikten auf den Konsens der beteiligten Parteien zu bauen[4] sowie Große an diesen Verhandlungen zu beteiligen, führte Heinrich praktisch keine Verhandlungen und brach somit mit den herkömmlichen Formen der Aussöhnung, die die Ordnung wieder herstellen sollten. Da der König durch diese beiden Faktoren das gängige statische Rang- und Ordnungsgefüge verletzte, erschien Heinrich IV. immer mehr als eine Art Störkörper dieses mittelalterlichen Systems. Des Weiteren forcierte der salische König den Ausbau seiner eigenen Macht, was ihn der Funktion eines vermittelnden Königs endgültig beraubte[5] . Dies wird nun am Konflikt mit den Sachsen aufgezeigt.

2.2 Der Aufstand in Sachsen (1073 – 1075)

Der Hauptkonflikt zwischen den Jahren 1073 und 1075 bildete zweifellos der sächsische Aufstand, der im Sommer 1073 begann. Neben einigen weltlichen Großen wie dem Billunger Hermann und Otto von Northeim standen dem König auch ebenso einige Bischöfe, wie beispielsweise Werner von Magdeburg und Burchard von Halberstadt, gegenüber[6] . Als der König gegen Ende der 1060er Jahre einen angestrebten Ausbau seiner Herrschaftsposition in Sachsen verfolgte, provozierte dieser aufgrund seines Handelns sowohl die überwiegend bäuerliche Bevölkerung als auch die sächsischen Großen. Bezüglich der erstgenannten Gruppe erregten insbesondere die steigenden Naturalabgaben und die verlangten Dienstleistungen zur Befestigung salischer Burgen großen Unwillen[7] . Der verstärkte Ausbau der Höhenburgen wurde von allen Parteien und Gruppierungen in Sachsen als Unrecht und Ausdruck der Unfreiheit aufgefasst. Besonderen Anstoß erregte der Einsatz landfremder schwäbischer Ministerialien[8] , die rechtlich ursprünglich unfrei waren[9] und damit in besonderem Maße das Standesbewusstsein des Adels und der Großen verletzte[10] . Auch hier war eine der Hauptforderungen der sächsischen Großen die Beteiligung an der Herrschaftsausübung des Königs[11] . Im Zuge der sächsischen Erhebung nahm jedoch die Stellung Heinrichs IV. merklich ab und der König sah sich mehr und mehr unter Zugzwang. Erst der Gewaltexzess einiger sächsischer Bauern (März 1074)[12] , welche die Schlosskirche auf der Harzburg verwüsteten und dabei die Gräber von Familienangehörigen des salischen Königs schändeten, änderte sich die Lage des Königs gänzlich. Daraufhin wechselten viele weltliche und geistliche Große wieder auf die Seite des Königs und am 9. Juni 1075 konnte das von Heinrich aufgebotene vergrößerte Heer jenes unter Führung Ottos von Northeim bei Homburg an der Unstrut besiegen. Im Zuge des sächsischen Aufstandes und besonders in jener Periode der Schwäche war der König dazu gezwungen, ein wenigstens neutrales Verhältnis zu dem 1073[13] erhobenen Papst Gregor VII. aufrechtzuerhalten, um der Gefahr einer Koalition zwischen den innenpolitischen Gegnern Heinrichs und dem Papst vorzubeugen[14] . Es kam also im Zuge des sächsischen Aufstandes durchaus zu Beeinträchtigungen in der Beziehung zwischen dem König und dem Papst, da der Erstgenannte unter allen Umständen die immer mächtiger werdende Römische Kirche aus diesem Konflikt zu seiner eigenen Sicherheit weitgehend heraushalten musste bzw. nicht zu seinen Ungunsten eingreifen lassen durfte. Im folgenden Kapitel wird genauer auf die Beziehungen zwischen dem König und dem Papst eingegangen.

3.) Die Beziehung zwischen Heinrich IV. und Papst Gregor VII. zwischen 1073 und Dezember 1075

3.1 Zwei sich kontrastierende Herrschaftsvorstellungen

Wird der Fokus auf einen weiteren Problemkomplex gelegt, nämlich auf die Beziehung zwischen König Heinrich IV. und Papst Gregor VII., so treffen dabei zwei grundverschiedene Herrschaftsvorstellungen aufeinander, die vor allem im Zuge der Auseinandersetzungen am Anfang des Jahres 1076 eine Rolle spielen sollten. Als König verharrte Heinrich noch in Anlehnung an seinen Vater – Heinrichs III., der 1046 in Sutri und Rom drei Päpste absetzen ließ[15] – in der Vorstellung eines sakralen Königtums, dessen göttliche Macht sich aus der Weihe und Salbung herleitete und den König in eine besonders enge Beziehung zu Christus treten ließ[16] . Der „Stellvertreter Christi“ („vicarius Christi“)[17] erhielt im Zuge seiner von Gott hergeleiteten Macht[18] und besonders in Form der Salbung eine „quasi-geistliche Stellung“[19] . Der Herrscher agierte also sowohl als „Gesalbter des Herrn“ („christus domini“)[20] als auch als König bzw. Kaiser, was diesem eine grundsätzlich höhere Stellung zukommen ließ, als der Klerus inne hatte. Dem König stand also einerseits das Recht zu, Bischöfe zu erwählen und andererseits diese ebenso zu investieren. In der Praxis hatte der König bei vakanten Bischofsstühlen die Optionen, entweder einen möglichen Kandidaten der Ortskirche zu bestätigen oder selbst einen Kandidaten auszuwählen, welchen er daraufhin investierte[21] . Das aufstrebende Reformpapsttum dagegen forderte mit dem Schlagwort „libertas ecclesiae“ eine im Endeffekt entgegengesetzte Richtung. Mit diesem Term wurde nicht nur die absolute innerkirchliche Führungsgewalt des Petrusnachfolgers unterstrichen, sondern ebenso eine dem Zugriff der Laien entzogene universale Kirche angestrebt. Vor allem im Bezug auf Bischofsinvestituren war eine Konfrontation mit dem bis dahin sakral ausgelegten Königtum vorprogrammiert[22] , auch wenn der König in Form seiner Salbung eine Zwischenstellung zwischen Laientum und Priesterschaft einnahm. Ferner wurde das Petrusamt auf Jesus zurückgeführt, da nach Angaben der Bibel Christus selbst Petrus mit dieser Aufgabe betraut habe[23] . Dem Zugriff des Königs wurden kanonische Wahlen entgegengesetzt, wobei kirchliche Ämter durch Klerus und Volk bestimmt werden sollten. Mit zunehmender Zeit wurden deshalb die Berufung und die Investitur von Bischöfen durch Laien als Simonie gebrandmarkt[24] . Daneben wurde ebenso eine zentralistische Stellung des Papsttums angestrebt, die mithilfe von päpstlichen Legaten in ganz Europa agieren und notfalls eingreifen sollten[25] . Doch zunächst entstand aus dieser Konstellation kein Gegensatz, da Heinrich III. im Sinne der Reformer besonders Simoniedelikte bekämpfte und ebenso deutsche Reformer als Päpste einsetzte[26] . Dies sollte sich aber im Wesentlichen in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts ändern.

3.2 Die Beziehung zwischen Heinrich IV. und Papst Alexander II.

Bei der Untersuchung des Verhältnisses zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. scheint zunächst von Interesse zu sein, wie es sich mit der Beziehung zwischen Heinrich IV. und Gregors VII. Vorgänger – Papst Alexander II. – verhielt. Die Beziehungen zwischen dem königlichen Hof und Papst Alexander II. standen vom Beginn an unter keinem guten Stern. Nach dem Tod des Kaisers Heinrich III. im Oktober 1056[27] und unter der Vormundschaft der Kaiserwitwe Agnes, ereignete sich das sogenannte „Cadalus-Schisma“[28] . Dabei setzte der Königshof jedoch auf den falschen Kandidaten, nämlich auf den Bischof Cadalus von Parma, der als Gegenpapst Honorius II. in die Geschichte eingehen sollte. Das hieß, dass man schon vor der Mündigkeitserklärung Heinrichs IV. (März 1065) in Rom schlecht auf den König zu sprechen war. Ferner erregten Heinrichs Pläne einer Ehescheidung von seiner Frau Bertha von Turin im Jahr 1069 sowie besonders die Einsetzung des adligen Mailänders Gottfried zum Erzbischof von Mailand im Jahr 1071 den Zorn der Römischen Kirche[29] . Im Verlauf dieser Auseinandersetzung wurden auf der Fastensynode von 1073 unter dem Vorwand der Simonie gleich fünf Ratgeber Heinrichs IV. gebannt, was am Königshof als eine massive Warnung seitens des Papstes verstanden werden musste. Somit stand es um die Beziehungen zwischen dem König und der Römischen Kirche beim Tode Papst Alexanders II. im April 1073 nicht sonderlich gut[30] .

3.3 Das Verhältnis zwischen König Heinrich IV. und Papst Gregor VII.

zwischen 1073 und Juli 1075

Als Ergebnis des zweiten Kapitels wurde festgehalten, dass Heinrich IV. im Verlauf der sächsischen Erhebung dazu gezwungen war, unter allen Umständen ein im mindesten Falle neutrales Verhältnis zu Gregor VII. aufrechtzuerhalten. In diesem Unterkapitel wird dargelegt, wie es sich mit dieser Beziehung zwischen König und Papst zwischen 1073 und Juli 1075 konkret verhielt und welche Faktoren dieses Verhältnis beeinflusst haben. Am Beginn seines Antritts erkannte auch der Papst – ebenso wie Heinrich – die zu erwartenden Vorteile eines Bündnisses zwischen König und Papst. Nur unter Mitwirkung Heinrichs konnte der Papst sicher stellen, dass auch im Reich die Forderungen des Reformpapsttums umgesetzt werden würden[31] . Aus diesem Grund agierte Gregor auch zunächst als eine Art Vermittler zwischen den sich gegenüberstehenden Parteien im Sachsenkrieg und drang immer wieder auf Frieden und einen Ausgleich zwischen den Streitparteien[32] . Doch zuvor sah sich der König mit Blick auf den immer weitere Kreise ziehenden Konflikt in Sachsen dazu genötigt, im Sommer 1073 – wahrscheinlich Ende August[33] – einen reuigen Brief an den neuen Papst zu schreiben[34] , in welchem er anfangs betont, dass „[…] weltliche und geistliche Gewalt […]“ einander bedürften und dass „[…] es nötig [sei] […] dass sie auf keinen Fall untereinander uneins [seien], sondern […] unlöslich zusammenhalten [sollten]“[35] . Doch es bleibt nicht nur bei der Betonung eines möglichst engen Zusammenhalts zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt, sondern Heinrich gesteht ebenso Fehler seinerseits gegenüber der Kirche ein, wie beispielsweise simonistische Handlungen bei der Vergabe von klerikalen Gütern[36] . Dieser Brief an den Papst wurde durch das päpstliche Register Gregors VII. als archivalische, wahrscheinlich unmittelbar auf das Original zurückgehende Kopie, überliefert[37] . Auf dem Nürnberger Osterhoftag 1074[38] kam es sodann zu einer offiziellen Aussöhnung in Form einer Bußleistung Heinrichs in Anwesenheit päpstlicher Legaten. Dies kann als eine Art nachträgliche Bereinigung der durchwachsenen Beziehungen Heinrichs zu Gregors Vorgänger – Papst Alexander II. – angesehen werden, da Heinrich wohl noch immer den Kontakt zu den durch Alexander gebannten Ratgebern aufrechterhalten hatte[39] . Dabei wurden vielleicht auch jene fünf gebannten königlichen Ratgeber vom Bann freigesprochen[40] . Den Höhepunkt dieser Phase der Entspannung bildete zweifellos der Kreuzzugsplan Gregors, den er dem König mittels eines Briefes, welcher auf den 7. Dezember 1074 datiert ist, mitteilte[41] . Der darin enthaltene Duktus strotzt gerade zu voll Ehrenbekundungen und –aufwartungen. Beispielweise wird zu Beginn seitens des Papstes eingeworfen, dass „[…] niemand Dich von meiner aufrichtigen Liebe trennen könnte […]“[42] . Nach dieser Vertrauensbekundung ermahnt er jedoch Heinrich, auf die richtigen Ratgeber zu vertrauen[43] . Im Verlaufe dieses Briefes legt der Papst dem König seinen Plan eines Kreuzzuges offen, mit dem Ziel, den „[…] Christen in den Gebieten jenseits des Meeres […]“[44] zur Hilfe gegen die Heiden kommen zu wollen. Aus diesem Grund habe er Vorkehrungen getroffen, alle Christen zu einem Kriegszug zu bewegen: „[…] Diese Mahnung haben die Bewohner Italiens und die von jenseits der Alpen auf Gottes Eingebung hin […] bereitwillig aufgenommen, und schon rüsten sich mehr als 50.000 dazu, falls sie mich zum Führer und Bischof des Feldzuges haben können, mit bewaffneter Hand gegen die Feinde aufstehen zu wollen und bis zum Grab des Herrn […] zu ziehen.“[45] . Den Höhepunkt dieses Briefes bildet jedoch Gregors Absicht, während seiner Abwesenheit die Verwaltung der Römischen Kirche König Heinrich höchstpersönlich zu überlassen[46] . Dieser Brief allein bildete den Klimax des päpstlichen Vertrauens gegenüber Heinrich. Allerdings sendete Gregor VII. am selben Tag noch einen weiteren Brief an den König, in welchem schon leise Mahnungen gegenüber dem Salier laut wurden[47] . Dort heißt es: „Aber ich mahne Dich, […] in diesen Angelegenheiten solche Ratgeber an dich zu ziehen, die nicht das Ihre, sondern Dich lieben und für dein Wohlergehen und nicht ihren eigenen Gewinn sorgen […]“[48] . Neben dieser Mahnung, darauf zu achten, Personen mit einer gewissen Integrität als Ratgeber einzusetzen, erhofft sich der Papst vom König aber auch konkrete Fortschritte in der Mailänder Bischofsangelegenheit. Dabei erwartet Gregor von Heinrich, dass dieser eine Delegation von klugen und religiösen Männern nach Rom schicke, um über die Mailänder Angelegenheit zu verhandeln[49] . Dies zeigt also, dass noch am Ende des Jahres 1074 noch immer keine Klarheit bezüglich der „Mailänder Frage“[50] herrschte. Gegen Ende dieses Schreibens drängt der Papst sogar darauf, dass der König die Bischöfe von Bamberg, Straßburg und Speyer nötigenfalls dazu zwingen solle, zu der im Jahr 1075 anberaumten Fastensynode zu erscheinen, damit diese dort Rechenschaft über ihren Antritt („introitus“) und ihre Lebensführung („vita“) ablegen sollten. Nebenbei wird erwähnt, dass sogar der Erzbischof von Mainz – Siegfried I. – ebenso eine Aufforderung erhalten habe, bei der angesprochenen Fastensynode zu erscheinen[51] . Es ergibt sich also ein durchaus durchwachsenes Bild des Vertrauens des Papstes gegenüber dem König. Gleichermaßen zeigte sich, dass die Zeit für einen – den ersten – Kreuzzug noch nicht reif war. Ferner versuchte der Papst also, den König mehr oder weniger gegen den eigenen Episkopat oder Teile von diesem, einzusetzen. Im folgenden Jahr gewann das Verhältnis zwischen Papst und König an Ambivalenz. Auf der Fastensynode im Februar 1075 erschienen die erwähnten Bischöfe jedoch nicht und die Auseinadersetzung um die Besetzung des Mailänder Erzbistums war noch immer nicht geklärt. Ambivalent war das zentrale Verhältnis zwischen König und Papst deshalb, da einerseits auf jener Fastensynode der Bann über fünf königliche Ratgeber verhängt wurde, wobei diesen die Chance eingeräumt wurde, bis zum 1. Juni 1075 in Rom zu erscheinen und sich mittels Genugtuung vom Bann zu lösen[52] . Andererseits lobte Gregor VII. den König im Juli 1075 in Form eines weiteren Briefes[53] ausdrücklich wegen dessen Reformbestrebungen: „[…] Einmal, weil Du mannhaft den Simonisten widerstehst, zum anderen weil Du Keuschheit der Kleriker […] gerne billigst und nachdrücklich zu gewährleisten wünschst.“[54] . Das Bemerkenswerte an diesem Brief bestand darin, dass dieser kurz nach einer Phase der Entspannung zwischen dem Papst und dem Reichsepiskopat verfasst wurde. Zwischen April und Juni 1075 brachen nämlich einige Bischöfe – darunter auch die Erzbischöfe von Bremen und Mainz – nach Rom auf, um ihr Verhältnis zum Petrusnachfolger zu korrigieren[55] . Es wurde deutlich, dass die Beziehung zwischen König und Papst von verschiedenen Faktoren abhing. Zunächst einmal ging es dem Papst um die Durchsetzung der Reformforderungen im Reich – vor allem um die Eindämmung von Simonie und Nikolaitismus, worauf im vierten Kapitel im Bezug auf das Reichsepiskopat näher eingegangen wird. Auch war Gregor dazu bereit, die brenzlige politische Position Heinrichs IV. – der sich ja zwischen den Jahren 1073 und 1075 mit den Sachsen im Krieg befand – für seine Forderungen zu instrumentalisieren. Dies zeigt beispielsweise einer der oben angesprochenen Briefe aus dem Dezember 1074[56] . Heinrich IV. dagegen kam den Forderungen des Papstes im Bezug auf den Reichsepiskopat wohl nicht nach, was beispielsweise die Tatsache belegt, dass keiner von den in diesem Brief erwähnten Bischöfen der Aufforderung nachkam, zur Fastensynode 1075 in Rom zu erscheinen. Auch hoffte der Papst durch dieses Bündnis zwischen sich und Heinrich seinen Kreuzzugsplan umsetzen zu können. Nichtsdestotrotz scheute Gregor sich nicht davor, den König mehrere Male bezüglich seiner Ratgeber zu ermahnen. Gerade durch den letztzitierten Brief wird jedoch deutlich, dass jenes Verhältnis zwischen den Führungspersönlichkeiten der geistlichen und weltlichen Gewalten einmal mehr und einmal weniger stark an jenes zwischen Papst und Reichsepiskopat gekoppelt war[57] . Ebenso verlangte der Papst immer wieder eine Lösung der „Mailänder Frage“, mit welcher sich das nächste Kapitel auseinandersetzt. Im Folgenden wird näher auf die Investituren Heinrichs in Italien eingegangen.

[...]


[1] Vgl. Wilfried Hartmann: Der Investiturstreit (Enzyklopädie deutscher Geschichte), München 32007, S.24 (im

Folgenden zitiert als „Hartmann, Investiturstreit“).

[2] Monika Suchan: Königsherrschaft im Streit. Konfliktaustragung in der Regierungszeit Heinrichs IV. zwischen

Gewalt, Gespräch und Schriftlichkeit (Monographien zur Geschichte des Mittelalters), Stuttgart 1997, S.58 (im

Folgenden zitiert als „Suchan, Königsherrschaft“).

[3] Vgl. Suchan, Königsherrschaft, S.56-60.

[4] Vgl. ebd., S.88.

[5] Vgl. ebd., S.59-61.

[6] Vgl. Wilfried Hartmann, Investiturstreit, S.20.

[7] Vgl. Suchan, Königsherrschaft, S.61.

[8] Vgl. Hartmann, Investiturstreit, S.20.

[9] Vgl. Felicitas Schmieder: Die mittelalterliche Stadt (Geschichte kompakt), Darmstadt 2005, S.68.

[10] Vgl. Suchan, Königsherrschaft, S.62.

[11] Vgl. Herbert Zielinski: Der Reichsepiskopat in spätottonischer und salischer Zeit (1002-1125), Band 1,

Wiesbaden 1984, S.188 (im Folgenden zitiert als „Zielinski, Reichsepiskopat“).

[12] Vgl. Gerd Tellenbach: Die westliche Kirche vom 10. bis zum frühen 12. Jahrhundert (Die Kirche in ihrer

Geschichte), Göttingen 1988, S.185 (im Folgenden zitiert als „Tellenbach, Kirche“).

[13] Vgl. Hartmann, Investiturstreit, S.21.

[14] Vgl. Suchan, Königsherrschaft, S.83.

[15] Vgl. Hartmann, Investiturstreit, S.9.

[16] Vgl. Ludger Körntgen: Ottonen und Salier (Geschichte kompakt), Darmstadt 22008, S.33 (im Folgenden zitiert

als „Körntgen, Salier“).

[17] Hartmann, Investiturstreit, S.47.

[18] Vgl. Körntgen, Salier, S.33.

[19] Hartmann, Investiturstreit, S.47.

[20] Körntgen, Salier, S.33.

[21] Vgl. Josef Fleckenstein: Heinrich IV. und der deutsche Episkopat in den Anfängen des Investiturstreits. Ein

Beitrag zur Problematik von Worms, Tribur und Canossa, in: Adel und Kirche. Festschrift Gerd Tellenbach,

hg. von Josef Fleckenstein und Karl Schmid, Freiburg im Breisgau 1968, S.224 (im Folgenden zitiert als

„Fleckenstein, Heinrich IV. und der deutsche Episkopat“).

[22] Vgl. Brigitte Szabó-Bechstein: Art. „Libertas ecclesiae“, LexMa 5, 1991, Sp.1950-1952.

[23] Vgl. Quellen zum Investiturstreit, Bd.1: Ausgewählte Briefe Papst Gregors VII., hg. und übers. von Franz-

Josef Schmale (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. FSGA, Bd.12a), Darmstadt

1978, S.11 („im Folgenden zitiert als „Schmale (Hg.), Briefe Papst Gregors VII.“).

[24] Vgl. Ulrich Schmidt: Art. „Wahl, III. Kanonische Wahl / Bischofswahl“, LexMa 8, 1997, Sp.1912f.

[25] Vgl. Hartmann, Investiturstreit, S.43-45.

[26] Vgl. Fleckenstein, Heinrich IV. und der deutsche Episkopat, S.224.

[27] Vgl. Hartmann, Investiturstreit, S.13.

[28] Gerd Althoff: Heinrich IV. (Gestalten des Mittelalters und der Renaissance), Darmstadt 2006, S.116 (im

Folgenden zitiert als „Althoff, Heinrich IV.“).

[29] Vgl. Hartmann, Investiturstreit, S.15-19.

[30] Vgl. Althoff, Heinrich IV., S.117.

[31] Vgl. Suchan, Königsherrschaft, S.70f.

[32] Vgl. Althoff, Heinrich IV., S.122.

[33] Vgl. Quellen zur Geschichte Kaiser Heinrichs IV., hg. und übers. von Franz-Josef Schmale (Ausgewählte

Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. FSGA, Bd.12), Darmstadt 21963, Nr.5, S.54 (im

Folgenden zitiert als „Schmale (Hg.), Quellen zur Geschichte Kaiser Heinrichs IV.“).

[34] Die Briefe Heinrichs IV., ed. von Carl Erdmann (MGH Dt. MA 1), Leipzig 1937, Nr.5, S.8f (im Folgenden

zitiert als „Erdmann (Hg.), Die Briefe Heinrichs IV.“).

[35] Vgl. Schmale (Hg.), Quellen zur Geschichte Kaiser Heinrichs IV., Nr.5, S.55; Erdmann (Hg.), Die Briefe

Heinrichs IV., Nr.5, S.8: „[…] regnum et sacerdotium […]“ (Z.12), „[…] oportet, […] quatinus ab invicem

minime dissentiant, verum […] indissolubiliter sibi cohereant“ (Z.14-17).

[36] Vgl. Erdmann (Hg.), Die Briefe Heinrichs IV., Nr.5, S.9: „Non solum enim nos res ecclesiasticas invasimus,

verum quoque indignis quibuslibet et symoniaco felle amaricatis et non per ostium sed aliunde

ingredientibus ecclesias ipsas vendidimus et non eas, ut oportiut, defendimus “ (Z.7-10).

[37] Vgl. Schmale (Hg.), Quellen zur Geschichte Kaiser Heinrichs IV., S.16.

[38] Vgl. Suchan, Königsherrschaft, S.99.

[39] Vgl. Althoff, Heinrich IV., S.123.

[40] Vgl. Ian Stuart Robinson: Henry IV of Germany. 1056-1106, Cambridge u.a. 1999, S.133 (im Folgenden

zitiert als „Robinson, Henry IV“).

[41] Vgl. Das Register Gregors VII., ed. von Erich Caspar (MGH Epp. sel.), Berlin 1920, ND Augsburg 1955,

Reg II 31, S.165-168 (im Folgenden zitiert als „Caspar (Hg.), Register Gregors VII.“).

[42] Schmale (Hg.), Briefe Papst Gregors VII., Nr.39, S.125; Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 31,

S.165: „[…] nullus te a mea sincera dilectione posset seperare.“ (Z.23f).

[43] Vgl. Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 31, S.166, Z.8-13.

[44] Schmale (Hg.), Briefe Papst Gregors VII., Nr.39, S.127; Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 31,

S.166: „[…] christiani ex partibus ultramarinis […]“ (Z.14f).

[45] Schmale (Hg.), Briefe Papst Gregors VII., Nr.39, S.127; Vgl. Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 31,

S.166, Z.26-32.

[46] Vgl. Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 31, S.167: „[…] si illuc favente Deo ivero, post Deum

tibi Romanam ecclesiam relinquo, ut eam et sicut sanctam matrem custodias et ad eius honorem defendas.“

(Z.18-20).

[47] Vgl. ebd., Reg. II 30, S.163-165.

[48] Schmale (Hg.), Briefe Papst Gregors VII., Nr.38, S.123; Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 30,

S.164: „Moneo autem te, […] ut in his rebus tales tibi consiliarios adhibeas, qui non tua sed te diligant et

saluti tue non lucro suo consulant […]“ (Z.8-10).

[49] Vgl. Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 30, S.164, Z.13f.

[50] Tellenbach, Kirche, S.185.

[51] Vgl. Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 30, S.164, Z.27-32 und S.165, Z.1-3.

[52] Egon Boshof: Die Salier, Stuttgart u.a. 42000, S.214 (im Folgenden zitiert als „Boshof, Salier“).

[53] Vgl. Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. III 3, S.246f.

[54] Schmale (Hg.), Briefe Papst Gregors VII., Nr.58, S.174-177; Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. III 3,

S.246: „[…] in altero quidem, quia symoniacis viriliter resistis, in altero vero, quia clericorum

castitatem […] libenter approbas et efficaciter desideras adimplere. “ (Z.18-21).

[55] Vgl. Christian Schneider: Prophetisches Sacerdotium und heilsgeschichtliches Regnum im Dialog. 1073-1077.

Zur Geschichte Gregors VII. und Heinrichs IV. (Münstersche Mittelalter-Schriften), München 1972, S.123-

126 (im Folgenden zitiert als „Schneider, Prophetisches Sacerdotium“).

[56] Vgl. Caspar (Hg.), Register Gregors VII., Reg. II 30, S.163-165.

[57] Vgl. Schneider, Prophetisches Sacerdotium, S.93.

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Título
Die Wormser Reichsversammlung vom 24. Januar 1076
Subtítulo
Darlegung der Konfliktlinien sowie Untersuchung der Verhältnisse der involvierten Konfliktparteien
Universidad
University of Tubingen  (Historisches Seminar; Abteilung für Mittelalterliche Geschichte)
Curso
Der Investiturstreit in Europa
Calificación
1,3
Autor
Año
2010
Páginas
33
No. de catálogo
V201801
ISBN (Ebook)
9783656277828
ISBN (Libro)
9783656278122
Tamaño de fichero
550 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Investiturstreit, 1076, Heinrich IV., Gregor VII., Reichsepiskopat, Salier, Reichsversammlung, Worms, Investiturstreit im Reich, Investiturstreit in Italien, 1073-1076, Die Großen des Reichs, Verhältnis König und Papst, Aufstand in Sachsen, Herrschaftsvorstellung, libertas ecclesiae, Papst Alexander II., Papst Gregor VII., Päpstliche Briefe, Briefe Heinrichs IV., Altes Reich, Synode, Pflichten des Reichsepiskopats, Reformsynode, Hochmittelalter, Sächsischer Aufstand, Heiliges Römisches Reich, Mitteleuropa, Herrschaftsverständnis, Papstum, Dictatus Papae, Regnum, Sacerdotium, Herrschaftsausübung, Ministerialien, Vicarius Christi, Christus Domini, Bischof, Erzbischof, Libartas Ecclesiae, Freiheit der Kirche, Gesalbter des Herrn, Petrus, Petrusamt, Kanonische Wahl, Investitur, Reformpapst, Reformen, Schisma, Cadalus Schisma, Bertha, Parma, Mailand, Kreuzzugsplan, Nürnberg, Mailänder Frage, Gang nach Canossa, Canossa, Fastensynode, Simonie, Nikolaitismus, Zölibat, Priesterehe, Konkubinat
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Nils Marvin Schulz (Autor), 2010, Die Wormser Reichsversammlung vom 24. Januar 1076, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201801

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Título: Die Wormser Reichsversammlung vom 24. Januar 1076



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