Europäische Währungspolitik


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1993

33 Pages


Extrait


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1. Terminologische Abgrenzung

2. Historische Aspekte der währungspolitischen Integration Europas
2.1 Das Bretton Woods System
2.2 Europäische Währungspolitik von den Römischen Verträgen bis zum Ende der sechziger Jahre
2.3 Der Werner-Plan 1970
2.4 Das Ende des Leitwährungssystems von Bretton Woods und die Errichtung des Europäischen Wechselkursverbunds

3. Das Europäische Währungssystem
3.1 Entstehungsbedingungen des EWS am Ende der siebziger Jahre
3.2 Ziele des EWS
3.3 Rechtsgrundlagen
3.4 Mitgliedschaft im EWS
3.5 Funktionsweise des EWS
3.5.1 Die ECU und ihre Funktionen
3.5.2 Der Wechselkurs- und Interventionsmechanismus
3.5.2.1 Leitkursbestimmung und -änderung
3.5.2.2 Interventionen
3.5.2.3 Der Abweichungsindikator
3.5.3 Sehr kurzfristige Finanzierung und Saldenausgleich
3.6 Kreditmechanismen
3.7 Vierzehn Jahre Europäisches Währungssystem: eine Zwischenbilanz
3.7.1 Allgemeine Beurteilung
3.7.2 Die Entwicklung der Wechselkurse
3.7.3 Wirtschafts- und währungspolitische Konvergenz und Koordination

4. Die Zukunft europäischer Währungspolitik: Der Weg zur Euro­päischen Währungsunion
4.1 Die währungspolitischen Vereinbarungen von Maastricht
4.1.1 Der Stufenplan zur WWU
4.1.2 Konvergenzkriterien
4.1.3 Das Europäische System der Zentralbanken

Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

„Europäische Integration“ – ein Schlagwort macht die Runde. Als Ganzes bezeichnet der Begriff der Europäischen Integration das Zusammenwachsen der Völker (West-)Europas. Doch dabei handelt es sich keinesfalls um einen einheitlichen Prozeß, sondern vielmehr um verschiedene Prozesse, die unterschiedlichen Motiven entspringen, verschiedenen Leitbil­dern folgen und eigene Charakteristika aufweisen, aber wiederum auch in vielfacher Weise miteinander verbunden sind. Drei solcher Prozesse europäischer Integration lassen sich voneinander abgrenzen: die politische Integration, die wirtschaftliche und die währungspoliti­sche Integration Europas.

Nach dem Scheitern politischer Integrationsprojekte Mitte der fünfziger Jahre, wurde der europäische Integrationsprozeß mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein­schaft (EWG) auf das Gebiet der Wirtschaft verlagert. Die währungspolitische Zusammen­arbeit der europäischen Staaten vollzog sich dabei keineswegs parallel zum Aufbau des Gemeinsamen Marktes. Im Gegenteil – besondere europäische Initiativen auf dem Gebiet der Währungspolitik standen seinerzeit nicht auf der Tagesordnung, vielmehr vollzog sich der wirtschaftliche Aufbau der Gemeinschaft unter dem „Schirm“ des Bretton Woods Systems fester Wechselkurse. Erst als sich der Zusammenbruch dieses Leitwährungs­systems ankündigte, entwickelten die europäischen Staaten mit dem Werner-Plan von 1970 und dem 1972 geschaffenen Europäischen Wechselkursverbund (EWV) eigene währungs­politische Initiativen. Der endgültige Zusammenbruch des Bretton Woods Systems und der Übergang zu floatenden Wechselkursen machte diese, ersten eigenen währungspolitischen Gehversuche der europäischen Staaten weitgehend zunichte. Erst gegen Ende der siebziger Jahre wurde mit der Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS), einem System fester Wechselkurse, die währungspolitische Integration Europas auf ein festes institutio­nelles Fundament gestellt. Mit dem 1991 in Maastricht unterzeichneten Vertragswerk wollen die Staaten der Europäischen Gemeinschaft noch einen Schritt weitergehen. Ihr Ziel ist die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion bis zur Jahrtausendwende.

Die vorliegende Arbeit hat die europäische Währungspolitik zum Gegenstand, wobei im Zentrum der Betrachtungen das Europäische Währungssystem steht. Einem kurzen ersten Teil zur terminologischen Abgrenzung der Begriffe Wirtschafts- und Währungsunion bzw. Währungsunion, folgt ein zweiter Abschnitt, in dem, ausgehend von den fünfziger Jahren, der Weg, den die währungspolitische Integration Europas nahm, aufgezeigt wird. Im Mittel­punkt des dritten Teils der Untersuchung steht das 1979 geschaffene Europäische Währungssystem. Einem Überblick über die institutionellen Regelungen und die Funktions­weise des EWS schließt sich eine Bilanz der in den letzten vierzehn Jahren mit dem Euro­päischen Währungssystem gemachten Erfahrungen an. Die Zukunft europäischer Währungspolitik, wie sie in Maastricht vereinbart wurde, wird im vierten Teil der Arbeit be­handelt, wobei institutionelle Aspekte im Vordergrund stehen.

Die Arbeit an diesem Text fiel zusammen mit den jüngsten Währungsturbulenzen im EWS. Die Ereignisse der vergangenen Wochen wurden dabei noch weitgehend berücksichtigt, wobei es teilweise zu inhaltlichen Gewichtsverschiebungen gekommen ist. So bekam die in Maastricht beschlossene neue europäische Währungsordnung nicht den ihr zweifelsohne gebührenden Stellenwert. Andererseits mag es aber durchaus auch sinnvoll sein, sich ein­gehend mit der Vergangenheit und der Gegenwart europäischer Währungspolitik, den er­zielten Fortschritten, aber auch mit den gemachten Fehlern zu beschäftigen, in der Hoff­nung, daß sich letztere zumindest in naher Zukunft nicht in gleicher Form wiederholen.

1. Terminologische Abgrenzung

Unter einer Wirtschafts- und Währungsunion wird allgemein der „Zusammenschluß der Volkswirtschaften mehrer Staaten zu einem einheitlichen Raum mit einer gemeinsamen Währung sowie einer einheitlichen Wirtschaft- und Währungspolitik“[1] verstanden. Die WWU kann als die „vollkommenste Form einer internationalen Integration von an sich souveränen Staaten“[2] angesehen werden.

Eine wirtschaftliche Teilintegration auf monetärem Gebiet stellt die Währungsunion dar. Von einer Währungsunion spricht man, wenn sich souveräne Staaten mit unterschiedlichen Währungen zu einem einheitlichen Währungsgebiet zusammenschließen, indem sie ihre Währungen für vollständig und irreversibel konvertibel erklären, den Kapitalverkehr innerhalb des Währungsgebietes völlig liberalisieren und die zwischen ihren Währungen bestehenden Wechselkurse unwiderruflich fixieren bzw. eine gemeinsame Währung schaffen.[3] Eine Wäh­rungsunion impliziert darüber hinaus das Vorhandensein einer gemeinsamen Geldpolitik innerhalb des Währungsraumes sowie eine gemeinsame Währungspolitik gegenüber Dritt­währungen.

2. Historische Aspekte der währungspolitischen Integration Europas

2.1 Das Bretton Woods System

Noch während des Zweiten Weltkrieges wurden erste Anstrengungen unternommen, um die Grundlagen für ein neues internationales Währungssystem zu schaffen, welches an die Stelle des in den dreißiger Jahren zusammengebrochenen Goldstandards treten sollte. Nach langwierigen Vorverhandlungen wurde im Juli 1944 auf der im nordamerikanischen Bretton Woods stattfindenden Internationalen Währungs- und Finanzkonferenz der Vereinten und Assoziierten Nationen die Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) be­­schlossen.[4] Die im IWF-Abkommen niedergelegte Währungsordnung, insbesondere die Wech­selkursregelungen[5], haben die Entwicklung des internationalen Währungssystems bis in die siebziger Jahre maßgeblich beeinflußt.

Kern der in Bretton Woods vereinbarten Währungsordnung war ein System fester Wechsel­kurse: Sämtliche Mitglieder waren verpflichtet mit dem Fonds feste, in Gold oder US-Dollar auszudrückende Paritäten zu vereinbaren. Von diesen Paritäten durften die Wechselkurse jeweils nur um 1 % nach oben und unten abweichen. Änderungen der Paritäten waren im wesentlichen nur vorgesehen, um fundamentale Zahlungsbilanzschwierigkeiten[6] eines Mitglie­des zu beseitigen und lediglich auf Vorschlag eines Mitgliedes und nach Beratung des Fonds zulässig. Gleichzeitig verpflichtete sich das amerikanische Schatzamt, die in Gold ausgedrückte Parität des Dollars (35 USD pro Unze) durch Goldverkäufe bzw. -ankäufe ge­genüber ausländischen Regierungen und Zentralbanken aufrechtzuerhalten.

2.2 Europäische Währungspolitik von den Römischen Verträgen bis
zum Ende der sechziger Jahre

Nach dem Scheitern politischer Integrationsprojekte – der Europäischen Verteidigungsge­meinschaft (EVG) und des damit verbundenen Planes einer Europäischen Politischen Ge­meinschaft (EPG)[7] – verlagerten die europäischen Staaten ihre Bemühungen auf die Integra­tion der Wirtschaft. Mit den im März 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ins Leben gerufen, die sich die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes der sechs Unterzeichnerstaaten zum Ziel setzte.

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) beinhaltet aus integrationstheoretischer Sicht zwei in dem hier angesprochenen Rahmen relevante Dimensionen: zum einen die „negative“ oder „funktionelle Integration“, die Beseitigung von Handelshemmnissen, zum anderen die „positive“ oder „institutionelle Integration“, also die Entwicklung gemeinsamer Interventions- und Politikinstrumente.[8]

Das Hauptgewicht legt der EWGV dabei eindeutig auf das funktionelle Moment: Recht prä­zise und verbindlich wird der Weg zur Integration der Märkte geregelt. Hinsichtlich der für die Schaffung eines einheitlichen Währungsraumes wesentlich relevanteren Ausgestaltung ge­meinsamer Politiken beschränkt sich der Vertrag dagegen eher auf „vage Vereinbarungen“[9] über Ziele, denn auf die Festlegung konkreter Schritte und Wege.[10]

Die Übereinkunft über den weitgehenden Verbleib der Finanz-, Geld- und Währungspolitik im Souveränitätsbereich der nationalen Regierungen hatten verschiedene Gründe. Zum ei­nen beruhte sie „sicherlich zu einem großen Teil auf politischem Realismus“[11]: Die Einigung über die Errichtung der Zollunion war nur mit Mühe zustandegekommen; weitergehende In­tegrationsbemühungen hätten unter den gegebenen Umständen womöglich den erreichten Konsens gefährdet. Des weiteren differierten die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der einzelnen Mitgliedsstaaten – insbesondere in der Frage der Intensität staatlicher Eingriffe in die Wirtschaft – erheblich voneinander.[12] Entscheidend war allerdings die Tatsache, daß sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in einer Zeit internationaler monetärer Stabi­lität konstituierte. Die Existenz und vor allem das Funktionieren des Leitwährungssystems von Bretton Woods machten besondere europäische Initiativen zur Stabilisierung der Währungsbeziehungen nicht nur überflüssig, derartige währungspolitische Alleingänge der EWG-Staaten hätten u.U. sogar destabilisierende Wirkung auf die Währungsmärkte entfal­tet.[13]

Die im März 1961 erfolgten Aufwertungen der DM und des holländischen Guldens um 5 % ohne jegliche vorherigen Konsultationen der europäischen Partnerländer zeigten die Schwächen einer mangelnden Koordinierung der Währungspolitik und die Notwendigkeit stabilerer Wechselkursrelationen innerhalb der Sechser-Gemeinschaft.[14] In der Folgezeit wurde dadurch allerdings auch die innereuropäische Diskussion über eine engere Ab­stimmung der nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken entfacht.

In ihrem Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die zweite Stufe des Gemeinsamen Mark­tes, das Ende 1962 veröffentlicht wurde, schlug die Kommission erstmals konkrete Schritte zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion vor. Die Initiative der Kommission blieb weitestgehend konsequenzenlos. Zwar faßte der Rat 1964 eine Reihe von Be­schlüssen über die währungspolitische Zusammenarbeit zwischen den EWG-Staaten, da­durch wurde allerdings „weder die Bereitschaft noch die Fähigkeit der EWG-Länder, die Währungsverhältnisse in eigener Regie zu regulieren, gestärkt“[15]. Als noch im gleichen Jahr Italien mit dem Problem einer Zahlungsbilanzkrise zu kämpfen hatte, erhielt es zwar Unter­stützung vom IWF und den USA, aber nicht von den EWG-Staaten.

Die Jahre von 1964 bis 1968 lassen sich, so Ypersele/Koeune, als „Phase des Stillstands der europäischen Währungsintegration“[16] beschreiben. Im Gegensatz dazu vollzog sich die wirtschaftliche Integration der Gemeinschaft wesentlich dynamischer.[17] Für die Stagnation der währungspolitischen Integration gibt es rückblickend zwei Hauptursachen. Erstens die Schaffung des gemeinsamen Agrarmarktes, der die Festsetzung der Agrarpreise mit Hilfe sogenannter Europäischer Rechnungseinheiten (ERE) mit sich brachte, wodurch ein Hin­dernis für Paritätenänderungen aufgebaut wurde.[18] In der Folgezeit konnte daher leicht der Eindruck der faktischen Existenz einer Währungsunion entstehen. Zweitens, ist wiederum die Stabilität des Bretton Woods Systems als Erklärung für das Unterbleiben weiterer währungspolitischer Integrationsfortschritte zu nennen.

Ende der sechziger Jahre wurde das bis dahin stabile Bretton Woods Fixkurssystem von einer nachhaltigen Krise erschüttert. Im November 1968 wurde der Goldmarkt gespalten. Zunehmende Divergenzen bezüglich des wirtschaftspolitischen Ziels der Preisstabilität und Zahlungsbilanzungleichgewichte zwischen den großen Industrienationen in einem bis dahin nicht gekannten Ausmaß führten zu weiteren Spannungen im Währungssystem. Damit ein­her gingen erhebliche Eingriffe in den freien Waren- und Kapitalverkehr, die auch vor den Gemeinschaftsgrenzen keinen Halt machten.[19] Die EWG sah sich einer ernsthaften Krise ausgesetzt; der gemeinsame Markt war „latent gefährdet“[20], und es wurde zunehmend frag­lich, ob der erreichte Integrationsstand dauerhaft gewahrt werden könnte, geschweige denn weitere Fortschritte möglich wären, wenn nicht auch die wirtschafts- und währungspolitische Integration vorangetrieben würde.

2.3 Der Werner-Plan 1970

Unter dem Eindruck der veränderten Situation wurde auf der Konferenz der Staats- und Re­gierungschefs der Gemeinschaft im Dezember 1969 der Gedanke einer Wirtschafts- und Währungsunion lanciert. Im März 1970 wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe unter Leitung des damaligen luxemburgischen Premierministers Pierre Werner eingesetzt die, anknüpfend an das Memorandum der Kommission vom Februar 1969[21], einen Plan zur stufenweisen Verwirklichung einer WWU, den sogenannten Werner-Plan, erarbeitete.

Die Diskussion während der Ausarbeitung des Werner-Plans wurde von Anfang an durch einen Meinungsgegensatz zwischen den sogenannten „Monetaristen“[22] und den „Ökonomisten“ bzw. „Strukturalisten“[23] bestimmt. Während die „Monetaristen“ auf eine be­schleunigte währungspolitische Zusammenarbeit im institutionellen Rahmen und die frühzei­tige unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse drängten, vertraten die „Ökonomisten“ die Meinung, daß vorrangig die Konvergenz der Wirtschaftspolitik – insbesondere der Geld- und Währungspolitik – geboten sei und die Errichtung einer Währungsunion erst am Ende erfol­gen solle.[24]

Die im Oktober 1970 vorgelegte Endfassung des Werner-Plans[25] sah die Schaffung einer WWU in drei Stufen binnen der nächsten zehn Jahre vor. Inhaltlich war der Werner-Plan charakterisiert durch einem Kompromiß zwischen „monetaristischen“ und „ökonomistischen“ Positionen: wirtschaftspolitische Harmonisierung und institutionelle Veränderungen sollten parallel zueinander erfolgen, eine gemeinsame europäische Währung die „Krönung“ des Integrationsprozesses sein.[26]

Die Vorschläge des Werner-Plans wurden von der Kommission sowie von den meisten Mit­gliedsstaaten – nicht zuletzt auch mangels Alternativen und unter dem Eindruck der krisen­haften Entwicklung im Weltwährungssystem – akzeptiert.[27] Auf seinen Tagungen im Februar bzw. März 1971 verabschiedete der Rat auf der Grundlage des Werner-Papiers eine Grund­satzentscheidung über die stufenweise Verwirklichung der WWU bis zum Jahre 1980. Nah­ziel der Ratsentschließung war eine verstärkte Koordination der nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken sowie eine Verengung der Bandbreiten zwischen den EWG-Währungen zum 1. Juli 1971.[28] Doch dazu sollte es nicht mehr kommen: Die Entwicklung des Welt­währungssystems machte diese Pläne zunichte.

2.4 Das Ende des Leitwährungssystems von Bretton Woods und die Errichtung des Europäischen Wechselkursverbunds

Bereits seit geraumer Zeit zeichnete sich die Erschütterung des Weltwährungssystems ab. Ausgehend vom Frühjahr 1971 vollzog sich der Zusammenbruch des Systems von Bretton Woods in zwei Schritten.

Als sich im April 1971 - erstmals seit achtzig Jahren - ein amerikanisches Handelsbilanzdefi­zit abzeichnete, wurde eine Abwertung der US-Währung immer wahrscheinlicher. Die da­raufhin einsetzende Flucht aus dem Dollar veranlaßte die Notenbanken der übrigen Länder zu massiven Stützungskäufen. Aufgrund der zunehmenden Dollarverbindlichkeiten der USA gegenüber anderen Staaten und der schrumpfenden eigenen Währungs- bzw. Goldreserven suspendierte der amerikanische Präsident Nixon am 15. August 1971 die Goldeinlösungs­pflicht des US-Dollars.[29] Es folgten einige Monate des Floatens bevor auf dem Washing­toner Währungsabkommen vom Dezember 1971 („Smithsonian Agreement“) die Rückkehr zu festen Wechselkursen vereinbart wurde. Dabei wurde der Dollar abgewertet und die Pa­ritäten neu ausgehandelt; zugleich wurden die Bandbreiten gegenüber dem Dollar auf 2,25 % angehoben, wodurch sich der Spielraum zwischen den europäischen Währungen auf 4,5 % erhöhte.[30]

Nach der Abwertung des Dollars verschlechterte sich die US-Handelsbilanz im Jahre 1972 noch einmal beträchtlich. Mit der endgültigen Freigabe des Dollar-Kurses am 13. März 1973 brach das Leitwährungssystem endgültig zusammen.

Einher mit der Zuspitzung der Krise im Weltwährungssystem ging ein stärkeres „Zusammen­rücken“ der europäischen Staaten. Unter dem Eindruck der im „Smithsonian Agreement“ beschlossenen Margenausdehnung und der damit verbundenen Gefahren für den Gemein­samen Markt, verabschiedete der EG-Ministerrat am 21. März 1972 eine Entschließung, mit der u.a. die Errichtung des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) und des Europäischen Wechselkursverbundes – der „Schlange im Tunnel“ – be­schlossen wurde. Die Entschließung wurde durch das Basler Abkommen zwischen den EG-Notenbanken vom 10. April 1972 konkretisiert und am 24. April 1972 in Kraft gesetzt. Die Schwankungsbreiten der EWV-Währungen untereinander wurden auf 2,25 % festgesetzt, also der Hälfte der ab Dezember 1971 möglichen Höchstmarge. Die Bewegungen des in­nergemeinschaftlichen Kursbandes, der „Schlange“, waren dabei begrenzt von den Ankaufs- und Verkaufslimiten für den Dollar, dem sogenannten „Tunnel“, wobei durch entsprechende Interventionen sicherzustellen war, daß höchstens die Hälfte des 4,5 %-breiten „Tunnels“ ausgefüllt war („Schlange im Tunnel“).[31]

[...]


[1] So die Definition von Harbrecht 1981, S. 15.

[2] Vgl. Harbrecht 1981, S. 17.

[3] Vgl. Wilhelm 1989, 8 f., Grosch 1992, S. 53 sowie Harbrecht 1981, S. 17.

[4] Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 27. Dezember 1945, seine Geschäftstätigkeit nahm der Fonds am 1. März 1947 auf.

[5] Die entsprechenden Vorschriften finden sich in Art. IV des ursprünglichen IWF-Abkommens.

[6] Was unter dem Begriff „fundamentale Zahlungsbilanzschwierigkeiten“ zu verstehen war, ließ das IWF-Abkommen offen. Vgl. Jarchow/Rühmann 1984, S. 162.

[7] Das EVG-Projekt scheiterte 1954. Vgl. hierzu Woyke 1989, S. 30 f..

[8] Vgl. Thomasberger 1993, S. 154 f., Ypersele/Koeune 1984, S. 34, Schneider 1992, S. 7.

[9] So Thomasberger 1993, S. 155.

[10] Die wichtigsten Bestimmungen aus dem Bereich der allgemeinen Wirtschafts- und Währungspolitik sind in Art. 103 bis 108 EWGV zu finden. Art. 103 EWGV erklärt die Konjunkturpolitik zur „Angelegenheit von gemeinsamem Interesse“ und Gegenstand gemeinsamer Konsultationen. Art. 104 legt fest, daß jedes Mitgliedsland seine nationale Wirtschafts­politik so auszurichten hat, daß unter Wahrung eines hohen Beschäftigungsstandes und eines stabilen Preisniveaus das Zahlungsbilanzgleichgewicht und das Vertrauen in seine Währung gewährleistet ist. Art. 105 verpflichtet die Mit­gliedsstaaten zur Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitik und regelt die Einrichtung eines beratenden Währungsaus­schusses zur Koordination der Währungspolitik. Art. 106 bestimmt, daß devisenrechtliche Beschränkungen parallel zur Liberalisierung des Güter-, Personen- und Kapitalverkehrs aufgehoben werden sollen. Art. 107 legt fest, daß die Wech­selkurspolitik jedes Mitgliedsstaates als „Angelegenheit von gemeinsamem Interesse“ zu betrachten ist. Art. 108 führt für den Fall von Zahlungsbilanzschwierigkeiten die Möglichkeit gegenseitigen Beistands ein. Eine „Schutzklausel“ zu Art. 108 enthält Art. 109. Dieser legt fest, daß Länder, die in eine Zahlungsbilanzkrise geraten, die erforderlichen Schutzmaßnahmen vorsorglich alleine treffen können, wenn der Beistand gemäß Art. 108 nicht zustande kommt.

[11] So die Einschätzung von Ypersele/Koeune 1984, S. 34.

[12] Vgl. hierzu Thomasberger 1993, S. 155 sowie Ypersele/Koeune 1984, S. 34 f..

[13] Vgl. Thomasberger 1993, S. 156 sowie Ypersele/Koeune 1984, S. 35 .

[14] Die Paritätenanpassungen wurden aufgrund hoher Zahlungsbilanzüberschüsse gegenüber Nicht-EWG-Staaten vorge­nommen.

[15] Zu dieser Einschätzung kommt Thomasberger 1993, S. 158.

[16] Zitiert nach Ypersele/Koeune 1984, S. 36.

[17] Der Gemeinsame Markt wurde fristgerecht zum 1. Januar 1970 vollendet. De facto wurde die Zollunion bereits zum 1. Juli 1967 realisiert. Vgl. Woyke 1989, S. 37 f., Thomasberger 1993, S. 156.

[18] Die ERE wurden bereits 1962 eingeführt und im Verhältnis zum Gold festgelegt. Zur Agrarpolitik vgl. Leonard 1989, S. 106 ff.

[19] Vgl. hierzu Harbrech t 1981 S. 93 ff., Deutsche Bundesbank 1992, S. 281f..

[20] So Harbrecht 1981, S. 12.

[21] Memorandum über die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Zusammenarbeit in Währungsfragen innerhalb der Gemeinschaft („Barre-Plan“).

[22] Die „Monetaristen“ haben nur den Namen mit der geldtheoretischen Schule Milton Friedmans gemeinsam. „Monetaristi­sche“ Positionen wurden vor allem von Frankreich und Belgien vertreten.

[23] Harbrecht 1981, S. 92 benutzt den Begriff „Strukturalisten“. Die „Ökonomisten“ setzten sich vorwiegend auf deutscher und niederländischer Seite durch.

[24] Zur Diskussion zwischen „Monetaristen“ und „Ökonomisten“ vgl. ausführlich Harbrecht 1981, S. 97 ff., des weiteren Thiel 1989, S. 93 f., Thomasberger 1993, S. 161, Ypersele/Koeune 1984, S. 39 ff..

[25] Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemein­schaft.

[26] Zum Inhalt des Werner-Plans vgl. u.a., Harbrecht 1981, S. 99 ff., Thiel 1989, S. 93, Thomasberger 1993, S. 159 ff., Gubitz 1985, S. 8 f.. Als wichtigste währungspolitische Ziele sah der Plan vor: die Koordinierung der Konjunkturpolitiken (Geld- und Fiskalpolitik) und der mittelfristigen Wirtschaftspolitiken mit dem Ziel der wirtschaftlichen Konvergenz; die Kooperation auf dem Gebiet der Währungspolitik, zunächst mit dem Ziel der Verringerung der Wechselkurs­schwankungen zwischen den Gemeinschaftswährungen, die Schaffung eines „Europäischen Wechselkurssystems“, schließlich die Abschaffung innergemeinschaftlicher Bandbreiten, die Herstellung voller und irreversibler Konvertibilität zwischen den Gemeinschaftswährungen sowie die unwiderrufliche Fixierung der Paritäten bzw. die Einführung einer Gemeinschaftswährung; die vollständige Liberalisierung der Kapitalmärkte und die Schaffung eines europäischen Ka­pitalmarktes; eine gemeinsame Währungspolitik gegenüber Nicht-EWG- Währungen; die Schaffung eines europäi­schen Zentralbanksystems.

[27] Vgl. Thomasberger 1993, S. 163, Ypersele/Koeune 1984, S. 42 sowie Harbrecht 1981, S. 102. Insbesondere Frank­reich stand dem Projekt und dem damit verbundenen Souveränitätsverlust sehr reserviert gegenüber.

[28] Die Bandbreite gegenüber dem US-Dollar betrug seinerzeit 0,75 %. Daraus ergaben sich für die EG-Währungen unter­einander Schwankungsbreiten von 1,5 %. Als erster Schritt auf dem Weg der Bandbreitenverringerung war nun die Herabsetzung der Bandbreiten zwischen den EG-Währungen auf 1,2 % vorgesehen.

[29] Vgl. hierzu Jarchow/Rühmann 1984, S. 224 f., Thiel 1989, S. 97 f..

[30] Vgl. Jarchow/Rühmann 1984, S. 224.

[31] Zu Einzelheiten des EWV vgl. Deutsche Bundesbank 1992, S. 283, Ypersele/Koeune 1984, S. 43 sowie ausführlich Mo­natsberichte der Deutschen Bundesbank, 28. Jg., Nr. 1 (1976), S. 23 ff..

Fin de l'extrait de 33 pages

Résumé des informations

Titre
Europäische Währungspolitik
Université
University of Constance
Auteur
Année
1993
Pages
33
N° de catalogue
V202929
ISBN (ebook)
9783656289593
ISBN (Livre)
9783656290582
Taille d'un fichier
560 KB
Langue
allemand
Mots clés
EU, Europäische Währungspolitik, EWS, Europäisches Währungssystem, Vertrag von Maastricht
Citation du texte
Frank Vollmer (Auteur), 1993, Europäische Währungspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202929

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