Als im Jahr 218 v. Chr. der zweite Punische Krieg begann, war sich wohl niemand unter seinen Zeitgenossen bewusst, welche Auswirkung dieser Konflikt auf die Weltgeschichte und die zukünftige Ordnung im Mediterranen Raum haben würde. Besonders Karthago würde nach diesem Konflikt verheerende Konsequenzen tragen müssen. Nicht nur die Unterwerfung durch einen römischen Frieden, sondern auch der Traum von einer alleinigen Vormachtstellung im Mittelmeerraum müsste begraben werden.
In dieser Arbeit möchte ich den Aspekt besprechen, der Historiker seit dem Altertum beschäftigt: wie kam es zu diesem Konflikt? Kann man, wie Fabius Pictor, „allein die Anmaßung und Herrschsucht des Hasdrubal und seines Nachfolger Hannibal für den karthagischen Konfrontationskurs“ verantwortlich machen? Oder war der zweite punische Krieg ein Resultat römischen Expansionswillens?
Bis in die heutige Zeit wird diskutiert ob der Angriff Hannibals auf Sagunt oder die Überschreitung des Ebro Rom zur Kriegserklärung veranlasste. Mit dem Blick auf die historische Quellenlage müssen die beiden Varianten sich nicht unbedingt ausschließen, denn sowohl Polybios als auch Livius setzen die Ebro–Grenze in ihren Überlieferungen südlich von Sagunt. Einige Wissenschaftler glaubten diesen Stellen durch die Annahme einer „Saguntklausel“ im Ebrovertrag einen Sinn zu verleihen, doch findet diese These in den übrigen Äußerungen des Polybios keine Stütze und lässt den Schluss zu, die „Saguntklausel“ sei „aus den Ereignissen herausgesponnen, die später zum Ausbruch des Hannibalischen Krieges geführt haben“. Gemäß der annalistischen Tradition bei Livius und Appian.
Da hier die Problematik einer Festlegung des casus belli deutlich wird, vor allem im Hinblick auf die historischen Quellen, muss zuerst die Eroberung Sagunts durch Hannibal und die gegebenen Umstände untersucht werden, sowie die römische Reaktion, um im Anschluss die tatsächliche Rolle und Gewichtung des Ebrovertrags beurteilen zu können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Karthago nach dem ersten punischen Krieg
3.1 Der Ebrovertrag
3.2 Die Ebrogrenze und Sagunt
4. Hannibal belagert Sagunt – Beginn des 2. Punischen Krieges
5. Die Rolle des Ebrovertrages zum Zeitpunkt der Kriegserklärung – Rechtslage und Kriegsschuld
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Ursachen des Zweiten Punischen Krieges mit einem besonderen Fokus auf die rechtliche und historische Bedeutung des Ebrovertrages. Ziel ist es zu analysieren, inwiefern der Ebrovertrag den karthagischen Expansionsdrang begrenzte, welche Rolle Sagunt als casus belli spielte und ob die römische Kriegserklärung historisch auf einer Verletzung dieses Vertrages fußte oder ob sie Teil einer gezielten römischen Expansionspolitik war.
- Historische Analyse der römisch-karthagischen Beziehungen nach dem Ersten Punischen Krieg.
- Untersuchung der Rechtswirksamkeit und Reichweite des Ebrovertrages für die Barkiden.
- Kritische Quellenbewertung zur Belagerung von Sagunt als Kriegsgrund.
- Diskussion der Kriegsschuldfrage im Spannungsfeld zwischen antiker Überlieferung und moderner Forschung.
Auszug aus dem Buch
3.1 Der Ebrovertrag
Nach seiner Ankunft in Spanien errichtete Hamilkar eine Basis in Gades, dem heutigen Cadiz. Innerhalb weniger Jahre unterwarf er etliche einheimische Stämme und schuf mit „Leuke Akra“ ein Zentrum für die Iberische Provinz. Die Römer schienen dieses Vorgehen bereits 231/30 kritisch zu beobachten. „Um nach dem Rechten zu sehen“, wie Cassius Dio sich ausdrückt, „schickten sie eine Gesandschaft zu Hamilkar. Die römische Delegation bekam „die freundlich ironische Auskunft, wenn die Römer ihre Kontributionen haben wollten, müßten sie Karthago auf die Mittel und Wege sinnen lassen, die Gelder […] zu beschaffen.“
In Anbetracht der Keltengefahr aus dem Norden, gaben die Römer sich vorerst mit dieser Begründung zufrieden und Konzentrierten Ihre Truppen, wie Polybios berichtet, auf Oberitalien wo die Römer 200 000 Mann unter Waffen hielten.
Als die Römer 226/25 unter großer Anstrengung mit den Kelten südlich des Po im Konflikt standen, begab sich erneut eine römische Gesandtschaft nach Iberien um eine militärische Eskalation mit der wieder aufkeimende Großmacht zu vereiteln. Zu dem Abkommen, das zwischen Hasdrubal und den Römern im Folgenden geschlossen wurde, lesen wir bei Polybios:
„Im Augenblick freilich wagten sie nicht, den Karthagern Vorschriften zu machen oder den Krieg zu erklären, da die Furcht vor den Kelten ihr Handeln überschattete, deren Einfall sie beinahe täglich erwarteten. So entschlossen sie sich Hasdrubal gegenüber zunächst zu einer Politik der Verständigung,(…) denn niemals glaubten sie Italien beherrschen zu können, solange ihnen diese Menschen im Nacken säßen. Aus dem selben Grund schlossen sie (…) einen Vertrag, worin von den übrigen Iberen keine Rede war, während es den Karthagern nicht erlaubt sein sollte, den Fluss Iber in kriegerischer Absicht zu überschreiten“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Kriegsschuld des Zweiten Punischen Krieges ein und stellt die zentrale Frage, ob der Konflikt durch Hannibal oder römischen Expansionswillen provoziert wurde.
2. Karthago nach dem ersten punischen Krieg: Hier wird die prekäre Lage Karthagos nach 241 v. Chr. beschrieben, insbesondere die Söldneraufstände und der Verlust von Korsika und Sardinien, die den Weg für Hamilkar Barkas’ Spanien-Expedition ebneten.
3.1 Der Ebrovertrag: Dieses Kapitel erläutert die diplomatischen Verhandlungen zwischen Rom und Hasdrubal sowie den Inhalt des Vertrages, der den Ebro als Grenze festlegte.
3.2 Die Ebrogrenze und Sagunt: Es wird analysiert, ob Sagunt innerhalb des Ebrovertrages geschützt war und ob die römische Inanspruchnahme von Sagunt als casus belli rechtlich haltbar ist.
4. Hannibal belagert Sagunt – Beginn des 2. Punischen Krieges: Die Ereignisse der achtmonatigen Belagerung von Sagunt und die römischen Forderungen einer Auslieferung Hannibals werden als direkter Weg in den Krieg dargestellt.
5. Die Rolle des Ebrovertrages zum Zeitpunkt der Kriegserklärung – Rechtslage und Kriegsschuld: Dieses Kapitel hinterfragt die Rechtsgültigkeit des Vertrages und weist auf Manipulationen in der senatorischen Überlieferung der diplomatischen Gespräche hin.
Fazit: Das Fazit resümiert, dass eine eindeutige Zuweisung der Kriegsschuld aufgrund der manipulierten Quellenlage unmöglich ist und die Verantwortung letztlich bei beiden Mächten lag.
Schlüsselwörter
Zweiter Punischer Krieg, Ebrovertrag, Hannibal, Sagunt, Karthago, Römische Republik, Hamilkar Barkas, Kriegsschuld, Polybios, Casus belli, Spanien, Antike, Diplomatie, Barkiden, Antike Geschichtsschreibung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht die diplomatischen und militärischen Hintergründe des Ausbruchs des Zweiten Punischen Krieges zwischen Rom und Karthago.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen der Ebrovertrag, die Rolle Hannibals in Spanien, der Status von Sagunt und die Frage nach der rechtmäßigen Kriegsbegründung durch Rom.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu erörtern, ob die römische Kriegserklärung durch den Angriff Hannibals auf Sagunt rechtlich durch den Ebrovertrag legitimiert war oder ob die Quellenlage auf eine bewusste Manipulation durch Rom hindeutet.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor stützt sich auf eine quellenkritische Analyse antiker Geschichtsschreiber, insbesondere Polybios und Livius, unter Einbeziehung moderner historischer Forschungsliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der karthagischen Expansion, die Analyse des Ebrovertrages, die Ereignisse um die Belagerung von Sagunt sowie eine juristische und historische Bewertung der Kriegsschuldfrage.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Ebrovertrag, Hannibal, Sagunt, Kriegsschuld, Karthago und Römische Expansionspolitik.
Warum wird die Glaubwürdigkeit der antiken Überlieferung zu den Verhandlungen von 220/19 und 218 v. Chr. angezweifelt?
Der Autor verweist darauf, dass die senatorische Überlieferung bei Polybios Anzeichen von Manipulation aufweist, da sie versucht, Rom als rechtmäßig handelnde Partei darzustellen, während logische Widersprüche im zeitlichen Ablauf der Ereignisse bestehen.
Welche Bedeutung kommt der Stadt Sagunt für den Kriegsausbruch zu?
Sagunt dient in der römischen Darstellung als casus belli, obwohl der Autor aufzeigt, dass Sagunt vermutlich kein vollwertiger römischer Bundesgenosse war und der Schutzstatus nach dem Lutatius-Vertrag fragwürdig erscheint.
- Citar trabajo
- Niklas Eyle (Autor), 2011, Die Rolle des Ebro-Vertrages auf dem Weg in den 2. Punischen Krieg, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202376