Der Vertrag von Lissabon wurde im Dezember 2007 unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Er bedeutet nunmehr eine große Veränderung für die Europäische Union in vielerlei Hinsicht. Nun bildet der EUV mit dem AEUV gemeinsam die einheitliche Rechtspersönlichkeit der EU, auf die ihr Handeln gestützt wird und durch die auch die Individuen der Mitgliedstaaten erstmals persönlich Recht besitzen. Es stellt eine verfassungsähnliche Grundordnung der Union dar, aber die EU bleibt ein nichtstaatlicher Staatenverbund. Den Mitgliedstaaten wird mehr Mitspracherecht und dadurch auch mehr Macht zuteil. Das Ziel einer „Mega-Union“ wurde dadurch aber nicht erreicht. Ein Aspekt, der an Bedeutung gewonnen hat ist die generelle Stärkung des europäischen Solidaritätsprinzips im Vertrag von Lissabon und miteinhergehenden Folgen für die Mitgliedstaaten der Union. Dieser Bereich hat besondere Aktualität gewonnen durch die Finanzkrise und die Griechenland-Problematik. Diesen Aspekt werde ich in der folgenden Arbeit weiter erörtern, indem ich zunächst auf die allgemeine Solidarität in der EU eingehe und dann speziell auf das Verhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung der EU-Mitgliedstaaten im Finanzbereich der Wirtschafts-und Währungsunion.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Die Solidarität der Europäischen Union
I. Der Begriff der Solidarität
II. Entwicklung der Solidarität
1. Vor dem Vertrag von Lissabon
2. Nach dem Vertrag von Lissabon
III. Die Ziele und Werte der Union
1. Allgemeine Werte und Ziele
2. Die Solidarität in Art. 2 S.2 EUV
3. Das Grundprinzip der Solidarität in Art. 3 III 3 EUV
4. Die gegenseitige Loyalität in Art. 4 III 1 EUV
IV. Solidarität in den Unionspolitiken
1. Die GASP
2. Asyl und Einwanderung
3. Energiepolitik
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
5. Transeuropäische Netze
6. Industrie- und Agrarpolitik
7. Katastrophenschutz
8. Die Solidaritätsklausel in Art. 222 AEUV
9. Die Vertragssolidarität in Art. 351 II S.2 AEUV
10. Die Flexibilitätsklausel in Art. 352 AEUV
V. Die Solidarität in der EGRC
VI. Die Justiziabilität des solidarischen EU-Charakters
C. Die Solidarität und die Eigenverantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten in der Wirtschafts- und Währungsunion
I. Der wirtschaftspolitische Solidaritätsbegriff
II. Die finanzielle EU-Solidarität
1. Rechtliche Grundlagen
a.) Handeln innerhalb der Eurozone
(1) Art. 126 AEUV
(2) Art. 121 I AEUV
(3) Art. 122 AEUV
b.) Handeln außerhalb der Eurozone
c.) Finanzieller Beistand gemäß Art. 352 AEUV
d.) Problematik der Durchsetzung
2. Die Finanzkrise
a.) Die Griechenland-Problematik
b.) Gefährdung durch andere Staaten
c.) Folgen der Schuldenkrise
III. Die finanzpolitische Eigenverantwortung der EU-Mitgliedstaaten
1. Art. 120 S.1 AEUV
2. Das Subsidiaritätsprinzip in Art. 5 III EUV
3. Art. 126 I AEUV
4. Die No Bail-out Klausel gem. Art. 125 AEUV
a.) Der Begriff
b.) Das Eigenverantwortungsprinzip
c.) Ökonomische Erwägungen
d.) Schwierigkeiten der Klausel
D. Das Spannungsverhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten in der EU
I. Das Spannungsverhältnis
II. Die Eigenverantwortung in der Union
III. Die Solidarität in der Union
IV. Stellungnahme
E. Zukunftsaussichten für das solidarische Europa
F. Abschließende Stellungnahme
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Seminararbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Solidaritätsprinzip innerhalb der Europäischen Union und der finanzpolitischen Eigenverantwortung ihrer Mitgliedstaaten, insbesondere vor dem Hintergrund der durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen Rechtslage und der aktuellen europäischen Finanz- und Schuldenkrise.
- Entwicklung und Ausgestaltung des Solidaritätsbegriffs im Europarecht
- Analyse der Solidarität in verschiedenen Unionspolitiken
- Untersuchung der Mechanismen zur finanziellen Solidarität in der Währungsunion (z.B. Art. 122 AEUV)
- Diskussion der finanzpolitischen Eigenverantwortung und der No Bail-out-Klausel (Art. 125 AEUV)
- Erörterung des Spannungsfeldes zwischen gemeinschaftlicher Solidarität und nationaler Souveränität
Auszug aus dem Buch
Die No Bail-out Klausel gem. Art. 125 AEUV
Im Vertrag von Lissabon ist die No Bail-out Klausel eine bedeutende Reformnorm, festgelegt in Art. 125 AEUV, die die wichtigste Ausprägung des Eigenverantwortlichkeitsprinzips darstellt.
Der Begriff „to bail someone out“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie jemandem „aus der Klemme helfen“. Der No-Bail-out-Grundsatz gebietet den Mitgliedstaaten also sich nicht gegenseitig in Krisensituationen auszuhelfen. Dies ist aufgrund von ökonomisch-politischen Erwägungen sehr wichtig.
Das Bail-out-Verbot ist in Art. 125 AEUV normiert und dient als Ausdruck fiskalischer Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten. Art. 125 I 1 AEUV besagt, dass die Union nicht für die Verbindlichkeiten der einzelnen Regierungen haftet und nicht in deren Verbindlichkeiten eintritt. Dasselbe gilt auch für die Mitgliedstaaten (Art. 125 I 2 AEUV). Mit Verbindlichkeiten sind „rechtsgeschäftliche Verpflichtungen, die ein Mitgliedstaat eingehen muss, um seine Verschuldung an den Finanzmärkten zu finanzieren“ gemeint und mit Eintreten das „zur Verfügung stellen von Finanzierungsmittel, die es dem Mitgliedstaat erlauben, den Verpflichtungsumfang marktseitiger Finanzierung zu reduzieren“. Der Zweck der No-Bail-out-Klausel ist die Stützung der Budgetdisziplin durch die Marktkräfte, ohne Eingreifen. Somit wird ein moral hazard Verhalten verhindert und der Staat wie ein Unternehmer behandelt. Der Art. 125 I AEUV ist unmittelbar anwendbar und davon ist auch „freiwilliges“ haften für einen Mitgliedstaat erfasst.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Einleitung in die Bedeutung des Vertrags von Lissabon für die EU und Hinführung zur Fragestellung der Solidarität im Kontext der Finanzkrise.
B. Die Solidarität der Europäischen Union: Definition und historische Entwicklung des Solidaritätsbegriffs sowie dessen Verankerung in den Primärrechtsgrundlagen und verschiedenen Politikbereichen.
C. Die Solidarität und die Eigenverantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten in der Wirtschafts- und Währungsunion: Untersuchung der rechtlichen Instrumente der Solidarität und der Eigenverantwortung im Finanzsektor unter Berücksichtigung der Euro-Schuldenkrise.
D. Das Spannungsverhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten in der EU: Erörterung der grundsätzlichen Problematik zwischen solidarischem Beistand und der Pflicht zur Haushaltsdisziplin der einzelnen Staaten.
E. Zukunftsaussichten für das solidarische Europa: Reflexion über notwendige Reformen des EU-Rechts und der Wirtschaftsordnung zur Vermeidung künftiger Krisen.
F. Abschließende Stellungnahme: Zusammenfassende Bewertung der Autorin zur Notwendigkeit der Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im europäischen Integrationsprozess.
Schlüsselwörter
Solidarität, Eigenverantwortung, Vertrag von Lissabon, Finanzkrise, Währungsunion, No Bail-out-Klausel, Art. 122 AEUV, Art. 125 AEUV, Haushaltsdisziplin, Europarecht, Eurozone, Integration, Rettungsschirm, Wirtschaftsregierung, Subsidiarität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel und den rechtlichen Konflikt zwischen dem Solidaritätsprinzip der EU und dem Prinzip der haushaltspolitischen Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen das europäische Primärrecht (insbesondere EUV und AEUV), die Ausgestaltung von Solidaritätsklauseln, sowie die Bewältigung der europäischen Finanzkrise durch Mechanismen wie den Rettungsschirm.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie das Spannungsfeld zwischen der solidarischen Unterstützung notleidender Mitgliedstaaten und der Eigenverantwortung im Finanzbereich innerhalb der Währungsunion aufgelöst werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auslegung von Primärrechtsnormen, Kommentaren und aktueller Fachliteratur sowie der Auswertung der Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des allgemeinen Solidaritätsbegriffs, die Anwendung in diversen Unionspolitiken und eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Wirtschafts- und Währungsunion.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Solidarität, Eigenverantwortung, No Bail-out-Klausel, Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und Haushaltsdisziplin.
Wie bewertet die Autorin die Anwendung der No Bail-out-Klausel in der Praxis?
Die Autorin weist darauf hin, dass die Klausel in der Realität durch EU-Schlupflöcher und außergewöhnliche Krisenmaßnahmen oft an ihre Grenzen stößt und ihre Wirkung als marktdisziplinierendes Instrument schwächt.
Warum wird Griechenland als spezifisches Fallbeispiel angeführt?
Griechenland dient als prominentes Beispiel für das Versagen der bisherigen Überwachungsmechanismen und verdeutlicht die Notwendigkeit sowie die rechtliche Problematik des finanziellen Beistands durch andere EU-Staaten.
- Citation du texte
- Elena Naebkhel (Auteur), 2012, Solidarität der europäischen Union und finanzpolitische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203065