"Ehre deinen Vater und deine Mutter" - Die dekalogischen Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16 und seine ursprüngliche Bedeutung


Dossier / Travail de Séminaire, 2003

29 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhalt

1 Einleitung

2 Einführung zum Dekalog

3 Synoptischer Vergleich der beiden Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16
3.1 Vergleich von Ex 20,12 und Dtn 5,16
3.1.1 Der erste synoptische Unterschied: Das Fehlen des Rückverweises in Ex 20,12
3.1.2 Der zweite synoptische Unterschied: Die Differenz im Segenshinweis
3.1.2.1 Die Motivierung in Ex 20,12 und ihre Parallelen in Dtn 5,16
3.1.2.2 Der erweiterte Segenshinweis in Dtn 5,16
3.2 Ergebnis des synoptischen Vergleichs

4 Der ursprüngliche Inhalt des Elterngebots
4.1 Die Stellung des Elterngebots innerhalb des Dekalogs
4.2 Die Adressaten des Elterngebots
4.3 Die Bedeutung des Elterngebots
4.3.1 Das Elterngebot als Begründung elterlicher Autorität und kindlichem Gehorsam
4.3.2 Das Elterngebot als Grundlage der religiösen Erziehung bei den Israeliten
4.3.3 Das Elterngebot als Gewährleistung der sozialen Sicherung der Eltern im Alter
4.3.4 Fazit zur Bedeutung des Elterngebots

5 Schlussbemerkung

6 Literatur

Ehre deinen Vater und deine Mutter,

damit du lange lebst in dem Land,

das der Herr, dein Gott, dir gibt. (Ex 20,12)[1]

Ehre deinen Vater und deine Mutter,

wie es der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht hat,

damit du lange lebst

und es dir gut geht in dem Land,

das der Herr, dein Gott, dir gibt. (Dtn 5,16)[2]

1 Einleitung

Nimmt man das – nach der rezipierten Zählweise – vierte Gebot des Dekalogs als Ausgangspunkt dieser Hausarbeit, muss man zunächst feststellen, dass es einem im Alten Testament in zweifacher Gestalt – bedingt durch die beiden Dekalogfassungen in Ex 20 und Dtn 5 – begegnet. Das Elterngebot stellt das zweite der beiden positiv formulierten Gebote im Dekalog dar und das letzte, das eine eigene Begründung bzw. Motivierung besitzt. Die etwas erweiterte Form des Deuteronomiums bietet zusätzlich einen Rückverweis bzw. eine Zitatformel und eine Ausweitung der Motivierung.

Unter den anderen Gesetzestexten des Alten Testaments finden sich sowohl positive als auch negative Versionen des Elterngebots. So heißt es in Dtn 27,16: „Verflucht, wer Vater oder Mutter schmäht.“ Im Bundesbuch finden sich darüber hinaus zwei Einschübe im kasuistischen Stil[3], welche die Todesstrafe für Handlungen gegen die Eltern (Schläge, Verfluchung) fordern. Die Todesstrafe für jemanden, der seine Eltern schlägt, findet sich ebenfalls in Lev 20,9 und Spr 20,20. Dagegen ist mit Lev 19,3 auch eine positive Forderung außerhalb des Dekalogs gegeben. „Fürchten“ bedeutet hier im Gesamtzusammenhang von Lev 19 „Ehrfurcht haben“.[4] An dieser Stelle erscheinen die Eltern schon beinahe als Repräsentanten Gottes, denen gegenüber die heranwachsenden Kinder die gleiche Haltung, die das Volk gegenüber Jahwe einnehmen soll, entgegenbringen sollen.

Lange wurde das Elterngebot auch in der abendländischen Kultur als Disziplinierungsmittel für Kinder eingesetzt. Gehorsamkeit gegenüber der elterlichen Autorität wurde in den Katechismen gefordert und so wirkte dieses Gebot schon von früh an auf die Kinder – nicht selten als erdrückende Last. Selbst im Katechismus von 1993 ist zu lesen: „Die Kindesliebe zeigt sich in Folgsamkeit und wahrem Gehorsam. [...] Solange das Kind bei den Eltern wohnt, muß es jeder Aufforderung der Eltern gehorchen, die seinem eigenen Wohl oder dem der Familie dient.“[5] Darüber hinaus wurde das Gebot dahin ausgedehnt, dass es auch Autoritäten wie Vorgesetzte, Staat und Kirche umfasst.[6]

Decken sich diese Interpretationen aber auch mit dem Ursprungsimpuls des Elterngebots im Dekalog oder hatte dieses Gebot im Alten Testament zunächst eine gänzlich andere inhaltliche Belegung?

In der vorliegenden Hausarbeit soll nun einerseits auf die Frage nach dem ursprünglichen Inhalt des Elterngebots eingegangen werden. Andererseits soll – in einem ersten Teil – das Problem der Doppelüberlieferung anhand eines synoptischen Vergleichs der beiden Fassungen des Elterngebots thematisiert werden.

Da das Elterngebot an beiden Textstellen fest in die Abfolge der dekalogischen Reihe eingebunden ist, bietet es sich an, in Kapitel 2 zuerst eine kurze Einführung zum Dekalog zu geben, um die Rahmenbedingungen des Gebots abzustecken. Kapitel 3 konzentriert sich dann auf den synoptischen Vergleich der beiden Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16. Kapitel 4 widmet sich der Klärung der Frage nach dem ursprünglichen Inhalt, wobei auch die Stellung des Gebots innerhalb des Dekalogs sowie der Adressatenkreis angesprochen werden sollen. Anschließend erfolgt dann in Kapitel 5 noch ein kurzer Ausblick auf die heutige Bedeutung des Elterngebots.

2 Einführung zum Dekalog

Der Dekalog – die Bezeichnung leitet sich vom griechischen dekalogoV („Zehnwort“) ab[7] – ist ein Gesetzeskorpus von besonderer Bedeutung, welches an zwei verschiedenen Stellen des Alten Testamentes[8] in zwei beinahe kongruenten, in Details aber nicht unerheblich voneinander abweichenden Fassungen überliefert ist.

Zu den Besonderheiten des Dekalogs zählt neben der bereits erwähnten Doppelüberlieferung auch die hervorgehobene Stellung des Textes. Vergleicht man ihn mit anderen alttestamentlichen Rechtstexten, dann ist der Dekalog die „exklusive, von Gott selbst verschriftete JHWH-Rede an Israel [...] [und somit] Ursprung der Vorstellung von einer Heiligen Schrift“.[9] Sowohl die Zehnnorm als auch die Tafeleinteilung werden in beiden Dekalogsfassungen angedeutet. Da der Dekalog aber weder durch eine Nummerierung noch durch die Zahl der Sätze genau unterteilt wird, ergaben sich im Judentum und in den christlichen Konfessionen unterschiedliche Varianten der Zählung.[10] Formal ist der Dekalog nicht einheitlich gestaltet („Mischgebilde“[11]): Die Länge der Gebote, die nur zum Teil über eine Begründung verfügen und durch bekennende Ich-Aussagen JHWHs unterbrochen werden, ist unterschiedlich.[12] Die Mehrzahl der Gebote stellt Verbote dar, nur das Sabbat- und Elterngebot sind positiv formuliert.[13] Es werden sowohl JHWH-Rede (Fremdgötter- und Bilderverbot), als auch Menschenrede (Namensmissbrauchsverbot, Sabbat- und Elterngebot) sowie neutrale Rede werden verwendet.[14]

An beiden überlieferten Stellen hebt sich der Dekalog deutlich vom Kontext ab und gibt diesem eine Struktur. Innerhalb der Sinaiperikope schließt der Dekalog weder an Ex 19,19 an, denn da antwortet Gott im Donner, noch an Ex 19,25, weil Moses sich schon wieder beim Volk befindet, und in Ex 20,19ff. wird der Gottesname Elohim statt wie zuvor JHWH verwendet.[15] In Dtn 5 wird im Rahmen des Dekalogs[16] Israel in der 2. Person Plural angeredet, während die Präambel und die Gebote in der 2. Person Singular formuliert sind.[17] In der Sinaitheophanie ist der Dekalog allen anderen Geboten, die durch Mose vermittelt werden, vorangestellt und das Bundesbuch[18] erhält so „den Charakter von Ausführungsbestimmungen zum Dekalog“[19]. Nach Bundesschluss[20], Tafelübergabe[21] sowie Tafel- und Bundesbruch[22] wird das Privilegrecht dann als der erneuerte Dekalog[23] eingeführt.[24] In der Horebtheophanie hingegen wird der Dekalog mit dem Bund gleichgesetzt[25], der als Grundgesetz allgemeine Gültigkeit besitzt.[26] Die durch Mose vermittelten Einzelgesetze[27] stellen eine Konkretisierung des Dekalogs für das Leben im verheißenen Land[28] dar.[29]

Über die genaue Entstehung des Dekalogs lässt sich, da er eine gewachsene Größe darstellt, nicht mehr mit Sicherheit urteilen. Fest steht nur, dass der Dekalog „nicht erst aus der Tätigkeit einer theologischen Schule der Exilszeit hervor[ging], sondern [...] Ergebnis eines längeren Überlieferungsprozesses [ist], der bis in das 8. Jahrhundert zurückreicht“[30].

Die Positionierung des Dekalogs innerhalb der Gesamtkonzeption des Pentateuchs, wie auch die Präambel weisen auf die vorausgegangene Exodus-Tat JHWHs hin und lassen den Dekalog als Gesetz zur Bewahrung der Freiheit im Kontext des Bundes, den JHWH mit seinem Volk geschlossen hat, erscheinen.[31]

Obwohl das Neue Testament keine der beiden Fassungen als „Dekalog“ bezeichnet oder ihn vollständig zitiert, bleibt er dennoch gültig und vorausgesetzt, was auch die zahlreichen neutestamentlichen Bezugnahmen[32] belegen.[33]

Die Stellung des Dekalogs als Gebote Gottes schlechthin gibt es in der kirchlichen Verkündigung erst seit Augustinus, „der die einzelnen Gebote so eng mit der neutestamentlichen Formel von der Gottes- und Nächstenliebe sowie mit der Dialektik von Gesetz und Gnade verbindet, daß der Dekalog als Entfaltung der Liebe erscheint“[34]. Auf Augustinus geht auch die uns heute vorliegende, rezipierte Zählung[35] zurück, bei der das 5. Gebot das Tötungsverbot ist. Augustinus unterscheidet im Anschluss an die biblische Rede von den zwei Tafeln zwischen Gottesgeboten (1. bis 3. Gebot; theologische Tafel), d. h. Pflichten, die der Mensch gegenüber Gott hat, und Menschengeboten (4. bis 10. Gebot; sozial-ethische Tafel), d. h. Pflichten dem Nächsten gegenüber.[36] Im Laufe der Geschichte wird der Dekalog „weitgehend unabhängig von seinem alttestamentlichen Ursprung und Sinngehalt [...] zum inhaltlichen Gliederungsprinzip der gesamten katechetischen Sittenlehre. Dabei werden die einzelnen Gebote [...] auf eine Kurzform gebracht und bezeichnen nur noch Grundnormen des ‚natürlichen Sittengesetzes’ [...]. Vielfach werden sie umgedeutet (z. B. 3. Gebot: Sonntagspflicht, 6. Gebot: Keuschheit)“.[37] Die sich daraus ergebende moralisierende Frömmigkeit stand dann aber mehr der freien Entwicklung im Wege, als dass sie zum rechten sittlichen Verhalten ermutigte.[38] Deswegen zielen auch die theologisch-ethischen Bemühungen „seit der Mitte des 20. Jahrhunderts auf eine (allerdings hermeneutisch reflektierte) Wiedergewinnung des theologischen Kontextes“[39], was eine zunehmende Beachtung und Hochschätzung des Inhaltes und des theologischen Konzepts bedeutet. Diese Hochschätzung ist auch im gemeinsamen Glauben aller christlichen Konfessionen, dass Gott selbst die Gebote am Sinai gegeben hat, begründet. Versteht man den Dekalog als JHWH-Recht Israels, ist er „ein Zeugnis des Glaubens an den befreienden Gott und seine menschenfreundliche, die Lebensrechte schützende Weisung“[40] und kann somit „als Konkretisierung des Grundprinzips der Liebe“[41] verstanden werden. Eberhard Jüngel schreibt in der Jahrtausend-Beilage der Tageszeitung „Die Welt“: „Wenn die uralten Zehn Gebote trotz der an ihnen wahrnehmbaren Spuren längst vergangener Zeiten noch immer so frisch und neu sind wie am ersten Tag, dann deshalb, weil sie unsere Freiheit verteidigen. Als solche haben sie Zukunft.“[42]

3 Synoptischer Vergleich der beiden Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16

Da schon die zeitliche Einordnung der beiden Dekalogfassungen als Gesamtkomposition erhebliche Schwierigkeiten aufwirft und das Verhältnis der beiden Fassungen in der neueren Forschung seit der Arbeit von Hossfeld[43] wieder viel diskutiert worden ist, sind auch die beiden Fassungen der Elterngebote in Ex 20 und Dtn 5 nur schwer zu datieren. Während früher der Exodusdekalog als die ursprünglichere Fassung galt, kommt Hossfeld zu einem umgekehrten Ergebnis: „Der Dekalog hat seine Wurzeln im Dtn. Seine Laufbahn beginnt in der Horebtheophanie und vollendet sich in der Sinaitheophanie“[44]. Auch für das Elterngebot kommt Hossfeld zum gleichen Schluss und geht von einer zeitlichen Priorität der Deuteronomiumsfassung vor der Exodusfassung aus.[45] Die meisten anderen Exegeten sehen hingegen in Ex 20,12 die ältere Textfassung.[46]

Da der Dekalog in beiden Überlieferungen klar von seinem Kontext abgegrenzt werden kann, bietet es sich an, beide Fassungen herauszulösen und synoptisch miteinander zu vergleichen. Im synoptischen Vergleich werden die beiden Texteinheiten betrachtet, deren Individualität durch die Unterschiede bestimmt wird, die als gewollte Abweichungen mit besonderer Bedeutung interpretiert werden können.[47] Aufgrund der Annahme, dass die Heiligkeit des Dekalogs eigentlich Veränderungen des Textes hätte verhindern müssen und gemäß dem Grundsatz von Lohfink, dass in „den alten Übersetzungen eine Tendenz zur Harmonisierung vorausgesetzt werden darf“[48], ergibt sich das Postulat, dass „nach dem Prinzip der lectio difficilior diejenigen Varianten zu beachten [sind], die bei beiden Fassungen auseinandertreiben“[49]. Somit verlangt auch die scheinbar kleinste Differenz eine angemessene Würdigung und Erklärung.

Der Text der hebräischen Bibel kann als Ausgangspunkt für die Untersuchung genommen werden, da die Varianten des Papyrus Nash und der Septuaginta nur Ergänzungen zu Ex 20,12 darstellen.[50] „Die Erweiterung der Motivationsformel soll jeweils an Dtn 5 angleichen, die Septuaginta qualifiziert gleichzeitig die Landgabe näher. Dtn 5,16 wird textlich auch von der Überlieferung in 4QDtn bestätigt“[51].

3.1 Vergleich von Ex 20,12 und Dtn 5,16

Das Elterngebot besteht aus einem apodiktischen Satz, der positiv formuliert ist und einem sich anschließenden Finalsatz. Als einziges Gebot enthält es eine Verheißung als Motivierung. Die Deuteronomiumsfassung unterscheidet sich sowohl durch eine zusätzliche Rückverweis- bzw. Zitatformel als auch durch eine Erweiterung der Verheißung und fällt somit ausführlicher aus. Dieser synoptische Unterschied wurde in der Forschung unterschiedlich beachtet.[52]. Nur wenige interpretieren das Elterngebot von der Motivierung bzw. dem Finalsatz her, wobei aber „[d]ie Motivierung [...] mittlerweile in ihrer Autonomie anerkannt“[53] wird.

Doch zunächst soll das Problem des Rückverweises in Dtn 5,16 behandelt werden, der in Ex 20,12 keine eigene Entsprechung hat und deswegen einen schwierigen synoptischen Unterschied darstellt.

[...]


[1] Text nach der Einheitsübersetzung.

[2] Text nach der Einheitsübersetzung.

[3] Ex 21,15.17.

[4] Vgl. Bockmühl (1999, S. 90): „Hier wird das Gebot [...] auf die Praxis der Heiligung bezogen. Die Heilige Schrift verlangt, daß wir vor unseren Eltern Ehrfurcht haben, daß wir sie hoch achten.“

[5] Ecclesia Catholica 1993, S. 565f.

[6] Vgl. z. B. Katholischer Katechismus 1955, S. 217-228. Entsprechend werden dort auch die Kirchengebote im Rahmen des Elterngebots mitbehandelt.

[7] Vgl. Ex 34,28; Dtn 4,13; Dtn 10,4.

[8] Ex 20,2-17; Dtn 5,6-21.

[9] Hossfeld 1995, Sp. 63; vgl. auch Ex 32,15f.

[10] Vgl. Hossfeld 1995, Sp. 63.

[11] Hossfeld 1995, Sp. 63.

[12] Vgl. Hossfeld 1995, Sp. 63; Schmidt 1993, S. 26.

[13] Vgl. Hossfeld 1995, Sp. 63; Schmidt 1993, S. 26.

[14] Vgl. Hossfeld 1995, Sp. 63; Schmidt 1993, S. 26.

[15] Vgl. Deuser 2002, S. 21.

[16] Dtn 5,1-5.22.

[17] Vgl. Deuser 2002, S. 21; Schmidt 1993, S. 26.

[18] Ex 20,22-23,19.

[19] Schmidt 1993, S. 25.

[20] Ex 24,3-8.

[21] Ex 24,12; Ex 31,18.

[22] Ex 32,19.

[23] Ex 34,1-4.28.

[24] Vgl. Hossfeld 1995, Sp. 63.

[25] Vgl. Dtn 4,13.

[26] Vgl. Hossfeld 1995, Sp. 63.

[27] Dtn 12-26.

[28] Dtn 5,31; Dtn 6,1.

[29] Vgl. Hossfeld 1995, Sp. 63.

[30] Schmidt 1993, S. 32.

[31] Vgl. LThK, Bd. 3, S. 64.

[32] z. B. Mk 10,19; Mk 7,10f.; Mt 5,21.27; Röm 2,21f.; Röm 7,7; Röm 13,9; Eph 6,2f.; Jak 2,11; Apk 9,21)

[33] Vgl. Merklein 1995 Sp. 64.

[34] Gründel 1995, Sp. 66.

[35] Diese Zählung wird in der römisch-katholischen Kirche sowie den lutherischen Kirchen verwendet und ist durch die Zusammenfassung von Fremdgötter- und Bilderverbot als erstes Gebot bzw. seit dem 13. Jahrhundert durch Weglassen des letzteren gekennzeichnet. Um zehn Gebote zu erhalten, wurde das Begehrverbot in zwei Gebote aufgeteilt. In den reformierten Kirchen wird das Bilderverbot als zweites Gebot gezählt, so dass eine Aufteilung des Begehrverbots nicht nötig ist. Diese Zählweise wurden von Philo von Alexandrien begründet und von Zwingli und Calvin übernommen. In der jüdisch-orthodoxen Tradition wird die Präambel als erstes Gebot aufgefasst und das Fremdgötter- und Bilderverbot als zweites Gebot. Danach wird die gleiche Zählung wie bei den reformierten Kirchen verwendet (vgl. Boecker 1984, S.183; Deuser 2002, S. 15-19 und S. 148-151; Schüngel-Straumann 1973, S. 7-9).

[36] Vgl. Gründel 1995, Sp. 66; Deuser 2002, S. 14.

[37] Langer 1995, Sp. 68.

[38] Vgl. Gründel 1995, Sp. 67.

[39] Gründel 1995, Sp. 67.

[40] Langer 1995, Sp. 68.

[41] Langer 1995, Sp. 68.

[42] Jüngel 1999, S. 1.

[43] Vgl. Hossfeld 1982

[44] Hossfeld 1982, S. 284.

[45] Vgl. Hossfeld 1982, S. 74 und 1989, S. 97-101,

[46] Diese Ansicht vertritt u.a. Schmidt 1993. Boecker fasst zusammen: „In der Regel wird der deuteronomische Text gegenüber der Fassung von Ex 20 als eine durch Ergänzungen und Erweiterungen erkennbare spätere Dekalogform angesehen“ (1984, S. 182).

[47] Vgl. Hossfeld 1982, S. 19.

[48] Lohfink 1965, S. 17f., Anm. 6.

[49] Lohfink 1965, S. 17f., Anm. 6. Dieses Postulat war zunächst primär textkritisch gemeint, wird aber von Hossfeld auf die Wertung von Differenzen der beiden Fassungen ausgeweitet (vgl. 1982, S. 19).

[50] Vgl. Jungbauer 2002, S. 9.

[51] Jungbauer 2002, S. 9.

[52] Hossfeld 1982, S. 57f. und vgl. die dort unter Anm. 158-160 und 162 anführten Autoren.

[53] Hossfeld 1982, S. 58.

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
"Ehre deinen Vater und deine Mutter" - Die dekalogischen Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16 und seine ursprüngliche Bedeutung
Université
University of Tubingen  (Katholische-Theologische Fakultät)
Cours
Der Dekalog - moralphilosophische und theologische Aspekte
Note
1,0
Auteur
Année
2003
Pages
29
N° de catalogue
V20243
ISBN (ebook)
9783638241786
ISBN (Livre)
9783640862900
Taille d'un fichier
531 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ehre, Vater, Mutter, Fassungen, Elterngebots, Bedeutung, Dekalog, Aspekte
Citation du texte
Martina Schnetter (Auteur), 2003, "Ehre deinen Vater und deine Mutter" - Die dekalogischen Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16 und seine ursprüngliche Bedeutung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20243

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