Reiche Freigelassene - Ansehen und Stellung in der römischen Gesellschaft


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

19 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhalt

Freigelassene – Allgemeine Einleitung

Trimalchio und Pallas – Über das Ansehen reicher Freigelassener beim freigeborenen Part der Gesellschaft

Zur Frage nach der sozialen Stellung der reichen Freigelassenen in der römischen Gesellschaft

Literatur

Freigelassene – Allgemeine Einleitung

Freigelassene sind, wie der Name schon sagt, ehemalige Sklaven, denen von ihrem Besitzer die Freiheit geschenkt wurde. Die sogenannte manumissio war ab der späten Republik zumindest in den Städten nichts ungewöhnliches mehr, es kam teilweise sogar zu regelrechten Massenfreilassungen, was unter Augustus zu einem sozialen Problem zu werden drohte und der Kaiser sich zu der Verabschiedung von Gesetzen veranlaßt sah (so zum Beispiel die lex Fufia Caninia und die lex Iunia, die Freilassungen erschweren und verhindern sollten, daß die Ex-Sklaven das volle Bürgerrecht erlangten).

Dies konnte jedoch die große Zahl der Freilassungen nicht eindämmen. Ein städtischer Sklave der frühen Kaiserzeit konnte, sofern er einigermaßen tüchtig und treu war, durchaus damit rechnen, irgendwann die Freiheit geschenkt zu bekommen. Auf dem Land standen seine Chancen allerdings weitaus schlechter. Eine Folge dieses Systems war, daß der „Beruf“ des Sklaven teilweise seinen Schrecken verlor oder gar attraktiv wurde, vor allem für die ganz arme Landbevölkerung: Als Sklaven werden sie ernährt und erlernen unter Umständen einen Beruf; werden sie dann freigelassen, erhalten sie das latinische oder sogar das volle römische Bürgerrecht, ein nicht unbeträchtlicher sozialer Aufstieg also. Viele Peregrine werden aus genau diesen Gründen ihre Kinder in die Sklaverei verkauft haben, zumal ein Leben als Haussklave in der Stadt sicher wesentlich angenehmer und sicherer war, als der riskante Dienst in der römischen Armee, der zum selben Ziel führte[1].

Manche Freigelassene hatten sogar noch mehr Glück und wurden nach ihrer manumissio reich, sei es durch geschicktes Wirtschaften, sei es durch Erbschaft, denn es kam vor, daß ein kinderloser Römer seinem Lieblingssklaven ein beträchtliches Vermögen vermachte. Diese liberti waren oftmals sagenhaft reich und befanden sich deshalb in einer paradoxen Situation: Durch ihr Vermögen besaßen sie Macht und Einfluß, hatten aber wegen ihrer Herkunft so gut wie gar kein Sozialprestige. Doch dazu später mehr.

Betrachten wir die Organisation der reichen liberti in den Städten, läßt sich folgendes sagen:

Die vermögenden Freigelassenen zumindest der größeren Städte waren in einer ordo -ähnlichen oder auch ausdrücklich als ordo bezeichneten Körperschaft zusammengefaßt, den seviri Augustales, die zuständig sind für die Pflege des Kaiserkultes[2].

Das Amt eines sevir war der höchste Status, den ein Freigelassener, der nicht der familia Caesaris angehörte, erreichen konnte. Die Augustalenkörperschaft bildete in den Munizipien eine „zweite Elite“ neben dem ordo decurionum. Man könnte soweit gehen und von einem Dualismus von Dekurionen und seviri Augustales als Abbild der Reichsaristokratie (Senatoren und Ritter) sprechen. Ein Aufstieg in den Dekurionenstand oder gar in die Reichsaristokratie blieb den Augustalen aufgrund des Makels ihrer unfreien Herkunft verwehrt (nicht allerdings ihren schon frei geborenen Nachkommen; ein Aufstieg in die Reichsaristokratie innerhalb einiger Generationen war durchaus möglich). Manchmal wurden sie jedoch für ihre Verdienste mit den äußeren Amtszeichen eines Dekurionen ausgezeichnet (ornamenta decurionalia), ohne daß sie dadurch aktive Mitglieder dieses ordo wurden.

Die Mitgliedschaft in einem ordo brachte für die Freigelassenen ein gewisses Sozialprestige mit sich, das für die meisten wohl schon aus Gründen des persönlichen Stolzes wichtig war. Diese Art von honos ließen sich die Städte allerdings teuer bezahlen, denn ein Augustale hatte die gleiche finanziellen Pflichten wie ein Mitglied des Dekurionenstandes: Reiche Freigelassene finanzierten in ihren Heimatgemeinden Spiele und ließen Gebäude errichten oder renovieren oder sorgten durch die Stiftung von Statuen oder anderen Monumenten für das eindrucksvolle Äußere ihrer Stadt.

Vittinghoff bemerkt hierzu sehr treffend:

„Diese Verhältnisse waren symptomatisch für ein politisches System, in dessen timokratischer Logik es lag, zwar ökonomisch mächtige Gruppen am Ort in die Pflicht zu nehmen, um die bestehende Sozialordnung aufrechtzuerhalten, aber auch die familialen Stigmatisierungen als Freigelassene zu beachten und damit im politischen Raum das Familiensystem zu verfestigen.“[3]

Seviri Augustales waren also echte soziale Aufsteiger in der städtischen Gesellschaft, neureiche Parvenus unfreier Herkunft und als solche wurden sie von den freigeborenen, erst recht von den alten aristokratischen Familien, natürlich mit Mißtrauen, Spott oder gar Feindseligkeit betrachtet. Man hielt sie für ungebildet und dummdreist, für Emporkömmlinge ohne Geschmack und Geist, die ihren teilweise enormen Reichtum überhaupt nicht richtig zu schätzen wüßten. Sehen wir und die communis opinio über reiche liberti im folgenden etwas genauer an:

Trimalchio und Pallas – Über das Ansehen reicher Freigelassener beim freigeborenen Part der Gesellschaft

Obwohl viele blühende Städte der ersten zwei Jahrhunderte der römischen Kaiserzeit ihren wirtschaftlichen Reichtum zu einem nicht unwesentlichen Teil den Spenden und Stiftungen der zu Geld gekommenen Freigelassenen zu verdanken hatten, war das gesellschaftliche Ansehen dieser Gesellschaftsschicht wie schon gesagt gering.

Wie die Mitglieder der Reichsaristokratie, die Leute also, die in Besitz von honos waren, die neureichen Emporkömmlinge wahrgenommen haben, zeigt uns das Kernstück von Petrons Werk Satyrica, der einzigen literarischen Quelle, die sich diesem Thema widmet.

C. oder T. Petronius Arbiter war Suffektkonsul im Jahre 62 n. Chr. und ein hoher Beamter am Hof Neros und wurde von diesem im Jahre 66 n. Chr. wegen angeblicher Beteiligung an einer Verschwörung zum Selbstmord gezwungen. Petron ist vor allem deswegen ein bemerkenswerter Autor, weil er der erste ist, der den Alltag verschiedener Gesellschaftsschichten ohne Stilisierung wiedergibt und seine Charaktere alle ihre eigene Umgangssprache sprechen läßt (zwar aus keinem anderen Grund, als sie der Lächerlichkeit preiszugeben, aber das schmälert den historischen Wert des Werkes nicht im geringsten).

Petrons Hauptwerk Satyrica, ein äußerst aufschlußreiches Sittengemälde der frühen Kaiserzeit, handelt davon, wie der Protagonist Encolpius zusammen mit seinem Lieblingssklaven Giton umherzieht und – hauptsächlich in der römischen Halbwelt angesiedelte – Abenteuer erlebt. Unter anderem verbringt er einen Abend im Hause des Trimalchio, einem Freigelassenen, dem zwar nicht an Reichtum, dafür aber um so mehr an Geschmack und Bildung mangelt.

In dieser Schlüsselszene von Petrons Werk werden auf anschauliche und zudem noch äußerst witzige Weise all die geschmacklosen Auswüchse gezeigt, die das Bankett eines Gastgebers mit viel Geld und wenig Kultiviertheit annehmen kann. Zu Gast sind, neben Giton, Encolpius und dessen Freund Ascyltus hauptsächlich Freigelassene, sowie Trimalchios Frau Fortunata (passend zu Trimalchios niederer Herkunft ist sie eine ehemalige Prostituierte, von der ein Gast sagt: „noluisses de manu illius panem accipere“ (37,3)).

Trimalchio selbst entspricht dem Prototyp des römischen Parvenus, bei dem sich ungeheurer Reichtum mit mangelnder Bildung und einer ungeheuren Lust an der Protzerei paart. Er weist zwar alle ökonomischen Kriterien einer „herrschenden Klasse“ auf, da er alle Produktionsmittel besitzt, nicht direkt produziert und vom Profit der Arbeit eines abhängigen Personals lebt, er darf jedoch in keinen führenden ordo eintreten, keine höheren Amtsfunktionen von der Gemeindeverwaltung aufwärts übernehmen und nicht auf das Ansehen der Privilegierten Anspruch erheben. Sein Startkapital erhält er, als ihn sein früherer, anscheinend kinderloser Herr, dem er durch besonderes Können im Buchhaltungswesen aufgefallen war, zum Miterben macht. Daraufhin macht er eine steile Karriere (jedoch nicht ohne Rückschläge), die ihn zu sagenhaftem Reichtum führt, und zwar völlig ohne jegliche Verpflichtung gegenüber einem Patron (da sein ehemaliger Herr ja keine Nachkommen hat).

Trotzdem ist Trimalchio in den Augen der Gesellschaft wegen seiner unfreien Herkunft ein Mann ohne honos. Das einzige Amt, das ihm zugebilligt wird, ist das eines sevir Augustalis, das ihm in Abwesenheit verliehen wurde (71, 12).

Trimalchio ist eine ambivalente Persönlichkeit, man könnte sagen, daß er gewissermaßen zwischen den Stühlen sitzt:

Einerseits macht er durchaus kein Geheimnis aus seiner unfreien Herkunft; er scheint sogar stolz darauf zu sein, daß er es aus eigener Kraft bis an die Spitze der Gesellschaft gebracht hat. Das zeigt die Grabinschrift, die er vorsorglich schon einmal für sich selbst entworfen hat (71, 12):

„C. Pompeius Trimalchio Maecenatianus hic requiescit. huic seviratus absenti decretus est. cum posset in omnibus decuriis Romae esse, tamen noluit. pius, fortis, fidelis, ex parvo crevit; sestertium reliquit trecenties, nec umquam philosophum audivit. vale: et tu.“

„Hier ruht C. Pompeius Trimalchio Maecenatianus. Ihm wurde in Abwesenheit Sitz im Sechserrat verliehen. Er konnte jeder Beamtenschaft in Rom angehören, wollte aber nicht. Fromm, tapfer treu; aus kleinen Verhältnissen ist er aufgestiegen; 30 Millionen hat er hinterlassen und nie einen Philosophen gehört. Leb wohl; du auch.“

Fast trotzig prahlt er damit, daß er es ganz ohne Bildung zu ungeheurem Reichtum gebracht hat. Ja, er hätte es sogar noch zu großem gesellschaftlichen Ansehen bringen können, wenn er es nur gewollt hätte, allerdings hatte er das bei allem, was er schon erreicht hat, nicht nötig.

Zu seinen Gästen sagt er (71, 1):

„...et servi homines sunt et aeque unum lactem biberunt, etiam si illos malus fatus oppresserit.“

[...]


[1] G. Alföldy (1986) 366-367).

[2] Betrachtet man die Mannigfaltigkeit der Titel, ruft dies vielleicht zunächst Verwirrung hervor: Inschriftliche Zeugnisse erwähnen nicht nur seviri Augustales, sondern auch seviri et Augustales, einfach nur seviri oder Augustales. Anscheinend handelt es sich hierbei um regional unterschiedliche Titel für ein und dasselbe Amt; sevir ist in Norditalien gebräuchlich, seviri Augustales (mit und ohne et) ebenfalls in Norditalien sowie in Mittelitalien, Hispanien und Gallien und Augustales schließlich begegnet uns hauptsächlich in Mittel- und Süditalien und in den mitteleuropäischen Provinzen (A. M. Duff (1928) 133).

[3] F. Vittinghoff (1980) 47.

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Reiche Freigelassene - Ansehen und Stellung in der römischen Gesellschaft
Université
University of Heidelberg  (Seminar für Alte Geschichte)
Cours
Mittelseminar: Städtische Eliten im Imperium Romanum Imperium Romanum
Note
1,0
Auteur
Année
2003
Pages
19
N° de catalogue
V20239
ISBN (ebook)
9783638241748
Taille d'un fichier
482 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Reiche, Freigelassene, Ansehen, Stellung, Gesellschaft, Mittelseminar, Städtische, Eliten, Imperium, Romanum, Imperium, Romanum
Citation du texte
Antje König (Auteur), 2003, Reiche Freigelassene - Ansehen und Stellung in der römischen Gesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20239

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