Der Vertrag von Maastricht und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsunion


Term Paper (Advanced seminar), 2012

17 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Meilensteine bis zur Vertragsunterzeichnung

3. Schematischer Aufbau des Vertrages

4. Wichtige ,QKDOWH GHV 9HUWUDJHV XQG ÄGLH GUHL 6lXOHQ GHU (XURSlLVFKHQ 8QLRQ³
4.1. Kohärenz des Handelns und Subsidiaritätsprinzip
4.2. Die Drei Säulen der Europäischen Union
4.2.1. Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften
4.2.2. Zweite Säule: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GASP
4.2.3. Dritte Säule: Die Justizielle Zusammenarbeit

5. Implementierung der Währungs- und Wirtschaftsunion
5.1. Die Konvergenzkriterien für den Beitritt
5.2. Die Einführung des Euro in drei Stufen

6. Folgen und kritische Würdigung des Vertrags

7. Folgerevisionen

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die offizielle Gründung der Europäischen Union wird auf den 07. Februar 1992, auf die Unterzeichnung des ÄVertrages von Maastricht³, datiert. Dieser schaffte große Veränderungen in wirtschaftlichen, wie auch politischen Dimensionen der Union von zu diesem Zeitpunkt zwölf Staaten[1]. Eine Stärkung der politischen Integrität und des Europäischen Parlaments, des Binnenmarktes, die Einführung einer gemeinsamen Währung, Verteidigungspolitik und neuer Dimensionen der Zusammenarbeit in juristischen Dingen waren das Ziel der Vertragsunterzeichnung. Heute ± 20 Jahre nach Vertragsunterzeichnung und inzwischen dreier Revisionen durch die Verträge von Amsterdam (1997), den Vertrag von Nizza (2001) und den Vertrag von Lissabon (2007) - stellt dieser Vertrag einen der wichtigsten Meilensteine der Europäischen Integrationsgeschichte nach dem zweiten Weltkrieg dar.

In dieser Arbeit werde ich zuerst 1) auf die historische Herkunft des Vertrags eingehen, kurz 2) den Aufbau des Vertrages umreißen und 3) im Hauptteil primär auf wichtige wirtschaftspolitische Inhalte des Vertrages sowie sekundär auf die essentiellen politische Aspekte des Vertrages und die ÄSäulenarchitektur³ der durch den Vertrag geschaffenen Strukturen eingehen. Als weiterer Schwerpunkt werden 4) die Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Währungsunion und die Einführung der Währungsunion behandelt. Letztlich wird 5) eine kritische Würdigung des Vertrages vorgenommen.

2. Meilensteine bis zur Vertragsunterzeichnung

Mit Beendung des zweiten Weltkrieges forderte der damalige britische Premierminister Winston Churchill 1946 in einer Rede ÄVR etwas wie die Vereinigten Staaten von Europa [zu] schaffen ³ Platzer 1995, S.32). Bereits drei Jahre später setzten 10 europäische Länder den Europarat als Instrument der Wahrung des europäischen Friedens und der Förderung der pluralistischen Demokratie, der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein. Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und das Vereinigte Königreich erteilten dem Rat im Londoner Zehnmächtepakt sein formales Statut (Niess 2001, S.31). 1950 manifestierten sich erste wirtschaftliche Kooperationstendenzen in der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS) - diese wurde auch als „Montanunion“ bezeichnet. Sechs Länder2 schlossen sich dieser Verwaltung der Kohle- und Stahlproduktion an, deren weitere Aufgabe auch die effiziente Preisgestaltung dieser Güter war. Nach ersten Erfolgen auf diesem Gebiet wurden zwischen den an der Montanunion beteiligten Ländern weitere Kooperationsmöglichkeiten ausgelotet, welche am 25. März 1957 in der Unterzeichnung der Verträge von Rom resultierten. Hierdurch wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG; auch EURATOM) durch die oben genannten sechs Staaten gegründet. 1967 kam es zu einer Vereinigung der vorstehend genannten drei parallelen Organisationen EGKS, EAG und EWG zu einer gemeinschaftlichen Verwaltungseinheit mit einer zentralen Verwaltungsstelle in Brüssel. Nach einem ersten Jahrzehnt der Integration, in welchem vorwiegend zwischen den Mitgliedsländern bestehende Handelsschranken zum gemeinsamen wirtschaftlichen Vorteil abgebaut wurden, folgte der Ausbau einer gemeinschaftlichen Politik. Infolge sollte ein dreistufiger Ausbau der Wirtschafts- und Währungsunion sollte verwirklicht werden: Am 17. Februar 1986 wurde die Einheitliche Europäische Akte (EEA) von neun3 der inzwischen zwölf Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Hier ist zum ersten Mal von einer Schaffung eines europäischen „Binnenmarktes“ die Rede (Platzer 1995, S. 15). Dieser, vor allem von interner Motivation (Stärkung der europäischen Volkswirtschaften der europäischen Staaten) ausgehende Vertrag, wurde durch externe Effekte (etwa den Zusammenbruch des Kommunismus 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands im selben Jahr) in seinem Zweck, der Stärkung der internationalen Position der Gemeinschaft, weiter verstärkt (Europe Direct 2010, Abs. 1). Aufgrund des Wunsches nach einer weiteren Stärkung der Wirtschafts- und Politunion erließ der Europäische Rat den Aufruf, das politische Aufbauwerk im Sinne einer Schaffung eines vereinten Europa zu beschleunigen, und zu erforschen, welche Maßnahmen hierfür zweckmäßig und geeignet wären. Gefragt wurde auch danach, ob zu diesem Zwecke eine Änderung des EG-Vertrages erforderlich sei. Im Jahre 1990, bereits ein Jahr später, wurden die vorbereitenden Arbeiten am Vertragswerk auf dem Gipfeltreffen von Maastricht (09./10. Dezember 1991) abgeschlossen (Europe Direct 2010, Abs. 2). Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgte schließlich kurze Zeit später, am 07. Februar 1992, in Maastricht. Das Inkrafttreten des Vertrages verzögerte sich allerdings bis zum 1. November 1993, da zwei notwendige Ratifikationen an einem Volksreferendum in Dänemark und an der fehlenden Zustimmung des deutschen Parlaments scheiterten. Beide Hürden konnten allerdings noch im Laufe des Jahres 1992 ausgeräumt werden, so dass der Vertrag noch 1992 in allen Signatarstaaten umgesetzt wurde.

Der Vertrag bezeichnet sich selbst als „eine neue Stufe der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas, in der die Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden“ (Vertrag über die Europäische Union4 1992, Art. A). In diesem Vertrag wurden drei wichtige „Säulen“ (Europäische Gemeinschaften, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Justizielle Zusammenarbeit) als Fundament geschaffen, durch welche der politische Wille der europäischen Staaten manifestiert ist, die europäische Integration voranzutreiben und eine Verständigung und Zusammenarbeit zwischen den Völkern und Ländern Europas zu schaffen. Er löste die bis dato geltende, lockerere Verbindung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ab, etablierte die Europäische Gemeinschaft (EG), deren Integrationsmechanismen weit über eine lediglich wirtschaftlich orientierte Zusammenarbeit der beteiligten Staaten hinausgingen. Mit dem Vertrag von Maastricht tritt der „ursprünglich rein wirtschaftliche Zweck der Gemeinschaft, nämlich die Vollendung eines gemeinsamen Marktes, gegenüber ihrem politischen Auftrag eindeutig in den Hintergrund“ (Europe Direct 2010, Abs. 6). Dies lässt sich auch durch die im Vertrag zu findende Formulierung unter Tit. 2 Art. G Abschn. A, Abs. 1 belegen, die den Ausdruck der Europäischen „Wirtschaftsgemeinschaft“ durch die Europäische „Gemeinschaft“ ersetzt, und somit die Gemeinschaft von einer reinen Wirtschaftsunion auf eine politische Union anders ausrichtet. Institutionelle Neuerungen und Änderungen sind etwa Mitwirkung des Europäischen Parlaments an der Bestellung der Europäischen Kommission, ein neues Verfahren zur gemeinsamen Entscheidungsfindung zwischen Rat und Parlament, die Schaffung eines „Ausschusses] der Regionen“ für regionale Belangen und die Einführung der Unionsbürgerschaft (Vgl. Läufer 1998, S. 13-14).

3. Schematischer Aufbau des Vertrages

Der Vertrag von Maastricht besteht aus einer Präambel, gefolgt von sieben Titeln, deren Inhalt die Neuerungen des Maastrichter Abkommens festlegen und die Änderungen an bisherigen Vertragswerken beschreiben[5]:

I. Die Gemeinsamen Bestimmungen (Artikel A bis F)
II. Änderung des EWG-Vertrages (Artikel G)
III. Änderung des EGKS-Vertrages (Artikel H)
IV. Änderung des EAG-Vertrages (Artikel I)
V. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel J bis J 11)
VI. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (Artikel K bis K9)
VII. Schlussbestimmungen (Artikel L bis S)

4. Wichtige Inhalte des Vertrages und ÄGLH GUHL 6lXOHQ GHU (XURSlLVFKHQ 8QLRQ³

Im Vertragswerk lassen sich ± im begrenzten Rahmen dieser Arbeit - folgende wichtige Themen definieren: (a) die Stärkung der demokratischen Legitimität der politischen Organe (Europäisches Parlament, der Rat, die Kommission und der EuropäischeGerichtshof (EUV 1992, Art. E)), (b) deren bessere Funktionsfähigkeit (u.a. durch kohärentes Handeln und das Subsidiaritätsprinzip), (c) die Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, (d) justizielle Kooperation und (e) die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion.

4.1. Kohärenz des Handelns und Subsidiaritätsprinzip

Im ersten Titel (Gemeinsame Bestimmungen) des Vertrages wird die Manifestation gemeinsamer Anschauungen und Vorhaben vorgenommen, insbesondere das Vorhaben, den mit der Gründung den Europäischen Gemeinschaften eingeleiteten Prozess der europäischen Integration ÄDXI HLQH QHXH 6WXIH ]X KHEHQ³ (EUV 1992, Art.

A). Diese neue Stufe soll durch eine möglichst ÄNRKlUHQWH XQG VROLGDULVFKH³ Gestaltung der Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten erreicht werden (EUV 1992, Art. A).

[...]


[1] Diese waren Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich von Großbritannien

[2] Deutschland, Italien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Belgien

[3] Die Unterzeichnerländer waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien. Die drei weiteren Mitgliedstaaten (Dänemark, Italien, Vereinigtes Königreich) folgten am 28. Februar, nachdem in Dänemark noch ein Volksreferendum über die Unterzeichnung stattfinden musste.

[4] Hierin folgend als EUV bezeichnet

[5] Juristischen Kommentaren (Vgl. Läufer 1998, S. 12) zufolge ist der Vertrag als ein „Mantelvertrag" angelegt, der die einzelnen Elemente zusammenführt und sie auf eine neue Phase des Integrationsprozesses, die Europäische Union ausrichtet (Klammerfunktion). Der Mantel des Vertragswerks wird von gemeinsamen Bestimmungen gebildet, die sozusagen „vor die Klammer" gezogen sind und für alle seine Teile gelten.

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Der Vertrag von Maastricht und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsunion
College
Zeppelin University Friedrichshafen
Grade
1,3
Author
Year
2012
Pages
17
Catalog Number
V202643
ISBN (eBook)
9783656287209
ISBN (Book)
9783656287872
File size
468 KB
Language
German
Keywords
Maastricht Vertrag, Gründung EU, EU, Europäische Union, Maastricht, Drei Säulen der Union, GASP
Quote paper
Thilo Trost (Author), 2012, Der Vertrag von Maastricht und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsunion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202643

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Der Vertrag von Maastricht und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsunion



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free