Leseprobe
Gliederung
1. Einleitung
2. Die Entstehung und Entwicklung des „Bundes deutscher Mädel“
3. Die Organisation der Institution für die weibliche Jugend im dritten Reich
3.1.) Gliederung und Gruppeneinteilung im BDM
3.2.) Die Führung des Mädelbundes
3.3.) Erziehungsinhalte der Mädchenarbeit
4. Weibliche Erziehungsleitbilder und -ideologien im Sinne Hitlers
4.1.) „Die künftige Mutter“
4.2.) Die ästhetische Manipulation im BDM
4.3.) Der Anti-Individualismus im Sozialgefüge des Mädelbundes
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Aufstieg Hitlers zum deutschen Reichskanzler im Jahr 1933 und die damit verbundene schritt- weise Machtübernahme über das deutsche Reich war der Beginn einer diktatorischen Ära, die ihren grausamen Höhepunkt in der Vernichtung von Millionen Menschen in Konzentrationslagern fand. Bis heute scheint es trotz zahlreicher Nachforschungen und Erklärungsversuche unergründlich, wie sich die Bevölkerung Deutschlands einheitlich, ja beinahe hypnotisch den fordernd peitschenden Worten eines einzelnen Mannes anschließen konnte und eine bedingungslose Anhängergemeinschaft bildete, welche dem Führer bis in den Zweiten Weltkrieg folgte.
Das Erziehungswesen schien in dieser Fragestellung das wichtigste Scharnier zu bilden, denn neben Schule und Familie haben insbesondere die „totalen“ Jugendorganisationen der Nationalsozialisten einen entscheidenden Beitrag zur Umformung der Weltanschauung in den Köpfen der Kinder und Jugendlichen beigetragen. Damit wurde der Weg zur Wandlung von unmodellierten Zöglingen zu mitverantwortlichen Akteuren des Regimes geebnet. (vgl. Baumgart 2007, S. 175). Schon in seinem Grundlagenwerk „Mein Kampf“ forderte Hitler, die gesamte Erziehung so umzu- stellen, dass sich sein propagandistisches Gedankengut unbehindert in die noch formbaren, jungen Menschen so einbrennen konnte, dass diese eine Überlegenheit erfuhren, die sie stark für ihre ver- meintlich mächtige Dominanzstellung über alle „niederen Menschenrassen“ werden ließ. (vgl. Keim 1997, S. 2). Die Pädagogen unter Hitlers Diktatur hatten sich dementsprechend radikal dem Gleichschaltungsprozess im Vermittlungsstoff des Erziehungssektors zu beugen. Durch Gesetze und Erlassungen wurde Druck ausgeübt und Widerständler unter ihnen ausgesiebt. Der dringend benö- tigte Zuwachs des Nazi-Regimes fand damit in der loyalen Pädagogenschaft ihre Wurzeln, was die Mitverantwortung der Lehrer und Erzieher an den Verbrechen des Nationalsozialismus in einem er- schreckendem Ausmaß deutlich werden lässt. (vgl. ebd., S. 3ff.).
Die Formationserziehung strich im Erziehungssystem der Nationalsozialisten den Löwenanteil ein, denn die Hitlerjugend beanspruchte als staatliche Organisation einen totalen Zugriff auf das jugend- liche Leben und regelte dieses im höchsten Maße. Ende der Dreißiger Jahre waren fast alle zehn- bis 18-jährigen Deutschen in diesem Gefüge fest involviert, die Hälfte hiervon Mädchen. Der „Bund deutscher Mädel“ diente als als Teilorganisation der Hitlerjugend in erster Linie der po- litischen und gesellschaftlichen Führung der weiblichen Jugend, mithilfe dessen „ein modernes Mädchenbild, jedoch ein konservatives Frauenbild“ ( Miller-Kipp 2002, S. 12) vermittelt und in- doktriniert wurde.
Die oft zitierte stolze Haltung der jungen Mädchen, dem Bund ein ehrenwertes und engagiertes Mit- glied zu sein, wirft die Frage auf, inwiefern das Frauenbild der Nationalsozialisten, das der „künfti- gen Mutter“ und der „beistehenden Kameradin des Mannes“, den Mädeln näher gebracht werden konnte, ohne dass diese später eigenen, vom Regime und Mann unabhängigen Interessen und Nei- gungen nachgehen wollten. Diese besondere Form der Sozialisation musste sich demnach an einem intensiven Gemeinschaftsgefühl orientieren, welches die Grundlage bot, jegliche individuelle Be- dürfnisse und eigenständige Entwicklungsorientierungen der Mädchen zu untergraben und parado- xerweise deren festen Glauben schüren, dass ohne sie als einzelnes Mitglied das System des gemeinschaftlichen Verbundes zusammenbrechen würde.
Schärfer gefragt: War die getrenntgeschlechtliche Formationserziehung mit ihren propagierten „den Jungen ebenbürtigen“ sportlichen Leistungsanforderungen lediglich ein geschicktes Mittel zur Ma- rionettierung der Mädchen, damit diese im von Männern geführten Krieg unterstützend „funktio- nierten“ und ihre eigentliche Zweitrangigkeit in der Geschlechterhierarchie gar nicht wahrnahmen?
In der vorliegenden Hausarbeit sollen die historischen Ursprünge des Bundes deutscher Mädel in der Hitlerjugend, deren Organisation hinsichtlich der Gliederung im Bund selbst, die Inhalte der Mädchenarbeit im politisierten Alltag sowie die Lenkung und Führung der Formation aufgezeigt werden, um einen kleinen Einblick in das extrem durchstrukturierte Leben eines Mädel des Deutschen Bundes zu vermitteln. Das Hauptaugenmerk jedoch soll auf den diesen Prozessen zugrunde liegenden fanatischen Ideologien als Leitbilder der Erziehung liegen. Anhand ausgewählter markanter Grundsätze werden diese kritisch diskutiert, wobei die Wirkungskraft des propagierten Frauenbildes in diesem Kontext mehrmals mithilfe autobiographischer Belege aufgegriffen werden soll. Das Fazit soll einen zusammenfassenden Rückblick in dieses historische Beispiel der erzieherischen Einflussnahme auf die weibliche Jugend in Deutschland geben.
2. Die Entstehung und Entwicklung des „Bundes deutscher Mädel“
Der Mädelbund, als feste Institution für die im nationalsozialistischen Sinne erzieherische Erfas- sung sämtlicher Mädchen im Dritten Reich, gliederte sich am 7. Juni 1931 als einzige parteiamtli- che Mädchenorganisation in die Hitlerjungend ein, dem Verband der männlichen Jugend. Die HJ unterstand der Sturmabteilung und machte damit schon deutlich, dass die Erfahrung und Ausarbei- tung des eigenen körperlichen wie geistigen kämpferischen Sinn höchste Priorität hatte. (vgl. Mil- ler-Kipp 2002, S. 17). Die weibliche Jugend hatte in diesem Kontext vor allem für die Betreuung und Unterstützung des einzelnen männlichen „Kämpfers“ zu sorgen, aber auch die Ertüchtigung des eigenen Körpers nicht außer acht zu lassen und dabei stets eine aufopferungswillige Haltung zum Staat einzunehmen. (vgl. Keim 1997, S. 65).
Bereits zehn Jahre vor dem Machtantritt Hitlers im Jahr 1933 hatte die NSDAP schon einige „Mäd- chengruppen“ in ihrer politischen Organisation zu verzeichnen, allerdings gaben parteiinterne Strei- tigkeiten und Rivalitäten zwischen der NS-Frauenschaft und den Führern der „Partei-Jugend“ in den Bemühungen um die einzelnen Mädchenorganisationen Anlass für eine Auflösung 1932 der Mädchengruppen in der Frauenschaft und für deren Überführung in den Bund Deutscher Mädel. (vgl. Miller-Kipp 2002, S. 17/ Keim 1997, S. 64). Gründe der Streitigkeiten fanden sich im gegen- läufigen Grundgedanken der Ausrichtung der weiblichen Verbände: „während sich die NS-Frauen- schaft eher an alten Frauenleitbildern orientierte, war die Führung des BDM […] gewillt, den Mäd- chen wie den Jungen, gegen alle Konventionen, einen gewissen Freiraum jugendlichen Lebens ein- zuräumen.“ (Keim 1997, S. 64/65).
Ein weitere Vorbereitung der Gleichschaltung aller einzelnen Mädchenorganisationen im BDM er- folgte mit dem Verbot der SA von April bis Juni 1932. Aufgrund des Verdachts eines Umsturzes der damaligen Reichsregierung durfte auch die HJ und der BDM keiner Tätigkeit mehr nachgehen. Letztere arbeiteten allerdings unter dem Decknamen „Deutscher Mädelring“ weiter. Dieser Vorfall wurde zum Anlass genommen, die Unterordnung der Hitlerjugend, und damit auch des Bundes Deutscher Mädel, unter der SA aufzuheben und eine selbstständige „Reichsjugendführung der NS- DAP“ zu gründen. (vgl. Miller-Kipp 2002, S. 18). Damit wurden dieser im Sommer 1932 „alle na- tionalsozialistischen Organisationen der weiblichen Jugend, jetzt als BDM, zugeordnet“ (ebd., S. 18). Allerdings konnte sich der Bund nicht als selbstständiger Verband durchsetzen; war er vorher Teil der Hitlerjugend, wurde der Mädchenbund 1934 der Hitlerjugend sogar unterstellt.
Nach und nach entwickelte sich die Hitlerjugend mit dem Bund deutscher Mädel zur einzig zulässi- gen Jugendorganisation und strebte die Vereinigung der gesamten deutschen Jugend in sich an. Mit Hitlers Machtübernahme stieg der Mitgliederanteil des BDM stetig an. Waren es anfangs ledig- lich ein Viertel aller deutschen Mädel, welche noch freiwillig dem BDM beitraten, stieg die Mitglie- derzahl mit der verpflichtenden Teilnahme laut dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ im Jahr 1936 rasant an. (vgl. Krenz o.J.). Mit der Ausweitung der Jugendorganisation wurde der militärische Eindruck noch deutlicher: die Kinder und Jugendlichen wurden „jetzt jahrgangsweise „gemustert“ und der Jahrgang der 10-jährígen [..] jeweils am 20. April, dem Geburtstag Hitlers, zur Hitler-Ju- gend, hier in den „Jungmädelbund“ „eingezogen“.“ (Miller-Kipp 2002, S. 19). Im Jahr 1939 vereint der BDM fast sämtliche Mädchen des Reiches ab zehn Jahren. Nach dem 18. Lebensjahr war der Eintritt in das weiterführende BDM-Werk „Glaube und Schönheit“ fast schon obligatorisch, was der Aussage Hitlers „...und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben“ absolute Berechtigung verlieh. (vgl. ebd., S. 20/21).
Neben Schule und Familie erwies sich der Bund deutscher Mädchen als dritter, wenn nicht sogar wichtigster Erziehungssektor für die in erster Linie formalisiert politische Formung der weiblichen Jugend und zeigte ihr wahres Ziel mit dem Beginn des zweiten Weltkriegs. 1939 wurde die gesetzliche „Jugenddienstpflicht“ angeordnet, in welcher die Mädchen sich mit ihrem erlernten Können und Wissen in den Kriegsjahren bewähren mussten. (vgl. Miller-Kipp 2002, S. 20). Das Tätigkeitsfeld der Mitglieder des BDM entwickelte sich zu einer Kriegshilfsorganisation, in welcher die Mädchen zu überwiegend gesellschaftlichen Leistungen wie Soldatenbetreuung, Erntehilfe oder Haushaltsdienst verpflichtet waren. (vgl. Krenz o.J.).
Mit dem Zusammenbruch der Institution „Bund deutscher Mädel“ zum Kriegsende 1945 wird noch einmal deutlich, dass diese politische Organisation alleinig zum Zwecke der totalen Vereinigung der jungen Kräfte mit dem Ziel, diese im Krieg zu „verwenden“, gegründet wurde.
3. Die Organisation der Institution für die weibliche Jugend im dritten Reich
Der Totalitätsanspruch des Staates durchzog die gesamte Jugendarbeit im Nationalsozialismus, welcher sich provokant im oft genannten Superlativ der „größte[n] weibliche[n] Jugendbewegung der Welt“ (Miller-Kipp 2002, S. 27; zit. nach Munske 1935, S. 11f.) äußert.
Die Gleichschaltung der Mädchenverbände des Dritten Reichs und die Werte der strammen Diszi- plin und Entindividualisierung fand ihren symbolischen Wert in der festgelegten Kleidungsform: „weiße Bluse, blauer Rock und schwarzes Halstuch.“ (ebd., S. 27; zit. nach ebd., S. 11f.). Erst nach der erfolgreich absolvierten „Jungmädelprobe“ erhielten die neuen Mitglieder das „Fahrtentuch und Knoten“ (Keim 1997, S. 65). Damit wurde ein erstes Gefühl des Stolzes übermittelt, „eine Gegen- leistung dafür erbracht [zu haben], sie sich verdient zu haben.“ (ebd., S. 65; vgl. nach Reese 1989,S. 86ff.). Zuvor mussten schon die zehnjährigen Jungmädelbund-Anwärterinnen eine obligatorische Verpflichtung gegenüber den nationalsozialistischen Bedingungen unterschreiben, „erbgesund“ und „rassisch rein“ [...], mit welcher sie dem Staat versichern, „deutscher Abstammung [zu sein und] die Bewegung als aufrichtige Deutsche entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung mit all [..ihren] Kräften zu fördern.“ (Keim 1997, S. 66; zit. nach Reese 1989, S. 86).
Mitte der Dreißiger Jahre kristallisierte sich ein festes Fundament mit der Gliederung der Jugend- formation in vier Bereiche heraus: neben der „Hitler-Jugend“ und dem „deutschen Jungvolk“ bilde- ten der „Bund deutscher Mädel“ und die „Jungmädel“ die tragenden Säulen. Allerdings trügt die au- genscheinliche Gleichberechtigung der Aufteilung der Jungen und Mädchen, „die biologistische Geschlechterideologie des Nationalsozialismus [sorgte dafür], dass die Betriebsamkeit des BDM stärker auf traditionell weibliche Handlungsbereiche […] begrenzt blieb.“ (Klönne 2008, S. 88). Die Jungenerziehung orientierte sich zunehmend auf die kriegerische Ausbildung, welcher der höchste Stellenwert eingeräumt wurde. Die Mädchen hatten sich eher musischen und künstlerischen Tätig- keiten zuzuwenden, erfuhren allerdings durch zahlreiche Aktivitäten in einem durchgeplanten Ta- 5 gesablauf und im Verbund der Gemeinschaft das wohlige Gefühl, in dieser Institution ihre Heimat gefunden zu haben (vgl. Keim 1997, S. 65). Der Grund fand sich in einem nicht solch strengen Re- glement wie dem der Jungen, weshalb oft „der Zwang als Freiwilligkeit“ (Klönne 2008, S. 88) wahrgenommen und positiver bewertet wurde. Die eigentliche Benachteiligung wurde von den Mädchen damit gern verdrängt bzw. nicht als solche empfunden. Immerhin konnten sie in Berei- chen wie Zeltlagerfahrten, Sportfesten, Jugendkonzerten und Sammelaktionen aktiv werden, wie es ihnen außerhalb der Organisation kaum möglich war. (vgl. ebd., S. 89 und Keim 1997, S. 66).
Die folgenden Punkte sollen die Schwerpunkte der straffen Organisation der weiblichen Formationserziehung im Dritten Reich deutlich machen: die Gruppeneinteilung nach den Altersklassen, deren leitende Kräfte im Bund sowie die Zentren der Inhalte der Mädchenarbeit. Auffallend ist, dass das Augenmerk hierbei stets eher auf der Sehnsucht der Mädchen nach Geselligkeit und ihrem „Glück, mitschaffen zu dürfen“ (Klönne 2008, S. 90; zit. nach Maschmann) liegt, als in den kämpferischen Rassenideologien des Regimes.
3.1. Gliederung und Gruppeneinteilung im BDM
Insgesamt vom 10. bis zum 21. Lebensjahr wurden alle Kinder und Jugendlichen Deutschlands Ende der Dreißiger Jahre in das nationalsozialistische Erziehungssystem eingespannt und auch da- nach sollten „sie nicht mehr frei werden.“ (Hitler 1938). Die Überweisung in die NS-Frauenschaft war zweifellos als selbstverständlich anzusehen und das System ließ damit keine Lücke, sich der allgegenwärtigen Erziehung zu entziehen. (vgl. Krenz (2)). Der Aufbau des BDM richtete sich in seiner Untergliederung in drei Sektoren nach den Entwicklungsphasen der Mädchen und sollte „die spezifischen „Anlagen und Fähigkeiten“ einer jeden Altersstufe [..wachrufen], um die „Eigenart des deutschen Mädel“ hervorzubringen.“ (Miller-Kipp 1985, S. 192; zit. nach Becker, S. 95).
Die Mädchen wurden mit ihrem 10. Lebensjahr in den Jungmädelbund aufgenommen, aus dem sie mit 14 Jahren in den Bund deutscher Mädchen „übergingen“. Die Organisation „Glaube und Schönheit“ nahm die junge Frau vom 18. bis zum 21. Lebensjahr auf und formte sie endgültig zur "körperlich vollendet durchgebildeten Trägerin nationalsozialistischen Glaubens.“ (ebd.). Zwar waren der Übergang in das Werk „Glaube und Schönheit“ sowie in die NS-Frauenschaft freiwillig, wird allerdings in allen bekannten Dokumenten als selbstverständliche „Pflicht für das deutsche Vaterland“ dargestellt. (vgl. Miller-Kipp 2002, S. 23).
Lediglich Mädchen, die nicht den körperlichen Ansprüchen nach ärztlichem Attest genügten oder durch „ehrloses“ bzw. „illoyales“ Benehmen auffällig wurden, durften nicht aufgenommen werden. Eine Entlassung aus der Hitlerjugend erfolgte nur dann, wenn die Mädchen in den Ehestand traten, gegen die sittlichen Vorschriften verstießen bzw. im Nachhinein bei ihnen eine außerdeutsche Herkunft festgestellt wurde. (vgl. Miller-Kipp 2002, Dokument 13: S. 42ff.).
Mit diesen Auszügen aus dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ aus dem Jahre 1936 bzw. 1939 wird die „Verschärfung des politischen Zugriffs auf die Jugend [deutlich] und entlarven die Erziehungssemantik [..] als Machtstrategie“. (ebd., S. 22).
Der Aufbau der Hitlerjugend, einschließlich des Bundes deutscher Mädel, unterlag einer höchst dif- ferenzierten hierarchischen Gliederung, wobei die vier tragenden Säulen, die Hitlerjugend, das deutsche Jungvolk, der Bund deutscher Mädel und der Jungmädelbund, in ihren größeneinheitli- chen Stufen bis hin zur höchsten Einheit, der Reichsjugendführung, ähnlich verliefen. Das BDM- Werk „Glaube und Schönheit“ ist in einer gesonderten Gliederung zusammengefasst. Die straffe, feingliedrige Staffelung der Hierarchie, die der Reichsjugendführung mit ihren 34 6
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