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Ist das Amt des Bundespräsidenten entbehrlich?

Titel: Ist das Amt des Bundespräsidenten entbehrlich?

Hausarbeit , 2011 , 10 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Sascha Jakobus (Autor:in)

Politik - Politisches System Deutschlands
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Zusammenfassung Leseprobe Details

„Meine Äußerungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres, sind auf heftige Kritik gestoßen. …Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen. Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten, mit sofortiger Wirkung"
Mit diesen Worten erklärte der ehemalige Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Horst Köhler, seinen Rücktritt. Dies ist das zweite Mal in der Geschichte der BRD, dass ein Bundespräsident von seinem Amt zurücktritt. Bereits am 30. Juni 1969 entschied sich der ehemalige Bundespräsident Heinrich Lübke, auf Grund gesundheitlicher Probleme, zweieinhalb Monate vor den Neuwahlen des Bundespräsidenten, zu einem Rücktritt. Der Rücktritt Horst Köhlers gab Anlass zu einer Diskussion, ob wir in unserer heutigen Zeit überhaupt noch einen Bundespräsidenten benötigen.
Die Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ schrieb hierzu am 03.06.2010 einen Beitrag mit der Überschrift „ Überflüssiges Amt? Sparvorschlag Bundespräsident!“ Ob dies eine sinnvolle Forderung ist kann hier noch nicht beantwortet werden, daher ist zunächst zu prüfen welche Aufgaben zum Amt des Bundespräsidenten gehören.
Durch die Aussprache des Amtseides gem. Art. 56 GG, der da lautet:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
übernimmt der Bundespräsident eine große Verantwortung gegenüber dem deutschen Volke und stellt an sich selbst einen sehr hohen Anspruch.
Auf Grund dieses Amtseides und der im Grundgesetz verankerten Position des Bundespräsidenten, als Organ der Verfassung, sollte man davon ausgehen, dass es sich bei diesem Amt, als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, um ein einflussreiches Amt im Bereich der politischen Prozesse handelt. Fraglich ist nun, ob wir in Deutschland an unserem Staatsmodel mit einem Bundespräsidenten, als Staatsoberhaupt festhalten sollen. In dieser Arbeit gehe ich den Fragen nach ob der Bundespräsident entscheidende Handlungskompetenzen in der Politik besitzt, oder ob sich seine Funktionen nur auf repräsentative Zwecke beschränken, so dass eine Diskussion zur Abschaffung dieses Amtes gerechtfertigt ist.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Durchs Grundgesetz verliehen Kompetenzen

2.1 Die Einflussnahme des Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung

2.2 Die Reservefunktionen des Bundespräsidenten

2.3 Die Einflussnahme des Bundespräsidenten bei der Gesetzgebung

2.4 Die Repräsentantenstellung des Bundespräsidenten

3 Der Bundespräsident bei der Ausführung seiner Kompetenzen in der Praxis

3.1 Die Bildung einer neuen Regierung

3.2 Die Reservefunktion des Bundespräsidenten in der Praxis

3.3 Der Gesetzgebungsvorgang

3.4 Der Bundespräsident als Repräsentant des Staates in der Praxis

4 Resumé

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des Bundespräsidenten im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen formalen Befugnissen und tatsächlichem politischen Einfluss. Im Kern steht die Forschungsfrage, ob das Amt des Bundespräsidenten lediglich repräsentativen Zwecken dient oder ob es über entscheidende Handlungskompetenzen verfügt, die eine politische Relevanz rechtfertigen.

  • Analyse der verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzen im Grundgesetz.
  • Untersuchung der Rolle des Bundespräsidenten bei Regierungsbildung und Gesetzgebung.
  • Bewertung der sogenannten Reservefunktionen in Krisensituationen.
  • Einordnung der repräsentativen Aufgaben und der Funktion als Staatsoberhaupt.
  • Praxisbezogene Evaluation der politischen Wirkmacht anhand historischer Beispiele.

Auszug aus dem Buch

3.3 Der Gesetzgebungsvorgang

Wie bereits oben erläutert hat der Bundespräsident die Aufgabe Gesetzte durch seine Unterschrift zu legitimieren und im Bundesgesetzblatt veröffentlichen zu lassen, wodurch sie zu geltendem Recht werden. Er hat die Aufgabe das Gesetz auf seine Verfassungskonformität und auf die verfassungsrechtliche Korrektheit des vorangegangenen Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen. Ein Vergleich mit der Funktion des Bundesverfassungsgerichts ist hier angebracht. Auch dieses prüft die Verfassungskonformität der Gesetzte. Der Unterschied hierbei ist, dass das Bundesverfassungsgericht nur auf Aufforderung tätig wird. Nun angenommen der Bundespräsident müsste die Gesetzte nicht auf Verfassungskonformität prüfen, so könnten diese trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Mängel, in Kraft treten. Diese Mängel würden dann erst auf Grund einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht aufgedeckt werden.

Da es auch nicht praktikabel ist alle Gesetzte durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, hat der Bundespräsident quasi eine vorbeugende Funktion, als letzte Instanz vor der in kraft treten eines Gesetztes dieses, auf verfassungsrechtliche Mängel, zu überprüfen. In der Geschichte wurde jedoch nur acht Mal ein Gesetz von einem Bundespräsidenten abgelehnt. Dies geschah aus unterschiedlichen Gründen. „So hielt 1976 Bundespräsident Scheel ein Gesetz zur Wehrdienstverweigerung wegen fehlender Zustimmung des Bundesrates an, 1962 Bundespräsident Lübke ein Gesetz zum Belegschaftshandel wegen Verstoßes gegen das Grundrecht der freien Berufswahl(Art. 12GG). Anfang 1991 verweigerte Bundespräsident von Weizäcker die Unterschrift unter ein Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung, da nach dem Grundgesetz derartige Hoheitsrechtliche Aufgaben beim öffentlichen Dienst lägen. Köhler verweigerte 2006 einer Neuregelung der Flugsicherung und einem Gesetz zur Verbraucherinformation die Unterschrift“.

Das Bundesverfassungsgericht hingegen verzeichnete vom 07.09.1951 bis zum 31.12.2006 insgesamt 157.342 Verfassungsbeschwerden, wovon 3.853 (2,5 % aller erledigten Verfahren) erfolgreich verliefen. Dieses doch extreme Missverhältnis zeigt auf, dass der Bundespräsident nicht eine Ersatzrolle zum Bundesverfassungsgericht übernehmen soll. Dies würde ihn und seinen kleinen Stab im Bundespräsidialamt überfordern. Er vermag vielmehr als Filter zu dienen, der die gröbsten offenbaren Verfassungswidrigkeiten abwehrt und dabei primär als Hüter der Verfahrensregeln fungiert. Diese Rolle des Bundespräsidenten als fest verankerte Institution im Gesetzgebungsprozess, bewegt somit die Regierung und das Parlament zur Verfassungstreue bei der Beschließung neuer Gesetze.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Rücktritt von Horst Köhler als Anlass für eine Diskussion über die Notwendigkeit und Funktion des Amtes des Bundespräsidenten im politischen System Deutschlands.

2 Durchs Grundgesetz verliehen Kompetenzen: Dieses Kapitel analysiert die im Grundgesetz verankerten Befugnisse des Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung, seine Reservefunktionen sowie seine Rolle im Gesetzgebungs- und Repräsentationsprozess.

3 Der Bundespräsident bei der Ausführung seiner Kompetenzen in der Praxis: Hier wird der Praxisbezug hergestellt, indem die verfassungsrechtlichen Kompetenzen anhand historischer Beispiele aus der Geschichte der Bundesrepublik auf ihre tatsächliche Anwendung und Grenzen hin untersucht werden.

4 Resumé: Das Resumé fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der Bundespräsident zwar politisch eingeschränkt ist, aber als integratives Staatsoberhaupt und „Wächter Deutschlands“ eine unverzichtbare Funktion innehat.

Schlüsselwörter

Bundespräsident, Grundgesetz, Regierungsbildung, Gesetzgebung, Reservefunktion, Staatsoberhaupt, Politische Kompetenzen, Verfassungskonformität, Repräsentation, Politische Krise, Amtseid, Parlamentarisches Regierungssystem, Bundeskanzler, Vertrauensfrage, Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert, ob das Amt des Bundespräsidenten in Deutschland über tatsächliche politische Handlungsmacht verfügt oder ob seine Funktionen primär auf repräsentative Aufgaben beschränkt sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Beteiligung an der Regierungsbildung, die Ausübung von Reservefunktionen bei Krisen, die Prüfung von Gesetzen sowie die repräsentative Rolle des Staatsoberhauptes nach innen und außen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, auf Basis der Verfassungslage und der historischen Praxis zu klären, ob das Amt des Bundespräsidenten eine politische Einflussnahme erlaubt oder ob eine Diskussion über dessen Abschaffung gerechtfertigt wäre.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen durchgeführt, die durch den Abgleich mit der politischen Praxis und historischen Fallbeispielen ergänzt wird.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Erläuterung der Kompetenzen gemäß Grundgesetz und deren praktische Anwendung durch bisherige Bundespräsidenten, wobei insbesondere Regierungsbildungen und Gesetzgebungsverfahren beleuchtet werden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Bundespräsident, Grundgesetz, Regierungsbildung, Reservefunktion, Repräsentation und politische Neutralität.

Wie unterscheidet sich die Rolle des Bundespräsidenten von der des Bundesverfassungsgerichts bei der Gesetzprüfung?

Der Bundespräsident fungiert als „Filter“ bei der Unterzeichnung von Gesetzen, um offensichtliche Verfassungswidrigkeiten vorbeugend abzuwehren, während das Bundesverfassungsgericht erst auf Aufforderung tätig wird und als letzte juristische Instanz agiert.

Warum wird der Bundespräsident als „Wächter Deutschlands“ bezeichnet?

Der Begriff unterstreicht seine Funktion als überparteilicher Symbolträger, der den Staat repräsentiert, Moralvorstellungen vermittelt und in Zeiten von Regierungskrisen durch seine Reservefunktionen eine stabilisierende Rolle einnimmt.

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Details

Titel
Ist das Amt des Bundespräsidenten entbehrlich?
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen
Note
1,3
Autor
Sascha Jakobus (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
10
Katalognummer
V204027
ISBN (eBook)
9783656309086
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bundespräsidenten
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sascha Jakobus (Autor:in), 2011, Ist das Amt des Bundespräsidenten entbehrlich?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204027
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Leseprobe aus  10  Seiten
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