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Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten

Titre: Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten

Élaboration , 2012 , 3 Pages

Autor:in: Andreas Laux (Auteur)

Gestion d'entreprise - Comptabilité, Fiscalité
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Gliederung
1. Mitwirkungspflicht
2. Grundsatz: Arztleistungen sind umsatzsteuerfrei
3. Umsatzsteuerpflichtige Gutachten
4. Beispiele und Einzelfallentscheidungen
5. Einheitlichkeit der Unternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht

1. Mitwirkungspflicht
Aus bereits abgerechneten Leistungen im Nachhinein die Umsatzsteuer heraus zurechnen und an das Finanzamt abzuführen, das kann teuer werden. Insbesondere wenn es sich um mehrere Jahre handelt und 6% p.a. Verzinsung zusätzlich an das Finanzamt zu zahlen sind.[...]

Extrait


Gliederung

1. Mitwirkungspflicht

2. Grundsatz: Arztleistungen sind umsatzsteuerfrei

3. Umsatzsteuerpflichtige Gutachten

4. Beispiele und Einzelfallentscheidungen

5. Einheitlichkeit der Unternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht

1. Mitwirkungspflicht

Aus bereits abgerechneten Leistungen im Nachhinein die Umsatzsteuer heraus zurechnen und an das Finanzamt abzuführen, das kann teuer werden. Insbesondere wenn es sich um mehrere Jahre handelt und 6% p.a. Verzinsung zusätzlich an das Finanzamt zu zahlen sind.

Im Zusammenhang mit der Erstellung von Gutachten sind folgende Mitwirkungspflichten des Arztes[1] von erheblicher Bedeutung:

a) soweit möglich eindeutige Kennzeichnung auf den Belegen zwecks Zuordnung der Kosten zu den konkreten ärztlichen Leistungen (z.B. Kosten, die ausschließlich zur Erstellung eines Gutachtens entstanden sind)

b) eindeutige Kennzeichnung der ärztlichen Leistungen als nachweisbare Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung; d.h. die nachprüfbare, einzelfallbezogene Dokumentation der medizinischen bzw. therapeutischen Indikation. Die fehlende Bereitschaft hierzu bzw. die Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht kann zur Umsatzsteuerpflicht der Umsätze führen![2]

Zudem ist der Steuerberater auf die Mitwirkung des Arztes in großem Maße angewiesen, da bei der Erstellung der Finanzbuchführung bzw. der Aufzeichnungen für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung alleine anhand der bloßen Zahlungseingänge sowie Kostenrechnungen nicht festgestellt werden kann, um welche konkrete Leistung es sich handelt und wie sie daher umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen ist.

[...]


[1] Im folgenden wird aus Vereinfachungsgründen der Begriff „Arzt“ auch gleichbedeutend für den Begriff „Ärztin“ genutzt

[2] vgl. BFH v. 22.02.2006-VB 30/05-BFH/NV 2006 S. 1168

vgl. BFH v. 28.09.2007-VB 7/06-BFH/NV 2008 S. 122

vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 14.12.2004-2K2588/04

Fin de l'extrait de 3 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten
Auteur
Andreas Laux (Auteur)
Année de publication
2012
Pages
3
N° de catalogue
V202281
ISBN (ebook)
9783656316015
Langue
allemand
mots-clé
Umsatzsteuer § 14 UStG Gutachten Arzt
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Andreas Laux (Auteur), 2012, Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202281
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Extrait de  3  pages
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