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Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten

Titel: Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten

Ausarbeitung , 2012 , 3 Seiten

Autor:in: Andreas Laux (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Gliederung
1. Mitwirkungspflicht
2. Grundsatz: Arztleistungen sind umsatzsteuerfrei
3. Umsatzsteuerpflichtige Gutachten
4. Beispiele und Einzelfallentscheidungen
5. Einheitlichkeit der Unternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht

1. Mitwirkungspflicht
Aus bereits abgerechneten Leistungen im Nachhinein die Umsatzsteuer heraus zurechnen und an das Finanzamt abzuführen, das kann teuer werden. Insbesondere wenn es sich um mehrere Jahre handelt und 6% p.a. Verzinsung zusätzlich an das Finanzamt zu zahlen sind.[...]

Leseprobe


Gliederung

1. Mitwirkungspflicht

2. Grundsatz: Arztleistungen sind umsatzsteuerfrei

3. Umsatzsteuerpflichtige Gutachten

4. Beispiele und Einzelfallentscheidungen

5. Einheitlichkeit der Unternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht

1. Mitwirkungspflicht

Aus bereits abgerechneten Leistungen im Nachhinein die Umsatzsteuer heraus zurechnen und an das Finanzamt abzuführen, das kann teuer werden. Insbesondere wenn es sich um mehrere Jahre handelt und 6% p.a. Verzinsung zusätzlich an das Finanzamt zu zahlen sind.

Im Zusammenhang mit der Erstellung von Gutachten sind folgende Mitwirkungspflichten des Arztes[1] von erheblicher Bedeutung:

a) soweit möglich eindeutige Kennzeichnung auf den Belegen zwecks Zuordnung der Kosten zu den konkreten ärztlichen Leistungen (z.B. Kosten, die ausschließlich zur Erstellung eines Gutachtens entstanden sind)

b) eindeutige Kennzeichnung der ärztlichen Leistungen als nachweisbare Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung; d.h. die nachprüfbare, einzelfallbezogene Dokumentation der medizinischen bzw. therapeutischen Indikation. Die fehlende Bereitschaft hierzu bzw. die Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht kann zur Umsatzsteuerpflicht der Umsätze führen![2]

Zudem ist der Steuerberater auf die Mitwirkung des Arztes in großem Maße angewiesen, da bei der Erstellung der Finanzbuchführung bzw. der Aufzeichnungen für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung alleine anhand der bloßen Zahlungseingänge sowie Kostenrechnungen nicht festgestellt werden kann, um welche konkrete Leistung es sich handelt und wie sie daher umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen ist.

[...]


[1] Im folgenden wird aus Vereinfachungsgründen der Begriff „Arzt“ auch gleichbedeutend für den Begriff „Ärztin“ genutzt

[2] vgl. BFH v. 22.02.2006-VB 30/05-BFH/NV 2006 S. 1168

vgl. BFH v. 28.09.2007-VB 7/06-BFH/NV 2008 S. 122

vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 14.12.2004-2K2588/04

Ende der Leseprobe aus 3 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten
Autor
Andreas Laux (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
3
Katalognummer
V202281
ISBN (eBook)
9783656316015
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umsatzsteuer § 14 UStG Gutachten Arzt
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Andreas Laux (Autor:in), 2012, Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202281
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