Eine Einführung in die Daseinsvorsorge


Elaboration, 2012

14 Pages


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Inhaltsverzeichnis

II Vorwort

1. Begriffsannäherung
1.1 Die Anfänge
1.2 Daseinsvorsorge heute
1.3 Begriffsschwierigkeiten
1.4 Technische Infrastruktur und Soziale Infrastruktur

2. Standards in der Daseinsvorsorge
2.1 Standards aktuell
2.2 Diskussion Mindeststandard vs. Luxus

3. Zukünftige Gestaltung der Daseinsvorsorge
3.1 Daseinsvorsorge und der demographische Wandel
3.2 Vom sorgenden zum gewährleistenden Staat
3.3 Der Aktive Bürger

4 Fazit

III Quellen

II Vorwort

Als das Projekt sich immer mehr auf die Sicherung der Daseinsvorsorge in der Region fokussierte, wurde es als notwendig gefunden, sich mit diesem schwammigen Begriff einmal genauer auseinanderzusetzen.

Es sollte geklärt werden, woher der Begriff überhaupt kommt, was eigentlich alles zur Daseinsvorsorge gehört und wer wofür zuständig ist. Doch je mehr sich mit dem Begriff und dessen Inhalt auseinandergesetzt wurde, desto mehr Fragen kamen auf. Besonders kontrovers waren die Standards, welche versucht wurden zu definieren. Jedoch führte eine Frage zur nächsten: Was sind „angemessene“ Lebensverhältnisse? Gehört der Besuch einer Bibliothek denn noch zur Existenzsicherung oder spricht man dann schon von Steigerung der Lebensqualität? Ist es nicht sowieso absurd, flächendeckend in ganz Deutschland völlig gleiche Verhältnisse anzustreben? Und was ist eigentlich „zumutbar“, wenn man von Erreichbarkeiten spricht? Wer legt das fest?

Für viele dieser Fragen gibt es keine direkte oder richtige Antwort. Die Daseinsvorsorge ist ein Gefüge, das sich im Laufe der Jahrzehnte immer weiter entwickelt hat. Jedoch kann man sich Gedanken machen, wie alles zusammen passt und vor allem wie man in Zukunft die Sicherung der Daseinsvorsorge handhaben wird. Dazu ist der Staat verpflichtet, jedoch ist dieser den demographischen Entwicklungen unterworfen, welche Deutschland vor eine neue Herausforderung stellen.

Brennpunkt sind dabei Regionen, in denen es viele sehr kleine Gemeinden gibt. Bereits heute zeichnet sich ab, dass der generelle Bevölkerungsrückgang zusammenwirkend mit der Alterung der Bevölkerung, besonders in solchen Gemeinden die größten Probleme mit sich bringt. Dennoch müssen die dort lebenden Menschen versorgt werden, zumindest mit den grundlegendsten Einrichtungen der Daseinsvorsorge.

1. Begriffsannäherung

Unter dem Begriff der Daseinsvorsorge versteht man im Allgemeinen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung durch vom Staat geschaffene Infrastrukturen, sodass jeder Bürger unter gleichen und angemessenen Verhältnissen leben kann. Diese Infrastrukturen teilen sich noch einmal in die soziale und technische Infrastruktur auf.

1.1 Die Anfänge

Der Begriff wurde in den späten 1920ern durch Ernst Forsthoff geprägt, dessen Einfluss noch bis in die 1970er anhielt. Forsthoff war ein Anhänger des Nationalsozialismus und verstand die Daseinsvorsorge als Legitimationsbaustein der staatlichen Herrschaft. Die Daseinsvorsorge sollte der Kontrolle und Disziplinierung der Bevölkerung dienen. In seinem Werk „Die Verwaltung als Leistungsträger“ von 1938 wird deutlich, dass Forsthoff es als notwendige Leistungen des Staates ansah. In seinen Augen war der „auf die in moderne massentümliche Lebensformen verwiesene Mensch“ auf diese Leistungen angewiesen. Damit waren vor allem Menschen gemeint, die in den schnell wachsenden Industriestädten lebten. Unhygienische Verhältnisse und der teilweise vorhanden Mangel an Zugang zu Wasser lösten immer wieder Epidemien aus und wurden als menschenunwürdige Verhältnisse angesehen. (Hucke 1998) Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise die Versorgung mit Wasser, Gas und Elektrizität sowie Post, Telekommunikation und öffentlicher Verkehr, aber auch Vorsorge im Falle von Krankheit, Alter, Invalidität und Arbeitslosigkeit. (vgl. Neu 2009, 10)

Diese Leistungen zählen, zumindest in den Zeiten Forsthoffs, zu den elementaren Leistungen, die ein Staat zum Ermöglichen des alltäglichen Lebens seiner Bürger erbringen muss. Später wurde dieser Ausgabenbereich erweitertet, da man erkannte, dass es eine erhöhte soziale Bedürftigkeit gab. Dieses Bedürfnis entstand aufgrund des städtischen Lebensraums und der selbstbestimmten Lebensweise. Das Leben in der Stadt war in Bezug auf die Sicherheit des Einkommens und der Wohnung damals deutlich unsicherer als auf dem Land.

Noch bei Forsthoff ging es darum, unterschiedliche entwickelte Räume an ein gleich hohes Wohlstandsniveau heranzuführen und jeden an dem gesellschaftlichen Versprechen teilhaben zu lassen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Forsthoff der Meinung war, dass der Einzelne durch die Industrialisierung immer stärker auf die Aktivitäten des Staates angewiesen war, um sein Dasein erfolgreich bewältigen zu können (Neu 2009, 10).

1.2 Daseinsvorsorge heute

Mittlerweile hat sich das Verständnis und der Inhalt des Begriffes leicht gewandelt. Doch nicht nur das Verständnis, auch die Strukturen sind von Veränderungen geprägt. Die Leistungen der Daseinsvorsorge werden nicht mehr ausschließlich durch den Staat erbracht, sondern sind bereits teilweise privatisiert worden. Dies geschah bisher vor allem im Bereich der Telekommunikation und Post.

Aktuell zum Beispiel wird jedoch darüber diskutiert, ob eine Breitbandverbindung zu den Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zählt und damit zur Daseinsvorsorge gerechnet werden kann und soll.

1.3 Begriffsschwierigkeiten

Daseinsvorsorge gibt es als Begriff auf verschiedenen Ebenen. Wichtig in unserem Kontext sind vor allem der rechtliche und der politische Begriff. Außerdem gibt es auch noch das gesellschaftliche Verständnis von Daseinsvorsorge. Zudem ist gemeint, was die Bürger darunter verstehen und wie Daseinsvorsorge durch sie wahrgenommen wird. Diese verschiedenen Dimensionen sind schwer in eine einheitliche Definition zu fassen. Entscheidend ist vor allem, dass es keine normativen Festsetzungen zur Begriffsdefinition gibt, was verschiedene Interpretationen ermöglicht. So gibt es differenzierte Auffassungen, was überhaupt alles zur Daseinsvorsorge zu zählen ist.

Daseinsvorsorge findet seine Legitimation bereits im Grundgesetz: Art. 20 I GG: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Und Art. 72 Absatz 2 GG „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ Der Inhalt des 72. Artikel ist seit 1994 außerdem politischer Leitgedanke. „Daseinsvorsorge sichern“ ist zudem seit 2006 das zweite von drei Leitbildern der Raumentwicklung.

Diese beiden Auszüge bilden die Grundlage für die Daseinsvorsorge als Aufgabe des Staates. Allerdings wird Daseinsvorsorge als Wort darin nicht verwendet. Lediglich in einigen Gemeindeordnungen wird seit einiger Zeit der Begriff verwendet, zum Beispiel in Baden- Württemberg, Bayern und Thüringen. Die Klauseln innerhalb dieser Gemeindeordnungen werden allerdings aufgrund der juristischen Unschärfe des Begriffes der Daseinsvorsorge als kritisch angesehen. Dies macht deutlich, dass die ist die rechtliche Relevanz ungeklärt und auch umstritten. (vgl. BMVBW 2005) Im Zusammenhang einer verfassungsrechtlichen Diskussion 1996 wurden die unterschiedlichen Auffassungsmöglichkeiten deutlich. Zum einen gab es die Meinung von Klaus Stern, dass die existenzielle Angewiesenheit des einzelnen auf die Besorgung zivilisatorischer Leistungen zu sozial angemessenen Bedingungen ein Phänomen der modernen arbeitsteiligen Gesellschaft sei. Auf der anderen Seite gab es Befürworter Hermann Hills Begriffsverständnisses, die darüber hinaus geht und auch die Möglichkeit zur sozialen Teilnahme am Gemeinwesen bis hin zur Möglichkeit der Selbstverwirklichung in der sozialen Gemeinschaft zum Begriff der Daseinsvorsorge zählt. Beide allerdings betonten gleichzeitig, dass es sich nicht um einen Rechtsbegriff mit konkreten Rechtsfolgen handele. (vgl. Kommunalwiki 2012)

Es zeichnet sich ab, dass diese rechtliche Schwammigkeit des Begriffes zu dehnbaren Auslegungen in der Politik führen kann. Vor allem aber geht es darum, dass die Politiker, vor allem in ihren Kommunen immer mehr Verantwortung bekommen. Der Staat kann die Verantwortung für die Sicherung der Daseinsvorsorge nicht mehr erbringen (➔ 3.3 Vom sorgenden zum gewährleistenden Staat). Wichtig ist es nun, dass die Kommunalpolitiker sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Staat die volle Verantwortung für die Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge übernehmen wird. Der Trend geht dazu hin, dass im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Strukturen in der Daseinsvorsorge umgestalten werden (müssen) und somit flexibler gestaltet werden (➔ 3. Zukünftige Gestaltung der Daseinsvorsorge). Dieser Entwicklungsweg würde Politikern mehr Freiheiten ermöglichen, denen heutzutage noch öfter die Hände gebunden sind durch administrative Strukturen und auch eine Anpassung an die differenzierten Ausgangsituationen in verschiedenen Regionen Deutschlands ermöglichen.

Letztendlich gibt es auch noch das Verständnis der Bürger. Diese kennen den Begriff der Daseinsvorsorge meistens nicht. Erst wenn sie damit konfrontiert werden, wird ihnen plötzlich bewusst, dass der Staat hinter dem ganzen System steht, welches sie täglich passiv und aktiv und mal mehr und mal weniger bewusst benutzen. Die Bürger benötigen den Begriff auch nicht. Für ihn muss Daseinsvorsorge in der Realität funktionieren und das ist für die Bürger selbstverständlich. Es ist klar, dass der Staat und der Bund sich um vor allem um Straßen und Ver- und Entsorgung kümmern und dass die Gemeinde für die Ansiedlung von Ärzten zuständig ist. Allerdings ist den Bürgern bewusst, dass sie dafür Steuern zahlen und sollte eine der Leistungen einmal ausfallen, fühlen sie sich benachteiligt behandelt.

Es wird deutlich, dass Daseinsvorsorge ein wichtiger Baustein in unserer modernen Gesellschaft des Sozialstaates ist. Die Bürger wissen, dass sie alle ein Recht auf gleiche Lebensverhältnisse haben, obwohl nirgendwo genau definiert ist, was man darunter eigentlich verstehen kann.

1.4 Technische Infrastruktur und Soziale Infrastruktur

Die Daseinsvorsorge gliedert sich wie bereits erwähnt in zwei zu beachtende Unterkategorien: Die technische Infrastruktur und die soziale Infrastruktur. Sie gehören beide zu der Art der öffentlichen Infrastruktur mit langlebigen Grundeinrichtungen sind vom Staat zu gestalten. Die technische Infrastruktur ist netzartig organisiert und die soziale Infrastruktur punktförmig.

Innerhalb des Projektes wurden von den beiden Arten jeweils einige Einrichtungen ausgesucht, die für besonders wichtig und essenziell für das Dasein empfunden werden und detaillier bearbeitet. Dazu gehören bei der technischen Infrastruktur die Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom), der Verkehr (Straßen, ÖPNV) und Kommunikation (Post, Internet). Im Bereich der sozialen Infrastruktur gehören zu den wichtigsten Einrichtungen die Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Kultur.

Im Verlauf des Studienprojektes stellte sich eindeutig heraus, dass die beiden Infrastrukturen aufeinander angewiesen sind: Ohne die technische Infrastruktur ist es nicht möglich, das Angebot der sozialen Infrastruktur zu nutzen. Auf der anderen Seite braucht man Menschen, die die soziale Infrastruktur nutzen. Um deren Dienstleistungen wie z.B. Krankenhäuser überhaupt zu erreichen, ist die Nutzung des Verkehrs- bzw. ÖPNV-Netzes unabdingbar.

2. Standards in der Daseinsvorsorge

Um für alle Bürgern in ganz Deutschland flächendeckend gleiche und angemessene Lebensverhältnisse zu schaffen, ist es erforderlich zu definieren, was überhaupt darunter verstanden wird. Der nächste logische Schritt wäre dann die Festlegung von Richtwerten, an denen gemessen werden kann, ob denn die Leistungen durch den Staat überall zu gleichen Verhältnissen erbracht werden. Dies erweist sich allerdings als relativ schwierig, da die Regionen in Deutschland nicht homogen sind und somit verschiedene Ausgangssituationen vorherrschen.

2.1 Standards aktuell

Dennoch versucht man auf verschiedenen Ebenen sich gewissen Standards bzw. Richtlinien anzunähern. Mithilfe einer Diskussion (➔ 2.2 Diskussion Mindeststandard vs. Luxus) versuchte das Projekt, sich selbst dieser Problematik anzunehmen und musste feststellen, dass es nicht einfach ist Standards festzulegen, zumal diese dann auch eingehalten werden müssen. Dies wiederum würde zu einem noch größerem Aufwand in der Verwaltung führen und ein die Strukturen noch mehr erstarren lassen. „Standards basieren auf Fachanforderungen (oft sehr hoch), gesellschaftlichen Präferenzen ( oft hoch), finanzieller Machbarkeit (oft stark begrenzt) und politischer Entscheidung (der Kompromiss)“ (Winkel 2012, 55).

In einem Vortrag für die euregia versuchte Winkler-Kühlken (2010) zumindest eine Definition für Mindeststandards in der räumlichen Daseinsvorsorge festzulegen. Demzufolge seien Mindeststandards „verbindliche Vorgaben der öffentlichen Hand zum Umfang der Ausstattung oder Erreichbarkeit mit Definition einer Untergrenze für Leistungen, Infrastruktureinrichtungen und -netze der Daseinsvorsorge.“

Tatsächlich gibt es in einigen Bereichen der Daseinsvorsorge normative Standards, welche durch die Länder erhoben werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Erlassungen, Richtlinien und dergleichen. Es handelt sich dabei meistens um Erreichbarkeitswerte, vor allem bei der Gesundheit und der Sicherheit und um Werte, die einem bestimmten Bedarf gerecht werden sollen. So gibt es bei der Gesundheit die Bedarfsplanung und auch im Bereich der Bildung gibt es bestimmte Richtwerte, wo sich welche Schulart zu befinden hat. Bei der technischen Infrastruktur kann man davon ausgehen, dass in der Regel jeder Haushalt an das Strom- und Wassernetz angeschlossen sein soll. Außerdem sollte jeder

Bürger mit schnellem Internet versorgt werden. Dies ist ein Ziel des Bundes und damit einheitlich. Allerdings werden, wie eben bereits erwähnt, die meisten Richtlinien durch die Länder vorgegeben und weichen bei der Bildung bis zu 100% (Erreichbarkeit) und bei Sicherheit bis zu 300% (Hilfsfristen) voneinander ab.

Es zeichnet sich ab, dass es keine normativen Mindeststandards gibt. Besonders deswegen ist es erforderlich, gewisse Grundleistungen festzulegen, die in jedem Fall erbracht werden müssen, sollte es dazu kommen, dass Regelungen gelockert und flexibilisiert werden. Diese Festlegungen dürfen natürlich nicht höher sein als der derzeitige Status Quo in der Daseinsvorsorge. Deutschland ist bereits sehr gut ausgestattet. Es besteht kein Bedarf die Daseinsvorsorge weiter auszubauen. Mehr geht es um die Erhaltung und Anpassung an die Schrumpfung. Auch ein Abbau von Standards wie es derzeit bereits teilweise praktiziert wird, zum Beispiel beim ÖPNV wird sich vermutlich langfristig nicht vermeiden lassen. (vgl. Winkel 55f.)

2.2 Diskussion Mindeststandard vs. Luxus

Auch innerhalb des Studienprojektes wurde versucht, Mindeststandards festzulegen und solche Einrichtungen zu besprechen die nicht zwingend zum Überleben gebraucht werden würden. „Mindeststandards“ in diesem Sinne sind Dienstleistungen, die ein angemessenes Dasein für jeden Menschen in Deutschland ermöglichen. „Luxus“ hingegen sind solche Erweiterung der Dienstleistungen, die in den meisten Fällen, den Lebensstandard nur noch erhöhen und damit über die Gewährleistung hinausgeht. Überdies kann man davon ausgehen, dass solche Zusatzleistungen, die über dem Standard liegen, für den Staat nicht tragbar sind. Es gibt die Möglichkeit, sie über private Anbieter auf den Markt zu bringen. In diesem Fall würden sie aber nur von denen genutzt werden, die es sich leisten können.

Zunächst fiel auf, dass die Standards bei der technischen Infrastruktur weniger flexibel sind als die der sozialen Infrastruktur. So gehört ein Wasser- und Stromanschluss für jeden Haushalt für die Teilnehmer des Projektes auf alle Fälle zu den mindestens zu gewährleistenden Standards. Als „Luxus“ wird hier z.B. die nächtliche Dauerbeleuchtung von wenig frequentierten Straßen angesehen.

Im Zusammenhang mit dem Thema Post fiel des Öfteren die Frage, ob nicht die Post auch durch das Internet ersetzt werden könnte. Nach einiger Diskussion wurde man sich allerdings darüber klar, dass die unmöglich sei, zumindest nicht zu 100%. Das Internet kann weder Pakete schicken, noch ist es überall verfügbar. Neuheiten, wie die elektronische Signatur, die auch einen offiziellen Mailverkehr ermöglichen, sind außerdem für die ältere Bevölkerung nicht umsetzbar. Als Mindeststandard für die Bandbreite einigte man sich auf 16.000 Bit/s. Da die Bereitstellung über Kabel sehr aufwendig und teuer wäre, sollte man in dünn besiedelten Regionen auf leistungsstarkes W-Lan zurückgreifen.

Der ÖPNV ist leider ein sehr schwieriges Thema. Politiker wünschen sich, dass das ÖPNVNetz stetig ausgebaut wird, um Erreichbarkeiten zu vergrößern und zu sichern und auch, um Regionen attraktiv zu machen. Ein weiteres Argument ist das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung, die auch ohne Möglichkeit mit dem Auto zu fahren, noch mobil bleiben soll. Gerade die ältere Bevölkerung in schrumpfenden Regionen hat mit immer weiteren Wegen zu Ärzten und Krankenhäusern zu kämpfen.

Bei dem ÖPNV geht er eher um Fragen der Entfernung: Welche Entfernungen sind noch zumutbar und, vor allem für die ältere immobilere Bevölkerung, überhaupt schaffbar. Auf der anderen Seite ist es schwierig, den ÖPNV aufrecht zu erhalten, wenn er nicht ausgelastet ist. Als mögliche Lösungen wurden hier über das Internet angebotene Fahrgemeinschaften auf Gemeindeebene angesprochen. Eine Luxusversion wäre hier das Anbieten eines kostenlosen ÖPNV.

An dem Beispiel des ÖPNV lässt sich die generell Zwickmühle der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen erkennen. Die Angebote sind finanziell nicht mehr tragbar und müssten deswegen eigentlich zurückgefahren werden. Dies ist allerdings unmöglich, weil sie die Regionen zum einen noch unattraktiver machen und man Menschen, die auf diese Dienste angewiesen sind, nicht einfach sich selbst überlassen kann. Genau das ist nämlich der Sinn der Daseinsvorsorge.

Bei den Standards der sozialen Infrastruktur geht es vor allem um Erreichbarkeit. Allerdings, anders als bei der technischen Infrastruktur, kann man sogar einige Aspekte generell in Frage stellen, zumindest wenn es darum geht, ob sie für angemessene Lebensverhältnisse notwendig sind wie z.B. das Kino oder die Oper bzw. die kulturellen Einrichtungen im Allgemeinen.

Aber wie schnell kann der Notarztwagen bzw. der Feuerwehrwagen bei den Menschen vor Ort sein? Und wie lange braucht man, um seinen Arzt zu erreichen, dessen Besuch mit dem steigenden Alter immer häufiger wird. Gibt es genug Pflegeeinrichtungen in der Region, sodass man nicht völlig entwurzelt wird?

Zur sozialen Daseinsvorsorge gehören in der Untergruppe Bildung auch die Schulen und die Kinderbetreuung. Es sollte zumindest Gemeindeübergreifend eine Möglichkeit geben, die Kinder betreuen zu lassen, auch wenn es privat angeboten werden muss. Das Angebot von verschiedenen Typen von Schulen wird bereits über das Zentrale-Orte-System geregelt. Eine weitere Frage war, ob die Versorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs auch zu den Mindeststandards bzw. zur Daseinsvorsorge generell zählen kann. Lebensmittel allerdings gehörten durch ihren Handel schon immer zu den gewinnorientiert angebotenen Gütern und lassen sich durch den Staat kaum zur Verfügung stellen.

Die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur leben von der aktiven Teilnahme der Bürger, während technische Infrastruktur vor allem passiv genutzt wird. Zum Kino oder zum Park geht man hin, vom Arzt möchte man behandelt werden und in der Schule erhält man die notwendige Bildung für das Weiterkommen im Leben. Diese Institutionen sind für den Menschen greifbarer und vor allem können sie diese nicht nur aktiv nutzen, sondern sich auch beteiligen und gestalten. Hilfe zur Selbsthilfe und aktive Bürgerbeteiligung sind hier die

Schlüsselbegriffe für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Besonders in den Bereichen der Gesundheit und Sicherheit ist es denkbar, dass die Bürger durch Fachpersonal geschult werden und so kleinere Aufgaben übernehmen können. Bereits heute werden Menschen zu Hause durch ihre Familienangehörige gepflegt.

Auch im kulturellen Bereiche gibt es in kleineren Gemeinden zwar meistens weder eine Bibliothek noch ein Kino, doch es gibt selbst gegründete Vereine, die zusätzlich die Nachbarschaft und den Gemeinsinn fördern.

3. Zukünftige Gestaltung der Daseinsvorsorge

Die Frage, dass der Staat die Sicherung einer gewissen Grundversorgung seiner Bürger übernehmen muss, ist unumstritten. Allerdings wird dieses Aufrechterhalten durch gewisse sich verändernde Bedingungen, insbesondere der demographische Wandel, erschwert. Wie eingangs bereits erwähnt, trifft dies kleine Gemeinden und schrumpfende Regionen besonders schwer. Der Bevölkerungsrückgang erwirkt einen Rückgang zentraler Nachfragegruppen auf der einen Seite (Schüler und Erwerbstätige) und einen Anstieg der Nachfragegruppe auf der anderen Seite (z.B. Altenpflege)- Dies führt zu Tragfähigkeits- und Überlastungsprobleme in den Nachfragestrukturen. (vgl. Neu 2009, 41) Es gibt allerdings verschiedene Ansätze mit diesen Entwicklungen umzugehen.

3.1 Daseinsvorsorge und der demographische Wandel

Die Alterung und der Rückgang der Bevölkerung erzwingen eine Auseinandersetzung mit der zukünftigen Gestaltung der Daseinsvorsorge. Dabei geht es vor allem um die Versorgung der ausgedünnten und ausdünnenden Gebiete. Ein zusätzliches Problem ist der knappe Haushalt.

Diese beiden Rahmenbedingungen wiegen besonders schwer und zwingen eigentlich dazu, die Standards, die größtenteils nicht einmal vorhanden sind, zu hinterfragen und vor allem auch das gesellschaftliche Verständnis der Daseinsvorsorge neu zu überdenken. In diesem Zusammenhang muss ein Bewusstsein geschaffen werden. So gibt es beispielsweise Wissenschaftler, die unter bestimmten Voraussetzungen sogar vom „Aufgeben“ von Regionen sprechen. Soweit muss es zwar nicht kommen, dennoch ist ein Abbau von Standards unausweichlich. „Dabei gilt es allerdings Abschied von dem wohlfahrtsstaatlichen Leitbild der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu nehmen und sich stattdessen an wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (so wird die Daseinsvorsorge auf EU-Ebene umschrieben) der Bundesrepublik zu orientieren, wenn es um die Vernetzung von Verkehrs-, Versorgungs-, Gesundheits-, Kommunikations- und Bildungsinfrastrukturen in einer gleichzeitig schrumpfenden und wachsenden Gesellschaft geht“ (Neu 2009, 35). Die Handlungsmöglichkeiten liegen vor allem in Konzentration und Rückbau, Flexibilisierung und innovativen Konzepten sowie veränderten Trägerschaften, einschließlich einer Privatisierung. Konzentration bedeutet in diesem Fall, dass vor allem im Bereich der sozialen Infrastruktur, welche sich punktförmig strukturiert, das Zentrale-Orte-System weiterhin stärkt und diese als Knotenpunkte der Versorgung zur Sicherung des Angebotes sieht. Das bedeutet eine Bündelung der dortigen Angebote, einen Anpassungsbedarf durch Rückbau und letztendlich auch eine Reduzierung der Anzahl ausgewiesener zentraler Orte. Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass man eine gewisse Dezentralisierung durch Lockerung der Regelungen in der Verwaltung zu schaffen. Winkel spricht davon, weg von der Starrheit zu mehr Flexibilität zu gehen. Damit meint er situationsspezifische Lösungen mit hohem kommunalen Freiraum (Winkel 2012, 55). Die Vorgaben, sollten sie denn vorhanden sein, sind teilweise bereits unterschiedlich - der Versuch, diese jetzt noch zu vereinheitlichen, wäre unnötig und bei den regionalen Disparitäten wahrscheinlich auch nicht möglich. Ein weiterer Aspekt sind die Kosten, die zu tragen sind, um eventuelle Vorgaben zu erfüllen, obwohl dies gar nicht notwendig wäre. Von daher schlägt Winkel vor, als Maßstab nicht die Ausstattung zu nehmen, sondern eine Zielerfüllung. (vgl. Winkel 2012, 55f.)

Letzten Endes geht es in Zukunft um die Bestandsentwicklung und situationsspezifische effiziente Lösungen. Situationsspezifische Lösungen zu finden bedeutet auch, dass die Teilbereiche der Daseinsvorsorge einzeln betrachtet und entsprechend darauf zugeschnittene Lösungen gefunden werden müssen. Auch in diesem Fall ist es möglich, den Kommunen teilweise mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit zu gewähren.

3.2 Vom sorgenden zum gewährleistenden Staat

Die Daseinsvorsorge, die vor allem durch den Staat erbracht wird, wird in der Bevölkerung als selbstverständlich angesehen, ist aber mit enormen Kosten und Aufwand verbunden. Der Staat sichert unser Dasein und fungiert als Unsicherheitsdämpfer, der außerdem Ungleichheiten verhindern soll. Eng gesehen, soll jeder Bürger unseres Staates ein menschenwürdiges Dasein führen können.

Deutschland wird als Wohlfahrtsstaat angesehen. Im Grunde muss niemand hier hungern. Wenn man keine Möglichkeit hat, sich Geld zum Leben zu verdienen, wird man aufgefangen. Die Versorgung mit grundsätzlichen Dienstleistungen ist selbstverständlich. Doch hat sich Deutschland bereits vom Wohlfahrtsstaat zum Versorgungsstaat zum Gewährleistungsstaat gewandelt? Letzteres bedeutet einfach, dass der Staat diese Leistung nicht mehr erbringen kann.

Das ist an der steigenden Privatisierung und Liberalisierung in diesem Bereich zu erkennen. Dieser Wandel bringt aber ein besonders schwer wiegendes Problem mit sich: Private Anbieter sind immer auf Gewinn ausgerichtet. Es besteht die Möglichkeit des Rückzugs des privaten Anbieters, wenn sich Versorgung nicht als rentabel erweist, vor allem in dünn besiedelten Gebieten. (vgl. Neu 2009, 41)

Dem versucht man mit gewissen Regelungen und Vereinbarungen entgegenzuwirken. Allerdings ist es eindeutig, dass die Daseinsvorsorge nicht mehr ausschließlich durch den Staat erbracht wird, sondern dieser lediglich gewährleistet, dass gewisse Normen eingehalten werden - allerdings von den privaten Anbietern und nicht mehr von den staatlichen Einrichtungen.

3.3 Der Aktive Bürger

Der einzelne Bürger wird für die Zukunft der Daseinsvorsorge eine entscheidende Rolle spielen, nicht nur für sich sondern für ganze Gesellschaft. Da der Staat nicht mehr in der Lage ist, die Leistungen genauso aufrecht zu erhalten, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war, sind nun der Bürger und sein Engagement gefragt.

Das Institut für Soziologie und Demographie der Universität Rostock führte in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern eine Studie in Galenbeck durch. Die Ergebnisse zeigen, dass die Bürger sich durchaus vorstellen können, sich mehr zu engagieren, sogar nachbarschaftliche Pflege scheint nicht abwegig zu sein und wird vereinzelt bereits ausgeführt. Das besondere an der Befragung ist allerdings, dass die Bewohner Galenbecks erschüttert waren in ihrem Grundverständnis vom Wohlfahrtsstaat. (vgl. Universität Rostock 2007) Immerhin steht Daseinsvorsorge doch für die Versorgung der Bürger durch den Staat. Nun nimmt der Staat seine Bürger selber in Pflicht. Doch wie viel Verantwortung kann der einzelne Bürger übernehmen und wie viel emotionale Last sollte getragen werden? Eine weitere Frage, die sich stellt, ist die Umsetzung. Wo werden die Grenzen gezogen? Die Freiwillige Feuerwehr ist ein gutes Beispiel. Teilweise sind ganze Teams aus Freiwilligen alleine verantwortlich, allerdings haben sie eine intensive Ausbildung vollzogen. Wie viel Last kann der Staat seinen Bürgern aufbürden?

Es ist ein Ansatz, zumal dadurch auch wieder soziale Netze und Gemeinschaften entstehen, allerdings sollte der aktive engagierte Bürger nur eine Ergänzung und keine tragendes Säule der Daseinsvorsorge sein.

4 Fazit

Es ist deutlich geworden, dass die Daseinsvorsorge in Deutschland ein recht kontroverses Thema ist, nicht nur was die Begriffsbestimmung betrifft, sondern auch dessen Ausführung, vor allem in zukünftig ausdünnenden Regionen.

Für die meisten Probleme gibt es bereits diverse Ansätze, die teilweise auch schon in Modellregionen angewendet werden. Auf der anderen Seite gibt es immer noch viele Fragen, die einfach offen bleiben - vor allem was angemessen ist und ob die Bestrebungen weiterhin flächendeckend gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen/erhalten unrealistisch ist. Die Probleme sind noch nicht gravierend und das nötige Bewusstsein, sowohl unter Bürgern als auch Politikern, noch nicht geschaffen, um auszusprechen, dass man einige Gemeinden eventuell sogar aufgeben müsste. Dennoch ist es weiterhin die Aufgabe des Staates, die Leistungen der Daseinsvorsorge zumindest zu gewährleisten. Es gibt ja auch keine Konsequenzen, wenn das nicht eingehalten wird.

Es gibt bereits Gemeinden, die ihr Schicksal selbst in Hand nehmen, und sich um Aspekte wie beispielsweise schnelles Internet oder Stromversorgung selber kümmern. Das sind allerdings

Einzelfälle und der Staat kann sich darauf nicht verlassen. Andere Lösungsansätze wurden auch angesprochen. Man geht zumindest in der Wissenschaft aktiv an die Problematik heran und versuch Lösungen zu finden. Wie schnell gehandelt werden muss und ob diese Innovationen letztendlich auch in der Umsetzung funktionieren, wird sich noch zeigen. Allerdings ist es unabdingbar, dass die Thematik vertieft an die breite Bevölkerung herangetragen wird, sodass es möglich ist, sich den Veränderungen von Anfang an anpassen zu können und dabei realistisch zu bleiben. Am Ende geht es nämlich und den Einzelnen und jeden etwas an.

III Quellen

Printmedien

- Neu, Claudia (2009): Daseinsvorsorge - Eine gesellschaftswissenschaftliche Annäherung. Wiesbaden VS Research.
- Winkel, Rainer (2012): Standards in der Daseinsvorsorge. In: PlanerIn (2. Ausgabe/2012), Berlin SRL Selbstverlag. 55f.
- BMVBW (2005): Ö ffentliche Daseinsvorsorge und demographischer Wandel. Berlin/Bonn DCM Meckenheim.
- Winkler-Kühlken, Bärbel (2010): Standards der Daseinsvorsorge (in Sachsen). Vortrag euregia in Leipzig.
- Winkel, Rainer (2011): Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge und Möglichkeiten der Flexibilisierung. DISR Berlin.
- Universität Rostock (2007): Daseinsvorsorge im peripheren ländlichen Raum -
- am Beispiel der Gemeinde Galenbeck. Institut für Soziologie und Demographie Universität Rostock.

Internetquellen

- Kommunalwiki Heinrich-Böll-Stiftung: Daseinsvorsorge. http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Daseinsvorsorge. Zugriff am 23.06.2012.

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Details

Title
Eine Einführung in die Daseinsvorsorge
College
Technical University of Berlin  (Stadt- und Regionalplanung)
Course
Bachelor-Projekt
Author
Year
2012
Pages
14
Catalog Number
V203980
ISBN (eBook)
9783656304234
ISBN (Book)
9783656306382
File size
386 KB
Language
German
Keywords
Daseinsvorsorge, Deutschland, demographischer Wandel, Einführung
Quote paper
Daniela Brose (Author), 2012, Eine Einführung in die Daseinsvorsorge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203980

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