Die Marktstellung der Deutschen Post AG

Eine ökonomische Analyse


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2011

24 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Deutsche Post AG im Briefmarkt
2.1 Die Theorie des relevanten Marktes
2.2 Marktstellung
2.3 Das Postgesetz und die staatlichen Regulierungen im Postmarkt

3. Entwicklung der Marktstellung der Deutschen Post AG
3.1 Entwicklung vor der Liberalisierung des Briefmarktes
3.2 Entwicklung nach der Liberalisierung des Briefmarktes

4. Maßnahmen der Deutschen Post AG zur Sicherung ihrer Marktstellung

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Postmarktes in Deutschland (Vgl. Manner- Romberg 2011, S.12)

Abbildung 2: Schematische Darstellung des traditionellen Briefmarktes (Vgl. Dieke 2010, S. 5)

Abbildung 3: Entwicklung der Exklusivlizenzen der DPAG im Wettbewerbsbereich (Vgl. Rasch 2009, S. 70)

Abbildung 4: Marktanteile der DPAG und ihrer Wettbewerber zwischen 1999 - 2007 (BNetzA 2009, S. 26)

Abbildung 5: Kooperationen im Briefmarkt 2009 (Vgl. Manner-Romberg 2011, S. 51)

Abbildung 6: Marktanteil der DPAG und des Wettbewerbs (BNetzA 2011b, S. 144, sowie für 2010 DPAG 2011a, S. 51)

Abbildung 7: Strategien zur Sicherstellung der Marktstellung (eigene Darstellung)

Abbildung 8: Schematische Darstellung der Hybridpost (Vgl. Dieke 2010, S. 5)

Abbildung 9: Schematische Darstellung der elektronischen Post (Vgl. Dieke 2010, S. 5)

1. Einleitung

Unter dem Motto „Die Post für Deutschland“ wirbt die Deutschen Post AG (DPAG) mit ihrer Vormachtstellung im deutschen Briefmarkt (Vgl. Deutsche Post 2011a, S. 99). Diese Vormachtstellung wurde der Post bis vor ca. 15 Jahren auch durch das staatliche Briefmonopol in Deutschland gesichert. Die Bestrebungen der Bundesrepublik und der Europäischen Union (EU) den Wettbewerb zu fördern, führten zu einer sukzessiven Öffnung des Briefmarktes in Deutschland und den anderen europäischen Ländern. Ziel ist es seither den Postmarkt in Europa bis 2013 vollständig zu liberalisieren. Aus diesem Grund wurde von der Europäischen Union 1992 das sogenannte „Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste“ herausgegeben (Vgl. Engels 2009, S. 14). Die Übergangsfrist zur Öffnung des Briefmarktes in Deutschland wurde über Gewichtsgrenzen der Briefe festgesetzt. Der Markt wurde 1998 zum ersten Mal, für Sendungsgewichte über 200 Gramm, für den Wettbewerb freigegeben und bis zum Jahr 2008 wurden alle Sendungsgrößen und -gewichte für andere Konkurrenten zugänglich gemacht. Durch die frühe vollständige Öffnung des Briefmarktes in Deutschland, nimmt die Bundesrepublik eine Vorreiterrolle im liberalisierten Briefmarkt Europas ein (Vgl. Jaag 2010, S. 4).

Wie hat sich die Marktstellung seit der Öffnung des Briefmarktes in Deutschland entwickelt? Diese Frage soll in der Arbeit beantwortet werden. Ob die Öffnung des Marktes zum gewünschten Wettbewerb geführt hat oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Briefmarkt den Wettbewerbern zugänglich zu machen, wird hierbei ebenfalls betrachtet.

Um die Leitfrage zu beantworten wird im 2. Kapitel zunächst der relevante Markt, in diesem Fall der Briefmarkt in Deutschland, abgegrenzt und eine allgemeine Definition zur marktbeherrschenden Stellung gegeben. Im Anschluss werden die Regulierungen auf dem Briefmarkt beschrieben, die dazu dienen den Briefmarkt wettbewerbsfähiger zu machen.

Danach wird, im 3. Kapitel dieser Arbeit, die Entwicklung der Marktstellung der DPAG vor bzw. im Laufe der Liberalisierung dargestellt und es werden Prognosen zur möglichen Entwicklung des Briefmarktes in den nächsten Jahren gegeben.

Da auch die DPAG nun ein im Wettbewerbsmarkt agierendes Unternehmen ist, wird im 4. Kapitel dargestellt, welche Möglichkeiten von der DPAG genutzt werden, um ihre Marktstellung zu behalten bzw. diese wieder auszubauen. Als Beispiel wird hierbei der Mindestlohn betrachtet, den die DPAG zum Jahr 2010 durchsetzte, der aber mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig erklärt wurde (Vgl. Bundesverwaltungsgericht 2010, S. 7). Ebenfalls wird auf den E-Postbrief eingegangen, der seit Juni 2010 als elektronische Variante des Briefes von der DPAG eingeführt wurde. Im 5. Kapitel werden die Ergebnisse noch einmal kurz zusammengetragen, bevor ein Fazit gezogen wird.

2. Die Deutsche Post AG im Briefmarkt

In diesem Kapitel wird zunächst die Theorie des relevanten Marktes genutzt, um den Betrachtungsgegenstand der Arbeit abzugrenzen und den Postmarkt näher zu definieren. Im zweiten Unterkapitel wird dann beschrieben wie die Marktstellung eines Unternehmens abgrenzt werden kann und was man im deutschen Wettbewerbsrecht unter einer marktbeherrschenden Stellung versteht. Die Regulierungen im Briefmarkt werden anschließend anhand des Postgesetzes (PostG) dargestellt.

2.1 Die Theorie des relevanten Marktes

Die Theorie des relevanten Marktes ist ein wichtiger Bestandteil im Wettbewerbs- und Kartellrecht (Vgl. Rasch 2009, S. 8). Diese Theorie soll dabei helfen, einen Markt abzugrenzen, um dann in einem nächsten Schritt die Marktanteile der Unternehmen abgrenzen zu können. Dies ermöglicht es letzten Endes festzustellen, inwieweit in einem Markt Wettbewerb besteht (Vgl. Europa 2011a).

Zu einem sachlich relevanten Markt zählen nach dem Bedarfsmarktprinzip:

„ [ … ] all die G ü ter bzw. Produzenten, die in wirksamer Konkurrenz miteinander stehen “ (Bester 2010, S. 24) oder auch: „ [ … ] alle Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die [ … ] auf Grund ihrer Eigenschaften, ihrer Preislage und ihres Verwendungszwecks als gleichartig angesehen werden “ (Stoephasius 2008, S.36).

Eine weitere Art der Abgrenzung ist der räumlich/geografisch relevante Markt:

„ [ … ] umfasst das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten und in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind “ (Europa 2011a).

In dieser Arbeit umfasst der räumlich relevante Markt die Bundesrepublik Deutschland (Vgl. Rasch 2009, S. 12). Der Postmarkt umfasst in Deutschland zwei Teilmärkte, wodurch eine Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes ebenfalls leicht möglich ist (Vgl. MannerRomberg 2011, S. 12).

Die beiden Teilmärkte sind in Abbildung 1 dargestellt. Es handelt sich zum einen um den nicht lizenzpflichtigen Markt und zum anderen um den lizenzpflichtigen Markt. Die Abgrenzung des Briefmarktes erfolgt nach dem Gewicht der Sendung. So zählen nur Briefe mit einem Gewicht unter 1000 Gramm zum betrachteten Markt. Für die Teilnahme im lizenzpflichtigen Markt haben alle Anbieter eine Lizenz nach §5 Abs. 1 des PostG zu beantragen.1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Postmarktes in Deutschland (Vgl. Manner-Romberg 2011, S.12).

Der in dieser Arbeit sachlich relevante Markt ist der lizenzpflichtige Markt, der nun weiter betrachtet wird.

2.2 Marktstellung

Der für die Arbeit abgegrenzte relevante Markt ermöglicht es, die Marktstellung eines Unternehmens näher zu analysieren (Vgl. Europa 2011a). Die in dieser Arbeit verwendete Definition zur Marktstellung eines Unternehmens bzw. deren Marktbeherrschung findet man im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).

Nach §19 Absatz 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen dann marktbeherrschend bzw. übt eine Marktmacht aus, wenn es auf dem räumlich relevanten Markt: […]

1. „ ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist “ oder
2. „ eine im Verh ä ltnis zu seinen Wettbewerbern ü berragende Marktstellung hat […]“ (Bundesministerium der Justiz 2011a).

Um eine überragende Marktstellung nach den § 19 Abs. 2 Satz 2 GWB festzustellen, sind u. a. der Marktanteil, die Finanzkraft und der Zugang zu Beschaffungs- oder Absatzmärkten ausschlaggebend (Vgl. Bundesministerium der Justiz 2011a)2.

Laut GWB §19 Abs. 3 ist ein Unternehmen dann marktbeherrschend, wenn es im relevanten Markt mindestens einen Marktanteil von 33 Prozent hat (Vgl. Bundesministerium der Justiz 2011a). Die Konsequenzen aus einer marktbeherrschenden Stellung sind, dass das Unternehmen die Fähigkeit hat Preise oder auch Entscheidungen über einen längeren Zeitraum unabhängig von den Preisen anderer Unternehmen zu setzen bzw. Entscheidungen unabhängig von den Strategien der anderen Unternehmen treffen zu können (Vgl. Bundeskartellamt 2011, S. 2f.). Durch die Reduktion der angebotenen Menge, in dem Fall weniger Anbieter, können ebenso die Preise über die Grenzkosten gehoben werden (Vgl. Gey 2004, S. 32). Das Unternehmen würde dann trotzdem noch in der Lage sein, seine Kunden und dementsprechend seinen Marktanteil zu behalten (Vgl. Motta 2009, S. 115).

Um dem entgegenzuwirken wird im Postmarkt versucht, das marktbeherrschende Unternehmen durch die Price-Cap Regulierung einzuschränken (Vgl. BNetzA 2011a, S. 1). Dabei werden für die Berechnung des Entgeltes verschiedene Dienstleistungen in einem Korb zusammengefasst. Anschließend werden sowohl ein Ausgangsniveau als auch eine zulässige Änderungsrate festgelegt. Einbezogen werden in die Berechnung sowohl die Preissteigerungsrate sowie der Produktivitätsfortschritt (Vgl. Werthmann 2004, S. 178). Um den erwarteten Produktivitätsfortschritt errechnen zu können, muss die DPAG Erwartungswerte zu Absatzmengen- und Umsatzentwicklungen vorlegen, die dann mit anderen Erwartungswerten aus der Branche vergleichen werden (Vgl. BNetzA 2011, S. 11f.).3 Die Preise aller Unternehmen müssen dann im Rahmen der durch die Price-Cap Regulierung festgelegten Preise liegen. Der Vorteil dieser Art von Regulierung ist, dass sich die Veränderung der Preise auf beobachtbare Größen stützt, wodurch Informationsprobleme wie in der Prinzipal-Agenten- Theorie entfallen (Vgl. Knieps 2001, S. 108). Um die Innovationskraft der Unternehmen nicht zu unterbinden, werden den Unternehmen noch bestimmte Gewinnspannen überlassen (Vgl. Knieps 2001, S. 110).

2.3 Das Postgesetz und die staatlichen Regulierungen im Postmarkt

Mit dem Grundsatz: „ Wettbewerb ist die Regel, das Monopol die Ausnahme “ trat das Postgesetz (PostG) am 01. Januar 1998 in Kraft (Vgl. BNetzA 2009, S. 6). Der Regulierungsansatz des PostG ist aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der DPAG asymmetrisch. So werden nicht alle Unternehmen einer besonderen Verhaltenskontrolle unterworfen, sondern nur das marktbeherrschende Unternehmen (Vgl. Werthmann 2004, S. 50). Die wichtigsten Regulierungen bilden die Paragraphen zum Zugang in den Briefmarkt (Lizenzpflicht), die Regulierungen zu den Exklusivlizenzen4 sowie die Universaldienstleistungsverpflichtung (Vgl. Engels 2009, S. 52). Um den Wettbewerb weiter zu fördern, ist ebenfalls die Teilleistungsregelung nach § 28 PostG ein ausschlaggebender Punkt (Vgl. Werthmann 2004, S. 50). Diese Punkte sollen nun kurz betrachtet werden.

Der Eintritt in den Briefmarkt ist laut §5 Abs. 1 PostG lizenzpflichtig. Jeder Anbieter, der auf dem Briefmarkt tätig werden möchte, muss daher bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Lizenz beantragen (§ 6 Abs. 1 PostG). Zum Erhalt einer Lizenz müssen die Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Lizenz kann bei berechtigten Zweifeln der BNetzA an der Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Antragstellers jedoch auch versagt werden (§ 6 Abs. 3 Satz 1 PostG). Die BNetzA entscheidet über den jeweiligen Antrag. Bis Ende 2010 hat die Bundesnetzagentur rund 1500 Wettbewerbern eine Lizenz erteilt, wovon derzeit ca. 650 Wettbewerber auch am Markt aktiv sind (Vgl. Deutsche Post 2011a, S. 92).

Die Verpflichtung einen Universaldienst zu leisten ist eine weitere wichtige Regulierung im Postgesetz. Wie in den meisten europäischen Staaten, wird der Universaldienst auch in Deutschland vom traditionellen Postdienstleister erbracht (Vgl. Jaag 2010, S.3). Den Rahmen für die Universaldienstpflicht wird in der Bundesrepublik durch die §§ 11-17 PostG reguliert. Die Verpflichtung zum Universaldienst kann laut Gesetz nur dem oder den marktbeherrschenden Unternehmen auferlegt werden (§ 13 Abs.2 PostG). Das Unternehmen wird dabei verpflichtet „ [ … ] ein Mindestangebot an Postdienstleistungen [ … ] in einer bestimmten Qualit ä t zu einem erschwinglichen Preis “ zu erbringen (§ 11 Abs. 1 PostG).5 Da die DPAG eine marktbeherrschende Stellung auf dem Briefmarkt einnimmt, ist diese verpflichtet den Universaldienst in Deutschland zu gewährleisten.

Für potentielle Wettbewerber bedeutet das, dass sie dadurch in Nischenmärkten aktiv werden können (Vgl. Rasch 2009, S. 61). Für die DPAG bedeutet es hingegen, dass sie ganz Deutschland beliefern müssen. Der Vorteil der hingegen aus der Universalpflicht für die DPAG entsteht ist, dass sie für die Leistung des Universaldienstes von der Umsatzsteuer (seit Juli 2010 nur noch im Privatkundenbereich (Vgl. Welt Online 2010)) befreit ist (Vgl. Bundesfinanzministerium 2010). Für die Deutsche Post entspricht dies einer Erleichterung von geschätzten 500 Mio. Euro pro Jahr (Vgl. Jaag 2010, S. 5f.).

Die Teilleistungsregelung nach § 28 PostG beruft sich, ähnlich wie die Regelungen in anderen Netzsektoren, auf den Zugang der Wettbewerber zur Infrastruktur der DPAG und anderen möglichen Engpasseinrichtungen, sogenannten Bottlenecks. So kann die DPAG dazu verpflichtet werden, Wettbewerbern den Zugang zu den Verteilernetzen zu gewähren (Vgl. Heitzler 2008, S. 333). Nach § 28 Abs. 1 PostG hat der marktbeherrschende Lizenznehmer (hier die DPAG) „[…] Teile der von ihm erbrachten Bef ö rderungsleistungen gesondert anzubieten, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist “. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn, so in §28 Abs. 1 PostG weiter, „ [ … ] Wettbewerb auf demselben [ … ] Markt unverh ä ltnism äß ig behindert w ü rde “. Ziel des Gesetzgebers ist es, durch diese Regulierung, die Rate unzustellbarer Sendungen zu verringern und dadurch den Wettbewerb zu fördern (Vgl. Werthmann 2004, S. 186). Darunter zählen im Briefsektor der Zugang zu den Postfachanlagen sowie Informationen über Adressänderungen. Nach §29 PostG muss das marktbeherrschende Unternehmen, gegen ein Entgelt, Zugang zu diesen Diensten gewährleisten (Vgl. Werthmann 2004, S. 242).

Abbildung 2: Schematische Darstellung des traditionellen Briefmarktes (Vgl. Dieke 2010, S. 5).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Abbildung 2 wird der traditionelle Briefmarkt dargestellt. Dabei wird vom Sender der Brief ausgegeben, der dann vom jeweiligen Postdienstleister eingesammelt, sortiert, transportiert und letztendlich dem Empfänger zugestellt wird. Die von der Regulierungsbehörde potentiell als Engpasseinrichtung deklarierten Bereiche sind hier im blauen Kästchen dargestellt.6 Darunter zählen nach HERDEGEN alle Leistungen vom Einsammeln des Briefes bis hin zu deren Zustellung. Die Regulierung erfolgt nach Meinung des Gesetzgebers dabei nicht in allen Bereichen, sondern nur in Bereichen, in denen es unverhältnismäßig teuer wäre ein eigenes Netz aufzubauen (Vgl. Herdegen 2002, S. 34).

Die Teilleistungsregelung wird von den Autoren unterschiedlich beurteilt. So sehen KNIEPS (Vgl. Knieps 2001, S. 91f.), WERTHMANN (Vgl. Werthmann 2004, S. 233) und auch HEITZLER (Vgl. Heitzler 2008, S. 334 f.) keine existierenden Bottleneck-Einrichtungen im Postmarkt, also keine strukturellen Hemmnisse die zu einer Behinderung des Wettbewerbs führen würden. Die Teilleistungsregulierung wird von diesen Autoren daher eher abgelehnt. Differenzierter sieht es hingegen JAAG. So können seiner Meinung nach, anders als in vielen anderen Netzsektoren, die Einrichtungen im Postmarkt auch von anderen Unternehmen dupliziert werden, wodurch eine Regulierung nach JAAG daher nur sinnvoll ist, um eine höhere Streuung der Marktanteile zu erreichen (Vgl. Jaag 2010. S. 7). Das BUNDESKARTELLAMT, die MONOPOLKOMMISSION und auch WEIN (Vgl. Wein 2009, S. 22) sehen die Teilleistungsregulierung hingegen als notwendig an, um den Wettbewerb auf dem Postmarkt zu fördern (Vgl. Bundeskartellamt 2005, S. 60f. sowie Monopolkommission 2005, S. 13).

Der Staat tritt im PostG als regulierende Instanz auf, um einen möglichen Machtmissbrauch des marktbeherrschenden Unternehmens zu unterbinden. Der Gesetzgeber geht im PostG davon aus, dass sich freier Wettbewerb nicht nur durch die Aufhebung des Monopols einstellen wird (Vgl. Werthmann 2004, S. 279f.). Im Endeffekt sollten die Regulierungen im Briefmarkt so gering wie möglich gehalten werden, damit alle Anbieter die gleichen Chancen auf dem Briefmarkt bekommen. Nach HEITZLER sollte daher nur der Zugang zu Postfachanlagen und eine minimalistische Preiskontrolle als Regulierungsinstrument dienen (Vgl. Heitzler 2008, S.338). Wie sich die Regulierungen des PostG auf die Marktanteile im Briefmarkt auswirken, wird im nächsten Kapitel beschrieben.

[...]


1 Weiteres dazu im Kapitel 2.3.

2 Es bestehen auch andere ökonomische sowie rechtliche Abgrenzungsmöglichkeiten. In dieser Arbeit werden jedoch nur die Marktanteile (ausgedrückt in Umsätzen) genutzt, um den Markt näher abzugrenzen.

3 Die genaue Berechnung der Entgelte kann in BUNDESNETZAGENTUR 2011, S. 7ff. oder auch in KNIEPS 2003, S. 55f. gefunden werden.

4 Zur Entwicklung der Exklusivlizenzen siehe Kapitel 3.1.

5 Die Rahmenbedingungen der Universaldienstverpflichtung sind bei BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ 2011c einsehbar.

6 Die Netzstruktur die dem Briefmarkt zugrundeliegt soll in dieser Arbeit kein Thema sein, Erklärungen zur Netzstruktur können aber u. a. in Werthmann 2004, S. 187f., Maschke 2002, S. 6 bzw. S. 24f., gefunden werden.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Die Marktstellung der Deutschen Post AG
Sous-titre
Eine ökonomische Analyse
Université
University of Göttingen  (Professur für Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung)
Cours
Netz- und Verkehrsökonomie
Note
1,3
Auteur
Année
2011
Pages
24
N° de catalogue
V203257
ISBN (ebook)
9783656298830
ISBN (Livre)
9783656299332
Taille d'un fichier
511 KB
Langue
allemand
Mots clés
Deutsche Post, Marktstellung, relevanter Markt, Wettbewerb, Marktliberalisierung, Briefmarkt
Citation du texte
Diana Jasiczek (Auteur), 2011, Die Marktstellung der Deutschen Post AG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203257

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